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13.05.2007, Verfasser: Franzjörg Krieg
| Inhalt | |
| Vorwort: Gender Mainstreaming | |
| Das Gewaltschutzgesetz | |
| Frauenförderszene | |
| Frauenförderpraxis und familiale Intervention | |
| Belege | |
| Weitere Links im Dokument: | |
| Dr. Susanne Heynen |
Männer haben die Gender-Diskussion verschlafen und stehen erst am Beginn
der Einsicht, der Emanzipation der Frau ihre eigene Emanzipation beigesellen
zu müssen. Dies aber nicht aus politischem oder intellektuellem Kalkül,
sondern unter dem Zwang des bitteren Erlebens von Diskriminierung und menschenrechtswidriger
Behandlung im Zusammenhang mit gesetzlicher Umsetzung feministischer Ideologien.
Im Rahmen der gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Familie (40% aller
Ehen werden geschieden, jährlich sind etwa 300 000 Kinder neu betroffen)
spüren die vom System ausgehebelten, entrechteten und ihres Lebenssinns
beraubten Väter als Erste die negativen Auswirkungen der unkritisch gepushten
Frauenförderszene und haben keine andere Wahl, als sich zu wehren.
Frauenförderung hat ursprünglich zum Ziel, Frauen in den Bereichen
zu fördern, in denen sie Männern gesellschaftlich nicht gleichgestellt
sind. Statt dieses Ziel zu verfolgen, wird Förderung so betrieben, dass
Frauen z.B. im familienrechtspraktischen Kontext bedingungslos bevorzugt
und Männer pauschal diskriminiert werden. Deckt man solche Funktionsweisen
auf, wird quer durch alle gesellschaftlichen Ebenen, von der betrieblichen
oder kommunalen Frauenbeauftragten bis zum Bundesfamilienministerium, mit
der Begründung geantwortet: „Frauen sind immer noch nicht gleichberechtigt“.
Frauen stellen es als legitim dar, Unrecht zu begehen, um gegen ein subjektiv
höher wertiges Unrecht vorzugehen. Es verwundert vor diesem Hintergrund
nicht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
schon eine ganze Reihe von familienrechtlichen Beschlüssen deutscher
Gerichte als menschenrechtswidrig erkannte.
Die bedingungslose Stützung des Status der allein erziehenden Mutter
hat inzwischen zur Etablierung eines neuen „Mütterproletariats“
geführt. Frauen, die entweder nicht fähig oder nicht willens sind,
selbstverantwortlich zu sein, haben die Möglichkeit, Mutter zu werden,
mit Unterstützung der frauendominierten familialen Interventionsszene
den Vater zum Zahlvater zu entsorgen und damit den Status einer „Einelternfamilie“
mit Alimentierung durch Zahlväter und Staat zu erwerben.
Diese Entwicklung geschieht bewusst gesteuert auf dem Rücken von Vätern
und Kindern und ist wesentlicher Bestandteil der derzeitigen von Politikerinnen
bestimmten deutschen Familienpolitik. Die negativen Konsequenzen für
den Zustand und die Entwicklung unserer Gesellschaft werden gerade erst erahnt
und sind in ihren Dimensionen nicht erforscht.
Die Emanzipation der Frau war überfällig und ist mit ihrer erfolgreichen
Umsetzung in der Politik auf allen Ebenen institutionalisiert. Dies zeigt
sich in der flächendeckenden Installation von Frauenbeauftragten und
in der besonderen Förderung von Frauenprojekten und ist absolut legitim.
In der praktischen Umsetzung erfahren Männer und besonders Väter
aber gravierende Ungerechtigkeiten, menschenrechtswidrige Behandlung und
massive Diskriminierung.
Die wirksamen Gender-Ideologien sind nicht (mehr) geeignet, die Realität zu beschreiben. Sie werden an der Realität vorbei durchgeboxt. Die Realität wird in Richtung der ideologischen Vorgabe uminterpretiert oder glatt verbogen. Was sich nicht uminterpretieren lässt, wird verleugnet.
Deutlichstes Beispiel für die im Rahmen von Frauenförderung übliche
Uminterpretierung von Realität ist die
Verifizierung der ideologischen Vorgabe: „Häusliche Gewalt
ist männlich“.
Das Gewaltschutzgesetz (genauer: Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung) trat am 01.01.2002 in Kraft, um insbesondere misshandelte Frauen besonders zu schützen. So weit ist dies absolut in Ordnung.
