Übersichtsliste Fallbeispiele / Fall 569 "Görgülü"

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Pressemitteilung der Familie Görgülü zum Abschluss des Sorgerechtsverfahrens
12. Oktober 2008

Beschluss: Alleiniges Sorgerecht für Kazim Görgülü seit Wochenende rechtskräftig
"Sofortige personelle Konsequenzen im Landkreis Wittenberg gefordert"

Am Wochenende ist ein Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg rechtskräftig geworden, der das alleinige Sorgerecht über seinen Sohn auf Kazim Görgülü überträgt. Damit ist der jahrelange erbittert geführte Kampf durch alle Instanzen gegen die Pflegeeltern und das zuständige Jugendamt Wittenberg beendet worden. Die deutsche Mutter hatte das Kind ohne Wissen des Vaters zur Adoption freigegeben. Der kleine Junge wurde ohne väterliche Zustimmung danach bei Pflegeeltern untergebracht.

Der Fall hat national und international für hohes Aufsehen gesorgt und dürfte in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte einmalig sein: In insgesamt etwa 44 Verfahren (Sorgerechts-, Umgangsrecht-, Adoptions- und Verwaltungsgerichtsverfahren) vor dem Amtsgericht Wittenberg, dem Oberlandesgericht Naumburg, dem Bundesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundesgerichtshof und dem Landgericht Dessau mit etwa 74 Beschlüssen kämpfte Görgülü verzweifelt um seinen Sohn, der seit Februar dieses Jahres bei ihm und seiner zweiten Frau lebt.

Empört und fassungslos reagiert Görgülü auf eine kürzlich vom Landkreis Wittenberg erhobene Forderung an ihn, er müsse sich vom 1. Januar 2007 bis 11. Februar 2008 an den Pflegekosten des Jungen im Rahmen der Jugendhilfe finanziell beteiligen: "Erst stehlen sie mir meinen Jungen, dann soll ich dafür auch noch zahlen. Diese Beamten sollen sich schämen. Sie zeigen keinerlei Einsicht in ihr rechtswidriges Verhalten, welches ihnen sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom Bundesgerichtshof mit sehr deutlichen Worten bescheinigt wurde. Dieses Jugendamt sollte sein Personal auswechseln, schlimmer geht es nimmer!"

Celestina und Kazim Görgülü fordern den sofortigen Rücktritt des Landrats Wittenberg, Jürgen Danneberg: "Anscheinend weiß er nicht, was in seiner Behörde vor sich geht. Damit hat er sich fachlich disqualifiziert und ist seiner Aufgabe nicht gewachsen.

Das gleiche gilt für die Leiterin des Jugendamtes, Frau Wistuba, die unseres Erachtens federführend dafür verantwortlich ist, dass die höchstrichterlichen Beschlüsse aus Karlsruhe und Straßburg nicht nur nicht beachtet, sondern konterkariert wurden und wir jahrelang kämpfen mussten. Wir fordern den Landkreis Wittenberg öffentlich auf, endlich Konsequenzen zu ziehen und dieses Personal insbesondere im Jugendamt auszuwechseln. Deren jahrelanges Verhalten - bis zum heutigen Tage - spricht Bände und ist nunmehr mit nichts, aber auch gar nichts mehr zu entschuldigen."


*Endgültiger Sorgerechtsbeschluss*

In der richterlichen Anhörung im Abschlussverfahren schilderte der kleine Junge offen, warum er derzeit Probleme mit dem persönlichen Kontakt zu den früheren Pflegeeltern hat. Im Beschluss steht: "So kann er nicht wirklich erkennen, dass sie seine Entscheidung verstehen und respektieren. Vieles von dem, was sie ihm über den Vater und seine Familie erzählten war falsch, wie er jetzt weiß. Er will ihre Fragen und Vorwürfe nicht hören. Manchmal vermisst er sie aber auch."

