Edith Schwab erhält am 17.08.2010 das Bundesverdienstkreuz


Autoren: Michael Baleanu, Horst Schmeil, Franzjörg Krieg und Hartmut Wolters


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Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

wir sind besorgt, dass heute Frau Schwab das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen werden soll und bitten Sie, die Verleihung zumindest aufzuschieben, um etwas Zeit zu finden, nochmal darüber nachzudenken, ob hier nicht ein Verfassungsfeind geehrt wird. Schließlich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Diskriminierung von Vätern in der deutschen Familienrechtspraxis festgestellt, so dass man die Diskriminierung als Fakt anzunehmen hat. Frau Edith Schwab leugnet diese Diskriminierung weiter und erlebt trotzdem gerade aufgrund der anstehenden Verleihung einen Höhenflug, der der Elternschaft nicht dienlich ist.

Auch bei der Loveparade waren die Beteiligten der Meinung, es würde ausreichen, wenn man seine Bedenken äußert. Dort sind 21 Menschen gestorben, viele hundert verletzt und Tausende traumatisiert, manche für den Rest ihres Lebens. In Bad Honnef haben wir zeitgleich das Gleiche erlebt, wobei die kleine Anna zu Tode gekommen ist.

Wenn dieser Staat keine Möglichkeit bietet, Größenwahnsinnige an ihrem Vorhaben zu hindern, möchten wir dieses Defizit dem Staat auch aufzeigen. Ich denke, im BGB und in diversen Chartas finden sich genug Paragrafen, auf die man sich beziehen könnte, aber ich bin kein Jurist. Die Frage ist jetzt, Gesetze zu finden, auf die wir uns berufen können, als Bürger dieses Staates, denen es peinlich ist, dass in Duisburg und Bad Honnef Menschen zu Tode gekommen sind.

In einer ähnlichen Situation befinden wir uns in Bezug auf die deutsche Familienrechtspraxis. Lobbyistinnen wie Frau Schwab organisieren mit aggressiven Argumenten nicht den Konsens, sondern mit egomanischer Motivation die Ausgrenzung: Ausgrenzung der Kinder vom zweiten Elternteil und Ausgrenzung der Väter von gelebter Vaterschaft. Und die Organisatorin dieser Ausgrenzung wird heute geehrt.

Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter Edith Schwab macht deutlich, dass der Verband die Interessen von Vätern in Zukunft nicht mehr vertreten möchte:
Ledige Väter sollen nach Ansicht des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter nicht bereits unmittelbar nach der Geburt des Kindes das Sorgerecht erhalten.

Entsprechende Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gingen an der Lebenswirklichkeit von Alleinerziehenden vorbei, sagt die Vorstandsvorsitzende Edith Schwab. Es sei falsch, Mütter vor Gericht zu zwingen, wenn sie mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden seien.

Es gebe einfach zu viele Lebensumstände, in denen ein Sorgerecht der nicht ehelichen Väter undenkbar sei. Als Beispiele nannte die Speyerer Rechtsanwältin Schwangerschaften nach flüchtigen Beziehungen, die bereits vor der Geburt wieder gelöst wurden.’

Das kann ja wirklich mal passieren, obwohl Verhütungsmittel und -methoden hinlänglich bekannt sind. Das sind dann ja vielleicht auch die Fälle, in denen ein Widerspruch der Mutter vor Gericht anerkannt wird. Aber mit diesen Ausnahmefällen einen Rechtsbruch, und das ist der weitere Ausschluss der Väter, zu legitimieren, damit verabschiedet sich der VaM endgültig von dem Anspruch, Interessen von Vätern zu vertreten.

