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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße Sie als Trennungsvater, der es nun nach 9 Jahre andauernden harten und verlustreichen Kämpfen endlich geschafft hat, regelmäßigen Kontakt zu seinen Kindern und eine funktionierende Beziehung mit ihnen zu haben.
Um zu verstehen, was Vätern in dieser Republik angetan wird, muss man in der Geschichte um 70 Jahre zurückgehen, in eine Zeit, die die Vorstellungen von Familie mehr geprägt hat, als es heute den Anschein hat.
Führende Nationalsozialisten propagierten nach ihrer Machtergreifung 1933 ein Familienbild, bei dem die Rollen der Geschlechter klar aufgeteilt waren. So wurde es ungern gesehen, wenn Frauen sich politisch betätigen. Zum Ausgleich dafür bot man ihnen für den Fall, wenn sie Mütter würden, den Status einer Heiligen an, die über jegliche Kritik erhaben ist und die absolute Macht über die Kinder ausübt. Die Rolle der Väter spielte sich grundsätzlich außerhalb der Familie ab. Als „Arische Krieger“ sollten sie an der Wolga, im Nordpolarmeer oder in der nordafrikanischen Wüste für die ferne Heimat kämpfen und für „Führer, Volk und Vaterland“ den Heldentod sterben.
Durch die Abwesenheit der Männer bedingt, war nationalsozialistische Familienpolitik in erster Linie Mütterpolitik. “Denn gerade die Fähigkeit zur Mutterschaft ist es, was eine Frau dem Manne gleichberechtigt und überlegen macht" hieß es dann auch in der nationalsozialistischen Propaganda. So wurde 1940 eine Gesetzesreform abgelehnt, die auch einem unehelichen Vater ein Mitspracherecht bei der Kindeserziehung eingeräumt hätte. In einem Schreiben vom 2.8.1940 heißt es: „Dabei betonte der Führer mit aller Entschiedenheit, dass nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Reihe ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind". Adolf Hitler selbst setzte den unantastbaren Besitzanspruch der Mutter auf das Kind über die Interessen des Kindes auf Umsorgtsein durch beide Elternteile – eine Auffassung von Kindeswohl, die in der heutigen Familienrechtspraxis noch immer üblich ist. Der Entwertung der Väter folgten dann neue Pflichten. Es war der nationalsozialistische Gesetzgeber, der die Unterhaltspflichtverletzung durch die "Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft" vom 9.3.1943 als " Straftat gegen die Familie" einführte.
Die Ausgrenzung der Väter aus der Familie durch Verpflichtung zum Reichsarbeitsdienst und zur Wehrmacht führte damals schon zu erheblichen gesellschaftlichen Problemen. So ist in einem umfangreichen Bericht des Frankfurter Jugendamtes vom Juli 1940 die Rede vom "Abgleiten" der Jugend, was sich in Gewaltdelikten jedweder Art äußere, in Vergewaltigungen, Raubüberfällen, Alkoholmissbrauch etc. Daraufhin wurde auch die Jugendhilfe gleichgeschaltet und nach dem Führerprinzip neu formiert. Die Jugendämter wurden zu Zulieferern für die Hitler-Jugend, die ihre Vorstellung von Erziehung dann mit Zwangsarbeit durchsetzten.
Überhaupt war das Erziehungsideal der Nazis geprägt von großer emotionaler Distanz der Eltern zu ihren Kindern. Es galt, die Kinder mit unnachgiebiger Härte zu erziehen - Einfühlsamkeit ihnen gegenüber galt als Verweichlichung. Nachlesen kann man dies in den Schriften Johanna Haarers, einer 1900 geborenen, verheirateten Mutter von fünf Kindern, die 1934 einen Ratgeber veröffentlichte mit dem Titel: "Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind". In diesem Buch ist von einfühlsamen und beschützenden Vätern nie die Rede. Es ist eine Anleitung zur Kaltherzigkeit und Beziehungsarmut, gemessen an dem, was man heute durch die Bindungsforschung über Kinder, Väter und Mütter weiß. So wurde geraten, Säuglinge schreien zu lassem, das kräftige ihre Lungen und sie sollten die ersten 24 Stunden nach der Geburt abseits der Mutter aufbewahrt werden. Streicheln, Sprechen mit dem Säugling, Kontaktaufnahme, Hautberührung und Nähe waren unerwünscht. Kinder sollten gehorchen ohne Widerspruch – dies hat sich als Erziehungsideal noch bis in die 60er Jahre hinein gehalten. Die Kinder waren als Zuchtobjekte zu betrachten – darum wurden Mütter auch dazu angehalten, ihre Kinder zu züchtigen.
