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"kurz und knacki"An einem Beratungsabend hatten wir einen Trennungsvater, der uns eine Geschichte erzählte. Diese möchten wir hier kurz wiedergeben: Der bei uns Rat suchende Trennungsvater unterhielt sich eines Abends zufällig mit einem Ex-Knacki. Dieser beschwerte sich im gemeinsamen Gespräch darüber, dass die Zeit im Knast nicht mal das Schlimmste gewesen wäre im Vergleich zu der Zeit nach dem Knast, wo er als Ex-Knacki versuchen musste, wieder Boden unter die Füße zu bekommen und sich ein neues Leben aufzubauen.
Unser Trennungsvater erzählte ihm danach, mit welchen Problemen er zu kämpfen hat, für 2 Kinder unterhaltspflichtig, nach der Trennung für sich (und die Kinder) eine neue Lebensperspektive zu finden und zu realisieren. Der Ex-Knacki hörte immer ungläubiger zu und bedauerte dann unseren Trennungsvater. Er war froh, es nicht so schlecht getroffen zu haben. |
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die nach Trennung und/oder Scheidung ein menschenrechtswidriges Antlitz aufzeigen, weil:
Wir machen für die daraus resultierenden Dramen jede der handelnden Personen persönlich verantwortlich. Sie haben sich schuldig gemacht und sind regresspflichtig. Die Opfer verdienen als menschenrechtswidrig Misshandelte eines Unrechtssystems Entschädigung, das heißt Ersatz aller entstandenen Kosten und Schmerzensgeld für erlittenes Unrecht, wie das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schon in genügend Fällen von in Deutschland produzierten Nach-Trennungs-Schicksalen festgelegt wurde.
Franzjörg Krieg, der Gründer und Sprecher der Karlsruher Gruppe, hat schon im Jahr 2001 – gleichzeitig mit der Gründung des VAfK Karlsruhe – mit dem Aufbau der Fallsammlung begonnen, die inzwischen etwa 1500 Fälle beinhaltet und damit die umfangreichste Fallsammlung zum Thema Trennungsväter darstellt.
Eine solche Sammlung von Schicksalen ist geeignet aufzuzeigen, dass die seit vielen Jahren ausgeübte Praxis der besonderen Auslegung des deutschen Familienrechtes eine entsprechend psychologisch disponierte Gruppe von Müttern geradezu auffordert, ihre niedrigsten Instinkte hemmungslos auszuleben und damit sowohl ihre eigenen Kinder zu missbrauchen als auch den Vater in menschenverachtender Weise zu benutzen und auszuschalten. Der Staat fordert zu einem solchen Verhalten geradezu auf und leistet aktiv Beihilfe bei der Somatisierung von Kindern und der menschenrechtswidrigen Entrechtung und Missachtung von Vätern – oft genug bis zu deren Vernichtung. Nicht umsonst ist die Suizidrate von Männern mittleren Alters (der von Trennung und Scheidung mit Kindern besonders betroffenen Altersgruppe) etwa vier mal so hoch wie bei der gleichen Altersgruppe von Frauen. Alle staatlichen Gremien, von den Familiengerichten bis zu den Jugendämtern, zeigen sich mehrheitlich unfähig, diesem Wahnsinn zu begegnen und helfen immer noch durch ideologische Vorprägung und ignorante Bequemlichkeit beim Erhalt dieses absurden status quo, obwohl die Schädigungen unserer Kinder inzwischen eine deutliche Sprache sprechen.
Die ideologischen Vorurteile beziehen sich auf folgende Haltungen:
Wir möchten mit einer Fallsammlung u.a. folgenden Standardargumenten widersprechen:
Wir stellen fest:
Im Nachfolgenden werden wir immer wieder Beispiele aus unserer Fallsammlung
veröffentlichen, um damit Einblicke in die Funktionsweisen der "Trennungsindustrie"
bundesdeutscher familienrechtspraktischer Prägung zu geben.
Alle Fallbeispiele sind anonymisiert. Die Betroffenen haben die Richtigkeit
bestätigt und die Fälle zur Veröffentlichung hier zur Verfügung
gestellt.
