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Vorgeschichte Anne kam im Frühsommer 2009 zu uns. Sie war am Boden und erlebte gerade, dass sie dabei war, ihre Tochter an den Vater des Kindes zu verlieren. Dieser machte die action, die seine Tochter liebte und hatte die Übergabe des Kindes an die Mutter inzwischen zu einem Drama werden lassen, das wir in unzähligen Fällen von kindesbesitzenden Müttern kennen: Das Kind ist auf die Übergabe kontraproduktiv vorbereitet und negativ programmiert. Der kindesbesitzende Elternteil inszeniert die Trennung des Kindes von sich als emotionales Desaster. Das beginnt schon vor der Übergabe in der Wohnung des kindesbesitzenden Elternteils beim ersten Anzeichen für die Übergabe, meist beim Packen, und zieht sich bis ans Auto des abholenden Elternteiles. Nach ewigen Abschiedsritualen mit Klammern und Weinen geht das Drama des schreienden Kindes im abfahrenden Auto weiter und endet meist nach der ersten Kurve, wenn der/die winkende Kindesbesitzer/in nicht mehr zu sehen ist. Wenig später sitzt ein scherzendes und völlig unbelastetes Kind beim anderen Elternteil am Tisch. Der/die Kindesbesitzer/in fordert alle beteiligten Professionen auf, sich dieses Drama anzusehen und benutzt dies als Indiz dafür, dass das Kind nicht mehr zum anderen Elternteil will. RichterInnen spielen diese üble Tour mit, indem sie das Kind zur Anhörung vor Gericht immer vom Kindesbesitzer / der Kindesbesitzerin bringen lassen, der/die bei der Anhörung vor dem Raum sitzt. Wir erleben immer wieder, dass die Nabelschnur dabei durch die geschlossene Tür funktioniert. Anne RE-agierte immer nur und war in allem vom Kindesvater abhängig. Eine Änderung konnte nur dadurch kommen, dass sie sich aus dieser Abhängigkeit löste und ihre eigenen Vorstellungen und Absichten entwickelte. Schon nach wenigen Monaten bekam Anne vom Verfahrenspfleger, vom Jugendamt und von ihrer Anwältin die Rückmeldung, dass sie bei ihr eine positive Veränderung wahrnehmen. Beim nächsten Verfahrenstermin blieb Anne zum ersten Mal entspannt, was den Kindesvater und dessen Anwalt dazu brachte, dies fehl zu interpretieren und martialisch aufzutreten. Die Folge war, dass der Vater im Verfahrenstermin darauf das Aufenthaltsbestimmungsrecht verlor. Jetzt war die Sache für den Vater verloren und die Mutter hätte zuschlagen können. Anne hatte aber wirklich was dazu gelernt. Sie schreibt Anfang Oktober 2010: Wir hatten am Donnerstag letzter Woche die Verhandlung vor dem OLG und wir haben uns am Tag davor, nach stundenlangen Telefonaten, tatsächlich in allen Punkten geeinigt und ALLE Baustellen beseitigt. Das wurde dann am Donnerstag nur noch protokolliert. Nun hat der Vater das Gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder, allerdings mit der Bedingung, dass wir uns beide im Fall von Unstimmigkeiten oder Streitereien verpflichten, eine Mediation in Anspruch zu nehmen, bis das Problem geklärt ist. Ich habe ein gutes Gefühl und habe einige finanzielle Zugeständnisse gemacht, aber ich wollte eine Einigung. Als meine Anwältin das sah, fragte sie mich nur, warum ich diese Zugeständnisse jetzt mache und ich sagte nur, dass ich eine Einigung WILL und das war für sie dann ok. Ich hatte jetzt einfach das Gefühl, dass keiner der Beteiligten meinen Ex-Mann so gut kennt wie ich und wenn mein Gefühl sagt, dass es richtig und gut ist, muss ich es probieren. Vor allem aber bin ich mir inzwischen ganz sicher, dass ich bei einem erneuten Verfahren, wenn er es drauf ankommen lassen würde, wieder gewinnen würde und das nimmt mir meine Angst, ihm ungerechtfertigt zu vertrauen. Meine Anwältin sagte nach der Verhandlung zu mir, dass sie denkt, dass der Vater des Kindes gar nicht weiß, was er für ein Glück hat und dass sie selten erlebte, dass jemand so einen Reife- und Entwicklungsprozess gemacht hat wie ich. Ich hätte bei der Sache viel Geld gelassen, aber es hat mich im Leben voran gebracht und mich zu etwas werden lassen, das mir keiner mehr nehmen könne. Und das hat bei euch begonnen...! Diese Einigung ist zur Hälfte euer Verdienst bzw. auch bedingt durch die Besuche der wöchentlichen Beratungstreffen. Diese Treffen haben mir Puzzleteil für Puzzleteil zusammen gefügt! Wenn ich unsere Tochter ansehe, weiss ich, dass es richtig war. |
