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Karlsruhe |
von Franzjörg Krieg:
Inhaltsverzeichnis:
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1. Aktionen zur Information und Schulung nach dem COCHEMER WEG in BW
Schon seit 2003 hatten wir die Absicht, eine Fachtagung zu alternativen Wegen
im Bereich Sorge und Umgang zu organisieren.
Ab dem Bundes-Familienkongress des VAfK im November 2003 war klar, dass eine
solche Veranstaltung den Cochemer Weg zum Inhalt haben sollte.
Am 23.06.2004 war ich beim Landesjustizministerium in Stuttgart. Ein Thema
dabei war Cochem. Unsere Vorbereitung einer eigenen Tagung kam ins Stocken,
weil wir darüber informiert wurden, dass sich das Land selbst engagieren
wird. Im Spätjahr erhielten wir die Nachricht, dass das Landesjustizministerium
und das Landessozialministerium eine Fortbildungssequenz veranstalten werden.
Wir konzipierten unsere Informationsbroschüre zum Thema und brachten
diese in Umlauf.
Die Fortbildungsveranstaltungen des Landes sind 2-tägige Intensivkurse
in Sachen Cochem mit Richter Rudolph, dem Jugendamtsleiter Lengowski, dem
Cochemer Familienrechtsanwalt Theisen und Frau Ursula Kodjoe. Jedes der beiden
Ministerien sponsert zu jeder Veranstaltung jeweils 20 Plätze. Besser
hätten wir uns das nicht wünschen können!
Es wurden 4 Veranstaltungen für die 4 Regierungsbezirke (Stuttgart, Tübingen,
Freiburg und Karlsruhe) organisiert, von denen zwei schon im Juli stattfanden
und die nächsten beiden in der Woche ab dem 19.09. abgehalten werden.
Ich konnte inzwischen einen Familienrichter live in einer Verhandlung erleben,
der an einer der Veranstaltungen im Juli teilgenommen hatte. Er ließ
zwar die Entschiedenheit eines Richters Rudolph vermissen, an seiner Verhandlungsführung
konnte man trotzdem die Lehrtage in Sachen Cochem ablesen.
Doch das ist nicht alles, was in Sachen "Cochemer Weg" in BW stattfindet. Die Volkshochschule Konstanz veranstaltete eine eigene Infoveranstaltung mit Richter Rudolph am 25.07.2005. (Protokoll von Jürgen Griese, VAfK Schwarzwald-Baar-Heuberg)
2. Aus meinem Protokoll der Herbst-Tagung der Interdisziplinären Facharbeitsgemein-schaft Trennung und Scheidung vom 18.11.2005
Das Thema der Herbsttagung 2005 der Interdisziplinären Facharbeitsgemeinschaft
Trennung und Scheidung Karlsruhe "Können unter Zwang zum Umgang
tragfähige Beziehungen entstehen?" ließ befürchten,
dass ideologisierte feministische Hardlinerinnen gegen den derzeitigen Trend
der Sympathie für den "Cochemer Weg" angehen wollen. Die
Zuspitzung des Themas in der Feststellung "Es kann doch nicht sein,
dass ein armes Kind zum abgelehnten Kontakt mit dem bösen Papa gezwungen
wird!" schwebte für manche im Vorfeld der Tagung über den
Erwartungshaltungen – und das nicht nur bei kritisch eingestellten Teilnehmern.
.....
Nach dieser Einleitung hatten fünf Referentinnen vom Podium aus das Wort.
Eine Familienrichterin erläuterte familiengerichtliche Aspekte der Anordnung
von Betreutem Umgang. Pointiert muss festgestellt werden, dass sie erläuterte,
wie Umgang behindernde oder Umgang boykottierende Kinderbesitzerinnen über
ihre gegen den Vater geäußerten Vorbehalte mit der Verordnung von
Betreutem Umgang bedient werden. Das geschah sehr sachlich und ohne Empathie
für die betroffenen Kinder und auch ohne jede kritische Äußerung
gegen die das Problem verursachenden Mütter. Das Familiengericht als
Werkzeug von Umgangsbehinderung?
.....
