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Redebeitrag von Henning Riepen mit Vorstellung durch Franzjörg Krieg

Franzjörg Krieg:
Henning lebte mit der Mutter seiner Tochter im Elsaß. Bis sie mit dem Kind nach Norddeutschland zog und daraus eine Kindesentführung aus Frankreich ins Ausland inszenierte. Henning wandte sich an die deutschen Behörden. Diese erklärten sich für nicht zuständig und signalisierten, dass sie einer deutschen Mutter diesen klaren Gesetzesverstoß erlauben würden. Erst die Einschaltung französischer Behörden führte dazu, dass ein französisches Gericht die Tochter im Kleinkindalter dem Vater zusprach. Ein Vorgang, der in Deutschland unmöglich wäre. Wenige Kilometer über die Grenze – und schon haben wir eine völlig andere Rechtslage. Krasser können die Gegensätze nicht anschaulich werden, die in einem vereinten Europa befreundete Staaten immer noch trennen. Bis zu einem harmonisierten europäischen Familienrecht gibt es noch viele Tabus zu brechen.

Kundgebung

Henning Riepen:
Die ausgeübte Rechtspraxis deutscher Behörden wie dem Jugendamt und der Polizei, welche ich als deutscher Staatsbürger mit glücklicherweise französischem Wohnsitz hier an eigenem Leib und Seele erleben musste, hat dazu geführt, mein Vertrauen in den Rechtsstaat Deutschland verloren zu haben.

Von Beginn an erhielt die nach Deutschland geflohene Kindesmutter volle Rückendeckung der öffentlichen Behörden für sämtliche Vorhaben, vom Umgangsboykott ab bis hin zur gänzlichen Ausgrenzung durch Erzielung eines Platzverweises wegen unwahr behaupteter häuslicher Gewalt. Mein verzweifeltes Flehen, Betteln oder Fordern halfen nichts, immer wurde ich bei diesen Institutionen mit den Worten abgewiesen, man sei für mich nicht zuständig, ich hätte mich an die französischen Behörden zu wenden.
Ich tat dies über eine bei der obersten französischen Gerichtsebene angezeigten Kindesentführung. Diese wurde an den Generalbundesanwalt beim BGH weitergeleitet und die Rückführung des Kindes wurde verlangt.
Auch die Anfrage des Bundesanwaltes bezüglich einer Sachstandsmitteilung durch das Jugendamt hielt die Kleinstbeamten und deren Vorgesetzten nicht davon ab, weiterhin geltendes europäisches Recht zu missachten. Auf deutschem Boden habe ich Unterstützung nur in der oberste Etage der deutschen Gerichtsbarkeit erhalten. Was zu bemängeln bleibt, ist die Tatsache, daß nach der Rückführung der Tochter das Verfahren eingestellt wurde, ohne das der Täter (die Mutter) für die Kindesentführung gerichtlich in irgendeiner Weise zur Rechenschaft gezogen wurde. Solange sich an dieser Rechtspraxis nichts ändert, werden vermutlich noch viele Kindesentführungen stattfinden und vielleicht sind schon sie der nächste, der wie ich diese grauenvolle Lebenserfahrung teilen muß.

Die von mir ersehnte Wende brachte dann erst ein im April 2006 gefälltes französisches Urteil. Zwischendrin lagen 6 schlimme Monate ohne einen Kontakt zu meiner Tochter:
Meine Tochter wächst seit dem Urteil bei ihren beiden Elternteilen im sogenannten Wechselmodell auf, im 14-Tage-Rhythmus wechselt ihr Aufenthaltsort.
Die vor Gericht auch nicht abgestrittenen Handlungen der Kindesmutter und die für sie erbrachte Unterstützung durch die deutschen Behörden haben dann zusätzlich das französische Gericht überzeugt und dazu geführt, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein erst 18 Monate altes Kind mir als dem Vater zugesprochen wurde. Dies ist auch in Frankreich eher der Ausnahmefall.

Ich bin – entgegen der Ansicht der Mutter – der Meinung, dass ein Kind beide Eltern braucht, so ist unter den gegebenen Voraussetzungen die jetzige Lösung die beste. Ich hätte es nie übers Herz gebracht, meiner Tochter die Mutter so zu entziehen, wie diese bereit war, ihr mich als Vater zu nehmen.

In Frankreich ist das Wechselmodell seit dem Jahre 2002 gängiges Familienrecht. Gleiches Recht wird in Italien seit 2005 und seit diesem Jahr auch in Belgien angewendet.
Sinn und Zweck dieses Gesetztes ist neben der Aufhebung der menschenrechtswidrigen Ausgrenzung einzelner Elternteile die Konfliktentschärfung zwischen den zerstrittenen Elternteilen, bei denen es häufig um das Sorgerecht und das Unterhaltsgeld für die Kinder geht.

Ich bin durch mein eigenes Schicksal wachgerüttelt worden und teile darum die Auffassung vieler im In- und Ausland lebender Leidensgenossen. Ich unterstütze die Forderung, Deutschland möge dem Beispiel seiner Nachbarstaaten folgen.

Es ist naheliegend und daher zu befürchten, dass Anwälte, Gutachter und Jugendamt nebst paritätischer Institutionen einer solchen Veränderung im Familienrecht nicht positiv gegenüber eingestellt sind und aus diesem Grunde ihre Zustimmung hierfür wohl ungern erteilen. Der bisher hier vorhandene allgegenwärtige elterliche Konflikt um das Sorgerecht und um das Unterhaltsgeld sichert ihre Existenz und nicht selten wird er obendrein durch sie oft noch ausgeweitet. So ist es auch in meinem Fall gewesen. Die Entschärfung des elterlichen Konfliktes bedeutet für sie de facto die Minderung bzw. den Verlust einer bisher sicheren Existenzberechtigung bzw. Einnahmequelle.

 

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