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Die chinesische Frau eines promovierten Naturwissenschaftlers verhält
sich zunächst unauffällig bis sie Mutter ist, die dauerhafte Aufenthaltsberechtigung
in Deutschland hat und sich des Anspruchs auf finanzielle Unterstützung
durch den Vater ihrer Kinder und den Staat sicher sein kann. Dann aber klopft
sie auf den Putz und verbringt die Zeit nach Lust und Laune in Betten außerhalb
der Ehewohnung.
Im Fall von Bernd – wie ich ihn hier nenne – zieht die Mutter
mit dem 7-jährigen Sohn eines Tages zum Liebhaber. Nach einer Woche zieht
sie von diesem mit dem Sohn ins Frauenhaus. Dieses hilft ihr, unter Missachtung
des gemeinsamen Sorgerechtes des Vaters den Sohn von der Schule abzumelden.
Der Vater wurde von allen Institutionen – Schule, Meldeamt, Polizei
– als Täter behandelt, obwohl nicht einmal mit ihm gesprochen wurde.
Inzwischen ist der Sohn wieder in derselben Schule angemeldet und die Mutter wohnt mit wechselnden Liebhabern im Haus des Mannes, das dieser finanzieren und froh sein muss, wenn er seinen Sohn hin und wieder sehen darf.
Die Klassenlehrerin des Sohnes hat sich mit einem Brief an die Mutter emotional und konfliktverschärfend in den Trennungskrieg eingemischt und hat als selbst betroffene Trennungsmutter mit drei Kindern die Mutter zur Abgrenzung der Kinder vom Vater aufgefordert.
Der Sohn I. ist heute (Januar 2008) fast 8 Jahre alt und geht in die 2. Klasse
einer Grundschule bei Karlsruhe. Die Mutter war zwar bei der Einschulung dabei,
hat sich aber danach nicht mehr um die schulischen Belange ihres Sohnes gekümmert.
Alles, was die Kontaktebene zur Schule betraf, erledigte der Vater. Auch für
die Hausaufgaben war er allein zuständig.
Trotzdem mobbt die Schule den Vater nach der Diffamierungskampagne der Mutter
in Täterinnenschaft mit dem Frauenhaus sofort und ohne ein Hinterfragen.
Sowohl die ehemalige Schulleiterin als auch die Klassenlehrerin bedienen die
Mutter völlig unkritisch und diskriminieren den Vater.
Deutlich wird dies in einem von der Klassenlehrerin an die Mutter gerichteten Brief:
Karlsruhe, den 07.05.2007
Liebe Frau H.,
gerne hätte ich mit Ihnen gesprochen, war aber leider nicht zu Hause
als Sie anriefen.
Als erstes möchte ich Ihnen sagen, wie leid es mir tut, dass Sie und
Ihre Kinder in so eine schwierige und mit allen Konsequenzen traurige Situation
geraten sind. Ich selber habe eine schwere Trennung mit drei kleinen Kindern
vor vielen Jahren durchgemacht und kann erahnen, wie es Ihnen jetzt wohl geht.
Auch meine Kinder haben es nicht leicht gehabt und viele Jahre der Unsicherheit
erlebt.
So denke ich immer an I. – den wir alle sehr vermissen. Ich hoffe, dass
er diese Zeit mit Hilfe von Ihrer Seite und seiner neuen Lehrerin und Klasse
„gut“ übersteht und sich bald wieder gut zurechtfindet.
I. ist ein sehr gesundes, ausgeglichenes, begabtes und starkes Kind und wird
mit seiner Zielstrebigkeit und Zuverlässigkeit seinen Weg finden und
gehen. Sie können stolz sein, ich denke, dass er viel von Ihnen mitbekommen
hat.
Natürlich wünschen wir uns alle, er möge wieder zurückkommen.
Sie aber müssen tun, was für Sie und Ihre Kinder das Beste ist.
