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Fall Dr. BH

Die chinesische Frau eines promovierten Naturwissenschaftlers verhält sich zunächst unauffällig bis sie Mutter ist, die dauerhafte Aufenthaltsberechtigung in Deutschland hat und sich des Anspruchs auf finanzielle Unterstützung durch den Vater ihrer Kinder und den Staat sicher sein kann. Dann aber klopft sie auf den Putz und verbringt die Zeit nach Lust und Laune in Betten außerhalb der Ehewohnung.
Im Fall von Bernd – wie ich ihn hier nenne – zieht die Mutter mit dem 7-jährigen Sohn eines Tages zum Liebhaber. Nach einer Woche zieht sie von diesem mit dem Sohn ins Frauenhaus. Dieses hilft ihr, unter Missachtung des gemeinsamen Sorgerechtes des Vaters den Sohn von der Schule abzumelden. Der Vater wurde von allen Institutionen – Schule, Meldeamt, Polizei – als Täter behandelt, obwohl nicht einmal mit ihm gesprochen wurde.

Inzwischen ist der Sohn wieder in derselben Schule angemeldet und die Mutter wohnt mit wechselnden Liebhabern im Haus des Mannes, das dieser finanzieren und froh sein muss, wenn er seinen Sohn hin und wieder sehen darf.

Die Klassenlehrerin des Sohnes hat sich mit einem Brief an die Mutter emotional und konfliktverschärfend in den Trennungskrieg eingemischt und hat als selbst betroffene Trennungsmutter mit drei Kindern die Mutter zur Abgrenzung der Kinder vom Vater aufgefordert.

Der Sohn I. ist heute (Januar 2008) fast 8 Jahre alt und geht in die 2. Klasse einer Grundschule bei Karlsruhe. Die Mutter war zwar bei der Einschulung dabei, hat sich aber danach nicht mehr um die schulischen Belange ihres Sohnes gekümmert. Alles, was die Kontaktebene zur Schule betraf, erledigte der Vater. Auch für die Hausaufgaben war er allein zuständig.
Trotzdem mobbt die Schule den Vater nach der Diffamierungskampagne der Mutter in Täterinnenschaft mit dem Frauenhaus sofort und ohne ein Hinterfragen. Sowohl die ehemalige Schulleiterin als auch die Klassenlehrerin bedienen die Mutter völlig unkritisch und diskriminieren den Vater.

Deutlich wird dies in einem von der Klassenlehrerin an die Mutter gerichteten Brief:

Karlsruhe, den 07.05.2007

Liebe Frau H.,

gerne hätte ich mit Ihnen gesprochen, war aber leider nicht zu Hause als Sie anriefen.
Als erstes möchte ich Ihnen sagen, wie leid es mir tut, dass Sie und Ihre Kinder in so eine schwierige und mit allen Konsequenzen traurige Situation geraten sind. Ich selber habe eine schwere Trennung mit drei kleinen Kindern vor vielen Jahren durchgemacht und kann erahnen, wie es Ihnen jetzt wohl geht. Auch meine Kinder haben es nicht leicht gehabt und viele Jahre der Unsicherheit erlebt.
So denke ich immer an I. – den wir alle sehr vermissen. Ich hoffe, dass er diese Zeit mit Hilfe von Ihrer Seite und seiner neuen Lehrerin und Klasse „gut“ übersteht und sich bald wieder gut zurechtfindet.
I. ist ein sehr gesundes, ausgeglichenes, begabtes und starkes Kind und wird mit seiner Zielstrebigkeit und Zuverlässigkeit seinen Weg finden und gehen. Sie können stolz sein, ich denke, dass er viel von Ihnen mitbekommen hat.
Natürlich wünschen wir uns alle, er möge wieder zurückkommen.
Sie aber müssen tun, was für Sie und Ihre Kinder das Beste ist.
Ich hoffe, Sie haben sich, um Unterstützung und Beratung zu bekommen, ans Jugendamt (Sozialen Dienst) oder an eine andere Beratungsstelle gewandt.
Wichtig scheint mir vor allem, dass die Frage um das Sorgerecht bald geklärt wird, damit Sie zur Ruhe kommen können, was die Aktivitäten Ihres Mannes angeht und nicht in ständiger Sorge sein müssen, dass er die Kinder von Ihnen wegholen möchte.
Was das Übersenden der „Hausaufgaben“ angeht: Jetzt, wo I. in eine andere Schule geht, scheint es mir nicht sinnvoll, ihm noch mehr Arbeit zu geben.
Natürlich werde ich ihm gerne all seine Schulsachen schicken, wenn Sie es wünschen. Jetzt oder auch später.
Ich und natürlich auch die Kinder würden uns gerne „irgendwie“ verabschieden, falls Sie nicht zurückkommen sollten.
Ich möchte I. auch gerne schreiben, Ihr Einverständnis vorausgesetzt.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.