In der BRD maßgeblich bestimmend ist die Lobby derjenigen gesellschaftlichen Kräfte, die eine Emanzipation der Gesellschaft ausschließlich unter der ideologischen Vorgabe sehen wollen, dass wir ein patriarchalisches System in Reinkultur sind und dass deshalb Schuldzuweisung ausschließlich an Männer erfolgen darf und Frauen vorbehaltlos geschützt und gefördert werden müssen. Diese Lobby wird von Frauenförderposteninhaberinnen auf allen regionalen Ebenen, von Vereinen und Verbänden (z.B. dem VAMV, dem Verband allein erziehender Mütter und einigen AlibiVätern oder den exklusiv weiblichen Verbänden akademischer Berufsorganisationen) und den inzwischen bis in höchste Regierungsämter vorgedrungenen ideologisch einseitig vorgeprägten Politikerinnen gebildet. Diese haben dafür gesorgt, dass die Ausformulierung des Gewaltschutzgesetzes Frauen so effektiv schützt, dass ein Missbrauch möglich ist und mit eingerechnet werden muss. Obwohl dies in der Anhörung vor Ausschüssen des Bundestages am 20.06.2001 deutlich genannt wurde, ging der Bundestag blauäugig und realitätsfern von der sexistischen Annahme aus, dass eine Frau grundsätzlich deshalb gut sei, weil sie eben weiblich sei. Dadurch wäre der Missbrauch weitgehend ausgeschlossen. Mit dieser Vorgabe befindet sich der Bundestag nicht allein. Am 29.01.2003 hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass „der Gesetzgeber“ von dieser Annahme getrost ausgehen darf. Oder aber man hat den Missbrauch des Gesetzes als Kollateralschaden des Schutzes von Frauen bewusst und billigend in Kauf genommen.
Die wichtigste Grundvoraussetzung in der Praxis des Gewaltschutzgesetzes,
die den Schutz der Frau so effektiv macht, besteht darin, dass man den Sachvortrag
einer betroffenen Frau zunächst als korrekte Wiedergabe der Realität
wertet. Der Parteivortrag der Frau gilt damit als Tatbeweis. Dies führt
zur einseitigen Zuweisung der Rollen: Frau = Opfer, Mann = Täter, was
eine präjudikative Verurteilung des Mannes bedeutet, die der grundgesetzlich
geschützten Unschuldsvermutung zuwider läuft. Aus diesem Grund wurde
in der Expertenanhörung zum Gewaltschutzgesetz mehrfach auch deutlich
geäußert, dass das Gesetz verfassungsrechtlich bedenklich sei.
Das gesetzgebende Organ des demokratischen Rechtsstaates BRD hat zugelassen,
dass ein Instrument installiert wurde, das sonst nur für diktatorische
Regime prägend ist.
In der Folge haben sich VertreterInnen aus Politik und Verbänden auch
nicht gescheut, pauschal Männer öffentlich sexistisch zu diskriminieren.
Bekannt ist die Plakataktion „Häusliche Gewalt ist männlich“.
Oder aber die in einer Publikation der Stadt Karlsruhe festgehaltene Äußerung
eines Vertreters der Stadt Karlsruhe, der im einleitenden Vortrag zu einer
Tagung äußerte: „Gewalt zuhaus’, Mann muss raus!“
Im Rahmen des Vorwurfes des sexuellen Missbrauches wurde bei Organisationen wie „Wildwasser“ schon weit vorher die Doktrin eingeführt, der vortragenden Frau bedingungslos zu glauben. Zu welchen verheerenden Auswüchsen dies geführt hat, haben spektakuläre Prozesse wie diejenigen in Worms und viele andere Fälle bewiesen. Wie viele Suizide von Männern infolge eines fahrlässigen oder beabsichtigten Falschvorwurfes einer Frau und der kritiklosen Unterstützung durch Frauenorganisationen diese Praxis verschuldete, ist noch nicht wissenschaftlich erforscht. (Sicher steht den Opfern und ihren Nachkommen eine Entschädigung durch den Staat zu, der für die Gültigkeit einer verfassungswidrigen Praxis verantwortlich ist). Der neueste Skandal in einer unendlichen Reihe von Abstrusitäten ist dokumentiert im Buch von Sabine Rückert „Unrecht im Namen des Volkes“.
Obwohl man die Folgen dieser Praxis kannte, wollte man entweder das Risiko einer weiteren verfassungswidrigen Vorgehensweise zulassen oder aber bewusst Frauen ein weiteres verfassungswidriges Totschlaginstrument als „Erstschlagswaffe“ (Zitat aus der Expertenanhörung vor den Bundestagsausschüssen) in die Hand geben.
Wenn die Polizei zu einem gewalttätigen Vorfall in eine Familie gerufen wird, nimmt sie fast ausschließlich den Mann mit und erteilt diesem einen Platzverweis, auch wenn die Frau und Mutter nicht das Opfer zu sein scheint, ihren tätlichen Beitrag zur Eskalation beigetragen hat oder sogar die alleinige Täterin war. Dies geschieht vor der ideologisch begründeten Schulung der Polizei durch Frauenbeauftragte, die dafür sorgt, dass alles, was ein Mann tut, auf seine Tätereigenschaften abgeklopft wird und alles, was eine Frau tut, a priori als Notwehrhandlung interpretiert wird.