Kritisch setzte sich das Amtsgericht Wittenberg in dem nun rechtskräftig gewordenen Beschluss mit der Rolle der Pflegeeltern auseinander:

"Beachtenswert waren die über mehr als acht Jahre gewachsenen Bindungen im Familienverband der Pflegefamilie. C. ist von den Pflegeeltern liebevoll und im Alltag verantwortungsvoll erzogen worden. Sie haben ihn altersgerecht gefördert und ihm ein gepflegtes Umfeld bereitet. Die Pflegeeltern haben aus ihrer Sicht alles getan, um die Familie mit dann zwei Adoptivkindern perfekt werden zu lassen. Allerdings vermochten die Pflegeeltern es nicht, mit der Herkunft des Kindes kindeswohlgerecht umzugehen. So vermittelten sie allein durch ihr Verhalten den Eindruck, dass die Existenz und das Bekanntsein des Kindesvaters ebenso wie dessen stetiger Wunsch nach Teilhabe an bzw. Übernahme der Elternverantwortung für C. eine permanente Belastung ja gar Bedrohung des Lebens ihrer Kleinfamilie darstellt.

Dies wiegt umso schwerer, weil sie die anfängliche Toleranz zur Herausbildung einer Vater- Sohn-Bindung aufgaben, sobald sie im Jahre 2000 den Kindesvater persönlich als loyalen und ernsthaft am Kind interessierten Menschen kennenlernen durften. Über die Jahre stellten sie sodann immer wieder ihr eigenes Interesse an der Durchführung der Adoption C.s und dem Erhalt ihrer Kleinfamilie voran und ignorierten wiederholt nicht nur verbindliche gerichtliche Entscheidungen sondern auch die Aufforderungen des gesetzlichen Vertreters C.s, des Amtsvormundes. Letztlich ist festzustellen dass gerade diese Unfähigkeit die eigenen - verständlichen - Emotionen beiseite zu schieben und die Bindung des Kindes an den leiblichen Vater und dessen Familie zuzulassen dazu führte, dass C. die Pflegefamilie verlassen wollte und will."

Das Amtsgericht Wittenberg zeigte sich beeindruckt vom Verhalten der Familie Görgülü, die jahrelang der Willkür des Jugendamtes Wittenberg und des Oberlandesgerichts Naumburg ausgeliefert war:

"Der Antragsteller selbst hat in den zurückliegenden Monaten - aber auch durch sein Verhalten in den jahrelangen Gerichtsverfahren - unter Beweis gestellt, dass er zur vollen Übernahme der Elternverantwortung in der Lage ist.
Er kann sich dabei der Unterstützung seiner Familie sicher sein und holt sich offenkundig die fachliche Beratung, die er für spezielle Fragen benötigt selbst ein. Berührungsängste beim Umgang mit den deutschen Behörden, hier vor allem dem örtlichen Jugendamt, hat er nicht gezeigt, ungeachtet der Erfahrungen der letzten Jahre. Die hieraus erkennbaren positiven Persönlichkeitszüge des Kindesvaters bieten durchaus auch bei offensichtlich weiterhin vorhandenem Konfliktpotential die Gewähr für eine gesunde Entwicklung des Sohnes. Die ruhige Ausstrahlung des Antragstellers, seine inzwischen starke Einbindung in die Gemeinde, wirtschaftliche Eigenständigkeit und die anhaltende Unterstützung der Großfamilie, allen voran der Ehefrau, sind eine gute Grundlage für den weiteren Ausbau und die Festigung der familiären Bindungen für Vater und Sohn."


*Persönliche Einschätzung der Familie Görgülü*

Kazim und Celestina Görgülü haben mit großer Erleichterung auf den Beschluss reagiert: "Wir können niemandem erklären, wie viele schlaflose Nächte wir verbracht haben und wie oft wir geweint haben. Es war zermürbend zu sehen, dass Bundesverfassungsgerichts-Urteile oder das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom zuständigen Jugendamt Wittenberg und von drei Richtern des Oberlandesgerichts Naumburg schlichtweg ignoriert wurden. Wir sind nun sehr glücklich darüber, dass C. bei uns wohnt. Gleichzeitig haben wir den Glauben an den deutschen Rechtsstaat verloren. Viele Menschen, die vor den Gerichten in Deutschland um ihre Kinder kämpfen, haben resigniert. Denn die meisten von ihnen verfügen nicht über die überwältigenden Hilfen, die wir bundesweit in vielerlei Form erhielten. Diese Tortur durchzustehen hätten wir allein nie geschafft.

Aus den jahrelangen Erfahrungen heraus fordern wir sofortige personelle Konsequenzen im Landkreis Wittenberg sowie beim Oberlandesgericht Naumburg.

