
| sie sind jetzt hier: | Startseite / Kundgebung 2006 / Kundgebung 2006 - Henning Riepen |
Franzjörg Krieg:
Henning lebte mit der Mutter seiner Tochter im Elsaß. Bis sie mit dem
Kind nach Norddeutschland zog und daraus eine Kindesentführung aus Frankreich
ins Ausland inszenierte. Henning wandte sich an die deutschen Behörden.
Diese erklärten sich für nicht zuständig und signalisierten,
dass sie einer deutschen Mutter diesen klaren Gesetzesverstoß erlauben
würden. Erst die Einschaltung französischer Behörden führte
dazu, dass ein französisches Gericht die Tochter im Kleinkindalter dem
Vater zusprach. Ein Vorgang, der in Deutschland unmöglich wäre.
Wenige Kilometer über die Grenze – und schon haben wir eine völlig
andere Rechtslage. Krasser können die Gegensätze nicht anschaulich
werden, die in einem vereinten Europa befreundete Staaten immer noch trennen.
Bis zu einem harmonisierten europäischen Familienrecht gibt es noch viele
Tabus zu brechen.

Henning Riepen:
Die ausgeübte Rechtspraxis deutscher Behörden wie dem Jugendamt und
der Polizei, welche ich als deutscher Staatsbürger mit glücklicherweise
französischem Wohnsitz hier an eigenem Leib und Seele erleben musste, hat
dazu geführt, mein Vertrauen in den Rechtsstaat Deutschland verloren zu
haben.
Von Beginn an erhielt die nach Deutschland geflohene Kindesmutter volle Rückendeckung
der öffentlichen Behörden für sämtliche Vorhaben, vom
Umgangsboykott ab bis hin zur gänzlichen Ausgrenzung durch Erzielung
eines Platzverweises wegen unwahr behaupteter häuslicher Gewalt. Mein
verzweifeltes Flehen, Betteln oder Fordern halfen nichts, immer wurde ich
bei diesen Institutionen mit den Worten abgewiesen, man sei für mich
nicht zuständig, ich hätte mich an die französischen Behörden
zu wenden.
Ich tat dies über eine bei der obersten französischen Gerichtsebene
angezeigten Kindesentführung. Diese wurde an den Generalbundesanwalt
beim BGH weitergeleitet und die Rückführung des Kindes wurde verlangt.
Auch die Anfrage des Bundesanwaltes bezüglich einer Sachstandsmitteilung
durch das Jugendamt hielt die Kleinstbeamten und deren Vorgesetzten nicht
davon ab, weiterhin geltendes europäisches Recht zu missachten. Auf deutschem
Boden habe ich Unterstützung nur in der oberste Etage der deutschen Gerichtsbarkeit
erhalten. Was zu bemängeln bleibt, ist die Tatsache, daß nach der
Rückführung der Tochter das Verfahren eingestellt wurde, ohne das
der Täter (die Mutter) für die Kindesentführung gerichtlich
in irgendeiner Weise zur Rechenschaft gezogen wurde. Solange sich an dieser
Rechtspraxis nichts ändert, werden vermutlich noch viele Kindesentführungen
stattfinden und vielleicht sind schon sie der nächste, der wie ich diese
grauenvolle Lebenserfahrung teilen muß.
Die von mir ersehnte Wende brachte dann erst ein im April 2006 gefälltes
französisches Urteil. Zwischendrin lagen 6 schlimme Monate ohne einen
Kontakt zu meiner Tochter:
Meine Tochter wächst seit dem Urteil bei ihren beiden Elternteilen im
sogenannten Wechselmodell auf, im 14-Tage-Rhythmus wechselt ihr Aufenthaltsort.
Die vor Gericht auch nicht abgestrittenen Handlungen der Kindesmutter und
die für sie erbrachte Unterstützung durch die deutschen Behörden
haben dann zusätzlich das französische Gericht überzeugt und
dazu geführt, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein erst
18 Monate altes Kind mir als dem Vater zugesprochen wurde. Dies ist auch in
Frankreich eher der Ausnahmefall.
Ich bin – entgegen der Ansicht der Mutter – der Meinung, dass ein Kind beide Eltern braucht, so ist unter den gegebenen Voraussetzungen die jetzige Lösung die beste. Ich hätte es nie übers Herz gebracht, meiner Tochter die Mutter so zu entziehen, wie diese bereit war, ihr mich als Vater zu nehmen.
In Frankreich ist das Wechselmodell seit dem Jahre 2002 gängiges Familienrecht.
Gleiches Recht wird in Italien seit 2005 und seit diesem Jahr auch in Belgien
angewendet.
Sinn und Zweck dieses Gesetztes ist neben der Aufhebung der menschenrechtswidrigen
Ausgrenzung einzelner Elternteile die Konfliktentschärfung zwischen den
zerstrittenen Elternteilen, bei denen es häufig um das Sorgerecht und
das Unterhaltsgeld für die Kinder geht.
Ich bin durch mein eigenes Schicksal wachgerüttelt worden und teile darum die Auffassung vieler im In- und Ausland lebender Leidensgenossen. Ich unterstütze die Forderung, Deutschland möge dem Beispiel seiner Nachbarstaaten folgen.
Es ist naheliegend und daher zu befürchten, dass Anwälte, Gutachter und Jugendamt nebst paritätischer Institutionen einer solchen Veränderung im Familienrecht nicht positiv gegenüber eingestellt sind und aus diesem Grunde ihre Zustimmung hierfür wohl ungern erteilen. Der bisher hier vorhandene allgegenwärtige elterliche Konflikt um das Sorgerecht und um das Unterhaltsgeld sichert ihre Existenz und nicht selten wird er obendrein durch sie oft noch ausgeweitet. So ist es auch in meinem Fall gewesen. Die Entschärfung des elterlichen Konfliktes bedeutet für sie de facto die Minderung bzw. den Verlust einer bisher sicheren Existenzberechtigung bzw. Einnahmequelle.