Die praktische Begründung für den Platzverweis lautet: Es muss eine Trennung erfolgen, um die Situation zu beruhigen. Der Mann muss eh raus und arbeiten, die Frau muss bei den Kindern bleiben, damit ist logisch, dass die Trennung dadurch erfolgt, dass der Mann die gemeinsame Wohnung verlassen muss, auch wenn er es ist, der sie finanziert. In einer Karlsruher Publikation wird das so formuliert: „Gewalt zuhaus´, Mann muss raus!“ (Beleg 48, S. 6) Dieser Slogan wird genau so hemmungslos publiziert wie die Aussagen: „Er sieht rot, sie sieht schwarz“ oder „Die blauen Augen hat sie vom Vater“. Solche volksverhetzende Propaganda erfüllt klar strafrechtlich relevante Tatbestände, wird aber im Frauenförder-Klima modisch beklatscht.
Im Platzverweisverfahren wird in der Strafanzeige der Sachverhalt mit indikativen
Aussagen so formuliert, dass die Aussage der Frau als alleiniger Wahrheitsbeweis
gilt und selbst Zeugenaussagen für den Mann ignoriert werden. Genau so
wird die Angelegenheit ans Jugendamt weiter gegeben. Damit ist der Mann der
Täter und wird beim nächsten Kontakt mit dem Jugendamt als solcher
behandelt: „Sie sollten sich sofort in eine Täterberatung begeben,
wenn Sie keine schweren Nachteile für sich einhandeln möchten!“
(Beleg nur 49).
Stellt die Staatsanwaltschaft im Folgenden fest, dass die Aussage der Frau
nicht schlüssig ist und wird das Verfahren deshalb eingestellt, bleibt
trotzdem der Makel der Gewalttätigkeit für das Jugendamt am Mann
und Vater haften. Ich kenne bis jetzt keinen einzigen Fall, in dem eine Sachbearbeiterin
des Jugendamtes sich bei einem Vater entschuldigt hätte, den sie vorher
ungerechtfertigt als Täter behandelt hatte. Ich kenne auch keine jugendamtliche
Stellungnahme in einem familiengerichtlichen Verfahren, in dem die erwiesene
Falschbeschuldigung einer Mutter entsprechend sanktioniert wurde.
In der öffentlichen Darstellung in den Medien und gegenüber der Politik benutzt die Frauenförderszene den Trick, Gewalt von Männern und Frauen über das Gewaltschutzgesetz und die Platzverweisstatistik zu beschreiben. In dieser wird nur aufgeführt, wer einen Platzverweis bekommen hat. Dafür aber ist kein Gerichtsverfahren nötig. Es genügt der „Augenschein“ von Polizisten, denen vorher eingebläut wurde, dass im Bereich Häusliche Gewalt nur Männer die Täter seien. Stellt sich hinterher heraus, dass die Frau den Mann zu Unrecht beschuldigte und wird das Verfahren eingestellt, wird die Statistik nicht korrigiert. Der Mann zählt laut Statistik trotzdem als Gewalttäter. Die Vortäuschung einer Straftat durch die Frau wird ignoriert und „mangels öffentlichem Interesse“ nicht verfolgt. Das Verhalten des Polizisten, der in der Strafanzeige den Mann durch indikative Formulierungen vorverurteilte und dies so an andere Ämter weitergab, wird vom Polizeipräsidium gedeckt (Beleg 50).
Dies funktioniert genau so wie in der Jahresstatistik 2002 von „Wildwasser“, wo alle Falschvorwürfe von Müttern gegen die Väter ihrer Kleinkinder, sie hätten sie sexuell missbraucht (und das sind nach Untersuchungen etwa 90% aller Vorwürfe – Beleg 56) in die Gruppe der tatsächlich missbrauchten Mädchen bis 12 Jahre einsortiert werden. Mit Entrüstung stellt dann „Wildwasser“ fest, dass diese Gruppe so unvermutet hoch sei und weigert sich, ihre Statistikjonglagen der Realität anzupassen, weil ihre Praxis ausreicht, um die städt. Zuschüsse in Höhe von mehreren zigTausend Euro pro Jahr zu bekommen (Beleg 53-54). Nach meiner Intervention wurde die Statistik 2002 nicht korrigiert, die Statistik 2003 weist aber bei einer Erhöhung der Gesamtzahl der Beratungsfälle um 1,8% eine Reduzierung der betroffenen Opfer bis 12 Jahre um über 45% auf! Diese manipulativen Praktiken von Wildwasser sind bundesweit so sehr durch übelste Fälle in Verruf geraten, dass Richter schon dazu übergegangen sind, Sachverständige von Wildwasser wegen Befangenheit von Verfahren auszuschließen (Beleg 62).