Geboren am 16.11.1949 in Penzberg (Oberbayern) als Tochter eines Studienrats und bekleidet folgende Ämter und Funktionen:

  • Fachanwältin für Familienrecht in Speyer
  • Fördermitglied des Frauenhauses für betroffene Frauen in Speyer
  • Mitglied im "Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen" in Speyer
  • Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) e.V. (Bundesverband)
  • 2009 und 2010 Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.
  • Präsidentin des European Network of Single parent families
  • Mitglied der SPD

Frau Schwab organisierte den in Pressemitteilungen dokumentierten Protest des VAMV, der immer wieder gegen die Väter gerichtet wurde:

  • Kampf gegen die Sorgerechtselemente in der Kindschaftsrechtsreform von 1998
  • Kampf gegen die entlarvenden Zusammenhänge von Sorgerecht, Umgang und Unterhalt in der Proksch Studie
  • Kampf gegen die Macht(missbrauchs)verluste von kinderbesitzenden Müttern durch die Verbreitung der familienrechtspraktischen Vorgehensweisen nach dem Cochemer Weg
  • Gemeinsames Sorgerecht für nicht eheliche Väter ist für den VAMV ein „Grund zur Sorge“

„Das Frauenhaus Speyer hat sein 15-jähriges Bestehen zum Anlass genommen, um ein aktuell politisches Thema, das viele von Gewalt betroffene Frauen persönlich betrifft, in einer Fortbildung mit dem Titel „Verrat am Kindeswohl durch väterliches Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen – Aktuelle Perspektiven" aufzugreifen.“
Die beiden Referentinnen dieser Tagung im Spätjahr 2005 waren Anita Heiliger und Edith Schwab.

In der Nachtcafe-Sendung am 25.04.2003 mit Edith Schwab, M. Mattusek und Dr. Peter Walcher (VAfK) meinte Frau Schwab, dass sie als Fachanwältin für das Familienrecht aus ihrer Praxis keinen Fall kenne, in dem Mütter ihr Kind als Waffe gegen den Ex-Mann eingesetzt hätten oder die den Umgang aus reiner Bosheit boykottieren würden. „Das gibt es nicht!“ meinte sie.
Sie stellte in dieser Sendung fest:
„Nur etwa 4,5% aller nicht ehelichen Kinder erblicken das Licht der Welt in einer Situation, wo beide Eltern zusammen sind. Wenn sie sich dann einig sind, werden sie auch das GSR erklären.“
Es blieb rätselhaft, woher die Prozentzahl stammt.

Frau Schwab hat alle geblendet, die glauben könnten, dass Väter diskriminiert würden. Entgegen jeder Vernunft propagiert sie, dass Mütter dem Vater des Kindes das Sorgerecht wie den Umgang gnädig „gewähren“ oder aber vorenthalten müssen und die ganze Nation ist begeistert über den Kinderschutz. Welchen Schaden diese Haltung angerichtet hat, weil immer mehr Menschen im Laufe der Jahre wegsahen, wenn eine Mutter ihre Kinder schlug, und hinsahen, wenn ein Vater nur streng zu seinen Kindern spricht und somit die Mutter immer freier ihre Kinder schlagen kann, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, wird nirgends erhoben. Diese Informationen müssen nun schnellstmöglich bereit gestellt werden.

Frau Schwab hört sich als Interessenvertretung von kinderbesitzenden Müttern in einem Interview des SWR 1 vom 03.08.2010 im Kontext der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung zum Sorgerecht für nicht eheliche Väter – dem Horror-Szenario für Kinderbesitzerinnen – wie folgt an: „Ja, stellen Sie sich vor, das ist doch völlig grässlich. Sie haben zufällig als Frau mal Kontakt mit einem Mann und werden schwanger, haben den nie mehr gesehen und auf einmal hat der das Sorgerecht, steht vor der Tür und sagt: „Jetzt will ich aber hier Rechte ausüben“, obwohl eigentlich dafür überhaupt keine Voraussetzungen sind. Also, der Automatismus, dass die Mutter sich dann dagegen wehren muss – die geht dann hin und will für das Kind einen Kinderausweis beantragen. Und jetzt muss sie die Zustimmung dieses Mannes, zu dem sie vielleicht keinen Kontakt mehr hat, muss sie jetzt einfordern, muss das möglicherweise einklagen.“

Sie leugnet die Diskriminierung.

Der VAMV tritt unter Edith Schwab auf als militanter Kampfverband gegen unterhaltsverpflichtete und von den Kindern getrennt lebende Elternteile, ganz überwiegend gegen Väter. Ein Verband, der "Kindeswohl" sagt, aber feudale Herrschaftsentfaltung von Müttern unterstützt, die sich als Kinderbesitzerinnen aufführen, die die Herrschaftsgabe „Kind“ in gnädigen Häppchen zuteilen und ihre Gnade jederzeit auch wieder entziehen.

