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Übersicht "häusliche Gewalt" und "Gewaltschutz"

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Fall S. (04.06.10, von Franzjörg Krieg anonymisiert):

Für alle frauenbewegten Kinderschützerinnen, die arme Kinder vor der Gewalt ihrer Väter bewahren wollen, haben wir eine neue Geschichte:

Im Oktober 2008 habe ich herausgefunden, dass meine Frau mich betrügt.
Im Januar 2009 bin ich ausgezogen.
Ein Jahr später habe ich die  Scheidung eingereicht.
Inzwischen sind wir geschieden.

Ich habe 2 Kinder, einen Sohn von 9 Jahren und eine 5 jährige Tochter.
Bis August 2009 hatte ich ganz normalen Umgang. Auch mal unter der Woche oder wenn die Kinder einfach mal so Lust hatten.
Dann hat die Mutter der Kinder heraus gefunden, dass ich eine Freundin habe.
Sie forderte, dass ich diese Beziehung beende.
Ich habe mich geweigert.

Seitdem gibt es nur noch Probleme.
Sie warf mir grundlos Kindesmisshandlung vor und hat dafür sogar eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Ich konnte meine Unschuld beweisen.
Sie blieb trotzdem straffrei. Es gab nicht einmal eine Rüge.
Als Rechtfertigung meinte sie, unser Sohn hätte sie belogen. Der wusste aber gar nichts davon.
Danach habe ich die Kinder noch 2-3 Mal gesehen. Dann kein Umgang mehr.
Ich habe Klage eingereicht. Im Mai war Termin. Ergebnis: Betreuter Umgang. 3 x 1 Stunde! Abstand zwischen den Terminen: 3 Wochen.

Angeblich haben die Kinder jetzt ein Trauma, weil sie "Gewalterfahrungen" in der Trennungszeit miterlebt haben.

Jetzt müssen meine Kinder zu einer ambulanten Psychotherapie ins psychische Landeskrankenhaus.
Ich wollte das nicht. Der Richter wollte das nicht. Das Jugendamt wollte es auch nicht.
Mein Sohn glaubt schon alles, was seine Mutter ihm erzählt.
Bei der Kleinen hat’s bisher nicht funktioniert. Sie ist wie immer.

Jetzt habe ich noch zwei Mal betreuten Umgang. Dann muss das Ergebnis der "Therapie" abgewartet werden.

Die Mutter sagte im August 2009: „Ich mache dich fertig. Ich werde dich ruinieren. Finanziell, psychisch und körperlich.“

Ich habe gelacht.

Mir ist das Lachen vergangen.

Urteil gegen Schorndorfer Kindermörderin ist rechtskräftig

Bundesgerichtshof verwirft Revision – Sohn und Tochter im Mai 2009 in Badewanne ertränkt – Suizid gescheitert

Von George Stavrakis

SCHORNDORF. „Wie kommt eine intelligente, gut situierte und lebenserfahrene Frau dazu, ihre Kinder zu töten?“, hatte der Vorsitzende Richter am 22. September vorigen Jahres bei seiner Urteilsbegründung gefragt. Nach einem langen, schmerzhaften Prozess verurteilte die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart die damals 42-jährige Frau wegen heimtückischen Mordes an ihren beiden Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

WN vom 21.05.2010

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Kommentar von Franzjörg Krieg

Ja: „Wie kommt eine intelligente, gut situierte und lebenserfahrene Frau dazu, ihre Kinder zu töten?“
Das ist die Ausgangsfrage, die sich in solch einem Fall stellt. Und sowohl die gesamte Frauen-für-Frauen-Helferszene, die Institutionen der familialen Intervention, die Gerichte und die Medien hatte dafür auch fast immer eine Antwort parat, die sich in eine weitere Frage kleidete: „Wer hat diese Frau so böse gemacht?“ oder auch die Feststellung: „Wie verzweifelt muss diese Mutter gewesen sein!“
Dies sind Zitate aus anderen Fällen, die nach dem Mord einer Mutter an ihrem Kind vor derselben Ausgangsfrage standen.
Ihnen ist gemeinsam, dass sie die Frau ohne weiteres Hinterfragen schon von vorne herein entschuldigen. Eine Frau kann nicht böse sein, und wenn – dann kann sie nicht die Schuld daran tragen. Irgendein Mann (im typischen Fall) muss dafür als Verantwortlicher gefunden werden oder wenigstens als anonymer Schuldträger herhalten.
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17.04.10, Franzjörg Krieg

