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Franzjörg Krieg:
Thomas ist Straßenbahnfahrer hier in Karlsruhe. An seinem Fall ist beispielhaft
aufzuzeigen, wie die Verfahrensmechanismen um das Gewaltschutzgesetz in Karlsruhe
benutzt werden, um einen Vater böswillig zu schädigen und auszuschalten.
Nach der Trennung holte Thomas seinen Sohn gemäß der gerichtlichen
Vereinbarung bei der Mutter ab. Es kam zu einer kurzen verbalen Auseinandersetzung
zwischen ihm und seinem Ex-Schwiegervater, in die sich ebenfalls nur sehr
kurz seine Noch-Ehefrau einschaltete. Es blieb bei der verbalen Eskalation.
Etwa eine Woche später bekam Thomas eine Vorladung von der Polizei und
wurde darin mit einer Körperverletzungsanzeige konfrontiert. Seine Ex-Frau
gab an, er hätte sie getreten, was glatt erfunden war. Im Gegenteil war
es so, dass sie Mutter schon einmal versucht hatte, ihn mit dem Auto zu überfahren.
Thomas hatte die Mutter seines Kindes allerdings nicht angezeigt. Ihre Falsch-Aussage
wurde ungeprüft als Tatbeweis gewertet und entsprechend in die Strafanzeige
übernommen. Seinen Aussagen und den Aussagen der für ihn sprechenden
Zeugen wurde kein Glauben geschenkt. Vom zuständigen Jugendamt wurde
er als Täter behandelt.
Diese grundgesetzwidrige Vorverurteilung wurde auch an andere Ämter weiter
gegeben und Thomas wurde wie ein abgeurteilter Verbrecher behandelt.
Thomas schrieb deshalb an die Karlsruher Polizeipräsidentin und schilderte
die diskriminierende Praxis gegen ihn im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes.
Im Namen der Polizeipräsidentin wurde ihm geantwortet: „Der Ermittlungsvorgang
enthält keinerlei Unstimmigkeiten“. Alle übergeordneten Behörden
bis zum Innenministerium bestätigten die Richtigkeit der Vorgehensweise.
Belegt ist:
Im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes haben wir hier in Karlsruhe menschenrechtswidrige
Praktiken, die von gewaltbereiten Müttern straflos genutzt werden, um
nicht gewalttätige Väter zu entsorgen. Diese verabscheuungswürdigen
Vorgehensweisen werden von allen Institutionen unterstützt, aus Steuergeldern
finanziert und öffentlich beklatscht.

Thomas K.:
Die Konsequenz dieser Rufmordkampagne gegen mich als Vater:
Nach 5 Jahren demütigender Termine beim Jugendamt, beim Familiengericht
und bei Psychologen habe ich meinen Sohn schon seit Monaten nicht mehr gesehen.
Ich fürchte um seine seelische und körperliche Gesundheit.