Die Vertreterin der Durchführung von Betreutem Umgang beim Kinderschutzbund
Karlsruhe stellte wohl fest, dass ihre Vorrednerinnen nicht zum Thema der
Tagung referierten und versprach, nun zum Thema kommen zu wollen. Ihre Berichte
aus 7-jähriger Erfahrung in der Leitung von Betreutem Umgang kippten
wohl jede Erwartungshaltung an diese Tagung. Einige Aussagen:
3. FORTBILDUNGSSERIE ZUM "COCHEMER WEG" IN BW
Wir können feststellen, dass im Karlsruher Raum die Vokabel "Cochem" zur Zeit ein Top-Thema markiert, das in wohl allen Gesprächen zwischen den an Trennungsbegleitungen beteiligten Helfern und Beratern eine Rolle spielt. Ich möchte an einige markante Punkte erinnern, die den Beitrag des VAfK zu dieser Tatsache verdeutlichen:
Das Landessozial- und Landesjustizministerium Baden-Württemberg organisierte und finanzierte vier Fortbildungsveranstaltungen in den Regierungsbezirken BWs mit je 40 TeilnehmerInnen.
Ich zitiere aus einem Info-Schreiben in Auszügen:
"Die Cochem-Fortbildungen in Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und
Freiburg haben für Furore gesorgt. Noch niemals zuvor gab es für
Referenten beim baden-württemb. Justiz- und Sozialministerium dermaßen
hohe Bewertungen von den Teilnehmern wie bei dieser Fortbildungsreihe....Der
Cochemer Rechtsanwalt Theisen, Richter Jürgen Rudolph, JA-Mitarbeiter
Manfred Lengowski und Ursula Kodjoe (Freiburg) waren die Referenten und haben
diese 2 Tage geleitet. Die Plätze waren überbucht, die Nachfrage
also höher als das Angebot.
Eine weitere Veranstaltung gab es Ende September in Heidelberg (Veranstalter:
Kinderschutzbund) und am selben Tag waren etwa 80 Rechtsanwälte, alle
Richter, gesamtes JA Zollernalbkreis und alle Beratungsstellen anwesend bei
einer weiteren Fortbildungsveranstaltung in Balingen.....Vorausgegangen war
für die Balinger Veranstaltung die 2tägige Fortbildung a la Cochem
für den Regierungsbezirk Tübingen. Bei diesen 2tägigen Veranstaltungen
bildeten sich mehrere Arbeitskreise. Der Balinger AK war besonders aktiv,
sie baten, dass die Cochemer noch mal kommen sollten, damit noch mehr Fachkräfte
in den Genuss dieser Arbeitsweise kommen. Das ist gelungen. Mit dabei waren
auch Sigmaringer, Tübinger, Albstädter und Hechinger Fachkräfte."
Ich konnte inzwischen bei Gerichtsterminen und in Gesprächen mit Vertretern der Professionen feststellen, dass diese erste Fortbildungsserie auch hier im Karlsruher Umfeld schon konkrete positive Auswirkungen hat. Es gilt nun, diese Ansätze zu unterstützen. Wir vom VAfK können dabei als Partner fungieren und die Bereitschaft, uns einzubeziehen, wächst.
4. Der COCHEMER WEG in Karlsruhe
Es läuft an. Man kann von vielen Terminen hören, zu denen sich
die Professionen treffen, um das weitere Vorgehen zu planen. Richterin Brosch
hat für den 18.01.2006 ins AG Ka geladen. Am 11.01. treffen sich dort
die Familienrechtsanwälte mit RA Theisen aus Cochem.
Nur die IDFAG (Interdisziplinäre Facharbeitsgemeinschaft Trennung und
Scheidung) hat den Trend umgangen. Ihr Thema für die Herbsttagung am
18.11. heißt nicht "Cochem", sondern soll der Frage nachgehen,
in wie weit man Kinder schädigt, wenn man Umgang erzwingt.
Beim gestrigen Fachgespräch (07.11.2005) haben viele Stimmen die in Karlsruhe schon so gut funktionierende Vernetzung durch die IDFAG gelobt. Niemand wollte zugeben, dass sie gerade jetzt aber in der Themenwahl voll daneben gegriffen haben.
Nachdem ich in Halle 2003 Richter Rudolph und JA-Leiter Lengowski kennen lernen konnte, habe ich gestern mit dem Leiter der Beratungsstelle Herrn Fischer und dem RA Aydin aus Cochem sprechen können und habe ihnen unsere Broschüre überreicht.
