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Amtsgericht Ratingen, Familiengericht, Aktenzeichen 3 F 99/08

Die gravierende Änderung der Gesetzeslage ab 01.01.2008 durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts rechtfertigt eine Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO.

Die Unterhaltsverpflichtung des Klägers ist herabzusetzen und zu befristen (§ 1578 b BGB).

Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen (§ 1569 Satz 1 BGB).

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Prozessbetrug über Pfändungspraxis im Unterhaltsrecht

Text von Franzjörg Krieg

Im Unterhaltsrecht gibt es allgemein übliche Schweinereien, die – von AnwältInnen praktiziert – zu gängigen Methoden werden, nebenbei (eigentlich illegal) abzusahnen. Natürlich auf Kosten der Väter.

Eine absolut übliche Methode ist, den Unterhalt, den ein Vater nach der Trennung zu bezahlen hat, nach dem Einkommen zu berechnen, das er VOR der Trennung mit Steuerklasse 3 auf seiner Lohnsteuerkarte stehen hatte.
Im Fall eines Beamten machte das bei mir gegenüber der Steuerklasse 1 NACH der Trennung und unter Verrechnung des geänderten Ortszuschlags bei Papa und Mama damals rund 1000 DM aus.

Ein promovierter Rechtsanwalt aus Karlsruhe wollte damals 1. der Mama zum überzogenen Abkassieren verhelfen und 2. den Streitwert erhöhen, um damit selbst überhöht abkassieren zu können.

Als ich ihm das damals vorwarf, war er so sehr betroffen, dass er ab sofort wegen emotionaler Überreaktionen infolge krampfhaft unterdrückter Hyperventilationen vor Gericht regelmäßig eine schlechte Figur machte.


Eine zweite gängige Praxis ist, überhöhte oder völlig unnütze Pfändungen zu veranlassen.

Auch das hatte der Dr. RA aus Karlsruhe damals in meinem persönlichen Fall praktiziert. Er hatte nur nicht beachtet, dass die Pfändungsbeträge damals auf ein Treuhandkonto gingen und die arme Mama selbst nicht rankam. Da sie aber Kohle genug hatte, hatte sie selbst das erst nach Jahren bemerkt.
Der Dr. RA klagte dann gegen mich, weil ich meine Unterschrift nicht zur Freigabe des Geldes zur Verfügung stellte. Ich argumentierte, dass ich noch nie zahlungssäumig war und die völlig unnütze Pfändung auf ein Konto, an das selbst die Mama nicht rankam, absolut nicht meine Idee war. Da ich dann am Tag vor dem Verfahrenstermin meine Unterschrift rausrückte, ging er verfahrensmäßig baden.


Im Folgenden die Geschichte einer überhöhten Pfändung (Manchmal sind die Vorgänge im typisch bundesdeutschen RECHTS-Staat nur mit viel Ironie zu kommentieren – Slapstickelemente eingeschlossen):


Ein Anwalt - also Organ der Rechtspflege (http://bundesrecht.juris.de/brao/__1.html) - hat eine Pfändung ausgelöst, die weit über dem titulierten Betrag lag. (Genauere Erläuterung zum "voll streckbaren" Titel beiliegend).

Ausgehend von der irrigen Annahme, dass in einem Rechtstaat die Rechtkraft der heilige Gral der Rechtsicherheit sei, habe ich das Organ der Rechtspflege wegen Betrugs angezeigt.

Die Staatsanwälte haben mir mitgeteilt, dass durch die Verwendung eines Computer-Programms der Beschuldigte nachweislich nicht über Tatsachen getäuscht hat (siehe Seite 5 des Anhangs).

Die Pfändung läuft seit Ende Januar dieses Jahres, seit Februar habe ich das Organ der Rechtpflege auf den Fehler hingewiesen. Mit anderen Worten, das Organ der Rechtspflege hat schon seit Februar dieses Jahres eine Tastenklemme an seinem PC, die ihn den Fehler nicht beheben lässt. Da er aber ein Computer-Programm nutzt, ist er von der Prüfung seiner Eingabe und der Ausgabe seines Rechners freigesprochen - laut Staatsanwaltschaft.

