Am 19. September 2008 schrieb das Bundesministerium der Justiz unter der
Überschrift „Deutschland feiert den Weltkindertag“ unter
anderem:
„Es ist unsere Aufgabe, die Rechte der Kinder zu stärken und sie
vor Gewalt und sexueller Ausbeutung zu schützen.“ [mehr]
In der Familienrechtspraxis sorgt eine mächtige Frauen- und Mütterlobby seit Jahrzehnten dafür, dass Kinderrechte allein über Mütterrechte definiert werden.
Ministerin Zypries musste erfahren, dass weit über 90% der Bevölkerung, Männer wie Frauen unisono, ihre Absicht, Väter, die wissen wollen, ob ein Kind auch tatsächlich das ihrige ist, zu kriminalisieren, als einen weiteren Baustein ablehnten, Täterinnen zu schützen. Nicht unsere Bundesjustizministerin, sondern die Bevölkerung hat erkannt, dass es nicht richtig sein kann, eine Mutter zu schützen, die eine Familie auf einer Abstammungslüge aufbaut. Und die Bevölkerung hat Frau Zypries deutlich gemacht, dass sie nicht akzeptiert, wenn das „Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung“ allein über das „Recht der Mutter“ auf Nicht-Aufdeckung ihrer sexuellen Extravaganzen definiert wird.
Frau Zypries hatte ebenfalls ihre in abgeordnetenwatch.de nachzuverfolgende Not mit dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes vom 29.01.2003, nachzuprüfen, ob nicht eheliche Mütter in der Vorenthaltung des Sorgerechtes für die Väter ihrer Kinder nicht nur von am Kindeswohl orientierten Gründen, sondern vielleicht doch eher von egoistischen Gründen geleitet werden.
Jede dem Bereich der familialen Intervention nahestehende Person weiß, dass nicht nur Mütter in erschreckendem Ausmaß egoistisch motiviert sind und Kinder hemmungslos vor den Karren des eigenen Ego spannen, sondern dass ihnen von Jugendämtern und Beratungsstellen meist signalisiert wird, dass dieser Egoismus „ihr gutes Recht“ als Mutter bedeutet, und dass gerade diese aus Steuergeldern getragenen Einrichtungen vehement gegen das verstoßen, was das Bundesverfassungsgericht meinte, voraussetzen zu können, nämlich dass der Gesetzgeber getrost davon ausgehen darf, dass Mütter von Natur aus „gut“ sind und immer nur vom Kindeswohl geleitet werden.
Allein die Tatsache, dass selbst Bundesverfassungsrichter offensichtlich blauäugig argumentieren, legt den Schluss nahe, dass sie einen – hoffentlich von der Bevölkerung allgemein nicht erkennbaren –Kotau vor einer mächtigen Mütterlobby inszenieren.
Und natürlich ist die vom Bundesverfassungsgericht vor über 5 Jahren
verordnete Prüfung nicht abgeschlossen. Weil eine erste Untersuchung
nicht das erbracht hat, was sich die Feministinnen gerne gewünscht hätten,
muss jetzt eine wissenschaftliche Untersuchung her. Es kann begründet
vermutet werden, dass damit
Und warum? Weil das Kindeswohl nicht Richtschnur, sondern allein strategisches Argumentationsmittel darstellt, das im Interesse der Frauen- und Mütterlobby instrumentalisiert wird.
„Es ist unsere Aufgabe, die Rechte der Kinder zu stärken…“ bleibt vor diesem Hintergrund Gerede, um Wähler zu täuschen.
Alle Personen mit Einblick wissen, dass es seit langem nicht mehr überwiegend die Väter sind, die Kindern mit Gewalt begegnen, sondern dass in deutlich größerer Zahl Mütter Gewalt gegen Kinder ausüben.
Aus unserem Einblick in unzählige familienrechtliche Verfahren wissen wir, dass selbst die von Müttern zugegebene körperliche Gewalt gegen Kinder nicht als solche erkannt und geahndet wird. Stattdessen gibt es Hexenjagden gegen Väter, von denen nur behauptet wird, sie würden Gewalt gegen Kinder ausüben. Gerade Frauenhäuser und frauendominierte Beratungseinrichtungen inszenieren den Missbrauch mit dem Gewaltschutzgesetz, um Täterinnen vor den Konsequenzen ihres eigenen Handelns zu bewahren und Männer dafür verantwortlich zu machen. Gewalt wird als solche nur erkannt, wenn sie – und sei es auch nur argumentatorisch – einem Mann zugeordnet werden kann.
Eben deshalb wurde Gewalt gegen Kinder (und Senioren) nicht ins Gewaltschutzgesetz übernommen. Deutliche Absicht war, eine „Erstschlagswaffe“ in Frauenhand zur „gefälligen missbräuchlichen Verwendung“ gegen Männer (Zitate aus der Expertenanhörung zum Gewaltschutzgesetz vor den Bundestagsausschüssen) in Gesetzesform zu gießen. Es war deutliche Absicht, eben nicht Kinder vor Gewalt zu schützen. Denn dann hätte das Gesetz allzu oft gegen Mütter verwendet werden müssen. Täterinnenschutz geht in diesem Land vor Kinderschutz.
Und eben das wird dem Wähler verheimlicht.
Das Bundesministerium für Justiz zählt darauf, dass dieser Wähler
noch lange brauchen wird, bis er es begriffen hat. Und dann hört es sich
doch ganz gut an, wenn man behauptet:
„Es ist unsere Aufgabe, … Kinder … vor Gewalt … zu
schützen.“
Franzjörg Krieg, 21.09.2008