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Dietmar Nikolai Webel, Bundesvorstand des VAfK

Liebe Menschen hier auf dem Platz der Grundrechte in der Stadt des Rechtes…

Zahlreiche Briefe und e-Mails bekomme ich von Menschen aus ganz Deutschland zum Versagen eines Landes Deutschland bei der Korrektur von Menschenrechtsverletzungen. Die Geschichte des türkischen Vaters Görgülü ist ein beredtes Zeugnis davon.

Ich verlese unsere Pressemitteilung dazu:

Menschenrechtsverletzungen werden in Deutschland nicht korrigiert!

Seit 1948 wird der 10. Dezember als Tag der Menschenrechte gefeiert. Menschenrechte sind ein hohes Gut in einer zivilisierten Gesellschaft.

Kundgebung

Stures deutsches Festhalten an eklatanten Menschenrechtsverletzungen
Gestern sagte Luzius Wildhaber, Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, in einem Interview mit der französischen Nachrichtenagentur afp, Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen". Es gebe offensichtlich "einige Wissenslücken, auch bei deutschen Richtern“, betonte der 69-jährige Schweizer.
Hintergrund dieser Äußerung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom Jahre 2004. Dort wurde festgestellt, dass einem nichtehelichen Vater das Recht auf Familienleben in Deutschland verwehrt wurde.
Die Mutter gab das Kind zur Adoption frei, obwohl der Vater von Anfang an die elterliche Verantwortung auch ohne Mutter für dieses Kind übernehmen wollte. Das Jugendamt hatte das Kind zur Adoption in eine Pflegefamilie gegeben.
Das Recht auf ungestörtes Familienleben wurde verletzt, so der Straßburger Gerichtshof. Nun sollte man meinen, dass diese Familie alle Hilfe des Landes zuteil wird, damit dieser Rechtsbruch wieder gut gemacht wird.

Jugendamt versagt
Weit gefehlt - bis zum heutigen Tag halten die verantwortlichen Behörden in Sachsen-Anhalt an dieser Fehlentscheidung fest. Zwar wurde dem Jugendamt und dem zuständigen Landrat von Wittenberg, Dammer, die Kompetenz entzogen und der Kommunalaufsicht übertragen.
Vor kurzem aber, also zwei Jahre später, wurde just dieses Jugendamt wieder in den Fall einbezogen. Die Pflegeeltern haben von Anfang an dem leiblichen Vater seine Rechte verwehrt, dabei wurden sie tatkräftig unterstützt durch Mitarbeiter des Jugendamtes Wittenberg.

Kommunalaufsicht versagt
So werden durch staatliche Behörden im Land Sachsen-Anhalt laufende Umgangsboykotte der Pflegeeltern hingenommen. Kindeswohlgefährdende Gewaltausbrüche des Pflegevaters dem Kind gegenüber werden bagatellisiert. Im jüngsten Anschreiben der Kommunalaufsicht an den Vater werden diese Pflegeeltern als „ am Besten geeignet“ für die Unterbringung beschrieben. Die Kommunalaufsicht hatte dem Jugendamt Wittenberg und seinem Landrat diesen Fall am 11.02.05 entzogen, sprach allerdings in einer damals veröffentlichten Pressemeldung von „großem Respekt vor der bisherigen Sorgfalt des Landkreises Wittenberg“.

Gericht versagt
Auch das Oberlandesgericht hat sich auf die Seite der Pflegeeltern geschlagen und dem Vater keine faire Chance gegeben. Aufgrund zahlreich eingegangener anonymer Anzeigen und Anzeigen von Vereinen und Verbänden als auch von Rechtsanwälten aus ganz Deutschland hat nun die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Sachsen-Anhalt Anklage wegen Rechtsbeugung gegen die verantwortlichen Richter des 14. Senat des OLG Naumburg erhoben.
Der nun mit dem Fall betraute achte Senat des OLG Naumburg hat bis heute keine Entscheidung im Sorgerecht getroffen, obwohl die letzte Verhandlung am 25.09.06 stattfand. Schon die Einladung zu dieser Verhandlung machte deutlich, dass auch dieser Senat die Rechtslage völlig falsch verstanden hat. Sie hat zur Verhandlung „Landkreis Wittenberg gegen den Pflegevater Bauer“ eingeladen, obwohl Pflegeeltern keine Verfahrenbeteiligte sind. Das Sorgerecht wurde dem leiblichen Vater immer noch nicht übertragen!
Gutachterin versagt
Vom 14. Senat des OLG Naumburg wurde eine Gutacherin beauftragt, welche anscheinend nicht über eine notwendige fachliche Qualifikation verfügte. Später wurde sogar bekannt, dass diese Gutachterin in einem anderen Fall ein Gutachten über ein bereits mehrere Wochen totes Kind erstellt hat.

