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Fall: Horst und Sabine Schulze (Namen geändert)

02.04.2010, Franzjörg Krieg

Verhandlung gegen den Vater Schulze
am 01.04.2010, 11.00 – 12.10 Uhr
im Amtsgericht Ettlingen

Gesch.-Nr. 1 Cs 240 Js 24419/09 – AK 49/10
wegen übler Nachrede
Richter Z.
Staatsanwalt: nicht die StaatsanwältIN, die die Anzeige zum Verfahren durchwinkte, sondern ein junger Mann
2 geladene Zeugen: die Kindesmutter, der mit dem Fall befasste Polizist

Bezug:
Fallbeispiel bis zum 01.07.2009
Redebeitrag von Reinhard Schöller auf der Kundgebungd


Im Vorfeld des Verhandlungstermines gab ich über den Verteiler des VAfK Karlsruhe eine Einladung zur Teilnahme an der Verhandlung heraus und versandte auch eine Pressemitteilung mit breiterer Streuung im swdt. Raum.

Die Einladung in der internen Mailrunde des VAfK sorgte für einen voll besetzten Sitzungssaal mit etwa 30 BeobachterInnen.
DANK an alle, die bis aus Waiblingen oder Freiburg angereist waren!
Die Einladung an die Medien brachte den Kontakt zum SWR, der noch am gleichen Tag in SWR4 eine Kurzreportage sendete.

In den letzten Minuten vor Beginn der Verhandlung wurde mit dem Verteidiger vereinbart, dass ich mich als Zeuge zur Verfügung stelle, was dann auch zu Beginn des Termines beantragt und angenommen wurde.

Der Richter war über das öffentliche Interesse sichtbar überrascht und reagierte auch etwas gereizt.
Er wendete etwas zu viel Zeit dafür auf, die Zuhörer und mich als Zeugen zu belehren und auch zu maßregeln (z.B. für zu spätes und vom Richter als störend empfundenes Erscheinen einer Beobachterin).

Es zeigte sich, dass statt der Einvernehmung der beiden geladenen Zeugen nur ich als Zeuge vernommen wurde.
Dabei stellte sich heraus:

  1. Herr Schulze hat keinen Zugang zur HP des VAfK Karlsruhe
  2. Die Einstellung seiner Geschichte erfolgte nicht auf sein Bemühen hin
  3. Die Verantwortlichkeit liegt allein bei der Führung des Vereins
Damit hatte der Richter mit dem Staatsanwalt die Möglichkeit, einen klaren Freispruch auszusprechen.

Das ist nicht die optimale Lösung. Die Sache ist für alle vom Tisch, was aber weder der Vater noch wir eigentlich wollten. Dieses Überschwappen eines familiengerichtlichen Verfahrens in den strafrechtlichen Bereich war nur möglich, weil zwar alle Strafanträge gegen die Mutter teilweise unverständlich weg gebügelt wurden, eine Anzeige gegen den Vater aber ohne Beachten einer Sorgfaltspflicht mit großem Aufwand gerichtlich betrieben wurde.

Wir hätten viel lieber gesehen, dass die diskriminierende Behandlung von Vätern an diesem Beispiel thematisiert und belegt wird. Nachdem der Richter aber erkennen musste, dass ein so großes öffentliches Interesse besteht und dass darunter eben die berechtigten Vorwürfe gegen alle staatlichen Mechanismen verborgen sind, nahm er die durch mich gegebene Möglichkeit der schnellen Abbügelung des Verfahrens gerne an.

Es muss schon festgestellt werden, dass in diesem Fall Steuergelder leichtfertig verschwendet wurden und die Möglichkeit, durch ein oder zwei Telefonanrufe im Vorfeld das Verfahren niederzulegen, fahrlässig versäumt wurde.
Wenn es darum geht, Mütter von einer Verantwortungsübernahme nach einer auch kriminellen Fehlleistung zu schützen, sind Staatsanwaltschaften sehr kreativ im Texten von Abweisungsbegründungen; wenn es um einen Vater geht, werden alle Möglichkeiten, das Verfahren als überzogen zu erkennen, auch im Vorfeld fahrlässig missachtet.
DAS ist der Skandal, um den es hier geht.

Dass das Verfahren überhaupt geführt wurde, beweist die Diskriminierungsmechanismen gegen Väter und dass die den Strafantrag stellende Mutter in allen ihren Verhaltensweisen gewaltsam und nie als Täterin erkannt werden wollte, DARIN liegt das Versagen aller Systeme, vom Jugendamt über Beratungsstellen, das Frauenhaus, die Staatsanwaltschaften bis zu den Gerichten.

Eines ist sicher:
Wir sind nach 5 Jahren unermüdlicher Arbeit an diesem Fall endlich in einer Phase, wo die Decke des Wegsehens und Schweigens zum Verhalten der Mutter endlich an einer Ecke angehoben wird.
Dass die Mutter selbst durch ihren Strafantrag möglich machte, dass dieser skandalöse Fall unter Nennung des realen Namens in die Öffentlichkeit kommen kann, ist ein Umstand, der auch als glücklich bezeichnet werden kann.

Wir sind gespannt, was sich die Rechtsanwältin der Mutter jetzt einfallen lässt.
Es ist zu wünschen, dass jetzt eine Klage gegen den VAfK Karlsruhe, bzw. gegen mich persönlich erfolgen wird.
Wir haben die Zusage von Seiten der Medien, dass sie dann in der ersten Reihe mit dabei sein werden.

Das Kurzportrait in SWR4, Baden Radio, zum Verhandlungstermin noch am selben Nachmittag um 16.20 Uhr zeigt, dass die Brisanz durchaus erkannt wurde und dass die vorsichtige Zurückhaltung der Medien in solchen Fällen aufgegeben wird.

02.04.2010
Franzjörg Krieg
Lesen Sie das SWR Sendeprotokoll
01.04.2010, Sendung von SWR 4 am 01.04.2010, 16.20 Uhr
Sendeprotokoll

SWR 4 Baden-Württemberg mit Baden-Radio am Nachmittag.

Es geht um schwere Vorwürfe gegen eine vierfache Mutter: Von Kindesentzug spricht nämlich der Verein „Väteraufbruch für Kinder“ aus Karlsruhe.
Die Frau lebte bis vor zwei Jahren mit ihren vier Söhnen in Ettlingen. Nach der Scheidung zog sie dann mit ihren vier Söhnen nach Augsburg, und das trotz Gemeinsamem Sorgerecht.
Sie versuche, den Kontakt zum Vater zu verhindern, sagt der Verein, und sie werde dabei von öffentlichen Stellen unterstützt.
Heute nun wurden die Vorwürfe vor dem Ettlinger Amtsgericht verhandelt.
Für Baden-Radio war mein Kollege Mathias Z. dabei:

Die Verhandlung war zuende, bevor sie überhaupt richtig begonnen hatte.
Ein Freispruch aller erster Klasse. Der wurde sogar vom Staatsanwalt gefordert, obwohl der in der Anklage noch von „Übler Nachrede“ gesprochen hatte.

Der angeklagte Vater Schulze (Name hier geändert) hatte einen seitenlangen Vortrag vorbereitet, um die Vorwürfe gegen seine Ex-Frau zu untermauern.

Schulze:
Das wollte ich eigentlich hier publik machen, die Vorgehensweise von Behörden, auch von Gerichten, die hier zusammenarbeiten, um – ich sage mal – Väter zu diskriminieren, und das auf Kosten des Gummibegriffes ‚Kindeswohl’ – wie der in Deutschland gehandhabt wird.

Sprecher:
Aber er habe die Vorwürfe rund um den Begriff „Kindesentzug“ ja gar nicht ins Internet gestellt, sondern der Verein ‚Väteraufbruch’, so das Gericht. Deswegen der Freispruch nach nur einer Stunde und einem einzigen Zeugen.

Für den Vorsitzenden des Vereins, Franzjörg Krieg, ist klar, warum der Richter die Verhandlung tatsächlich so schnell beendet hat:

Franzjörg Krieg:
Er hat sich darum gedrückt, in die Thematik einzusteigen und es war ihm klar, dass hier ein familienrechtliches Verfahren in den strafrechtlichen Bereich überführt wird und er hat geahnt, dass das Dimensionen annehmen könnte, die er sich nicht wünscht. Und deshalb hat er das einfach ganz schnell vom Tisch gewischt.

