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Franzjörg Krieg:
Eines Tages fand ein Arzt hier aus Karlsruhe zu uns. Er befand sich in einer
problematischen Trennungssituation mit Kind und wollte sich informieren. Er
fand bei uns Hilfe und Unterstützung und wir entwickelten gemeinsam mit
ihm Handlungsstrategien.
Die Brisanz seines Falles verbietet, dass er hier selbst auftritt. Deshalb
übernimmt M., ein Kollege von ihm, die Fall-Darstellung.

Dr. M. J.:
Nach 3 Jahren nicht ehelicher Lebensgemeinschaft verlässt die Mutter
mit der einjährigen Tochter die gemeinsame Wohnung, während mein
Kollege in der Arbeit ist. Die gesamte Wohnungseinrichtung nimmt die Mutter
dabei vorsorglich erst einmal mit.
Der Vater bekommt anschließend Zutrittsverbot für ihre Wohnung und Ansprechverbot. Er kann sein Kind 3 Monate nicht sehen und wird dafür mit höheren Unterhaltsforderungen konfrontiert. Der Psychologe einer kommunalen Einrichtung, in der der Vater Hilfe sucht, sagt ihm: „Wenn Sie Gerechtigkeit wollen, müssen Sie irgendwo anders hingehen!“ Er ist schließlich gezwungen, eine Regelung des Umgangs beim Familiengericht durchzusetzen.
Eines Tages - die Tochter ist inzwischen 5 Jahre alt - bringt die Mutter zum Umgangstermin eine Salbe mit und bittet den Vater, das Mädchen wegen einer Entzündung im Genitalbereich intravaginal, in der Scheide, einzucremen. Was er nicht wusste: die Mutter hatte sich vorher bereits bei einschlägigen Vereinen beraten lassen und den verleumderischen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs mit allen Finessen vorbereitet.
Hätte mein Kollege diese Falle der Mutter nicht erkannt, wäre seine Laufbahn als Arzt hier in Karlsruhe vielleicht beendet gewesen. Seitdem hilft der Vater bei der Körperpflege seiner Tochter nur noch, wenn Zeugen anwesend sind!