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Radio Report Recht, SÜDWESTRUNDFUNK, STUDIO KARLSRUHE
Aus der Residenz des Rechts

Dienstag, den 19. November 2002, 20.15 Uhr, SWR 1 Recht und Rechtspolitik

Michael Reissenberger: Neue Väter, neuer Streit um’s Sorgerecht. Eine anschauliche Lektion zu Auftrag, Macht und Arbeitsweise des Verfassungsgerichts, bot der heute öffentlich verhandelte Verfassungsstreit zur Rechtsposition nichtehelicher Väter und Kinder. Mit voreiliger Siegerpose grüßte zu Beginn der Verhandlung der beschwerdeführende Vater seinen Anhang im Sitzungssaal.
Vier Jahre hatte er auf diesen Tag hingearbeitet. Am Ende der Verhandlung entlud sich sein Leid. Es ist nicht schön, als nichtehelicher Vater, ohne Rechte vor Richtern zu stehen, nicht schön, dass mein nichtehelich geborener Sohn nicht dieselben Rechte hat wie ehelich geborene Kinder.

Und auch die Richter gaben ihre Zweifel an der derzeitigen Regel zu erkennen, dass es derzeit allein die Mütter nichtehelicher Kinder in der Hand haben, ob den Vätern das Sorgerecht zugestanden wird. Die Verweigerung der Mutter ist manchmal verständliche Reaktion auf pflichtvergessenes Verhalten des Erzeugers. Manchmal auch schlicht das obskure Resultat finanzieller Überlegungen, weil die Mutter, um Sozialhilfe zu erlangen, den Namen des sonst zahlungspflichtigen Vaters verschweigt. Oftmals wird aber das Veto gegen das Sorgerecht des nichtehelichen Vaters auch als Machtmittel eingesetzt, wenn länger dauernde Partnerschaften auseinander platzen.
Susanne Lohse lernte den Blickwinkel der getroffenen Männer zu verstehen.

Susanne Lohse: Die Beziehung hielt 17 Jahre. Dann trennten sich die Wege von Franzjörg Krieg und seiner Partnerin. Die beiden haben zusammen zwei Töchter, damals 12 und 3 Jahre alt.

Franzjörg Krieg: Es gab zwei Phasen von Umgangsboykott, eine Phase von sechs Monaten und eine Phase von zehn Monaten, wo ich also beide Kinder überhaupt nicht sah. Das ist deshalb auch besonders schlimm, weil ich im übernächsten Haus wohne, das heißt ich war eigentlich sehr nahe und trotzdem war ich so weit weg, wie ich nicht weiter weg sein kann. Es gab keine Chance, die Kinder zu sehen. Und die Kinder haben das natürlich auch mitgespielt, es blieb ihnen gar nichts anderes übrig. Sie mussten ja mit der Mutter, bei der sie wohnen, auch solidarisch sein.

Susanne Lohse: Franzjörg Krieg ist kein Einzelfall. Das bestätigt Ernst-Günter Herlan vom Jugendamt der Stadt Karlsruhe. Umgangsboykott ist ein häufig verwendetes Mittel, um den anderen zu demütigen.

Ernst-Günter Herlan: Es drückt sich die unbewältigte gemeinsame Vergangenheit aus, die Enttäuschung, was man dann auf das gemeinsame Kind überträgt. Mit der Folge, dass die Kinder als Machtmittel benutzt werden, um den anderen Elternteil gefügig zu machen oder vom Umgang auszuschließen.

Susanne Lohse: Seit der Reform des Kindschaftsrechtes 1998 steht ihnen zwar ein Umgangsrecht zu. Die Mutter des Kindes, bei der das Kind in der Regel lebt, kann aber jederzeit ihr Veto einlegen.

Franzjörg Krieg: Ich habe dringend Hilfe für die Kinder gebraucht. Die Kinder waren so oft und so lange alleine, dass da dringend etwas hätte gemacht werden müssen. Aber selbst das Jugendamt hat zu mir gesagt, wir haben mit der Mutter gesprochen, die Mutter wünscht keine Änderung. Und damit war die Sache erledigt.

Susanne Lohse: Die Trennung von den Kindern kommt Väter hart an. Michael Drescher von der Ehe- und Familienberatungsstelle Karlsruhe hat einen Mann in seiner Trauer begleitet, der von seiner Lebensgefährtin vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.

Michael Drescher: Da habe ich also einen wirklich fast gebrochenen Mann erlebt. Da ist die Mutter eben mit drei Kindern ins Ausland verzogen. Er hat natürlich hinfahren können, aber es waren mehrere tausend Kilometer. Und das war eben nur gelegentlich möglich, da wirklich den Kontakt zu den Kindern zu halten.

