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Verhandlung gegen den Vater Schulze
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Lesen Sie das SWR Sendeprotokoll |
Sendeprotokoll SWR 4 Baden-Württemberg mit Baden-Radio am Nachmittag. Es geht um schwere Vorwürfe gegen eine vierfache Mutter: Von Kindesentzug spricht nämlich der Verein „Väteraufbruch für Kinder“ aus Karlsruhe. Die Frau lebte bis vor zwei Jahren mit ihren vier Söhnen in Ettlingen. Nach der Scheidung zog sie dann mit ihren vier Söhnen nach Augsburg, und das trotz Gemeinsamem Sorgerecht. Sie versuche, den Kontakt zum Vater zu verhindern, sagt der Verein, und sie werde dabei von öffentlichen Stellen unterstützt. Heute nun wurden die Vorwürfe vor dem Ettlinger Amtsgericht verhandelt. Für Baden-Radio war mein Kollege Mathias Z. dabei: Die Verhandlung war zuende, bevor sie überhaupt richtig begonnen hatte. Ein Freispruch aller erster Klasse. Der wurde sogar vom Staatsanwalt gefordert, obwohl der in der Anklage noch von „Übler Nachrede“ gesprochen hatte. Der angeklagte Vater Schulze (Name hier geändert) hatte einen seitenlangen Vortrag vorbereitet, um die Vorwürfe gegen seine Ex-Frau zu untermauern. Schulze: Das wollte ich eigentlich hier publik machen, die Vorgehensweise von Behörden, auch von Gerichten, die hier zusammenarbeiten, um – ich sage mal – Väter zu diskriminieren, und das auf Kosten des Gummibegriffes ‚Kindeswohl’ – wie der in Deutschland gehandhabt wird. Sprecher: Aber er habe die Vorwürfe rund um den Begriff „Kindesentzug“ ja gar nicht ins Internet gestellt, sondern der Verein ‚Väteraufbruch’, so das Gericht. Deswegen der Freispruch nach nur einer Stunde und einem einzigen Zeugen. Für den Vorsitzenden des Vereins, Franzjörg Krieg, ist klar, warum der Richter die Verhandlung tatsächlich so schnell beendet hat: Franzjörg Krieg: Er hat sich darum gedrückt, in die Thematik einzusteigen und es war ihm klar, dass hier ein familienrechtliches Verfahren in den strafrechtlichen Bereich überführt wird und er hat geahnt, dass das Dimensionen annehmen könnte, die er sich nicht wünscht. Und deshalb hat er das einfach ganz schnell vom Tisch gewischt. Sprecher: In seinem Aktenkoffer auch ein Schreiben des Städtischen Klinikums Karlsruhe vom Juli 2007, unterzeichnet vom Leiter der Kinderklinik. Etliche blaue Flecken, Hämatome, seien bei jedem der vier Kindern festgestellt worden, steht da. Der Verdacht des Vaters, dass die Mutter die Kinder misshandelt habe, sei begründet, heißt es weiter. Jetzt lebt die Frau mit den Kindern in Augsburg, unterstützt von öffentlichen Stellen. Ein krasses Beispiel für Väterdiskriminierung gegen das Kindeswohl, sagen die Kritiker. Franzjörg Krieg: Als sie ins Frauenhaus nach Augsburg kam, haben die gesagt: ‚Oh, eine arme Mutter mit vier Kindern. Der müssen wir helfen.’ Jetzt bekommt sie ein Jahr Gelegenheit, sich mit den Kindern in Augsburg einzuleben und sie bekommt ein halbes Jahr die Gelegenheit, die Kinder einer therapeutischen Hilfe zuzuführen. Man hat den Kindesentzug der Mutter belohnt und wegtherapiert. Sprecher: Immerhin sieht der Vater jetzt alle zwei Wochen seine Kinder, verbunden mit der aufwändigen Reise nach Augsburg und zurück. Für Franzjörg Krieg gibt es in diesem Fall nur eine Lösung: Franzjörg Krieg: Ich habe kein Interesse daran, dass die Mutter bestraft wird, aber die Kinder müssen endlich an ihren kontinuierlichen Wohnsitz zurück geführt werden, wo auch die Großeltern da sind. Sprecher: Aber darüber gesprochen wurde heute vor Gericht nicht. Es gehe nicht um den Inhalt der Vorwürfe, sondern nur um die Frage, wer sie erhebt, so der Richter immer wieder. Dass man über die Benachteiligung von Vätern in Sorgerechtsangelegenheiten zur Zeit lieber nicht spricht, das zeige aber auch, so der Vereinsvorsitzende, dass sich etwas bewegt. Franzjörg Krieg: Wir haben im Moment eine Situation, in der die Verfahrensweisen aufbrechen, in der plötzlich andere Lösungsmöglichkeiten denkbar werden, in der plötzlich Einzelpersonen in der familialen Intervention mutiger werden. Und wenn jetzt ein solcher Fall plötzlich öffentlich wird – da will man den Deckel drauf halten, ganz klar! |
Anlass: Verhandlung | |
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Am 30.12.2008 sollte aufgrund der einstweiligen Anordnung des Amtsgerichtes Augsburg der Umgang des Vaters mit den Kindern nach vielen Monaten endlich wieder aufgenommen werden. Da die Mutter per SMS dem Vater anzeigte, dass sie nicht gewillt ist, der einstweiligen Anordnung Folge zu leisten und die Kinder am 30.12.2008, 10.00 Uhr, zum vom Gericht festgelegten Übergabeort, Hauptbahnhof Augsburg, zu bringen, stellte der Kollege der vom Gericht bestellten Pflegerin beim Amtsgericht einen entsprechenden Eil-Antrag. Der Beschluss des Amtsgerichtes Augsburg lautete, notfalls unter Zuhilfenahme von Polizei/Gerichtsvollzieher die Herausgabe der Kinder an den Vater durchzusetzen. Leider zog sich die Mutter zur Zeit der Übergabe in die Badewanne zurück und öffnete erst die Tür, als der Dietrich des von der Polizei gerufenen Schlüsseldienstes im Schloss der Wohnungstür steckte. Seit diesem Tag hat der Vater mit seinen vier Kindern wieder regelmäßigen 14-tägigen Umgang. Der Vater holt die Kinder immer am Hauptbahnhof Augsburg ab. Die vier Kinder werden dem Vater von der vom Jugendamt der Stadt Augsburg eingesetzten Sozialpädagogischen Familienhelferin übergeben. Dem Vater wurden trotz unzweifelhaft bestehendem gemeinsamen Sorgerechts seit dem fluchtartigen Wegzug der Mutter Anfang Juli 2008 mit den vier Kindern aus Ettlingen nach Augsburg keinerlei Auskünfte von Einwohnermeldeamt, Krankenkasse, Schulen, Schulbehörden usw. erteilt. Alle angefragten Institutionen beriefen sich auf eine von der Stadt Augsburg rechtswidrig ausgesprochene Auskunftssperre. Am 19.05.2009 fand am Verwaltungsgericht Augsburg eine Verhandlung zur von der Stadt Augsburg ausgesprochenen Auskunftssperre statt. Im Verlauf der Verhandlung stellte das Verwaltungsgericht Augsburg fest: „Die Kammer teilt mit. dass nach ihrer Auffassung dem Kläger eine Auskunft hätte erteilt werden müssen. Dies folgt aus dem Sorgerecht des Klägers und damit verbunden aus Art. 6 GG.“ (weiterlesen Spalte rechts) |
Doch damit ist noch nicht die Auskunftssperre der Schule, Schulbehörden und des Kindergartens der Kinder in Augsburg aufgehoben.
Der Vater der vier Kinder musste dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Augsburg, Oberrechtsrätin Dr. Haisch mit vielen alten und aktuellen Gerichtsbeschlüssen nachweisen, dass für die schulischen Belange der Kinder und des jüngsten Sohnes, der in Augsburg in den Kindergarten geht, gemeinsames Sorgerecht besteht. Erst am 26.05.2009 wurden dem Vater erst nach nochmaligem Anruf auch die Zeugnisse und ein Teil der angeforderten schulischen Fehlzeiten per Fax übermittelt. Der Vater hat beim Kindergarten der Diakonie in der Frölichstr. in Augsburg angerufen und um Auskunft gebeten. Diese Auskunft wurde dem in Teilen immer noch sorgeberechtigten Vater von Frau Harrer-Schörenbrandt am 04. Juni 2009 mit der Begründung, dass eine Auskunftssperre bestehe, verweigert. Zitat aus dem Protokoll des Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 19.05.2009: „Das Gericht weist darauf hin, dass die melderechtliche Auskunftssperre das Schulamt nicht ermächtigt, Auskünfte zu verweigern. Der Vertreter der Beklagten (Stadt Augsburg) erklärt, er habe das Städtische Schulamt auch in diesem Sinne bereits informiert. Gleiches gilt für Kindergärten oder andere Einrichtungen, welche Kinder des Klägers besuchen.“ Seit der Vater mit Schreiben vom 15.06.2009 das Schulamt in der Stadt Augsburg erneut angeschrieben hat und um weitere Auskünfte gebeten hat, bzw. um Gesprächstermine mit den Klassenlehrern der Kinder und um Gesprächstermin mit der/den zuständigen Erzieherinnen des Kindergartens, wartet der Vater vergeblich auf eine Antwort aus Augsburg. Der Vater hat inzwischen nahezu 20.000 Kilometer und viele Stunden alleine und zusammen mit den Kindern auf der Autobahn A8 verbracht. Warum der ganze Aufwand? Täterinnenschutz und Väterdiskriminierung sind immer noch immanente Elemente einer traditionellen familialen Intervention in der BRD. |
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Auf der Kundgebung zum Tag der Menschenrechte
spricht auch Horst Schulze, aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens
muss seine Rede allerdings vorübergehend noch vor der Öffentlichkeit
unter Verschluss gehalten werden. Es sprechen dafür in seiner Sache
die Vorstandsmitglieder Franzjörg Krieg und Reinhard Schöller.
