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Fall GÜNTER

Häusliche Gewalt, Unterhaltsverweigerung und Täterinnenschutz in der Familienrechtspraxis

Was geschieht, wenn eine Mutter gegen die Kinder gewalttätig ist und natürlich trotzdem den Vater wie üblich entsorgen will?
Zunächst wird sie vom Jugendamt gedeckt.
Wenn dann der Vater Glück hat, ahnt der Richter, dass da evtl. doch etwas faul sein könnte. Er handelt aber nicht entschieden, wie für jede Mutter sonst üblich, sondern beauftragt einen Gutachter, was alles natürlich um ein halbes Jahr verzögert.
Hat der Vater viel Glück, kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass die Kinder zum Vater sollen.
Und jetzt kommts dick:
Der Vater ist für alles zuständig, verschuldet sich total.
Die Mutter lebt wie die Made ich Speck und verdient gerade so viel, dass sie keinen Unterhalt zu zahlen hat.
ALLE, auch die Anwältin des Vaters, führen diesen an der Nase herum, und machen ihm klar, dass er doch froh sein sollte, dass er die Kinder bei sich habe und dass er ja alles unterlassen solle, was diesen Zustand gefährde.
Der Mutter müsse man erst Zeit lassen, die Tatsache, dass sie die Kinder "verloren" habe, zu verkraften und man könne jetzt gegen diese bemitleidenswerte Arme nicht auch noch Forderungen stellen.

Klassenjustiz gegen Eltern erster und zweiter Klasse.
Frauenförderung bis zum Täterinnenschutz.
Unterhaltsverweigerung ist mütterlich.
Häusliche Gewalt ist weiblich.


So beschreibt der Vater selbst seine Situation:

Eigentlich weiß ich gar nicht wo ich anfangen soll. Zusammenfassend ist zu sagen, dass ich nicht nur absolut blank bin, sondern dass ich mich im letzten Jahr bis über beide Ohren privat zusätzlich verschuldet habe, um den Kindern zu ermöglichen, dass sie seit dem 09.10.2006 in meiner Mietwohnung wohnen, während die Mutter in der ehelichen 143 m2 großen Eigentumswohnung residiert. D.h. seit 11-2007 ist sie nun wohl aus der gemeinsamen Eigentumswohnung ausgezogen.

Die Kinder lebten nach der Trennung am 23.09.2005 erst bei der Mutter. Am 09.10.2006 haben mich die Kinder angerufen, dass sie es bei der Mutter nicht mehr aushalten. Die Kinder mussten sich jeden Abend alleine versorgen. Zudem wurden sie sowohl von der Mutter als auch vom Großvater mütterlicherseits in den Schwitzkasten genommen und übers Knie gelegt. Es war mir gelungen, meinen Sohn ohne Wissen der Mutter nach einem Vorfall ins Krankenhaus zu bringen und die Gewalt, die an ihm verübt wurde, ärztlich zu dokumentieren. Das Jugendamt hat dieses ärztliche Attest jedoch unterschlagen und nicht dem Richter vorgelegt. Stattdessen hat das Jugendamt die Mutter gelobt und befürwortet, dass die Kinder wieder zur Mutter zurück sollen. Die Gegenseite behauptete, dass ich den Kindern alles nur eingeredet hätte. Allerdings hat der Richter in der Anhörung am 12.10.2006 den Kindern geglaubt, zu seiner Absicherung jedoch ein psychologisches Gutachten beauftragt. Der psychologische Gutachter kam am 11.04.2007 nach 33 Seiten zum Schluss:

"... Die Zusammenschau und Gewichtung der Gutachtenbefunde ergibt deutlich, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt beim Vater behalten sollen. ..."

Am 13.07.2007 hat mir der Richter das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Das Urteil ist seit dem 19.08.2007 rechtskräftig.

Und nun zu den Finanzen. Obwohl die Kinder seit dem 09.10.2005 in meinem Haushalt leben, hat die Mutter bis zum heutigen Tag keinen Cent Kindesunterhalt bezahlt. Erst am 06.03.2007 konnte ich meine Anwältin dazu bewegen, ab März 2007 Kindesunterhalt fällig zu stellen. Die Antwort der Gegenseite ergab, dass die Mutter nur sowohl verdient, wie sie für sich braucht. Des Weiteren hat mir meine Anwältin davon abgeraten, beim Jugendamt Kindesunterhaltsvorschuss zu beantragen, weil dies den Richter dazu bewegen könnte, aus finanziellen Gründen das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter zu übertragen. Daher habe ich erst nach der Urteilsverkündung vom 13.07.2007, nämlich am 01.08.2007 Kindesunterhaltsvorschuss beantragt. Dem Antrag hat das Jugendamt am 06.09.2007 stattgegeben. Ob das Jugendamt die Mutter dazu auffordert, sich um ihre Erwerbsobliegenheit zu kümmern, ist mir nicht bekannt. Im Bewilligungsbescheid steht: "Für die gewährten Leistungen geht der Anspruch des berechtigten Kindes auf Unterhalt gegen Frau XXX auf das Land Baden-Württemberg nach §7 UVG über."