Sprecher:
In seinem Aktenkoffer auch ein Schreiben des Städtischen Klinikums Karlsruhe vom Juli 2007, unterzeichnet vom Leiter der Kinderklinik. Etliche blaue Flecken, Hämatome, seien bei jedem der vier Kindern festgestellt worden, steht da. Der Verdacht des Vaters, dass die Mutter die Kinder misshandelt habe, sei begründet, heißt es weiter. Jetzt lebt die Frau mit den Kindern in Augsburg, unterstützt von öffentlichen Stellen. Ein krasses Beispiel für Väterdiskriminierung gegen das Kindeswohl, sagen die Kritiker.

Franzjörg Krieg:
Als sie ins Frauenhaus nach Augsburg kam, haben die gesagt: ‚Oh, eine arme Mutter mit vier Kindern. Der müssen wir helfen.’ Jetzt bekommt sie ein Jahr Gelegenheit, sich mit den Kindern in Augsburg einzuleben und sie bekommt ein halbes Jahr die Gelegenheit, die Kinder einer therapeutischen Hilfe zuzuführen. Man hat den Kindesentzug der Mutter belohnt und wegtherapiert.

Sprecher:
Immerhin sieht der Vater jetzt alle zwei Wochen seine Kinder, verbunden mit der aufwändigen Reise nach Augsburg und zurück.
Für Franzjörg Krieg gibt es in diesem Fall nur eine Lösung:

Franzjörg Krieg:
Ich habe kein Interesse daran, dass die Mutter bestraft wird, aber die Kinder müssen endlich an ihren kontinuierlichen Wohnsitz zurück geführt werden, wo auch die Großeltern da sind.

Sprecher:
Aber darüber gesprochen wurde heute vor Gericht nicht. Es gehe nicht um den Inhalt der Vorwürfe, sondern nur um die Frage, wer sie erhebt, so der Richter immer wieder. Dass man über die Benachteiligung von Vätern in Sorgerechtsangelegenheiten zur Zeit lieber nicht spricht, das zeige aber auch, so der Vereinsvorsitzende, dass sich etwas bewegt.

Franzjörg Krieg:
Wir haben im Moment eine Situation, in der die Verfahrensweisen aufbrechen, in der plötzlich andere Lösungsmöglichkeiten denkbar werden, in der plötzlich Einzelpersonen in der familialen Intervention mutiger werden. Und wenn jetzt ein solcher Fall plötzlich öffentlich wird – da will man den Deckel drauf halten, ganz klar!
Anlass: Verhandlung
01.07.2009, Update Franzjörg Krieg

Am 30.12.2008 sollte aufgrund der einstweiligen Anordnung des Amtsgerichtes Augsburg der Umgang des Vaters mit den Kindern nach vielen Monaten endlich wieder aufgenommen werden. Da die Mutter per SMS dem Vater anzeigte, dass sie nicht gewillt ist, der einstweiligen Anordnung Folge zu leisten und die Kinder am 30.12.2008, 10.00 Uhr, zum vom Gericht festgelegten Übergabeort, Hauptbahnhof Augsburg, zu bringen, stellte der Kollege der vom Gericht bestellten Pflegerin beim Amtsgericht einen entsprechenden Eil-Antrag. Der Beschluss des Amtsgerichtes Augsburg lautete, notfalls unter Zuhilfenahme von Polizei/Gerichtsvollzieher die Herausgabe der Kinder an den Vater durchzusetzen. Leider zog sich die Mutter zur Zeit der Übergabe in die Badewanne zurück und öffnete erst die Tür, als der Dietrich des von der Polizei gerufenen Schlüsseldienstes im Schloss der Wohnungstür steckte.

Seit diesem Tag hat der Vater mit seinen vier Kindern wieder regelmäßigen 14-tägigen Umgang. Der Vater holt die Kinder immer am Hauptbahnhof Augsburg ab. Die vier Kinder werden dem Vater von der vom Jugendamt der Stadt Augsburg eingesetzten Sozialpädagogischen Familienhelferin übergeben.

Dem Vater wurden trotz unzweifelhaft bestehendem gemeinsamen Sorgerechts seit dem fluchtartigen Wegzug der Mutter Anfang Juli 2008 mit den vier Kindern aus Ettlingen nach Augsburg keinerlei Auskünfte von Einwohnermeldeamt, Krankenkasse, Schulen, Schulbehörden usw. erteilt. Alle angefragten Institutionen beriefen sich auf eine von der Stadt Augsburg rechtswidrig ausgesprochene Auskunftssperre.

Am 19.05.2009 fand am Verwaltungsgericht Augsburg eine Verhandlung zur von der Stadt Augsburg ausgesprochenen Auskunftssperre statt. Im Verlauf der Verhandlung stellte das Verwaltungsgericht Augsburg fest: „Die Kammer teilt mit. dass nach ihrer Auffassung dem Kläger eine Auskunft hätte erteilt werden müssen. Dies folgt aus dem Sorgerecht des Klägers und damit verbunden aus Art. 6 GG.“

(weiterlesen Spalte rechts)

Doch damit ist noch nicht die Auskunftssperre der Schule, Schulbehörden und des Kindergartens der Kinder in Augsburg aufgehoben.
Der Vater der vier Kinder musste dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Augsburg, Oberrechtsrätin Dr. Haisch mit vielen alten und aktuellen Gerichtsbeschlüssen nachweisen, dass für die schulischen Belange der Kinder und des jüngsten Sohnes, der in Augsburg in den Kindergarten geht, gemeinsames Sorgerecht besteht.
Erst am 26.05.2009 wurden dem Vater erst nach nochmaligem Anruf auch die Zeugnisse und ein Teil der angeforderten schulischen Fehlzeiten per Fax übermittelt.
Der Vater hat beim Kindergarten der Diakonie in der Frölichstr. in Augsburg angerufen und um Auskunft gebeten. Diese Auskunft wurde dem in Teilen immer noch sorgeberechtigten Vater von Frau Harrer-Schörenbrandt am 04. Juni 2009 mit der Begründung, dass eine Auskunftssperre bestehe, verweigert.
Zitat aus dem Protokoll des Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 19.05.2009: „Das Gericht weist darauf hin, dass die melderechtliche Auskunftssperre das Schulamt nicht ermächtigt, Auskünfte zu verweigern. Der Vertreter der Beklagten (Stadt Augsburg) erklärt, er habe das Städtische Schulamt auch in diesem Sinne bereits informiert. Gleiches gilt für Kindergärten oder andere Einrichtungen, welche Kinder des Klägers besuchen.“
Seit der Vater mit Schreiben vom 15.06.2009 das Schulamt in der Stadt Augsburg erneut angeschrieben hat und um weitere Auskünfte gebeten hat, bzw. um Gesprächstermine mit den Klassenlehrern der Kinder und um Gesprächstermin mit der/den zuständigen Erzieherinnen des Kindergartens, wartet der Vater vergeblich auf eine Antwort aus Augsburg.

Der Vater hat inzwischen nahezu 20.000 Kilometer und viele Stunden alleine und zusammen mit den Kindern auf der Autobahn A8 verbracht.

Warum der ganze Aufwand?
Um eine verhaltensauffällige Mutter zu decken, die Gewalt gegen vier Kinder und den Vater ausübt, die vier Kinder entführt und den Vater als Täter verleumdet.

Täterinnenschutz und Väterdiskriminierung sind immer noch immanente Elemente einer traditionellen familialen Intervention in der BRD.


Auf der Kundgebung zum Tag der Menschenrechte spricht auch Horst Schulze, aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens muss seine Rede allerdings vorübergehend noch vor der Öffentlichkeit unter Verschluss gehalten werden. Es sprechen dafür in seiner Sache die Vorstandsmitglieder Franzjörg Krieg und Reinhard Schöller. [mehr]

Die Mutter der vier ehegemeinsamen Söhne begeht seit Monaten Kindesentziehung mit List. Horst weiß weder genau wo seine Kinder sind, noch wie es ihnen geht.
Seiner Bitte auf das Recht zu einem Gespräch mit dem Jugendamt Augsburg wurde bis heute, nach über vier Monaten, nicht entsprochen.
[mehr]
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Haben Väter Rechte?

Erfahren Sie mehr in einer Recherche von Henning Riepen.