Eine Gleichstellungsbeauftragte schreibt:

„Ich fordere geschlechtergerechte Sprache und Darstellung rund um das Thema häusliche Gewalt. Wer sich die Zeit nimmt, von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen, von Richtern und Richterinnen, von Netzwerkern und Netzwerkerinnen zu sprechen und zu schreiben, der muss auch von Tätern und Täterinnen, männlichen und weiblichen Opfern sprechen.

Was in Stellenanzeigen und anderen öffentlichen Texten ein MUSS ist, wird in Schriften rund um das Thema häusliche Gewalt, ignoriert. Ich fordere, Männer und Frauen bei diesem sensiblen Thema gleichzustellen. Gestandene Frauen haben ein Recht auf Täterschaft, nicht nur am Managertisch. Geschlagene Männer haben das gleiche Recht auf Hilfe wie eine geschlagene Frau.

Wer das bezweifelt, ist inkonsequent und eigentlich gegen die Gleichstellung von Mann und Frau.

Sich nur die Gleichstellungsrosinen herauszupicken, ist eitel.“

Wir können inzwischen feststellen, dass es im Bereich „Häusliche Gewalt“ nicht mehr nur dämliche Machterhalt-Mechanismen, gepaart mit Lernresistenz gibt. Offenheit, Rückgrat und klare Einsicht in Strukturen und Abläufe können sogar in diesem Bereich inzwischen auch von Frauen vertreten werden. Dieses Tabu ist dabei, gebrochen zu werden.
04.03.09, Franzjörg Krieg

Zur Rolle der Polizei in familiengerichtlichen Auseinandersetzungen

Die Materie im Bereich familiengerichtlicher Auseinandersetzungen ist so vielfältig und kompliziert, dass es nicht leicht ist, die Zuständigkeit der Polizei punktgenau zu definieren.
Grundsätzlich sind solche Auseinandersetzungen zivilrechtlicher Art und die Polizei ist in diesem Bereich nicht zuständig.
So kann z.B. eine Mutter durchaus behaupten, es sei in diesem speziellen Einzelfall heute nicht möglich, ein Kind dem Vater mitzugeben, weil es erkrankt sei. Die Polizei ist hiervon nicht betroffen.[mehr]

(Anm.:Text gekürzt)

Es muss festgestellt werden:
Obwohl bei der Expertenanhörung zum Gewaltschutzgesetz vor den Bundestagsausschüssen klar erkannt wurde, dass das Gewaltschutzgesetz verfassungsrechtlich bedenklich ist, wurde es eingeführt. Mehr noch: Es wurde eingeführt, WEIL es verfassungsrechtlich bedenklich ist, denn maßgebliche feministische Kreise auf Bundestagsebene und auf ministerieller Ebene wollten ein menschenrechtswidriges Instrument zur bedingungslosen Unterstützung von Frauen, selbst mit dem Risiko, bei Missbrauch damit Täterinnen zu schützen und Männer menschenrechtswidrig und unrechtmäßig zu diskriminieren.[mehr]

17.11.08, Henning Riepen

Aktuelle Themen zum FGG-Reformgesetz (Vorschau)

ausführliche Beiträge

BMJ: Mehr Rechte für Kinder: Das neue Verfahren in Familiensachen

Berlin, 27. Juni 2008

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat der Deutsche Bundestag heute das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) beschlossen. [mehr]

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Gesetzentwurf
FGG-Reformgesetz

