Thema VATERSCHAFT
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Australierin darf Sperma von totem Ehemann verwenden

Grundsatzurteil zur künstlichen Befruchtung

Eine Australierin darf nach einem Grundsatzurteil das Sperma ihres verstorbenen Mannes verwenden, um schwanger zu werden. Das entschied ein Richter am Obersten Gerichtshof des australischen Bundesstaates New South Wales. (mehr)

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"wie viele Kinder haben Sie?"

Epilog

Der junge Mann war einfach zu schnell unterwegs gewesen. Der Schaden an den Autos war nicht besonders hoch. Trotzdem hatte die Polizei den Unfall aufgenommen, um die Schuldfrage klären zu können. Die Polizistin, die das Protokoll schreiben musste, hatte dem anderen Fahrer eine alltägliche Frage gestellt. Aber im Gegensatz zu den meisten Verkehrssündern konnte dieser Vater eine ganz einfach erscheinende Frage nicht ohne Weiteres beantworten.

von H.-Norbert Ulbrich
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Begriffsdefinitionen zu VATER und VATERSCHAFT auf der Seite wikipedia

VATER ist kein Wert an sich, es ist eine Definition.
VATERSCHAFT wird von Frauen an- und ausgeknipst; wird vom Gesetzgeber in Konstrukte gegossen; ist der nahezu willkürlichen Interpretation offen; wird von Interessengruppen im gesellschaftspolitischen Rahmen nach Gutdünken so hin manöveriert, wie das den eigenen Zielen am besten dient.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Mutter ihren Kindern in unregelmäßigem Wechsel - nach psychosexueller Befindlichkeit - wechselnde "Väter" vorsetzt, zu denen sie dann auch "Papa" zu sagen haben. In unserer Gruppe existieren mehrere Beispiele, in denen Mütter inzwischen beim dritten und vierten "Papa" angelangt sind.

 

 


Absurditäten zum Thema VATERSCHAFT

Mit Kommentaren von Franzjörg Krieg

Inhaltsverzeichnis

13.08.2009 Gericht stoppt Kinderwunsch der Witwe
Nachwuchs vom toten Ehemann
12.07.2009 Die niedlichste Anzeige des Jahres
Schwangere sucht Mann für runde Sache
04.06.2009 Schwule Pinguine ziehen Küken groß
24.03.2009 Kurioser Prozess - Hunde beim Vaterschaftstest
05.01.2009 Von wem ist das Kind? - Frau hat Sex mit Zwillingen
13.04.2008 Papa Ahnungslos - Meine Frau hat mir 3 Kinder untergejubelt

05.04.2008
27.03.2008
Schwangerer Mann
Schwangerer Mann löst heftige Debatte in USA aus
Frau wurde Mann - Jetzt ist "er" schwanger
28.02.2008 Vaterschaftstest mit 90
12.02.2008 Beischlafauktion im Internet - Web-Seite muß Namen der Männer preisgeben
11.01.2008 Ehe unwissender Zwillingsgeschwister annulliert
14.11.2006 Frauenarzt muss für ungewolltes Kind zahlen
06.05.2006 Deutscher will Vater von 1000 Kindern werden
12.10.2005 Samenspender muss Unterhalt für Kinder zahlen
27.09.2005 Britin will Freigabe der mit dem Ex-Verlobten gezeugten Embryonen

TITEL
Informationen

Australierin darf Sperma von totem Ehemann verwenden

Grundsatzurteil zur künstlichen Befruchtung

Eine Australierin darf nach einem Grundsatzurteil das Sperma ihres verstorbenen Mannes verwenden, um schwanger zu werden. Das entschied ein Richter am Obersten Gerichtshof des australischen Bundesstaates New South Wales. Dort ist künstliche Befruchtung ohne das Einverständnis des Samenspenders verboten. Die 40-jährige Jocelyn Edwards und ihr Ehemann wollten am 6. August 2010 Einverständniserklärungen für die künstliche Befruchtung unterschreiben, nachdem die Frau vergeblich versucht hatte, schwanger zu werden. Einen Tag vorher kam der Ehemann bei einem Arbeitsunfall ums Leben.

Nach dem Tod des Mannes war sein Sperma aufbewahrt worden. Seine Ehefrau hatte seitdem dafür gekämpft, dieses für eine Befruchtung verwenden zu dürfen. "Es ist die richtige Entscheidung", sagte Edwards nach Urteilsverkündung den vor dem Gericht versammelten Journalisten. Ihr Mann Mark wäre sehr glücklich darüber gewesen. Obwohl der Richter im Sinne der Frau entschied, kann sie die künstliche Befruchtung nicht in New South Wales vornehmen lassen, weil der Spender keine Einverständniserklärung abgegeben hat. Für die In-vitro-Befruchtung muss sie sich außerhalb des Bundesstaates Hilfe suchen.

23.05.2011 - 12:01 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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Originalartikel bei
www.123recht.net

Gericht stoppt Kinderwunsch der Witwe

Nachwuchs vom toten Ehemann

Neubrandenburg (dpa) - Der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind war groß. So groß, dass das junge Paar schließlich medizinische Hilfe suchte und eine künstliche Befruchtung in die Wege leitete.

Doch noch bevor die im Reagenzglas mit dem Samen vereinte Eizelle der Frau wieder eingesetzt werden konnte, kam ihr Ehemann bei einem Motorradunfall ums Leben. Dem Wunsch der heute 28-Jährigen, dennoch ein gemeinsames Kind auszutragen, schob am Mittwoch (12. August) das Landgericht Neubrandenburg zunächst einen Riegel vor. Es wies die Klage auf Herausgabe der tiefgefrorenen Eizellen, die sich die Frau im Ausland in die Gebärmutter implantieren lassen will, ab.

