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Redebeitrag von Franzjörg Krieg, Sprecher des VAfK Karlsruhe e.V. und 1. Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg

Ich begrüße Euch alle herzlich hier

bei der Kundgebung gegen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht.

Mit dieser Veranstaltung nehmen wir unsere erste Kundgebung vom 10.12.2006 hier an dieser Stelle wieder auf und begründen damit eine Veranstaltungsreihe, die wir so lange fortsetzen werden wie unsere Kräfte ausreichen und solange die Verhältnisse in der deutschen Familienrechtspraxis so desolat sind, dass international festgestellt werden muss, dass Deutschland familienrechtlich eine Bananenrepublik ist.

Für diejenigen, die eine solche Feststellung nicht nachvollziehen können, muss erklärt werden, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in schon mindestens 10 Fällen feststellte, dass in deutschen Entscheidungen vor Familiengerichten allgemeine Menschenrechte verletzt werden. Hierbei fällt auf, dass die Opfer dabei – neben den immer hoch betroffenen Kindern - fast ausschließlich deren Väter sind?

Unsere Gruppe hier in Karlsruhe hat inzwischen über 100 Mitglieder und statistisch findet jeden 3. Tag ein betroffener Vater zu uns, der feststellen muss, dass er weder vom Jugendamt noch von einer anderen Beratungsstelle noch vor dem Familiengericht als Vater die Wertschätzung erfährt, die ihm als Elternteil zusteht. Allzu oft werden Väter als solche gar nicht wahrgenommen. Während die Mutter auch dann noch mit der Bedienung ihrer subjektiven Interessen rechnen kann, wenn sie eindeutig gegen geltende Gesetze verstößt, wird ein Vater immer wieder auch dann noch ignoriert, wenn er ganz klar derjenige ist, der im Hinblick auf die originären Interessen des Kindes das positivere Verhalten zeigt.

Wenn schon der Vater nicht wahrgenommen wird, müsste der Blick auf die Interessen des Kindes dazu führen, dass Lösungen gefunden werden, die dem Kind beide Elternteile erhalten und in diesem Interesse beide Eltern in die Pflicht nehmen.
Mütter in der Bundesrepublik Deutschland bekommen aber signalisiert, dass sie egoistisch ihre eigenen Vorteile in den Vordergrund stellen dürfen. Kinder gelten als Privatbesitz von Müttern. Und diesen Privatbesitz dürfen sie ungestraft einsetzen:

Dass inzwischen weit über 500 Väter unsere Beratung und Betreuung erfahren haben, hat dafür gesorgt, dass wir detailreiche Einblicke in alle Vorgänge um Trennung und Scheidung mit Kindern im Raum Karlsruhe erhalten haben. Wir haben Jugendämter kennen gelernt, haben unzählige Schriftsätze gelesen, waren in familiengerichtlichen Verfahren als Beistände beteiligt, haben Gutachten gelesen und analysiert, haben uns mit Verfahrenspflegschaften auseinandergesetzt und Väter zu Schulen und Ämtern begleitet. Diese umfassenden Einblicke in die Funktionsweisen erlauben uns, im Detail nachvollziehen zu können, wodurch Menschenrechtsverletzungen zustande kommen, welche Entscheidungen dazu führen und wer dafür verantwortlich ist.

Während der sechs Jahre, die wir hier im Großraum Karlsruhe aktiv sind, hat sich viel getan. Nicht zuletzt unsere hartnäckige und unermüdliche Arbeit hat dafür gesorgt, dass unser Thema in den Medien bundesweit immer deutlicher präsent ist. Wenn wir in den ersten Jahren eher die Außenseiter waren, die vornehmlich auf unerträgliche Missstände aufmerksam machten und als Kritiker unbequem waren, werden wir vermehrt und fortschreitend von Jugendämtern und Gerichten als Partner erkannt, die unsere Arbeit und unsere speziellen Möglichkeiten wert zu schätzen lernten. Es ist für mich wichtig, gerade auch hier bei dieser Veranstaltung festzustellen, dass wir vermehrt Personen kennen lernen dürfen, die beeindruckende Arbeit machen und die positive Signale in einer Umgebung setzen, die tendenziell immer noch einäugig funktioniert und den Interessen der Mütterlobby dient. Wir nehmen diesen Mut, gegen den Strom zu schwimmen, anerkennend zur Kenntnis.

Das System hat sich dadurch bisher aber nicht verändert. Gerade hier in Karlsruhe ist die Situation eine spezielle:

Verantwortlich für die Sozial- und Genderpolitik in der Stadt Karlsruhe ist die SPD. Deren zwölf Sitze im Stadtrat werden von acht Frauen und vier Männern eingenommen.
Das führte dazu, dass Belange von Männern und Vätern in den Hintergrund rückten. Konkret heißt das, Steuergelder werden vornehmlich für Projekte ausgegeben, die die Interessen von Frauen bedienen. Diese frauenzentrierten Steuerungs- und Entscheidungsmechanismen betreffen unter anderen folgende Bereiche:

Was resultiert daraus?