Die Fallbeispiele beschreiben oben aufgestellte Thesen. Gleichzeitig beantworten sie die Frage nach den Ursachen für die negativen Auswirkungen der häufig in Deutschland ausgeübten Familien("un")rechtspraxis.
Es wird schnell klar:
Die einzelnen Beispiele sind nicht nach Zufallsprinzip vom Himmel gefallen - genau so wenig, wie seinerzeit die Folgen der Nazi-Herrschaft aufgetreten waren. In sehr vielen Fällen steht auch eine politische Absicht dahinter, die dann für viele der Betroffenen ein persönliches Schicksal offenbart, welchem sie mehr oder weniger hilflos gegenüber stehen.
Jedoch: Auch für solche politischen Absichten gibt es Verantwortliche.
Uns, dem VAfK-Karlsruhe e.V., ist es darum wichtig, eine breite Öffentlichkeit über die wahren Hintergründe der einzelnen Schicksale zu informieren und dafür zu werben und zu kämpfen, dass diese Verantwortlichen für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden können und auch müssen.
Darum muss es u.a. möglich werden, Unrecht und Unmenschlichkeit - auch im deutschen Familienrecht - als solches öffentlich zu benennen, zu ächten und zu verurteilen.
Informationen |
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Fall S.: Für alle frauenbewegten Kinderschützerinnen, die arme Kinder vor der Gewalt ihrer Väter bewahren wollen, haben wir eine neue Geschichte (mehr lesen) |
(mehr lesen) | |
Als leiblicher Vater rechtlos in Deutschland!Fall F.: Das Urteil vom 3.12.2009 aus Straßburg ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber wird die nun zu erwartende Gesetzesänderung auch die Väter berücksichtigen, die Väter sein wollen aber per Gesetz nicht als Vater anerkannt werden. (mehr lesen) |
LESEN SIE MEINEN FALL! | |
Leben mit Anzeigen wegen sexuellen MissbrauchsFall M.: Als sich die Kindesmutter vor 4 Jahren von M. trennte, erklärte sie ihm Abschied, dass er nun die Tochter nicht mehr sehen werde. Unter dem Vorwurf des sexuellen Missbrauch verweigert sie M. den Umgang, worauf M. gegen den Rat der Anwälte (Zitat: „Unabhängig davon, ob Sie verheiratet waren oder nicht, lassen Sie die Finger davon!“) strengt er ein Umgangsverfahren an. Der Fall informiert Väter, die in den Verdacht kommen könnten, oder bereits verdächtigt werden, ihr/e Kind/er sexuell zu missbrauchen. Trotz der gesellschaftlichen Bedeutung ist der Vorwurf "sexueller Missbrauch" ein jährlich ca. 6.000 fach eingesetztes Mittel, außerordentlich wirksam die Beziehung zwischen Vätern und Kindern zu zerstören. Er wird in ca. 3% aller familiengerichtlichen Verfahren von der Mutter gegen den Vater angewandt, ist in ca. 90% der Fälle haltlos, führt jedoch in ca. 63% der Umgangsfälle zu Umgangsbeschränkungen, die teils nur unter menschenrechtsverletzenden Umständen gestattet werden. (mehr lesen) |
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Fall Dieter S.: Insgesamt drei Kinder resultieren aus seiner Ehe. Dieser Fall schildert einmal mehr das zwischenmenschliche Deasaster, welches in einem grausam geführten Rosenkrieg zwischen den Elternteilen den Kindern vorbehalten bleibt. Die Stationen wie eheliche Untreue, Wechselmodell, Kindesentfremdung, Vorwurf über ausgeübte häusliche Gewalt, einseitige Wertschätzung seitens des Jugendamtes, anwaltliche Ratschläge, finanzielle Konsequenzen und vieles mehr zerstören alles, was sich ZWEI Menschen einmal GEMEINSAM vorgenommen hatten... [Zum Text]
Fall Klaus Voigt - Angelina Hauerstein : ...Die Tochter von Klaus Voigt,
Angelina Hauerstein, wurde im September 2008 von ihrer Mutter und deren
Ehemann an einen bislang unbekannten Ort verschleppt. Eine Verschleppung
ins Ausland ist nach Lage der Dinge nicht ausgeschlossen!!
