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Fall Jörg B.

Wieder Missbrauch mit dem Missbrauch? Seit Mai 2006 wartet Jörg B. auf einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag zur Umgangsregelung mit seiner Adoptivtochter (6 Jahre) und seinem Sohn (4 Jahre). Jetzt haben wir bereits Januar 2008. Seiner Tochter begegnete er zuletzt im Juni 2005 unter hoch emotionalen Umständen: Die Tochter, die weinend ihren Vater umarmte, wurde von der wütenden Mutter aus den Armen des Vaters gerissen, wobei der Sohn - damals 2 Jahre alt - im Hausflur eingesperrt wurde. Seinen Sohn sah Jörg B. einmal 8 Monate lang nicht. Der Inhalt des gerichtlichen Vergleichs stand bereits bei der letzten Verhandlung fest. Bis auf die Kindesmutter, waren sich Gutachterin, Jugendamt, Richterin und Kindesvater einig über den weiteren Werdegang. Trotz mehrerer Anfragen seitens Anwalt, Jugendamt und Vater erfolgte keine Reaktion der zuständigen Richterin.

Zum Fall:

Jörg B. (Bauingenieur) trifft im Sommer 2001 seine Traumfrau aus alten Zeiten nach langen Jahren wieder - Sabine B. (Sozialpädagogin) mit einem 3-Monate alten Baby auf dem Arm. Einen Monat später zieht er bei ihr ein. Sie hat den Erzeuger Herrn L, einen äußerst aggressiven, arbeitslosen und leider auch krebserkrankten „Punk“, bereits vor der Geburt der Tochter verlassen. Dieser will jedoch Sabine und sein Kind zurück und bedroht Jörg mit dem Leben und wird öffentlich handgreiflich. Jörg B. hat Herrn L. wegen Morddrohung und Verleumdung angezeigt (Der Polizeibeamte während der Anzeige: „In die große linksradikale Wohngemeinschaft von Herrn L. können wir nur mit entsicherter Waffe hineingehen“). Sabine sagt, dass er nur blufft und gibt mehrmals Herrn L., der meist sehr unangenehm nach Alkohol und stark nach Zigaretten roch, die Tochter zum Umgang in diese verwahrloste und stadtbekannte Szenen-WG mit. Sie ließ sich auch nicht davon abhalten, obwohl ihr bekannt war, dass dort Kampfhunde frei herumliefen, dass stark geraucht und täglich Alkohol und vermutlich auch Drogen konsumiert wurden und der Vater selbst eine größere Huskyzucht besaß. Dies tat sie mit der „beruhigenden“ Aussage an Herrn B, dass das alles ganz liebe Menschen sind, die gut auf ihre Tochter aufpassen. Dort hätte sie Vertrauen, weil sie die Leute kennt. Immer wenn Herr L. seine Tochter zurückbrachte, roch sie stark nach Zigaretten.

Liebe macht bekanntlich blind und so heirateten Sabine und Jörg im Frühjahr 2002. Jörg adoptierte die Tochter von Frau B und alle 3 zogen Ende 2002 wegen eines Angebotes zum Selbstständigmachen von Jörg in die alten Bundesländer, 600 km entfernt von ihrer Heimat. Sabine war bereits in anderen Umständen, hatte Heimweh nach ihren Eltern (telefonierte mehrmals täglich mit ihrer Mutter) und Jörg versagte beim Versuch, sich selbstständig zu machen. Enttäuschung und Frustration waren auf beiden Seiten die Folge.

