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02. Juli 2009, Henning Riepen

Kindesentziehung - Der familiäre Supergau

(AUSZÜGE)

Freitag, 26. Juni 2009

Dr. Karin Jäckel

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Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass Kindesentziehungen seit 2003 um 50 Prozent zugenommen haben und dass dieser Trend nicht nur immer stärker anzieht, sondern die gesetzlich als „vorübergehende Inobhutnahme“ deklarierte Maßnahme der Kindesentziehung immer öfter zur Dauertrennung und somit zum Supergau für Familien wird.
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Die Forderung nach einer außergerichtlich anzurufenden Fachaufsicht über die Entscheidungen von Mitarbeiter/innen der Jugendämter ist mittlerweile schon längst keine bloße Elternsache mehr. Der seit mindestens zehn Jahren anhaltende Kampf von Kindesentziehung Betroffener, engagierter Kinderschützer/innen, Publizist/innen und Experten aus den verschiedensten mit Kindschaftssachen befassten Berufen kulminierte in Hunderten von Petitionen an die Petitionskommission des Europaparlaments in Brüssel.
[...]
Richterlich verhängte Schweigepflicht, vom Jugendamt erzwungenes Stillhalten wirken ja spätestens dann nicht mehr, wenn die Erkenntnis einsetzt, dass alles elterliche Kooperieren und Wohlverhalten nur einem behördlichen Spiel auf Zeit dient, das der Kindesentziehung nützt, indem es Fakten schafft, die die Rückgabe der Kinder ausschließen.

Der französische Premier Jacques Chirac nannte das deutsche Familienrecht einmal „das Gesetz des Dschungels“.

Inzwischen haben immer mehr Eltern gelernt, sich in diesem Dschungel zurecht zu finden und Allianzen einzugehen, die Netzwerke spannen und Interessen bündeln. Spätestens als ich im Jahr 2000 in Washington D.C. war, um mit einem Vortrag über Kindesentziehung an einer Konferenz der international agierenden Selbsthilfeorganisation „parent international“ teilzunehmen, erkannten wir als internationale Gruppe die Kraft unserer Zusammenschlüsse und Informationsflüsse. Unser „We shall overcome“ vor dem Weißen Haus war deshalb mehr als ein Symbol.

Mit dem Familiennetzwerk und Maria Steuer zusammen zu arbeiten, ist für mich ein weiterer Schritt zur Etablierung einer Fachaufsicht über das Jugendamt und zum Schutz aller Kinder und Eltern vor amtswillkürlicher Trennung.

©Dr. Karin Jäckel, 23.06.2009, Autorin, www.karin-jaeckel.de

amtsgericht

Foto: Gerd Altmann by pixelio.de

Originalnachricht

07.01.09, Franzjörg Krieg

Verein kämpft zusammen mit Jugendämtern gegen Kindeswohl

Verfasst von jugendamtwache am Di, 2009-01-06 17:54

Stuttgart / Mönchengladbach / Wilhelmshaven. "Ich würde gern den Vorsitz übernehmen", sagt Heinz-Peter Tjaden aus Wilhelmshaven, der sich als Redakteur seit über einem Jahr mit Jugendämtern, Familiengerichten, Kinderheimen, Aufsichtsbehörden für den Kinder- und Jugendschutz und mit Kinderheimen beschäftigt. Geplant ist die Gründung eines Vereins "Kindesunwohl". Das Vereinsziel lautet: Unterstützung von Behörden und von Gerichten, die Eltern ins Leere laufen lassen, wenn diese aus unerfindlichen Gründen meinen, sich selbst um ihren Nachwuchs kümmern zu müssen. [mehr]

Originalnachricht

www.pressemitteilung.ws/node/144270

www.premiumpresse.de/verein-kaempft-zusammen-mit-jugendaemtern-gegen-kindeswohl-PR363103.html

31.10.08, Henning Riepen

RA Hildebrandt, Fachanwalt für Familienrecht:
"Genug des Klagens über das Jugendamt! Laßt uns Taten sehen!"

In einer E-Mail schreibt er:

Ich danke für Ihre ununterbrochene Arbeit des Dokumentierens von Jugendamts-Mißständen und -Fehlern durch permanente Zusendung und Weiterleitung von eMails betrüblichen Inhalts. Allerdings bereitet sich durch das Lesen dieser eMails bei mir zunehmend Frust einerseits, Zorn andererseits aus. Um der teilweise katastrophalen Jugendamtspraxis in Deutschland Herr zu werden, muß endlich damit angefangen werden, die inzwischen vorhandenen Erkenntnisse in konkrete Praxis umzusetzen und zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten. Dazu folgende Eckpunkte, die mir auf die Schnelle einfallen: [mehr]

Auszug: 1. Geeignete Jugendämter, die sich in einzelnen Fällen durch augenfällige Rechtsverletzungen zu Lasten von Kindern, Jugendlichen und Eltern hervorgetan haben, müssen mit Amtshaftungsprozessen überzogen werden. Diese haben einen dreifachen Vorteil gegenüber den Sorgerechtsverfahren: Sie sind öffentlich statt nichtöffentlich. Sie funktionieren nach der ZPO, also nach dem Recht einander gleichgestellter Bürger, anstatt nach dem FGG...
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