Das Tagebuch der Familie Görgülü

Eintrag vom 12.10.2008

Nach neun Jahren Kampf hat Kazim nun endlich das alleinige Sorgerecht für seinen Sohn Christofer. Am Freitag den, 10.10.2008 bestätigte uns das Amtsgericht Wittenberg die Rechtskraft.
Unsere Petition vom 18.09.2008 wurde vom Petitionsausschuss Sachsen-Anhalt zurückgewiesen, "weil sich keine Anhaltspunkte für eine nicht mit den Gesetzen sowie den ergangenen familiengerichtlichen Entscheidungen in Einklang stehende Handlungsweise des Landesverwaltungsamtes und des Landkreises Wittenberg feststellen lassen".

Weitere Dokumente:

*Sorgerechtsbeschluss vom 28.09.2008 vom AG Wittenberg
*Petition Görgülü vom 18.09.2007 an den Petitionsausschuss von Sachsen-Anhalt
*Antwort Görgülü vom Petitionsausschuss von Sachsen-Anhalt vom 18.03.2008
*Väteraufbruch: Petition an den Petitionsausschuss von Sachsen-Anhalt vom 05.10.2007
*Petition Väteraufbruch an den Petitionsausschuss von Sachsen-Anhalt vom 03.12.2007
*Antwort Väteraufbruch vom Petitionsausschuss Sachsen-Anhalt vom 14.12.2007

Mit der Sorgerechtenscheidung vom 28.09.2008 ist der jahrelange erbittert geführte Kampf durch alle Instanzen gegen die Pflegeeltern und das zuständige Jugendamt Wittenberg beendet worden. Die deutsche Mutter hatte Christofer ohne Wissen von Kazim zur Adoption freigegeben. Der kleine Junge wurde ohne väterliche Zustimmung danach bei Pflegeeltern untergebracht.
Die Schreiben des Petitionsausschusses von Sachsen-Anhalt zeigen, dass auch die Politiker in Sachsen-Anhalt kein Interesse haben, sich mit den Ursachen für das seit neun Jahren anhaltende Unrecht zu befassen. Das Schreiben verhöhnt nicht nur Kazim und seinen Sohn, sondern auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das Bundesverfassungsgericht und den Bundesgerichtshof. Alle diese Instanzen haben die Verletzung von Grundrechten festgestellt.


09.10.2008

Im Streit um Sorgerecht eines Vaters keine Anklage gegen Richter

Naumburg. Im jahrelangen Streit um das Sorgerecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn gibt es keine Anklage gegen drei Richter wegen Rechtsbeugung. Das Oberlandesgericht in Naumburg (OLG) hat die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Nicht-Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Halle als unbegründet verworfen. Dies teilte ein OLG-Sprecher am Mittwoch mit. Eine vorläufige Bewertung habe ergeben, dass eine Verurteilung der Richter nicht zu erwarten sei. [mehr]

25.10.2007, Dietmar Nikolai Webel, Bundesvorstand des VAfK zur neuesten BGH-Entscheidung im Fall Görgülü

"Es tut uns sehr leid. Wir haben einen Fehler gemacht?"

Der BGH hat entschieden und doch nicht entschieden: Die Beschwerde über den Sorgerechtsbeschluss des OLG Naumburg wurde zwar zurückgewiesen, aber die Richter machten klar, dass der betroffene Vater daran keine Schuld hat und haben kann. Im Gegenteil. Sie gingen weit über das hinaus, was erforderlich gewesen wäre. Nach Lesen des Beschlusses könnte man den Inhalt folgendermaßen zusammenfassen:

„Wir haben die Nase voll. Hallo, Behörden von Sachsen-Anhalt, es reicht uns jetzt. Macht, was wir Euch jetzt sagen und Schluß endlich mit der Hinhalte-Taktik. Das Kind kommt jetzt schnellstmöglich zurück zum Vater. Ein Trennungsschmerz ist dann da, es wäre auch schön, wenn der Junge weiterhin noch mit den Pflegeeltern und dem Pflegebruder Kontakt haben könnte – aber ansonsten ab zum Vater. Und zwar dalli, dalli. Und basta. Keine Widerrede mehr, das könnt Ihr auch jetzt nicht mehr haben, weil man gegen eine Zurückweisung ja nicht klagen kann. Also, keine Fisimatenten mehr, wir haben Euch auch alles noch mal vor die Nase gehalten, was Ihr im Einzelnen für Mist gemacht und damit das Ganze unsäglich in die Länge gezogen habt. Sogar noch nach dem EMGR-Urteil und später nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Jetzt lassen wir uns nicht mehr von Euch auf der Nase herumtanzen, die Görgülüs haben genug gelitten, ihre Rechtsanwältin Azime Zeycan genug gekämpft. Wir sagen jetzt dem Jugendamt und dem Vormund wie das geht, damit der Junge jetzt zum Vater kommt und basta.“