[mehr]
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| Die Mutter der vier ehegemeinsamen Söhne begeht
seit Monaten Kindesentziehung mit List. Horst weiß weder genau wo
seine Kinder sind, noch wie es ihnen geht. Seiner Bitte auf das Recht zu einem Gespräch mit dem Jugendamt Augsburg wurde bis heute, nach über vier Monaten, nicht entsprochen. [mehr] |
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Haben Väter Rechte? Erfahren Sie mehr in einer Recherche von Henning Riepen. |
Realität in Deutschland In unserem Rechtsstaat kann es Menschen - weit überwiegend Vätern - widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ein anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehe geschieden, ihnen die Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß.« RiOLG Harald Schütz, Familienrichter | ||
26.10.2008, in einem Schreiben wendet sich der verzweifelte Vater an das Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Frauen und Familien in München und beschwert sich über das Verhalten der Jugendamtsbehörden der Stadt Augsburg, Schulbehörden der Stadt Augsburgund dem Oberbürgermeisteramt mit Einwohnermeldeamt. [mehr]
05.08.2008, Darstellung von Franzjörg Krieg:
Fragen und Antworten liefert Franzjörg in einer umfassenden Dokumentation dieses Fallbeispiels. Erfahren Sie mehr, u.a. über "Täterinnenschutz und Väterdiskriminierung als strukturelles Element lokalpolitischen Handelns in Karlsruhe"...[mehr]
09.12.2007, Reinhard Schöller
Geschildert mittels Redebeitrag von Reinhard Schöller (2. Vorsitzender des VAfK Karlsruhe e.V.) zur Kundgebung zum "Tag der Menschenrechte" in Karlsruhe:
....Es zeigte sich jedoch bald, daß Sabine trotz intensiver Mithilfe
von Horst ihrer Aufgabe bei der Kindererziehung und im Haushalt nicht gewachsen
war. Horst beantragte deshalb beim Jugendamt professionelle Hilfe für
die Familie, die auch gewährt wurde. Als vom Jugendamt noch weitergehende
Maßnahmen vorgeschlagen wurden, tauchte Sabine mit den Kindern 7 Wochen
lang unter und verließ die Ehe.
Kurz danach wechselte der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt. Seither
erhält Sabine vielfältige Hilfe von den zuständigen Behörden,
aber nicht etwa bei der Bewältigung ihrer selbstauferlegten Aufgaben,
sondern bei der Vertuschung der Mißstände und bei ihrem Widerstand
gegen eine Problemlösung. Dies führt dazu, daß den Kindern
elementare Grundrechte verweigert werden...[mehr]
Betroffener Vater, Adresse
An das
Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Frauen und Familien
z. Hdn. Frau Christa Stewens – persönlich
Winzerstr.9
80797 München
Ettlingen, den 26.10.2008
Beschwerde zum Verhalten der Jugendamtsbehörden der Stadt Augsburg und
erweitert auf
• Schulbehörden der Stadt Augsburg
• Oberbürgermeisteramt mit Einwohnermeldeamt
Sehr geehrte Frau Stewens,
aufgrund des Verhaltens der oben genannten Behörden sehe ich mich als sorgeberechtigter Vater veranlasst, wegen der äußerst brisanten und gefährlichen Lage, in der sich meine vier Söhne befinden, an Sie persönlich meinen Beschwerdevortrag und mein Anliegen zu richten.
Auch wenn Ihr Ministerium und Sie als Leiterin dieses Ministeriums nicht für die bayerischen Schulen und weitere in meinem Schreiben genannten Behörden zuständig sind, so teile ich Ihnen trotzdem diese Sachverhalte mit, weil diese Behörden unmittelbar mit dem Agieren des meine Beschwerde betreffenden Jugendamtes zusammenhängen.
An dieser Stelle weise ich Sie darauf hin, dass sämtliche in meinem Schreiben an Sie benannten Behörden gegen das Grundgesetz der BRD, gegen die UNO-Kinderrechtskonvention und gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen. Ich erspare mir, Sie auf die Verstöße moralischer Art hinzuweisen.
Mein Schreiben vom 19.09.2008 an den Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl ist bis heute ohne Beantwortung geblieben. Eine Kopie dieses Schreibens habe ich Ihnen beigelegt.
Mein Schreiben vom 09.10.2008 an den Amtsleiter des Jugendamtes der Stadt Augsburg ist bis heute ebenfalls ohne Antwort. Auch dieses Schreiben lege ich bei.
Meine 37 (siebenunddreißig) Schreiben vom 03.10.2008 an alle relevanten Augsburger Volksschulen sind nur von drei Schulleitern beantwortet worden. Weitere Antworten kamen bis heute nicht mehr bei mir an. Die drei Antworten, die ich erhalten habe, bieten aufgrund der darin abgegebenen Stellungnahmen erheblichen Grund zur Annahme, dass in dieser familienrechtlichen Angelegenheit nicht alles rechtstaatlichen Prinzipien gemäß behandelt wird. Auch diese Kopien habe ich Ihnen beigelegt.
Meine schriftliche Anfrage vom 26.09.2008 an den Schulamtsleiter Herr Gerhard Nickmann wurde auf lapidare Weise nur unvollständig beantwortet.
Auf meine erneute konkrete Anfrage vom 14.10.2008 warte ich bis heute ebenfalls vergeblich auf eine detaillierte Antwort. Auch dieses Schreiben liegt meiner Beschwerde bei.
Meiner Bitte auf mein Recht gemäß SGB VIII § 17 zu einem persönlichen
Gespräch mit dem Jugendamt wurde bis heute, nach über vier Monaten,
nicht entsprochen. Gerade das Gegenteil ist der Fall. Mit Fax vom 22.10.2008,
13.30 Uhr, wurde der vom Jugendamt Augsburg auf den 23.10.2008 festgesetzte
Termin von jenem kurzfristig wieder abgesagt.
Dem war vorausgegangen:
Mit Schreiben vom 06.10.2008 teilte mir Herr Ochs vom Jugendamt Karlsruhe mit, dass er im Rahmen der Amtshilfe für das Jugendamt Augsburg in diesem Fall tätig werde, und dass er beabsichtige, im Rahmen eines Hausbesuches ein Gespräch mit mir zu führen.
Nachfolgend nun der dokumentierte Schriftverkehr hierzu:
Mit Schreiben vom 18.10.2008 antwortete ich, dass ich inzwischen am 23.09.2008 mit dem Jugendamt Augsburg persönlich Kontakt aufgenommen hatte und zu einem persönlichen Treffen am 23.10.2008 vorgeladen worden war. Ein Hausbesuch in meiner Wohnung macht nur Sinn, wenn im Rahmen der Amtshilfe festgestellt wird, ob ich als Vater für meine vier Söhne entsprechenden Wohnraum vorhalte, und ob eine Versorgung der Kinder bei mir angemessen gesichert sein kann. Deshalb teilte ich Herrn Ochs mit, dass ich ihn gerne zu einer Wohnungsbesichtigung einlade. Da die Mutter im Rahmen des Kindesentzuges die Zuständigkeit nach Augsburg verlegen ließ, und da ich schon einen Termin beim dortigen Jugendamt zugewiesen bekommen hatte, teilte ich Herrn Ochs aber auch mit, dass ich für ein Gespräch mit dem Jugendamt vor diesem Hintergrund keinen Grund mehr sehe. Die Einladung zur Wohnungsbesichtigung aber blieb von meiner Seite aus ausdrücklich bestehen.
Herr Ochs antwortete am 20.10.2008, dass er die Einladung zur Wohnungsbesichtigung nicht annehme, und dass sein Schreiben vom 06.10.2008 als gegenstandslos anzusehen sei.
Mit Schreiben vom 18.10.2008 teilte ich dem Jugendamt Augsburg mit, dass ich
aufgrund der geführten Telefonate das Gespräch am 23.10.2008 nicht
allein mit der Sachbearbeiterin Frau Ziegler führen möchte, sondern
dass ich die Anwesenheit des Amtsleiters, Herrn Nowak, für dringlich
erforderlich halte.
Außerdem bat ich anlässlich meiner Fahrt von Karlsruhe nach Augsburg,
für die ein voller Tag Urlaub nötig war, um die Chance eines Treffens
mit meinen Kindern. Nach vier Monaten Kindesentzug ist diese Bitte eines Vaters
nicht nur verständlich, sondern trifft auch ins Zentrum jugendamtlicher
Bemühungen und Kompetenz.
Mit Fax vom 22.10.2008, 13.30 Uhr, teilte das Jugendamt Augsburg mit:
„Der für morgen angesetzte Termin ist deshalb zu verschieben.“
Mein Schreiben vom 24.10.2008, als Antwort zum erhaltenen Fax vom 22.10.2008 um 13.30 Uhr habe ich zu Ihrer Kenntnis beigelegt.
Dem Jugendamt der Stadt Augsburg stehen umfangreiche Unterlagen zur Verfügung,
die den Verdacht auf Kindesmisshandlung durch die Mutter nahe legen. Einen
Teil dieser Unterlagen überlasse ich auch Ihnen zu Ihrer persönlichen
Einschätzung.
Das Jugendamt der Stadt Augsburg, vertreten durch die Sozialarbeiterin Frau Ziegler, reagiert pikiert auf meine schriftlichen Vorträge. Dies können Sie meinem Schreiben vom 09.10.2008 entnehmen.