Wir stellen fest:

Wenn das so ist, muss natürlich gefragt werden, warum es dann nicht schon eine Unzahl von Eingaben an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gibt?

Und jetzt wird die gesamte Misere erst richtig deutlich:

Das BVerfG hat sich mit seiner Entscheidung vom 29.01.2003 in Sachen § 1626a – Alleiniges Sorgerecht für nicht eheliche Mütter – der Lobbygruppe der Mütter angedient und damit eingestanden, dass dieses unser höchstes Gericht als Wächter über die Einhaltung des Grundgesetzes eben doch nicht unabhängig ist.

Und das ist ja nur die Spitze des Eisberges.
Unter dem Bundesverfassungsgericht befindet sich flächendeckend die gesamte Gerichtslandschaft in unserem Land. Und wir müssen immer wieder feststellen, dass Gerichte in ihren Urteilen und Beschlüssen Männer menschenrechtswidrig diskriminieren.
Und darunter wiederum befinden sich die Staatsanwaltschaften. Und wir müssen immer wieder feststellen, dass auch von diesen Männer menschenrechtswidrig diskriminiert werden.

Eine solche Äußerung kann natürlich nicht ohne Erläuterung bleiben:

Männer werden immer wieder von Gerichten diskriminiert

Wenn dieser kurze Blick auf eine weit umfassendere Aufzählung von Erfahrungen, die wir allzu häufig machen, nicht ausreicht, will ich konkreter werden:

Ein betroffener Trennungsvater – nennen wir ihn Otto - ist schon seit Jahren bei uns in Betreuung. Der Liebhaber seiner Frau hatte ihn die Treppe runter geworfen, was zu einem längeren Krankenhausaufenthalt und dem Verlust des Arbeitsplatzes führte. Während dieses Krankenhausaufenthaltes zog die Frau mit dem gemeinsamen Sohn über die Straße zu ihrem Liebhaber.

Mehrere Monate nach diesen Ereignissen berichtete der Sohn dem Vater von Vorgängen, die eindeutig auf sexuellen Missbrauch durch den Liebhaber der Kindesmutter schließen ließen. Otto erkundigte sich bei der Polizei, beim Jugendamt und beim Familiengericht, was er in diesem Fall machen solle und es wurde ihm geraten, eine Anzeige zu machen. Diese hatte eine Reihe von Untersuchungen zur Folge. Ein Missbrauch konnte nicht nachgewiesen werden.

Eine Richterin aus einem Familiengericht der Region erließ danach einen Strafbefehl gegen Otto in Höhe von 1000.- Euro wegen Vortäuschens einer Straftat.
Wir lasen die Begründung sehr genau und mussten feststellen, dass uns die Formulierung von Verfügungen der Staatsanwaltschaften bekannt war, die Frauen nach eindeutigem Missbrauch mit dem Missbrauch straffrei stellten.
Nur: Wofür eine Frau und Mutter nie bestraft wird, selbst bei nachgewiesener Fahrlässigkeit oder bewusster Verleumdung, ist Grund genug, einen Mann hart zu bestrafen – nur weil er ein Mann ist. Wir erklärten der Richterin, dass wir diese Diskriminierungspraxis von Männern öffentlich machen werden.
Ergebnis: Der Strafbefehl wurde von ihr zurück gezogen.

Wer behaupten will, dass deutsche Gerichte Männer nie diskriminieren, soll zu uns kommen. Wir können ihn eines Besseren belehren.

Männer werden immer wieder von Staatsanwaltschaften diskriminiert

Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung – besonders mit Kindern – kommt es immer wieder zu Vorfällen, die strafrechtlich relevant sind. Wir erleben, dass dabei Väter für Verhaltensweisen angeklagt und verurteilt werden, die von den Staatsanwaltschaften regelmäßig als Gründe für einen Strafantrag abgelehnt werden, wenn die Tat von einer Mutter begangen wurde.

Alle diese Vorgänge sind menschenrechtswidrig.

Diese Machenschaften nehmen eine besondere Dynamik an, wenn eine Mutter die Dienste eines Frauenhauses in Anspruch nimmt.