Edith Schwab sind Schlagworte zu verdanken, die gesellschaftspolitische Aufgabenbereiche und durch immense Steuermittel geförderte Programme bezeichnen:

„Alleinerziehend sein ist eine Erfolgsstory“
„Einelternfamilie“
„Alleiniges Sorgerecht für Alleinerziehende“ als „Frauen-„ bzw. „Mütterrecht“

Damit parallel wirkt die Psychiatrisierung und Somatisierung des eigenen Kindes durch die von der Mutter gewünschte Konfliktorientierung und heftige emotionale Abweisung des anderen Elternteils.

Schwabs Lebenswerk fußt auf der Ausgrenzung des zweiten Elternteils, auf der Somatisierung von Kindern, auf der angestrebten psychischen, physischen und wirtschaftlichen Vernichtung von Vätern. Das paradoxe Konstrukt „Einelternfamilie“ macht das gesamte Dilemma Schwab’scher Logik und Programmatik deutlich.

„Edith Schwab ist Mutter eines 18-jährigen Sohnes, der mangels Ganztagesschulangebot im gymnasialen Bereich zwischenzeitlich ein Internat besucht.“ Ob Frau Schwab ab und zu daran denkt, dass ihr Sohn Teil der Klientel sein könnte, für deren Entrechtung ihr Lebenswerk steht? Sicher ist, als Sohn einer solchen Mutter hätte ich Alpträume.

Zu ihren "Besonderen Leistungen" gehört wohl auch folgender Abschnitt: "Damit Väter die gemeinsame Sorge im Sinne des Kindeswohls aktiv wahrnehmen können, müssen nach Auffassung des VAMV einige Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kind muss eine Bindung zum Vater haben, d.h. er muss zumindest eine ausreichend lange Zeit mit dem Kind zusammengelebt haben. Der Vater sollte nachweisen können, dass er z.B. die Hälfte der Schulferien mit dem Kind verbringt und auch sonst sein Umgangsrecht kontinuierlich wahrnimmt. Der Barunterhalt für das Kind sollte regelmäßig und in ausreichender Höhe bezahlt werden, damit die existentiell notwendigen Kosten gedeckt sind" Wollen wir diese Bedingungen einmal an verheiratete Eltern stellen?

Was passiert, wenn eine Mutter aus niederen Gründen dem Vater die Betreuung des Kindes nicht gönnt? Wir alle wissen, dass Täter sich verstecken. Eine Mutter, die das Wohl ihrer Kinder nachhaltig gefährdet, könnte sich also hinter der Alleinsorge verstecken und dem Vater den Einblick in die düsteren Seiten des Lebens seines Kindes verschleiern wollen. Der Sohn eines der Autoren dieses Schreibens ist im Kindergarten von der Wickelkommode gefallen und der Kindergarten hat versucht, den Vorfall zu verschleiern. Es ist typisch für die Arbeit von Frau Schwab, die Netzwerke zu organisieren, die Mütter so parteiisch unterstützen, dass sie gerade auch die Verantwortlichkeit von Täterinnen verhindern.

Was, wenn eine Mutter das Geld, das der Vater zahlen muss, ohne seine Kinder sehen zu dürfen, nicht für die Kinder sondern nur zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse verwendet? Wir kennen Hartz IV– beziehende Mütter, die ein Hauseigentum abbezahlen. Ob den Kindern wirklich die fahrlässige Haltung von Frau Schwab, dass Mütter stets nur am Kindeswohl orientiert handeln, zugemutet werden darf? Eigentlich müsste Frau Schwab als Juristin die Grundrechte kennen, so dass man ihr eigentlich Vorsatz vorwerfen müsste.