„Papa Pulla spielt“, sagte fröhlich eines Tages die 2,5 jährige Tochter. Als der Vater erklärte, die Tochter hätte ihm beim Toilettengang beobachtet (die Toilette war für die Kinder in diesem Alter nicht verschlossen), glaubt ihm Frau B nur zögerlich. Sie, die von einer überfürsorglichen und alles erlaubenden Mutter und einem defensiven, passiven Vater erzogen wurde, sie, die im Alter von 16 Jahren vergewaltigt wurde, sie, die sich mit dem Thema „ Sexueller Missbrauch an Mädchen“ in ihrer Diplomarbeit auseinandersetzte und ihre große Liebe bei einem Autounfall verlor, hat Herrn B auch nach der Heirat und Adoption die Verantwortung für die Tochter und später auch für den Sohn nicht übertragen wollen. Nur ihrer Mutter händigte sie das Kind zur Betreuung aus. So durfte Herr B zwar alle häuslichen Pflichten gegenüber den Kindern durchführen (Essen geben, Windeln wechseln, zu Bett bringen, etc.), aber alleine durfte er höchstens mit dem Kinderwagen eine Runde fahren. Ihren Schwiegereltern überließ sie einmal unfreiwillig und unter Tränen ihre Tochter im Alter von 1,5 Jahren. Danach nicht mehr, trotz Wunsch der Tochter. Ihre unbegründeten Ängste waren hier zu groß.

Anfang 2004 kam die junge Familie, auf Wunsch von Sabine, wieder in ihre Heimat zurück. Kurz darauf trennte sich der Vater vorübergehend von seiner Familie, vor allem, weil er das Gefühl hatte, das fünfte Rad am Wagen zu sein und wegen den ständigen Vorwürfen, alles falsch zu machen. Eine Paartherapie und ein Arbeitsplatz brachten die Familie schließlich wieder für ein halbes Jahr zusammen. Seine Frau begann während dessen eine Ausbildung zur Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche. Nun plötzlich durften die Kinder sogar den ganzen Tag vom Vater alleine betreut werden, nachdem seine Arbeitsfirma schloss und er gekündigt wurde. Durch die erneute Arbeitslosigkeit fingen aber die Probleme wieder an. Durch Sabines ständige Unzufriedenheit, ihr Misstrauen, die ständigen Schuldzuweisungen, übermäßige Kontrolle und wegen ihrer immer stärker werdenden Dominanz, zog Jörg B. sich immer mehr zurück. Er wurde zunehmend depressiver. Sabine wollte, dass er sich bei ihr in der Psychiatrie behandeln ließe. Seine Tante, selbst Ärztin, machte ihn darauf aufmerksam, dass er, wenn überhaupt, zu einer psychosomatischen Kur fahren sollte und sah in Sabines Worten vor allem einen taktischen Schachzug, wenn es später um Scheidung und Umgangsregelungen geht. Kurz darauf, nachdem es am Geburtstag seiner Tochter zur Eskalation durch Mobbing seiner Frau und deren Mutter kam, verließ er seine Familie und begab sich in eine psychosomatische Klinik. Dort gab er Sabine zu verstehen, dass er sich trennen wird.

Anschließend zog er nach München zu seiner Schwester, um einen Neuanfang zu beginnen. 1 x im Monat durfte er seine Kinder in der südbrandenburgischen Kleinstadt besuchen. Die Umgänge fanden meist mit der Mutter zusammen statt. Sabine versuchte ihn anfänglich zurückzugewinnen. Nachdem Jörg B. seiner Frau endgültig klar machte, dass er nicht mehr zurückkommen werde und eine weitere Paartherapie zur Trennungsbegleitung abschlug, wurde es für ihn immer schwieriger, Termine für die Umgänge zu erhalten. Bei einem der Umgänge sagte sein Sohn einmal, er habe jetzt einen neuen Papa und der sähe so aus wie er.

Jörg B bat schließlich das Jugendamt um Hilfe zur Vermittlung. Da sich der Vater während der Umgänge auf Weisung der Mutter nicht aus ihrem Blickfeld bewegen sollte, erbat der Vater begleitete Umgänge. Termine wurden mit dem ASB ausgemacht. Mit Hilfe des Jugendamtes konnte Jörg auch einen Umgang im Kindergarten wahrnehmen. Die Mutter untersagte jedoch weitere Termine in der Kita wegen seiner „Sonderstellung im Kindergarten“, aber auch weil die Kinder nach diesem Umgang nicht die nötigen 3 bis 4 Stunden Mittagsschlaf gehalten haben und abends dann zu nervig waren. Telefonischen Kontakt lässt die Mutter nur über ihr Handy zu. Die neue Festnetznummer bekommt er nicht. Da sie die Kinder jedoch nicht beim Telefonieren unterstützte, kam so gut wie keine Verständigung zustande. Einen Brief an seine Kinder ließ Sabine psychologisch begutachten. Daraufhin empfahl das Jugendamt, die Briefe an den Kindergarten zu senden und von den Erzieherinnen prüfen und vorlesen zu lassen. Das funktionierte rund ein halbes Jahr sehr gut, bis Sabine dies vereitelte.