Die Lehrerin ist positiv besorgt und man kann ihr sicher keine bewusst böse Absicht unterstellen. Sie lässt aber jede Sensibilität bei der Einsicht in die Mechanismen des Trennungskonfliktes vermissen, definiert ohne jedes Hinterfragen a priori den Vater als den Schuldigen und die arme Mutter zum Opfer. Natürlich ist nur richtig, was die Mutter egoistisch und subjektiv als richtig erachtet.
Dass gerade dies die Kinder schädigt, wird ihr nicht bewusst und sie bestärkt die Mutter in ihrer destruktiven und egoistischen Vorgehensweise.

Brutal aber normal unter den Bedingungen unserer Gesellschaftsordnung.
Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, der letzten Verhandlung vor dem Familiengericht in dieser Sache beizuwohnen. Niemand hinterfragte das Verhalten der Mutter. Sie ist Mutter und damit ist alles in Ordnung: der Missbrauch der Institution Frauenhaus, die Missachtung des Vaters und dessen Rechtsstatus, die hemmungslose Prostitution der Mutter, das chaotische Lebensumfeld, das diese Mutter dem Kind zumutet.
Sie ist gut, denn sie ist Mutter. Keine weitere Frage. Und der Vater muss ertragen und zahlen, muss in sich rein fressen und zahlen, darf nicht wütend werden und muss weiter zahlen.

Was in solchen Fällen abläuft, ist menschenrechtswidrig. Es ist unmenschlich, unmoralisch, unwürdig, unerträglich und offenbart die Dekadenz eines Systems, das die Unmoral zum schützenswerten Gut gekürt hat.

Im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz wird – besonders wenn Frauenhäuser im Spiel sind - der Parteivortrag einer Seite als Tatbeweis gewertet. Dadurch wird die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt.
Wir beobachten, dass im Kontext der Frauenförderpraxis inzwischen solche totalitären Elemente Eingang gefunden haben in unser demokratisches Rechtssystem. Um Frauen ohne jede Differenzierung pauschal zu fördern, wurde ein Gewaltschutzgesetz etabliert, das schon bei der Experten-Anhörung im Bundestag als verfassungsrechtlich äußerst bedenklich bezeichnet wurde. In der Praxis hat es längst dafür gesorgt, dass das demokratische Rechtssystem in Teilbereichen ausgeschaltet wurde.

Man muss sich nicht wundern, wenn es Betroffene gibt, die von Feminazismus sprechen.

Und wir dürfen uns nun wirklich über nichts mehr wundern, wenn die SPD in Hamburg den Spruch zum Motto wählt:
"Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden."
Das Prädikat „männlich“ wurde von Politikerinnen und Politikern als Gegensatz von „menschlich“ definiert. Volksverhetzung dieses Ausmaßes ist inzwischen politisch korrekt.

Antwort auf dieses Fallbeispiel (bitte unter Benennung des Fallbeispieles)

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