Gleiches gilt für Mütter, die nach Trennung und Scheidung die gemeinsame Sorge einseitig auflösen wollen. Dies muss unbedingt in einem neuen Gesetz berücksichtigt werden. Anträge durch den Vater, sei es auf Häusliche Gewalt, sei es auf alleiniges Sorgerecht, gibt es kaum, und wir alle können Ihnen aus eigener Erfahrung und aus unserer Beratung Beispiele nennen, wo gut begründete Anträge ins Leere laufen, weil sie durch den Vater gestellt und von niemandem ernst genommen werden. In der Regel führt ein hochstrittiges Verfahren im Familienrecht zum Sorgerechtsentzug für den Vater, wobei stets betont wird, dass es nicht darum geht, die Schuldfrage zu klären, sondern die für das Wohl des Kindes beste Lösung zu finden. Nun stellen Sie sich einmal vor, die Mutter verprügelt regelmäßig ihre Kinder und bekommt dann das alleinige Sorgerecht, weil die Eltern darüber in einen Streit geraten sind. Eine solche Gerichtsentscheidung ist ein Faustschlag ins Gesicht desjenigen Vaters, der guten Grund hat, sich um das physische oder psychische Wohl seiner Kinder Sorgen zu machen. Und trotzdem erleben wir solche Fälle immer wieder in unserer Beratung. Edith Schwab wurde auch zur Garantin für die Straflosigkeit von Täterinnen.

Frau Schwab zitiert gerne die Väter, die nur für eine Nacht lang Kontakt zur Mutter hatten. Was ist denn mit den Vätern, zu denen die Mutter nach einer Nacht den Kontakt zum Vater abbrach? Wir kennen die Mütter, die keinen Vater für ihr Kind haben wollen, weil sie ihr Kind selber groß ziehen möchten. Dieses Bild der egomanischen Mutter prägt inzwischen Headliner in der Medien. In einem Beispiel hatte die Mutter ein gutes Vatervorbild, einen gutmütigen, großherzigen Vater, aber auch eine strenge Mutter, die die "lasche" Art ihres Mannes immer ablehnte. Ist es in Ihrem Sinne, dass der gutmütige, großherzige Vater im Zweifel zugunsten einer strengen Mutter, der es nur darum geht, den Vater schlecht zu reden, komplett aus dem Leben der Kinder ausgegrenzt wird?

Ich zitiere nochmals Frau Schwab. "Das Mindeste wäre es, ganz klare Kriterien im Gesetz niederzuschreiben. Die Väter müssten nachweisen können, dass sie eine enge Bindung zum Kind haben und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen." Das Mindeste für mich als Vater wäre es, dass Mütter die enge Bindung zum Kind nun nicht weiter in Frage stellen dürfen und dem Vater auch Verantwortung überlassen. Schließlich wollen auch wir ein selbstbestimmtes Leben führen. Was ist mit dem Vater, der gerne Hausmann werden möchte, und die Mutter lehnt diese Vaterrolle ab? Wir leben im modernen 21. Jahrhundert, und da darf die Mutter nicht alleine entscheiden, wer die häusliche Rolle für die Kinder übernimmt, sondern sie muss ebenso wie der Vater im Streitfall den Nachweis erbringen, wer für die Erziehung, Pflege und Bildung der Kinder am besten geeignet ist. Auch das müssen künftige Gesetze berücksichtigen.

Und immer wieder die Väter, die keinen Unterhalt zahlen. Tatsache ist, dass die überwiegende Mehrheit nicht leistungsfähig ist, weil gerade auch wirtschaftliche Not zu Trennung und Scheidung führt. Gerichte neigen dazu, nicht leistungsfähigen Vätern ein fiktives Einkommen zugrunde zu legen. Diese Menschen, die aus Krankheit oder Arbeitslosigkeit nicht zahlungsfähig sind, häufen zudem einen Schuldenberg auf. Das arme Opfer ist also nicht die Mutter, die die Unterhaltszahlungen vom Jugendamt bezieht, sondern der Vater, dem die Bürde auferlegt wird, Schulden aufzubauen in einer Situation, wo jede Familie den Gürtel enger schnallen würde. Obwohl erwiesen ist, dass die eigentlichen Unterhaltsverweigerer unterhaltsverpflichtete Mütter sind – etwa 90% zahlen nicht – gibt es kaum eine Mutter, die zu einem fiktiven Einkommen „verdonnert“ wurde. Diese Sonderbehandlung von Müttern bei gleichzeitiger Diskriminierung von Vätern ist eine der Lebensleistungen von Edith Schwab.