Dem sorgeberechtigten Vater werden die ihm rechtlich zustehenden Auskünfte bezüglich seiner Söhne von allen Seiten ohne auch nur einen gültigen Beschluss eines Gerichtes verweigert. Auch habe ich von keiner Polizeidienststelle irgendein Schreiben erhalten, das auch nur ansatzweise dieses Verhalten aller Behörden und Institutionen rechtfertigen könnte. Zu den Auskünften, die mir in rechtswidriger Weise systematisch vorenthalten werden, zählen die mir zustehende Mitteilung des tatsächlichen Aufenthaltsortes der Kinder und der Schulen, an denen meine Kinder ihrer schon oft verletzten Schulpflicht nachkommen. Nebenbei muss ich an dieser Stelle erwähnen, dass eine gültige Vereinbarung zum Umgangsrecht zwischen den sorgeberechtigten Eltern, abgeschlossen vor dem OLG Karlsruhe am 04.04.2008, vorliegt. Diese wird auf rechtswidrige Art und Weise von der Mutter unserer Kinder mit Hilfe des Jugendamtes der Stadt Augsburg missachtet.
Ausgangspunkt jeder rechtlichen Betrachtung über die beiden Aspekte
des Kindeswohls – die positive Förderung sowie der Schutz des Kindes
vor Gefahren für sein Wohl – sind die Aussagen in der Verfassung.
Im Hinblick auf die Aufgabenverteilung zwischen Eltern und Staat bei der Förderung
und Sicherung des Kindeswohls sieht Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes
eine klare Rangfolge vor: „Pflege und Erziehung sind das natürliche
Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Die Zuweisung dieser Aufgabe an die Eltern ist Recht und Pflicht zugleich
und wird deshalb vom Bundesverfassungsgericht als Elternverantwortung bezeichnet.
Der Schutz des Kindes vor Gefahren für sein Wohl obliegt damit zunächst
den Eltern im Rahmen ihrer elterlichen Sorge bzw. den Personen, denen die
Eltern die Ausübung von Angelegenheiten der Personensorge vertraglich
übertragen. An diese Aussage schließt Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG an,
wonach „die staatliche Gemeinschaft“ „über ihre Betätigung“,
also über die Betätigung des Elternrechts wacht. Hier hat das sog.
staatliche Wächteramt seine verfassungsrechtliche Grundlage. Dieser juristische
Fachbegriff beschreibt nicht etwa die Aufgabe einer Behörde, sondern
einen verfassungsrechtlichen Auftrag, der einer Konkretisierung durch einfaches
Recht bedarf. Eltern und Staat konkurrieren dabei nicht miteinander um die
jeweils bessere Erziehung, sondern die Eltern genießen zunächst
einen weiten Spielraum hinsichtlich der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrags.
Diesem Auftrag ist das staatliche Wächteramt zu- und nachgeordnet. Das
SGB VIII wiederholt diese verfassungsrechtlichen Grundlagen aus „didaktischen
Gründen“ in § 1 Abs. 2 und stellt damit das Recht des Kindes
auf Erziehung und Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit in diesen Kontext.
Dieses zuvor nach BGB § 1626 ausführlich beschriebene Recht wird dem sorgeberechtigten Vater mit List und Gewaltanwendung vorenthalten. Sind diese verfassungsrechtlichen Grundlagen den Augsburger Jugendamtbehörden nicht bekannt, oder werden diese, wie in vielen anderen deutschen Jugendämtern, in Bezug auf die Vätern, ignoriert?
Was ist Kindesentziehung? Kindesentziehung ist die juristisch korrekte Bezeichnung
für eine Kindesentführung, die von einem Elternteil durchgeführt
wird. Jährlich werden Hunderte von Kindern aus Deutschland entführt.
Kindesentziehung ist nicht nur ein Problem binationaler oder nichtdeutscher
Familien, sondern kommt auch immer öfter in deutschen Familien vor. Kindesentziehung
ist ein Straftatbestand, der mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet
werden kann.
Bei einer Kindesentziehung geht es im Wesentlichen darum, die Beziehung des
Kindes zum anderen Elternteil und zum eigenen Leben zu zerstören, um
es quasi neu zu programmieren mit einer „Wirklichkeit“, die dem
Entführer oder der Entführerin besser gefällt. Alle Eltern,
die ihre Kinder wiedergefunden haben, mussten erfahren, dass die Kinder nicht
mehr wissen, wer sie sind, weil ihnen ihre Entführer/innen die Unwahrheit
über ihre Vergangenheit erzählt haben. Die Kinder haben das Wichtigste
in ihrem Leben verloren: sich selbst und ihre Identität, was teilweise
auch durch eine Namensänderung erfolgt, insbesondere, wenn christliche
Kinder in ein islamisches Land entführt werden. (Quelle: Sabine Gabriel,
Ansprechpartnerin der Selbsthilfegruppe Kindesentziehung e. V., 40016 Düsseldorf)
Zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme habe ich Ihnen die Ausführungen zu PAS – Parental Alienation Syndrom – beigelegt, ausgearbeitet von Wera Fischer, 74889 Sinsheim.
Die Mutter unserer vier ehegemeinsamen Söhne begeht somit gemäß
StGB § 235, römisch eins, Kindesentziehung mit List. Laut Absatz
1 des benannten Strafgesetzes macht sich dieser Straftat schuldig, wer „eine
Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen
Übel oder durch List … den Eltern einem Elternteil, dem Vormund
oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.“
Die Gründe für eine Kindesentziehung sind vielfältig: Zum
einen die Wut auf und die Macht über den anderen Elternteil, zum anderen
Erpressung für die eigenen Zwecke: Der einzig wunde Punkt bei einem Elternteil
ist das Kind; dafür würde er alles tun, um es wieder zurückzubekommen.
Das kann die Fortsetzung der Beziehung sein, der Nachzug in das andere Land,
aber auch Geld oder sonstige Vermögenswerte.
Nach StGB § 235 macht sich auch der allein sorgeberechtigte Elternteil
strafbar, der dem umgangsberechtigten Elternteil die Kinder entzieht: BGH
– 4. Strafsenat – vom 11.02.1999 (Az: 4 StR 594/98).
Für die leiblichen Eltern ist die Trennung von ihrem Kind der stärkste
vorstellbare Eingriff in ihr Elternrecht, der nur bei strikter Wahrung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar
ist. Im Rahmen (...) ist aber zu berücksichtigen, dass eine Trennung
der Kinder von ihren Eltern ihrerseits die kindliche Entwicklung zu gefährden
vermag, weil ein Abbruch der Eltern-Kind-Beziehung in den ersten Lebensjahren
dem Kind in der Regel die Basis (...) entzieht: BverfG 1 BvR 605/02 (Haase).
So musste ich in dieser Angelegenheit der inzwischen fünften Kindesentziehung
feststellen, dass auch andere Institutionen angewiesen wurden, dem sorgeberechtigten
Vater die ihm rechtlich zustehenden Auskünfte zu verweigern. Somit werde
ich an dem mir zustehenden Recht zur Ausübung der elterlichen Sorge mit
behördlichen Mitteln gehindert. Im Übrigen ist das Sorgerecht nicht
nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Somit handeln die Ihrem Ministerium
unterstehenden Behörden im Widerspruch zum Grundgesetz der BRD und den
internationalen Rechten, vorneweg der UN-Kinderrechtkonvention und auch der
Menschenrechtskonvention usw..
Zu den hier beschriebenen Vorkommnissen bitte ich Sie persönlich, Rechenschaft abzulegen. Weiterhin bitte ich Sie, Frau Stewens, sich für das Wohl meiner Söhne in allen Belangen – physisch, psychisch und geistig – einzusetzen. Sie können dies vor Ort nicht selbst überprüfen. Ich bitte Sie, in diesem Fall das Bayerische Landesjugendamt als Garanten für die Unversehrtheit meiner Söhne in allen Bereichen einzubeziehen. Ich bitte Sie weiterhin, mir dies persönlich zu versichern und mit Ihrem Namen für das Wohl meiner Kinder zu garantieren. Am besten wäre es aus meiner Sicht, die Kinder vorsorglich in das Universitätsklinikum, Kinder- und Jugendpsychiatrie, in Ulm zur Kontrolle und Versorgung einzuweisen, um anschließend über die in Bayern zuständigen Behörden ihre umgehende Rückführung nach Baden-Württemberg zu veranlassen.
Seit Jahren wurde die Mutter unserer Kinder durch einseitige Stellungnahmen
des Jugendamtes des Landkreises Karlsruhe immer wieder bedient. Im Laufe der
Zeit wurde die Mutter durch die Passivität dieses Jugendamtes geradezu
ermuntert, ihr Unwesen weiter zu treiben. So hat auch das Jugendamt des Landkreises
Karlsruhe auch nicht mehr an der letzten Verhandlung am Amtsgericht Ettlingen
teilgenommen. Auch hier wieder muss ich auf den § 17 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) hinweisen.
An das das Kindeswohl verachtende Vorgehen des bisher zuständigen Jugendamts
in Baden-Württemberg schließt sich das Verhalten des Jugendamts
in Bayern, das nunmehr die Verantwortung für meine vier Kinder übernommen
hat, nahtlos an.
Deshalb drängen sich folgende Fragen förmlich auf:
- Haben Kinder das Recht auf gewaltfreie Erziehung?
- Haben Kinder das Recht auf schulische Bildung?
- Haben Kinder das Recht auf beide Elternteile?