Es gibt sicher Fälle, in denen das zu Recht geschieht. Wir kennen aber aus unserer Beratungspraxis die Beispiele, in denen Frauen die Institution Frauenhaus missbrauchen, um sich Vorteile zu verschaffen. Frauenhäuser sind absolut überfordert, wenn es darum geht, solche Fälle auch nur erkennen zu wollen. Schließlich hat das Gewaltschutzgesetz dafür gesorgt, dass Männer kritik- und problemlos aus ihrer Wohnung auf die Straße gesetzt werden können. Dadurch waren die Belegungszahlen für Frauenhäuser in Gefahr. Weil aber die Notwendigkeit besteht, bei der Beantragung von Zuweisungen aus dem Steuersäckel mit möglichst wiederum gestiegenen Belegungszahlen ein Horrorszenario aufzubauen, das die Abstimmungshände von Kommunalvertretern magisch in die Höhe zieht, brauchen die Frauenhäuser jede Frau, die zu ihnen kommt. Eine typische Fallkonstellation bildet dabei die Paarung „deutscher gut situierter Mann und Frau aus einem Entwicklungsland oder zumindest einem exotischen Erdteil“.

Dazu ein Beispiel aus dem Repertoire unserer Gruppe:
Die chinesische Frau eines promovierten Naturwissenschaftlers verhält sich zunächst unauffällig bis sie Mutter ist, die dauerhafte Aufenthaltsberechtigung in Deutschland hat und sich des Anspruchs auf finanzielle Unterstützung durch den Vater ihrer Kinder und den Staat sicher sein kann. Dann aber klopft sie auf den Putz und verbringt die Zeit nach Lust und Laune in Betten außerhalb der Ehewohnung.
Im Fall von Bernd – wie ich ihn hier nenne – zieht die Mutter mit dem 7-jährigen Sohn eines Tages zum Liebhaber. Nach einer Woche zieht sie von diesem mit dem Sohn ins Frauenhaus. Dieses hilft ihr, unter Missachtung des gemeinsamen Sorgerechtes des Vaters den Sohn von der Schule abzumelden. Der Vater wurde von allen Institutionen – Schule, Meldeamt, Polizei – als Täter behandelt, obwohl nicht einmal mit ihm gesprochen wurde.

Inzwischen ist der Sohn wieder in derselben Schule angemeldet und die Mutter wohnt mit wechselnden Liebhabern im Haus des Mannes, das dieser finanzieren muss und froh sein muss, wenn er seinen Sohn hin und wieder sehen darf.

Brutal aber normal unter den Bedingungen unserer Gesellschaftsordnung.
Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, der letzten Verhandlung vor dem Familiengericht in dieser Sache beizuwohnen. Niemand hinterfragte das Verhalten der Mutter. Sie ist Mutter und damit ist alles in Ordnung: der Missbrauch der Institution Frauenhaus, die Missachtung des Vaters und dessen Rechtsstatus, die hemmungslose Prostitution der Mutter, das chaotische Lebensumfeld, das diese Mutter dem Kind zumutet.
Sie ist gut, denn sie ist Mutter. Keine weitere Frage. Und der Vater muss ertragen und zahlen, muss in sich rein fressen und zahlen, darf nicht wütend werden und muss weiter zahlen.

Was in solchen Fällen abläuft, ist menschenrechtswidrig. Es ist unmenschlich, unmoralisch, unwürdig, unerträglich und offenbart die Dekadenz eines Systems, das die Unmoral zum schützenswerten Gut gekürt hat.

Im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz wird – besonders wenn Frauenhäuser im Spiel sind - der Parteivortrag einer Seite als Tatbeweis gewertet. Dadurch wird die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt.
Wir beobachten, dass im Kontext der Frauenförderpraxis inzwischen solche totalitären Elemente Eingang gefunden haben in unser demokratisches Rechtssystem. Um Frauen ohne jede Differenzierung pauschal zu fördern, wurde ein Gewaltschutzgesetz etabliert, das schon bei der Experten-Anhörung im Bundestag als verfassungsrechtlich äußerst bedenklich bezeichnet wurde. In der Praxis hat es längst dafür gesorgt, dass das demokratische Rechtssystem in Teilbereichen ausgeschaltet wurde.

Man muss sich nicht wundern, wenn es Betroffene gibt, die von Feminazismus sprechen.

Und wir dürfen uns nun wirklich über nichts mehr wundern, wenn die SPD in Hamburg den Spruch zum Motto wählt:
"Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden."

Das Prädikat „männlich“ wurde von Politikerinnen und Politikern als Gegensatz von „menschlich“ definiert. Volksverhetzung dieses Ausmaßes ist inzwischen politisch korrekt.


Ich zitiere Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, aus einem Vortrag vom 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag. Seine Feststellung ist auch heute – 10 Jahre danach – ohne jede Abstriche aktuell:

"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden.
Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."


Um die Bedingungen für vernünftige Regelungen im Interesse aller Betroffenen nach Trennung und Scheidung günstiger zu gestalten, stellen wir folgende

Forderungen:


Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

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