Susanne Lohse: Schmerz und Trauer sind bei Männern und Frauen nach einer Trennung zwar gleichermaßen da, ganz anders aber ist ihr Umgang mit den starken Gefühlen.

Ernst-Günter Herlan: In der Regel erlebe ich die Väter ein Stück weit hilflos und verunsichert. Grundsätzlich ist es so, dass Mütter sich kämpferischer zeigen und die Väter schneller resignieren und es auf sich beruhen lassen.

Susanne Lohse: Ohne seine Tochter hätte wohl auch Franzjörg Krieg keinen Kontakt zu seinem Kind mehr. Das Kind behielt die Telefonnummer des Vaters über ein Jahr lang im Gedächtnis, um sie dann in seiner Not anzuwählen.

Franzjörg Krieg: Es war damals so, dass die Mutter morgens aus dem Haus musste mit der größeren Tochter, dass die Kleine sich nicht bemüht hat, etwas zu langsam war. Und dann hat die Mutter mit der älteren Tochter die Kleine im Haus eingeschlossen. Und beide sind weg. Und dann hat sie mich weinend angerufen. Und hat gesagt, Papa, ich habe Angst alleine, kannst du mir helfen?

Susanne Lohse: Die Beziehung zu der heute Neun-jährigen ist wieder intakt. Nicht so die zur älteren Tochter. Vater und Tochter sind Fremde geworden im Laufe der Jahre. Früher war das anders, erinnert sich Franzjörg Krieg.

Franzjörg Krieg: Ich war sehr gerne Vater. Ich war kein junger Vater. Wir waren beide schon über 30. Wir wussten genau, was wir wollten. Als Lehrer war ich auch sehr oft da. Unsere Freizeitaktivitäten, auch im Urlaub, das war alles gemeinsam. Und ich hatte die Gelegenheit, auch wirklich Vater sein zu können, mich aktiv als Vater einbringen zu können.

Susanne Lohse: Franzjörg Krieg gehört zu einer Männer-Generation, die ihre Lebenserfüllung nicht allein in der Arbeit und im Geldverdienen sieht.

Franzjörg Krieg: Ich hatte eventuell gehofft, dass bei der zweiten Tochter es möglich sein könnte, dass ich zu Hause bleiben kann und Hausmann sein kann. Die Mutter hat aber ganz klar gesagt, ich bin die Mutter und das ist mein Recht. Ich werde auch bei der zweiten Tochter zu Hause bleiben. Das heißt, es war nicht so, dass ich die Vaterrolle auch als Hausmann nicht leben wollte, sondern dass mir die Chance gar nicht gegeben wurde, sie leben zu können.

Susanne Lohse: Verlierer einer Trennung sind immer auch die Kinder. Im Rahmen der staatlichen Beistandschaft vertreten Jugendämter die Interessen der Kinder, soweit dies von einem Elternteil gewünscht wird. So weiß Stadtamtsrat Ernst-Günther Herlan, dass Kinder oft nur Spielball sind im Machtkampf der elterlichen Streitigkeiten.

Ernst-Günther Herlan: Diese schwelen weiter, meist ein Leben lang und werden, da man keinen unmittelbaren Zugriff auf den anderen Partner hat, häufig über die Kinder ausgetragen. Das heißt, das Kind ist beeinflusst und befindet sich in der Regel in einem Loyalitätskonflikt. Will natürlich den Elternteil, bei dem es verbleibt, nicht auch noch verlieren.

Susanne Lohse: Manchmal gibt es Auswege: eine Vereinbarung der Eltern im Zuge einer Mediation, das ist der Idealfall. Oder ein betreuter Umgang des Vaters mit dem Kind. Das heißt, sie treffen sich im Beisein eines Dritten, den der Kinderschutzbund schickt. Für arglose Väter, denen Böses unterstellt wird, ist das die Schikane schlechthin.

Franzjörg Krieg: Wenn eine Mutter ein Kind genommen bekommt, steht es morgen in der Bildzeitung und eine ganze Nation weint mit. Wenn 100.000 Väter Kinder genommen bekommen und dafür dass sie die Kinder genommen bekommen, auch noch zahlen müssen, dann ist es einfach ein Normalfall, es interessiert niemanden.

Susanne Lohse: Für die Rechte unverheirateter Väter setzt sich der Verein "Väteraufbruch" ein. 60 Ortsvereine gibt es bundesweit, vertreten auch im Internet unter der Adresse "Väteraufbruch für Kinder.de". Ziel des Vereins ist die rechtliche Gleichstellung von Vätern mit und ohne Trauschein.

Franzjörg Krieg: Wir sagen, da Kinder beide Elternteile brauchen, muss es ein gemeinsames Sorgerecht geben für alle Kinder unabhängig von der Bindungsform der Eltern. Und was Umgang angeht, streben wir ein 50:50 Wechselmodell an, das heißt, die Kinder haben genau soviel Umgang zum Vater wie zur Mutter.