Bezüglich des Wohnorts der Mutter zusammen mit den vier Kindern fallen folgende Unstimmigkeiten auf:
- Das Amtsgericht Ettlingen gibt als Adresse 86157 Augsburg (Stadtteil Pferrsee,
Augsburg West) an.
- Das Jugendamt Augsburg ist zuständig für den Bereich Stadt Augsburg
Nord und behandelt die Mutter als mit den vier Kindern dort ansässig.
- Das Amtsgericht Augsburg gibt im Schreiben vom 22.10.2008 den Wohnsitz mit
„Stadtbergen“ an.
Wenn die Wohnverhältnisse der Mutter zusammen mit den vier Kindern so
chaotisch sind, dass sich noch nicht einmal die Ämter einig sind, wo
die Kinder wohnen, wäre es dringlich, dass die Kinder endlich wieder
in einer stabilen Umgebung Ruhe und Beständigkeit finden.
Diese kann der Vater in Ettlingen bieten.
Es erscheint dringlich, die Kinder sofort in stabile Verhältnisse zurück
zu führen.
Es ist nicht mein Anliegen, die Mutter meiner vier Kinder schlecht darzustellen.
Es geht mir um das Wohl unserer Kinder, und zwar unter allen Aspekten, die
sie betreffen. Wenn aber ein Vater auf eine Kindeswohlgefährdung durch
eine Mutter hinweist, dann gehen Jugendamtmitarbeiter offensichtlich ungeprüft
davon aus, dass es dem Vater in erster Linie darum geht, die Mutter seiner
Kinder schlecht zu reden. Wenn eine Mutter letzteres tut, wie in meinem Fall
– lesen Sie dazu bitte mein beiliegendes Schreiben an Herrn Oberbürgermeister
Dr. K. Gribl –, dann wird dieses Verhalten der Mutter von den deutschen
Jugendämtern stattdessen noch hilfsbereit unterstützt. Von rechtstaatlichem
Verhalten kann in solchen Fällen dann schon nicht mehr die Rede sein,
auch nicht in Bayern, sondern hier tritt eine männer- und väterfeindliche
Gesinnung deutlich erkennbar zu Tage, die ihre Spuren besonders an den betroffenen
Kindern hinterlassen wird, und zwar für deren ganzes weiteres Leben.
„Kinderschutz braucht starke Netze“. So lautet die Broschüre für einen wirksamen Schutz von Kindern, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Diesen in dieser Broschüre beschriebenen Schutz bitte ich Sie meinen Kindern zu gewähren, auch wenn es im konkreten Fall ein Vater ist, also ein männlicher Elternteil, der sich hilfesuchend an Sie wendet.
Für Kinder bieten die beschriebenen Verhältnisse keine guten Voraussetzungen dafür, psychisch, physisch und geistig wohl behalten heranzuwachsen. Wenn noch mehr Ämter in Deutschland so arbeiten wie diejenigen, die eigentlich für das Wohlergehen meiner Kinder verantwortlich wären, sind die bekannten Ergebnisse der Pisa-Studie nicht verwunderlich. Hier weise ich auch auf weitere aus solchen Verhältnissen resultierende Jugendproblematiken hin, die bei Kindern aus „Eineltern-Familien“ anschließend auftreten.
Aus vaterlosen Familien stammen: ...
63% der jugendlichen Selbstmörder,
71% der schwangeren Teenager,
90% aller Ausreißer und obdachlosen Kinder
70% der Jugendlichen in staatlichen Einrichtungen
85% aller jugendlichen Häftlinge
71% aller Schulabbrecher
75% aller Heranwachsenden in Drogenentzugszentren
Diese Zahlen stammen aus empirischen Untersuchungen in den USA. Kein Vater möchte seine Kinder in einer der genannten Gruppen wissen, geschweige denn eine (Mit-)Verantwortung für derartige Fehlentwicklungen tragen müssen!
Müssen wie in so vielen Fällen diese Kinder erst derartig geschädigt werden oder gar ihr Leben verlieren? Wie viele Fälle von mütterlicher Kindesmisshandlung oder gar Tötungen müssen in Deutschland noch bekannt werden?
Von Rechts wegen müssten die betreffenden Behörden selbst zum Schluss
kommen, dass im Falle meiner Kinder Kindesentziehung gemäß §
235 StGB. vorliegt, und massivst gegen das von der Mutter an den Tag gelegte
Verhalten vorgehen. Daher muss ich davon ausgehen, dass die im Jugendamt der
Stadt Augsburg mitagierenden Sozialarbeiter befangen sind, und dass schon
aus diesem Grunde eine Übernahme dieses Falles durch das Landesjugendamt
Bayern dringend geboten ist.
Zu Ihrer Information lege ich Ihnen mein Schreiben vom 24.10.2008 an den Leiter
der Abt. Sozialpsychiatrie, Gesundheitsamt, Herr Dr. Lindstedt Augsburg, bei.
Werden Sie die Jugendamtsbehörden anweisen, gegen die Kindesentziehungspraktiken der Mutter vorzugehen und Anzeige zu erstatten, oder sehen Sie derartige Praktiken als ein Faustrecht an, das legitim sei und daher jeder Mutter zustehe?
Mit freundlichen Grüßen
Der betroffene Vater
05.08.2008, Darstellung von Franzjörg Krieg:
Horst (geb. 1960) und Sabine (geb. 1975) heirateten 1995. Sie studierte an
der PH Karlsruhe, er arbeitete als stellvertretender Abteilungsleiter in einem
Warenhaus.
Während ihres 1. Semesters wurde sie schwanger, studierte aber weiter
bis zum 5. Semester. Die 2. Schwangerschaft war etwas komplizierter und sie
brach ohne Absprache mit Horst das Studium ab.
Ab diesem Zeitpunkt war vorhersehbar, dass sie die Chance, durch eine Beendigung
des Studiums ihren Beitrag zum Familieneinkommen zu leisten, nicht nützen
würde.
Bald zeigte sich, dass Sabine den Anforderungen der bis auf vier Kinder anwachsenden
Familie nicht gerecht werden konnte. Sie war sowohl psychisch als auch in
der praktischen Organisation des Familienalltags überfordert, obwohl
Horst neben der Finanzierung der 6-köpfigen Familie durch Lohnarbeit
und dem Ausbau eines eigenen Hauses im Haushalt und bei der Betreuung der
Kinder entscheidend mithalf und das Kochen komplett übernahm. Horst kümmerte
sich außerdem über das Jugendamt darum, dass Unterstützung
durch eine Familienhilfe erfolgte.
Sabine zeigte zunehmend psychische Auffälligkeiten:
Allen inzwischen eingeschalteten Ämtern sind diese Vorkommnisse bekannt. Sabine entwickelte im Verlauf der Zeit immer mehr Verhaltensweisen, die im Falle eines Mannes, der sich so verhält, unweigerlich dazu führen, dass er als Gewalttäter eingestuft wird. Sabines Verhalten dagegen wurde auch in der Folgezeit gerade von jenen Behörden und Institutionen gedeckt, deren Aufgabe es eigentlich wäre, die Opfer häuslicher Gewalt zu schützen, insbesondere, wenn es sich dabei um Kinder handelt.
Täterinnenschutz durch das Gewaltschutzgesetz?
Eines Abends, während Horst im Bad ist war, tobte Sabine in der Wohnung
und warf mit Einrichtungsgegenständen um sich. Horst kam hinzu und hielt
sie fest, um ihre Attacke zu beenden. Das reine Festhalten wurde ihm hinterher
als „Gewalthandlung“ ausgelegt. Er verhielt sich so blauäugig
wie fast alle Männer, die in einer solchen Situation nicht die Polizei
bzw. den psychiatrischen Notfalldienst rufen, um die Ausfälle der Frau
objektiv feststellen und aufhalten zu lassen. Auf diese Weise tappte er in
die durch das Gewaltschutzgesetz aufgestellte Falle, in der so gut wie jeder
Mann – auch bei nachzuweisender Gewalttätigkeit der Frau und Friedfertigkeit
des Mannes – zum Täter definiert wird.
Sabine verschwand zum ersten Mal im März 2004 mit allen Kindern für
7 Wochen ins Frauenhaus.
Dies stellt ihre erste missbräuchliche Benutzung der Institution Frauenhaus
dar.
Ihre gesetzwidrigen Verhaltensweisen wie:
Täterinnenschutz durch das Frauenhaus?
Auch im Frauenhaus gingen ihre Eifersuchts- und Stalkingattacken weiter.
Sie ging zur Polizei und warf Horst vor, sie zu verfolgen. Schließlich
wurde sie von der Polizei gewarnt, damit aufzuhören, wenn sie nachteilige
Folgen für sich vermeiden wollte.
Zwei Tage nachdem sie aus dem Frauenhaus zurück kam, unterband sie für
weitere fünf Wochen unter Einsatz von Terrormethoden jeden Kontakt zwischen
den vier Kindern und ihrem Vater Horst. Weil Bezugspersonen feststellten,
dass sie ohne die Einbindung von Horst absolut nicht zurecht kam, sorgten
diese dafür, dass sie endlich psychiatrisch therapeutische Hilfe in Anspruch
nahm.
Psychische Auffälligkeiten von Müttern gehen immer auch zu Lasten der Kinder – vor den Augen der öffentlichen Institutionen, die immer wieder tatenlos zusehen.
Um den Jahreswechsel 2004/2005 brach Sabine die therapeutischen Maßnahmen
ab und steigerte ihre Aktionen gegen Horst. Dieser wurde von ihr aus der Wohnung
ausgesperrt, sie bewarf ihn mit Einrichtungsgegenständen, prügelte
auf ihn ein oder rief innerhalb von 10 Minuten 10 mal an seiner Arbeitsstelle
an.
