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Am Dienstag sind 5 Jahre vergangen seit dem Sorge-Entrechtungs-Urteil für Väter des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003.
Siehe auch den Artikel in den BNN vom 31.01.2003 (Volltext) (PDF-Datei)
Warum ist Frau Zypries seit 5 Jahren untätig und sitzt das Problem aus?
Deshalb wurde hier mal nachgefragt:
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f93186.html#frage93186
Falls sich noch andere für eine Antwort interessieren, dann kann man sich unten eintragen.
Wie viel Kindesmisshandlungen und tote Kinder wären verhindert worden,
wenn sich der Vater von Anfang an hätte mit kümmern können?
Mütter-Lobby wichtiger als Kinderschutz? Alle Lippenbekenntnisse für
aktive Väter sind wertlos, solange damit keine rechtliche Gleichstellung
erfolgt.
Elterngeld ist nett, gleiche Elternrechte sind europäischer Standard.
Volltext der Anfrage von Michael Stiefel an Ministerin Zypries:
(Am 27.01.2008 lag noch keine Antwort vor)
19.01.2008
Frage von Michael Stiefel
Sehr geehrte Frau Zypries,
vor annährend 5 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht den Auftrag an den Gesetzgeber erteilt, zu überprüfen, ob die gesetzliche Vermutung stimmt, dass eine nichtverheiratete Mutter dem Vater des Kindes nur dann die gleichberechtigte Teilhabe an der Erziehung des Kindes durch ein gemeinsames Sorgerecht verweigert, wenn dafür ausschließlich kindeswohlorientierte Gründe sprechen. Hierzu wollten Sie bzw. ihr Ministerium nach langem Zögern eine Praxisbefragung machen.
Am 23.03.2007 schreiben Sie dazu: "Eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern soll hierüber weiteren Aufschluss geben. Die Ergebnisse dieser Befragung werden demnächst vorliegen und ausgewertet werden."
Am 22.05.2007 schrieben Sie dazu: "Eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern soll hierüber weiteren Aufschluss geben. Die Auswertung dieser Befragung wird demnächst vorliegen."
Am 15.06.2007 schreiben Sie dazu: "Die Auswertung der Ergebnisse aus der Umfrage des Bundesministeriums der Justiz wird in Kürze abgeschlossen sein."
Am 23.10.2007 schreiben Sie dazu: "Eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern soll hierzu weitere Informationen liefern. Die Auswertung dieser Befragung wird demnächst vorliegen."
Nun möchte ich nicht fragen, was Sie unter "demnächst" verstehen, sondern:
1. Welche Gründe führen dazu, dass Sie dem Beobachtungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes bisher nicht nachgekommen sind?
2. Ist die Annahme richtig, dass tatsächlich von einem sehr großen Anteil der missbräuchlichen Ausübung der elterlichen Sorge durch die Mütter auszugehen ist?
3. Warum halten Sie die Ergebnisse der Untersuchung Ihres Ministeriums unter Verschluss?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stiefel
Badische Neueste Nachrichten, Freitag, 31. Januar 2003, "Aus der Region"
Von unserem Redaktionsmitglied Patricia Kaluzny
Kreis Karlsruhe. Der Sprecher des ""Väteraufbruch für
Kinder", Kreisgruppe Karlsruhe, Franzjörg Krieg, hat das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zum Streit um das Sorgerecht von nicht
verheirateten Eltern kritisiert. Wie Krieg in einer Presseerklärung betonte,
werden mit der Geburt eines Kindes auch zwei Eltern geboren, die ihre Elternschaft
nicht einfach ablegen können.
Das BVG hat am Mittwoch die seit 1998 geltende Regelung bestätigt, dass Mütter auch in Zukunft das Sorgerecht für ihre nicht ehelichen Kinder behalten. Ein gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater kann es nur mit der Zustimmung der Mutter geben.
Wenn den Müttern alle Rechte verbürgt und Vätern dieselben Rechte gleichzeitig verwehrt werden, müsse nachgefragt werden, welche Interessenlobby eine Entscheidungsinstanz steuere, die von sich behaupte, unabhängig zu sein, so Krieg. "Die zuständigen Richter wissen sehr wohl, dass sie mit diesem Urteil einschneidend in die Grundrechte von Vätern eingreifen und mit ihrer Entscheidung im europäischen Vergleich hinterher hinken", betont Krieg. "Die Richter privilegieren die Mütter und kaschieren das als reinen Glauben an das grundsätzlich Gute in der Mutter."
Positiv bewertet Krieg die Entscheidung des BVG, dass Eltern, die mit ihrem nicht ehelichen Kind zusammen gelebt haben und sich vor der Reform des Kindschaftsrechts am 1. Juli 1998 getrennt haben, die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung haben. Die betroffenen Eltern können sich nun auf ein gemeinsames Sorgerecht einigen. Freilich nur durch eine gemeinsame Erklärung – also mit Zustimmung der Mutter.
"Dieser kleine Mosaikstein ist ein kleiner Schritt, der in die richtige
Richtung geht", sagt Krieg. Gleichzeitig hofft er, dass bei der nächsten
Korrektur des Gesetzes die bis dahin harmonisierenden europäischen Normen
ihren Einfluss ausüben werden.
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