Magda Goebbels verkörperte in dieser Zeit als Frau von Joseph Goebbels das herrschende Mutterideal. Als sie am 1.Mai 1945 ihre 6 Kinder vergiftete, setzte sie konsequent das nationalsozialistische Verständnis von Mutterschaft um. Sie besaß die alleinige Macht über ihre Kinder und tötete sie in der festen Überzeugung, das Beste für sie zu tun.
Nach Ende des Nazi-Regimes, besonders aber in den 60er Jahren setzte man sich kritisch mit der Lebensauffassung von Vätern auseinander, die auf den Kasernenhöfen der Wehrmacht sozialisiert waren, viele von ihnen verrohten in den Schützengräben des Zweiten Weltkrieges. Erst in den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde das nationalsozialistische Bild von Erziehung hinterfragt und als kinderfeindlich geächtet. Als Folge davon konnte sich ein neues Ideal von Elternschaft entwickeln. Zu Beginn der 80er Jahre tauchten dann die sogenannten neuen Väter auf, die auf Karriere im Beruf verzichteten, um mehr Zeit für ihre Kinder zu haben. Sie waren an Kompetenz den Müttern ebenbürtig und teilten sich mit ihnen die Erziehung ihrer Kinder.
Doch zur gleichen Zeit wurde in dem radikalfeministischen Teil der Frauenbewegung das Feindbild vom Vater als "prügelnden Vergewaltiger" fest einzementiert - garantierte es doch den eigenen Opferstatus und ermöglichte den leichten Zugang zu Geld und Macht. Die Entbehrlichkeit und Vermeidbarkeit des Vaters wurde zu einem überall propagierten Dogma.
Die Feministin Valerie Solanas beschreibt 1983 in ihrem „Manifest der
Gesellschaft zur Vernichtung der Männer“ im Kapitel "Vaterschaft
und psychische Krankheit“, wie sie die Vaterrolle einschätzt: „Die
Mutter will das Beste für ihre Kinder. ... Die Mutter liebt ihre Kinder,
auch wenn sie sich manchmal ärgert; aber der Ärger verfliegt schnell,
und solange er andauert, schließt er für die Kinder Liebe und fundamentale
Anerkennung nicht aus. Der psychisch kranke Daddy liebt seine Kinder nicht
... Im Grunde genommen haben die Väter nichts anderes erreicht, als die
Welt durch ihre Männlichkeit in Fäulnis aufzulösen. Auf dem
Mann liegt ein umgekehrter Midas-Fluch - alles, was er berührt, wird
zu Scheiße.“
Valerie Solanas` Schrift propagiert den totalen Krieg gegen die Männer,
weil die Geschichte bewiesen habe, dass die Männer zu einem menschlichen
Leben weder willens noch fähig seien. Solanas eiskalte Abhandlung mündet
in den Vorschlag, die Männer auszurotten, um endlich mit dem Aufbau einer
menschlichen Gesellschaft beginnen zu können.
Ausgehend von der radikalfeministischen Annahme, dass Männer auf Grund ihres Geschlechtes grundsätzlich Grab-, Frauen- und Kinderschänder seien, etablierte sich in den folgenden Jahren im gesamten sozialen Bereich ein Leitbild, das Frauen dazu anhielt, bei ihrer Lebensplanung Kinder einzuschließen aber Väter definitiv auszuschließen. Dieses Leitbild wurde dann in die Fachschulen getragen, in die Fachhochschulen und Universitäten und gehört seitdem zur Grundausbildung aller Sozialarbeiter und Sozialpädagogen.