Ergo, die Nutzung eines Computer-Programms befreit einen Menschen von jeglicher Verantwortung für seine Äußerungen.

Nun habe ich auch eine Strafanzeige wegen Beleidigung des Organs der Rechtspflege am Hals, weil ich ihn der Recht- und Rechenunkundigkeit bezichtigt habe, ohne zu wissen, dass er ein "qualitätsgesichertes" Computer-Programm eingesetzt hat.

Kann ich nun den Programm- oder den Computer-Hersteller auf Schadenersatz verklagen?

Kann ich die Beleidigungsanzeige dadurch abwenden, dass ich mich darauf berufe, dass der Vorwurf der Rechen- und Rechtunkundigkeit nun auf das Computer-Programm oder den PC selbst fällt (ich wusste ja nicht, dass er einen PC benutzt bzw. bedienen kann) und dieser ja nicht beleidigt werden kann?

Oder sollte man fordern, dass man die Nutzung eines PCs durch ein Organ der Rechtpflege grundsätzlich verbieten soll?


Der Fall
a)
Gemäß Düsseldorfer Tabelle 2008, Abschnitt E, Seite 4, wird einem jeden Bürger dieses Landes erklärt, dass keinerlei Änderungen beim Zahlbetrag eintreten [Quelle].

b)
Das Organ der Rechtspflege, hat eigenmächtig, den ursprünglichen Titel aus dem Jahre 2000 über 306 EUR, in der, seit Ende Januar dieses Jahres laufenden Pfändung, fast verdoppelt. Er ist - entgegen §36, EGZPO und den klaren Anweisungen des OLG Düsseldorf - der Meinung, er kann den vollstreckbaren Titel "voll strecken", siehe Seite 3. Vorgeschobene Begründung: Der ursprüngliche Titel lautete auf 142%, (alte DT) also hat der räudige Vater nun 144% (neue DT) zu bezahlen. Trotz Hinterlegung eines Betrages von 12000 EUR beim Vollstreckungsgericht (weit über den tatsächlichen Titel), wurde die Pfändung nicht einstweilen eingestellt.

c)
In der irrigen Meinung, der Titel sei das höchste Gut eines Rechtstaates, habe ich das Organ der Rechtspflege wegen Prozessbetrug angezeigt.
Begründung: Durch die überhöhte Pfändung, hat das Organ der Rechtspflege mich in eine Vollstreckungsgegenklage gezwungen. Unabhängig davon, ob ich in der Vollstreckungsabwehrklage gewinne oder verliere, das Organ der Rechtspflege sahnt Prozessgebühren ab. Denn der Streitwert (und damit seine Prozessgebühren) errechnet sich aus der Differenz zwischen seiner ursprünglichen Forderung und der Forderung, die tatsächlich gerechtfertigt ist.
D. h. man verdopple ungerechtfertigt die Forderung, betreibe also Überpfändung, um dann satte Prozessgebühren einzustreichen.

Für die angebliche Selbstbedienung mit 1,30 EUR verliert ein normaler Angestellter seinen Job. Während also die Justiz, Angestellte in drakonischer Art und Weise für ein Fehlverhalten bestraft, belohnt sie die Organe der Rechtspflege bei der Selbstbedienung mit Prozessgebühren.

d)
Die Generalstaatsanwaltschaft findet, dass es normal ist, dass sich ein Organ der Rechtspflege an einen Titel nicht halten muss. Mehr noch, da sich das Organ der Rechtspflege bei der Berechnung der Forderung eines Computer-Programms bedient, ist er vom Vorwurf der Täuschung freizusprechen. Das eröffnet insbesondere beim Kauf im Internet völlig neue Möglichkeiten.

e)
Das System schlägt zurück: Da ich das Organ der Rechtspflege, der Recht-, Lese- und Rechenunkundigkeit bezichtigt habe, hat er nun eine Strafanzeige gegen mich eingereicht. Ich hätte ihn beleidigt.