Da Horst erfahren hatte, dass die Polizei auf keine seiner Hilfeersuchen reagiert
hatte, ertrug er die Unsäglichkeiten.
Auch den Kindern gegenüber war sie regelmäßig gewalttätig,
was vielfach dokumentiert ist. Sogar vor dem Familiengericht gab sie zu, die
Kinder zu schlagen.
Wenn ein Mann und Vater nur ansatzweise so viel Gewalt gegen die Mutter ausüben
würde, müsste er damit rechnen, als Gewalttäter verurteilt
zu werden.
Sabine wurde als Täterin von allen Stellen ignoriert und als Mutter von
aller Schuldübernahme frei gehalten.
Väterdiskriminierung und Kindesmisshandlung trotz Gewaltschutzgesetz?
Als ihr in einem durch Horst privat initiierten mediativen Hilfegespräch
ihre Verhaltensweisen gespiegelt wurden, entzog sie sich und erklärte
hinterher, dass sie die Scheidung einreichen werde. Sie benutzte ganz offensichtlich
die Scheidung als taktisches Mittel, von aller Verantwortung frei gehalten
zu werden.
Sie verschwand zum zweiten Mal mit allen vier Kindern und wohnte vier Wochen
lang bei ihrer Schwester in einer WG. Den Ältesten nahm sie aus der Schule
und gab an, ihn selbst zu unterrichten.
Horst stellte einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.
Es kam zu einem ersten Verhandlungstermin, in dem der Richter weitere Informationen
anforderte, aber nichts entschied.
Die Gewalthandlungen der Mutter und ihre Kindesentzugspraktiken spielten keine
Rolle und wurden unter den Teppich gekehrt.
Täterinnenschutz durch das Familiengericht?
Im Spätjahr 2005 forderte der Richter schließlich ein familienpsychologisches Gutachten, womit die Klärung der Situation allerdings wieder einmal „auf die lange Bank geschoben wurde“. Niemand wollte ganz offensichtlich der Mutter weh tun. Alle wussten, dass sie überfordert war und dass ihre labile Psyche zu verheerenden Reaktionen führte, die vor allem die Kinder vehement belastete. Die Konsequenzen aber hatte der Vater allein zu tragen, weil es – besonders in Karlsruhe – ja keine Täterinnen zu geben scheint.
Täterinnenschutz auf dem Rücken der Väter?
Im Spätjahr 2005 wurde vom Gericht auch eine Verfahrenspflegerin eingesetzt. Trotzdem durfte die Mutter der vier Söhne dem Vater den Umgang mit nicht verifizierten Behauptungen verweigern. Dazu zählten angeblicher Lausbefall und andere Krankheiten. Die Verfahrenspflegerin ließ die Mutter ungehindert gewähren. Es sollte erwähnt werden, dass die selbe Verfahrenspflegerin vom Jugendamt als sozialpädagogische Familienhelferin eingesetzt wird. Liegt darin der Grund, dass sie das mütterzentrierte Vorgehen des Jugendamtes Karlsruhe-Land in diesem Fall mitspielte (mitspielen musste)? Während solcher Boykottphasen war die Mutter mit den Kindern jeweils nicht in der Wohnung. Als Hinweise für den Vater befanden sich nur handschriftliche Mitteilungen an der Hauseingangstüre.
Verfahrenspflegschaft als parteiische Unterstützung der Mutter?
Im Herbst 2005 zog die Mutter mit allen Kindern von Ettlingenweiher nach Ettlingen ohne dies auch nur anzukündigen. Der Vater erfuhr vom Umzug nur über die damalige Schulleitung der Grundschule, in die inzwischen 2 der 4 Jungs gingen, in Form einer Ummeldungsmitteilung an die Grund- und Hauptschule in Ettlingen. Von der annehmenden Schule selbst hatte er keine Mitteilung erhalten. Die selbe Vorgehensweise gab es auch bei beiden Kindergärten, an denen die beiden jüngeren Söhne ab- bzw. angemeldet wurden.
Ignorieren des väterlichen Sorgerechtes – gesteuert und unterstützt durch das Jugendamt und weitere Institutionen?
Im Mai des Jahres 2006 war dann das Gutachten fertig. Termine wurden vom
Gericht festgesetzt und zwei Mal wieder verschoben. Der nächste Verfahrenstermin
vor dem Amtsgericht Ettlingen lag danach mitten in den Sommerferien.
Die Kinder wurden – auf Empfehlung des Gutachtens - lt. Urteil des Familiengerichtes
aufgeteilt. Die Mutter legte jedoch Widerspruch ein, was dazu führte,
dass der älteste und der zweitjüngste Sohn, die beide dem Vater
zugeteilt worden waren, am zweiten Schultag per einstweiliger Verfügung
des OLG Karlsruhe unter heftigem Weinen und Schmerz der Kinder aus dem Haushalt
des Vaters geholt wurden.
Am Wochenende vor der Kindesanhörung am OLG Karlsruhe entzog die Mutter
wiederum die Kinder. Auch ein entsprechender Schriftsatz des Rechtsanwaltes
an das OLG Karlsruhe hatte für die Mutter keine Folgen.
Mütter sind unantastbar, sind nicht verantwortlich (wie Kinder) und können dem Vater ohne jede Konsequenz Rechte vorenthalten und seine Menschenwürde verletzen? Unter den Augen der Gerichte?
Die erste Kindesanhörung wurde wegen angeblicher Krankheit der Kinder
verschoben. Wie allgemein üblich hatte allein die Mutter das Recht, die
Kinder zur Anhörung zum Gericht zu bringen. Meist wird damit erreicht,
dass die vor der Tür sitzende Mutter den nötigen psychischen Druck
auf die Kinder ausübt, damit diese auch das aussagen, was allein der
Mutter dient. Nur sehr feinfühlige RichterInnen wissen, dass die angehörten
Kinder in einer solchen Situation zuallererst die „Botschaften“
der Mutter loswerden und – vielleicht – in einem ablenkenden Gespräch
die Barrieren verlieren, was eventuell ermöglicht, danach zwischen den
Zeilen die wahren Befindlichkeiten des Kindes zu erfühlen.
Die Kinder sagten später, dass das, was der Richter ins Protokoll der
Anhörung schrieb, nicht mit dem übereinstimmte, was die Kinder aussagten.
Gerichtliche Anhörungspraxis als mütterzentriertes Element der Familienrechtspraxis?
Im Juli 2007 ergab sich bei einem Gespräch in der neuen Ettlinger Wohnung
des Vaters mit der Verfahrenspflegerin, dass diese eine dritte Version des
Anhörungsprotokolls auftischte. Sie hatte die Akte nicht gelesen und
übernahm ungeprüft die Interpretation der Mutter.
Zu diesem Zeitpunkt - ab Juli 2007 - war die Mutter mit den vier Kindern wieder
für 8 Wochen bis zum Sommerferienende im September 2007 rechtswidrig
untergetaucht. Von den Kindern war später zu erfahren, dass sie für
diese acht Wochen in einem Dachgeschosszimmer auf dem Boden hausten. Sie waren
in der Wohnung einer befreundeten Familie in Ettlingen untergebracht, die
ebenso Mitglied der Freien Evangelischen Gemeinde in Ettlingen war wie die
Mutter. Die ungeprüfte Deckung der Machenschaften der Mutter durch diese
Gemeinde ist ein prägendes Element dieser Trennungsvita und kann –
gerade bei pietistisch bis fundamentalistisch orientierten Glaubensgemeinschaften
in Deutschland – in vielen Trennungsfamilien beobachtet werden.
Religionsgemeinschaften als Träger mütterzentrierter Ideologien unter bewusster Einbeziehung von Gesetzesbrüchen?
Im März des Jahres 2007 schrieben zwei der Kinder einen Brief, den sie bei Nachbarn im mütterlichen Wohnhaus einwarfen. Dieser wurde von einem älteren Ehepaar zur Polizei in Ettlingen gebracht. Am darauffolgenden Wochenende bekam die Mutter von der Kripo Besuch. An einem Wochentag der darauf folgenden Woche wurden diese beiden Kinder angeblich in der mütterlichen Wohnung von der Polizei befragt. Den Bericht dazu erstellte Frau M. Beckert, die im späteren Verlauf fast jede Ermittlung gegen die Mutter leitete. Und auf diese Ermittlungen hin wurde auch jede Strafanzeige gegen die Mutter eingestellt.
Unsere Analyse vielfältiger Vorfälle in Karlsruhe ergab, dass die Polizei sich an die Maxime hält, in jedem Fall von häuslicher Gewalt beim Erstkontakt der Gewaltbeziehung die Täter-Opfer-Zuweisung festzulegen. Bei solchen Einsätzen ist in der Regel eine (ideologisch geschulte?) weibliche Polizistin mit im Boot, die die Äußerungen der Mutter aufmerksam zu beachten hat und dieser mitunter auch die nötigen Eskalationen in den Mund legt, auf deren Basis dann der Mann als Täter und die Frau als alleiniges Opfer definiert wird.
Die Polizei als willfähriger Büttel männerfeindlicher radikalfeministischer Ideologie?
Im Mai 2007 war der Vater das erste Mal im Städtischen Kinderklinikum
Karlsruhe, weil der Kinderärztliche Notdienst am Wohnort erst um 19.00
Uhr öffnete. Da wurde dann bei einer Untersuchung bei einem der Söhne
eine gehäufte Anzahl von Hämatomen festgestellt.
In der Folgezeit war der Vater noch zwei Mal wegen den immer wieder auftauchenden
Hämatomen in der Notaufnahme des Kinderklinikums Karlsruhe. So wurde
bei einem der Besuche in der Notaufnahme der Jüngste stationär eingewiesen.