So wuchs dann schließlich auch bei Jugendämtern und Familiengerichten
zusammen, was zusammengehört:
Radikalfeministische Väterfeindlichkeit und nationalsozialistischer
Mutterkult.
Erst 1998 wurde in der Kindschaftsrechtsreform der zaghafte Versuch unternommen, das nationalsozialistische Rollenverständnis aufzubrechen und die gemeinsame Sorge von Müttern und Vätern einzuführen. Diese Kindschaftsrechtsreform wurde allerdings von Anfang an sabotiert. In der radikalfeministischen Beratungsszene wird dringend davor gewarnt, dem Erzeuger der Kinder ein gemeinsames Sorgerecht zuzugestehen. Unter dem Vorwand, das Kind müsse zur Ruhe kommen, wird von Seiten der Jugendämter und Familiengerichten Umgangsboykott und Kindesentfremdung begünstigt. Dabei gilt es, dem Kind die Sehnsucht nach seinem Vater auszutreiben – es wird eine Art Friedhofsruhe angestrebt. Das Kind wird dabei systematisch gegen den Vater indoktriniert, es soll lernen, seinen eigenen Gefühlen und Wahrnehmungen zu misstrauen. Nicht selten werden Kinder so zu Kronzeugen gegen den Vater aufgebaut. Voraussetzung dafür ist ein längerer Kontaktabbruch, so lange jedenfalls, bis alle positiven Erinnerungen an den Vater getilgt sind. Das Vortäuschen von Straftaten ist dabei ein geläufiges Mittel, die Kinder in Angst und Schrecken zu versetzen und um einen Vater davon abzubringen, Kontakt mit seinen Kindern aufzunehmen. Lehnt das Kind den Vater schließlich von sich aus ab, wird dann der hingerichtete Kindeswille durch suggestive Befragung auf Linie und gegen den Vater vor Gericht in Stellung gebracht.
Im Geschlechterkrieg gegen die Väter werden auf diese Weise Kindersoldaten herangezogen, an die Front gebracht und dort systematisch verheizt.
So habe ich in meinem eigenen Fall erleben müssen, wie eine Richterin – nur 100 Meter von der Stelle weg, an der ich jetzt stehe - aus einer Kindesbefragung einen Missbrauchsvorwurf gegen mich konstruierte. Dabei wurde allein schon durch ihre Wortwahl deutlich, dass es sich hierbei unmöglich um die Aussage eines Kindes handeln konnte. Im Laufe der Verhandlung stellte sich dann heraus, dass es eine ihrer üblichen Vorgehensweisen ist, um Väter zum Aufgeben zu bewegen. Es fehlte ihr diesbezüglich jegliches Unrechtsbewusstsein.
In einem weiteren Verfahren beantragte ich eine Umgangsregelung für alle meine drei Kinder. Als ich mich in der Verhandlung davon nicht abbringen ließ, sagte die zuständige Richterin zu mir: „Wenn Sie jetzt nicht sofort still sind, dann hetze ich Ihnen einen Gutachter auf den Hals und Sie sehen Ihre Kinder mal ein Jahr überhaupt nicht mehr!“.
Diese Art Gesinnungsjustiz hat nichts mehr mit demokratischer Rechtsstaatlichkeit
zu tun –
sie zeigt vielmehr das unbewältigte Erbe des deutschen Faschismus.
Dass es sich hierbei tatsächlich um einen deutschen Sonderweg handelt, zeigen Vergleiche mit anderen Ländern:
Aus Kanada wurde im Februar 1998 gemeldet, das die Mutter eines vierjährigen Kindes für 60 Tage ins Gefängnis musste, weil sie wiederholt das Umgangsrecht des Vaters boykottiert hatte. In einem anderen kanadischen Fall wurde die Mutter zu einer sechstägigen Haftstrafe verurteilt, nachdem sie einen gerichtlichen Umgangsbeschluss missachtet hatte. Die Fälle von Umgangsboykott und Kindesentfremdung sind daraufhin stark zurück gegangen.