Wie Sie an den zahlreichen Erwiderungen sehen, empfinden die Väter- und Männerrechtler hierzulande die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Frau Edith Schwab als ein Affront gegen die Grundsätze unseres demokratischen Staates.

Ein derartiger Orden kann nicht einer Person verliehen werden, die dafür verantwortlich ist, dass durch die von ihr und ihrer Organisation durchgesetzten Gesetze in Deutschland im 21. Jahrhundert Väter offen diskriminiert werden.

Es kann nicht die Grundlage einer demokratischen Gesetzgebung sein, dass Lobbys in irgendwelchen Hinterzimmern über künftige Gesetze entscheiden.

Obwohl der Zaunpfahl-Wink aus Straßburg nicht zu überhören war und das Bundesverfassungsgericht sich dieser Abmahnung entgegen seiner früheren Entscheidung anschließen musste, wettert Frau Schwab weiterhin gegen Väter und das gemeinsame Sorgerecht nicht ehelicher Väter, durch die Methode der unterschwelligen Behauptung, diese Gruppe wären Gewalttäter oder Vergewaltiger, indem sie tatsächliche Einzelfälle pro toto setzt
http://tinyurl.com/34bb7nf

Die Väter hierzulande haben lange genug stillgehalten, um ihren Umgang mit ihren Kindern nicht zu gefährden, insbesondere dann, wenn die Partnerin einen Streit anfing.

Aufgrund der nun international anerkannten Erkenntnis, dass Väter hierzulande diskriminiert werden, darf sich der Gesetzgeber nicht wundern, wenn die Väter diejenigen Richter, die offensichtlich nicht in der Lage sind, ein diskriminierendes Gesetz zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren, reihenweise wegen Befangenheit ablehnen werden, sollte der Gesetzgeber unter dem Einfluss einer Frau wie Edith Schwab und ihrer GesinnungsgenossInnen weiterhin diskriminierende Gesetze unterstützen und über ihre Netzwerke durchsetzen.

Daher wollen wir Sie auffordern, sich dafür einzusetzen, dass
a) das Bundesverdienstkreuz an Frau Edith Schwab aberkannt wird und
b) das Familienrecht auf der Grundlage der vollkommenen Gleichheit der Eltern (50/50-Betreuung)
c) sowie Unterstützung der strittigen Fälle durch Mediationen und Schlichtungen statt der Sanktionierung durch Prozesse weiter entwickelt wird.

Wir möchten Sie ermuntern, endlich die Aufgabe des Staates, den „besonderen Schutz“ der Familie, ernst zu nehmen und mit Leben zu füllen. Fangen Sie damit an, die Familie als Keimzelle der Gesellschaft vor dem dominanten Einfluss solcher Personen wie Frau Edith Schwab zu schützen.

Mögen Ihnen die folgenden Ausführungen als Erklärung unseres Anliegens dienen.

Sollten Sie ein Interesse daran haben, zu verstehen, was in den Seelen entsorgter Väter geschieht, zögern Sie nicht, uns zu Ihren Anhörungen einzuladen. Das wäre sicherlich im Sinne eines demokratischen Recht-Staates!

 

Mit Hochachtung

Hartmut Wolters
Gründer und Initiator des Düsseldorfer Kreis
Kiefernweg 18
40764 Langenfeld
Telefon (02173) 968255

Michael Baleanu
Männerpartei
Erdinger Str. 30A
85356 Freising
Telefon (089) 26213484
www.maennerpartei.eu

Horst Schmeil
Kind-Vater-Mutter-Begegnungsstätte Lindenhof
Nauener Chaussee 7
14669 Ketzin
Telefon (033233) 306950
www.kvm-ev.de

Franzjörg Krieg
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Eisenbahnstr. 26
76571 Gaggenau
Telefon (01578) 1900 339
www.vafk-karlsruhe.de

Harald Hallerbach
Frohnerstr. 5A
53578 Windhagen
Telefon (02645) 608462

Chris Mittler
Fichtenstr. 2
56626 Andernach
Telefon (02632) 505698
www.chrismittler.de

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