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Fallbeispiele / Fall Dieter S. |
Dieter S.Während unserer Ehezeit kamen 2000, 2001 und 2005 drei Kinder zur Welt. Wir zogen die Kinder gemeinsam auf, wobei die Mutter sich nur verhältnismäßig wenig aktiv um die Kinder kümmerte. Bereits mit zwei Jahren kamen die Kinder trotz Erwerbslosigkeit der Mutter in den Kindergarten, diese holte ich als arbeitender Vater dann üblicherweise nach der Arbeit ab und kümmerte mich um sie. Auch selbstverständliche Aufgaben wie Zähneputzen oder die medizinisch notwendige Gymnastik des jüngsten Sohnes waren meine Aufgabe. Ca. 2006 verliebte sich die Mutter in einen Arbeitskollegen von mir, im Frühjahr 2007 zog sie das erste Mal für kurze Zeit aus der ehelichen Wohnung aus. Nach Rechtsberatung bei einem Anwalt (was ich heute weiß) jammerte sie herum, sie vermisse die Kinder so sehr, so dass wir kurzzeitig die Wohnungen tauschten und dann doch wieder zusammenzogen. Sie versuchte, ihre Beziehung zu ihrem Liebhaber vor den Kindern zu verheimlichen, gab mir stets Hoffnung, alles werde wieder, wie es war, ich bräuchte nur Geduld. Diese für mich unerträgliche Situation brachte mich dann im Sommer 2008 mit einem Nervenzusammenbruch für vier Wochen in die Psychiatrie. Gleich am übernächsten Tag war sie bei ihrer Anwältin und ließ sich von mir offiziell trennen, verlangte die Scheidung. Seither erklärt sie in der Öffentlichkeit, ich wäre ausgezogen, da ich meinen ständigen Wohnsitz ja in der Psychiatrie hätte und sie wäre nun alleinerziehende Mutter. Für sie war das nun der ideale Zeitpunkt für eine richtige Trennung, da sie nun durch die Kinder und meine Abwesenheit unterhaltsberechtigt ist, woran ich damals jedoch noch nicht dachte. In diesen vier Wochen war es bereits ansatzweise zu bemerken, dass die Kinder nach und nach von mir entfremdet werden sollen. Dritten gegenüber meinte sie, ich wäre gefährlich, sie wolle die Kinder aber nicht von mir trennen und deshalb versuchen, gelegentlich einen betreuten Umgang der Kinder mit mir zu organisieren. Noch während meinem Psychiatrieaufenthalt organisierte ich einen Termin beim Jugendamt, bei dem die Mutter zunächst nicht dabei sein wollte, nach Rechtsberatung dann kurzfristig aber doch kam. Frau A. vom Jugendamt nahm mich - im Gegensatz zur Mutter - zunächst kaum wahr. Auch fand ich es bemerkenswert, wie sie nach ca. 10 Minuten, ohne unsere Vergangenheit zu kennen, zu mir meinte: "Herr S., Sie müssen endlich die Trennung von Ihrer Frau akzeptieren!". Es scheint mir, für diese Jugendamtsberaterin wäre die geschiedene Ehe die ideale und anzustrebende Familienform. Auch versuchte sie, uns klar zu machen, dass es absolut schädlich wäre, noch irgendwelche Aktivitäten gemeinsam mit den Kindern zu unternehmen, das würde die Wiedervereinigungswünsche der Kinder bis ins hohe Alter erhalten. Die Mutter sprang darauf natürlich begeistert an, seither gab es keine Möglichkeit mehr, vernünftig an Schulfesten etc. gemeinsam anwesend zu sein. An den ersten beiden Terminen konnte eine Umgangsregelung gefunden werden, in der die Kinder annährend zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen wohnten: ca. 45% bei mir und 55% bei der Mutter. Allerdings kam bereits 2 Wochen nach dieser Vereinbarung der erste Brief der Anwältin der Mutter, dass diese Regelung keinen Bestand mehr habe und um einen Tag pro Woche gekürzt werden solle. Ein Streit um die Kinder begann. Im November 2008 zog die Mutter aus der ehemals gemeinsamen Wohnung aus. Ich selbst bin kurz zuvor ausgezogen, da ich den Kindern ihr Lebensumfeld erhalten wollte und die Mutter androhte, sie würde mit den Kindern ausziehen, wenn ich nicht wegziehen würde. Da sie dann trotzdem auszog, zog ich sofort in die von mir gemietete Wohnung zurück. Die Mutter wollte die Kinder natürlich nicht zu Hause lassen, sondern nahm die Kinder mit, hielt sich aber noch an die alte Kompromisslösung unserer Umgangsregelung. Im Februar 2009 erhielt ich einen Gewaltschutzantrag und das alleinige Sorgerecht wurde von der Mutter beantragt, was vier Monate später vom Gericht abgewiesen wurde. Der Gewaltschutzantrag machte nun jede weitere Kommunikation und Absprache praktisch unmöglich. Ein grausamer Rosenkrieg fing an. Den Kindern wurde unentwegt vermittelt, was für ein schlechter Mensch ich wäre. Die Mutter fing an, sich in meiner Anwesenheit unmenschlich gegen die Kinder zu verhalten. Bis dahin konnte ich noch nicht verstehen, warum. Frau A. vertrat bis dahin längst die Position der Mutter, Briefe von mir las sie nicht mehr (gab das auch zu), die Briefe der Mutter hingegen schon. Sie meinte, die Kinder gehören zur Mutter, welche sich auch in der Vergangenheit überwiegend um die Kinder gekümmert hätte, es wäre besser, ich würde die Kinder nur noch alle 14 Tage kurz sehen. Ich erinnere nochmals daran, dass in der Vergangenheit die Betreuung der Kinder überwiegend meine Aufgabe war und bis dahin die Bindung zu mir auch deutlich stärker war. Davon wollte Frau A. jedoch nichts wissen. 