Bei allen Ansätzen für berechtigte Kritik an den Abläufen muss man feststellen, dass die Bereitschaft, die bisherige Vorgehensweise zu überdenken und Neues im Hinblick auf befriedigendere Lösungen anzunehmen, groß ist. Ausgerechnet Frau Schneider, die Abteilungsleiterin des JA Ka-Land hat den Zeitfaktor thematisiert. Wenn schon die Cochemer seit 1991 fast 15 Jahre brauchten, müssen wir uns nicht schämen, wenn wir das nicht in kürzerer Zeit schaffen....
Herr Niederbühl, der stellvertretende Leiter des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe, ist erfrischend offen und selbstkritisch. Er ist der Einzige, der sich traut, das Unbehagen mit den alten Lösungsmodellen auch zu formulieren und der damit wohltuend die allgemeine euphemistische Selbstbeweihräucherung relativiert.
Mein Redebeitrag aus dem Plenum:
"Ich verdiene meinen Lebensunterhalt nicht in der Trennungsbegleitung,
habe deshalb einen etwas anderen Blickwinkel und kann auch etwas anders formulieren.
Sie, Herr Fischer, haben vorhin gesagt, in Karlsruhe sei alles vorhanden.
Was fehlt, wären die regelmäßigen Treffen. Das ist ein formaler,
ein struktureller Hinweis. Vorrednerinnen und Vorredner haben das relativiert.
Sie haben den Erfolg der bestehenden Vernetzung im Rahmen der Interdisziplinären
Facharbeitsgemeinschaft durch die regelmäßigen Treffen 2 mal jährlich
im Caritas-Waldheim gelobt.
Ich habe erlebt, dass trotz dieser Vernetzung
5. Aus: Gruppeninfo 142 vom 27.11.2005
ZUR REZEPTION DES "COCHEMER WEGES" IM RAUM KARLSRUHE
In den Veranstaltungen der familialen Interventionsszene im Raum Karlsruhe, in denen in letzter Zeit unter dem Schlagwort "Cochem" eine Neuorientierung der Vorgehensweisen diskutiert wurde, konnte ich Beobachtungen zur Rezeption der referierten Vorgaben aus Cochem machen, die mir den Eindruck vermittelten, dass manchmal haarscharf am Problem vorbei argumentiert wurde. Ich möchte einige Beobachtungen aufgreifen und den Versuch unternehmen, mit Muße zur Argumentation auf diesem Weg in die Diskussion einzugreifen, was im Rahmen einer Veranstaltung nur rudimentär geschehen kann.
Bei der Herbsttagung der Interdisziplinären Facharbeitsgemeinschaft
Trennung und Scheidung am 18.11.2005 in Karlsruhe sprach ich vom "subtilen"
Zwang, der bei der Cochemer Vorgehensweise von allen das Trennungsgeschehen
begleitenden Aktoren konsensual auf die sich trennenden Eltern ausgeübt
wird. Immer wieder wurde "subtil" mit "sanft" übersetzt
oder damit gleichgestellt. Ich versuchte zu vermitteln, dass ich in diesem
Fall zwischen "subtil" und "sanft" einen entscheidenden
Unterschied sehe.
"Sanfter" Druck bedeutet eine sehr verhaltende Einwirkung, die
auch dann wieder zurück genommen wird, wenn sie auf Gegenwehr stößt.
Unter "subtilem" Druck oder Zwang verstehe ich im Kontext mit
dem Cochemer Weg aber einen an einer festen Zielvorgabe orientierten Problemlösungsprozess,
der in der Zielorientierung entschieden, in der Wahl der Mittel aber subtil
ist.
Zunächst müssen sich alle am Trennungsgeschehen beteiligten Professionen
und Beratungsinstitutionen auf eine gemeinsame Zielvorgabe verständigen.
Was wollen alle mit ihren Bemühungen erreichen?
Das Hauptziel muss etwa wie folgt umrissen werden:
Beiden Eltern muss ihre Verpflichtung zur konsensualen Zusammenarbeit im Interesse
der Kinder bewusst sein. Sie müssen erkennen, dass sie dies in der Trennungssituation
den Kindern schulden und dass sie nicht die Chance haben, auszuweichen.