Realität in Deutschland

In unserem Rechtsstaat kann es Menschen - weit überwiegend Vätern - widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ein anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehe geschieden, ihnen die Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß.«

RiOLG Harald Schütz, Familienrichter
veröffentlicht im Anwaltsblatt 8-9197, S. 468–469

 

26.10.2008, in einem Schreiben wendet sich der verzweifelte Vater an das Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Frauen und Familien in München und beschwert sich über das Verhalten der Jugendamtsbehörden der Stadt Augsburg, Schulbehörden der Stadt Augsburgund dem Oberbürgermeisteramt mit Einwohnermeldeamt. [mehr]


05.08.2008, Darstellung von Franzjörg Krieg:

Fragen und Antworten liefert Franzjörg in einer umfassenden Dokumentation dieses Fallbeispiels. Erfahren Sie mehr, u.a. über "Täterinnenschutz und Väterdiskriminierung als strukturelles Element lokalpolitischen Handelns in Karlsruhe"...[mehr]


09.12.2007, Reinhard Schöller

Geschildert mittels Redebeitrag von Reinhard Schöller (2. Vorsitzender des VAfK Karlsruhe e.V.) zur Kundgebung zum "Tag der Menschenrechte" in Karlsruhe:

....Es zeigte sich jedoch bald, daß Sabine trotz intensiver Mithilfe von Horst ihrer Aufgabe bei der Kindererziehung und im Haushalt nicht gewachsen war. Horst beantragte deshalb beim Jugendamt professionelle Hilfe für die Familie, die auch gewährt wurde. Als vom Jugendamt noch weitergehende Maßnahmen vorgeschlagen wurden, tauchte Sabine mit den Kindern 7 Wochen lang unter und verließ die Ehe.
Kurz danach wechselte der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt. Seither erhält Sabine vielfältige Hilfe von den zuständigen Behörden, aber nicht etwa bei der Bewältigung ihrer selbstauferlegten Aufgaben, sondern bei der Vertuschung der Mißstände und bei ihrem Widerstand gegen eine Problemlösung. Dies führt dazu, daß den Kindern elementare Grundrechte verweigert werden...[mehr]


Betroffener Vater, Adresse

An das
Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Frauen und Familien
z. Hdn. Frau Christa Stewens – persönlich
Winzerstr.9

80797 München


Ettlingen, den 26.10.2008


Beschwerde zum Verhalten der Jugendamtsbehörden der Stadt Augsburg und erweitert auf
• Schulbehörden der Stadt Augsburg
• Oberbürgermeisteramt mit Einwohnermeldeamt


Sehr geehrte Frau Stewens,

aufgrund des Verhaltens der oben genannten Behörden sehe ich mich als sorgeberechtigter Vater veranlasst, wegen der äußerst brisanten und gefährlichen Lage, in der sich meine vier Söhne befinden, an Sie persönlich meinen Beschwerdevortrag und mein Anliegen zu richten.

Auch wenn Ihr Ministerium und Sie als Leiterin dieses Ministeriums nicht für die bayerischen Schulen und weitere in meinem Schreiben genannten Behörden zuständig sind, so teile ich Ihnen trotzdem diese Sachverhalte mit, weil diese Behörden unmittelbar mit dem Agieren des meine Beschwerde betreffenden Jugendamtes zusammenhängen.

An dieser Stelle weise ich Sie darauf hin, dass sämtliche in meinem Schreiben an Sie benannten Behörden gegen das Grundgesetz der BRD, gegen die UNO-Kinderrechtskonvention und gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen. Ich erspare mir, Sie auf die Verstöße moralischer Art hinzuweisen.

Mein Schreiben vom 19.09.2008 an den Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl ist bis heute ohne Beantwortung geblieben. Eine Kopie dieses Schreibens habe ich Ihnen beigelegt.

Mein Schreiben vom 09.10.2008 an den Amtsleiter des Jugendamtes der Stadt Augsburg ist bis heute ebenfalls ohne Antwort. Auch dieses Schreiben lege ich bei.

Meine 37 (siebenunddreißig) Schreiben vom 03.10.2008 an alle relevanten Augsburger Volksschulen sind nur von drei Schulleitern beantwortet worden. Weitere Antworten kamen bis heute nicht mehr bei mir an. Die drei Antworten, die ich erhalten habe, bieten aufgrund der darin abgegebenen Stellungnahmen erheblichen Grund zur Annahme, dass in dieser familienrechtlichen Angelegenheit nicht alles rechtstaatlichen Prinzipien gemäß behandelt wird. Auch diese Kopien habe ich Ihnen beigelegt.

Meine schriftliche Anfrage vom 26.09.2008 an den Schulamtsleiter Herr Gerhard Nickmann wurde auf lapidare Weise nur unvollständig beantwortet.

Auf meine erneute konkrete Anfrage vom 14.10.2008 warte ich bis heute ebenfalls vergeblich auf eine detaillierte Antwort. Auch dieses Schreiben liegt meiner Beschwerde bei.


Meiner Bitte auf mein Recht gemäß SGB VIII § 17 zu einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt wurde bis heute, nach über vier Monaten, nicht entsprochen. Gerade das Gegenteil ist der Fall. Mit Fax vom 22.10.2008, 13.30 Uhr, wurde der vom Jugendamt Augsburg auf den 23.10.2008 festgesetzte Termin von jenem kurzfristig wieder abgesagt.

Dem war vorausgegangen:

Mit Schreiben vom 06.10.2008 teilte mir Herr Ochs vom Jugendamt Karlsruhe mit, dass er im Rahmen der Amtshilfe für das Jugendamt Augsburg in diesem Fall tätig werde, und dass er beabsichtige, im Rahmen eines Hausbesuches ein Gespräch mit mir zu führen.

Nachfolgend nun der dokumentierte Schriftverkehr hierzu:

Mit Schreiben vom 18.10.2008 antwortete ich, dass ich inzwischen am 23.09.2008 mit dem Jugendamt Augsburg persönlich Kontakt aufgenommen hatte und zu einem persönlichen Treffen am 23.10.2008 vorgeladen worden war. Ein Hausbesuch in meiner Wohnung macht nur Sinn, wenn im Rahmen der Amtshilfe festgestellt wird, ob ich als Vater für meine vier Söhne entsprechenden Wohnraum vorhalte, und ob eine Versorgung der Kinder bei mir angemessen gesichert sein kann. Deshalb teilte ich Herrn Ochs mit, dass ich ihn gerne zu einer Wohnungsbesichtigung einlade. Da die Mutter im Rahmen des Kindesentzuges die Zuständigkeit nach Augsburg verlegen ließ, und da ich schon einen Termin beim dortigen Jugendamt zugewiesen bekommen hatte, teilte ich Herrn Ochs aber auch mit, dass ich für ein Gespräch mit dem Jugendamt vor diesem Hintergrund keinen Grund mehr sehe. Die Einladung zur Wohnungsbesichtigung aber blieb von meiner Seite aus ausdrücklich bestehen.

Herr Ochs antwortete am 20.10.2008, dass er die Einladung zur Wohnungsbesichtigung nicht annehme, und dass sein Schreiben vom 06.10.2008 als gegenstandslos anzusehen sei.


Mit Schreiben vom 18.10.2008 teilte ich dem Jugendamt Augsburg mit, dass ich aufgrund der geführten Telefonate das Gespräch am 23.10.2008 nicht allein mit der Sachbearbeiterin Frau Ziegler führen möchte, sondern dass ich die Anwesenheit des Amtsleiters, Herrn Nowak, für dringlich erforderlich halte.
Außerdem bat ich anlässlich meiner Fahrt von Karlsruhe nach Augsburg, für die ein voller Tag Urlaub nötig war, um die Chance eines Treffens mit meinen Kindern. Nach vier Monaten Kindesentzug ist diese Bitte eines Vaters nicht nur verständlich, sondern trifft auch ins Zentrum jugendamtlicher Bemühungen und Kompetenz.

Mit Fax vom 22.10.2008, 13.30 Uhr, teilte das Jugendamt Augsburg mit:
„Der für morgen angesetzte Termin ist deshalb zu verschieben.“

Mein Schreiben vom 24.10.2008, als Antwort zum erhaltenen Fax vom 22.10.2008 um 13.30 Uhr habe ich zu Ihrer Kenntnis beigelegt.


Dem Jugendamt der Stadt Augsburg stehen umfangreiche Unterlagen zur Verfügung, die den Verdacht auf Kindesmisshandlung durch die Mutter nahe legen. Einen Teil dieser Unterlagen überlasse ich auch Ihnen zu Ihrer persönlichen Einschätzung.

Das Jugendamt der Stadt Augsburg, vertreten durch die Sozialarbeiterin Frau Ziegler, reagiert pikiert auf meine schriftlichen Vorträge. Dies können Sie meinem Schreiben vom 09.10.2008 entnehmen.

