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Bald neues Sorgerecht für unverheiratete Väter19.02.2010 Das Sorgerecht für die Kinder unverheirateter Elternpaare in Deutschland soll bis Jahresende neu geregelt werden und die Väter besser stellen. dpa INTERLAKEN. Das Sorgerecht für die Kinder unverheirateter Elternpaare in Deutschland soll bis Jahresende neu geregelt werden und die Väter besser stellen. Das sagte die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Freitag in Interlaken der Deutschen Presse-Agentur dpa. Das deutsche Gesetz räumt der Mutter ein Vetorecht bei der Vergabe des Sorgerechts ein. Dies hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Egmr) im vergangenen Dezember als Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens und das Diskriminierungsverbot bewertet. (zum Artikel) |
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21.02.10, Kommentar von Franzjörg
Zitat: Schön. Gut. Und natürlich freue ich mich als nicht ehelicher Vater über solche Ankündigungen. Warum keine Luftsprünge? Wir nicht ehelichen Väter haben uns seit –zig Jahren daran gewöhnen müssen, zunächst völlig ignoriert und entrechtet zu werden, seit 1998 überhaupt erst als existent wahrgenommen und seither vertröstet bzw. an der Nase herum geführt zu werden. Wer den Eiertanz des Justizministeriums seit dem Urteil des BVerfG vom 29.01.2003 mit verfolgt hat und erlebt hat, wie wir nicht ehelichen Väter hingehalten und (pardon, aber das muss jetzt wirklich sein) verarscht wurden, der ist sehr hellhörig. "Soll" und "besser stellen" sind zwei Variablen in der Aussage von Frau Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Diese hat aber auch schon mal der Frauenlobby versprochen, dass diese sich darauf verlassen könne, dass sich nichts ändern würde. Politik funktioniert nach Regeln, die vom betroffenen Volk immer wieder auch als "schmutziges Geschäft" wahrgenommen werden. Wir wissen, dass wir Teil dieses Systems sind und wir nehmen unsere Verantwortung wahr. Wir werden nicht aufhören, darauf zu bestehen, dass wir als Väter zur Verfügung stehen. Rundum. Und nicht nur als diejenigen, die für alle anderen die Zeche bezahlen. Wir sind Väter. Punkt. Nach den neuesten Debatten zu schließen, hätten wir wohl bessere Chancen, wenn wir alle schwul wären. Wir sind aber in der überwiegenden Mehrheit einfach nur heterosexuelle nicht eheliche Normal-Väter, die nicht so viel Zuwendung bekommen wie Homosexuelle beim OSD sogar durch Ministerinnen. Das macht zwar deutlich, wie in der BRD Familienpolitik funktioniert, ist aber ein Drama für unsere Kinder |
Lesen Sie hierzu auch einen Beitrag von Franzjörg, den er auf der Kundgebung im vergangenen Dezember kundgetan hat (mehr lesen) |
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte SektionAnonymisierte nichtamtliche Übersetzung aus dem Englischen Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin |
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum gemeinsamen Sorgerecht nicht verheirateter Eltern |
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Schwerer
Verstoß gegen Gleichberechtigung nicht-ehelicher Kinder und nicht-ehelicher
Väter im deutschen Familienrecht gerügt. Europäischer Menschenrechtsgerichtshof
in Strassburg zwingt Deutschland zu entscheidender Modernisierung des
Kindschaftsrechts. Das Urteil zwingt Deutschland, auch im Kindschaftsrecht
miteinander nicht verheiratete Väter und Mütter gleich zu behandeln, so wie das
in den meisten anderen europäischen Ländern längst der Fall ist. Der
Väteraufbruch für Kinder, die größte deutsche Väterorganisation fordert hierfür
das gemeinsame Sorgerecht für alle miteinander nicht verheiratete Eltern
automatisch ab Geburt. Nach der Sorgerechtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) erwartet der Väteraufbruch für Kinder e.V. eine zügige und umfassende Reform des deutschen Sorgerechts, die sich an dem französischen Vorbild orientieren sollte. „Die Zeit von kleinen Nachbesserungen ist vorbei“, so Bundesvorsitzender Prof. Dr. Dr. Ulrich Mueller, „jetzt brauchen wir den großen Wurf!“ |
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| 02.12.09, VAfK-Bundesverein,
Pressemitteilung: Väteraufbruch für Kinder e.V. zur morgigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum gemeinsamen Sorgerecht nicht verheirateter Eltern |
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Am 03.12.2009 ab 11:00 wird auf der Internetseite des Europäischen
Menschenrechtsgerichtshofs das Urteil im Verfahren Horst Zaunegger gegen Deutschland stehen. Dies dürfte das seit Jahren wichtigste Grundrechtsurteil im
deutschen Kindschaftsrecht werden. Deutsche Rechtslage ist, dass mit der Mutter
nicht verheiratete Väter ohne ausdrückliche, freie Zustimmung der Mutter kein
gemeinsames Sorgerecht erhalten können. Unverständlicherweise hatte das
Bundesverfassungsgericht 2003 diese Regelung aus 1998 für verfassungskonform
erklärt. Mittlerweile haben alle europäische Staaten außer Deutschland,
Liechtenstein, Malta, Österreich, Schweiz den von der Mutter unabhängigen Zugang
des unverheirateten Vaters zur gemeinsamen Sorge. Konservative Familienpolitiker
in CDU und SPD haben die Reform dieser überlebten Norm bis jetzt ausgebremst.
Horst Zaunegger, ein Vater aus Köln, hatte in Strassburg geklagt wegen
Diskriminierung des unehelichen Vaters. Nach der Erwartung der Medien könnte der
Europäischen Menschenrechtsgerichtshof die deutsche Regelung kippen. Um die
Mittagszeit 03.12.2009 wird eine kurze Einschätzung des Urteils durch den
Väteraufbruch für Kinder, die größte, und einzige bundesweite deutsche
Väterorganisation, als PM an die Presse gehen. |
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| Mehr Informationen: | |
(VAfK-Bundesvorsitzender): Stellungnahme vom 26.01.2005 zur Expertenanhörung der SPD-Bundestagsfraktion zur „Elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern“ |
(VAfK-Bundesvorstand): Erste Studie zur Situation - Väterbefragung nicht verheirateter Eltern |
Vatertag im Dezember |
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Gibt Europa ledigen Vätern mehr Rechte? |
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