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- Begrüßung -
Wenn wir vom „Väteraufbruch für Kinder“ am „Tag
der Menschenrechte“ in der „Stadt des Rechts“ auf dem „Platz
der Grundrechte“ eine Kundgebung veranstalten, machen wir das nicht,
um auf Missstände und Menschenrechtsverletzungen in Entwicklungsländern
oder in China hinzuweisen. Wir haben einen viel triftigeren Grund:
Unsere grundlegenden Menschenrechte und die unserer Kinder werden
fortgesetzt hier in der Bundesrepublik Deutschland von deutschen Institutionen
verletzt!
Das klingt ungeheuerlich. Menschenrechtsverletzungen in der BRD? Diese scheut
sich doch nicht, auf Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern hinzuweisen
– natürlich nur soweit es unseren wirtschaftlichen Absichten dient.
Gibt es wirklich ständige und fortgesetzte Menschenrechtsverletzungen
in unserem Rechtsstaat?
Ja, die gibt es! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hat in mindestens 8 Fällen festgestellt, dass im Deutschen Familienrecht
nicht nur Rechtsverstöße geschehen, sondern dass elementare Menschenrechte
verletzt werden.
Acht Fälle von Hunderttausenden von Familienrechtsurteilen ist nicht
gerade signifikant. Warum dann unsere Kritik?
Bis ein Fall vor dem EGMR, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,
verhandelt werden kann, muss der Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft
sein, d.h. das Familiengericht am Amtsgericht muss einen ablehnenden Beschluss
gefasst haben, die Beschwerde beim OLG, dem Oberlandesgericht, muss in einem
Urteil abgewiesen worden sein und der Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht
müssen gegen das Ansinnen des Antragstellers entschieden haben. Das ist
ein Prozessweg von oft 5 bis 10 Jahren oder auch mehr unter Einsatz von mindestens
50.000 Euro Kosten. Welcher entrechtete Elternteil hat die Kraft, das Durchhaltevermögen,
das Geld und die Nerven, das leisten zu können?
So steht ein Urteil des EGMR stellvertretend für Tausende anderer Urteile,
in denen dieselben Strukturen wirkten. Es geht in allen Fällen nicht
nur um vereinzelte Vorgehensweisen, sondern um übliche, ständig
ausgeübte Praktiken, die eine fortgesetzte Menschenrechtsverletzung bedeuten.
Jaques Girac nannte deshalb das Deutsche Familienrecht ein „Gesetz des
Dschungels“.
Welche Menschenrechte werden im dt. Familienrecht immer wieder verletzt?
Insbesondere die Verletzung dreier Rechtsgüter wird aus Straßburg gerügt:
Um begreifen zu können, um was es im Einzelnen geht, müssen wir
uns einem Beispielfall zuwenden. Ich greife den Fall heraus, der in den letzten
2 Jahren für viel Aufregung sorgte, die BRD international in Verruf brachte
und auf europäischer Ebene für Konflikte sorgte.
Es ist der Fall des türkischen Vaters Kazim Görgülü.