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Badische Neueste Nachrichten, 31.01.2003

"Richter privilegieren Mütter"

Kreisgruppe Väteraufbruch kritisiert das Sorgerecht-Urteil.

Von unserem Redaktionsmitglied Patricia Kaluzn
Kreis Karlsruhe. Der Sprecher des "Väteraufbruch für Kinder", Kreisgruppe Karlsruhe, Franzjörg Krieg, hat das Urteil des Bundesver-fassungsgerichts (BVG) zum Streit um das Sorgerecht von nicht verheirateten Eltern kritisiert. Wie Krieg in einer Presseerklärung betonte, werden mit der Geburt eines Kindes auch zwei Eltern geboren, die ihre Elternschaft nicht einfach ablegen können.

Das BVG hat am Mittwoch die seit 1998 geltende Regelung bestätigt, dass Mütter auch in Zukunft das Sorgerecht für ihre nicht ehelichen Kinder behalten. Ein gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater kann es nur mit der Zustimmung der Mutter geben.

Wenn den Müttern alle Rechte verbürgt und Vätern dieselben Rechte gleichzeitig verwehrt werden, müsse nachgefragt werden, welche Interessenlobby eine Entscheidungsinstanz steuere, die von sich behaupte, unabhängig zu sein, so Krieg. "Die zuständigen Richter wissen sehr wohl, dass sie mit diesem Urteil ein schneidend in die Grundrechte von Vätern eingreifen und mit ihrer Entscheidung im europäischen Vergleich hinterher hinken", betont Krieg. "Die Richter privilegieren die Mütter und kaschieren das als reinen Glauben an das grundsätzlich Gute in der Mutter."

Positiv bewertet Krieg die Entscheidung des BVG, dass Eltern, die mit ihrem nicht ehelichen Kind zusammen gelebt haben und sich vor der Reform des Kindschaftsrechts am 1. Juli 1998 getrennt haben, die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung haben. Die betroffenen Eltern können sich nun auf ein gemeinsames Sorgerecht einigen. Freilich nur durch eine gemeinsame Erklärung – also mit Zustimmung der Mutter.

"Dieser kleine Mosaikstein ist ein kleiner Schritt, der in die richtige Richtung geht", sagt Krieg. Gleichzeitig hofft er, dass bei der nächsten Korrektur des Gesetzes die bis dahin harmonisierenden europäischen Normen ihren Einfluss ausüben werden.

 

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