Bei der Veranstaltung in der Psychologischen Beratungsstelle am 07.11.2005 meinte eine Anwesende aus dem Plenum, dass die beteiligten Protagonisten in Cochem ja schließlich 15 Jahre gebraucht hätten, um einen Lösungsweg zu finden. Unter diesen Voraussetzungen müsste es nicht verwundern, wenn wir hier in Karlsruhe mindestens so lange brauchen würden. Diese Fachfrau wollte nicht erkennen, dass in Cochem schon SEIT 15 Jahren so vorgegangen wird und dass die offensichtlichen Erfolge schon seit vielen Jahren zu beobachten sind. Die Interpretationsweise ließ darauf schließen, dass die von der Diskutantin vertretene Institution ihre mütterzentrierte Vorgehensweise in Gefahr sieht und möglichst lange konservieren möchte. Wenn die berufliche Orientierung auch noch verknüpft ist mit ideologischen Sichtweisen durch Inhabe einer Funktion innerhalb der Frauenförderszene, muss nicht verwundern, wenn hartnäckig missverstanden werden möchte.
Bei einer anderen Veranstaltung meinte eine Vertreterin einer Beratungseinrichtung,
dass der Prozentsatz von hoch problematischen Trennungen mit Kindern so gering
sei, dass deshalb kein Bedarf an Lösungswegen im Sinne des Cochemer Weges
bestehen würde.
Es wurde die Aussage, dass ein Lösungsweg, der dem Cochemer Modell nahe
steht, die Möglichkeit bietet, sogar hoch strittige Fälle zu lösen,
missverstanden und es wurde interpretiert, dass man deshalb eine Vorgehensweise
a la Cochem nur für strittige Fälle brauchen könne.
Dabei ist der Cochemer Weg viel mehr: Er erfordert für manche Personen
innerhalb der familialen Interventionsszene einen völligen Wandel der
Vorgaben – einen Paradigmenwechsel. Die "Frauen für Frauen"-Landschaft
dürfte mit diesem Wechsel wohl die größten Probleme haben.
Es geht nicht mehr darum, wem von zwei Erwachsenen man im Kampf ums Kind Vorteile
verschafft, sondern dass beide gleichermaßen in ihre Verantwortung als
Elternteil einbezogen werden. Manche meinen, dass diese Balance-Situation
die Gefahr bergen würde, dass Mütter um ihre inzwischen eingefahrenen
Vorteile gebracht werden könnten. Tatsächlich sind aber viel mehr
Eltern von sich aus zu eigenen vernünftigen Lösungen bereit, wenn
ihnen signalisiert wird, dass es keine Chance gibt, einen Elternteil auszubooten
oder Macht gegen den Elternteil auszuüben, bei dem sich das Kind nicht
überwiegend aufhält.
Hin und wieder erkennt man an der Handlungsweise einer Person, dass sie an
der 3-tägigen Fortbildungsveranstaltung zum Cochemer Weg teilgenommen
hat. Und man erkennt auch manchmal, dass die Vorgehensweise (noch) nicht in
allen Konsequenzen verinnerlicht wurde. Wenn z.B. ein Familienrichter im Verlauf
der Verhandlung nur auf Beschwichtigung aus ist und immer noch eine Mutter
bedient, die trotz anders lautender gerichtlicher Vereinbarungen seit 5 Jahren
erfolgreich verhindern konnte, dass das Kind beim Vater übernachtet,
wenn er meint, dass dann eben mit vertrauensbildenden Maßnahmen ein
weiteres Mal versucht werden müsste, die Mutter umzustimmen, dann kann
er die Bemühung um das Kind nicht verstanden haben, die Cochem ausmacht.
Wenn er nach weiteren Bemühungen um eine Lösung am Ende einer langen
Verhandlung diese aber nicht abschließt, sondern den Fall mit einer
konkreten Aufgabenstellung an die Mediation weiter reicht und signalisiert,
dass er kurzfristig einen weiteren Termin ansetzen wird, wenn einer der beiden
Elternteile mit der weiteren Entwicklung nicht einverstanden ist, dann hat
er sich wenigstens einen formalen Aspekt der Vorgehensweise zu eigen gemacht.
Wie sich inzwischen heraus gestellt hat, war schon diese Taktik erfolgreich:
Das Kind konnte im Alter von 5 ½ Jahren zum ersten Mal beim Vater übernachten.
(Wenn man weiß, dass eben diese Mutter, die eine normale Vater-Tochter-Beziehung
jahrelang boykottieren konnte, eine Funktion in der Mütterberatung des
Bereiches Karlsruhe hat, wird deutlich, wie sehr das Handeln der Professionen
auch vor dem Hintergrund der eigenen Vita bestimmt ist.)
Sicher ist: Die Karlsruher Szene ist in Bewegung gekommen. Es wird erkannt,
dass es bessere Lösungen geben muss als die, die viel zu lange als richtig
angenommen wurden. Und eine Diskussion hat begonnen. Allein das ist schon
ein großer Fortschritt.