Die Bundesregierung Deutschlands versagt
Die Verantwortlichen im Bundesministerium der Justiz verweisen auf die Zuständigkeit des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Man könne eben nichts machen. Dem widersprach gestern der Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg.
Wildhaber verwies auf die Unterzeichnung der Menschenrechtskonvention durch Deutschland, wo in Artikel 46 festgelegt ist, dass die Urteile des Gerichtshofes durch die Unterzeichnerstaaten „befolgt werden müssen“. Was im Fall Görgülü drei Jahre nach Urteilsverkündung bisher immer noch nicht geschehen ist.
Wenn Menschenrechte durch die Behörden eines Bundeslandes schon sieben Jahre ständig verletzt werden und nicht zu erwarten ist, dass dieses Bundesland die Menschenrechtsverletzung abstellen kann oder will, dann hat der Bund die Pflicht den Bundeszwang über dieses unrühmliche Bundesland Sachsen-Anhalt auszuüben!!!
Was bleibt?
Wir haben eine festgestellte Menschenrechtsverletzung bezüglich der Sorgerechtes und des Umgangs eines Vaters zu einem Kind. Die familienrechtliche Praxis mit seinen „Fachleuten“ versagt in eklatanter Weise:

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. weist seit Jahren darauf hin, daß der Fall Görgülü ausdrücklich KEIN tragischer Einzelfall in Deutschland ist, was gern so gesehen wird.
Er ist ein typisches Beispiel für die Verletzung der Menschenrechte vieler Trennungsväter und deren Kinder. Genauso wenig wie im Fall Görgülü das Urteil des Europäischen Gerichtshofes durch deutsche Gerichte und deutsche Behörden umgesetzt wird, genauso wenig haben Väter eine Chance der Umsetzung ihrer Rechte.

Väter gehen in Deutschland leer aus.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bisher ausnahmslos den Vätern eine Verletzung der Menschenrechte durch Deutschlands Justiz bescheinigt.
Das Bundesjustizministerium hat bisher in keiner Weise zu erkennen gegeben, dass sie aus dieser europäischen Rechtssprechung Konsequenzen zur Abstellung der Verletzung der Menschenrechte gezogen hat. So lange in Deutschland leibliche Väter immer noch wie ein überflüssiges Anhängsel betrachtet werden, solange werden die Urteile in Straßburg gegen Deutschland nicht abreißen.
Der Skandal-Fall Görgülü zeigt exemplarisch auf, wo die Schwachpunkte im deutschen Kindschaftsrecht liegen und wie sich Jugendämter in ihren grenzenlosen Omnipotenz – Gebaren sogar gegen das Bundesverfassungsgericht stellen können. Ohne irgendwelche Konsequenzen erwarten zu müssen!
Bananenrepublik Deutschland, oder?


Liebe Menschen hier auf dem Platz der Grundrechte in der Stadt des Rechtes….
Viele Menschen sind besorgt über den Zustand dieser Demokratie – eine Demokratie die bereit ist über jegliches Recht eines Einzelnen und über jegliche Moral zu gehen. Wir sind mit unserem Protest nicht allein – auch der Präsident des Europäischen Gerichtshofes Herr Wildhaber mahnt die Einhaltung der Menschenrechte in einem Interview am 08.12. an.