Einer Frau, die tatsächlich fortgesetzt Gewalt gegen Mann und Kinder ausübt, so schwer, dass in der Folge die Kinder sogar auf Kosten des Steuerzahlers dauerhaft in ein Heim eingewiesen werden (Platzverweis für die Opfer!), wird trotzdem kein Platzverweis erteilt, wodurch sie aus der Statistik gemogelt wird. Wird die Täterin hinterher strafgerichtlich verurteilt, geschieht dies so heimlich, dass selbst die Opfer, die zur Sache vernommen wurden, nichts davon erfahren. Die verurteilte Täterin taucht in keiner Statistik auf (Der Fall „J“ ist im Schriftwechsel mehrfach zitiert).
Nur so ist zu erklären, dass im Raum Karlsruhe bis zum Frühjahr 2006 insgesamt 650 Platzverweise erteilt wurden, 649 davon gegen Männer. Im Fall der einen Frau erhielt natürlich zunächst der Mann den Platzverweis. Erst als die Polizei mehrmals in dieselbe Familie gerufen wurde, konnte sie die Verschleierung der tatsächlichen Zusammenhänge nicht mehr aufrecht erhalten und erteilte schließlich der eigentlichen Täterin den Platzverweis.
Alle wissenschaftlichen Studien zur Gewaltbereitschaft und Gewaltausübung in engen sozialen Bindungen zeigen auf, dass Gewaltbereitschaft und Gewaltausübung nicht geschlechtsspezifisch differieren. Allein die Formen der Gewaltanwendung unterscheiden sich (Belege unter http://www.vafk.de/gewaltschutz/index.htm). Alice Schwarzer fragt in ihrem Artikel in der FAZ vom 22.06.2004 „Foltern Frauen wie Männer?“ und sie stellt die folternden Soldatinnen in der amerikanischen Haftanstalt Abu Ghraib im Irak als Opfer eines Männerbundes im brutalen patriarchalischen System dar. Aber selbst sie räumt im selben Artikel ein: „Das Böse ist schließlich keine Frage des biologischen Geschlechts, sondern eine Frage der Macht.“ Und: „Frauen wurde der Part von Menschlichkeit und Mitgefühl zugewiesen, Macht und Gewalt waren lange tabu für sie. Darum wurden sie zu Spezialistinnen der verdeckten, psychischen Gewalt.“ (Beleg 66)
Damit wird deutlich, dass das Gewaltschutzgesetz von der Frauenförderszene benutzt wird, um Männer pauschal zu Tätern zu machen, was die Platzverweisstatistik überzeugend offenbart. Den kommunalen Informationen zum Gewaltschutzgesetz ist regelmäßig zu entnehmen, dass Gleichstellungsbeauftragt(inn)en völlig versagen und sexistische Diskriminierung von Männern aktiv mit betreiben (Belege 1-5). So produzieren sich Vertreterinnen der Frauenförderszene in den Medien und sprechen schamlos von 91% männlichen Gewalttätern (die Sprecherin der Landes-AG der kommunalen Frauenbeauftragten BW in der Landesschau BW vom 25.06.2004), obwohl sie wissen, dass weltweit alle Untersuchungen zum Gewaltverhalten von Männern und Frauen dieser aus der deutschen Platzverweispraxis ermittelten Zahl widersprechen und entsprechende Zahlen aus anderen europäischen Ländern (Frankreich 60%) ebenfalls andere Verhältnisse dokumentieren.
Die Platzverweisstatistik kann also nie ein Indikator für das Gewaltverhalten von Männern und Frauen sein, sondern ist allein Beweis für die erfolgreiche sexistische Diskriminierung von Männern durch die Frauenförderszene, die aus Steuergeldern finanziert ist. Im Klartext:
Staat und Kommunen fördern und finanzieren sexistische Diskriminierung von Männern.
Dass das Gewaltschutzgesetz eine „Erstschlagswaffe“ und „eine Einladung zur gefälligen missbräuchlichen Verwendung“ in Frauenhand darstellt, hat schon die Sachverständigen-Anhörung zum Gewaltschutzgesetz im Bundestag am 20.06.2001 ergeben (Beleg 60). Niemand wundert sich, dass es natürlich genau so kam. Diese Tatsache wird aber von der Frauenförderszene sorgsam bemäntelt und der Mythos vom bösen Mann unbeirrt weiter kolportiert (Beleg 61).