Er hatte schon am Freitag, dem Tag der Abholung der Kinder bei der Mutter,
Durchfall, der im Verlauf des Samstag Morgen so stark wurde, dass der Junge
wegen extremem Flüssigkeitsverlust für einige Tage stationär
aufgenommen werden musste. Hintergrund ist, dass die Mutter in Bezug auf die
Grundversorgung der Kinder total überfordert ist. Selbst gekochtes Essen
– eventuell sogar gesundheitsbewusst – ist für sie nicht
möglich. Die vier Jungs kommen ohne Frühstück zur Schule bzw.
in den Kindergarten (die Mutter bleibt morgens im Bett), erhalten spärliches
Fast Food und keine ordentlichen und regelmäßigen Mahlzeiten. Der
Kühlschrank in der mütterlichen Wohnung ist so vereist, dass er
nicht richtig schließt und deshalb auch nicht richtig kühlt. So
stehen Lebensmittel wie Tiefkühlpizzas aus der „Tafel“ tagelang
aufgetaut im Kühlschrank, bevor sie aufgebacken werden.
Beim dritten Besuch in der Notaufnahme an einem Samstag Morgen wurden alle
vier Kinder wegen einer großen Anzahl von Hämatomen unterschiedlicher
Größe und verschiedenen Alters Anfang Juli 2007 nach erfolgter
Fotodokumentation stationär im Kinderklinikum aufgenommen. Am darauffolgenden
Montag wurden die Kinder aber auf Druck des Jugendamtes auf das Klinikum der
aufenthaltsbestimmungsberechtigten Mutter wieder mit nach Hause gegeben. Zwei
Tage nachdem das schriftliche Attest der ärztlichen Feststellungen beim
Jugendamt des Landkreises Karlsruhe vorlag und Misshandlungen durch die Mutter
zwingend folgerte, tauchte die Mutter wie oben schon geschrieben mit allen
vier Kindern unter.
Der Frauenbeauftragten der Stadt Karlsruhe, Frau Niesyto, und den radikalfeministischen
Zirkeln der Stadt Karlsruhe ist es ganz offensichtlich gelungen, die Institutionen
auf die Festlegung Mann=Täter und Frau=Opfer einzuschwören. Nur
das Städtische Klinikum zeigte sich neutral und objektiv.
Täterinnenschutz und Väterdiskriminierung als strukturelles Element lokalpolitischen Handelns in Karlsruhe – unter Federführung radikalfeministischer FörderposteninhaberInnen (eine davon ist die Abteilungsleiterin des Jugendamtes Karlsruhe-Land)?
Vom Rechtsanwalt des Vaters wurde Anfang August 2007 in Zusammenhang mit
den fortwährenden Kindesentziehungen der Mutter Antrag auf Zwangsmittel
gestellt, der nach über einem Jahr noch nicht zu einer Verhandlung vor
dem Familiengericht führte. Im Gegenteil: Die erste Terminfestsetzung
in dieser Sache auf 17.07.2008 sorgte dafür, dass sich die Mutter wiederum
durch einen erneuten „Umzug“ ins Frauenhaus mit allen Kindern
eben diesem Verfahren entzog. Federführend zeigte sich im Hintergrund
wiederum das Jugendamt Karlsruhe-Land. Selbst bei Einreichen des Untersuchungsprotokolls
aus dem städtischen Klinikum am Oberlandesgericht Karlsruhe wegen dem
laufenden Verfahren auf mehr Umgang, konnte man am Oberlandesgericht keine
missbräuchliche Ausübung des Sorgerechtes durch die Mutter erkennen.
Die Verfahrenspflegerin stellte 15 Tage nach dem Klinikaufenthalt fest, dass
keine Hämatome an den angegebenen Stellen zu erkennen waren. Dies teilte
sie in der ersten Verhandlung – während der Zeit des zweimonatigen
Verschwindens der Mutter mit Kindesentziehung – dem Gericht mit. Selbst
die Gutachterin, die sich im Verfahren des Aufenthaltsbestimmungsrechtes noch
für eine Kindertrennung ausgesprochen hatte, sprach sich bei dieser ersten
Verhandlung nur noch für ein sehr eingeschränktes, wenige Stunden
in der Woche dauerndes, Umgangsrecht für den Vater aus.
Man muss in diesem Fall erkennen: Als Sabine in der Gefahr war, als Täterin
entlarvt zu werden, arbeiteten ALLE Ämter und Institutionen – bis
hoch zum Oberlandesgericht – zusammen, um den Vater künstlich zum
Täter zu definieren.
Väterdiskriminierung statt Gender Mainstreaming als immanente strukturelle Doktrin von Ämtern und Institutionen in Karlsruhe?
Bei dem hier dargestellten Fall handelt es sich nicht nur um das bedauerliche Schicksal einer einzelnen Familie, sondern hier zeigen sich die beängstigenden Auswirkungen von Strukturen, die wir in vielen anderen Fällen beobachten und analysieren konnten. Mit unserem Text verfolgen wir vor allem folgende Ziele:
Allerdings können wir in diesem Text diese Problematiken nur ansatzweise behandeln; bei einzelnen bedenklichen Punkten müsste genauer untersucht werden:
Auch wenn wir Ihnen die Antworten auf solche Fragen im vorliegenden Fall
teilweise schuldig bleiben müssen, und auch wenn solche Antworten sehr
differenziert ausfallen müssen, weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund
aller unserer Erkenntnisse Grund zu enormer Besorgnis sehen. Wir rufen die
Öffentlichkeit dazu auf, zusammen mit uns zu überlegen, wie man
den zutage getretenen Missständen wirksam und auf Dauer Einhalt gebieten
kann, und in dieser Richtung aktiv zu werden.
Antwort auf dieses Fallbeispiel (bitte unter Benennung des Fallbeispieles)
Redebeitrag von Reinhard Schöller (2. Vorsitzender des VAfK Karlsruhe e.V.) zur Kundgebung zum "Tag der Menschenrechte" in Karlsruhe am 09.12.2007:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
es war ursprünglich nicht geplant, daß ich hier ans Mikrophon
trete. Die Dinge haben sich aber kurzfristig so entwickelt, daß ich
nicht umhin kann, Ihnen heute einen konkreten Fall vorzustellen.
Aus Gründen, die sich aus meinem Vortrag ergeben, werde ich den Fall
in anonymisierter Form vorstellen: Nennen wir die Familie also einfach mal
Familie Schulze. Den Vater nennen wir Horst Schulze, die Mutter Sabine Schulze.
Und dann gibt es natürlich noch die Kinder: 4 Buben im Alter zwischen
4 und 11 Jahren.
Horst und Sabine waren miteinander verheiratet. Als die ersten Kinder geboren
wurden, befand sich Sabine noch mitten im Studium an der Pädagogischen
Hochschule. Ohne Absprache mit Horst brach sie das Studium schließlich
ab, sodaß die Rolle des Alleinernährers auf Dauer dem nicht übermäßig
gut verdienendenVater zufiel, ein großer Teil der Haushaltstätigkeiten
und der Kindererziehung der Mutter.
Es zeigte sich jedoch bald, daß Sabine trotz intensiver Mithilfe von
Horst ihrer Aufgabe bei der Kindererziehung und im Haushalt nicht gewachsen
war. Horst beantragte deshalb beim Jugendamt professionelle Hilfe für
die Familie, die auch gewährt wurde. Als vom Jugendamt noch weitergehende
Maßnahmen vorgeschlagen wurden, tauchte Sabine mit den Kindern 7 Wochen
lang unter und verließ die Ehe.
Kurz danach wechselte der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt. Seither
erhält Sabine vielfältige Hilfe von den zuständigen Behörden,
aber nicht etwa bei der Bewältigung ihrer selbstauferlegten Aufgaben,
sondern bei der Vertuschung der Mißstände und bei ihrem Widerstand
gegen eine Problemlösung. Dies führt dazu, daß den Kindern
elementare Grundrechte verweigert werden:
Die Tatsache, daß Horst die Problematik erkennt und benennt, wird ihm
von den zuständigen Stellen als mangelnde Bindungstoleranz vorgeworfen.
Daraus konstruieren diese dann mangelnde Erziehungsfähigkeit. Dies wiederum
benutzen die Behörden als Argument dafür, die Kinder nicht zum Vater
zu lassen.
Die Kinder sind inzwischen so eingeschüchtert, daß sie bei den
vielen Kindsbefragungen, die sie erleiden müssen, nur noch sehr zurückhaltend
ihren Willen kundtun, da sie die Erfahrung gemacht haben, daß sie sich
durch Offenheit nur schaden: Sie haben immer nur erlebt, daß sich für
sie auch dann nichts zum Guten ändert, wenn sie die Dinge beim Namen
nennen, daß sie aber von ihrer Mutter, vor der ihre Aussagen natürlich
nicht verborgen bleiben, nur dafür bestraft werden.
Sie haben stattdessen ihre eigene Strategie entwickelt: Sie mißachten
einfach die gerichtlichen Anordnungen und kommen praktisch täglich auf
Schleichwegen zu ihrem in der Nähe wohnenden Vater, um es sich dort gutgehen
zu lassen, und um dort auch regelmäßig etwas Richtiges zu essen.
Ihr Lieblingsspielzeug verstecken sie vor der Mutter.
Beim Vater können sie nämlich sicher sein, daß er im Gegensatz
zur Mutter Kinderspielzeug wie Grimms Märchen oder Fußballbildchen
nicht vernichtet.
