
Jugendamt
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02. Juli 2009, Henning Riepen Kindesentziehung - Der familiäre Supergau(AUSZÜGE) Freitag, 26. Juni 2009 Dr. Karin Jäckel [...] Der französische Premier Jacques Chirac nannte das deutsche Familienrecht einmal „das Gesetz des Dschungels“. Inzwischen haben immer mehr Eltern gelernt, sich in diesem Dschungel zurecht zu finden und Allianzen einzugehen, die Netzwerke spannen und Interessen bündeln. Spätestens als ich im Jahr 2000 in Washington D.C. war, um mit einem Vortrag über Kindesentziehung an einer Konferenz der international agierenden Selbsthilfeorganisation „parent international“ teilzunehmen, erkannten wir als internationale Gruppe die Kraft unserer Zusammenschlüsse und Informationsflüsse. Unser „We shall overcome“ vor dem Weißen Haus war deshalb mehr als ein Symbol. Mit dem Familiennetzwerk und Maria Steuer zusammen zu arbeiten, ist für mich ein weiterer Schritt zur Etablierung einer Fachaufsicht über das Jugendamt und zum Schutz aller Kinder und Eltern vor amtswillkürlicher Trennung. ©Dr. Karin Jäckel, 23.06.2009, Autorin, www.karin-jaeckel.de |
Foto: Gerd Altmann by pixelio.de |
07.01.09, Franzjörg Krieg Verein kämpft zusammen mit Jugendämtern gegen KindeswohlVerfasst von jugendamtwache
am Di, 2009-01-06 17:54
Stuttgart / Mönchengladbach / Wilhelmshaven. "Ich würde gern den Vorsitz übernehmen", sagt Heinz-Peter Tjaden aus Wilhelmshaven, der sich als Redakteur seit über einem Jahr mit Jugendämtern, Familiengerichten, Kinderheimen, Aufsichtsbehörden für den Kinder- und Jugendschutz und mit Kinderheimen beschäftigt. Geplant ist die Gründung eines Vereins "Kindesunwohl". Das Vereinsziel lautet: Unterstützung von Behörden und von Gerichten, die Eltern ins Leere laufen lassen, wenn diese aus unerfindlichen Gründen meinen, sich selbst um ihren Nachwuchs kümmern zu müssen. [mehr] |
Originalnachricht www.pressemitteilung.ws/node/144270 www.premiumpresse.de/verein-kaempft-zusammen-mit-jugendaemtern-gegen-kindeswohl-PR363103.html |
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31.10.08,
Henning Riepen
RA Hildebrandt, Fachanwalt für Familienrecht:
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Auszug:
1. Geeignete Jugendämter, die sich in einzelnen Fällen durch
augenfällige Rechtsverletzungen zu Lasten von Kindern, Jugendlichen
und Eltern hervorgetan haben, müssen mit Amtshaftungsprozessen
überzogen werden. Diese haben einen dreifachen Vorteil gegenüber
den Sorgerechtsverfahren: Sie sind öffentlich statt nichtöffentlich.
Sie funktionieren nach der ZPO, also nach dem Recht einander gleichgestellter
Bürger, anstatt nach dem FGG... |
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