Kundgebung

 

 

 

 

 

Präsident des Menschenrechtsgerichts mahnt Deutschland
Freitag 8. Dezember 2006, 14:50 Uhr

von AFP
Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMRG), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der Straßburger Urteile ermahnt: Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern, betonte der 69-jährige Schweizer, der den Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen wird.
Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Darin sei unmissverständlich festgelegt, dass die Unterzeichnerstaaten die endgültigen Urteile des Gerichtshofs "befolgen" müssen. Er sei daher "einigermaßen überrascht" darüber, dass das Straßburger Urteil im Verfahren um das Sorgerecht des türkischen Vaters Kazim Görgülü bis heute nicht umgesetzt sei.
Der Türke hatte in Straßburg gegen Deutschland geklagt, weil ihm die deutsche Justiz das Sorgerecht für seinen Sohn verweigert, den die ledige Mutter gegen seinen Willen zur Adoption freigegeben hatte. Der Menschenrechtsgerichtshof verurteilte Deutschland im Februar 2004 wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie. Dennoch lebt der heute sieben Jahre alte Junge weiter bei einer Pflegefamilie, die Entscheidung über die Sorgerechtsklage wurde vom zuständigen Oberlandesgericht (OLG) in Naumburg erst kürzlich wieder verschoben.
Kurz vor dem internationalen Tag der Menschenrechte am Sonntag appellierte Wildhaber an die 46 Europaratsländer, den mit derzeit 90.000 anhängigen Fällen völlig überlasteten Richtern zur Hilfe zu kommen. Sie müssten dem Menschenrechtsgerichtshof entweder mehr Mittel zur Verfügung stellen oder dafür sorgen, dass in Straßburg weniger Beschwerden ankommen. Dazu müssten die Staaten selbst wirksamer gegen Menschenrechtsverletzungen ankämpfen und vom Gerichtshof einmal gerügte Missstände dauerhaft beseitigen. "Das wäre der beste Weg."


Liebe Menschen hier auf dem Platz der Grundrechte in der Stadt des Rechtes….
Das Kindeswohl wird wie ein Spielball von den Behörden benutzt wird und es sieht so aus, als ob es mehr um die weißen Westen der Verantwortlichen geht. Die siebenjährige Verletzung der Menschenrechte sind menschliche Entscheidungen – und diese Menschen drohen den Görgülüs mit einer Strafanzeige, falls sie in der Zukunft noch einmal als Menschenrechtsverletzer bezeichnet werden sollten.

Ich möchte hier die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung nennen, die sich selbstverständlich nicht als Menschenrechtsverletzer sehen:

Bundesregierung:
Bundeskanzlerin
• Merkel
Justizministerin
• Zypries

Kommunalaufsicht:
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
• Herr Böhmer
Chef des Landesverwaltungsamtes
• Herr Leimbach
Juristen des Landesverwaltungsamtes
• Herr Harms Jurist
• Herr Hack Jurist
• Frau Specht Jurist
Beauftragte der Kommunalaufsicht
• Herr Gramatke Jurist und Leiter des Landesjugendamtes
• Frau Dr. Cremer (Stellvertreter)
• Dr. Topf (ausgeschieden)
• Vormund Frau Strohmeyer
• Frau Karnal (Stellvertreter)

Landkreis Wittenberg
Landrat Wittenberg
• Herr Dammer und Stellvertreter Herr Lehmann
JA Wittenberg
• Frau Wistuba (Jugendamtsleiterin)
• Frau Pelz (Leiterin Sozialer Dienst, stellv. JA-Leiterin)
• Frau Rathmann (Sozialarbeiterin)
In der Vergangenheit waren als Vormund weiterhin aktiv tätig,
• Frau Seidel
• Frau Lück - nach eigener Aussage mit den Pflegeeltern persönlich befreundet

Ich fordere die Verantwortlichen in Politik, Verwaltung, und die verantwortlichen Richter auf:

Politiker
– zieht endlich die Konsequenzen und stellt die Väter den Müttern gleich, ob verheiratet oder nicht! Die Straßburger Urteile gegen Deutschland sind keine bedauerlichen Einzelfälle, ändert das Recht und die Praxis. Väter sind keine Anhängsel oder Geldbeschaffer!
OLG Richter
– entscheidet endlich und gebt diesem Vater endlich das längst überfällige Sorgerecht.
Kommunalaufsicht und Jugendamt
– es darf keine Verletzung des Umgangs mehr geben – jede Verletzung untergräbt die Autorität der Gerichte und letztlich der Menschenrechte in diesem Bundesland und in Deutschland!

Ich möchte mit meinem Verein auf dem Platz der Grundrechte in Karlsruhe ein Fest feiern können, weil die Grundrechte der Väter und vor allem die Grundrechte der Kinder gewahrt werden und kein Vater mehr den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bemühen muss, weil an Vätern in Deutschland strukturelles Unrecht geschieht!

 

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