"Das Klinikum Neubrandenburg würde sich strafbar machen, wenn es der Frau die für eine künstliche Befruchtung zusammen mit dem Sperma eingefrorenen Eizellen herausgibt", urteilte Michael Kücken von der 2. Zivilkammer. Der Fall gilt bundesweit als Präzedenzfall. Deshalb, so nimmt Kücken an, "werden sich wohl weitere Instanzen damit beschäftigen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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vom 13.08.2009

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Schwangere sucht Mann für runde Sache

Nina hofft auf die Liebe fürs Leben. Der leibliche Vater ihres Kindes ist nämlich weg

Von NORA ­GANTENBRINK

Essen – Schön, sexy, SCHWANGER sucht...

BILD entdeckte die fruchtbarste Kontaktanzeige Deutschlands! Nina S. (30) ist im sechsten Monat schwanger, zärtlich streichelt die hübsche Blondine über ihren Babybauch.

Im Stadtmagazin „Coolibri“ gab sie vor kurzem ein Gesuch auf: Attraktive Sie, 30, kurze blonde Haare, braune Augen, schwanger, sucht nicht oberflächlichen, attraktiven Ihn zum Verlieben, zwischen 30-45, mit Herz, Hirn und Verstand.

Mit dem Erzeuger des Kindes war Nina nur kurz zusammen: „Die Beziehung scheiterte, weil mein Ex-Freund aus der Schweiz kam. Ich hätte dort hinziehen müssen, aber kurz vor dem Umzug fiel mir auf: Das ist es nicht, mein Herz hängt einfach am Pott. Ich will bei meinen Eltern in der Nähe bleiben, wenn ich mein erstes Kind aufziehe!“
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vom 12.07.2009

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schwangere sucht
Foto: Stephan Gatzen
1 von 3

Schwule Pinguine ziehen Küken groß

Bremerhaven (dpa). Zwei schwule Pinguine im Bremerhavener Zoo sind glückliche Väter geworden. Die Tiere adoptierten vor einiger Zeit ein Ei, das andere Humboldt-Pinguine verstoßen hatten. Abwechselnd brüteten sie das Ei aus und ziehen nun statt der leiblichen Eltern den Babypinguin auf.

„Die beiden kümmern sich ganz rührend um das Küken“, sagte Zoo-Tierarzt Joachim Schöne gestern. Beide Väter füttern das mittlerweile vier Wochen alte Jungtier mit Fischbrei. Einen Namen hat es noch nicht. „Irgendwann werden wir ihm eine Feder ziehen und dann im Labor das Geschlecht bestimmen“, sagte Schöne.


Kommentar von Franzjörg:

Die Gleichsetzung von „Vater“ mit „sozialem Vater“ ist ein Lieblingsmotiv frauenförder- und mütterzentrierter Betrachtungsweise. Mit der Geschichte von den schwulen Pinguin-„Vätern“ fällt das gar nicht auf und transportiert die radikale Mütter-Ideologie direkt und ohne Umweg.

Ich denke da an den Hinweis einer Beraterin aus der familialen Beratungsszene in  Karlsruhe:
Im Zusammenhang mit der Absicht von Frau Zypries, Väter, die mit der niederschwelligen Methode eines heimlichen Vaterschaftstestes wissen wollen, ob sie auch wirklich der Vater des ihnen von der Mutter präsentierten Kindes seien, zu kriminalisieren, meinte sie, ich solle mir doch am Hl. Josef ein Beispiel nehmen. Er sei auch nur der soziale Vater von Jesus gewesen und hätte das doch offensichtlich sehr gut gemacht.
Mit dieser fiesen Argumentation sollen dann Mütter „geschützt“ werden, die durch einen heimlichen Seitensprung und eine Personenstandsfälschung danach ihr Tun verheimlichen und legalisieren wollen. Hauptsache, der soziale Vater bezahlt die Zeche nach der munteren Spritztour.

Die Aufwertung des sozialen Vaters ermöglicht kinderbesitzenden Müttern die Verheimlichung hemmungslosen Treibens unter der Decke und die Macht, ihren Kindern auch wechselnde Väter zuzuweisen.

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vom 06.04.2009

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Kurioser Prozess
Hunde beim Vaterschaftstest

Memmingen (lb). In einem kuriosen Rechtsstreit hat das Landgericht Memmingen bei zwei Hunden einen Vaterschaftstest gemacht.

Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hatte eine Frau aus dem Unterallgäu zwei Hundehalter aus der Nachbarschaft angezeigt, nachdem ihre Hündin drei Welpen auf die Welt gebracht hatte. Sie sei der Überzeugung gewesen, dass zwei der kleinen Welpen den Nachbarshunden Smoke und Leo «verblüffend ähnlich» sehen, teilte das Gericht mit. Die Unschuld beider Rüden sei inzwischen durch ein Gutachten bewiesen worden. Tiermedizinisch sei es tatsächlich möglich, dass Hunde aus einem Wurf von verschiedenen Vätern abstammen. [mehr]


25.03.2009, Kommentar von Franzjörg:

