
Nach etwa fünf Jahren hat der VAfK Karlsruhe viel Erfahrung mit Mediationsprozessen, die Väter der Gruppe während der letzten Jahre in verschiedenen Beratungseinrichtungen der Stadt durchlaufen haben.
Es gibt viele Fälle von gelungener Mediation. Wir halten Mediation für ein Instrument der Deeskalation, das eine vorteilhafte Alternative darstellt zum Rosenkrieg einer Trennung mit Rechtsanwälten und Gericht. Deshalb raten wir auch betroffenen Vätern, sich einer Mediation zu öffnen.
Allerdings müssen wir auch feststellen, dass Mediation misslingen kann. Auf der Basis der dem VAfK bekannten Fälle wurden dabei insbesondere folgende Erfahrungen gemacht:
Das Ungleichgewicht zwischen Vätern und Müttern in Mediationen wird deutlich, wenn eine Beratungseinrichtung für die Eingangsvereinbarung zwei verschiedene Formulare hat:
Geht es um Geld und Immobilien (z.B. das Wohneigentum der Familie), wird der Besitzende - meist der Vater - in der Eingangsvereinbarung verpflichtet, während der Mediation keine neuen Fakten zu schaffen (Konten dürfen nicht geräumt werden, Kredite nicht gekündigt, das Haus nicht verkauft werden, etc.). Dies führt meist dazu, dass im Interesse der Frau der Mann durch Unterschriftleistung verpflichtet wird.
Geht es um die gemeinsamen Kinder, fehlt eine solche Verpflichtungserklärung. Dem »kinderbesitzenden« Elternteil - meist die Mutter - bleibt es freigestellt, neue Fakten zu schaffen, insbesondere die Entfremdung der Kinder vom Vater zu fördern. Und dies, obwohl ein derartiges Verhalten, das als emotionale Kindesmisshandlung gewertet werden kann, bei den Kindern zu schweren Entwicklungsstörungen führt und unsere Gesellschaft langfristig schädigt.
Es gibt viele Beispiele von Müttern, die im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen um Kinder im Vorfeld der Mediation und ohne Rücksicht auf bestehende Gesetze eine Lage schaffen, die ihnen über den »Besitz« der Kinder Macht über die Väter verleiht. Und in vielen Fällen wird dieses Verhalten der Mütter von Polizei, Staatsanwälten, Jugendämtern, Beratungsinstitutionen, Richtern, etc. geduldet oder gar unterstützt.
Auch sind es keine Einzelfälle, in denen eine außergerichtliche Mediation von Müttern missbraucht wird. Ein familiengerichtliches Verfahren und die damit verbundene Entscheidung, ggf. zuungunsten der Mutter, kann dann mit dem Argument »wir sind in Mediation« verzögert, bzw. gelähmt werden. In der Mediation wird in diesen Fällen jahrelang nur auf Zeit gespielt. Es gibt keine Regeln, keine Zielvereinbarung und natürlich auch keine Ergebnisse. Wir haben Fälle von über 20 Mediationssitzungen ohne jedes Ergebnis. Keine einzige Sitzung verdient die Bezeichnung »Mediation«. Wenn der Vater irgendwann die Maßnahme als gescheitert erklärt und abbricht, dann kann die Mutter dies vor Gericht als Verweigerung von Kommunikation und Kooperation darstellen und hat dabei sicherlich Erfolg.
Deshalb fordern wir eine neutrale Mediation, die sich sich einer geschlechtsneutralen, Mütter und Väter gleich behandelnden und Ungleichgewicht ausschließenden Ethik unterwirft. Eingangs- bzw. Zielvereinbarungen sollten sowohl für materielle Werte, als auch für gemeinsame Kinder abgeschlossen werden, für beide Seiten verpflichtend sein und sich streng am Wohle des Kindes im Sinne des »Best Interest of the Child« orientieren.