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suchen Fälle,
in denen eine Mutter unterhaltspflichtig ist, im Fall von
Geschwistertrennung oder auch bei nur einem Kind. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. |
Meldungen, chronologisch aufgelistet |
Informationen |
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Amtsgericht Ratingen, Familiengericht, Aktenzeichen 3 F 99/08Die gravierende Änderung der Gesetzeslage ab 01.01.2008 durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts rechtfertigt eine Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO.
Die Unterhaltsverpflichtung des Klägers ist herabzusetzen und zu befristen (§ 1578 b BGB). Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen (§ 1569 Satz 1 BGB). (mehr lesen) |
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Prozessbetrug über Pfändungspraxis im UnterhaltsrechtText von Franzjörg Krieg Im Unterhaltsrecht gibt es allgemein übliche Schweinereien, die – von AnwältInnen praktiziert – zu gängigen Methoden werden, nebenbei (eigentlich illegal) abzusahnen. Natürlich auf Kosten der Väter. Eine absolut übliche Methode ist, den Unterhalt, den ein Vater
nach der Trennung zu bezahlen hat, nach dem Einkommen zu berechnen,
das er VOR der Trennung mit Steuerklasse 3 auf seiner Lohnsteuerkarte
stehen hatte. Ein promovierter Rechtsanwalt aus Karlsruhe wollte damals 1. der Mama zum überzogenen Abkassieren verhelfen und 2. den Streitwert erhöhen, um damit selbst überhöht abkassieren zu können. Als ich ihm das damals vorwarf, war er so sehr betroffen, dass er ab sofort wegen emotionaler Überreaktionen infolge krampfhaft unterdrückter Hyperventilationen vor Gericht regelmäßig eine schlechte Figur machte.
Auch das hatte der Dr. RA aus Karlsruhe damals in meinem persönlichen
Fall praktiziert. Er hatte nur nicht beachtet, dass die Pfändungsbeträge
damals auf ein Treuhandkonto gingen und die arme Mama selbst nicht rankam.
Da sie aber Kohle genug hatte, hatte sie selbst das erst nach Jahren
bemerkt.
Ausgehend von der irrigen Annahme, dass in einem Rechtstaat die Rechtkraft der heilige Gral der Rechtsicherheit sei, habe ich das Organ der Rechtspflege wegen Betrugs angezeigt. Die Staatsanwälte haben mir mitgeteilt, dass durch die Verwendung eines Computer-Programms der Beschuldigte nachweislich nicht über Tatsachen getäuscht hat (siehe Seite 5 des Anhangs). Die Pfändung läuft seit Ende Januar dieses Jahres, seit Februar habe ich das Organ der Rechtpflege auf den Fehler hingewiesen. Mit anderen Worten, das Organ der Rechtspflege hat schon seit Februar dieses Jahres eine Tastenklemme an seinem PC, die ihn den Fehler nicht beheben lässt. Da er aber ein Computer-Programm nutzt, ist er von der Prüfung seiner Eingabe und der Ausgabe seines Rechners freigesprochen - laut Staatsanwaltschaft. Ergo, die Nutzung eines Computer-Programms befreit einen Menschen von jeglicher Verantwortung für seine Äußerungen. Nun habe ich auch eine Strafanzeige wegen Beleidigung des Organs der Rechtspflege am Hals, weil ich ihn der Recht- und Rechenunkundigkeit bezichtigt habe, ohne zu wissen, dass er ein "qualitätsgesichertes" Computer-Programm eingesetzt hat. Kann ich nun den Programm- oder den Computer-Hersteller auf Schadenersatz verklagen? Kann ich die Beleidigungsanzeige dadurch abwenden, dass ich mich darauf berufe, dass der Vorwurf der Rechen- und Rechtunkundigkeit nun auf das Computer-Programm oder den PC selbst fällt (ich wusste ja nicht, dass er einen PC benutzt bzw. bedienen kann) und dieser ja nicht beleidigt werden kann? Oder sollte man fordern, dass man die Nutzung eines PCs durch ein Organ der Rechtpflege grundsätzlich verbieten soll?