Bitte haltet die Augen offen und helft ihm seine Tochter Angelina zu
finden!... [Zum Text]
Fall Görgülü: ...hat national und international für hohes Aufsehen gesorgt und dürfte in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte einmalig sein: In insgesamt etwa 44 Verfahren (Sorgerechts-, Umgangsrecht-, Adoptions- und Verwaltungsgerichtsverfahren) vor dem Amtsgericht Wittenberg, dem Oberlandesgericht Naumburg, dem Bundesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundesgerichtshof und dem Landgericht Dessau mit etwa 74 Beschlüssen kämpfte Görgülü verzweifelt um seinen Sohn, der seit Februar dieses Jahres bei ihm und seiner zweiten Frau lebt (Stand Okt. 2008)... [Zum Text]
Fall KH: ...schildert den Hilferuf eines Vaters, der den unvorhergesehenen Sinneswandel seiner Ex-Partnerin nicht nachvollziehen kann. Sie verweigert ihm nach einigen Monaten den mündlich abgesprochenen und praktizierten Umgang zwischen Vater und Kind. [Zum Text]
Fall 556: ...Eine Lokalzeitung startet eine Aktion unter dem Motto: „Mein schönster Tag“. Ein Trennungsvater schreibt: "...Ich weiß, was mein schönster Tag wäre: Wenn ich Heiligabend am 24.12. dieses Jahres zusammen mit den drei liebsten Menschen, die ich kenne, feiern könnte. Ohne Inquisition, ohne Kontrollanrufe, ohne Verhör der Kinder und ohne... [Zum Text]
Fall Günter: ...schildert die Themen Häusliche Gewalt, Unterhaltsverweigerung und Täterinnenschutz in der Familienrechtspraxis. [Zum Text]
Fall 079: ...schildert das Ergebnis einer "Vereinbarung zur Erhaltung der Elternschaft beider Eltern bezüglich Sorge und Umgang" nach erfolgreicher Beratungsarbeit des VAfk-Karlsruhe im Familienrecht. [Zum Text]
Fall Dr. BH: Inhalt: Deutscher promovierter Naturwissenschaftler und Chinesin: Nachdem sie Mutter ist und die ständige Aufenthaltserlaubnis in der Tasche hat, dreht sie auf und benutzt verschiedene Betten nach Lust und Laune. Schließlich zieht sie mit dem Kind zuerst zum Liebhaber und dann ins Frauenhaus. Was dann mit ihm gespielt wird, ist die permanente Menschenrechtsverletzung in der deutschen Familienrechtspraxis....[Zum Text]
Fall Alex B.: Alex lernte eine in Deutschland lebende Frau aus Ghana mit Kind kennen und lieben. Erst nach und nach erfasste er die Hintergründe.... Nach der Geburt seiner Tochter wurde der Vater Stück für Stück entsorgt. Wie die Mutter ihre Rolle benutzte, wurde deutlich, als die Kleine etwa ein Jahr alt war... [Zum Text] (⇒ mp3 Audio)
Spektakuläre Zuspitzung im September 2008: Die Mutter von mitlerweile drei Kindern von drei Vätern entführt diese erneut nach Afrika. Das Jugendamt sah hierbei tatenlos zu, obwohl es von Alex gewarnt wurde und das Aufenthaltbestimmungsrecht für seine Tochter hat. [mehr lesen]
Fall Arzt aus Karlsruhe: Eines Tages fand ein Arzt hier aus Karlsruhe zu uns. Er befand sich in einer problematischen Trennungssituation mit Kind und wollte sich informieren. Er fand bei uns Hilfe und Unterstützung und wir entwickelten gemeinsam mit ihm Handlungsstrategien... [Zum Text] (⇒ mp3 Audio)
Henning Riepen: lebte mit der Mutter seiner Tochter im Elsaß. Bis sie mit dem Kind nach Norddeutschland zog und daraus eine Kindesentführung aus Frankreich ins Ausland inszenierte. Henning wandte sich an die deutschen Behörden. Diese erklärten sich für nicht zuständig und signalisierten, dass sie einer deutschen Mutter diesen klaren Gesetzesverstoß erlauben würden... [Zum Text] (⇒ mp3 Audio)