Oft entwischen sie auch einfach der Mutter, um ihrem Vater einen Überraschungsbesuch
abzustatten. Wiederholt ist es auch schon vorgekommen, daß die Kinder
mittags nach der Schule von der Mutter stundenlang unbeaufsichtigt gelassen
worden sind, ohne Zutritt zur mütterlichen Wohnung. Als der Vater nachmittags
nach der Arbeit dann nach Hause kam und seine Kinder wartend vorfand, erfuhr
er von den Nachbarn, daß sie schon seit einigen Stunden vor dem Haus
auf ihn gewartet hatten.
Horst wäre bereit und in der Lage, die 4 Kinder in seinen Haushalt aufzunehmen
und angemessen zu betreuen. Sein Arbeitgeber wäre bereit, dies durch
eine gewisse Reduzierung seines Arbeitsumfangs zu unterstützen. Das Jugendamt
des Landkreises Karlsruhe, das für diese Familie zuständig ist,
weigert sich aber, auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen und unternimmt
alles, um den Kindern ihre Rechte vorzuenthalten. So hatte im Sommer 2006
das Familiengericht Ettlingen entschieden, daß immerhin zwei der Kinder
künftig beim Vater leben dürfen. Auf Betreiben des Jugendamts wurde
dies vom Oberlandesgericht Karlsruhe nicht nur umgehend rückgängig
gemacht, sondern der Vater verlor bei dieser Gelegenheit auch noch das gemeinsame
Aufenthaltsbestimmungsrecht für sämtliche Kinder, das er vor der
Entscheidung des Familiengerichts besessen hatte.
Hier ein paar Details, die die Situation verdeutlichen:
Wenn zwei das Gleiche tun, so ist das nicht das Gleiche:
Es ist ganz offensichtlich, daß auch die Staatsanwaltschaft im Klüngel
der Täterinnen-Beschützer ihren festen Platz hat. Von der Generalstaatsanwaltschaft
ganz zu schweigen! Doch dieses Faß möchte ich jetzt nicht auch
noch aufmachen, obwohl deren Antworten auf Horsts Widersprüche gegen
Einstellungsbescheide viel weiteren Stoff bieten würden.
Aber wehe, wenn die Staatsanwaltschaften mal einen Vater unter die Finger
bekommen! Die Väter sind doch allesamt Gewalttäter!!
Der Vater brachte die Kinder zu uns in die Klinik mit dem Verdacht auf Kindesmisshandlung
durch die Mutter. Alle vier Kinder hatten verschmutzte Kleidung (laut Vater
von der Mutter mitgegeben). Die Kinder waren allerdings gewaschen.
Folgende Hämatome unterschiedlichen Alters wurden festgestellt (Fotodokumentation):“
Und dann wird eine lange Liste fein säuberlich aufgereiht, wobei einzelne Angaben fett gedruckt sind.
Das Schreiben geht folgendermaßen weiter – ich zitiere wiederum
wörtlich:
„Die hervorgehobenen Stellen der Hämatome befinden sich an für
das Alter untypischen Stellen. Nach unserem Standard für Verdachtsfälle
für Kindesmisshandlungen ist eine stationäre Aufnahme gerechtfertigt,
da nur so der Schutz von Kindern gewährleistet ist und genügend
Zeit vorhanden ist, um diese Vorwürfe abzuklären.
Aus den glaubhaften Schilderungen der Beteiligten bestehen deutliche Hinweise auf den Realitätsgehalt der Vorwürfe des Vaters. Somit sind körperliche Misshandlungen durch die Mutter durchaus möglich.“
Wer die zurückhaltende Sprache von Medizinern kennt, weiß, daß dieses Schreiben schon Grund zu deutlichen Befürchtungen bot.
Und wie reagierte das Jugendamt? Es holte alle 4 Kinder flugs aus der Klinik, um die Ärzte daran zu hindern, der Sache auf den Grund zu gehen. Es wäre doch schrecklich, wenn es im Landkreis Karlsruhe einen Fall von 4facher Kindsmißhandlung durch die Mutter gäbe. Da müssen Ermittlungen doch rechtzeitig unterbunden werden.
Als der Vater diese Mißstände dem Oberlandesgericht Karlsruhe
mitteilte, antwortete Frau Monika Schneider, stellvertretende Amtsleiterin
des Jugendamts des Landkreises Karlsruhe, am 11.09.2007 – ich zitiere
wiederum wörtlich, nur den Namen der behandelnden Ärztin in Ettlingen
ändere ich:
„Bis auf die Untersuchungsergebnisse der Kinderklinik und den dortigen
Aussagen der Kinder lagen den anderen befragten Fachkräften keine Hinweise
vor, die auf eine körperliche Gefährdung der Kinder hingewiesen
hätten. Die von der Kinderklinik festgestellten Hämatome wurden
jeweils auch von der behandelnden Kinderärztin, Frau Dr. Schröder
in Ettlingen, untersucht. Sie konnte keine Anzeichen für Misshandlungen
feststellen, sondern führt die Hämatome auf Fußballspielen
und Herumtoben zurück. Die Einschätzung der Kinderklinik stand somit
im Widerspruch zu den Einschätzungen der anderen Fachkräfte.
Nach sorgfältiger Abwägung aller Beobachtungen, Informationen und
Befunde, die wir erhalten haben, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass offensichtlich
keines der Kinder unter einer körperlichen Misshandlung der Mutter zu
leiden hatte.“
Das hat Frau Schneider doch schön formuliert: Bis auf die wirklichen
Fachleute wollen alle Anderen nicht daran glauben, daß die Realität
real ist. Was ist doch schon so ein Klinikdirektor gegen eine niedergelassene
Kinderärztin, die zum persönlichen Bekanntenkreis der Mutter gehört,
um das mal vorsichtig zu formulieren. Zum Glück hat man die Kinder gerade
noch rechtzeitig aus der Klinik losgeeist, sonst hätten vielleicht doch
noch Beweise gefunden werden können. Da haben wir gerade noch knapp die
Kurve gekriegt ...
Ach ja, ich hatte noch vergessen zu erwähnen: Frau Monika Schneider ist
nicht nur stellvertretende Leiterin des Jugendamts, sie ist auch, wie sie
das so schön auf amtsdeutsch ausdrückt, „Ansprechstelle für
Frauenfragen“ im Landratsamt Karlsruhe. Und da gehört der Täterinnenschutz
offensichtlich zu ihrem zentralen Aufgabengebiet.
Trotzdem: Das war knapp! Da erschien es der Mutter wieder mal ratsam, wenige Tage später mit ihren 4 Kindern unterzutauchen: Diesmal für 8 Wochen. Wiederum entgegen der gültigen Rechtslage: Immerhin lag ja eine bindende Umgangsregelung des Amtsgerichts Ettlingen vor, die vom Oberlandesgericht Karlsruhe auch nicht per Eilentscheidung gekippt wurde; es hätte ja auch kein Grund bestanden. Der Vater hätte aufgrund der gerichtlichen Regelung z.B. während der gesamten 2. Hälfte der Schul-Sommerferien die Kinder bei sich gehabt und hat zu diesem Zweck extra Urlaub erhalten. Aber aus diesen Ferien mit den Kindern wurde nichts.
Horst stellte Antrag auf Androhung von Zwangsmitteln gegen die Mutter: Dieser
Antrag wurde bis heute vom Gericht noch nicht einmal beantwortet.
Das Oberlandesgericht Stuttgart dagegen drohte in einem anderen Fall gegen
eine boykottierende Mutter – die nebenbei bemerkt diplomierte Sozialpädagogin
und hauptamtliche Angestellte im Jugendamt des Landkreises Karlsruhe ist –
für den Fall der Mißachtung der gültigen Umgangsregelung ein
Zwangsgeld von bis zu 25000.- € an.
Begründung – ich zitiere wörtlich: „Zu einer Umgangsverpflichtung
mit dem Kind gehört denknotwendigerweise das Bereithalten des Kindes
durch den Elternteil, bei dem sich dieses normalerweise aufhält, ohne
dass dies ausdrücklich festgelegt sein muss ...“
Ich zitiere weiter wörtlich: „Zwangsgeldandrohung ist auch notwendig,
da der Kindesmutter verdeutlicht werden muss, dass die Umgangsregelung strikt
einzuhalten ist. Nur so lässt sich zwischen den offensichtlich hoch verstrittenen
Parteien ein reibungsloser Umgang gewährleisten.“
Man sieht: Es geht auch anders! Aber eben nur, wenn Gerichte sich auch an
Buchstaben und Geist der Gesetze halten. Und dies scheint im deutschen Familienrecht
noch nicht der Regelfall zu sein.
Übrigens: Das eben zitierte Stuttgarter Urteil wurde durch einen Umgangsboykott
im Umfang von 7½ Stunden veranlaßt. Im Falle von Horst Schulze
handelte es sich dagegen – ich möchte dies nur noch mal in Erinnerung
rufen – um 8 Wochen.
Horst stellte Strafanzeige wegen Entziehung Minderjähriger und der Freiheitsberaubung
gegen die Mutter und ihre Helfershelfer, die nachträglich zum Teil namentlich
feststehen: Diese wurde von der Staatsanwaltschaft im Nachhinein abgewiesen.
Ich zitiere wörtlich: „ ... können bereits dem Vorbringen
des Anzeigenerstatters keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte
dafür entnommen werden ... “. Ein Blick in die Ermittlungsakten
zeigt, daß die Staatsanwaltschaft auf Ermittlungen großzügig
verzichtet hat.
