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Kinder brauchen beide Eltern – auch nach Trennung und Scheidung„Väteraufbruch für Kinder“ sieht das Kind im Zentrum familienrechtlicher Bemühungen Jürgen P. lernte eine Brasilianerin kennen und lieben. Sie heirateten,
bezogen eine Wohnung nach Crailsheim. Die Mutter reiste mit dem Säugling
ohne Einverständnis des Vaters immer wieder für mehrere Monate
nach Brasilien. Als ihr gemeinsames Töchterchen 3 Jahre alt war,
zog die Mutter mit dem Kind ohne Begründung ins Frauenhaus Karlsruhe.
Erst nach 9 Wochen sah der Vater sein Kind zum ersten Mal wieder im
begleiteten Umgang. Begründung: Der Vater wolle das Kind entführen.
Nach etwa einem halben Jahr mit normalen Umgangskontakten des Vaters
mit der Tochter äußerte die Mutter den Vorwurf des sexuellen
Missbrauchs der 4-jährigen Tochter durch den Vater, worauf der
Umgang ausgesetzt wurde. Ihre spätere Begründung im Gutachten:
„Im Frauenhaus wurde mir gesagt, dass das Väter mit ihren
Töchtern so machen“. Zwei Gutachten bestätigten, dass
ein sexueller Missbrauch „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“
nicht stattgefunden hat. Trotzdem wurde der Vater über ein Jahr
lang von allen involvierten Stellen als Täter behandelt und Tochter
und Vater sahen sich nicht mehr. Nach der gerichtlichen Bestätigung
der Ausräumung des Missbrauchsverdachtes wurde ein begleiteter
Umgang angesetzt. Das ist nur einer von über 100 Fällen, um die sich die Karlsruher
Kreisgruppe des „Väteraufbruch für Kinder e.V.“
(VAfK) kümmert. In den dort zusammenlaufenden Schicksalen zeigen
sich immer wieder die selben Strukturen: Es gibt Elternteile, die nach
einer Trennung die Beziehungsebene von der Elternebene nicht trennen
können. Sie glauben, wenn sie selbst mit dem anderen Elternteil
nicht mehr zusammen treffen wollen, sei es für das Kind richtig,
wenn auch dieses keinen Kontakt mehr zum zweiten Elternteil hat. Der
Gedanke, dass das Kind den nicht mehr geliebten Partner selbst noch
lieben könnte, scheint für sie entweder zu absurd oder wird
als so schmerzlich empfunden, dass Mechanismen entwickelt werden, diese
Liebe des Kindes zum anderen Elternteil zu unterbinden. Die eigene
egoistische Befindlichkeit diktiert dann die Bedürfnisse des Kindes.
Im Bemühen, den Vater auszugrenzen, ist der Vorwurf des sexuellen
Missbrauchs die letzte Trumpfkarte, die eine Mutter ungestraft ausspielen
kann. Allein die Äußerung des Verdachtes genügt, um
den Vater zu stigmatisieren, ihn der Vorverurteilung auszusetzen, seinen
Kontakt mit dem Kind oft für Jahre zu verhindern und auch immer
wieder sein berufliches und soziales Umfeld zu zerstören. Zum
Verbrechen am Vater kommt die Tatsache, dass das Kind neben dem Verlust
des Vaters den Mühlen der aufklärenden Befragungen ausgesetzt
wird, deren Missbrauchswirkung als Kollateralschaden hingenommen wird.
Es gibt bei allem keine von der Mutter zu verantwortenden Konsequenzen.
Viele spektakuläre Fälle belegen dies. Der Väteraufbruch versteht sich natürlich auch als Gegengewicht
zu den Interessenorganisationen von Müttern, die das Alleinige
Sorgerecht für Mütter propagieren und den Vater auf seine
Funktion als Geldgeber reduzieren wollen. Der VAfK fordert aber nicht
das Alleinige Sorgerecht für Väter, sondern steht für
die Umsetzung der selbstverständlichen Forderung „Allen
Kindern beide Eltern“. Franzjörg Krieg Väteraufbruch für Kinder, Kreisgruppe Karlsruhe |
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