b) c) Für die angebliche Selbstbedienung mit 1,30 EUR verliert ein normaler Angestellter seinen Job. Während also die Justiz, Angestellte in drakonischer Art und Weise für ein Fehlverhalten bestraft, belohnt sie die Organe der Rechtspflege bei der Selbstbedienung mit Prozessgebühren. d) e) D. h., wenn ein Ingenieur oder Physiker einem Organ der Rechtspflege vorwirft, dass er falsch rechnet (also 1+1=1 oder 1+1=3 aber niemals 1+1=2), dann ist es eine Beleidigung. Daher muss sich der Ingenieur/Physiker/Mathematiker der Rechtskraft - das ist die fünfte Kraft der Natur, die im Mittelalter die Erde im Zentrum des Universums festhielt - vermutlich beugen, wenn ein Strafbefehl folgt. D. h., Normalsterbliche müssen sich der Rechtskraft beugen (bei Strafbefehl), Organe der Rechtspflege - bei vorhandenen Titeln - hingegen nicht. Eine Klageerzwingung zum Prozessbetrugsvorwurf gegen einen Juristen kommt in DE meistens nicht durch, weil sie von Juristen niedergebügelt wird, bevor es zur Anklage kommt. Sollte es aber zu einer Klageerhebung im Beleidigungsverfahren kommen, dann kann man den Prozessbetrug doch noch vors Gericht bringen: Im Strafrecht herrscht Amtsermittlungspflicht. Da habe ich meine Bedenken, denn das wissen die auch. Sie wissen, dass ich aus Notwehr handle und spätestens vor dem EUMRGH die Sache dann platzt. Ich werde wohl am Münchner Marienplatz Geld einsammeln. Spende zur Finanzierung des VHS-Kurses: "Nutzung der PC-Tatstatur". Das ist Teil 2, des berühmten VHS-Erfolgs "Sicheres Auftreten bei vollkommener Ahnungslosigkeit". Auf den Ausgang des Verfahrens können Wetten abgeschlossen werden.....
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| Hamburger Abendblatt vom 01.04.2009 Unterhalt: Das Jugendamt zahlt 2008 fast drei Millionen Euro Vorschuss Die Zahlungsmoral vieler Väter ist miesNur etwa ein Fünftel der Summe wurde von den säumigen Vätern an den Kreis Pinneberg zurück überwiesen. Von Manfred Augener Kreis Pinneberg - Die zunehmende Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland macht sich auch deutlich bei der Zahlungsmoral von Vätern bemerkbar. Die Zahl der säumigen Erzeuger, die sich vor "Alimenten" für ihren Nachwuchs drücken, ist immens. Der Steuerzahler sprang allein im vorigen Jahr im Kreis Pinneberg für 1689 Kinder in die Bresche. Folge: Das Jugendamt überwies im Auftrag von Bund und Land fast drei Millionen Euro Unterhaltsvorschuss an allein erziehende Mütter. [mehr] |
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03.04.2009, Kommentar von Michael Baleanu und Franzjörg Krieg Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten auf Ihren Artikel eingehen. Sie belegen, dass ein Drittel der Väter, die keinen Unterhalt zahlen, Pappenheimer sind, da sie kein Einkommen haben. Haben Sie einmal die sprichwörtliche "journalistische Spürnase" in die Düsseldorfer Tabelle gesteckt ? Für interessierte Pappenheimerinnen stehen die Zahlbeträge (nur für Kinder) auf Seite 6. Ein Kind rechnet sich für eine Pappenheimerin mit mindestens 199+ 164 = 363 EUR/Monat. Hat sie drei Kinder von drei "unerwünschten" Vätern, kommt die Pappenheimerin auf stolze 1080 EUR/Monat. Da kann noch Betreuungsunterhalt hinzukommen. Wenn sie "ungeahnte Kreativität" an den Tag legt und alle drei Jahre einen Vater "wider Willen" im Rahmen eines "amourösen Abenteuers" empfängt, schafft es die Pappenheimerin u. U. bis zur Rente allein mit Betreuungsunterhalt zu "überleben". Mit §170 StGB im Rücken, lässt sich dann hervorragend über die "Drückeberger-Väter" lästern. Solche Väter werden nämlich für 60 h/Woche von ihren Kindern ferngehalten. Dies trifft sich gut. Damit hat die Pappenheimerin eine hervorragende Möglichkeit, über die chronische und notorische Abwesenheit des Vaters bei den Erziehungszeiten der Kinder zu jammern. Was allerdings wundert: Sie behaupten allen Ernstes, dass ein Inkassobüro nicht in der Lage wäre, von charakterlosen Betuchten - die auf die extra als Argument vorgebrachte Pille der amourösen Pappenheimerin vertrauten - Geld einzutreiben. Wenn ich an Boris Beckers Besenkammer denke, scheint mir, dass Ihr Artikel einen gewaltigen Riss in der Logik hat. Denn in der Stadt Pappenheim kann selbst das Inkassobüro "Moskau" kein Geld auftreiben, wo keines da ist! Gut aber, dass wir wissen, dass diejenigen, die nicht zahlen können, in Pappenheim fiktive, charakterlose "Betuchte" sind. Darf man fragen, ob ein fiktiv "betuchter" Mann auch fiktiv "charakterlos" ist? Was wir damit sagen wollen: Es ist schön, dass Frauen zu mehr Eigenständigkeit durch den Spruch "Mein Bauch gehört mir!" gekommen sind. Nach der "Emanzipation des Bauches" folgt nun die "Emanzipation des Samens" gemäß der Vorgabe "Mein Samen gehört mir!". Angesichts eines monatlichen Gehalts