Die Kreisgruppe Karlsruhe des Väteraufbruch für Kinder ist in ihrem
5. Jahr aktiv im Beratungsgeschehen der Region verankert und ist mit rund
100 Neufällen pro Jahr weit über den Horizont einer Betroffenen-Organisation
hinaus gewachsen.
Wir respektieren selbstverständlich den Unterschied zwischen Selbsthilfe-Organisation
und Profession, bescheiden uns gerne mit unseren Grenzen, bieten uns aber
wo möglich als Diskussionspartner an. Wir stellen fest, dass unsere Kompetenzen
so gestaltet sind, dass wir im interprofessionellen Bereich eine Position
haben, die es uns ermöglicht, diese Diskussion auch zu führen. Vertreter
einer Profession sind oft in ihrem engen Bereich gebunden und die Arbeitszeit
lässt ihnen wenig Raum, sich nebenbei um aktuelle Forschungsergebnisse,
Entwicklungen und neue Literatur zu kümmern. Die kritische Distanz zur
eigenen Praxis ist oft nicht gegeben, wo doch gerade in der familialen Intervention
heute eine anhaltende Diskussion dringend nötig ist.
Wenn Mütterorganisationen das alleinige Sorgerecht für Mütter propagieren, sehen wir Väter uns nicht veranlasst, als Interessenorganisation vorrangig von Vätern (und nicht nur für Väter) mit einer gleichwertigen Forderung zu kontern. Wir sehen das alleinige Sorgerecht beim Kind, das ein Anrecht hat auf das Umsorgtwerden von beiden Elternteilen. Nur dies wird den ureigenen Bedürfnissen eines Kindes auch gerecht. Außerdem suggeriert unser Name, dass wir nur für Väter zuständig seien. Da es aber außerhalb des Väteraufbruchs keine bundesweite Organisation gibt, die sich Fragen von Sorgerecht und Umgang so zu eigen macht wie wir, zeigt unsere Geschichte, dass sich bei uns auch von Umgangsbehinderung betroffene Mütter, von der Problematik betroffene "Zweit"-Frauen (Partnerinnen eines betroffenen Trennungsvaters) oder Großmütter, die nach einer Trennung ihre Enkel nicht mehr sehen, betreut und zuhause wissen.
Im Sinne der Kinder möglichst optimale Lösungen zu finden, ist unser Ziel. Mit diesen Lösungen sind wir Väter auch meist zufrieden stellend bedient.
6. "DIE MAUER BRÖCKELT"
Unter diesem Titel habe ich Ereignisse des November 2005 und meine Gedanken dazu zusammengefasst.
01.12.2005
Die Mauer bröckelt
Nachdem während der letzten beiden Jahre die Medien immer deutlicher
auf uns und unsere Themen eingingen, kann man inzwischen auch innerhalb der
Fachszene deutliche Bewegung feststellen.
Ich möchte nachfolgend auflisten, was mir allein im Verlauf des Monats
November dazu auffiel.
Da finden Fachtagungen statt, in denen kollektiv die Mütter angegriffen
werden – von Gremien, die noch vor kurzer Zeit unisono mütterzentriert
vorgingen.
Da gibt’s plötzlich Urteile, von denen wir vor kurzer Zeit nicht
zu träumen wagten.
I . Am 30.11.2005 erhalte ich eine Mail von einem Funktionär
des VAfK
"Der Termin lief gut, einen Bericht schreibe ich noch. Da beklagen
die sich doch plötzlich, dass es ein Unding ist, dass richterliche Beschlüsse
nicht eingehalten werden müssten. Da müssen doch Sanktionen her,
sonst macht Beratungsarbeit keinen Sinn. Sie wollen die fachliche Unterstützung
durch den VAfK. Mein Angebot war, man solle ähnlich wie beim Cochemer
Modell auf Ebene der Professionen auch alle Mütter- und Vätergruppen
an einen Tisch bringen. Antwort: Da bekommen wir die Frauen nie dazu ...
Im Laufe der Diskussion habe ich mir dann erlaubt, die Mütter manchmal
fast zu verteidigen, so stinkig waren die auf manche zu sprechen.
Und heute rief das Frauenhaus an, sie hätten da einen Vater, der Hilfe
bräuchte. Die Frau sei bei ihnen und würde es mit dem Mann einfach
zu arg treiben....