Dem sorgeberechtigten Vater werden die ihm rechtlich zustehenden Auskünfte bezüglich seiner Söhne von allen Seiten ohne auch nur einen gültigen Beschluss eines Gerichtes verweigert. Auch habe ich von keiner Polizeidienststelle irgendein Schreiben erhalten, das auch nur ansatzweise dieses Verhalten aller Behörden und Institutionen rechtfertigen könnte. Zu den Auskünften, die mir in rechtswidriger Weise systematisch vorenthalten werden, zählen die mir zustehende Mitteilung des tatsächlichen Aufenthaltsortes der Kinder und der Schulen, an denen meine Kinder ihrer schon oft verletzten Schulpflicht nachkommen. Nebenbei muss ich an dieser Stelle erwähnen, dass eine gültige Vereinbarung zum Umgangsrecht zwischen den sorgeberechtigten Eltern, abgeschlossen vor dem OLG Karlsruhe am 04.04.2008, vorliegt. Diese wird auf rechtswidrige Art und Weise von der Mutter unserer Kinder mit Hilfe des Jugendamtes der Stadt Augsburg missachtet.

Ausgangspunkt jeder rechtlichen Betrachtung über die beiden Aspekte des Kindeswohls – die positive Förderung sowie der Schutz des Kindes vor Gefahren für sein Wohl – sind die Aussagen in der Verfassung. Im Hinblick auf die Aufgabenverteilung zwischen Eltern und Staat bei der Förderung und Sicherung des Kindeswohls sieht Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes eine klare Rangfolge vor: „Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Die Zuweisung dieser Aufgabe an die Eltern ist Recht und Pflicht zugleich und wird deshalb vom Bundesverfassungsgericht als Elternverantwortung bezeichnet. Der Schutz des Kindes vor Gefahren für sein Wohl obliegt damit zunächst den Eltern im Rahmen ihrer elterlichen Sorge bzw. den Personen, denen die Eltern die Ausübung von Angelegenheiten der Personensorge vertraglich übertragen. An diese Aussage schließt Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG an, wonach „die staatliche Gemeinschaft“ „über ihre Betätigung“, also über die Betätigung des Elternrechts wacht. Hier hat das sog. staatliche Wächteramt seine verfassungsrechtliche Grundlage. Dieser juristische Fachbegriff beschreibt nicht etwa die Aufgabe einer Behörde, sondern einen verfassungsrechtlichen Auftrag, der einer Konkretisierung durch einfaches Recht bedarf. Eltern und Staat konkurrieren dabei nicht miteinander um die jeweils bessere Erziehung, sondern die Eltern genießen zunächst einen weiten Spielraum hinsichtlich der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrags. Diesem Auftrag ist das staatliche Wächteramt zu- und nachgeordnet. Das SGB VIII wiederholt diese verfassungsrechtlichen Grundlagen aus „didaktischen Gründen“ in § 1 Abs. 2 und stellt damit das Recht des Kindes auf Erziehung und Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit in diesen Kontext.

Dieses zuvor nach BGB § 1626 ausführlich beschriebene Recht wird dem sorgeberechtigten Vater mit List und Gewaltanwendung vorenthalten. Sind diese verfassungsrechtlichen Grundlagen den Augsburger Jugendamtbehörden nicht bekannt, oder werden diese, wie in vielen anderen deutschen Jugendämtern, in Bezug auf die Vätern, ignoriert?

Was ist Kindesentziehung? Kindesentziehung ist die juristisch korrekte Bezeichnung für eine Kindesentführung, die von einem Elternteil durchgeführt wird. Jährlich werden Hunderte von Kindern aus Deutschland entführt. Kindesentziehung ist nicht nur ein Problem binationaler oder nichtdeutscher Familien, sondern kommt auch immer öfter in deutschen Familien vor. Kindesentziehung ist ein Straftatbestand, der mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Bei einer Kindesentziehung geht es im Wesentlichen darum, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil und zum eigenen Leben zu zerstören, um es quasi neu zu programmieren mit einer „Wirklichkeit“, die dem Entführer oder der Entführerin besser gefällt. Alle Eltern, die ihre Kinder wiedergefunden haben, mussten erfahren, dass die Kinder nicht mehr wissen, wer sie sind, weil ihnen ihre Entführer/innen die Unwahrheit über ihre Vergangenheit erzählt haben. Die Kinder haben das Wichtigste in ihrem Leben verloren: sich selbst und ihre Identität, was teilweise auch durch eine Namensänderung erfolgt, insbesondere, wenn christliche Kinder in ein islamisches Land entführt werden. (Quelle: Sabine Gabriel, Ansprechpartnerin der Selbsthilfegruppe Kindesentziehung e. V., 40016 Düsseldorf)

Zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme habe ich Ihnen die Ausführungen zu PAS – Parental Alienation Syndrom – beigelegt, ausgearbeitet von Wera Fischer, 74889 Sinsheim.


Die Mutter unserer vier ehegemeinsamen Söhne begeht somit gemäß StGB § 235, römisch eins, Kindesentziehung mit List. Laut Absatz 1 des benannten Strafgesetzes macht sich dieser Straftat schuldig, wer „eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List … den Eltern einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.“

Die Gründe für eine Kindesentziehung sind vielfältig: Zum einen die Wut auf und die Macht über den anderen Elternteil, zum anderen Erpressung für die eigenen Zwecke: Der einzig wunde Punkt bei einem Elternteil ist das Kind; dafür würde er alles tun, um es wieder zurückzubekommen. Das kann die Fortsetzung der Beziehung sein, der Nachzug in das andere Land, aber auch Geld oder sonstige Vermögenswerte.
Nach StGB § 235 macht sich auch der allein sorgeberechtigte Elternteil strafbar, der dem umgangsberechtigten Elternteil die Kinder entzieht: BGH – 4. Strafsenat – vom 11.02.1999 (Az: 4 StR 594/98).
Für die leiblichen Eltern ist die Trennung von ihrem Kind der stärkste vorstellbare Eingriff in ihr Elternrecht, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Im Rahmen (...) ist aber zu berücksichtigen, dass eine Trennung der Kinder von ihren Eltern ihrerseits die kindliche Entwicklung zu gefährden vermag, weil ein Abbruch der Eltern-Kind-Beziehung in den ersten Lebensjahren dem Kind in der Regel die Basis (...) entzieht: BverfG 1 BvR 605/02 (Haase).


So musste ich in dieser Angelegenheit der inzwischen fünften Kindesentziehung feststellen, dass auch andere Institutionen angewiesen wurden, dem sorgeberechtigten Vater die ihm rechtlich zustehenden Auskünfte zu verweigern. Somit werde ich an dem mir zustehenden Recht zur Ausübung der elterlichen Sorge mit behördlichen Mitteln gehindert. Im Übrigen ist das Sorgerecht nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Somit handeln die Ihrem Ministerium unterstehenden Behörden im Widerspruch zum Grundgesetz der BRD und den internationalen Rechten, vorneweg der UN-Kinderrechtkonvention und auch der Menschenrechtskonvention usw..

Zu den hier beschriebenen Vorkommnissen bitte ich Sie persönlich, Rechenschaft abzulegen. Weiterhin bitte ich Sie, Frau Stewens, sich für das Wohl meiner Söhne in allen Belangen – physisch, psychisch und geistig – einzusetzen. Sie können dies vor Ort nicht selbst überprüfen. Ich bitte Sie, in diesem Fall das Bayerische Landesjugendamt als Garanten für die Unversehrtheit meiner Söhne in allen Bereichen einzubeziehen. Ich bitte Sie weiterhin, mir dies persönlich zu versichern und mit Ihrem Namen für das Wohl meiner Kinder zu garantieren. Am besten wäre es aus meiner Sicht, die Kinder vorsorglich in das Universitätsklinikum, Kinder- und Jugendpsychiatrie, in Ulm zur Kontrolle und Versorgung einzuweisen, um anschließend über die in Bayern zuständigen Behörden ihre umgehende Rückführung nach Baden-Württemberg zu veranlassen.

Seit Jahren wurde die Mutter unserer Kinder durch einseitige Stellungnahmen des Jugendamtes des Landkreises Karlsruhe immer wieder bedient. Im Laufe der Zeit wurde die Mutter durch die Passivität dieses Jugendamtes geradezu ermuntert, ihr Unwesen weiter zu treiben. So hat auch das Jugendamt des Landkreises Karlsruhe auch nicht mehr an der letzten Verhandlung am Amtsgericht Ettlingen teilgenommen. Auch hier wieder muss ich auf den § 17 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) hinweisen.
An das das Kindeswohl verachtende Vorgehen des bisher zuständigen Jugendamts in Baden-Württemberg schließt sich das Verhalten des Jugendamts in Bayern, das nunmehr die Verantwortung für meine vier Kinder übernommen hat, nahtlos an.