Unterschriftenaktion zum Sorge- und Umgangsrecht - der Countdown läuft

TERRE DES FEMMES setzt sich in ihrem Namen für eine Änderung der Gesetzeslage durch den Gesetzgeber ein, welche die Betroffenen Häuslicher Gewalt besonders berücksichtigt. Häusliche Gewalt soll als Indikator dafür dienen, dass Väter ihre Erziehungsberechtigung (wenigstens vorerst) verwirkt haben. Die bestehenden Gesetze sollen die Betroffenen nicht erneut zu Opfern machen, sondern zu ihren Gunsten und ihrer Sicherheit geändert werden.

TERRE DES FEMMES hat dazu eine Unterschriftenaktion gestartet. [mehr]

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16.11.08, Kommentar von Franzjörg Krieg zur TERRE DES FEMMES - Unterschriftenaktion:

Diese Aktion von TERRE DES FEMMES ist für alle, die mit dem Problemkreis "Häusliche Gewalt" bisher nichts zu tun hatten und die von den Mechanismen, die in der BRD Alltag sind, keine Ahnung haben, zunächst einsichtig.

Wer weiß, in welchem Umfang es heute üblich ist, dass Mütter in Trennungssituationen den Vater der Kinder über das Gewaltschutzgesetz von der "Frauen-helfen-Frauen"-Szene, sogar von Jugendämtern und Gerichten, grundlos und ohne Möglichkeit zur Verteidigung zum Täter definieren lassen, um diesen damit als Vater auszuschalten, versteht diese Kampagne nicht nur als Hilfe für Mütter, die tatsächlich zum Opfer wurden, sondern auch als weiteres Eskalationsmittel beim menschenrechtswidrigen Bemühen, Väter mit rechtswidrigen Mittel zu Tätern zu definieren und die dahinter stehende kriminelle Energie von Täterinnen zu decken. [mehr]

BNN, vom 18.06.2008

Warum reißen Eltern ihre Kinder mit in den Tod?

Väter und Mütter haben oft ganz verschiedene Motive
Psychologe: Liebe von Männern zu Kindern wird auch überschätzt

 

01.07.2008, Rezension von Franzjörg Krieg

Der Artikel von Elvira Weisenburger wiederkäut das gebetsmühlenartig von der Frauenförderlandschaft kolportierte Klischee von der "guten Mutter" und dem "bösen Mann und Vater".

Dazu wird der Kriminalpsychologe Adolf Gallwitz von der Polizeihochschule Villingen-Schwenningen zitiert, mit dessen Feststellung "Liebe von Männern zu Kindern wird auch überschätzt" die demagogische Stimmungsmache der BNN eingeleitet wird. Welche "Männer" und welche "Kinder" meint Gallwitz? [zum Volltext]


20.06.2008, Pressemitteilung zu den Familiendramen von Peter Tholey

FAMILIENDRAMEN

Fast wöchentlich erreichen uns Meldungen dieser Art - was ist los in Deutschlands Familien? [mehr lesen]


21.02.2008, Kommentar von Franzjörg Krieg:

Konsequenzen nach dem Kongress der Frauenlobby in Frankfurt

Der Kongress der Frauenhäuser verabschiedete am 19.01.2008 in Frankfurt Forderungen, die weit reichende Auswirkungen auf viele Fälle haben, die in unserem Wirkungsbereich auftreten....

Lesen Sie hier den Volltext seiner ausführlichen Analyse.

