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Badische Neueste Nachrichten, 21.01.2002

"Beteiligung am Sorgerecht bleibt oft ein frommer Wunsch"

Verein beklagt Benachteiligung der Väter gegenüber Müttern / Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Von unserem Mitarbeiter Klaus Müller

Kreis Karlsruhe. Jahrelang lebte das Paar ohne Trauschein zusammen. Gemeinsam zogen sie zwei Kinder auf, bis es zum großen Knall kam. Die Frau trennte sich von ihrem Lebenspartner, dem Vater ihrer Kinder. Ohne Umschweife nahm sie für sich das Recht in Anspruch, von nun allein das Sorgerecht für die Kinder zu haben. Dem Vater blieb die Pflicht, Unterhalt zu zahlen. Damit freilich gab er sich nicht zufrieden, sondern bestand vielmehr auf einer Beteiligung am Sorgerecht. Angesichts der derzeitigen Gesetzeslage ein "frommer Wunsch". Ähnliche Erfahrungen, egal ob verheiratet oder nicht, machten bereits zahlreiche Väter vor ihm. 1989 gründeten einige von ihnen den bundesweit tätigen Verein "Väteraufbruch für Kinder". Seit Oktober 2001 gibt es in der Region mit der Kreisgruppe Karlsruhe, Stadt und Land, eine Dependance des Bundesvereins (e-mail: vafk-ka@gmx.de).

"Bei all unseren Forderungen geht es uns in erster Linie darum, das Recht der Kinder auf einen kontinuierlichen Umgang mit den getrennt lebenden Elternteil zu garantieren", erklärt Franzjörg Krieg aus Walzbachtal, einer der Mitbegründer der hiesigen Kreisgruppe. Keine Rolle sollte dabei die zuvor von den Eltern gewählte Beziehungsform spielen. "Kinder fühlen sich im Normalfall zu beiden Elternteilen hingezogen." Vor wenigen Jahren hatten die Väter "unehelicher Kinder" so gut wie gar keine Chance auf das Sorgerecht. Das wurde automatisch der Mutter zugesprochen. Spätestens wenn sich die Eltern trennen, beginnen häufig die Probleme. "Väteraufbruch" wirft etlichen Müttern "Mauern" und einen "bewussten psychologischen Kleinkrieg" zu Lasten der Beziehung Vater-Kind vor. "Und dazwischen sitzen die Kinder", weiß Krieg aus eigenen Erfahrungen. Als immer noch zu "unbefriedigend" bewertet er das Kindschaftsrechtsreformgesetz in seiner Fassung vom 1. Juli 1998. Dort gesteht der Gesetzgeber nicht verheirateten Eltern ein gemeinsames Sorgerecht zu, vorausgesetzt die Mutter stimmt dem zu.

Genauso sieht es der Petititionsausschuss im Bundestag, an den sich "Väteraufbruch" mit einer Vielzahl von Eingaben wandte. Der Ausschuss lehnte die Forderung des Vereins nach einem grundlegenden, gemeinschaftlichen Sorgerecht ab. "Viele außereheliche Beziehungen", heißt es zusammengefasst in der Begründung, "sind zu flüchtig und zu instabil." Abgesehen davon, sei nach der Geburt und in den folgenden Monaten die Beziehung des Kindes zur Mutter enger als zum Vater. Auf wenig Verständnis indes stößt diese Argumentation bei den Väteraufbruch-Mitgliedern. Auch deswegen hat der Verein eine Klage gegen den § 1626a beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Vaterschaft, so Krieg, werde zunächst auf die "Pflicht zu zahlen" reduziert. Nicht ausgenommen davon seien geschiedene Ehen. Belegen würden dies unter anderem die Fallzahlen im Oberlandesgericht-Bezirk Karlsruhe. Danach übertrugen die Familiengerichte im Jahr 2000 das alleinige Sorgerecht 841 Mal an Mütter, 285 Mal an beide Elternteile und lediglich 59 Mal an Väter. Dass zahlreiche Väter jedoch freiwillig auf ihr Sorgerecht verzichten, wird in der Statistik nicht erwähnt.

Den schwarzen Peter im Hickhack um die Kinder schiebt Krieg obendrein der "Trennungsindustrie" aus Anwälten, Behörden und Familiengerichten zu. Väter würden dabei den Kürzern ziehen und Kinder zu "Halbwaisen" gemacht werden. "Wo bleibt da das eigentliche Elementarrecht der Kinder auf ihre Väter?"

 

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