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Übersicht: "häusliche Gewalt und Gewaltschutz"
/ Themen zum FGG-Reformgesetz 2006 - 2009 |
Aktuelle Themen zum FGG-Reformgesetz
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BMJ: Mehr Rechte für Kinder: Das neue Verfahren in FamiliensachenBerlin, 27. Juni 2008 Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat der Deutsche Bundestag heute das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) beschlossen. Der Bundesrat wird sich am 19. September 2008 abschließend mit der Reform befassen. Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. „Ein familiengerichtliches Verfahren ist wie kein anderes Gerichtsverfahren von Gefühlen geprägt. Mit unserer Reform wollen wir die Möglichkeiten verbessern, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen“, erklärte Zypries. Gerade in Kindschaftssachen – etwa bei Streitigkeiten über das Sorge- oder Umgangsrecht – werden Konflikte nicht selten im gerichtlichen Verfahren geklärt. Kinder sind häufig die Opfer familiärer Konfliktsituationen. „Der vorliegende Gesetzesentwurf berücksichtigt in besonderem Maße die Belange der Kinder. Sie erhalten einen besseren Schutz und mehr Rechte im Verfahren“, sagte Zypries. Die Reform des familiengerichtlichen Verfahrens enthält folgende Kernpunkte: Neuerungen im Verfahren in Kindschaftssachen (z. B. Verfahren über Sorge- und Umgangsrecht, die Herausgabe eines Kindes oder die Vormundschaft):
Diese Reformschritte werden am 1. September 2009 in Kraft treten. Neuerungen in anderen familiengerichtlichen Verfahren (Anm.: als Auszug):
Die Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält zugleich eine Reform des Verfahrens in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das bisher geltende Verfahrensgesetz (FGG) für diese Verfahren (Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass- und Registersachen) stammt aus dem Jahre 1898 und wurde vielfach geändert. Dieses Gesetz wird durch eine vollständige, moderne Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und einheitlichen Strukturen für die verschiedenen Materien ersetzt. Die neue Verfahrensordnung definiert erstmals umfassend die Verfahrensrechte und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten und sichert ihren Anspruch auf rechtliches Gehör. Das zersplitterte Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird neu strukturiert und effizienter gestaltet. Um zügig Rechtssicherheit zu erhalten, wird die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen künftig generell befristet. Die bisherige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht wird ersetzt durch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn eine Entscheidung geboten ist, um das Recht zu vereinheitlichen oder fortzubilden. Abweichend davon ist die Rechtsbeschwerde in besonders grundrechtsrelevanten Betreuungssachen, in Unterbringungs- und in Freiheitsentziehungssachen an keine besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft. Den Beteiligten wird damit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit der unmittelbare Zugang zum Bundesgerichtshof eröffnet. Dieser kann dadurch viel stärker als bisher die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Leitentscheidungen prägen und fortentwickeln. Das bringt mehr Rechtssicherheit für jeden Einzelnen. Das Gesetz soll am 1. September 2009 in Kraft treten. Die Länder erhalten auf diese Weise ein Jahr Zeit, um die notwendige Neuorganisation der gerichtlichen Abläufe vorzunehmen. |
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Unterschriftenaktion zum Sorge- und Umgangsrecht - der Countdown läuftTERRE DES FEMMES setzt sich in ihrem Namen für eine Änderung der Gesetzeslage durch den Gesetzgeber ein, welche die Betroffenen Häuslicher Gewalt besonders berücksichtigt. Häusliche Gewalt soll als Indikator dafür dienen, dass Väter ihre Erziehungsberechtigung (wenigstens vorerst) verwirkt haben. Die bestehenden Gesetze sollen die Betroffenen nicht erneut zu Opfern machen, sondern zu ihren Gunsten und ihrer Sicherheit geändert werden. TERRE DES FEMMES hat dazu eine Unterschriftenaktion gestartet. [mehr] |
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| 16.11.08, Kommentar von Franzjörg Krieg zur TERRE DES FEMMES - Unterschriftenaktion: Diese Aktion von TERRE DES FEMMES ist für alle, die mit dem Problemkreis „Häusliche Gewalt“ bisher nichts zu tun hatten und die von den Mechanismen, die in der BRD Alltag sind, keine Ahnung haben, zunächst einsichtig. Wer weiß, in welchem Umfang es heute üblich ist, dass Mütter in Trennungssituationen den Vater der Kinder über das Gewaltschutzgesetz von der „Frauen-helfen-Frauen“-Szene, sogar von Jugendämtern und Gerichten, grundlos und ohne Möglichkeit zur Verteidigung zum Täter definieren lassen, um diesen damit als Vater auszuschalten, versteht diese Kampagne nicht nur als Hilfe für Mütter, die tatsächlich zum Opfer wurden, sondern auch als weiteres Eskalationsmittel beim menschenrechtswidrigen Bemühen, Väter mit rechtswidrigen Mittel zu Tätern zu definieren und die dahinter stehende kriminelle Energie von Täterinnen zu decken. Wer weiß, wie viele rechtswidrig handelnde Mütter trotz klar ersichtlichem von ihnen ausgeübten Kindesmissbrauch straffrei ausgehen und für keine ihrer verantwortungslosen kriminellen Handlungen zur Verantwortung gezogen werden, erkennt nicht nur die gute Absicht, sondern das weitere Bemühen, Täterinnen zu fördern. Wer weiß, wie viele gewalttätige Mütter inzwischen Frauenhäuser missbräuchlich nutzen, um den Vater ihrer Kinder auszuschalten, erkennt die weitere Eskalationsstufe in der Ausschaltung rechtsstaatlicher Prinzipien im Verfahrensfeld „Häusliche Gewalt“. Bevor man über solche weiteren Verschärfungen überhaupt nachdenken kann, müssten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wenn wir diesen selbstverständlichen Schritt in der Emanzipation gegangen sind, können wir gerne gemeinsam darüber nachdenken, ob eine Mutter nach einer Gewaltaktion gegen Vater und/oder Kind das Sorgerecht verliert und ihre Kinder für unabsehbare Zeit nicht mehr wiedersehen darf. OK, Frau Altinisik? OK, meine Damen? Franzjörg Krieg, VAfK Karlsruhe und VAfK Landesverband BW |
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