Seit 1993 ist die Verhinderung des gerichtlich bestimmten Umgangs durch den verantwortlichen Elternteil in Frankreich ein Straftatbestand, der mit Gefängnis und Geldstrafen geahndet wird. Seit dem sind in Frankreich einige Tausend Fälle von Umgangsvereitelung anhängig gewesen, von denen die überwiegende Anzahl eingestellt werden konnten. Die verantwortlichen Elternteile hatten gemerkt, dass ihre Versweigerungshaltung ernsthafte Konsequenzen nach sich zogen.
Dieser Vergleich widerlegt die in Deutschland vertretene Meinung, Umgangsvereitelung dürfe nicht sanktioniert werden. Als Maßnahme gegen Umgangsvereitelung haben Strafandrohung und Strafe ihre Berechtigung, weil erst so Symmetrie bei den elterlichen Pflichten und Rechten hergestellt wird.
Betrachtet man allerdings die Familienrechtspraxis in Deutschland, so weiß man: Mütter haben völlige Narrenfreiheit, sie dürfen ohne ernsthafte Konsequenzen fürchten zu müssen, gegen geltendes Recht verstoßen. Väter sind allein schon auf Grund ihres Geschlechts vorverurteilt. Bei Anschuldigungen müssen sie ihre Unschuld beweisen - die Unschuldsvermutung, ein Grundpfeiler der Rechtsstaatlichkeit, ist ihnen gegenüber abgeschafft.
Diese Rechtspraxis verstößt klar gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland auch noch das Gesetz zur Durchsetzung
der Gleichstellung von Frauen und Männern, das sogenannte Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz
vom 30.November 2001.
Im §1 heißt es: „Dieses Gesetz dient der Gleichstellung von
Frauen und Männern sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung
künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts“.
Wer jedoch dann bis § 16 weiter liest wird darüber aufgeklärt,
um was es wirklich geht:
„In jeder Dienststelle mit regelmäßig mindestens 100 Beschäftigten
ist aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte
nach geheimer Wahl durch die weiblichen Beschäftigten von der Dienststelle
zu bestellen“. Männer sind auf Grund ihres Geschlechts bei der
Wahl ausgeschlossen – ein Diskriminierungsgesetz also.
Diese Herabwürdigung von Männern findet sich dann in allen Gesetzen und Verordnungen wieder, die von diesem Gesetz abgeleitet sind, so z.B. im „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg“ vom 5. Oktober 2005 oder in der „Ausführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Forschungsförderung über die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der gemeinsamen Forschungsförderung“ vom 6. Oktober 2003 und so weiter und so fort.
In der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.10.2001 heißt es dazu: „Das Gesetz ersetzt den zahnlosen Tiger der Vorgängerregierung; es hatte die Gleichstellung nicht wirksam vorangebracht. Eine effektivere Regelung, die Biss hat, war überfällig.“ Dieses Bundesministerium grenzt nicht nur Männer und Väter im Namen aus, sondern ist auch noch stolz darauf, die Diskriminierung von Männern in Gesetze gegossen zu haben.
Bis vor etwa 15 Jahren gab es im südlichen Afrika ein politisches System, welches Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vorsah, allerdings nur für Weiße, Farbige waren davon ausgeschlossen. Dieses System nannte sich "Apartheid".
Offensichtlich ist nun in Deutschland es ein neues Apartheids-System entstanden:
Gleichstellung nur für Frauen – Männer sind ausgegrenzt.
Diese neue Apartheids-Politik bedeutet ganz konkret:
Nur Frauen und nicht Männer können in ihren Lebensplangestaltungen
diskriminiert und benachteiligt werden
Nur Frauen und nicht Männer haben ein Anrecht darauf, ihre Diskriminierung
und ihre Benachteiligung öffentlich zu machen und einzuklagen
Nur Frauen und nicht Männer haben ein Anrecht darauf, die Anerkennung
ihrer Diskriminierung und Benachteiligung einzufordern
Nur Frauen und nicht Männer haben ein Anrecht darauf, den Schutz gegen
die beklagten Diskriminierungen und Benachteiligungen einzufordern.
Hier werden in bösartiger und rassistischer Weise Männern und besonders Vätern ihre Grundrechte vorenthalten.
In der Politik gehören Väterfeindlichkeit und Väterverachtung
inzwischen zum guten Ton.