D. h., wenn ein Ingenieur oder Physiker einem Organ der Rechtspflege vorwirft, dass er falsch rechnet (also 1+1=1 oder 1+1=3 aber niemals 1+1=2), dann ist es eine Beleidigung. Daher muss sich der Ingenieur/Physiker/Mathematiker der Rechtskraft - das ist die fünfte Kraft der Natur, die im Mittelalter die Erde im Zentrum des Universums festhielt - vermutlich beugen, wenn ein Strafbefehl folgt.

D. h., Normalsterbliche müssen sich der Rechtskraft beugen (bei Strafbefehl), Organe der Rechtspflege - bei vorhandenen Titeln - hingegen nicht.

Eine Klageerzwingung zum Prozessbetrugsvorwurf gegen einen Juristen kommt in DE meistens nicht durch, weil sie von Juristen niedergebügelt wird, bevor es zur Anklage kommt.

Sollte es aber zu einer Klageerhebung im Beleidigungsverfahren kommen, dann kann man den Prozessbetrug doch noch vors Gericht bringen: Im Strafrecht herrscht Amtsermittlungspflicht. Da habe ich meine Bedenken, denn das wissen die auch. Sie wissen, dass ich aus Notwehr handle und spätestens vor dem EUMRGH die Sache dann platzt.

Ich werde wohl am Münchner Marienplatz Geld einsammeln. Spende zur Finanzierung des VHS-Kurses: "Nutzung der PC-Tatstatur". Das ist Teil 2, des berühmten VHS-Erfolgs "Sicheres Auftreten bei vollkommener Ahnungslosigkeit".

Auf den Ausgang des Verfahrens können Wetten abgeschlossen werden.....

Hamburger Abendblatt vom 01.04.2009

Unterhalt: Das Jugendamt zahlt 2008 fast drei Millionen Euro Vorschuss

Die Zahlungsmoral vieler Väter ist mies

Nur etwa ein Fünftel der Summe wurde von den säumigen Vätern an den Kreis Pinneberg zurück überwiesen.

Von Manfred Augener

Kreis Pinneberg - Die zunehmende Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland macht sich auch deutlich bei der Zahlungsmoral von Vätern bemerkbar. Die Zahl der säumigen Erzeuger, die sich vor "Alimenten" für ihren Nachwuchs drücken, ist immens. Der Steuerzahler sprang allein im vorigen Jahr im Kreis Pinneberg für 1689 Kinder in die Bresche. Folge: Das Jugendamt überwies im Auftrag von Bund und Land fast drei Millionen Euro Unterhaltsvorschuss an allein erziehende Mütter. [mehr]

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[zur Originalmeldung]

Zitat:
"Das Jugendamt kennt seine Pappenheimer, denn meist handelt es sich um Bezieher staatlicher Unterstützung, die keinen Cent zusätzlich in der Tasche haben."



03.04.2009, Kommentar von Michael Baleanu und Franzjörg Krieg

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten auf Ihren Artikel eingehen.

Sie belegen, dass ein Drittel der Väter, die keinen Unterhalt zahlen, Pappenheimer sind, da sie kein Einkommen haben.

Haben Sie einmal die sprichwörtliche "journalistische Spürnase" in die Düsseldorfer Tabelle gesteckt ?

Für interessierte Pappenheimerinnen stehen die Zahlbeträge (nur für Kinder) auf Seite 6. Ein Kind rechnet sich für eine Pappenheimerin mit mindestens 199+ 164 = 363 EUR/Monat. Hat sie drei Kinder von drei "unerwünschten" Vätern, kommt die Pappenheimerin auf stolze 1080 EUR/Monat. Da kann noch Betreuungsunterhalt hinzukommen. Wenn sie "ungeahnte Kreativität" an den Tag legt und alle drei Jahre einen Vater "wider Willen" im Rahmen eines "amourösen Abenteuers" empfängt, schafft es die Pappenheimerin u. U. bis zur Rente allein mit Betreuungsunterhalt zu "überleben".