Thomas K. wurde von seiner Ehefrau wegen Körperverletzung angeklagt. Die zuständigen Behörden schenkten weder seinen Angaben, noch denen von Zeugen Glauben, sondern werteten die Vorwürfe der Frau als Tatbeweis. Der zu Unrecht Beschuldigte schilderte seinen Fall der Karlsruher Polizeipräsidentin, die ihm antwortete, der Ermittlungsvorgang enthalte "keinerlei Unstimmigkeiten". "Mein Vertrauen in den deutschen Staat ist zerstört", sagte der Vater, der seit fünf Jahren um einen verlässlichen Kontakt zu seinem Sohn kämpft. ...[mehr lesen] (⇒ mp3 Audio)
Jürgen Fischer: hatte nach 13 Gerichtsverhandlungen, in denen er vergeblich um Kontakt zu seiner Tochter gekämpft hatte, genug. Einen Richter bezeichnete er in einem Schreiben als "klägliches Armutszeugnis deutscher Justiz". Und in einem anderen Schreiben sagte er: "Sollte auch eine erneute Beurteilung zu keinem anderen Ergebnis führen, beantrage ich vorsorglich eine amtsärztliche Untersuchung aller an der Entscheidungsfindung Beteiligten bezüglich ihres Geisteszustandes, mich selbstverständlich eingeschlossen." Eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro akzeptierte Jürgen nicht, sondern ging für zehn Tage in Haft. Obwohl der Kontakt zu seinem Kind inzwischen leidlich klappt, sagt auch Jürgen: "Ich habe das Vertrauen in das System verloren!" ...[mehr lesen] (⇒ mp3 Audio)
Franzjörg Krieg erzählt seine eigene Geschichte: Nach 17 Jahren Lebensgemeinschaft entzog ihm seine Partnerin die zwei- und elfjährigen Töchter. Er sah seine jüngere Tochter immer wieder monatelang nicht. Die ältere Tochter ertrug die Konfliktsituation nicht, die die Mutter vorsätzlich herbeigeführt hatte, und brach im Alter von 12 Jahren den Kontakt zum Vater ab. Seit über zehn Jahren sehen sich Vater und Tochter nicht mehr. "Ich musste mit gebundenen Händen zusehen, wie sie krank wurde", sagte Franzjörg über sein Kind. In einem psychiatrischen Gutachten wurde der jungen Frau nach acht Jahren Vaterentbehrung empfohlen, den Kontakt zum Vater für weitere zwei Jahre zu vermeiden. Tollhaus Deutschland! ...[mehr lesen] (⇒ mp3 Audio)
Fall Norbert: ....Als ich vor 6 Jahren meinen Arbeitsplatz
durch Konkurs verlor und meine Frau in ihrem Beruf schnell eine Stelle fand,
blieb ich eben zuhause bei der damals 1-jährigen Tochter. Aus dieser
durch die Umstände geborenen Situation entwickelte sich bei mir eine
bis dahin nicht gekannte Qualität: für sein eigenes Kind da zu sein
und ihm zu helfen, die Welt kennen zu lernen und zu erobern.....Dann wurde
unsere Ehe schwieriger. Wir hatten Eheprobleme wie andere auch, bloß
mit vertauschten Rollen. Als eine Trennung nicht mehr auszuschließen
war, begann der Kampf um das Kind. Die Mutter mobbte, wo sie Gelegenheit hatte
,verweigerte jede Kommunikation und damit jede vernünftige Lösung
für die inzwischen 5-jährige Tochter L.
Sie weigerte sich insbesondere, das Haus ohne Kind zu verlassen (...es sei
nun mal ein Naturgesetz, dass ein Kind zur Mutter gehört....), was aufgrund
des 4-jährigen Rollentausches eigentlich zu erwarten gewesen wäre.