 


29.01.2008, Dr. Elmar Schmidt

Hinter der Betroffenheit:
Zu den Berichten über Kindestötungen

....Von uns Trennungsvätern wird hauptsächlich die Frage gestellt, woher die im Allgemeinen recht unterschiedliche Behandlung von Müttern und Vätern bei elterlichen Kindestötungen rührt.......kann das Paradigma der Frauenförderszene von den so gut wie allein gewalttätigen Vätern, denen nur beschützende Mütter gegenüber stehen, auch in dieser Hinsicht als gründlich widerlegt gelten. Wo man sich allerdings sicher sein darf, das ist bei dem gebetsmühlenhaften Bestreben nach Schuldentlastung der gewalttätigen Mütter. "Was muss bloß in dieser Frau vorgegangen sein, dass es so weit gekommen ist?"......."Wo waren die Väter?" das sind so gängige Betroffenheitsthesen und -fragen. Sicher alle berechtigt, nur: man wird sie im ungekehrten Fall so gut wie nie auf einen Vater gemünzt vorfinden. Und wo waren sie denn, die Väter? "Abgehauen" wird hier natürlich unterstellt, während eine genauere Nachschau in so manchen Fällen vielleicht andere Antworten liefern würde: entsorgt waren sie häufig, hartnäckig am Umgang mit ihren eigenen Kindern gehindert oder schlicht ausgetauscht durch neue Liebhaber der Kinderbesitzerinnen!...[mehr]




Schwarzwälder Bote vom 28.01.2008

VILLINGEN-SCHWENNINGEN

VS: Hilfesuchendes Kind will ins Kinderheim statt zur Mutter

In VS- Schwenningen ist jetzt ein 13-jähriger Junge zur Polizei gegangen und bat darum, in ein Kinderheim gebracht zu werden. Die amtsbekannte Mutter sei zu gewalttätig...[zum Volltext]

 


10.01.2008, Verfasser: Franzjörg Krieg

Karlsruhe braucht ein Männerhaus

Der Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V. erkennt seit Jahren die Notwendigkeit, in Karlsruhe ein Männerhaus einzurichten.
In den Jahren unseres Bestehens seit 2001 hatten wir schon weit über 500 Neufälle in unserer Beratung und betreuen viele davon schon über die Dauer von mehreren Jahren.
Obwohl zunehmend auch Mütter zu uns kommen, sind über 90% der von uns betreuten Elternteile Väter.
Fast alle sind mehr oder weniger von Gewalt, ausgeübt durch die Mütter ihrer Kinder, betroffen.

Es handelt sich hierbei um folgende Fallstrukturen:

Bei allem wirken staatliche Organe gestaltend an entscheidenden Stellen mit.

Es sind Jugendämter, die eine umgangsboykottierende Mutter noch nicht einmal darauf hinweisen, dass sie fortgesetzt gegen geltendes Recht verstößt (z.B. §1684). Statt sie als Täterin zu behandeln und pflichtgemäß das Familiengericht davon in Kenntnis zu setzen, wird sie allzu oft tatkräftig und gesetzwidrig unterstützt.

Es sind RichterInnen, die meinen, die egoistische, in der Intention gesetzwidrige und kindeswohlschädliche Kommunikationsverweigerung einer Mutter mit dem alleinigen Sorgerecht belohnen zu müssen.
Es sind RichterInnen, die achselzuckend meinen, gegen eine hartnäckig umgangsboykottierende Mutter könne man eben nichts machen.
Es sind RichterInnen, die einen mehrfach durch die Mutter der Kinder aggressiv geschädigten Vater noch mit der Anrechnung eines fiktiven Gehaltes in den Ruin treiben.
Es sind RichterInnen, die ein Kind psychologisch behandeln lassen, nur weil es zum Vater will.

Zu viele Beratungsinstitutionen, Jugendämter und Familiengerichte spielen das böse Spiel der Mütter mit dem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes und dem ungerechtfertigten Vorwurf des sexuellen Missbrauches mit – und sind damit verantwortlich.
Die spektakulären und oft erst nach vielen Jahren aufgedeckten Fälle von Justizirrtum gerade in diesem Bereich haben gezeigt, dass eine Wiedergutmachung nie gelingen kann; die Schuldzuweisung an die TäterInnen aber wird in alle Zukunft Bestand haben.