Mit §170 StGB im Rücken, lässt sich dann hervorragend über die "Drückeberger-Väter" lästern. Solche Väter werden nämlich für 60 h/Woche von ihren Kindern ferngehalten. Dies trifft sich gut. Damit hat die Pappenheimerin eine hervorragende Möglichkeit, über die chronische und notorische Abwesenheit des Vaters bei den Erziehungszeiten der Kinder zu jammern.

Was allerdings wundert: Sie behaupten allen Ernstes, dass ein Inkassobüro nicht in der Lage wäre, von charakterlosen Betuchten - die auf die extra als Argument vorgebrachte Pille der amourösen Pappenheimerin vertrauten - Geld einzutreiben.

Wenn ich an Boris Beckers Besenkammer denke, scheint mir, dass Ihr Artikel einen gewaltigen Riss in der Logik hat. Denn in der Stadt Pappenheim kann selbst das Inkassobüro "Moskau" kein Geld auftreiben, wo keines da ist! Gut aber, dass wir wissen, dass diejenigen, die nicht zahlen können, in Pappenheim fiktive, charakterlose "Betuchte" sind. Darf man fragen, ob ein fiktiv "betuchter" Mann auch fiktiv "charakterlos" ist?

Was wir damit sagen wollen: Es ist schön, dass Frauen zu mehr Eigenständigkeit durch den Spruch "Mein Bauch gehört mir!" gekommen sind. Nach der "Emanzipation des Bauches" folgt nun die "Emanzipation des Samens" gemäß der Vorgabe "Mein Samen gehört mir!". Angesichts eines monatlichen Gehalts in Höhe von 977 EUR, der vom Gericht und den Anwälten mit einem fiktiven Einkommen von weiteren 400 EUR garniert wird, kann man die "Emanzipation" mancher Pappenheimer Bürger ins Ausland durchaus verstehen! Auch der vorsichtige Umgang eines Mannes mit dem ihm gehörenden Samen darf nicht mehr verwundern. Alle entsprechenden Umfragen bestätigen, dass Männer zunehmend verweigern, durch die Zurverfügungstellung "Ihres" Samens das größte Risiko für ihre ökonomische, psychische, soziale und gesundheitliche Existenz einzugehen, das sie in dieser bundesdeutschen Gesellschaft auf sich nehmen können.

Wir empfehlen der "journalistischen Spürnase" folgendes Gedankenexperiment: Man stelle sich vor, dass das Pappenheimer Finanzamt einem jeden Bürger soviel fiktives Einkommen hinzurechnet, bis er auf 20.000 EUR/Jahr Steuer kommt. Warum? Um den maroden Banken aus der Krise zu helfen. Jede Pappenheimerin und jeder Pappenheimer würde allein bei diesem Gedanken einen Herzinfarkt bekommen. Was lernen wir dabei? Jeder würde aufschreien, wenn ihm die Steuerlast aufgrund fiktiver Einkommen erhöht würde! Nur die Pappenheimer Väter haben horrend hohe Zahlungsleistungen zu erbringen und sich von der Gesellschaft wüst beschimpfen zu lassen, wenn sie einfach außerstande sind, diese zu erbringen oder versuchen, gegen offensichtliches Unrecht Widerstand zu leisten!

Irgendwie scheint die gutmenschlich-"gesellschaftliche" Keule des "herzlosen Vaters", der nicht zahlt - wen interessiert es schon, dass er jahrelang um Umgang mit seinen Kindern gekämpft hat - zu wirken: Der Geruchssinn der "journalistischen Spürnasen" wurde niedergekeult.

So "züchten" wir mit Freude eine Gesellschaft der "allein unterhaltszahlenden Väter" (mit einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit) und der "allein erziehungsfähigen Mütter" (die, selbst bei Ganztagsbetreuung der Kinder und ohne Job, allein durch die Betreuung ihrer Kinder in den Abendstunden doppelt belastet sind).

