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Fall Dr. BK

Antwortbrief an den Amtsleiter des Jugendamtes im Fall Dr. BK auf dessen Schreiben vom 28.03.2008 an Franzjörg Krieg

Sehr geehrter Herr D,

Nach der aufmerksamen Lektüre Ihres Schreibens vom 28.03.2008 sehe ich mich veranlasst, anhand der objektiven Fallgenese einige Zusammenhänge und Fakten zu klären.

Zunächst Eckpunkte dieses unseligen Falles:

Dieses seit über 4 Jahren andauernde Horrorszenario bezeugt das totale Versagen aller Ämter.
Dieses Kind wird seit über 4 Jahren um seinen Vater betrogen. Diesem Vater wird seit über 4 Jahren sein Kind entzogen.

ALLE Fachleute, ALLE Beratungsinstitutionen, ALLE Professionen sind sich darüber einig, dass der Vater eine wichtige Bezugsperson darstellt und für die Entwicklung des Kindes förderlich ist. Dass dies auch in diesem Einzelfall zutrifft, wurde zuerst vom begleitenden Kinderpsychologen K und danach im Sachverständigengutachten des Rechtspsychologen KK festgestellt.

Wenn Sie, Herr D, meinen, die Rechtsanwältin Frau N sei seit dem 20.12.2007 als Verfahrenspflegerin eingesetzt, um eine neue Beurteilung darüber abzugeben, "inwieweit der Umgang mit seinem Vater für M als positive Entwicklungsstütze eingeschätzt werden kann", muss Ihnen widersprochen werden. Dass dies der Fall ist, wurde schon gutachterlich festgestellt und ist längst Sachstand. Die Verfahrenspflegerin hat keine erneute gutachterliche Aufgabe, sondern hat dafür zu sorgen, dass der Umgang nach über 4 Jahren endlich auch umgesetzt wird.
Ihre Formulierung ist ein Freibrief für eine umgangsboykottierende Mutter, ihre Kindeswohlschädigung genau so gewaltbereit weiter zu führen wie bisher.

Wenn Sie meinen, dass die Sachbearbeiterin F nicht voreingenommen sei, muss an deren Äußerung bei der letzten Verhandlung erinnert werden: Frau erkühnte sich, ein "Gutachten" einer "Professorin, Juristin und Psychiaterin" zu erfinden, das empfahl, den Umgang für weitere 2 Jahre auszusetzen. Dieses "Gutachten" ist in der Akte nirgendwo zu finden und wurde von Frau F auf beharrliche Nachfrage auch schrittweise vom "Gutachten" über eine Äußerung in einer "Supervision" zur bloßen Meinungsäußerung einer mit der Sache nicht betrauten Person demontiert. Das Verhalten von Frau F ist Beweis einer Voreingenommenheit in einem Fall, in dem eine Mutter aggressiv und gewaltbereit seit über 4 Jahren den Umgang boykottiert.

Es ist nicht nötig, sich um Einzelheiten in diesem Fall zu streiten. Allein die Tatsache, dass diesem Kind seit 4 ½ Jahren ein Vater vorenthalten wird, der sich von Anfang an bemühte, sich um sein Kind kümmern zu dürfen, zeigt das totale Versagen aller Ämter und Institutionen. Sowohl Jugendamt als auch Gericht leisten seit Jahren aktive Beihilfe zur Kindesentziehung, weil sie sich weigern, die Instrumente zu nutzen, die unser Rechtssystem bereit hält, um eine uneinsichtige Mutter zu einem kindeswohlorientierten Verhalten zu zwingen. Schon vor Jahren hätte von Seiten des Gerichtes und auf Antrag des Jugendamtes die Sorgerechtsfrage gestellt werden müssen.

Wir werden diesen Fall sowohl auf unserer Homepage (www.vafk-karlsruhe.de) als auch im wissenschaftlichen und familienpolitischen Kontext zum Beispielfall machen (www.vaeterkongress.vaeteraufbruch.de) und eine breitere Aufmerksamkeit auf die Strukturen lenken, die ein solches Kindes- und Vaterschicksal zulassen.


Mit freundlichem Gruß

Franzjörg Krieg
1. Vorsitzender VAfK Karlsruhe
und Landesverband BW

 

 

Antwort auf dieses Fallbeispiel (bitte unter Benennung des Fallbeispieles)

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