Eine ganze Reihe von Vereinen lebt von der professionell organisierten Schuldzuweisung an Väter. Wir alle finanzieren aus dem Steueraufkommen den massenhaften Versuch, in jedem Mann einen Täter zu identifizieren und Täterinnen vor jeder Übernahme von Schuldzuweisung und Verantwortung zu schützen. Frauenförderung verkommt dabei zum Täterinnenschutz.


Inzwischen ist auch Gewalt von Frauen und Mädchen ein Thema in den Massenmedien. Ob es die Frau ist, die ihren Mann zerstückelt und in die Toilette spült und deren Kinder sie deshalb bei der Polizei anzeigen [ 07.01.2008 - diepresse.com ] oder die Frau, die auf ihren Mann mit dem Messer einsticht, nachdem dieser sie bei einem Seitensprung im Ehebett in flagranti ertappt hat [München, 28.11.2007 - shortnews.de] – weibliche Gewalt ist inzwischen wie solche von Männern alltäglich.
Und wenn es um Gewalt gegen Kinder geht, titelt die [Bild am Sonntag vom 08.12.2007] bei der Bilanz der bekannten Baby- und Kindermorde des Jahres 2007:
"In den meisten Fällen waren es die Mütter"

Was die Förderung radikalfeministischer Machtstrukturen bewirkt, verdeutlichen die Kommentare in den Berichten: Während ein Kindesmord durch einen Vater immer ein "infames Verbrechen" ist, ist eine tötende Mutter in der Regel psychisch krank und damit nicht zur Verantwortung zu ziehen. Und das meist schon in der ersten Zeitungsmeldung, ohne jede Untersuchung, ohne jedes psychiatrische Gutachten, einfach nur in Frauenfördermentalität präventiv.

Alarmierend sind die Meldungen über gewalttätige Mädchen. Gerade hier in Karlsruhe gab es in letzter Zeit viele und auch spektakuläre Fälle.
Am 01.06.2006 erstach eine 16-Jährige eine 17-jährige Bekannte mitten in Karlsruhe auf offener Straße.
In den BNN vom 05.01.2008 wird berichtet, dass eine Gang von vier gewalttätigen Mädchen im Alter von 13 und 15 Jahren aufflog. Es wird von einem "äußerst gewalttätigen Mädchen-Quartett" und von einem "brutalen Übergriff" von "Schlägerinnen" gesprochen.
Und sicher ist: Gerade diese Mädchen werden wie viele ihrer Geschlechtsgenossinnen sehr schnell feststellen, dass es in Deutschland eine verhältnismäßig angenehme Methode für Frauen gibt, bei Leistungsunfähigkeit oder Leistungsunwilligkeit trotzdem finanziert und dabei noch gesellschaftlich geadelt zu werden: Sich schwängern zu lassen.
Und sie werden ihre Gewaltstrukturen benutzen, wie viele ihrer Geschlechtsgenossinnen, die Väter ihrer Kinder zu entrechten und auszubeuten. Und die gesamte frauenförderbewegte Szene wird ihnen dabei helfen. Wetten?

Wir wissen, wofür wir ein Männerhaus brauchen. Wir erfahren es täglich.

 


Prof. Dr. Gerhard Amendt, der sich entschlossen hat, beim VÄTERKONGRESS am 03. Mai 2008 in Karlsruhe zum Thema Häusliche Gewalt zu referieren, hat in den letzten Tagen einige Artikel zum Thema verfasst:

Die Welt vom 02.01.2008:
http://www.welt.de/meinung/article1509968/Muenchner_Kindstoetung_zeugt_von_falscher_Politik.html

Der Standard, Österreich, vom 03.01.2008:
http://derstandard.at/?url=/?id=3168090

 


Instrumentalisierung der Ärzteschaft durch die Frauenförderszene

Dr. Ulrike Wahl, Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg, schreibt in ihrem Vorwort zum
Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte
den die Landesärztekammer Baden-Württemberg heraus gab:
"Sie sollten also Ihren Patientinnen deutlich machen, dass die möglichst zeitnah dokumentierte Untersuchung für die Einleitung eines Verfahrens gegen die Straftäter nötig ist. … Durch Ihre Mithilfe kann es gelingen, Frauen den Ausstieg aus Gewaltbeziehungen zu ermöglichen und häusliche Gewalt einzudämmen."