Als die Mutter ihm sagte, dass die Umgänge für die nächsten 1 bis 2 Jahre so weiterlaufen sollten und sie erst dann wieder entscheiden wird, ob sie das Vertrauen hat, den Kontakt zu lockern, ging Jörg B. mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung vor Gericht, um die Kinder zu einer Nachfeier des Geburtstags seiner Tochter zu seinen Eltern zu holen. Die Richterin machte deutlich, dass der Umgang hierfür bereits im Rahmen der Umgangsregelung stattgefunden hat und der Antrag daher keine Aussicht auf Erfolg hat. Sabine schoss darauf hin einen Monat später zurück, indem sie den Vater wegen sexuellem Missbrauch an seiner Tochter anzeigte, wie sie es ihm damals bereits angekündigt hat, falls er sie irgendwann verlassen sollte. Damit konnte sie die Form des beschützten Umgangs forcieren.
Die Umgänge sind von anfänglich 1,5 Stunden, später dann nach hartem Kampf mit Hilfe des Jugendamtes auf 2 Stunden erweitert worden.

Mitte 2006 hat dann Frau B den Kontakt ganz eingestellt, weil sich bei ihr der Verdacht auf Missbrauch massiv erhärtet hätte. Zu diesem Zeitpunkt begann Jörg B. eine Ausbildung zum Jugenderzieher und Erlebnispädagogen im Rhein-Neckar-Gebiet, mit dem Ziel, seinem Leben wieder einen Sinn zu geben und aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen.

Das Gericht gab auf Grund der eingestellten Umgänge nun ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag, ohne jedoch eine Fortsetzung der Umgänge festzulegen. Der Vater zieht wieder vor Gericht mit dem Erfolg, dass neue Umgangstermine bis zum endgültigen Urteil festgelegt werden. Des Weiteren soll sich Jörg verpflichten, außerhalb der beaufsichtigten Umgänge keinen Kontakt mit den Kindern aufzunehmen, um eine weitere Eskalation der Parteien zu vermeiden. Beim ersten Umgang sind die Kinder krank, danach beschränkt sich das Kranksein nur noch auf seine Tochter.

Die Gutachterin erkannte keine Bestätigung des Verdachts auf sexuellen Missbrauch, konnte ihn aber natürlich nicht ganz ausschließen. Sie stellt fest: Nach einem halben Jahr Trennung möchte die Tochter nun nicht mehr zum Vater – weiß aber auf Nachfrage nicht, warum und entwickelte schwere psychosomatische Leiden (Haare büschelweise ausgerissen, Fußnägel ausgerissen, Bauchschmerzen, Kopfschmerzen). Das Gutachten schiebt das Verhalten der Tochter eindeutig dem bindungsintoleranten Verhalten der Mutter zu. Von einem Loyalitätskonflikt durch die Mutter ist die Rede. Die 5-jährige gibt u. a. im Gutachten sinngemäß an: „Mama sei traurig gewesen und habe geweint, weil Papa weggegangen sei. Mein Bruder und ich haben dann versucht, Mama zu trösten, aber das ging nicht, weil sie so traurig war. Aber jetzt ist Mama froh, weil Papa weg ist.“ und zum anderen sagte sie: „Papa war immer lieb zu mir. Er hat mir nie was Böses getan und alles hat Spaß gemacht mit ihm. Ich würde es schön finden, wenn Papa mich besuchen kommt, aber er kommt nicht mehr, dass weiß ich genau!“ Grundsätzlich werden dem Vater durch das Gutachten hohe erzieherische Kompetenzen zugesprochen und ein liebevoller, einfühlsamer Umgang bescheinigt, was auch über das Verhalten der Mutter gesagt wird. Der Vater handle auch aus einer tiefen Zuneigung und einer tiefen Überzeugung heraus.