Was dieses Thema für Väter so brisant macht, ist seine Verquickung
gerade mit familialen Abläufen. Frauen benutzen den Gewaltvorwurf, der
ihnen offen von der Frauenförderszene zum gefälligen Missbrauch
angeboten wurde, allzu bereitwillig, um sich damit eine bessere Ausgangsposition
im Geschlechterkampf und besonders im Kampf um das Kind zu erschleichen. Frauenhausbeauftragtinnen
wissen, dass sie nicht nur arme geschlagene Opfer beherbergen, sondern dass
sie auch Frauen aufnehmen, die auf Grund ihrer Aggressivität auch schon
mal des Frauenhauses verwiesen werden müssen. Eine Karlsruher Vertreterin
sagte sinngemäß: Viele Frauen sind in ihrer eigenen Gewaltbereitschaft
und Abhängigkeit von den Strukturen von Gewalt so sehr gefangen, dass
sie sich während der Zeit im Frauenhaus am Kiosk vor dem Haus einen Typ
angeln, der sich prinzipiell in nichts von dem unterscheidet, den sie gerade
los werden wollen. Erin Pizzey, die in England die Frauenhausszene mit aufbaute,
spricht in diesem Zusammenhang von „Familienterroristinnen“ (Beleg
65). Sie tragen die Verantwortung für die Gewalt in ihrer Familie,
erhalten aber von der Gesellschaft die Macht, sich zum Opfer stilisieren zu
lassen.
Dies hat zur Folge, dass die Väter ihrer Kinder zu allein verantwortlichen
Gewalttätern definiert werden. Die Kinder sind reine Statisten in dieser
Inszenierung und haben die Konsequenzen zu tragen. Frauen sind laut den Karlsruher
„Informationen für Frauen“ zur Häuslichen Gewalt (fast)
immer nur unschuldige Opfer und Männer verantwortliche Täter, denen
auch jede Therapiebedürftigkeit abgesprochen wird, was an Zynismus nicht
zu übertreffen ist (Beleg 3+4). Ist eine Frau als Täterin
aber nicht mehr zu leugnen, wird alles bemüht, um sie zu entschuldigen
und zu vertuschen (Belege zu 24 und 13).
Frau Prof. Dr. Ulrike Hermann stellt in „Die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes in das Landespolizeirecht“ sehr vorsichtig fest, am Gewaltschutzgesetz sei zu bemängeln, dass in den Begründungen überwiegend auf Frauen abgestellt und damit der „Eindruck der Ungleichbehandlung“ vermittelt wird (Beleg 64). Sie darf nicht offen sagen, dass das Gewaltschutzgesetz in der Praxis menschenrechtswidrig ist und die Rechtsstaatlichkeit pervertiert, ohne im Brustton politischer Korrektheit niedergemacht zu werden.
Zunächst eine Begriffsbestimmung:
Mit Frauenförderszene beschreibe ich im engeren Sinne die Summe aller
infolge der politischen Institutionalisierung von Frauenförderung etablierten
Frauenbeauftragt(inn)en und die Vertreterinnen und Mitarbeiterinnen der aus
öffentlichen Mitteln geförderten Frauenprojekte.
Im weiteren Sinne umfasst diese Szene weit mehr: Vereine, Verbände, autonome
Gruppen, etc. von unterschiedlichster Ausprägung, Ideologisierungsgrad
und Aggressivität. Die Aggressivität und ideologisierte Radikalität
im Kampf gegen alles Männliche kann soweit gehen, dass inzwischen auch
von „Feminazismus“ gesprochen wird.
Wenn z.B. Frauen, die vorher bei „Wildwasser“ tätig waren,
jetzt Beraterinnen bei Pro familia sind, wird deutlich, wie die Vernetzung
funktioniert. Alle diese Projekte haben den Vorzug, aus öffentlichen
Mitteln gefördert oder gar komplett finanziert zu sein.
Für mich eint sie die unterschiedlich deutlich ausgeprägte Absicht,
die sexistische Diskriminierung von Männern und die Verleugnung oder
Deckung weiblicher Täterschaft aktiv zu betreiben oder auch nur in Kauf
zu nehmen, um dem angeblichen Ziel der Gleichstellung der Frau zu dienen.
Im Machtgefüge einer institutionalisierten Frauenförderpraxis ist
es natürlich nicht nur das hehre Ziel einer wirklichen Frauenförderung,
das dazu verführt, auch deutlich unwahrhaft und tendenziös zu agieren.
Die Anteilgewinnung an und die Verteidigung von Fördertöpfen lässt
manche Vertreterin einer von Steuergeldern getragenen Institution auch deutlich
übers Ziel schießen, z.B. indem Statistiken bis zur Umkehrung der
Realität verbogen werden.
Die Verankerung der Vertreterinnen einer diskriminierenden Frauenförderung („Positive Diskriminierung“) in der Politik und in öffentlichen Ämtern verbunden mit der Zuweisung von Steuergeldern lässt das Problem zu einer Machtfrage werden. Die Frauenförderszene scheut sich nicht, dabei die selben Strukturen und Mittel anzuwenden, die sie seit einem halben Jahrhundert als nur für Männer typische Verhaltensweisen geißelte.
Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (das heißt: zuständig für alles, nur nicht für Männer zwischen 18 und 65) und das Ministerium für Justiz sind weiblich geführt. Das Familienrecht liegt im Schnittpunkt dieser beiden Ministerien, was sich inzwischen so weit auswirkt, dass das deutsche Familienrecht international kritisiert wird und bis heute etwa 10 Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vorliegen, die familienrechtliche Entscheidungen deutscher Gerichte als menschenrechtswidrig erkannten (Beleg 57).
Politiker in Berlin überlassen die von Ministerinnen geführten Ressorts bewusst den dafür zuständigen Frauen, kümmern sich nicht mehr um die Folgen und bekommen auch deutlich signalisiert, dass sie von diesen „Frauenthemen“ die Finger zu lassen haben. Anfragen von Männern an das Bundesministerium für Familie („... und Gedöns“) werden ausschließlich von Frauen bearbeitet und in der Sache ignoriert. Keine Argumentation kommt an und wird ernst genommen. Es wird nur durch ideologische Haltung abgewürgt. Wenn Männer konkrete Diskriminierungsstrukturen offen legen und belegbare Diskriminierungsfälle beanstanden, wird aus dem Bundesfamilienministerium geantwortet: „Frauen sind immer noch nicht gleichberechtigt“ (Beleg 34 + 35)
Frauen haben bestimmte Themen an sich genommen, insbesondere:
- Familie
- familiale Intervention (Beratung, Hilfe, Mediation, etc.)
- Häusliche Gewalt und
- Sexueller Missbrauch
Sie bilden die Expertinneninstitutionen für diese Themenbereiche und
prägen auf ideologischer Grundlage die öffentliche Meinung dazu.
Nicht mehr die reale Faktenlage bestimmt die Aussagen der verantwortlichen
Wortführerinnen, sondern eine ideologisch verhärtete Grundhaltung,
die auch dafür sorgt, dass reale Zusammenhänge nicht mehr genannt
werden dürfen (z.B. reale Täter–Ofer–Zahlen im Bereich
häusliche Gewalt: der auch ungerechtfertigte Gewaltvorwurf einer Frau
führt zur Aufnahme des Mannes in die Gewaltstatistik über das Gewaltschutzgesetz
– selbst eine wegen häuslicher Gewalt verurteilte Frau aber taucht
in der Gewaltstatistik nicht auf).
Schlimmer noch: Die Politik bezieht sich allein auf die subjektiven Aussagen
dieser Wortführerinnen der Frauenförderszene und bestimmt danach
z.B. auch die Ausgaben der Stadt Karlsruhe als Fördergelder an von Frauen
bestimmte und geleitete Projekte (Belege 7-10, 41,42). An
den Schaltstellen sitzen Kommunalpolitiker, die im Schriftwechsel ein Maß
an Sachwissen outen, das nicht ausreicht, um für die Verwendung öffentlicher
Gelder in diesem Kontext die Verantwortung tragen zu können (Belege
7-11). Die Hörigkeit, mit der Vorgaben der Frauenförderszene
(„Jede dritte Frau wird von ihrem Mann geschlagen“ - Beleg
63) übernommen werden, führt so weit, dass von Männern
geleitete Projekte sich der ideologischen Sichtweise dieser Frauenszene bedienen
müssen, um ebenfalls gefördert zu werden:
Die flächendeckende Institutionalisierung von Frauenförderung zeigt sich in ihren extremen Auswirkungen in Karlsruhe beispielhaft an folgenden Sachverhalten:
Mit dem Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform am 01.07.1998 wurde gleichzeitig ein Paradigmenwechsel vollzogen: Wenn vorher nach einer Trennung der für die Erziehung des Kindes geeignetere Elternteil bestimmt wurde und die Jugendämter die Hilfssheriffs für diese allzu oft zur Willkürveranstaltung degenerierte Sanktionierung abgaben, sieht die Kindschaftsrechtsreform vor, dem Kind beide Eltern zu erhalten und ALLES zu unternehmen, um diesen ihre Verpflichtung zur Konsensbereitschaft klar zu machen. Es gibt keine Alternative zum Dialog und Konsens.
Das System der Frauenförderung sorgt nun aber dafür, dass die alten
Funktionsmechanismen immer noch weiter eine Familienrechtspraxis zementieren,
die eine immer größere Kluft zum Familienrecht aufreißt (Beleg
31). Die in der familialen Intervention Tätigen – zumeist
Frauen - fühlen sich der Ideologie „Mutter fürs Emotionale
und Vater fürs Finanzielle“ verpflichtet. Der Verband der alleinerziehenden
Mütter (und einiger Alibi-Väter) VAMV propagiert die Förderung
der „Einelternfamilie“ und das Alleinige Sorgerecht für Mütter
als die einzig angemessene Form, auf die demographischen Entwicklungen zu
reagieren.
So entsteht ein Klima innerhalb der familialen Intervention, in dem Väter
keine Chancen mehr haben, zu notorisch Schuldigen abqualifiziert werden und
die negativen Konsequenzen der Bedienung der subjektiven mütterlichen
Befindlichkeiten durch Ämter, Institutionen und Gerichte zu tragen haben
(Belege 51 und 52).