17. Juli 2009: Von Nachbarn erfuhr ich kurze Zeit später, dass die Mutter gegen diesen Vergleich vorgehen wollte. Bereits am 18. Juli erklärte sie beim Jugendamt, sie hätte das alleinige Sorgerecht. Ärzten und Lehrern gegenüber vermittelte sie das gleiche, Arzttermine, welche ich für die Kinder vereinbarte, wurden üblicherweise von der Mutter abgesagt, ohne mir das mitzuteilen. Den Kindern wurde vermittelt, sie würden von nun an nicht mehr bei mir wohnen, sie dürften mich nur noch besuchen. Der mittlere Sohn bekam eine Strafe (ein Monat Nintendoverbot), weil er meine Adresse und Telefonnummer auswendig lernte. Es gab über ein Dutzend solcher Beispiele, die ich mitbekam, ich möchte nicht wissen, was sonst noch alles unternommen wurde, die Kinder von mir zu trennen. In dieser Zeit, irgendwann im August 2009, wurde erneut um das Sorgerecht geklagt. Die Situation spitzte sich weiterhin zu. Seit Ende Oktober 2009 brachte die Mutter die Kinder nicht mehr zu mir, ich konnte so nicht in den geplanten Urlaub fahren, sah sie nur noch, wenn ich sie selbst von der Schule abholte, da ihnen aufgetragen wurde, danach immer zur Mutter fahren zu müssen. Von meinem Anwalt erhielt ich den Rat, mich weiterhin bewusst korrekt zu verhalten, was ich auch tat. Allerdings war ich drei Mal beim Amtsgericht, um Zwangsgeld gegen die Mutter zu beantragen und das letzte Mal, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten, damit ich unsere vereinbarte Umgangsregelung durchsetzen konnte. Am 4. Dezember, nicht mal einen Tag nach dem Urteil in Straßburg, wurde mir von dem gleichen Richter wie im Juli ohne Begründung das Sorgerecht entzogen. Der Richter hatte ohne mein Wissen zwei Tage zuvor in Anwesenheit der Mutter die Kinder befragt und meinte bei der Verhandlung, (zurecht), dass die Kinder seelisch zerrissen werden und dass diese Situation (welche die Mutter zielgerichtet herbeigeführt hatte) schnell beendet werden müsse. Bei der Befragung hatte er den Eindruck gehabt, dass „die Kinder eine starke Bindung zur Mutter haben“, weshalb er das Sorgerecht auf die Mutter überträgt. Mehr wurde nicht gesagt! Auch die wirklich sehr gute Beziehung zwischen den Kindern und mir, dem Vater, welche er ja nicht beurteilen konnte, da er uns nie zusammen sah, wurde nicht mal erwähnt. Im Antrag auf Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter waren 8 Seiten unbelegbare Behauptungen geschrieben worden, welche ich größtenteils unter Beweisantritt widerlegen konnte. Dies wurde vom Richter jedoch nicht zur Kenntnis genommen. Auch die Empfehlung des Jugendamts (Frau A. arbeitet zwischenzeitlich nicht mehr dort), das Sorgerecht nicht zu übertragen, wurde nicht berücksichtigt. Keine fünf Minuten später versuchte die Mutter, die Umgangsregelung auf 14-tägig von Samstag bis Sonntag Nachmittag zu verkürzen, was zum Glück die Verfahrenspflegerin etwas abmilderte und noch wöchentlich den Freitag bei mir durchsetzte. Die Kinder sind nun durchschnittlich noch einen Tag in der Woche bei mir. Trotz des Erfolges der Mutter nahm die menschenunwürdige Verhaltensweise der Mutter zunächst kein Ende. Seither durften nun auch die Großeltern und Paten der Kinder diese nicht mehr sehen. Ein Geburtstagskuchen, welcher von den Kindern selbst bei mir für die Geburtstagsfeier bei der Mutter gemacht wurde, wurde nicht angenommen. Alle Ärzte, AOK, Schule etc. erhielten striktes Auskunftsverbot mir gegenüber. Ich wurde aus der Klassenliste der Kinder herausgestrichen, obwohl ich Klassenelternvertreter und Kassenwart in der Schule bin, usw. Ich habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter, Einspruch gegen das Urteil beim Amtsgericht und dem OLG eingelegt. Auf Anfrage beim Amtsgericht drei Wochen später stellte sich heraus, dass die Schreiben noch immer nicht weitergeleitet wurden. Etwa zwei Wochen lang bemerke ich einen "Gesinnungswandel" der Mutter. Ob dieser ehrlich gemeint war oder nur taktische Gründe hatte, um dem Gericht zu zeigen, dass die Entscheidung, das Sorgerecht übertragen zu haben, gut war und nun für die Kinder alles besser würde, konnte ich noch nicht beurteilen, aber bereits zur Weihnachtszeit war jedoch klar, dass der Konfrontationskurs weiter aufrecht erhalten werden soll. Hier noch eine kurze Einkommensrechnung: Vor der Trennung: Jetzt: Mutter: Ihr Lebenspartner hat ebenfalls ein Nettoeinkommen von ca. 2300 Euro Die Finanzen erklären das plötzliche „Interesse“ der Mutter an den Kindern seit der anwaltlichen Beratung. |
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