Deshalb drängen sich folgende Fragen förmlich auf:
- Haben Kinder das Recht auf gewaltfreie Erziehung?
- Haben Kinder das Recht auf schulische Bildung?
- Haben Kinder das Recht auf beide Elternteile?

Bezüglich des Wohnorts der Mutter zusammen mit den vier Kindern fallen folgende Unstimmigkeiten auf:

- Das Amtsgericht Ettlingen gibt als Adresse 86157 Augsburg (Stadtteil Pferrsee, Augsburg West) an.
- Das Jugendamt Augsburg ist zuständig für den Bereich Stadt Augsburg Nord und behandelt die Mutter als mit den vier Kindern dort ansässig.
- Das Amtsgericht Augsburg gibt im Schreiben vom 22.10.2008 den Wohnsitz mit „Stadtbergen“ an.

Wenn die Wohnverhältnisse der Mutter zusammen mit den vier Kindern so chaotisch sind, dass sich noch nicht einmal die Ämter einig sind, wo die Kinder wohnen, wäre es dringlich, dass die Kinder endlich wieder in einer stabilen Umgebung Ruhe und Beständigkeit finden.
Diese kann der Vater in Ettlingen bieten.
Es erscheint dringlich, die Kinder sofort in stabile Verhältnisse zurück zu führen.


Es ist nicht mein Anliegen, die Mutter meiner vier Kinder schlecht darzustellen. Es geht mir um das Wohl unserer Kinder, und zwar unter allen Aspekten, die sie betreffen. Wenn aber ein Vater auf eine Kindeswohlgefährdung durch eine Mutter hinweist, dann gehen Jugendamtmitarbeiter offensichtlich ungeprüft davon aus, dass es dem Vater in erster Linie darum geht, die Mutter seiner Kinder schlecht zu reden. Wenn eine Mutter letzteres tut, wie in meinem Fall – lesen Sie dazu bitte mein beiliegendes Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Dr. K. Gribl –, dann wird dieses Verhalten der Mutter von den deutschen Jugendämtern stattdessen noch hilfsbereit unterstützt. Von rechtstaatlichem Verhalten kann in solchen Fällen dann schon nicht mehr die Rede sein, auch nicht in Bayern, sondern hier tritt eine männer- und väterfeindliche Gesinnung deutlich erkennbar zu Tage, die ihre Spuren besonders an den betroffenen Kindern hinterlassen wird, und zwar für deren ganzes weiteres Leben.

„Kinderschutz braucht starke Netze“. So lautet die Broschüre für einen wirksamen Schutz von Kindern, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Diesen in dieser Broschüre beschriebenen Schutz bitte ich Sie meinen Kindern zu gewähren, auch wenn es im konkreten Fall ein Vater ist, also ein männlicher Elternteil, der sich hilfesuchend an Sie wendet.

Für Kinder bieten die beschriebenen Verhältnisse keine guten Voraussetzungen dafür, psychisch, physisch und geistig wohl behalten heranzuwachsen. Wenn noch mehr Ämter in Deutschland so arbeiten wie diejenigen, die eigentlich für das Wohlergehen meiner Kinder verantwortlich wären, sind die bekannten Ergebnisse der Pisa-Studie nicht verwunderlich. Hier weise ich auch auf weitere aus solchen Verhältnissen resultierende Jugendproblematiken hin, die bei Kindern aus „Eineltern-Familien“ anschließend auftreten.

Aus vaterlosen Familien stammen: ...

63% der jugendlichen Selbstmörder,
71% der schwangeren Teenager,
90% aller Ausreißer und obdachlosen Kinder
70% der Jugendlichen in staatlichen Einrichtungen
85% aller jugendlichen Häftlinge
71% aller Schulabbrecher
75% aller Heranwachsenden in Drogenentzugszentren

Diese Zahlen stammen aus empirischen Untersuchungen in den USA. Kein Vater möchte seine Kinder in einer der genannten Gruppen wissen, geschweige denn eine (Mit-)Verantwortung für derartige Fehlentwicklungen tragen müssen!

Müssen wie in so vielen Fällen diese Kinder erst derartig geschädigt werden oder gar ihr Leben verlieren? Wie viele Fälle von mütterlicher Kindesmisshandlung oder gar Tötungen müssen in Deutschland noch bekannt werden?

Von Rechts wegen müssten die betreffenden Behörden selbst zum Schluss kommen, dass im Falle meiner Kinder Kindesentziehung gemäß § 235 StGB. vorliegt, und massivst gegen das von der Mutter an den Tag gelegte Verhalten vorgehen. Daher muss ich davon ausgehen, dass die im Jugendamt der Stadt Augsburg mitagierenden Sozialarbeiter befangen sind, und dass schon aus diesem Grunde eine Übernahme dieses Falles durch das Landesjugendamt Bayern dringend geboten ist.
Zu Ihrer Information lege ich Ihnen mein Schreiben vom 24.10.2008 an den Leiter der Abt. Sozialpsychiatrie, Gesundheitsamt, Herr Dr. Lindstedt Augsburg, bei.

Werden Sie die Jugendamtsbehörden anweisen, gegen die Kindesentziehungspraktiken der Mutter vorzugehen und Anzeige zu erstatten, oder sehen Sie derartige Praktiken als ein Faustrecht an, das legitim sei und daher jeder Mutter zustehe?

Mit freundlichen Grüßen

Der betroffene Vater

 


 

05.08.2008, Darstellung von Franzjörg Krieg:

Horst (geb. 1960) und Sabine (geb. 1975) heirateten 1995. Sie studierte an der PH Karlsruhe, er arbeitete als stellvertretender Abteilungsleiter in einem Warenhaus.
Während ihres 1. Semesters wurde sie schwanger, studierte aber weiter bis zum 5. Semester. Die 2. Schwangerschaft war etwas komplizierter und sie brach ohne Absprache mit Horst das Studium ab.
Ab diesem Zeitpunkt war vorhersehbar, dass sie die Chance, durch eine Beendigung des Studiums ihren Beitrag zum Familieneinkommen zu leisten, nicht nützen würde.
Bald zeigte sich, dass Sabine den Anforderungen der bis auf vier Kinder anwachsenden Familie nicht gerecht werden konnte. Sie war sowohl psychisch als auch in der praktischen Organisation des Familienalltags überfordert, obwohl Horst neben der Finanzierung der 6-köpfigen Familie durch Lohnarbeit und dem Ausbau eines eigenen Hauses im Haushalt und bei der Betreuung der Kinder entscheidend mithalf und das Kochen komplett übernahm. Horst kümmerte sich außerdem über das Jugendamt darum, dass Unterstützung durch eine Familienhilfe erfolgte.

Sabine zeigte zunehmend psychische Auffälligkeiten:

Allen inzwischen eingeschalteten Ämtern sind diese Vorkommnisse bekannt. Sabine entwickelte im Verlauf der Zeit immer mehr Verhaltensweisen, die im Falle eines Mannes, der sich so verhält, unweigerlich dazu führen, dass er als Gewalttäter eingestuft wird. Sabines Verhalten dagegen wurde auch in der Folgezeit gerade von jenen Behörden und Institutionen gedeckt, deren Aufgabe es eigentlich wäre, die Opfer häuslicher Gewalt zu schützen, insbesondere, wenn es sich dabei um Kinder handelt.

Täterinnenschutz durch das Gewaltschutzgesetz?

Eines Abends, während Horst im Bad ist war, tobte Sabine in der Wohnung und warf mit Einrichtungsgegenständen um sich. Horst kam hinzu und hielt sie fest, um ihre Attacke zu beenden. Das reine Festhalten wurde ihm hinterher als „Gewalthandlung“ ausgelegt. Er verhielt sich so blauäugig wie fast alle Männer, die in einer solchen Situation nicht die Polizei bzw. den psychiatrischen Notfalldienst rufen, um die Ausfälle der Frau objektiv feststellen und aufhalten zu lassen. Auf diese Weise tappte er in die durch das Gewaltschutzgesetz aufgestellte Falle, in der so gut wie jeder Mann – auch bei nachzuweisender Gewalttätigkeit der Frau und Friedfertigkeit des Mannes – zum Täter definiert wird.
Sabine verschwand zum ersten Mal im März 2004 mit allen Kindern für 7 Wochen ins Frauenhaus.
Dies stellt ihre erste missbräuchliche Benutzung der Institution Frauenhaus dar.
Ihre gesetzwidrigen Verhaltensweisen wie:

wurden durch die Tatsache, dass sie ins Frauenhaus ging, ins Gegenteil pervertiert.
Das Frauenhaus benutzte den Fall obendrein, um damit Werbung für sich zu machen (mit Zeitungsartikel über den bösen Vater!).