Susanne Lohse: In der Praxis wird aber auch dieser Vorschlag nur funktionieren, wenn beide Eltern trotz gegenseitiger Kränkungen bereit sind, nach der Trennung Sachfragen gemeinsam zu lösen.

Michael Reissenberger: In der heutigen Verhandlung zum Sorgerecht wurde deutlich, alle Experten zeigten sich darüber informiert, dass die europäische Menschenrechtskonvention, und damit auch der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte, möglicherweise eine Verbesserung der Rechte nichtehelicher Väter erzwingen könnte, falls sich nicht bald was tut. Aber das Bundesverfassungsgericht wird sich selbst wohl nicht lange bitten lassen. Gudula Geuther zum Verlauf der heutigen Verhandlung.

Gudula Geuther: Mehr als 800.000 minderjährige Kinder wachsen in Familien ohne Trauschein auf. Für diese Kinder gilt, genau wie für die nichtehelichen Kinder, deren Eltern getrennt leben: Gegen den Willen der Mutter bekommt der Vater kein Sorgerecht. Eine umstrittene Regelung, in der juristischen Literatur, ein Gericht hält den pauschalen Ausschluss der Väter für verfassungswidrig und mehrere Väter nichtehelicher Kinder haben sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

Vater: Meine Wunschposition wäre die, dass es ein gemeinsames Sorgerecht gibt für die Eltern und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Weil nur das kann eigentlich die Kinder in nichtehelichen Gemeinschaften dann gleichstellen und ihnen das gleiche Recht auf Mutter und Vater geben und ihrem Bedürfnis entgegenkommen wie bei den ehelichen.

Gudula Geuther: In der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe verteidigte dagegen die Ministerialdirigentin im Bundesjustizministerium Rosemarie Adlerstein das Vorrecht der Mutter bei der Erziehung. Denn wenn sich die Eltern einig sind, dann können sie seit vier Jahren auch die gemeinsame Sorge übernehmen. Wenn aber nicht, so Rosemarie Adlerstein, dann sei die Mutter die geeignetere Person für die Erziehung. Schon weil ein beachtlicher Teil lediger Mütter schon bei der Geburt nicht mehr mit dem Vater zusammenlebt. Und die Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt hatte zu Beginn der Verhandlung darauf hingewiesen, dass die Mutter die Mitwirkung des Vaters nicht erzwingen kann. Für sie ist die Sorge für das Kind also eine Pflicht, der Vater hat – gegebenenfalls – das Wahlrecht. Dass viele Väter das nicht wahrnehmen, erklärte sich ein Vater so:

Vater: Wenn die Väter ein gemeinsames Sorgerecht hätten, auch wenn sie nicht verheiratet sind, dann würde den Vätern das Signal gegeben: Leute, Ihr seid verantwortlich, Ihr seid Vater mit allen Rechten und Pflichten. Und wenn sie aber das Sorgerecht nicht haben, sind sie dann eben auch verleitet sozusagen dann zu sagen, eigentlich ist es ja gar nicht so richtig mein Kind. Und das ist einfach für die Kinder nicht das Richtige.

Gudula Geuther: Die ledigen Väter, die eine völlige Gleichberechtigung von Vater und Mutter fordern, fanden in der Verhandlung keinen Rückhalt der Fach-Verbände, die zu Wort kamen. Die Vertreterin des Deutschen Juristinnenbundes, Sabine Heinke, etwa, fragte: Warum soll ein Vater, der keinen Unterhalt zahlt, der keinen Kontakt zu seinem Kind pflegt, die Mutter auch noch dazu zwingen, ein Sorgerechtsverfahren anzustrengen, damit sie nicht vor Erziehungsentscheidungen mit ihm Rücksprache halten muss? Dagegen glaubte auch Heinke, ebenso wie die Vertreter anderer Verbände, dass der Gesetzgeber mit dem rigiden Ausschluss des Vaters zu weit gegangen sei: in Einzelfällen könne das gegen das Wohl des Kindes verstoßen – und die Rechte des Vaters. Das Amtsgericht Korbach, das die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat, hatte deshalb vorgeschlagen, dass es bei der Zustimmung der Mutter zur väterlichen Sorge bleiben solle. Dass aber diese Zustimmung in Extremfällen gerichtlich ersetzt werden sollte. Ministerialdirigentin Rosemarie Adlerstein kündigte dagegen an, der Gesetzgeber wolle sich – ganz unabhängig von der Verfassungsmäßigkeit – die Frage ohnehin nach den ersten Erfahrungen der Jugendämter noch einmal überlegen

Michael Reissenberger: Das Urteil zu diesem Männerproblem, das auch Frauen angeht, wird wohl im Frühjahr verkündet werden.


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