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Strafbefehl: Schoss Staatsanwalt aus der Hüfte?

Amtsgericht stellt Verfahren wegen „übler Nachrede“ gegen 50-jährigen Mann schnell ein.

Ettlingen. Da trauten die Zuhörer im voll besetzten Saal des Amtsgerichtes Ettlingen ihren Ohren nicht, als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Karlsruhe einräumen musste, dass sie das Beweismaterial nie zu Gesicht bekommen habe. Zugegeben, die junge Frau, eine Referendarin, konnte im Grunde nichts für die schlampige Arbeit der Karlsruher Staatsanwaltschaft. Sie war nicht einmal mit dem Fall, den Richter Silvio Zaunbrecher zu verhandeln hatte, vertraut.

Auf der Anklagebank saß ein 50-jähriger Mann, der sich wegen „übler Nachrede“, wegen „Herabwürdigung seiner Ex-Ehefrau“ verantworten musste. Der Ettlinger hatte Einspruch gegen einen vom Amtsgericht verhängten und zuvor von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl eingelegt. 800 Euro sollte bezahlen, weil er angeblich in einem Film des NDR über „häusliche Gewalt“ behauptete (so die Staatsanwaltschaft), seine Ex-Ehefrau habe ihn mehrfach „misshandelt und geschlagen“. Grundlage für den Strafbefehl war eine Anzeige der „Ex“ bei der Polizei gewesen.

Kurz darauf begannen die Mühlen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu mahlen. Wie sich jetzt bei der Verhandlung herausstellte, gab’s aber gar nichts zum Mahlen. Keiner der Beteiligten im Gerichtssaal – die Ex-Ehefrau wartete als Zeugin vor der Tür – hatte den Film gesehen. Zur Anklage, angeregt von den Staatsanwälten in der Fächerstadt, kam eine Angelegenheit, deren tatsächlicher Inhalt in keiner Gerichts- oder Staatsanwaltsakte auftauchte. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Hubert Gorka aus Karlsruhe, brachte es auf den Punkt: „Um was geht es hier genau? Um ein paar unpräzise Angaben in der Anklageschrift? Wir wissen doch gar nicht, von was wir hier sprechen.“

Nebenbei: Nicht einmal der Angeschuldigte sah den Film. Zum Zeitpunkt der Ausstrahlung am 13. September 2009, 15 Uhr, befand er sich auf der Autobahn. Dass der Norddeutsche Rundfunk mit ihm und zwei weiteren Männern einen Film über das Thema „häusliche Gewalt gegen Männer“ drehte, bestritt der geschiedene Vater von vier Kindern keineswegs.

Soweit er sich noch an das Interview erinnern könne, habe er sich zum größten Teil allgemein über „häusliche Gewalt“ geäußert. Wenn sich auch Richter Zaunbrecher bemühte, die Verhandlung nicht ganz zur Farce werden zu lassen, blieb am Ende des „Prozesses“ ein fader Beigeschmack. Daran änderte auch nichts der glatte Freispruch für den „Beschuldigten“. „Es gibt keinen konkreten Nachweis für eine Straftat“, urteilte der Richter. Die Kosten für das Verfahren übernimmt die Staatskasse.

Eine Lanze brach Rechtsanwalt Gorka für die schlecht vorbereitete und ohne Beweismaterial arbeitende Staatsanwaltschaft Karlsruhe: Bei Strafrechtsverfahren, um Zeit und Geld zu sparen, werde halt schon mal aus der Hüfte geschossen.

„Meistens trifft man dabei auch den Richtigen – nur eben in diesem Fall nicht.“ Eine Menge Solidarität erfuhr der Mann auf der Anklagebank von zahlreichen Zuschauern, mobilisiert vom Verein „Väteraufbruch für Kinder“.

Klaus Müller



(PDF-Datei)

Der Fall Horst Schulze *
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Foto aus dem Film Meine Frau schlägt mich
Szenenbild aus dem Film
Das Leben! - Meine Frau schlägt mich: Häusliche Gewalt gegen Männer

Foto vom Verhandlungstag
Foto aus dem Amtsgericht

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