Täterinnenschutz durch das Frauenhaus?

Auch im Frauenhaus gingen ihre Eifersuchts- und Stalkingattacken weiter. Sie ging zur Polizei und warf Horst vor, sie zu verfolgen. Schließlich wurde sie von der Polizei gewarnt, damit aufzuhören, wenn sie nachteilige Folgen für sich vermeiden wollte.
Zwei Tage nachdem sie aus dem Frauenhaus zurück kam, unterband sie für weitere fünf Wochen unter Einsatz von Terrormethoden jeden Kontakt zwischen den vier Kindern und ihrem Vater Horst. Weil Bezugspersonen feststellten, dass sie ohne die Einbindung von Horst absolut nicht zurecht kam, sorgten diese dafür, dass sie endlich psychiatrisch therapeutische Hilfe in Anspruch nahm.

Psychische Auffälligkeiten von Müttern gehen immer auch zu Lasten der Kinder – vor den Augen der öffentlichen Institutionen, die immer wieder tatenlos zusehen.

Um den Jahreswechsel 2004/2005 brach Sabine die therapeutischen Maßnahmen ab und steigerte ihre Aktionen gegen Horst. Dieser wurde von ihr aus der Wohnung ausgesperrt, sie bewarf ihn mit Einrichtungsgegenständen, prügelte auf ihn ein oder rief innerhalb von 10 Minuten 10 mal an seiner Arbeitsstelle an.
Da Horst erfahren hatte, dass die Polizei auf keine seiner Hilfeersuchen reagiert hatte, ertrug er die Unsäglichkeiten.
Auch den Kindern gegenüber war sie regelmäßig gewalttätig, was vielfach dokumentiert ist. Sogar vor dem Familiengericht gab sie zu, die Kinder zu schlagen.
Wenn ein Mann und Vater nur ansatzweise so viel Gewalt gegen die Mutter ausüben würde, müsste er damit rechnen, als Gewalttäter verurteilt zu werden.
Sabine wurde als Täterin von allen Stellen ignoriert und als Mutter von aller Schuldübernahme frei gehalten.

Väterdiskriminierung und Kindesmisshandlung trotz Gewaltschutzgesetz?

Als ihr in einem durch Horst privat initiierten mediativen Hilfegespräch ihre Verhaltensweisen gespiegelt wurden, entzog sie sich und erklärte hinterher, dass sie die Scheidung einreichen werde. Sie benutzte ganz offensichtlich die Scheidung als taktisches Mittel, von aller Verantwortung frei gehalten zu werden.
Sie verschwand zum zweiten Mal mit allen vier Kindern und wohnte vier Wochen lang bei ihrer Schwester in einer WG. Den Ältesten nahm sie aus der Schule und gab an, ihn selbst zu unterrichten.
Horst stellte einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Es kam zu einem ersten Verhandlungstermin, in dem der Richter weitere Informationen anforderte, aber nichts entschied.
Die Gewalthandlungen der Mutter und ihre Kindesentzugspraktiken spielten keine Rolle und wurden unter den Teppich gekehrt.

Täterinnenschutz durch das Familiengericht?

Im Spätjahr 2005 forderte der Richter schließlich ein familienpsychologisches Gutachten, womit die Klärung der Situation allerdings wieder einmal „auf die lange Bank geschoben wurde“. Niemand wollte ganz offensichtlich der Mutter weh tun. Alle wussten, dass sie überfordert war und dass ihre labile Psyche zu verheerenden Reaktionen führte, die vor allem die Kinder vehement belastete. Die Konsequenzen aber hatte der Vater allein zu tragen, weil es – besonders in Karlsruhe – ja keine Täterinnen zu geben scheint.

Täterinnenschutz auf dem Rücken der Väter?

Im Spätjahr 2005 wurde vom Gericht auch eine Verfahrenspflegerin eingesetzt. Trotzdem durfte die Mutter der vier Söhne dem Vater den Umgang mit nicht verifizierten Behauptungen verweigern. Dazu zählten angeblicher Lausbefall und andere Krankheiten. Die Verfahrenspflegerin ließ die Mutter ungehindert gewähren. Es sollte erwähnt werden, dass die selbe Verfahrenspflegerin vom Jugendamt als sozialpädagogische Familienhelferin eingesetzt wird. Liegt darin der Grund, dass sie das mütterzentrierte Vorgehen des Jugendamtes Karlsruhe-Land in diesem Fall mitspielte (mitspielen musste)? Während solcher Boykottphasen war die Mutter mit den Kindern jeweils nicht in der Wohnung. Als Hinweise für den Vater befanden sich nur handschriftliche Mitteilungen an der Hauseingangstüre.

Verfahrenspflegschaft als parteiische Unterstützung der Mutter?

Im Herbst 2005 zog die Mutter mit allen Kindern von Ettlingenweiher nach Ettlingen ohne dies auch nur anzukündigen. Der Vater erfuhr vom Umzug nur über die damalige Schulleitung der Grundschule, in die inzwischen 2 der 4 Jungs gingen, in Form einer Ummeldungsmitteilung an die Grund- und Hauptschule in Ettlingen. Von der annehmenden Schule selbst hatte er keine Mitteilung erhalten. Die selbe Vorgehensweise gab es auch bei beiden Kindergärten, an denen die beiden jüngeren Söhne ab- bzw. angemeldet wurden.

Ignorieren des väterlichen Sorgerechtes – gesteuert und unterstützt durch das Jugendamt und weitere Institutionen?

Im Mai des Jahres 2006 war dann das Gutachten fertig. Termine wurden vom Gericht festgesetzt und zwei Mal wieder verschoben. Der nächste Verfahrenstermin vor dem Amtsgericht Ettlingen lag danach mitten in den Sommerferien.
Die Kinder wurden – auf Empfehlung des Gutachtens - lt. Urteil des Familiengerichtes aufgeteilt. Die Mutter legte jedoch Widerspruch ein, was dazu führte, dass der älteste und der zweitjüngste Sohn, die beide dem Vater zugeteilt worden waren, am zweiten Schultag per einstweiliger Verfügung des OLG Karlsruhe unter heftigem Weinen und Schmerz der Kinder aus dem Haushalt des Vaters geholt wurden.
Am Wochenende vor der Kindesanhörung am OLG Karlsruhe entzog die Mutter wiederum die Kinder. Auch ein entsprechender Schriftsatz des Rechtsanwaltes an das OLG Karlsruhe hatte für die Mutter keine Folgen.

Mütter sind unantastbar, sind nicht verantwortlich (wie Kinder) und können dem Vater ohne jede Konsequenz Rechte vorenthalten und seine Menschenwürde verletzen? Unter den Augen der Gerichte?

Die erste Kindesanhörung wurde wegen angeblicher Krankheit der Kinder verschoben. Wie allgemein üblich hatte allein die Mutter das Recht, die Kinder zur Anhörung zum Gericht zu bringen. Meist wird damit erreicht, dass die vor der Tür sitzende Mutter den nötigen psychischen Druck auf die Kinder ausübt, damit diese auch das aussagen, was allein der Mutter dient. Nur sehr feinfühlige RichterInnen wissen, dass die angehörten Kinder in einer solchen Situation zuallererst die „Botschaften“ der Mutter loswerden und – vielleicht – in einem ablenkenden Gespräch die Barrieren verlieren, was eventuell ermöglicht, danach zwischen den Zeilen die wahren Befindlichkeiten des Kindes zu erfühlen.
Die Kinder sagten später, dass das, was der Richter ins Protokoll der Anhörung schrieb, nicht mit dem übereinstimmte, was die Kinder aussagten.

Gerichtliche Anhörungspraxis als mütterzentriertes Element der Familienrechtspraxis?

Im Juli 2007 ergab sich bei einem Gespräch in der neuen Ettlinger Wohnung des Vaters mit der Verfahrenspflegerin, dass diese eine dritte Version des Anhörungsprotokolls auftischte. Sie hatte die Akte nicht gelesen und übernahm ungeprüft die Interpretation der Mutter.
Zu diesem Zeitpunkt - ab Juli 2007 - war die Mutter mit den vier Kindern wieder für 8 Wochen bis zum Sommerferienende im September 2007 rechtswidrig untergetaucht. Von den Kindern war später zu erfahren, dass sie für diese acht Wochen in einem Dachgeschosszimmer auf dem Boden hausten. Sie waren in der Wohnung einer befreundeten Familie in Ettlingen untergebracht, die ebenso Mitglied der Freien Evangelischen Gemeinde in Ettlingen war wie die Mutter. Die ungeprüfte Deckung der Machenschaften der Mutter durch diese Gemeinde ist ein prägendes Element dieser Trennungsvita und kann – gerade bei pietistisch bis fundamentalistisch orientierten Glaubensgemeinschaften in Deutschland – in vielen Trennungsfamilien beobachtet werden.