Ich hoffe, Sie haben sich, um Unterstützung und Beratung zu bekommen,
ans Jugendamt (Sozialen Dienst) oder an eine andere Beratungsstelle gewandt.
Wichtig scheint mir vor allem, dass die Frage um das Sorgerecht bald geklärt
wird, damit Sie zur Ruhe kommen können, was die Aktivitäten Ihres
Mannes angeht und nicht in ständiger Sorge sein müssen, dass er
die Kinder von Ihnen wegholen möchte.
Was das Übersenden der „Hausaufgaben“ angeht: Jetzt, wo I.
in eine andere Schule geht, scheint es mir nicht sinnvoll, ihm noch mehr Arbeit
zu geben.
Natürlich werde ich ihm gerne all seine Schulsachen schicken, wenn Sie
es wünschen. Jetzt oder auch später.
Ich und natürlich auch die Kinder würden uns gerne „irgendwie“
verabschieden, falls Sie nicht zurückkommen sollten.
Ich möchte I. auch gerne schreiben, Ihr Einverständnis vorausgesetzt.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.
Die Lehrerin ist positiv besorgt und man kann ihr sicher keine bewusst böse
Absicht unterstellen. Sie lässt aber jede Sensibilität bei der Einsicht
in die Mechanismen des Trennungskonfliktes vermissen, definiert ohne jedes
Hinterfragen a priori den Vater als den Schuldigen und die arme Mutter zum
Opfer. Natürlich ist nur richtig, was die Mutter egoistisch und subjektiv
als richtig erachtet.
Dass gerade dies die Kinder schädigt, wird ihr nicht bewusst und sie
bestärkt die Mutter in ihrer destruktiven und egoistischen Vorgehensweise.
Brutal aber normal unter den Bedingungen unserer Gesellschaftsordnung.
Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, der letzten Verhandlung vor dem
Familiengericht in dieser Sache beizuwohnen. Niemand hinterfragte das Verhalten
der Mutter. Sie ist Mutter und damit ist alles in Ordnung: der Missbrauch
der Institution Frauenhaus, die Missachtung des Vaters und dessen Rechtsstatus,
die hemmungslose Prostitution der Mutter, das chaotische Lebensumfeld, das
diese Mutter dem Kind zumutet.
Sie ist gut, denn sie ist Mutter. Keine weitere Frage. Und der Vater muss
ertragen und zahlen, muss in sich rein fressen und zahlen, darf nicht wütend
werden und muss weiter zahlen.
Was in solchen Fällen abläuft, ist menschenrechtswidrig. Es ist unmenschlich, unmoralisch, unwürdig, unerträglich und offenbart die Dekadenz eines Systems, das die Unmoral zum schützenswerten Gut gekürt hat.
Im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz wird – besonders wenn Frauenhäuser
im Spiel sind - der Parteivortrag einer Seite als Tatbeweis gewertet. Dadurch
wird die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt.
Wir beobachten, dass im Kontext der Frauenförderpraxis inzwischen solche
totalitären Elemente Eingang gefunden haben in unser demokratisches Rechtssystem.
Um Frauen ohne jede Differenzierung pauschal zu fördern, wurde ein Gewaltschutzgesetz
etabliert, das schon bei der Experten-Anhörung im Bundestag als verfassungsrechtlich
äußerst bedenklich bezeichnet wurde. In der Praxis hat es längst
dafür gesorgt, dass das demokratische Rechtssystem in Teilbereichen ausgeschaltet
wurde.
Man muss sich nicht wundern, wenn es Betroffene gibt, die von Feminazismus sprechen.
Und wir dürfen uns nun wirklich über nichts mehr wundern, wenn
die SPD in Hamburg den Spruch zum Motto wählt:
"Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche
überwinden."
Das Prädikat „männlich“ wurde von Politikerinnen und
Politikern als Gegensatz von „menschlich“ definiert. Volksverhetzung
dieses Ausmaßes ist inzwischen politisch korrekt.
Antwort auf dieses Fallbeispiel (bitte unter Benennung des Fallbeispieles)