Wenn die Frau nicht selbst schwanger wird und „Schadenersatz“, d.h. laufende Zahlungen in Form von Unterhalt, einklagen kann, kann das auch mal stellvertretend ihre Hündin für sie erledigen.
Sicher ist, dass nie die Frau, hier respektive die läufige Hündin, eine Schuld tragen kann und deshalb Konsequenzen zu befürchten hat. Wegsperren schon gar nicht. Schuld ist immer der Mann, hier respektive der Nachbarshund, der (bzw. dessen männlicher Halter) in diesem Fall für laufende geldwerte Transferleistungen an die Frau herhalten muss.
Dieses Prinzip scheint für Frauen so sicher zu sein wie das Amen in der Kirche.
Dass das Gericht dieser Ansicht nicht folgen wollte, ist vielleicht doch ein Indiz dafür, dass ideologisierte Haltungen in der Gesellschaft aufweichen?
Dass die Lösung ausgerechnet durch einen Vaterschaftstest möglich war, ist wohl Erklärung genug dafür, wie viel Panik dieses neue Instrument in der Frauenförderszene hervorruft.
Ob Frau Zypries wohl auch den Hundehalter wegen eines heimlichen Testes für seinen Rüden kriminalisiert hätte?

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vom 24.03.2009

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Kurioser Prozess
Hunde beim Vaterschaftstest

Memmingen (lb). In einem kuriosen Rechtsstreit hat das Landgericht Memmingen bei zwei Hunden einen Vaterschaftstest gemacht.

Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hatte eine Frau aus dem Unterallgäu zwei Hundehalter aus der Nachbarschaft angezeigt, nachdem ihre Hündin drei Welpen auf die Welt gebracht hatte. Sie sei der Überzeugung gewesen, dass zwei der kleinen Welpen den Nachbarshunden Smoke und Leo «verblüffend ähnlich» sehen, teilte das Gericht mit. Die Unschuld beider Rüden sei inzwischen durch ein Gutachten bewiesen worden. Tiermedizinisch sei es tatsächlich möglich, dass Hunde aus einem Wurf von verschiedenen Vätern abstammen. [mehr]


25.03.2009, Kommentar von Franzjörg:

Wenn die Frau nicht selbst schwanger wird und „Schadenersatz“, d.h. laufende Zahlungen in Form von Unterhalt, einklagen kann, kann das auch mal stellvertretend ihre Hündin für sie erledigen.
Sicher ist, dass nie die Frau, hier respektive die läufige Hündin, eine Schuld tragen kann und deshalb Konsequenzen zu befürchten hat. Wegsperren schon gar nicht. Schuld ist immer der Mann, hier respektive der Nachbarshund, der (bzw. dessen männlicher Halter) in diesem Fall für laufende geldwerte Transferleistungen an die Frau herhalten muss.
Dieses Prinzip scheint für Frauen so sicher zu sein wie das Amen in der Kirche.
Dass das Gericht dieser Ansicht nicht folgen wollte, ist vielleicht doch ein Indiz dafür, dass ideologisierte Haltungen in der Gesellschaft aufweichen?
Dass die Lösung ausgerechnet durch einen Vaterschaftstest möglich war, ist wohl Erklärung genug dafür, wie viel Panik dieses neue Instrument in der Frauenförderszene hervorruft.
Ob Frau Zypries wohl auch den Hundehalter wegen eines heimlichen Testes für seinen Rüden kriminalisiert hätte?

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vom 24.03.2009

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Von wem ist das Kind? Frau hat Sex mit Zwillingen

Hamm – Wer sein Vater ist, wird dieses Kind nie erfahren: Die Ehefrau eines Mannes aus dem Raum Soest war mit dessen Zwillingsbruder fremdgegangen.

Weil das Erbgut der beiden Männer absolut deckungsgleich ist und DNA-Tests folglich nicht weiterhelfen, muss der Mann jetzt die Vaterschaft für das möglicherweise aus einem Seitensprung entstandene Kind übernehmen, urteilt das OLG Hamm. [mehr]


06.01.2009, Kommentar von Franzjörg:

Und immer wieder die selbe Funktionsweise: Nicht die Mutter, die im Trennungsfall ihre „Alleinbesitzansprüche“ am Kind reklamiert, hat die Konsequenzen daraus zu tragen. Nicht die Betrügende hat die Konsequenzen ihres Betrugs zu tragen. Ein Mann muss für sie neben dem Wust an mit diesem Fall verbundenen Demütigungen und Zumutungen auch noch die finanziellen Folgen tragen.
Frauen sind immer wie Kinder von jeder Verantwortlichkeit frei? Sie sind wie Behinderte zu behandeln? Warum trägt eine selbstbewusste, emanzipierte Frau – und nur mit solchen haben wir es heute ja zu tun, wenn man den Medien glaubt – nicht die Konsequenzen aus ihren eigenen Entscheidungen und ihrem eigenen Handeln? Warum kann sie machen, was immer ihr beliebt und wenn etwas dabei schief geht, muss ein Mann dafür bezahlen?

Ist das die durch Frauenförderung inzwischen erreichte Idiotenfreiheit für Frauen?
Aber – welche intelligente Frau kann sich selbst damit noch ernst nehmen?

vom 05.12.2008

 

vom 13. April 2008
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Papa Ahnungslos

Meine Frau hat mir 3 Kinder untergejubelt

"Sie hatte sogar ein Postfach für ihren Seitensprung-Kandidaten"

Von KLAUS SCHLICHTMANN

Ingenieur Peter L.* (45) ist mit seinem Auto unterwegs, als sein Handy klingelt. "Es ist besser, Sie fahren rechts ran", meldete sich seine Anwältin. Peter L. zieht das Lenkrad herum, "Nein, bitte nicht, habe ich noch gedacht", erzählt der Vertriebsmann, "nicht auch noch meine Kleine."