Pappenheim, du bist überall!

Mit "fiktiv betuchten" pappenheimerischen Grüßen

Michael Baleanu
Franzjörg Krieg

zu "Drückeberger-Väter"

Kindesunterhalt hat Vorrang - Eltern müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Unterhalt für ihre Kinder aufzubringen [mehr]

 

 

18.01.2008, Franzjörg Krieg

Unterhaltslüge

Unterhalt ist für den VAfK kein primäres Thema.
Wenn finanziell irgendwie machbar, vertreten wir die Ansicht:
Sofern Du es Dir irgendwie leisten kannst, zahle an die Kindesmutter das, was sie will und ihr gerichtlich zugesprochen wurde, auch dann, wenn ihre Methoden dabei unlauter gewesen sein sollten. Was Du jetzt ausgibst, kann am Ende nicht mehr übrig bleiben. So gesehen ist Unterhalt voraus überreichtes Erbe.

Damit müssen wir uns nicht vorwerfen lassen, uns Vätern würde es ja schließlich nur darum gehen, so wenig wie nur möglich zahlen zu müssen. Die Beratungen zum Unterhalt überlassen wir also anderen.

Trotzdem ist Unterhalt natürlich ein schillerndes Thema, das seinen Beitrag leistet zur Entrechtung und immer wieder auch Vernichtung von Vätern.

Wir haben in vielen Jahren kennen lernen müssen, dass es für Mütter das größte Trauma darstellt, sich vorstellen zu müssen, sie müssten das erleiden, was sie uns Vätern selbstverständlich zumuten und mit der arroganten Selbstverständlichkeit einer Kinderbesitzerin auch fortwährend antun.

Das trifft insbesondere für das Thema Unterhalt zu.
Während es für Väter eine tägliche Pflichtübung ist, dafür zu arbeiten, dass sie ihr Kind nicht oder nur noch eingeschränkt sehen, arbeiten unterhaltsverpflichtete Mütter entweder nicht oder gerade so wenig, dass sie unter der Selbstbehaltsgrenze bleiben.
„Ich wäre ja blöde, mehr zu arbeiten, dann müsste ich ja Unterhalt zahlen!“ – O-Ton einer Mutter, die an einen bei uns organisierten Vater unterhaltspflichtig ist.
Ärgerlich ist, dass Jugendämter und Gerichte diese miese Tour mitspielen und bei Müttern für so selbstverständlich halten, dass sie auch nicht gewillt sind, daran etwas ändern zu wollen. Auch dies ist die Realität von „Frauenförderung“ in der BRD.
Gesteigerte Erwerbsobliegenheitspflicht für eine unterhaltszahlende Mutter? – Sollte jemand so etwas nachweisen können – ich bin sehr interessiert!
Richterliche Festsetzung von fiktivem Einkommen für eine arbeitsunwillige Mutter – auch an Nachweisen hierfür bin ich sehr interessiert.
Beides für Väter kann ich massenhaft nachweisen.

In einem von uns betreuten Fall sind zwar beide Kinder zum Vater gekommen, die Mutter blieb aber über ein Jahr lang alleine in der früher ehegemeinsamen 5-Zimmer-Wohnung, während der Vater sich eine kleine Wohnung mit den Kindern suchen und den Kindern einen Schulwechsel zumuten musste. Kindeswohl? – Nein, Mutterwohl!
Natürlich hat diese Mutter an den Vater bis jetzt noch keinen Cent Unterhalt bezahlt.
O-Ton der Rechtsanwältin des Vaters (!): „Man muss doch jetzt der Mutter Zeit lassen, den Schock der Kindeswegnahme verarbeiten zu können!“ (Fall Günther)
Welche Rechtsanwältin einer Mutter hat dies schon jemals im umgekehrten Fall geäußert? – Auch Nachweise hierfür interessieren mich sehr.