Die frühere Bundes-Familienministerin Schmidt hatte zwar schon öffentlich geäußert, dass „Frauen nun genug gefördert“ seien, sie ließ aber durch ihr Amt alle Hinweise von Vätern auf eklatante sexistische Diskriminierung mit dem Argument abwürgen, dass Frauen noch immer nicht gleichberechtigt seien. Sie hat die Ignoranz ihres Amtes Vätern gegenüber und die offene Unterstützung des „Verbandes allein erziehender Mütter (und Väter)“ zu verantworten. Wenn sie auf die Handlungsaufgabe der Politik angesprochen wird, meint sie, der Gesetzgeber hätte seinen Teil beigetragen, die Kindschaftsrechtsreform sei aber „in den Köpfen der Richter noch nicht angekommen“ und tut mit ihrer Ministerkollegin Zypries vom Bundesjustizministerium trotzdem nichts, um dies zu ändern (Polit-Talk mit Ministerin Schmidt am 08.06.2004 in Ratingen).
Dieser Eiertanz wird dann erst richtig klar, wenn man erkennt, wie peinlich sich das Bundesverfassungsgericht outete, wenn es in seinem Urteil vom 29.01.2003 nicht ehelichen Vätern und deren Kindern immer noch pauschal das Gemeinsame Sorgerecht vorenthält (Beleg 59). Begründungen von Sachverständigen wie die effektvolle Hutnummer im Bundesverfassungsgericht mit dem „Karnevalsprinzen“ (der am Schmutzigen Donnerstag hinter der Bühne mal eben eine geneigte Gardeprinzessin schwängert), dem man doch deshalb nicht so einfach das Sorgerecht geben könne, werden bemüht, um z.B. mich als nicht ehelichen Vater, der mit der Mutter der Kinder 17 Jahre lang ehegleich zusammen gelebt hat, zu diskriminieren. Scheinheilig argumentieren dann die höchsten RichterInnen der BRD, dass doch jede Mutter einem Vater, der tatsächlich mitsorgt, selbstverständlich das Gemeinsame Sorgerecht zubilligen würde und tun so, als würden sie nicht wissen, dass genau dies eben in der Regel nicht der Fall ist. Gib einer Frau die Macht, ungestraft egoistisch zu sein und sie wird es – genau so häufig wie ein Mann – bedenkenlos ausnutzen, wie eine betroffene Mutter eben in dieser Verhandlung vor dem BVerfG offen zugab. Jugendämter hebeln das von den höchsten RichterInnen behauptete System zudem von innen aus, indem sie zum Gemeinsamen Sorgerecht bereiten nicht ehelichen Müttern deutlich abraten und ihnen zu verstehen geben, dass sie mit dieser Absicht hier fehl am Platz sind.
Da ich erfahren musste, wie hartnäckig immer wieder versucht wird, mich
notorisch missverstehen zu wollen, hier nochmals sehr deutlich:
Belege für und Materialien
zur diskriminierenden Behandlung von Männern durch das System der
Frauenförderung |
Diese Materialien sind teilweise auf
www.vafk-karlsruhe.de und http://franzjoerg-kids.2see.de
eingestellt oder über Suchmaschine im Internet zu finden.
In Ausnahmefällen sind sie als Einzelnachweise über
vafk-ka@gmx.de zu erhalten. Eine
Ausgabe ist nicht immer unbeschränkt möglich, da Personaldaten geschützt
werden müssen.