Seit 2004 setzt sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dafür ein,
Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen, wenn sie nicht von der Mutter des
Kindes genehmigt sind. Das heißt, dass Mütter, die eine Straftat
nach § 169 StGB begangen haben, das ist das Unterschieben eines Kindes,
zuerst die Zustimmung zu einem Vaterschaftstest geben müssen. Väter
sollen so gezwungen werden, für Kinder zu bezahlen, die nicht von ihnen
abstammen. Dass auf diese Weise Straftaten gegen Männer massiv Vorschub
geleistet wird, wird von der Bundesjustizministerin nicht nur billigend in
Kauf genommen, es ist im Sinne einer radikalfeministischen Doktrin sogar erwünscht.
Auch bei den Jugendämtern ist die Diskriminierung von Vätern bereits seit Jahren alltägliche Praxis. Durch Beistandschaften wird Müttern auf Staatskosten ein Anwalts- und Inkassobüro für zivilrechtliche Ansprüche zur Verfügung gestellt. Beistandschaften verpflichten Jugendämter jedoch nicht, für Umgang der Kinder mit ihren Vätern zu sorgen. Eine persönliche Beziehung der Kinder zu ihren Vätern ist in Beistandschaften überhaupt nicht vorgesehen. Jugendämter vertreten Kinder gegenüber den Vätern wie Schadensfälle, deren Folgen die Väter rein materiell auszugleichen haben.
Es geht allein ums Geld und entsprechend rücksichtslos werden Väter unter Druck gesetzt. Das Jugendamt vertritt wie ein Anwalt die Mutter als Alleinvertreterin des Kindes. Dabei spielt es keine Rolle, ob die alleinerziehende Mutter ihre Kinder misshandelt und verhungern lässt, solange nur Unterhalt an sie bezahlt wird. Mit Klagen, Pfändungen und Strafanzeigen wird den Vätern der letzte Cent abgepresst. Das Ganze endet dann für die betroffenen Väter mit der Vernichtung ihrer bürgerlichen Existenz. Viele von ihnen verlassen das Land, weil ihnen hier ein menschenwürdiges Dasein unmöglich gemacht wird. Andere bringen sich um, weil sie keinen Ausweg mehr sehen, oder vegetieren als wandelnde Ruinen am Rande der Gesellschaft.
Radikalfeministische Machtstrukturen durchdringen immer weitere Teile der Gesellschaft und wirken in hohem Maße abstoßend und abschreckend auf Männer, die sich mit dem Gedanken tragen, eine feste Bindung zu einer Frau einzugehen und mit ihr gemeinsame Kinder zu haben. Inzwischen können sich mehr als doppelt so viele Männer wie Frauen ein Zusammenleben mit Kindern nicht mehr vorstellen. Wenn vom Zeugungsstreik die Rede ist, so beschreibt dies einen Zustand der schon längst eingetreten ist. Ein dramatischer Rückgang der Geburtenrate ist jetzt schon sichtbar, Demographen zeichnen als Folge davon ein düsteres Bild der zukünftigen Gesellschaft.
Wir müssen uns daher viel stärker in die aktuelle Familien- und Geschlechterpolitik einmischen, als wir das bisher getan haben.
Mehr als 60 Jahre nach dem Ende der Nazi-Diktatur ist die Entnazifizierung
der deutschen Familienrechtspraxis längst überfällig.
Es darf nicht sein, dass unsere Kinder Eltern werden sollen unter einem Wertesystem,
das in der Nazi-Zeit installiert wurde und das über sie selbst schon
so viel Leid und Elend gebracht hat.
Das neue Apartheids-System in Deutschland "Gleichstellung für
Frauen - Ausgrenzung für Männer" muss abgeschafft werden.
Es müssen demokratische Strukturen installiert werden, in denen beide
Geschlechter gleichberechtigt vertreten sind.
Nur so kann die abgrundtiefe Spaltung der Gesellschaft überwunden werden
und ein konstruktives Miteinander der Geschlechter möglich sein.
Erst dann wird es für Männer wieder Sinn machen, eine Familie zu
gründen, Kinder in die Welt zu setzen und sie gemeinsam aufzuziehen.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.