Im Folgenden ist ausschließlich von männlichen Tätern und weiblichen Opfern die Rede.


Auszug aus einem Brief von
Dr. Peter Walcher und Franzjörg Krieg am 22.12.2004 an die Landesärztekammer BW

"In unserer von institutionalisierter Frauenförderung geprägten Gesellschaft gibt es einen Kampf um die weitere Zuweisung von öffentlichen Geldern, die Frauen in öffentlichen Ämtern dazu verführt, solche Hinweise (Red.: Hinweise zur tatsächlichen Verteilung von Gewalt in der Gesellschaft) zu übergehen und weiter das weibliche Privileg der Opferrolle zu pflegen und zu verteidigen.
Wenn ausgerechnet die Ärzteschaft dieses makabre Spiel mitspielt, scheint dies äußerst bedenklich.
"


Protokoll der Vorstandssitzung des Marburger Bundes, Landesverband Baden-Württemberg
Tag: Dienstag, 07.12.2004 Beginn: 17:10 Uhr
TOP 5 Verschiedenes
3. Herr Resemann berichtet kurz, dass sich ein Mitglied über ein Vorwort der Kammerpräsidentin zum ärztlichen Leitfaden "Gewalt in der Familie" beschwerte. Die Aussagen seien männerdiskriminierend. Die Anwesenden nehmen die Kritik zur Kenntnis, halten eine weitergehende Befassung aber nicht für erforderlich.
(Red.: Es ging um eine frühere Eingabe)


Alle Eingaben an die Landesärztekammer und den Marburger Bund wurden ignoriert und die Diskriminierung von Männern, die Desinformation der Öffentlichkeit und die Instrumentalisierung der Ärzteschaft wurden aufrecht erhalten.


Info-Rundbrief Nr. 4 des Projektes "Häusliche Gewalt" vom September 2005
Neuer Kooperationspartner: Städtisches Klinikum gGmbH

Als erstes Krankenhaus in Karlsruhe konnte das Städtische Klinikum als Kooperationspartner für das Projekt Häusliche Gewalt gewonnen werden.
….
Ein interessantes Forum für die Projektgruppe, um neue Bündnispartner und –partnerinnen zur Intervention gegen häusliche Gewalt zu gewinnen. Denn: Die meisten von Gewalt betroffenen Frauen suchen früher oder später eine Einrichtung des Gesundheitswesens auf,…
….
Die Resonanz auf die Information von Dr. Susanne Heynen, Leiterin des Kinderbüros, und Eva Colbus, Frauenberatungsstelle des SkF e.V., war positiv.
….


Kommentar von Franzjörg Krieg, VAfK Karlsruhe und VAfK Baden-Württemberg
Zu:
Das Städtische Klinikum als Kooperationspartner

Die Ärzteschaft ist in der Gefahr, sich willenlos vor den Karren der Frauenförderszene spannen zu lassen und unkritisch Vorurteile bedient, anstatt mit wachem Auge Realitäten zu erfassen, zeigt die Broschüre der Ärztekammer Baden-Württemberg zum Thema Häusliche Gewalt, die für entsprechenden Protest bei der Ärztekammer und beim Marburger Bund führte. Der neu entwickelte Leitfaden für das Klinikum ist sicher eine wache Betrachtung wert. Wenn man den moderaten Ton im Interview mit dem Pflegedirektor ernst nimmt, darf man darauf hoffen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses, die sich "zwischenzeitlich intensiv in die Thematik eingearbeitet" haben, erkannt haben könnten, was wirklich Sache ist.