Fremde Artikel zur Sache bzw. Hinweise auf Literatur:
Nr. 39, 43-47, 55-57
Original-Belege und Auszüge aus Original-Belegen:
Nr. 3, 48-52, 60, 62-64
Zeitungsartikel:
Nr. 25-27, 32, 59, 61
Schriftwechsel:
Nr. 7-12, 14-23, 34-36, 40-42, 53-54
Eigene Artikel:
Nr. 1-2, 4-5, 28-31, 33, 37-38, 58
1. Analyse des Artikels in den BNN über Häusliche Gewalt vom 01.01.2004
und Stellungnahme zum Thema Häusliche Gewalt in Karlsruhe (Franzjörg
Krieg)
2. Stellungnahme zum Faltblatt der Frauenbeauftragten des Landkreises Karlsruhe
zum Thema „Häusliche Gewalt“ (Franzjörg Krieg)
3. Broschüre der Stadt Karlsruhe zum Thema „Häusliche Gewalt“
– Information für Frauen
4. Ergänzung der Broschüre der Stadt Karlsruhe durch Franzjörg
Krieg – Informationen für Männer
5. Kommentar zur neuen Broschüre des Landkreises zum Thema „Häusliche
Gewalt“ (Franzjörg Krieg)
6. Schriftwechsel zwischen dem Sozialdezernenten der Stadt Karlsruhe und
Franzjörg Krieg bzgl. der Aufnahme in den Arbeitskreis „Gewalt“
29. Analyse der Beratungsbroschüre der Stadt Bruchsal (Franzjörg Krieg)
30. Leserbrief vom 01.04.03 zum Artikel in den BNN „Gewalttätige Mütter im Visier“ (Franzjörg Krieg)
31. Protokoll der Tagung vom 13.11.2002 (organisiert von der Leiterin des Karlsruher Kinderbüros, mit Herrn Salgo als Referent - Protokoll: Franzjörg Krieg)
32. Artikel in den BNN vom 18.02.04 (Hexen verteilen Beratungslose)
33. Pressemitteilung des VAfK vom 27.02.04 zur Beratungsförderung in
Karlsruhe
34. Mein Schreiben an Frau Ministerin Schmidt vom 22.02.04
35. Antwort des BMFSFJ vom 25.02.04
36. Meine Antwort an das BMFSFJ
37. Meine Antwort vom 06.10.2003 auf einen Artikel in der FAZ vom 24.09.2003
(Grundsätzliche Positionen von Männern in der Frauenförderlandschaft)
38. Zum Weltmännertag 2003 (Franzjörg Krieg)
39. Sendung vom 07.04.2004 im SWR2 zur Feminismuskritik (Frau von Friesen)
40. Girlsday 2004
41. Schreiben der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vom
14.05.2004 (als Fortsetzung des Schriftwechsels mit dem Sozialdezernenten)
42. Mein Schreiben an die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe
vom 13.06.2004
43. Fall 481 – Ein zu Unrecht mit Platzverweis beschuldigter Vater (Anlage zu Nr. 11c)
44. Netzgruppe Männerrechte: Wie Männer benachteiligt werden – Eine Beispielsammlung
45. Hoffmann Arne: Was will die Männerbewegung?
46. Hoffmann Arne: Sind Frauen bessere Menschen?
47. Badinter Elisabeth: Opferlämmer
48. Dokumentation der Stadt Karlsruhe zur Tagung „Kinder als Opfer von Partnergewalt“ vom 14.09.2000.
49. „Strafanzeige Beschuldigter“ des Polizeipostens Linkenheim-Hochstetten vom 22.01.2003.
50. Schreiben des Polizeipräsidiums Karlsruhe vom 29.03.2004.
51. Stellungnahme des Jugendamtes Karlsruhe-Land im familiengerichtlichen
Verfahren vom 11.01.1999.
52. Stellungnahme des in Beleg 51 betroffenen Vaters an das Jugendamt vom
24.01.1999.
53. Mein Schreiben an „Wildwasser“ Karlsruhe vom 15.08.2003
54. Antwort von Wildwasser Karlsruhe vom 08.10.2003
55. Schreiben von Karin Jäckel zur Anzeigepflicht von Sexuellem Kindesmissbrauch
56. Falsche Missbrauchsvorwürfe in familiengerichtlichen Verfahren – Zusammenfassung der Ergebnisse einer Studie von Busse, Steller und Volpert vom Dezember 2000.
57. EGMR-Urteile gegen Deutschland – Zusammenfassung
58. 020419 Männerbüro Karlsruhe: Tagung „Männergewalt“
59. BNN vom 31.01.2003: „Richter privilegieren Mütter“
60. Auszüge aus dem Protokoll der Sachverständigen-Anhörung zum Gewaltschutzgesetz vor dem Bundestag am 20.06.2001
61. BNN vom 31.12.2003/01.01.2004: Die geschlagenen Opfer schämen sich
unheimlich
(Artikel zum Beleg 1)
62. Urteil des AG Karlsruhe vom 04.04.2003 (Auszug)
63. Bundestagsdrucksache 14/5429, S. 10f. (Begründung zum EGewSchG)
64. Dr. Ulrike Hermann: Die Umsetzung des „Gewaltschutzgesetzes“ in das Landespolizeirecht, NJW 2002 Heft 42 3062
65. Pizzey Erin: Familienterroristinnen
66. FAZ vom 22.06.2004, Alice Schwarzer: Foltern Frauen wie Männer?
67. Zitate der Bundesvorsitzenden des VAMV im SWR Nachtcafe vom 25.04.2003
68. Liste aller 33 (fast) aktuellen Bewerberfilme eines Jahrgangs an einer dt. Filmakademie mit Skizze des Inhaltes
69. Fall 561 anonym
70. Diskussionsbeitrag von Frau Nies de Alva (Pro familia, Karlsruhe) bei der Deutschlandfunksendung zum Thema „Vaterschaftstests“ am 17.01.2005.
71. Diskussionsbeitrag von Frau Dr. Susanne Heynen (Leiterin des kommunalen Karlsruher „Kinderbüros“) bei der arte-Dokumentation vom 22.03.2005.