Schelte für das Naumburger OLG

In einer bemerkensweiten Detailgenauigkeit wurde akribisch jeder Beschluss aufgezählt, wer wann in Beschwerde gegangen ist, wie entschieden worden ist – um eines wohl genau aufzuzeigen: mit welcher unzumutbar langen Zeitspanne ein Vater vergeblich um seinen Sohn gekämpft hat. Und welche gravierenden Rechtsverletzungen vom Oberlandesgericht Naumburg nicht nur nicht verhindert worden seien, sondern wohl eher noch ihre Unterstützung fanden. An dieser Stelle wurde auch klar, dass eine mutige Amtsrichterin in Wittenberg sich vergeblich immer wieder gegen das mächtige OLG gestemmt hat – und zuletzt doch Recht behalten sollte. Ach ja, und der BGH vergaß auch nicht zu erwähnen, dass man ja ursprünglich einen renommierten Professor der Kinder- und Jugendpsychiatrie als Gutachter nehmen wollte. Und was nahmen die Richter aus dem Naumburger no-go-area? Frau Kerstin von Gehlen. Frau wer? Vergessen wir es schnell, Schwamm drüber.

Verständnis für die Aktivitäten des Vaters – Klare Grenzen den Pflegeeltern gezeigt

Auffällig an der BGH-Entscheidung war auch das Verständnis, welches die Richter für das Verhalten des Vaters aufbrachten – wenn er demonstrierte oder wenn er sich an die Öffentlichkeit wandte. Denn wenn man „gegen wiederholt fehlerhafte Entscheidungen“ kämpft, dann auch so. Auf deutsch: „Die Naumburger Juristen, die Pflegeeltern, das Jugendamt und die anderen Behörden haben Euch Unrecht getan, dann darf man auch dagegen demonstrieren. Aber erst, wenn es hohe Gerichte feststellen.“

Deutlich dagegen die Drohung gegen die Pflegeeltern und deutlich auch die Unterstützung für den zuletzt eingesetzten Vormund: Wenn die Pflegeeltern sich weiter gegen den Umgang mit dem leiblichen Vater sträuben, dann hilft nur eins: Kindesherausnahme. Zumal der BGH wohl das Verhältnis zwischen Pflegeeltern und Kind als gestört ansieht. Die Rolle einer leiblichen Elternschaft wurde gegenüber sozialer Elternschaft hervorgehoben.

Auswirkungen des BGH-Beschlusses für nicht-eheliche Väter

In den Fällen, wo Mütter nicht betreuen können oder wollen, dürften nun Väter aufgrund ihres natürlichen Elternrechts Vorrang haben. Bevor ihre Kinder von Dritten betreut werden sollen, haben ihre Väter Vorrang vor allen anderen Betreuungspersonen. Voraussetzung ist natürlich wie immer, dass das Kindeswohl nicht gefährdet sein darf, aber auch hier gilt: Trennungsschmerz ja, aber die langfristigen Auswirkungen der Trennung von Kindern und ihren Eltern/Vätern muß mit berücksichtigt werden.

Mögliche Schwachpunkte

Natürlich könnte man den BGH-Beschluss auch kritisch sehen: Warum keine weniger einschneidende Maßnahmen? Warum keine Einsetzung eines Umgangspflegers? Tja, dann wären die Probleme nicht gelöst. Wenn der leibliche Vater über Krankenhaus-Aufenthaltsorte entscheiden soll und die Pflegeeltern sich dagegen sperren sollten? Es gäbe also in der Praxis dauernd Konfliktpotentiale. Daher ist der BGH-Beschluss letztlich die richtige Entscheidung. Es wird jedoch Kritik geben: Woher nimmt der BGH die Gewissheit, dass das Verhältnis Kind-Pflegeeltern gestört ist? Das hätte man auch genauer erklären können. Sicherlich. Aber letztlich kommt es darauf nicht an. Niemals war das Kind bei Pflegeeltern, weil es - wie sonst üblich - bei Eltern herausgenommen werden musste.