Der Fall Anne | |
03. Aug 2010 Zahlenmäßig überlegen kam die Kindesmutter mit ihren Bekannten und Verwandten zur Verhandlung am 02.08.2010 beim Familiengericht. Der Richter rief zunächst meinen Sohn und den Verfahrensbeistand in den Gerichtssaal; ca. 30-40 Min. später kam mein Sohn heraus und wir (ein Herr vom JA, RAin der Kindesmutter, sie selbst u. ich) wurden hereingebeten. Die Sitzung war nicht öffentlich. Die Kindesmutter packte mehrere Unterlagen auf den Tisch und begann zu lesen, zu streichen und zu schreiben; ihre Anwältin begann dann, meine Unfähigkeit zur Kindeserziehung und Desinteresse am Kind zu formulieren, was die Kindesmutter ergänzte durch Anschuldigungen. Ich hätte unserem Sohn erzählt, wie viel Unterhalt ich zahlen müsse, in Zahlen. Der Richter forderte mich auf, darauf zu antworten. Das war dann das erste Mal, dass ich zu Wort kam. Ich erklärte zunächst, dass ich dem Wunsch unseres Sohnes gerecht werden möchte und bereit bin, ihn bei mir aufzunehmen und dass ich bestmöglich für ihn sorgen werde. Den Vorwurf der Mutter wehrte ich mit der Gegenfrage ab, warum Lukas mir permanent erzählen würde, ich zahlte keinen Unterhalt, wenn, dann viel zu wenig usw. mit dem Hinweis, dass doch diese Schuldzuweisungen nichts brächten. Die Anwältin der Mutter hakte ein und beide warfen mir dem Richter gegenüber vor, unser Sohn könne bei mir Filme ab 18 ansehen, er hätte ein Messer bekommen, usw. Da unterbrach der Richter, stimmte zu, dass diese Schuldzuweisungen ihn nicht interessierten und er wolle nicht einmal die Wahrheit wissen, welche sowieso nie ans Tageslicht kommen werde. Im Wesentlichen jedoch stoppte er die Anschuldigungen mit Messer, Filmen etc. und sagte deutlich für alle im Saal. „Dass eines klar ist – Ihr Sohn hat sich unmissverständlich und zweifelsfrei geäußert, dass er zu seinem Vater möchte, OHNE WENN UND ABER, OHNE WENN UND ABER. DAS IST SO. Er liebt seine Mutter, will aber nicht mehr bei ihr bleiben. Das würde er sogar durchziehen, egal was ein Richter, Gericht oder sonst wer sagen würde. Er will nicht bei seiner Mutter bleiben. Das ist so – und nun kommen sie! (sagte er zu der Kindesmutter).
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14-jähriger Sohn wechselt gegen den Wunsch der Mutter zum nicht sorgeberechtigten Vater | |
Hallo Franzjörg, zunächst muss ich mich entschuldigen, weil ich mich schon lange nimmer gemeldet habe, aber das hat seinen Grund. Auch dank Deiner Unterstützung lebt nun meine Tochter seit 5 Jahren bei mir. Obwohl die Anfänge sehr schwer waren, hat sie ihren Realschulabschluss gemacht und ist in Ausbildung zur Industriekauffrau. Seit letzten September ist nun auch mein 14-jähriger Sohn eingezogen. Meine frühere Frau und Mutter der Kinder hat sich ins "Ruhrgebiet" abgesetzt (der Wohnort ist unbekannt) und nimmt absolut keinen Umgang, weder an Wochenenden noch in den Ferien, wahr. Es lohnt sich also, neben den Umgangswochenenden hartnäckig dran zu bleiben und Tage wie Weihnachten, Ostern, Nikolaus oder Geburtstag unbedingt wahr zu nehmen. Nun bin ich natürlich mit Kochen, Waschen, Backen, Putzen, Hausaufgaben usw. vollkommen eingespannt ... aber es macht Spaß, weil ich das so wollte. |
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