Doch die Anwältin hat schlechte Nachrichten – zum dritten Mal. Auch Sabrina* (12), seine jüngste Tochter, ist nicht sein leibliches Kind. Seine Kleine, die ihm mit den braunen Augen und dem dunkelblonden Haar so ähnlich sieht. "Das war wie ein Stich ins Herz", sagt Peter L., "drei Kinder habe ich als meine eigenen großgezogen – und dann erfahre ich, dass meine Frau mir alle drei untergeschoben hat."

Peter L. aus einer Kleinstadt in Niedersachsen ist Deutschlands traurigster Kuckucksvater! Mehr als 21 Jahre liebte er Ehefrau Birgit* (43), zog mit ihr drei Kinder groß: Yvonne* (21), Sabrina* (12) und Sven* (11). [mehr lesen]

* Alle Namen geändert

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web.de vom 05.04.2008
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Schwangerer Mann löst heftige Debatte in USA aus

In den USA hat die mutmaßliche Schwangerschaft eines Transsexuellen eine rege Debatte über die Rechte von Menschen ohne eindeutige Geschlechtszuordnung ausgelöst.

Thomas Beatie, der offiziell als Mann in den USA lebt, meldete sich in den vergangenen Tagen in zahlreichen Medien und Fernsehshows zu Wort, um sein Recht auf eine Schwangerschaft zu verteidigen.

"Ich denke nicht, dass es ein männliches oder weibliches Begehren ist, ein Kind zu haben, sondern ein menschliches Bedürfnis", sagte er in der Show der US-Talkerin Oprah Winfrey. Deshalb habe er ein Recht auf ein biologisches Kind.

Möglich wurde die Schwangerschaft, weil Beatie seine weiblichen Geschlechtsorgane trotz einer Testosteron-Therapie in den vergangenen Jahren behielt. Nur seine weiblichen Brüste lies er sich entfernen.

Weil seine Frau unfruchtbar sei, habe er sich entschieden, mittels künstlicher Befruchtung schwanger zu werden, schrieb Beatie in einem Artikel in dem Schwulenmagazin "The Advocate". Mit diesem Text machte er im März erstmals auf sich aufmerksam.

"Für unsere Nachbarn erscheinen meine Frau Nancy und ich überhaupt nicht ungewöhnlich", führte Beatie in seinem Artikel fort. Bei Freunden, Familienangehörigen und Ärzten sei er jedoch auf Ablehnung gestoßen. Ein Mediziner habe ihn sogar abgewiesen, nachdem er ein Ethikgremium zu Rate gezogen hatte.

Auch zahlreiche Leserbriefschreiber der Zeitschrift machten ihrem Unmut Luft. Einige warfen Beatie Egoismus vor und kritisierten, dass er sein Kind nicht stillen könne.

Beatie selbst äußerte sich begeistert über seine Schwangerschaft. Es fühle sich "unglaublich" an , schrieb er. Trotz des wachsenden Bauches fühle er sich aber weiter als Mann.

Was ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Diskutieren Sie in unserem Forum mit.

© AFP


web.de-news vom 27.03.2008
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Frau wurde Mann - Jetzt ist "er" schwanger

Washington (dpa) - Ein Mann in "anderen Umständen": Ein amerikanischer Transsexueller aus dem Bundesstaat Oregon, der nach eigenen Angaben als Frau geboren und nach einer teilweisen Geschlechtsumwandlung zum Mann wurde, ist schwanger geworden.

Er sei im fünften Monat und überglücklich, sagte der 34 Jahre alte Thomas Beatie dem Schwulenmagazin "The Advocate". "Wie es sich anfühlt, als Mann schwanger zu sein? Unglaublich", antwortete er. Der Schwangere, der nach einer künstlichen Befruchtung in guter Hoffnung ist, lebt nach eigenen Angaben mit seiner Ehefrau Nancy zusammen. "Ich werde der Vater meiner Tochter sein, Nancy die Mutter. Eine normale Familie", sagte er.

US-Medien berichteten in großer Aufmachung über den Fall. "Ein transsexueller Mann kann schwanger werden, weil er die gleichen Organe hat wie eine Frau", erklärte eine Geburtshelferin aus Los Angeles dem TV-Sender ABC.
Als er noch eine Frau war, hatte sich Beatie vor mehreren Jahren die Brüste entfernen lassen und eine Therapie mit dem männlichen Geschlechtshormon Testosteron begonnen. Vor dem Gesetz gelte er seitdem als Mann, bekräftigt der Schwangere.

"Mal davon abgesehen, dass in mir ein Leben heran wächst, geht es mir gut und ich bin überzeugt, ein Mann zu sein". Die Eierstöcke und die Gebärmutter ließ sich Beatie bei der Geschlechtsumwandlung allerdings nicht entfernen - deshalb kann der "neue Mann" jetzt auch ein Kind austragen.

Der Weg zur "männlichen Schwangerschaft" war steinig: Zunächst musste Beatie seine Testosteron-Therapie abbrechen. Acht Jahre hatte er das männliche Hormon, das seinen weiblichen Zyklus unterdrückte, zu sich genommen.

Das Aussetzen der Therapie sei "keine leichte Entscheidung" für ihn als Transsexuellen gewesen. Doch vier Monate nach Ende der Therapie habe seine Menstruation wieder begonnen. Nun konnte der Mann Beatie schwanger werden.

