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19.03.2008, Mitteilung von Franzjörg Krieg

Nach der Trennung sieht eine Mutter - wie allgemein üblich - das Kleinkind als ihren privaten Besitz an. Eine Karlsruher Familienrichterin stellt zwar den Anspruch des Kindes auf eine Beziehung zum Vater fest, verschont aber die Mutter von der Festsetzung von Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung dieses Anspruches.
Weil der Vater zwar mitteleuropäisch sozialisiert, aber von Geburt Tunesier
ist, behauptet die Mutter, er wolle das Kind entführen und boykottiert
schon seit rund einem halben Jahr jeden Kontakt der kleinen Tochter mit ihrem
Vater.
Weil der Vater seine Tochter endlich einmal wieder sehen wollte, wartete er
auf dem Gehsteig vor der Kindertagesstätte auf Mutter und Kind.
Als diese heraus kamen und die Tochter den Vater sah, streckte sie die Arme
nach ihm aus und rief "Papa!"
Die Mutter nahm das Kind hoch, umklammerte es gewaltsam und begann zu schreien.
Das Personal der Kita wurde - wie auch Passanten und Anwohner - auf diese
Szene aufmerksam. Der Vater wurde vom Kita-Personal nötigend abgedrängt
und die Polizei gerufen. Auch der Vater rief die Polizei, weil er in eine
Lage gebracht wurde, die er als Bedrohung empfinden musste.
Die Polizei hätte nun die Pflicht gehabt, die Situation zu klären.
Anstatt dieser Pflicht nachzukommen, behandelten sie die notorisch geltende
Gesetze missachtende, ein Kind gewaltsam vom Vater fernhaltende und das Kind
psychisch missbrauchende Mutter ohne weitere Klärung als zu schützendes
Opfer und den Vater als Täter, obwohl dieser nichts weiter machte, als
auf öffentlichem Boden sein Kind endlich einmal wieder wenigstens sehen
zu können.
Es besteht in diesem Fall sogar gemeinsames Sorgerecht und es gibt bisher
keinen einzigen Vorfall von Gewalt außer dem gewaltsamen Auftreten der
boykottierenden Mutter.
Besonders ein Polizist tat sich hervor: "Du willst abhauen!"
Der Vater wurde mit überzogener Härte behandelt, wurde zu Boden
geworfen und es wurde ihm von eben dem tätlich gewaltsam vorgehenden
Polizisten erklärt, dass er froh sein müsse, dass sein Gesicht noch
sauber sei. In ähnlichen Situationen sei dies nämlich nicht zu verhindern.
Die "Karlsruher
Verhältnisse" führen zu den Wirksamkeiten:
Gebärdet sich die Polizei als willfähriger Büttel dieser ideologisch
vorgeprägten Wirksamkeiten?
Wenn die Abteilungsleiterin eines "Jugend"-Amtes gleichzeitig
"Ansprechstelle für Frauenfragen" ist, kann wohl kaum etwas
anderes erwartet werden.
Wenn die Leiterin eines Karlsruher Jugendamtes als ideologisch einseitige
mütterzentrierte Referentin bundesweit bekannt ist, wundert das nicht.
Und wenn das Ganze von 8 SPD-Frauen (unter Mittäterschaft von 4 SPD-Männern)
seit Jahren zementiert und der kommunalen Finanzierung unterworfen wird, wundert
man sich auch nicht mehr über die sture Stabilität dieser Ungeheuerlichkeiten.
Die Grünen und die Roten haben uns gelehrt, dass es verabscheuungswürdig
ist, die Menschheit in Angehörige des eigenen Volkes und in Ausländer
aufzuteilen und dies mit unterschiedlichen Wertungen zu verbinden.
Dieselben Vordenker lehren uns auch seit einiger Zeit, dass es zwei Klassen
von Menschen gibt: Frauen und Männer (und genau in dieser Reihenfolge!).
Frauen seien die besseren Menschen, seien besonders förderungsbedürftig,
nie gewaltbereit und immer nur Opfer. Deshalb sei Gewalt gegen Männer
nicht verwerflich, überhaupt sei Gewalt immer nur dann Gewalt, wenn sie
von Männern gegen Frauen ausgeübt werde. Und deshalb müsse
man das Männliche überwinden, um eine menschlichere Gesellschaft
zu formen.
Wir haben begriffen, was geschieht, wenn ein zu überwindender Mann auch
ein Vater und zudem Ausländer ist!
Antwort auf dieses Fallbeispiel (bitte unter Benennung des Fallbeispieles)