Grenzen auch der Pflegeeltern-Lobby aufgezeigt

Pflegeeltern sind halt auch nicht immer gleich Pflegeeltern. Es gibt solche und solche, wie bei richtigen Eltern auch. Und das sollte zukünftig auch besser beachtet werden. Wenn Pflegeeltern als solche ungeeignet sind, sollte ein Wechsel des Kindes in eine andere Pflegestelle in Betracht kommen, damit der Wechsel zu den leiblichen Eltern vonstatten gehen kann. Daher ist dieser Beschluss auch eine Niederlage für die Pflegeeltern-Lobby. In diesem Falle haben Professor Dr. Ludwig Salgo von der Universität Frankfurt und Frau Dr. Gisela Zenz (eine pensionierte Universitätsprofessorin) zweimal eine Schlappe hinnehmen müssen – einmal als Prozessvertreter der Verfahrenspflegerin im Fall Görgülü vor dem Bundesverfassungsgericht und nun mit diesem BGH-Beschluss.

An dieser Stelle sollte deutlich gemacht werden, dass diese zwei Personen laut Behördenauskunft eine regelrechte Kampagne gegen Familie Görgülü gestartet haben sollen, ohne sie zu kennen. Ja, sie beantragten sogar den Umgangsausschluss im Fall Görgülü vor dem Bundesverfasssungsgericht als o.g. Prozessvertreter. Diese beiden Pflegeeltern-Lobbyvertreter, Salgo und Zenz, waren sich offenbar nicht zu schade, im Hintergrund im Görgülü-Verfahren mitzumischen. Aber um die Familie ging es wohl auch gar nicht.

Praktischerweise liegt Salgo auch die Ausbildung von Verfahrenspflegern sehr am Herzen. Und wie man im Fall Görgülü sehen kann, geht’s damit scheinbar auch leichter, um vor dem Bundesverfassungsgericht mal aufzutreten. Wobei die Frage erlaubt sein muß: Handelt es sich hier um einen Ideologiestreit oder geht es um einen kleinen Jungen und dessen Vater? Haben die beiden Professoren eventuell befürchtet, dass die Rechte leiblicher Eltern gestärkt werden könnten? Oder etwa gar die von leiblichen Vätern?

Nebenbei bemerkt: Auch in einem anderen Fall – in dem ein Vater mehr als zehn Jahre um seine beiden Kinder gekämpft hat - haben die beiden Frankfurter Professoren einen Verfahrensbeteiligten, nämlich den Ergänzungspfleger stetig „beraten“ und praktischerweise auch gleich das betreffende Frankfurter Jugendamt mit. Bis heute hat der betreffende Vater keinen Kontakt zu seinen Kindern, so wie er es sich wünscht. Anscheinend werden nicht nur im Görgülü-Verfahren manche Beteiligte von Frankfurter Professoren „beraten“. Ob man auf diese Weise Verfahren manipulieren kann? Diese Frage sollte sich jeder selber beantworten.

Fazit:

Das BGH-Urteil hat Klarheit gebracht. Die Frage ist nur, wie die Behörden von Sachsen-Anhalt nun in der Praxis angehalten werden können, damit jetzt zügig der Umgang ausgebaut und das Kind zum Vater wechseln kann. Denn bisher haben ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) und sechs Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht ausgereicht, um die Behörden endlich auf den richtigen Weg zu bringen.

Der Familie Görgülü ist soviel Unrecht passiert, dass es an der Zeit wäre, dass sich Behördenleiter oder der Oberlandesgerichtspräsident von N. (man mag es schon gar nicht mehr schreiben) wenigstens jetzt mit menschlichen Gesten melden würden. Mit nur einem Wort bei ihnen melden würden: „Entschuldigung.“ Und wer noch ein kleines bisschen mehr Größe hat, darf auch sagen: „Es tut uns sehr leid. Wir haben einen Fehler gemacht.“ (bih)

 

Antwort auf dieses Fallbeispiel (bitte unter Benennung des Fallbeispieles)

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