Die Emanzipation war nun zu Ende....[mehr
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Fall Familie Schulze: (Anmerkung: Der Name wurde zur Anonymisierung
verändert)
....Horst beantragte deshalb beim Jugendamt professionelle Hilfe für
die Familie, die auch gewährt wurde. Als vom Jugendamt noch weitergehende
Maßnahmen vorgeschlagen wurden, tauchte Sabine mit den Kindern 7 Wochen
lang unter und verließ die Ehe.
Kurz danach wechselte der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt. Seither
erhält Sabine vielfältige Hilfe von den zuständigen Behörden,
aber nicht etwa bei der Bewältigung ihrer selbstauferlegten Aufgaben,
sondern bei der Vertuschung der Mißstände und bei ihrem Widerstand
gegen eine Problemlösung. Dies führt dazu, daß den Kindern
elementare Grundrechte verweigert werden...
Die Tatsache, daß Horst die Problematik erkennt und benennt, wird ihm
von den zuständigen Stellen als mangelnde Bindungstoleranz vorgeworfen.
Daraus konstruieren diese dann mangelnde Erziehungsfähigkeit. Dies wiederum
benutzten die Behörden als Argument dafür, die Kinder nicht zum
Vater zu lassen.
Aufgrund einer wiederholten, seit mehreren Monaten andauernden Kindesentziehung
ist dieser Fall von besonderem Interesse, da er vielfältige
Probleme in der deutschen Familienrechtspraxis aufzeigt....[mehr
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Fall Karim: Die Grünen und die Roten haben uns gelehrt,
dass es verabscheuungswürdig ist, die Menschheit in Angehörige des
eigenen Volkes und in Ausländer aufzuteilen und dies mit unterschiedlichen
Wertungen zu verbinden.
Dieselben Vordenker lehren uns auch seit einiger Zeit, dass es zwei Klassen
von Menschen gibt: Frauen und Männer (und genau in dieser Reihenfolge!).
Frauen seien die besseren Menschen, seien besonders förderungsbedürftig,
nie gewaltbereit und immer nur Opfer. Deshalb sei Gewalt gegen Männer
nicht verwerflich, überhaupt sei Gewalt immer nur dann Gewalt, wenn sie
von Männern gegen Frauen ausgeübt werde. Und deshalb müsse
man das Männliche überwinden, um eine menschlichere Gesellschaft
zu formen.
Was geschieht nun, wenn dieser Mann auch ein Vater und zudem Ausländer
ist?.....[mehr lesen]
Fall Dr. BK: ....schildert die Tatsache, dass seinem Kind
seit 4 ½ Jahren (Stand April 2008) ein Vater vorenthalten wird, der
sich von Anfang an bemühte, sich um sein Kind kümmern zu dürfen.
Er zeigt das totale Versagen aller Ämter und Institutionen. Sowohl Jugendamt
als auch Gericht leisten seit Jahren aktive Beihilfe zur Kindesentziehung,
weil sie sich weigern, die Instrumente zu nutzen, die unser Rechtssystem bereit
hält, um eine uneinsichtige Mutter zu einem kindeswohlorientierten Verhalten
zu zwingen.
Franzjörg Krieg stellt diesen Fall anhand eines Schreibens an den Amtsleiter
des Jugendamtes vor.....[mehr lesen]
Fall Dieter: Dieter lernt seine Frau, eine gebürtige
Äthiopierin, 2004 im Internet kennen. 2005 heiraten sie in der Heimat
seiner Frau, ab April 2005 lebten sie in Deutschland, wo Juli 2006 eine gemeinsame
Tochter geboren wurde. Die folgende Jahre leben sie unter schwierigen partnerschaftlichen
Bedingungen, woran letztendlich die Beziehung scheitert. Die Ehefrau verliebt
sich in einen anderen und zieht im März 2008 gemeinsam mit dem Kind in
ein Frauenhaus. Seitdem sind nahezu alle Umgangsversuche von Dieter gescheitert,
er wartet im Mai 2008 auf einen Termin beim Jugendamt.