Eigentlich hatte das Ehepaar den Weg zum Kinderglück anders geplant. Doch nach einer "Totaloperation" bei Ehefrau Nancy, mit der Beatie seit zehn Jahren in einer festen Beziehung zusammenlebt, war klar, dass sie keine Kinder bekommen kann. Daher habe sich das Paar zur "männlichen Schwangerschaft" entschlossen.

Zugleich beklagt sich Beatie über Schwierigkeiten, einen Arzt zu finden, der das Paar unterstützte. "Wir wurden diskriminiert und von manchen Fachleuten sogar verspottet."

Ein Arzt habe die Behandlung nach ein paar Monaten sogar einfach abgebrochen. "Ein eigenes Kind zu haben, ist weder ein männlicher noch ein weiblicher Wunsch - es ist ein menschlicher Wunsch."

Beatie sei nicht der erste transsexuelle Mann, der schwanger geworden sei, sagte die Geburtshelferin Lisa Masterson vom Cedars-Sinai Krankenhaus. Trotzdem seien Schwangerschaften bei transsexuellen Männern mit besonderen Gesundheitsrisiken verbunden.

Wichtig sei vor allem, dass in der Schwangerschaft keine Testosterone eingenommen werden. "Das könnte männliche Charakteristiken beim weiblichen Baby hervorrufen", sagte die Hebamme.

Für Beatie handelt es sich nach seinen Worten bereits um die zweite Schwangerschaft. Beim ersten Mal sei er sogar mit Drillingen schwanger gewesen, nach einer "lebensbedrohlichen Situation" habe er die Kinder aber verloren.

Diesmal verlaufe dagegen bisher alles ohne Komplikationen, sagte Beatie. Das Baby soll im Juli zur Welt kommen.

Dass sich ein lesbisches Paar Kinder verschaffen kann, ist eine schon lange geübte Praxis. Dass jemand, der/die organisch eine Frau, mental, psychisch und sozial aber ein Mann ist, jetzt als Mann schwanger wird, ist eine der Sonderformen einer sozial pluralistischen Gesellschaft.
Was eine solche Form von Familie mit dem Kind bewirkt, ist wohl ein Experiment, das wir nie planen dürften, das uns aber eine Realität, die die Fiktion schon lange übertroffen hat, nun frei Haus liefert.
Biologisch ist es nicht der Quantensprung, der den Männern endlich auch eine von Frauen weitgehend unabhängige Reproduktion ermöglicht.
Die Diskussionen in den USA zeigen aber, dass es immerhin sozialpsychologisch ein bedeutender Schritt ist.
Und wenn sich Frauen weitgehend unabhängig von Männern reproduzieren können, sollten das Männer doch auch können dürfen.
Es wird wohl spannend, was uns die Reproduktionstechnik noch alles ermöglichen wird.
(Franzjörg Krieg)

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NZZ online vom 28.02.2008
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Vaterschaftstest mit 90

Bundesgericht gibt 64-jähriger Tochter recht

Ein 90-Jähriger aus dem Kanton Aargau muss sich im hohen Alter noch einem Vaterschaftstest unterziehen. Das Bundesgericht hat seiner 64-jährigen Tochter Recht gegeben, die endlich das Rätsel ihrer Abstammung klären will. ...
(sda) Die heute in Deutschland lebende Tochter war 1943 geboren worden. Sieben Jahre später ließen sich die Eltern scheiden. Anfang der Neunzigerjahre teilte ihr ein Onkel und Bruder des Vaters mit, dass sie wohl von ihm abstamme.

Zu große Belastung

Nachdem die Mutter dies bestritten hatte, ruhte die Geschichte, bis sich der Onkel 2004 einem DNA-Test unterzog. Dieser ergab, dass er mit fast vollständiger Sicherheit der Erzeuger sei, sofern die Mutter nicht mit einem Blutsverwandten von ihm geschlafen habe.
Der 90-jährige Vater weigerte sich auf Bitte der Tochter, selber einen DNA-Test zu machen, da ihn dies zu sehr belasten würde. Ihre entsprechende Klage wurde von der Aargauer Justiz abgewiesen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Tochter in seiner Sitzung vom Donnerstag nun gutgeheißen.

Keine Änderung im Register

Einig waren sich die Lausanner Richter darin, dass die Vaterschaftsanfechtungsklage als solche zu spät erhoben wurde und der bisherige Vater damit im Zivilstandsregister in jedem Fall als rechtlicher Vater registriert bleiben wird.
Hingegen gab das Bundesgericht der Frau insofern Recht, als sie gestützt auf die Europäische Menschenrechtskonvention einen Anspruch auf Kenntnis ihrer Abstammung habe, der dem Grundrecht der persönlichen Freiheit des eingetragenen Vaters vorgehe.
Die Richtermehrheit vertrat dabei die Auffassung, dass die Blutentnahme und der Wangenabstrich dem 90-Jährigen zuzumuten sei. Die zwei unterlegenen Richter hatten dagegen argumentiert, dass der Test den alten Mann psychisch zu stark belasten könnte und sein «Recht auf Nichtwissen» überwiege.