Religionsgemeinschaften als Träger mütterzentrierter Ideologien unter bewusster Einbeziehung von Gesetzesbrüchen?

Im März des Jahres 2007 schrieben zwei der Kinder einen Brief, den sie bei Nachbarn im mütterlichen Wohnhaus einwarfen. Dieser wurde von einem älteren Ehepaar zur Polizei in Ettlingen gebracht. Am darauffolgenden Wochenende bekam die Mutter von der Kripo Besuch. An einem Wochentag der darauf folgenden Woche wurden diese beiden Kinder angeblich in der mütterlichen Wohnung von der Polizei befragt. Den Bericht dazu erstellte Frau M. Beckert, die im späteren Verlauf fast jede Ermittlung gegen die Mutter leitete. Und auf diese Ermittlungen hin wurde auch jede Strafanzeige gegen die Mutter eingestellt.

Unsere Analyse vielfältiger Vorfälle in Karlsruhe ergab, dass die Polizei sich an die Maxime hält, in jedem Fall von häuslicher Gewalt beim Erstkontakt der Gewaltbeziehung die Täter-Opfer-Zuweisung festzulegen. Bei solchen Einsätzen ist in der Regel eine (ideologisch geschulte?) weibliche Polizistin mit im Boot, die die Äußerungen der Mutter aufmerksam zu beachten hat und dieser mitunter auch die nötigen Eskalationen in den Mund legt, auf deren Basis dann der Mann als Täter und die Frau als alleiniges Opfer definiert wird.

Die Polizei als willfähriger Büttel männerfeindlicher radikalfeministischer Ideologie?

Im Mai 2007 war der Vater das erste Mal im Städtischen Kinderklinikum Karlsruhe, weil der Kinderärztliche Notdienst am Wohnort erst um 19.00 Uhr öffnete. Da wurde dann bei einer Untersuchung bei einem der Söhne eine gehäufte Anzahl von Hämatomen festgestellt.
In der Folgezeit war der Vater noch zwei Mal wegen den immer wieder auftauchenden Hämatomen in der Notaufnahme des Kinderklinikums Karlsruhe. So wurde bei einem der Besuche in der Notaufnahme der Jüngste stationär eingewiesen. Er hatte schon am Freitag, dem Tag der Abholung der Kinder bei der Mutter, Durchfall, der im Verlauf des Samstag Morgen so stark wurde, dass der Junge wegen extremem Flüssigkeitsverlust für einige Tage stationär aufgenommen werden musste. Hintergrund ist, dass die Mutter in Bezug auf die Grundversorgung der Kinder total überfordert ist. Selbst gekochtes Essen – eventuell sogar gesundheitsbewusst – ist für sie nicht möglich. Die vier Jungs kommen ohne Frühstück zur Schule bzw. in den Kindergarten (die Mutter bleibt morgens im Bett), erhalten spärliches Fast Food und keine ordentlichen und regelmäßigen Mahlzeiten. Der Kühlschrank in der mütterlichen Wohnung ist so vereist, dass er nicht richtig schließt und deshalb auch nicht richtig kühlt. So stehen Lebensmittel wie Tiefkühlpizzas aus der „Tafel“ tagelang aufgetaut im Kühlschrank, bevor sie aufgebacken werden.
Beim dritten Besuch in der Notaufnahme an einem Samstag Morgen wurden alle vier Kinder wegen einer großen Anzahl von Hämatomen unterschiedlicher Größe und verschiedenen Alters Anfang Juli 2007 nach erfolgter Fotodokumentation stationär im Kinderklinikum aufgenommen. Am darauffolgenden Montag wurden die Kinder aber auf Druck des Jugendamtes auf das Klinikum der aufenthaltsbestimmungsberechtigten Mutter wieder mit nach Hause gegeben. Zwei Tage nachdem das schriftliche Attest der ärztlichen Feststellungen beim Jugendamt des Landkreises Karlsruhe vorlag und Misshandlungen durch die Mutter zwingend folgerte, tauchte die Mutter wie oben schon geschrieben mit allen vier Kindern unter.
Der Frauenbeauftragten der Stadt Karlsruhe, Frau Niesyto, und den radikalfeministischen Zirkeln der Stadt Karlsruhe ist es ganz offensichtlich gelungen, die Institutionen auf die Festlegung Mann=Täter und Frau=Opfer einzuschwören. Nur das Städtische Klinikum zeigte sich neutral und objektiv.

Täterinnenschutz und Väterdiskriminierung als strukturelles Element lokalpolitischen Handelns in Karlsruhe – unter Federführung radikalfeministischer FörderposteninhaberInnen (eine davon ist die Abteilungsleiterin des Jugendamtes Karlsruhe-Land)?

Vom Rechtsanwalt des Vaters wurde Anfang August 2007 in Zusammenhang mit den fortwährenden Kindesentziehungen der Mutter Antrag auf Zwangsmittel gestellt, der nach über einem Jahr noch nicht zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht führte. Im Gegenteil: Die erste Terminfestsetzung in dieser Sache auf 17.07.2008 sorgte dafür, dass sich die Mutter wiederum durch einen erneuten „Umzug“ ins Frauenhaus mit allen Kindern eben diesem Verfahren entzog. Federführend zeigte sich im Hintergrund wiederum das Jugendamt Karlsruhe-Land. Selbst bei Einreichen des Untersuchungsprotokolls aus dem städtischen Klinikum am Oberlandesgericht Karlsruhe wegen dem laufenden Verfahren auf mehr Umgang, konnte man am Oberlandesgericht keine missbräuchliche Ausübung des Sorgerechtes durch die Mutter erkennen. Die Verfahrenspflegerin stellte 15 Tage nach dem Klinikaufenthalt fest, dass keine Hämatome an den angegebenen Stellen zu erkennen waren. Dies teilte sie in der ersten Verhandlung – während der Zeit des zweimonatigen Verschwindens der Mutter mit Kindesentziehung – dem Gericht mit. Selbst die Gutachterin, die sich im Verfahren des Aufenthaltsbestimmungsrechtes noch für eine Kindertrennung ausgesprochen hatte, sprach sich bei dieser ersten Verhandlung nur noch für ein sehr eingeschränktes, wenige Stunden in der Woche dauerndes, Umgangsrecht für den Vater aus.
Man muss in diesem Fall erkennen: Als Sabine in der Gefahr war, als Täterin entlarvt zu werden, arbeiteten ALLE Ämter und Institutionen – bis hoch zum Oberlandesgericht – zusammen, um den Vater künstlich zum Täter zu definieren.

Väterdiskriminierung statt Gender Mainstreaming als immanente strukturelle Doktrin von Ämtern und Institutionen in Karlsruhe?

Bei dem hier dargestellten Fall handelt es sich nicht nur um das bedauerliche Schicksal einer einzelnen Familie, sondern hier zeigen sich die beängstigenden Auswirkungen von Strukturen, die wir in vielen anderen Fällen beobachten und analysieren konnten. Mit unserem Text verfolgen wir vor allem folgende Ziele:

Allerdings können wir in diesem Text diese Problematiken nur ansatzweise behandeln; bei einzelnen bedenklichen Punkten müsste genauer untersucht werden:

Auch wenn wir Ihnen die Antworten auf solche Fragen im vorliegenden Fall teilweise schuldig bleiben müssen, und auch wenn solche Antworten sehr differenziert ausfallen müssen, weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund aller unserer Erkenntnisse Grund zu enormer Besorgnis sehen. Wir rufen die Öffentlichkeit dazu auf, zusammen mit uns zu überlegen, wie man den zutage getretenen Missständen wirksam und auf Dauer Einhalt gebieten kann, und in dieser Richtung aktiv zu werden.