Nun ja, was sollte die Staatsanwaltschaft auch anderes machen: Während
die Mutter mit den Kindern rechtswidrig untergetaucht war, kooperierten alle
möglichen Ämter mit ihr. Beispielsweise fand in dieser Zeit vorhin
erwähnte Kindesbefragung am Amtsgericht Ettlingen statt; beispielsweise
gab es Kontakte des Jugendamts mit Mutter und Kindern während dieser
Zeit. Beispielsweise nahm während dieser Zeit der Richter Dr. Guttenberg
am Oberlandesgericht eine Kindesbefragung mit allen 4 Kindern vor. Horst war
mit den Kindern geladen, mußte aber ohne Kinder erscheinen, da er sie
seit mittlerweile 6½ Wochen nicht mehr gesehen hatte. Um nicht so allein
zu sein, nahm er einen Freund als Beistand mit zu diesem Termin. Dieser Freund
holte ihn 1½ Stunden vor dem Gerichtstermin in seiner Wohnung ab, fuhr
mit ihm im Auto dorthin und setzte sich im Gerichtsgebäude still in eine
Ecke des Ganges.
5 Minuten vor dem Termin erschien Sabine mit den 4 Kindern – und einem
uniformierten Polizisten. Sie erklärte dem Richter in Anwesenheit des
Polizeibeamten, Herr Schulze habe im Auto an der entsprechenden Straßenbahnhaltestelle
auf sie gewartet. Da sie sich bedroht gefühlt habe, habe sie die Polizei
gerufen.
Weder den Richter noch den Polizeibeamten interessierte, daß im Gang
ein Zeuge wartete, der bestätigen konnte, daß Sabine Schulzes Vorwürfe
frei erfunden waren, da dieser Zeuge Herrn Schulze die letzten 1½ Stunden
durchgehend begleitet hatte.
Herr Dr. Guttenberg ermahnte die Eltern, keine Eigenmächtigkeiten zu
begehen, da der Vater ja kein Aufenthaltsbestimmungsrecht habe. Er ermunterte
Sabine Schulze implizit, nach der Befragung die Kinder wieder rechtswidrig
in ihr Versteck mitzunehmen. Diese Ermunterung befolgte Frau Schulze freudig
...
Während die einzelnen Kinder der Reihe nach befragt wurden, spielte Horst
Schulze mit den restlichen Kindern friedlich im Gang. Die Kinder waren dankbar,
nach 6½ Wochen erstmals wieder mit ihrem Vater spielen zu können.
Währenddessen erschien noch ein zweiter Polizeibeamter, diesmal in Zivil;
beide Polizisten beobachteten den vermeintlichen Gewalttäter über
eine Viertelstunde lang, bis sie still abzogen.
In der Kindsbefragung äußerten die Kinder unisono, wieder soviel
Umgang mit dem Vater haben zu wollen, wie vor dem Umgangsboykott durch die
Mutter. „Oder noch mehr“, meinte Emil keck, der sich immer noch
ein bißchen mehr als seine älteren Brüder zu seiner wirklichen
Meinung bekennt.
Herr Dr. Guttenbergs Reaktion war, Horsts Umgang mit den Kindern als Belohnung
nach Beendigung des Totalboykotts durch die Mutter für eine Übergangszeit
von einem Monat gegenüber dem status quo ante radikal zu reduzieren.
Er stützte sich dabei auf eine neue Ferndiagnose der Gutachterin Frau
Dr. Evelyn Class, die die Kinder seit 1½ Jahren nicht mehr gesehen
hatte.
Was die Kinder von dieser Lösung hielten, zeigten sie dadurch, daß
sie seither praktisch täglich, oft sogar mehrmals täglich, in der
Wohnung des Vaters erschienen. Nur der Jüngste fühlte sich noch
zu klein, die Entfernung von mehreren hundert Metern eigenständig zurückzulegen:
Er saß jeweils weinend und einsam bei der Mutter.
Nochmals: Was sollte die Staatsanwaltschaft auch anderes machen, als auf Ermittlungen weitgehend zu verzichten. Wenn sie sich an Recht und Gesetz gehalten hätte, hätte sie womöglich nicht nur gegen die Kindsmutter, sondern auch gegen die ganze Hierarchie des Jugendamts, vom kleinsten Sachbearbeiter bis hoch zur Leitung des Jugendamts, eine Verurteilung anstreben müssen. Genau genommen auch gegen die Staatsanwaltschaft selber, ja sogar gegen die Generalstaatsanwaltschaft. Nicht auszudenken, was das für einen Wirbel verursacht hätte! So was kann man doch nicht bringen! Da bringt man doch besser das Wohlergehen von 4 Kindern als Bauernopfer!
Übrigens wählte Horst die strafrechtliche Schiene nicht freiwillig. Nur weil er erkennen mußte, daß er über den Versuch eines direkten Kontakts mit der Mutter, über das Jugendamt sowie auf dem zivilrechtlichen Weg nichts zur Verbesserung der Situation seiner Kinder beitragen konnte, griff er nach jedem Strohhalm.
Horst erstattete übrigens wegen des erfundenen Vorfalls an der Straßenbahnhaltestelle
postwendend Anzeige gegen Sabine wegen Falschbeschuldigung, Vortäuschung
einer Straftat, Verleumdung usw. Sein Freund gab bei der Polizei zu Protokoll,
er erkläre sich bereit, seine Aussage, die ein lückenloses Alibi
für Horst darstellt, unter Eid zu wiederholen.
Einige Wochen später kam der Einstellungsbescheid durch die Staatsanwaltschaft.
Begründung: Es könne nicht festgestellt werden, daß die Angaben
der Beschuldigten falsch seien. Der Zeuge wurde übrigens nicht befragt:
Die Staatsanwaltschaft war offensichtlich nicht bereit, der Wahrheit ins Gesicht
zu schauen.
Ach, übrigens: Dieser Zeuge war ich persönlich. Und ich bezeuge hier und jetzt und öffentlich und an Eides statt, daß sich die Dinge so zugetragen haben. Und falls dies der Staatsanwaltschaft nicht in den Kram paßt, darf sie mich gern auch mal noch persönlich befragen.
Ich will jetzt nicht näher auf alle anderen Probleme eingehen, unter
denen die Schulze-Kinder bei der Mutter zu leiden haben. Ich verzichte auch
darauf, näher auf alles einzugehen, was Nachbarn von Sabine vergeblich
unternommen haben, damit das Jugendamt oder die Staatsanwaltschaft endlich
mal etwas zugunsten der Kinder unternimmt.
Ich möchte nur noch auf eine Beurteilung hinweisen, die Herr Kalteisen,
Leiter des Jugendamts des Landkreises Karlsruhe bereits am 02.03.2007 schriftlich
abgegeben hat, und die seither nichts an Aktualität eingebüßt
hat. Ich zitiere wörtlich und habe wiederum nur den Namen der Kindsmutter
geändert:
„Wir sind sicher, dass Ihre Kinder durch Frau Schulze gut und zuverlässig
betreut werden.“
Ende des Zitats! Wenn das kein Wort ist ... !
Horst hatte zugesagt, auf unserer heutigen Kundgebung persönlich das
Wort zu ergreifen. Vor wenigen Tagen hat er aber vor der Macht des Unrechts
und der Menschenrechtsverletzungen kapituliert. Er ist zu dem Schluß
gekommen, daß er den nahezu übermenschlichen Anstrengungen, die
nötig sind, um einer derartigen Verschwörung gegen die Menschenrechte
von Kindern die Stirn zu bieten, nicht mehr gewachsen ist.
Auch wenn ich nachvollziehen kann, warum „der Akku irgendwann einfach
mal leer ist“, bedauere ich, daß die 4 Kinder, falls Horst nicht
bald wieder zu Kräften kommt, den Machenschaften der Mutter, des Jugendamts
des Landkreises Karlsruhe und ihrer Verbündeten schutzlos ausgeliefert
sein werden.
Horst ist einer von Hunderttausenden von Vätern, die in Deutschland von
einer unmenschlichen und menschenrechtsverachtenden Familienrechtspraxis in
die Resignation getrieben werden: Zum Leidwesen ihrer Kinder. Und es sind
dann die Lobbyverbände genau dieser Familienrechtspraxis, die anschließend
mit dem Finger auf diese verzweifelten Väter zeigen und sie mit Hohn
überziehen im Sinne von: „Da sieht man es ja: Die Väter haben
ja gar kein Interesse an ihren Kindern. Unter diesen Umständen kann man
Vätern doch nicht so viel Umgang gewähren.“
Horst hat darauf verzichtet, die Öffentlichkeit heute persönlich
zu informieren. Ich gehe davon aus, daß ich nur unvollkommen über
die Situation seiner Kinder berichten konnte: Wäre Horst hier an meiner
Stelle gestanden, hätte er sicherlich weit deutlichere Worte gefunden.
Ich wünsche ihm und vor allem seinen 4 Kindern, daß irgendein gnädiges
Schicksal sie davor bewahren möge, daß meine Befürchtungen
in vollem Ausmaße eintreten. Von den Behörden, die dafür ja
eigentlich zuständig sind, ist nach allen bisherigen Erfahrungen eine
zielführende Hilfe allerdings nicht zu erwarten.
Schon jetzt ist diesen Kindern schwerer Schaden zugefügt worden, der
sie wahrscheinlich ihr ganzes Leben lang verfolgen wird. Falls ihnen aber
aufgrund dieser verantwortungslosen Vorgehensweise der zuständigen Behörden
zukünftig noch schwerwiegendere Dinge zustoßen werden, wird niemand
sagen können, er habe von nichts gewußt: Dafür stehe ich hier
heute als Zeuge, und Sie alle im Publikum ebenso!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!"
Reinhard Schöller (2. Vorsitzender des VAfK Karlsruhe e.V.)
Antwort auf dieses Fallbeispiel (bitte unter Benennung des Fallbeispieles)