Richtig!
Aber bitte konsequent: Nicht nur diese Frau hat als KIND das Recht auf Wissen. Jedes Kindes hat dieses Recht!
Logische Folge:
Der standardisierte Vaterschaftstest bei JEDER Geburt als Dokumentation des Rechtes des Kindes auf seine wahre Abstammung. Außerdem als unbedingte Voraussetzung seiner genetischen Identität im Hinblick auf seinen gesundheitlichen Hintergrund und seine ererbten Risiken.
(Franzjörg Krieg)

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SPIEGEL ONLINE – Panorama - Nachrichten - 12. Februar 2008
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BEISCHLAF-AUKTION IM INTERNET

Sex mit sechs Unbekannten - Web-Site muss Namen preisgeben

Sie hatte sich auf einer Internetseite angeboten, auf der man Sex ersteigern kann - ohne mehr als die Nicknamen ihrer Partner zu kennen. Jetzt ist die Frau schwanger. Vor Gericht erstritt sie, dass der Seitenbetreiber die Identitäten der möglichen Erzeuger preisgeben muss.

Stuttgart - Es ist eine krude Mischung aus Anonymität, Prostitution und Tragik: Sechs Männer, die sich im Internet eine Sexpartnerin kaufen. Eine Frau, die sich bei der Sex-Auktion gleich mehrmals anbietet. Und ein noch ungeborenes Kind, gezeugt von einem der Männer. Dann zieht die Frau vor das Gericht, um die Identität des potenziellen Erzeugers zu erfahren - weil sie lediglich die Netz-Nicknamen ihrer Beischläfer kennt.

Das Stuttgarter Landgericht verurteilte den Veranstalter der Sex-Auktion, den Betreiber einer Internetseite, in einem heute bekannt gewordenen Urteil dazu, die Namen der sechs infrage kommenden Männer preiszugeben. Die Frau habe ein Recht darauf, den Namen des Vaters ihres Kindes zu erfahren.

Eigentlich hatte sich der Betreiber der Web-Seite in den Geschäftsbedingungen zu jeglicher Geheimhaltung verpflichtet. Das Interesse des noch ungeborenen Kindes an der Feststellung der Vaterschaft stehe höher als das Interesse der Männer an der Geheimhaltung ihrer Daten, urteilte die 8. Zivilkammer.

amz/dpa

 

Was wollte die Frau nun wirklich?
Ihre Weiblichkeit auf einem öffentlichen Marktplatz meistbietend gewinnbringend feil halten? Die Edelnutte im Cyber-Zeitalter?
Einen Vater für ein Kind, der schon im Vorfeld allein nach seiner Zahlungsfähigkeit selektiert wurde?
Sicher ein dreckiges Spiel in jeder Hinsicht.
Pervertierung von Vaterschaft und Mutterschaft als "Recht auf die Verwirklichung eines individuellen Lebenskonzeptes".
Muss man einem Kind nicht das Aufwachsen in einem solchen Umfeld ersparen? Es ist zeitlebens genug gestraft mit den Umständen seiner Erzeugung.
Ausgerechnet diese Mutter sollte man ihm nicht auch noch zumuten.
Das wäre ein klassischer Fall von Sorgerechtsentzug und Fremdunterbringung ZUM WOHL DES KINDES!°
(Franzjörg Krieg)

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Krone (A) vom 11.01.2008
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Irrtümlicher Inzest

Ehe unwissender Zwillingsgeschwister annulliert

Sie liebten sich, sie heirateten - und dann fanden sie heraus, dass sie Geschwister sind! Die Ehe zweier Briten wurde annulliert, als sich durch Zufall die gemeinsame Herkunft der beiden herausstellte. Die Zwillinge waren als unwissende Adoptivkinder bei verschiedenen Eltern aufgewachsenen.

Die Geschwister waren kurz nach ihrer Geburt getrennt und zur Adoption freigegeben worden. Beide wurden von ihren jeweiligen Pflegeeltern nicht über ihre Herkunft bzw. ihr Geschwisterchen aufgeklärt, berichtet der "Evening Standard".

Als Erwachsene lernten sie sich zufällig kennen – und lieben. Das glückliche Paar heiratete sogar! Erst bei einer Untersuchung wurde ihre Verwandtschaft bekannt. Niedergeschlagen beantragten die beiden "Eheleute" die Annullierung ihrer Ehe. Das zuständige Gericht stimmte natürlich zu.

Kinder haben Recht auf Aufklärung

Nach Meinung britischer Jugendschutz-Experten wird durch diesen Fall bekräftigt, wie wichtig das Recht von Kindern ist, über die Identität ihrer leiblichen Eltern informiert zu werden.

Mist, wenn bei der "Vielfalt heutiger Familienmodelle und Lebenskonzepte" mal was schief läuft. Wirklich dumm gelaufen.
Das Pech haben die zwei. Wir konsumieren die Nachricht als Bonbon auf dem News-Sektor.
Wo bleibt die Offenheit in Abstammungsfragen?
Sie ist nichts wert. Zumindest weniger als

(Franzjörg Krieg)

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Focus-ONLINE vom 14.11.2006
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BGH

Frauenarzt muss für ungewolltes Kind zahlen

Nach einer fehlerhaften Verhütungsbehandlung können Eltern vom Frauenarzt Unterhalt für ihr ungewolltes Kind verlangen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag gilt dies nicht nur für die Mutter und ihren Ehemann, sondern auch für ihren nicht verheirateten Partner. Das Karlsruher Gericht gab einer 25-jährigen Frau aus Baden-Württemberg Recht. Sie hatte sich ein lang wirkendes Verhütungsmittel oberhalb der Armbeuge einsetzen lassen, war aber trotzdem schwanger geworden, weil ihrem Gynäkologen ein Fehler unterlaufen war. Die Frau hatte den Mediziner daraufhin verklagt.