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Antwort auf dieses Fallbeispiel (bitte unter Benennung des Fallbeispieles)


Redebeitrag von Reinhard Schöller (2. Vorsitzender des VAfK Karlsruhe e.V.) zur Kundgebung zum "Tag der Menschenrechte" in Karlsruhe am 09.12.2007:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

es war ursprünglich nicht geplant, daß ich hier ans Mikrophon trete. Die Dinge haben sich aber kurzfristig so entwickelt, daß ich nicht umhin kann, Ihnen heute einen konkreten Fall vorzustellen.
Aus Gründen, die sich aus meinem Vortrag ergeben, werde ich den Fall in anonymisierter Form vorstellen: Nennen wir die Familie also einfach mal Familie Schulze. Den Vater nennen wir Horst Schulze, die Mutter Sabine Schulze. Und dann gibt es natürlich noch die Kinder: 4 Buben im Alter zwischen 4 und 11 Jahren.

Horst und Sabine waren miteinander verheiratet. Als die ersten Kinder geboren wurden, befand sich Sabine noch mitten im Studium an der Pädagogischen Hochschule. Ohne Absprache mit Horst brach sie das Studium schließlich ab, sodaß die Rolle des Alleinernährers auf Dauer dem nicht übermäßig gut verdienendenVater zufiel, ein großer Teil der Haushaltstätigkeiten und der Kindererziehung der Mutter.
Es zeigte sich jedoch bald, daß Sabine trotz intensiver Mithilfe von Horst ihrer Aufgabe bei der Kindererziehung und im Haushalt nicht gewachsen war. Horst beantragte deshalb beim Jugendamt professionelle Hilfe für die Familie, die auch gewährt wurde. Als vom Jugendamt noch weitergehende Maßnahmen vorgeschlagen wurden, tauchte Sabine mit den Kindern 7 Wochen lang unter und verließ die Ehe.
Kurz danach wechselte der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt. Seither erhält Sabine vielfältige Hilfe von den zuständigen Behörden, aber nicht etwa bei der Bewältigung ihrer selbstauferlegten Aufgaben, sondern bei der Vertuschung der Mißstände und bei ihrem Widerstand gegen eine Problemlösung. Dies führt dazu, daß den Kindern elementare Grundrechte verweigert werden:

Die Tatsache, daß Horst die Problematik erkennt und benennt, wird ihm von den zuständigen Stellen als mangelnde Bindungstoleranz vorgeworfen. Daraus konstruieren diese dann mangelnde Erziehungsfähigkeit. Dies wiederum benutzen die Behörden als Argument dafür, die Kinder nicht zum Vater zu lassen.
Die Kinder sind inzwischen so eingeschüchtert, daß sie bei den vielen Kindsbefragungen, die sie erleiden müssen, nur noch sehr zurückhaltend ihren Willen kundtun, da sie die Erfahrung gemacht haben, daß sie sich durch Offenheit nur schaden: Sie haben immer nur erlebt, daß sich für sie auch dann nichts zum Guten ändert, wenn sie die Dinge beim Namen nennen, daß sie aber von ihrer Mutter, vor der ihre Aussagen natürlich nicht verborgen bleiben, nur dafür bestraft werden.
Sie haben stattdessen ihre eigene Strategie entwickelt: Sie mißachten einfach die gerichtlichen Anordnungen und kommen praktisch täglich auf Schleichwegen zu ihrem in der Nähe wohnenden Vater, um es sich dort gutgehen zu lassen, und um dort auch regelmäßig etwas Richtiges zu essen. Ihr Lieblingsspielzeug verstecken sie vor der Mutter.
Beim Vater können sie nämlich sicher sein, daß er im Gegensatz zur Mutter Kinderspielzeug wie Grimms Märchen oder Fußballbildchen nicht vernichtet.
Oft entwischen sie auch einfach der Mutter, um ihrem Vater einen Überraschungsbesuch abzustatten. Wiederholt ist es auch schon vorgekommen, daß die Kinder mittags nach der Schule von der Mutter stundenlang unbeaufsichtigt gelassen worden sind, ohne Zutritt zur mütterlichen Wohnung. Als der Vater nachmittags nach der Arbeit dann nach Hause kam und seine Kinder wartend vorfand, erfuhr er von den Nachbarn, daß sie schon seit einigen Stunden vor dem Haus auf ihn gewartet hatten.
Horst wäre bereit und in der Lage, die 4 Kinder in seinen Haushalt aufzunehmen und angemessen zu betreuen. Sein Arbeitgeber wäre bereit, dies durch eine gewisse Reduzierung seines Arbeitsumfangs zu unterstützen. Das Jugendamt des Landkreises Karlsruhe, das für diese Familie zuständig ist, weigert sich aber, auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen und unternimmt alles, um den Kindern ihre Rechte vorzuenthalten. So hatte im Sommer 2006 das Familiengericht Ettlingen entschieden, daß immerhin zwei der Kinder künftig beim Vater leben dürfen. Auf Betreiben des Jugendamts wurde dies vom Oberlandesgericht Karlsruhe nicht nur umgehend rückgängig gemacht, sondern der Vater verlor bei dieser Gelegenheit auch noch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht für sämtliche Kinder, das er vor der Entscheidung des Familiengerichts besessen hatte.

Hier ein paar Details, die die Situation verdeutlichen:

Ich will jetzt nicht näher auf alle anderen Probleme eingehen, unter denen die Schulze-Kinder bei der Mutter zu leiden haben. Ich verzichte auch darauf, näher auf alles einzugehen, was Nachbarn von Sabine vergeblich unternommen haben, damit das Jugendamt oder die Staatsanwaltschaft endlich mal etwas zugunsten der Kinder unternimmt.
Ich möchte nur noch auf eine Beurteilung hinweisen, die Herr Kalteisen, Leiter des Jugendamts des Landkreises Karlsruhe bereits am 02.03.2007 schriftlich abgegeben hat, und die seither nichts an Aktualität eingebüßt hat. Ich zitiere wörtlich und habe wiederum nur den Namen der Kindsmutter geändert:
„Wir sind sicher, dass Ihre Kinder durch Frau Schulze gut und zuverlässig betreut werden.“
Ende des Zitats! Wenn das kein Wort ist ... !


Horst hatte zugesagt, auf unserer heutigen Kundgebung persönlich das Wort zu ergreifen. Vor wenigen Tagen hat er aber vor der Macht des Unrechts und der Menschenrechtsverletzungen kapituliert. Er ist zu dem Schluß gekommen, daß er den nahezu übermenschlichen Anstrengungen, die nötig sind, um einer derartigen Verschwörung gegen die Menschenrechte von Kindern die Stirn zu bieten, nicht mehr gewachsen ist.
Auch wenn ich nachvollziehen kann, warum „der Akku irgendwann einfach mal leer ist“, bedauere ich, daß die 4 Kinder, falls Horst nicht bald wieder zu Kräften kommt, den Machenschaften der Mutter, des Jugendamts des Landkreises Karlsruhe und ihrer Verbündeten schutzlos ausgeliefert sein werden.
Horst ist einer von Hunderttausenden von Vätern, die in Deutschland von einer unmenschlichen und menschenrechtsverachtenden Familienrechtspraxis in die Resignation getrieben werden: Zum Leidwesen ihrer Kinder. Und es sind dann die Lobbyverbände genau dieser Familienrechtspraxis, die anschließend mit dem Finger auf diese verzweifelten Väter zeigen und sie mit Hohn überziehen im Sinne von: „Da sieht man es ja: Die Väter haben ja gar kein Interesse an ihren Kindern. Unter diesen Umständen kann man Vätern doch nicht so viel Umgang gewähren.“

Horst hat darauf verzichtet, die Öffentlichkeit heute persönlich zu informieren. Ich gehe davon aus, daß ich nur unvollkommen über die Situation seiner Kinder berichten konnte: Wäre Horst hier an meiner Stelle gestanden, hätte er sicherlich weit deutlichere Worte gefunden.
Ich wünsche ihm und vor allem seinen 4 Kindern, daß irgendein gnädiges Schicksal sie davor bewahren möge, daß meine Befürchtungen in vollem Ausmaße eintreten. Von den Behörden, die dafür ja eigentlich zuständig sind, ist nach allen bisherigen Erfahrungen eine zielführende Hilfe allerdings nicht zu erwarten.
Schon jetzt ist diesen Kindern schwerer Schaden zugefügt worden, der sie wahrscheinlich ihr ganzes Leben lang verfolgen wird. Falls ihnen aber aufgrund dieser verantwortungslosen Vorgehensweise der zuständigen Behörden zukünftig noch schwerwiegendere Dinge zustoßen werden, wird niemand sagen können, er habe von nichts gewußt: Dafür stehe ich hier heute als Zeuge, und Sie alle im Publikum ebenso!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!"

Reinhard Schöller (2. Vorsitzender des VAfK Karlsruhe e.V.)

 

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Antwort auf dieses Fallbeispiel (bitte unter Benennung des Fallbeispieles)

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