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Väterentsorgung leicht gemacht
Nach einer drei Monate anhaltenden Affäre und der Trennung im vierten Schwangerschaftsmonat hatte ich, als werdender Vater und nach Überredung der Mutter, im November 2000, das Glück, an der Geburt meiner Tochter dabei sein zu dürfen. Die Mutter und ich waren nicht verheiratet noch hatten wir zusammen gelebt. Eine gemeinsame Sorge lehnte die Mutter ab. Nachdem ich mich in den ersten drei Lebensmonaten intensiv um Mutter und Kind kümmerte wurde von der Mutter der Kontakt zu meiner Tochter eingeschränkt und mit Auflagen verbunden, welches mich nicht verwunderte, denn schon in der Schwangerschaft teilte mir die Mutter mit, dass sie sich ja auch hätte künstlich befruchten lassen können. Somit konnte ich nur noch zweimal pro Woche für wenige Stunden meine Tochter sehen. Die Ausgrenzung begann. Bis heute konnte ich weder an Weihnachts- noch an Ostertagen meine Tochter sehen. Auch an Geburtstagen oder anderen wichtigen Ereignissen konnte ich nicht teilnehmen.
2001 informierte ich mich bei Rechtsanwälten und Behörden über Möglichkeiten, auf rechtlicher Ebene den Kontakt auszudehnen, worauf mir mitgeteilt wurde, dass in den ersten zwei Jahren keine Chance besteht eine Kontaktausweitung zu erreichen. Zwei Jahre unterwarf ich mich sklavenhaft den Anweisungen der Mutter und begnügte mich mit den wenigen Stunden, in denen ich meine Tochter sehen durfte. Dann bat ich das Jugendamt um Vermittlung, worauf die Mutter den Umgangskontakt völlig verweigerte und bis heute zu keinen einzel- und gemeinsamen Gesprächen mehr bereit ist. Die Odyssee durch die Gerichte und Behörden begann.
Zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr meiner Tochter wurde der Umgangskontakt von der Mutter erfolgreich verhindert. In dieser Zeit erfolgten von mir 12 Anträge an das Gericht und sechs Verhandlungen am Familien- und eine am Oberlandesgericht. Die Mutter wurde immer wieder aufgefordert sich an die gerichtlichen Umgangsvereinbarungen zu halten, welches sie aber nicht tat. Trotz Zwangsgelder in geringer Höhe, welche die Mutter zahlte, konnte sie den Kontakt erfolgreich boykottieren.
Erst durch Drohung der Staatsanwaltschaft und das Einsetzen eines Umgangspflegers
kam 2005 ein mehr oder weniger regelmäßiger Kontakt zustande, welcher sich wie folgt
gestaltete:
Der neue Lebensgefährte der Kindesmutter, welcher den Kontakt zu seinem
eigenen leiblichen Kind ablehnte, stellte sich der Behörde und dem Gericht als vertraulicher Vermittler
zwischen der Mutter und mir zur Verfügung. Er vertrat die Mutter bei Behördengesprächen und Übergabesituationen,
war Ansprechpartner und wurde vom Gericht als neutrale Person zu den Verhandlungen herangezogen und befragt.
Jeden Samstag hatte ich mit meiner Tochter für acht Stunden Umgang, außer an Feiertagen
und in Ferienzeiten, wo der Umgang ausfiel.
Die nun aufkommenden Wünsche meiner Tochter, sie im Kindergarten zu besuchen
oder an der Einschulung teilzunehmen konnte ich ihr nicht erfüllen, da mir der Aufenthalt in
den Institutionen von der Mutter untersagt wurden. Überhaupt war eine Teilnahme am Leben meiner Tochter nicht möglich.
Der bereits bestehende Loyalitätskonflikt bei ihr verschärfte sich zunehmend.
Nach dem die eingesetzte Umgangspflegerin Übernachtungstermine ansetzte, kam es im September 2006, wie es kommen musste. Von der Mutter wurde die letzte Trumpfkarte gezogen - Verdacht des sexuellen Missbrauchs. Bereits nach drei Wochen, und der Überprüfung des Vorwurfs in Absprache mit dem Kinderschutzbund, wurde die Mutter durch die Behörde darüber informiert, dass kein Missbrauch vorliegt und die Umgangstermine wieder in gewohnter Form stattzufinden hätten. Die Mutter ignorierte daraufhin die Anweisung der Behörde, auf welche für die Zeit des Umgangs das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde, und brachte meine Tochter zu weiteren Untersuchungen in Krankenhäuser und zu Befragungen bei Psychologen, wo der Verdacht sich auch nicht bestätigte. Erneut wurde der Umgang boykottiert und meine Tochter, welche aufgrund ihres Loyalitätskonfliktes nun endgültig den Kontakt zu mir ablehnte, wurde von der Mutter zum Therapeuten geschleppt, welcher das Entfremdungssyndrom und die ablehnende Haltung meiner Tochter als Reaktion auf mein Verhalten diagnostizierte und nicht auf das Verhalten der Mutter, welche mich gegenüber dem Kind dämonisierend darstellte.
Nachdem mich das Gericht nun aufforderte, bei Ablehnung der Kontakte durch das Kind auf weiteren Umgang zu verzichten, kam es nach acht Monaten endlich zur nächsten Verhandlung in welcher beschlossen wurde ein Gutachten erstellen zu lassen, welches Aufschluss über das weitere Verfahren geben sollte. Der ausgeräumte Missbrauchsvorwurf war schon längst kein Thema mehr und wurde mit keinem Wort in der Verhandlung erwähnt. In all den Jahren wurde die Mutter von den Gerichten und Behörden immer wieder nach dem Grund ihrer Verweigerungshaltung gefragt, worauf sie außer haltlosen Behauptungen keine Aussage machte.
Nach weiteren neun Monaten und Abschluss des Gutachtens kamen alle Beteiligten übereinstimmend zu dem Schluss, dass ein Umgang gegen den Willen des Kindes, dem Kindeswohl nicht zugänglich sei. Es wurde festgestellt, dass sich das Kind für das Verhalten der Eltern verantwortlich macht und um weitere Konflikte zu vermeiden, keinen anderen Lösungsweg sieht als den Kontakt zu einem Elternteil abzulehnen. Der Kindesmutter wurde geraten sich in Therapie zu begeben und vermittelnden Gesprächen zuzustimmen, welches sie aber ablehnte.
Nachdem meine Tochter also jahrelang von der Mutter psychisch misshandelt und daraufhin von ihr in therapeutische Behandlung geschickt wurde, kam das Gericht und die beteiligten Professionen zu der Erkenntnis den Umgang mit mir und meiner Tochter für ein Jahr ausgesetzt, um Ruhe in die belastende Situation zu bringen.
KHE - Ein Vater in Deutschland
Antwort auf dieses Fallbeispiel (bitte unter Benennung des Fallbeispieles)