Franzjörg Krieg kommentiert diesen Fall einer binationalen
Ehe und stellt eine erhöhte Risokoquote beim Scheitern solcher Beziehungen
fest. Der VAfK-Karlsruhe sammelt inzwischen solche Fälle und wird eine
Dokumentation dazu erstellen......[mehr
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Fall AB: Nach den Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre
hat "AB" seinen Glauben an ein "gerechtes" Familienrecht
verloren.
Wie er als Vater behandelt wird, empfindet er als eine Diskriminierung, die
ihn geradezu fassungslos macht. Die Kindesmutter handelt eigenmächtig
und bestimmt alleine, was mit dem gemeinsamen Kind geschieht. Mittlerweile
darf er seinen Jungen nur noch unter Aufsicht einige Stunden sehen, und selbst
diese werden für die Kindesmutter konsequenzenlos boykottiert.
Natürlich wird er juristisch weiter kämpfen und alles versuchen,
solange er es noch finanzieren kann, sagt "AB". Aber er rechnet
nicht mehr damit, dass man ihn mit demselben Maß behandelt wie die Kindsmutter.
Das Verhalten von MÜTTERN wird immer belohnt, auch wenn es aggressiv
kontraprodiktiv und menschenverachtend ist, so stellt er fest. Wenn er an
dieser Erkenntnis nicht verzweifeln wolle, dann müsse er sich für
die Rechte der Väter und ihrer Kinder engagieren.
Vielleicht kann sein Junge dann später einmal die Gewissheit haben, dass
er auf jeden Fall seinem Kind ein Vater sein kann, auch wenn er an eine Frau
gerät, die nur ein Kind, aber keinen Vater für das Kind haben wollte.
[mehr lesen]
Franzjörg Krieg kommentiert diesen Fall: NEIN. Es ist
nicht pauschal Rücksichtslosigkeit, Egoismus und perfide Verleumdung,
die in der Familienrechtspraxis und in der familialen Intervention unterstützt
wird. Es ist die bedingungslose Frauenförderdoktrin und die damit verbundene
mütterzentrierte Entscheidungsorientierung, die alle Vorgänge in
weiten Bereichen der Familienrechtspraxis dirigiert. [mehr
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Fall KHE: Dieser Fall schildert, wie einer Kindesmutter
die Väterentsorgung leicht gemacht wird. KHE war nicht verheiratet. In
den ersten Lebensmonaten durfte er seine Tochter jedoch sehen. Dann verstärkt
die Kindesmutter mehr und mehr ihre Bestrebungen, den Kindesvater am Umgang
mit seiner Tochter zu beschränken. Als KHE das Jugendamt um Unterstützung
bittet, beginnt seine Odyssee durch die Gerichte und Behörden.
Anhand seiner Beschreibungen läßt sich nachvollziehen, wie ein zunächst stattfindener
Umgang zwischen Vater und Kind durch Verleumdungen und Boykott gänzlich zum
Erliegen kommt. Wenn sich dann am Ende das Kind für die Entwicklungen der
Familienstreitigkeiten verantwortlich fühlt und seinerseits den Kontakt ablehnt,
kommt das deutsche Familiengericht und die beteiligten Professionen zu der
Erkenntnis, den Umgang zwischen Vater und Tochter für ein Jahr auszusetzen,
um Ruhe in die belastende Situation zu bringen.
Die Kindesmutter, welche seine Tochter jahrelang psychisch misshandelt und
in therapeutische Behandlung geschickt hatte, kommt ohne Sanktion ungeschoren
davon. ARMES DEUTSCHLAND...[mehr lesen]
Fall Ali. Hier beschwert sich ein betroffene Vater mit seinem
offenen Brief gegen gravierende Kinder- und Menschenrechtsverletzungen. Er
kämpft für seine Familie gegen Entscheidungen von Jugendamt und
Familiengericht und für bestehende Rechte auf Beteiligung an den Maßnahmen
der Jugendhilfe.
Er beklagt, dass es in über 18 Monaten seit Kindesentzug lediglich zu
25 Stunden Umgang gekommen ist und das diese wenige Zeit unter bewachten,
menschenverachtenden und kulturdiskriminierenden Bedingungen stattgefunden
hat. [mehr lesen]
Beschreiben Sie Ihren Fall und senden diesen an: info@vafk-karlsruhe.de