in Höhe von 977 EUR, der vom Gericht und den Anwälten mit einem fiktiven Einkommen von weiteren 400 EUR garniert wird, kann man die "Emanzipation" mancher Pappenheimer Bürger ins Ausland durchaus verstehen! Auch der vorsichtige Umgang eines Mannes mit dem ihm gehörenden Samen darf nicht mehr verwundern. Alle entsprechenden Umfragen bestätigen, dass Männer zunehmend verweigern, durch die Zurverfügungstellung "Ihres" Samens das größte Risiko für ihre ökonomische, psychische, soziale und gesundheitliche Existenz einzugehen, das sie in dieser bundesdeutschen Gesellschaft auf sich nehmen können. Wir empfehlen der "journalistischen Spürnase" folgendes Gedankenexperiment: Man stelle sich vor, dass das Pappenheimer Finanzamt einem jeden Bürger soviel fiktives Einkommen hinzurechnet, bis er auf 20.000 EUR/Jahr Steuer kommt. Warum? Um den maroden Banken aus der Krise zu helfen. Jede Pappenheimerin und jeder Pappenheimer würde allein bei diesem Gedanken einen Herzinfarkt bekommen. Was lernen wir dabei? Jeder würde aufschreien, wenn ihm die Steuerlast aufgrund fiktiver Einkommen erhöht würde! Nur die Pappenheimer Väter haben horrend hohe Zahlungsleistungen zu erbringen und sich von der Gesellschaft wüst beschimpfen zu lassen, wenn sie einfach außerstande sind, diese zu erbringen oder versuchen, gegen offensichtliches Unrecht Widerstand zu leisten! Irgendwie scheint die gutmenschlich-"gesellschaftliche" Keule des "herzlosen Vaters", der nicht zahlt - wen interessiert es schon, dass er jahrelang um Umgang mit seinen Kindern gekämpft hat - zu wirken: Der Geruchssinn der "journalistischen Spürnasen" wurde niedergekeult. So "züchten" wir mit Freude eine Gesellschaft der "allein unterhaltszahlenden Väter" (mit einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit) und der "allein erziehungsfähigen Mütter" (die, selbst bei Ganztagsbetreuung der Kinder und ohne Job, allein durch die Betreuung ihrer Kinder in den Abendstunden doppelt belastet sind). Pappenheim, du bist überall! Mit "fiktiv betuchten" pappenheimerischen Grüßen Michael Baleanu |
zu "Drückeberger-Väter" Kindesunterhalt hat Vorrang - Eltern müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Unterhalt für ihre Kinder aufzubringen [mehr]
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UnterhaltslügeUnterhalt ist für den VAfK kein primäres Thema. Damit müssen wir uns nicht vorwerfen lassen, uns Vätern würde es ja schließlich nur darum gehen, so wenig wie nur möglich zahlen zu müssen. Die Beratungen zum Unterhalt überlassen wir also anderen. Trotzdem ist Unterhalt natürlich ein schillerndes Thema, das seinen Beitrag leistet zur Entrechtung und immer wieder auch Vernichtung von Vätern. Wir haben in vielen Jahren kennen lernen müssen, dass es für Mütter das größte Trauma darstellt, sich vorstellen zu müssen, sie müssten das erleiden, was sie uns Vätern selbstverständlich zumuten und mit der arroganten Selbstverständlichkeit einer Kinderbesitzerin auch fortwährend antun. Das trifft insbesondere für das Thema Unterhalt zu. In einem von uns betreuten Fall sind zwar beide Kinder zum Vater gekommen,
die Mutter blieb aber über ein Jahr lang alleine in der früher
ehegemeinsamen 5-Zimmer-Wohnung, während der Vater sich eine kleine
Wohnung mit den Kindern suchen und den Kindern einen Schulwechsel zumuten
musste. Kindeswohl? – Nein, Mutterwohl! Gestern (17.01.2008) hatten wir beim Beratungstreffen in Karlsruhe
wieder 4 Neufälle. Alle Fälle von Geschwistertrennung, die ich während der letzten Jahr kennen lernte, funktionieren nach dem selben Muster. Der Vater zahlt Unterhalt an die Mutter, obwohl mindestens 1 Kind beim ihm lebt, für das die Mutter nicht zu zahlen bereit ist. Die unterhaltsverpflichteten Mütter, die an den mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht versehenen Vater tatsächlich Unterhalt bezahlen, sind rar. Solche, die nicht oder nur einen symbolischen Betrag bezahlen, kenne ich massenhaft. Lore Maria Peschel-Gutzeit hat sich am Nikolaustag 2005 in der Sendung
bei Maischberger dazu verstiegen, das Fernsehpublikum ohne Skrupel in
die Irre zu führen: „9 von 10 Vätern zahlen nicht!“
Gesichert ist, dass die meisten der nichtzahlenden Männer dies
nicht tun, weil sie nicht zahlen können und dass die Mehrheit der
nichtzahlenden Mütter dies nicht tun, weil sie nicht zahlen wollen. Die gesellschaftliche Realität in unserer Gesellschaft wird dadurch geprägt, dass dieses Faktum in bester Frauenfördermentalität sogar von Gerichten weiter gestützt wird. Damit nicht genug: |
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Wir suchen Fälle, in denen eine Mutter unterhaltspflichtig ist, im Fall von Geschwistertrennung oder auch bei nur einem Kind.
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