Dennoch will die Gutachterin eine klare Grenzsetzung zum Missbrauch nicht hundertprozentig erkannt haben und begründete dies mit den Punkten:

Interessant ist, dass das Verhalten, das Jörg kritisch und negativ angerechnet wurde, in Broschüren des Bundesministeriums für Familie erst im Jahr 2007 nicht nur empfohlen, sondern durch weitere Empfehlungen weit übertroffen wurden.

Im Rahmen der Gutachtenerstellung konnte Jörg B. dann endlich Anfang 2007, nach 8 Monaten, seinen Sohn wiedersehen. Die Tochter war bei den Terminen angeblich immer krank und dann wollte sie auch nicht mehr. Der erst 3-Jährige hat ihn zwar nicht mehr erkannt, konnte jedoch innerhalb des Umgangs die Beziehung wieder voll herstellen und freute sich auf den nächsten Kontakt.

Mitte 2007 stellte Jörg B. dann den Umgang mit seinem Sohn ein. Die Mutter hatte ihm nun auch noch untersagt, mit seinem Sohn sich außerhalb der Räumlichkeiten der Umgangsbegleitung aufzuhalten, weil dort, wie sie in der Hauptverhandlung im Mai 2007 auch bei Gericht vortrug, leichter die Gefahr besteht, dass der Vater den Kindern etwas zuflüstert oder sie unbemerkt missbräuchlich berühren könnte. In den Räumlichkeiten ist eine bessere und engere Kontrolle möglich, so die Mutter! Weiterhin sagte sie, falls ihre Tochter zu den Umgängen gezwungen werden sollte, möchte sie sie mindestens ein halbes Jahr vorher therapeutisch darauf vorbereiten, damit sie sich gegenüber ihrem Vater durchzusetzen und Nein sagen lernt. Damit stieß sie zwar bei allen Beteiligten auf Unverständnis. Allerdings hat sie ihre Anordnung, dass die Umgänge nur noch in den „Räumlichkeiten des ASB“ stattfinden sollen, trotz Gegenwehr des Jugendamtes und des ASB durchsetzen können, weil es noch keinen gerichtlichen Entscheid gab. Das Jugendamt erklärte dem Vater, dass er gegen diese Anweisung wiederum nur gerichtlich vorgehen könne, solange der Vergleichsvorschlag vom Gericht nicht da ist. Aber bis dahin können wieder einige Monate vergehen und dass weiß auch Frau B!

Da Jörg B. ein sehr naturbezogener Mensch und sein Sohn ein sehr aktives Kind ist, der es liebt, mit seinem Vater ins Grüne zu gehen, forderte der Kleine dies auch bei jedem Umgang ein. Sein Sohn war sehr traurig, als der Vater ihm erklärte, sie könnten nun nicht mehr raus und würden im Zimmer und auf dem Innenhof spielen.

Der Vater hat daraufhin die Umgänge bis zu einer gerichtlichen Entscheidung eingestellt. Auf Grund der Einstellung der Umgänge hat nun die Mutter die alleinige elterliche Sorge beantragt, gegen die der Vater jetzt ankämpft. Da Anfang 2008 noch immer keine Reaktion von Seiten des Gerichts erfolgte, nimmt Jörg B die Umgangskontakte, auch aus der Befürchtung heraus, sein Sohn könnte zu sehr entfremdet werden, wieder auf.

Den verbissenen Kampf der Mutter musste Jörg dann Ende 2007 wieder einmal spüren. Frau B hat herausbekommen, als was und wo sich Jörg ausbilden lässt. Sabine meldete sich unter falschem Vorwand (möchte Ausbildung als Jugenderzieherin machen) bei dessen Schule an und redete ihm übel nach, ohne jedoch seinen Namen zu nennen. Sie sprach von Schülern, die Kinder sexuell missbraucht haben. Auf Grund der Namensgleichheit wurde Herr B nun zur Rede gestellt. Da das Ermittlungsverfahren zum Verdacht auf Missbrauch bereits eingestellt wurde, konnte Jörg B seine Ausbildung jedoch fortsetzen.

Antwort auf dieses Fallbeispiel (bitte unter Benennung des Fallbeispieles)

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