Zitat aus einem Bericht des Städt. Klinikums über die Untersuchung von vier Kindern vom 05.07.2007

"Die hervorgehobenen Stellen der Hämatome befinden sich an für das Alter untypischen Stellen. Nach unserem Standard für Verdachtsfälle für Kindesmisshandlungen ist eine stationäre Aufnahme gerechtfertigt, da nur so der Schutz von Kindern gewährleistet ist und genügend Zeit vorhanden ist, um diese Vorwürfe abzuklären.
Aus den glaubhaften Schilderungen bestehen deutliche Hinweise auf den Realitätsgehalt der Vorwürfe des Vaters. Somit sind körperliche Misshandlungen durch die Mutter durchaus möglich."


Wir sehen unsere Einschätzung der Haltung des Städt. Klinikums, das nicht pauschal wertet, sondern mit Umsicht und ohne ideologische Vorprägung jedem Einzelfall begegnet, bestätigt.
Das Städt. Klinikum Karlsruhe lässt sich nicht vor einen ideologisch geprägten Karren spannen, sondern wahrt seine Souveränität.

Interessant ist, dass im obigen Fall die Mutter am nächsten Tag die Kinder mit Hilfe eines als "Mutter"-Amt bekannten Karlsruher Jugendamtes wieder aus der Klinik holte.
Die Kinder kommen mit Hilfe des Jugendamtes wieder zurück zur Täterin?

Sicher ist, dass alles völlig anders gelaufen wäre, würde im Bericht als Verursacher/in "Mutter" durch "Vater" ersetzt werden.
Die Tatsache, dass in Karlsruhe jeder Mann – wenn irgendwie machbar - zum Täter abgestempelt wird und jede Täterin ignoriert oder geschützt wird, zeigt, wie dramatisch die Karlsruher Verhältnisse sich inzwischen entwickelt haben.

 


Gewaltschutz im Raum Karlsruhe

Einerseits werden die jeweils neuen Zahlen zum Platzverweis jährlich offiziell bekannt gegeben, andererseits werden diese Zahlen aber auch wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Wer die Veröffentlichung versäumt hat und versucht, die jeweils aktuellen oder gar zurückliegende Zahlen zu erhalten, kann erleben, dass ein behördliches Vermittlungs- und Verwirrspiel einsetzt, das in einer Schleife durch ganze Ämter führt und alle Stufen der Hierarchie durchläuft.

Nicht immer werden die Zahlen so nach außen kommuniziert, dass sie in allen Parametern jährlich vergleichbar sind. Die Gesamtsumme jedoch wirkt beeindruckend und wird deshalb immer genannt.

Platzverweise im Raum Karlsruhe:

Nur ein Platzverweis wurde bisher gegen eine Frau ausgesprochen. Dies entspricht einem Täterinnenanteil von etwa 0,15%. Damit sticht Karlsruhe im weltweiten Vergleich als einmaliges Beispiel einer Übermacht männlicher Gewalt gegenüber fast ausschließlich friedfertigen, unschuldigen Frauen hervor.

Noch immer verschließt die Kommunalpolitik die Augen vor gewissen Machenschaften im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz, und die durch unlautere Vorgehensweisen manipulierten Zahlen dienen so als Grundlage für weitere Zuwendungen von Steuergeldern an die Institutionen der Frauenförderung in und um Karlsruhe. Sachdienliche Hinweise an den Stadtrat treffen auf taube Ohren.

Es ist zu hoffen, dass die Ergebnisse von Forschungen und Publikationen zu einem Bewusstseinswandel und einer damit verbundenen geschlechtsneutralen Interpretation des Gewaltschutzgesetzes beitragen. Es ist ja nicht so, dass alle wissenschaftlichen Erkenntnisse geheim wären. Sie sind für alle Interessenten im Internet frei zugänglich:

Dazu gibt es über hundert internationale Studien zum Gewaltverhalten von Männern und Frauen. Die meisten Studien kommen zu dem Ergebnis, dass die Gewaltbereitschaft geschlechtsspezifisch kaum differiert.

Unbenanntes Dokument