Nachdem die Kinder seit dem 09.10.2006 ihren gewöhnlichen Aufenthalt beim Vater hatten, bewohnte die Mutter weiterhin alleine die gemeinsame 143 m2 große eheliche Eigentumswohnung. So war es den Kindern während des gesamten Schuljahres 2006/7 nicht möglich, in ihren gewohnten Lebensraum zurückzukehren. Ich war dadurch gezwungen, die Kinder täglich mehrfach zwischen meiner neuen Heimatstadt und dem bisherigen Wohnort hin und her zu fahren, um ihnen in der so oder so sehr angespannten Situation nicht noch einen Schulwechsel zumuten zu müssen. Insgesamt waren bis heute 812 Fahrten a 16 km zu leisten. Nachdem der psychologische Gutachter im gemeinsamen Termin mit den Eltern am 02.03.2007 deutlich machte, dass die Kinder die Vorfälle nicht erfunden haben und sie ihnen auch nicht vom Vater indoktriniert wurden, nahm die Mutter eine 180°-Kehrtwende, schilderte, dass die Kinder einen liebevollen Vater hätten und betonte, dass sie damit einverstanden wäre, dass die Kinder beim Vater leben. Die Ankündigung der Mutter, die eheliche Eigentumswohnung im Juli 2007 zu verlassen, hat sie nicht eingelöst. Hätte ich die Mietwohnung zu diesem Termin gekündigt, würde ich seit Juli 2007 mit den Kindern auf der Straße sitzen. So dass die Kinder von der Mutter zum Schuljahr 2007-2008 zu einem Schulwechsel gezwungen wurden.
Die Mutter hat gegen mich weiteren Rufmord betrieben, so dass die Lehrerin meines Sohnes, Nachbarn, Eltern von Schulkameraden und Schulkameraden selbst die Kinder bearbeitet haben, zur Mutter zurück zu kehren. Erst am 31.01.2007 konnte ich meine Anwältin dazu bewegen, ab Februar 2007 eine Nutzungsentschädigung für die Eigentumswohnung fällig zu stellen. Allerdings hat meine Exfrau auch hierfür bisher keinen Cent bezahlt. Seit Dezember 2007 bedient sie nun auch nicht mehr die hälftigen Tilgungsraten der Eigentumswohnung und bezahlt für die gemeinsame Eigentumswohnung auch keine Nebenkosten mehr.

Nach massivem Druck hat meine Anwältin dann am 10.12.2007 die bisher nicht gestellten Forderungen zum 20.12.2007 fällig gestellt und der Gegenseite einen entsprechenden Vertragsentwurf zukommen lassen. Die Fristverlängerung läuft am 11.01.2008 ab.

Nun stellt sich die Frage, ob ich mich monatlich um weitere jeweils 1.000,- EURO privat verschulden soll, um die gemeinsame Eigentumswohnung, bei der meine Exfrau hälftige Eigentümerin ist, für die Kinder zu halten oder besser Privatinsolvenz anmelden soll. Von meiner Anwältin höre ich immer nur, dass ich meine Exfrau zu nichts zwingen kann, so dass ich das Gefühl habe, dass ich die Objektivität verloren habe. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass ich nicht nur von meiner Exfrau, sondern auch vom Jugendamt und von meiner eigenen Anwältin an der Nase herumgeführt werde.

 

Anmerkung des VAfK-Karlsruhe:
Gewalttäterinnen werden gedeckt und gehätschelt, während gleichzeitig alles unternommen wird, Vätern pauschal Gewalttätigkeit zu unterstellen.
Wie sonst soll man die Überschrift in der Ostseezeitung vom 04.01.2008 deuten:
"Gesellschaft darf prügelnde Väter nicht dulden"
Und im Text wird dann Ausweisung empfohlen...

(Link zum Artikel)


Antwort auf dieses Fallbeispiel (bitte unter Benennung des Fallbeispieles)

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