Arzt ging in Revision

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte den Gynäkologen zur Zahlung der Unterhaltskosten für den Sohn verurteilt. Das Gericht erkannte erstmals in der Rechtsprechung auch dem ledigen Vater Schadensersatzansprüche zu. Gegen diese Entscheidung legte der Gynäkologe Revision ein.

Seine Anwältin sagte, die Eltern hätten keine "gefestigte Partnerschaft" gehabt. Beide hätten "nicht geplant, jemals zusammenzuziehen oder zusammenzuleben". Der Kindsvater dürfe deshalb nicht in den Schutzbereich des Arztvertrages einbezogen werden. Der BGH befand dagegen, die Ansprüche müssten auch für den Partner gelten, da er "vom Fehlschlagen der Verhütung ebenfalls betroffen ist".

Verhütungsmittel verschwand spurlos

Laut OLG hatte der Arzt das Verhütungspräparat "Implanon" falsch eingesetzt. Das lang wirkende Verhütungsmittel wird in einem Plastikröhrchen oberhalb der Ellenbeuge unter der Haut implantiert. Als der Arzt bei der Frau im Juli 2002 eine Schwangerschaft in der 16. Woche feststellte, konnte das Implantat nicht mehr gefunden und dessen Wirkstoff im Blut nicht nachgewiesen werden. Die Frau konnte wegen der Geburt eine zugesagte Arbeitsstelle nicht antreten.

beu/ddp/dpa

Vaterschaft, eingedünstet auf das, was übrig bleibt, wenn alles, was nichts kostet, wegfällt:
Die Alimentation.
Einem Heer von Hunderttausenden von Vätern bleibt sowieso nichts weiter als das. Wenn die Mutter das so will. Den Gesetzgeber interessiert das nicht. Er schaut desinteressiert zu. Dafür sorgt die Mütterlobby und die beiden feministisch geleiteten Ministerien: Das BMJ (Bundesministerium für Justiz) und das BMFSFJ (Bundesministerium für Familie "und Gedöns", oder besser, das BMaaM, das Bundesministerium für alles, außer Männer).
(Franzjörg Krieg)

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DER SPIEGEL - SPIEGEL ONLINE – Nachrichten - 19/2006 - 06. Mai 2006
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GESETZESLÜCKE: Deutscher will Vater von 1000 Kindern werden

1000 ausländische Kinder will ein in Paraguay lebender Deutscher nach Informationen des SPIEGEL adoptieren. Dies mache eine Grauzone des Kinderschaftsreformgesetzes möglich. Als Motiv nennt der Mann zugleich Hilfsbereitschaft und einen Rachefeldzug gegen den Staat.

Der Rheinländer Jürgen Hass, 56, hat mit Hilfe eines Netzwerks von Helfern bereits 300 Kinder anerkannt, sagte er dem SPIEGEL. Sie stammen aus Paraguay, Rumänien, Ungarn, Moldawien, Russland, der Ukraine und Indien. Bis zum Jahresende will er insgesamt 1000 Kinder adoptiert haben.

Der frühere Versicherungskaufmann und FDP-Kommunalpolitiker aus der niederrheinischen Stadt Rees nutzt dabei eine Grauzone des Kindschaftsrechtsreformgesetzes von 1998. Dieses erlaubt Männern die Anerkennung einer Vaterschaft, wenn die jeweilige Mutter zustimmt und niemand anderes sich als Vater erklärt.

Vaterschaft ist nicht biologisch definiert wie Mutterschaft. Selbst in Zeiten von massenhaften Gentests, die eine biologische Begründung nahezu problemlos machen würden, ist Vaterschaft etwas, was der Deutung, der Interpretation, der Manipulation und der Nutzung im Kampffeld egoistischer Interessen offen ist.
Schön, wenn das mal einer so richtig deutlich macht!
(Franzjörg Krieg)

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Rheinpfalz vom 12.10.2005
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Schweden

Samenspender muss Unterhalt für Kinder zahlen

Stockholm (rpo). Dumm gelaufen: Ein Samenspender in Schweden muss Unterhalt für drei Kinder zahlen, die mit seinem Sperma gezeugt wurden. Das hat ein Gericht entschieden. Der Mann hatte Sperma für ein lesbisches Paar gespendet. Als sich die Frauen trennten, zog die biologische Mutter vor Gericht und stellte Unterhaltsansprüche an den Mann.

Als biologischer Vater der Jungen müsse der Mann für ihren Unterhalt aufkommen, urteilte Schwedens Oberster Gerichtshof am Mittwoch. Wie die schwedische Nachrichtenagentur TT berichtete, hatte der Mann Anfang der 90er Jahre Sperma für ein lesbisches Paar gespendet. Eine der beiden Frauen gebar in den Jahren 1992 bis 1996 drei Söhne.

Wie der Samenspender vor Gericht darlegte, seien die beiden Frauen und er sich darüber einig gewesen, dass er den Kindern keinen Unterhalt zahlen müsse und die beiden Frauen die elterlichen Pflichten übernehmen. Er hatte allerdings eine Erklärung unterschrieben, dass er der biologische Vater der Jungen sei.

Kurz darauf trennten sich die beiden Frauen, die biologische Mutter stellte Unterhaltsansprüche an den Mann. Dieser zog vor Gericht und scheiterte nun auch in letzter Instanz.