Gestern (17.01.2008) hatten wir beim Beratungstreffen in Karlsruhe wieder 4 Neufälle.
Einer davon ist ein weiteres Beispiel für die reine Profitorientierung bestimmter Trennungsmütter, für die eine Trennung allein eine Methode darstellt, als Verlängerung der Alimentierung durch den Mann möglichst für den Rest des Lebens weiter von diesem finanziert zu werden und die jede finanzielle Verantwortung ihrerseits aber kategorisch ablehnen.
Der 12-jährige Sohn ist beim Vater geblieben, die heute 14-jährige Tochter bei der Mutter.
Die Tochter wurde dem Vater entfremdet, der Sohn wird vom Vater angehalten, weiter Kontakt zur Mutter zu halten.
Die Mutter arbeitet nicht, weil sie ja schließlich ein Kind zu betreuen hat. Der Vater muss arbeiten – obwohl er ein noch jüngeres Kind zu betreuen hat -, um eine geldgierige Mutter zu alimentieren, die ihrerseits jede Unterhaltsverpflichtung ablehnt. Alle – vom Jugendamt bis zu den Gerichten – spielen diese weibliche Abzocker-Nummer mit.
Kindeswohl oder Täterinnenschutz?

Alle Fälle von Geschwistertrennung, die ich während der letzten Jahr kennen lernte, funktionieren nach dem selben Muster. Der Vater zahlt Unterhalt an die Mutter, obwohl mindestens 1 Kind beim ihm lebt, für das die Mutter nicht zu zahlen bereit ist.

Die unterhaltsverpflichteten Mütter, die an den mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht versehenen Vater tatsächlich Unterhalt bezahlen, sind rar. Solche, die nicht oder nur einen symbolischen Betrag bezahlen, kenne ich massenhaft.

Lore Maria Peschel-Gutzeit hat sich am Nikolaustag 2005 in der Sendung bei Maischberger dazu verstiegen, das Fernsehpublikum ohne Skrupel in die Irre zu führen: „9 von 10 Vätern zahlen nicht!“
Da ich ihr keine rotzfreche Lüge unterstellen will, nehme ich an, sie hat einfach „Väter“ mit „Müttern“ verwechselt. Wenn dem so ist, kam sie der Realität ziemlich nahe.

Gesichert ist, dass die meisten der nichtzahlenden Männer dies nicht tun, weil sie nicht zahlen können und dass die Mehrheit der nichtzahlenden Mütter dies nicht tun, weil sie nicht zahlen wollen.
Wer sind also die wirklichen Unterhaltsverweigerer?
Sprachlich korrekt müsste diese Vokabel feminin sein.

Die gesellschaftliche Realität in unserer Gesellschaft wird dadurch geprägt, dass dieses Faktum in bester Frauenfördermentalität sogar von Gerichten weiter gestützt wird.

Damit nicht genug:
Alljährlich gehen ganze Wellen von Medienberichten durch das Land, in denen gejammert wird, wie viel es unseren Staat kostet, dass er für so viele unterhaltsverweigernde Väter einspringen muss. Kein Wort von unterhaltsflüchtigen Müttern.
Die Frauenförderfunktionärinnen haben diesen Blödsinn schon so oft wiedergekäut, dass es wohl keinen mehr aufregt. Aber mit jeder Meldung dieser Art stellen sie sich in ihrer
a) Unwissenheit oder b) volksverhetzerischen Absicht bloß.

Wir suchen Fälle, in denen eine Mutter unterhaltspflichtig ist, im Fall von Geschwistertrennung oder auch bei nur einem Kind.

  • Zahlt die Mutter den vollen Unterhalt?
  • Wurde diese Mutter vom Jugendamt zur Aufnahme einer Arbeit angehalten?
  • Hat das Gericht für diese Mutter eine gesteigerte Erwerbsobliegnheitspflicht oder gar ein fiktives Gehalt festgesetzt?
  • Welche Institutionen oder RechtsanwältInnen haben diese Mutter "geschont" und ihr die Zahlung von Unterhalt nicht zugemutet? Mit welcher Begründung?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Beschreiben Sie Ihren Fall und senden diesen an: info@vafk-karlsruhe.de

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