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Kindesbesitzerinnen-Hybris in Potenz.
Wenn nicht nur eine Frau als Mutter in Kindesbesitzerinnen-Art auftritt, sondern gleich zwei, wird ei ????>n Mann nicht als Playboy gekauft, sondern nur dessen Same als Produkt. Mehr braucht Frau nicht, um als Kindeserzeugerin und Kindesbesitzerin aufzutreten. Und natürlich funktioniert das problemlos. Der Staat gibt den Rahmen vor für perverse Spielchen dieser Art.
Dumm gelaufen, wenn der maskuline Part der lesbischen Beziehung abhanden kommt.
In einem solchen Fall wird bezüglich des Kindesbesitzes die Hetero-Nummer en miniature nachgespielt: Der feminine Part übernimmt den Besitz. Der maskuline müsste eigentlich zahlen.
Da es sich beim maskulinen Part aber um eine arme Frau handelt, die zwar alle Rechte eines Mannes für sich beanspruchen darf, aber zu wenig maskulin ist, um auch dessen Pflichten übernehmen zu können, wird ein Tabu gebrochen:
Der Samenspender, mit dem vereinbart war, dass die volle Verantwortung von den beiden Frauen übernommen wird, muss sich verarscht fühlen. Mit einem "April, April!" ist er plötzlich der Alimentierende, der ohne einen ausreichenden Rechtsrahmen die Kindesbesitzerin zu finanzieren hat. Und das nicht mit offenen Karten, ja, noch nicht einmal in der Form eines russischen Roulettes, nein, als glatten Bruch der vorher bestehenden Vereinbarungen.
Wenn es um die Rechte geht, kann Frau alles haben, auch das, was sonst nur einem Mann zusteht. Geht es um die Übernahme von Verantwortung und Pflichten, muss dann doch der Mann herhalten. Natürlich nur für die Übernahme der Pflichten – die Rechte behält weiter die Frau.
Gender Mainstreaming? Antidiskriminierungsgesetz?
(Franzjörg Krieg)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, 27. September 2005
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=21510
http://www.alfa-ev.de

Ausland

*Britin will Freigabe der mit dem Ex-Verlobten gezeugten Embryonen*

STASSBURG. Eine Britin streitet vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof um die Freigabe von Embryonen, die vor Jahren mit ihrem Ex-Verlobten gezeugt wurden. Die 33-jährige Natalie Evans, die wegen der Entfernung ihrer Eierstöcke auf normalem Wege keine Kinder mehr bekommen kann, will in dem am 27. September in Straßburg begonnenen Verfahren die Verfügungsgewalt über die befruchteten und eingefrorenen Eizellen erhalten, um diese auszutragen.

Da ihr Ex-Verlobter dagegen ist, zog sie vor Gericht. Sie scheiterte in Großbritannien in allen Instanzen. Die Klinik, in der die Embryonen aufbewahrt werden, will diese mit Verweis auf die geltende Gesetzeslage und das fehlende Einverständnis des Verlobten für die Austragung vernichten.

"Meine Embryonen sind meine Kinder und sie haben keine Stimme", sagte Evans jüngst in einem TV-Interview. "Ich bin ihre Mutter und bin deshalb ihre Stimme." Sie werde das Recht der Embryonen auf Leben verteidigen. Bei der Verhandlung in Straßburg sagte ihr Anwalt Muiris Lyons, Evans wolle unbedingt Kinder bekommen.

Bei Evans war im Oktober 2001 im Frühstadium Krebs in den Eierstöcken diagnostiziert worden. Die behandelnden Ärzte boten ihr an, vor der chirurgischen Entfernung der Eierstöcke mehrere Eizellen im Reagenzglas befruchten zu lassen./afp

 

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[zur Originalnachricht]

Krebs überlebt

Jetzt kämpft Frau um ihre eingefrorenen Embryos

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kämpft Nathalie Evans um ihre einzige Chance, Babys zu bekommen: Sie möchte sich ihre eigenen vor einer Krebsoperation entstandenen und eingefrorenen Embryos einpflanzen lassen.

Der jetzt 34-Jährigen waren vor vier Jahren wegen eins bösartigen Tumors die Eierstöcke entfernt worden. Um dennoch Mutter werden zu können, ließ sie Eizellen entnehmen, von ihrem Lebensgefährten befruchten und für späteren Gebrauch einfrieren.

Als Nathalie geheilt war, verließ ihr Geliebter sie - und forderte die Zerstörung der gemeinsamen Embryos. Die britischen Gerichte gaben ihm Recht, jetzt kämpft die Frau in Straßburg um ihr Recht auf die Babys.

 

DAS Generalthema: Die Mutter als Kindesbesitzerin.
Klar, sind die Eizellen ihr privater Besitz. Sobald sie aber von einem Mann befruchtet wurden, handelt es sich nicht mehr um IHRE Eizellen, sondern um Embryonen, die sie als Mutter in Zusammenwirken mit einem Mann als Vater in die Welt gesetzt hat.
Sollte der Mann kein Interesse daran haben, hätte ich nichts dagegen, wenn sie sowohl die Bestimmungsberechtigung in Einheit mit der VERANTWORTUNG allein übernimmt.
Sicher aber ist unzulässig, wenn sie allein die Bestimmungsberechtigung erhält, der Mann aber die Finanzierung zu leisten hat.
In diesem Sonderfall, in dem die medizinische Technik eine menschliche Existenz mit personifizierbaren Eltern als Verfügungsmasse "auf Eis" gelegt hat, muss jedes der beiden Elternteile zustimmungsberechtigt und vetoberechtigt sein.
(Franzjörg Krieg)

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