Irgendwas läuft hier total durcheinander."
II. Aus meinem Protokoll der Herbst-Tagung der Interdisziplinären Facharbeitsgemeinschaft Trennung und Scheidung vom 18.11.2005
Das Thema der Herbsttagung 2005 der Interdisziplinären Facharbeitsgemeinschaft
Trennung und Scheidung Karlsruhe "Können unter Zwang zum Umgang
tragfähige Beziehungen entstehen?" ließ befürchten,
dass ideologisierte feministische Hardlinerinnen gegen den derzeitigen Trend
der Sympathie für den "Cochemer Weg" angehen wollen. Die
Zuspitzung des Themas in der Feststellung "Es kann doch nicht sein,
dass ein armes Kind zum abgelehnten Kontakt mit dem bösen Papa gezwungen
wird!" schwebte für manche im Vorfeld der Tagung über den
Erwartungshaltungen – und das nicht nur bei kritisch eingestellten Teilnehmern.
.....
Nach dieser Einleitung hatten fünf Referentinnen vom Podium aus das Wort.
Eine Familienrichterin erläuterte familiengerichtliche Aspekte der Anordnung
von Betreutem Umgang. Pointiert muss festgestellt werden, dass sie erläuterte,
wie Umgang behindernde oder Umgang boykottierende Kinderbesitzerinnen über
ihre gegen den Vater geäußerten Vorbehalte mit der Verordnung von
Betreutem Umgang bedient werden. Das geschah sehr sachlich und ohne Empathie
für die betroffenen Kinder und auch ohne jede kritische Äußerung
gegen die das Problem verursachenden Mütter. Das Familiengericht als
Werkzeug von Umgangsbehinderung?
.....
Die Vertreterin der Durchführung von Betreutem Umgang beim Kinderschutzbund
Karlsruhe stellte wohl fest, dass ihre Vorrednerinnen nicht zum Thema der
Tagung referierten und versprach, nun zum Thema kommen zu wollen. Ihre Berichte
aus 7-jähriger Erfahrung in der Leitung von Betreutem Umgang kippten
wohl jede Erwartungshaltung an diese Tagung. Einige Aussagen:
Die Referentin berichtete von der Wahnsinnsentscheidung eines Rastatter Richters, der das Kind für ein Jahr in eine stationäre Einrichtung einweisen ließ, um das Kind dem Vater zu entwöhnen!
Nach dieser Darstellung war klar, dass die Veranstaltung einen anderen Charakter
haben würde als im Vorfeld nach dem Thema zu befürchten war.
Eine weitere Referentin aus dem Bereich des SD Karlsruhe stellte einen Fall
aus der Praxis vor, in dem eine den Umgang boykottierende Mutter mit der Verhängung
von Zwangsgeld dazu gebracht werden soll, den vom Familiengericht festgelegten
Umgang stattfinden zu lassen. Der Fall ist zur Zeit noch anhängig. Abschließende
Erfahrungen gibt es nicht.
......
Nach dieser Einführungsrunde stellte ich im Plenum fest, dass ich jetzt
große Mühe hätte, das Thema der Tagung als Überschrift
den Beiträgen zuordnen zu können. Die ersten drei Beiträge
hatten eher als Thema "Unsere Praxis von Betreutem Umgang". Was
darauf folgte, zeigte, dass es allen Podiumssprecherinnen nicht um den ZWANG
zum Umgang ging, sondern dass sie zum Problem von BEHINDERUNG, VERHINDERUNG,
BOYKOTT von Umgang und den daraus resultierenden Folgen referierten. Ich wurde
darauf von den Organisatorinnen auf die nachfolgenden beiden Gruppensitzungen
verwiesen, die wohl eher das thematisierte Problem treffen sollten.
......
Die Gruppe, in der ich landete, hatte einen Fall aus der Praxis zur Diskussionsgrundlage,
in dem nach einer Zuspitzung der Trennungsproblematik die Mutter den Umgang
behinderte. Verstärkte Bemühungen der Hilfesysteme und Druck auf
die Mutter führten inzwischen aber zu einer Normalisierung.
Jetzt outeten sich zwei Teilnehmerinnen:
Während die Erste kritisierte, dass die Veranstaltung zur alleinigen
und pauschalen Schuldzuweisung an Mütter neigte und Väter dabei
zu gut weg kämen, brachte die Zweite ihren Unmut darüber zum Ausdruck,
dass der negative Einfluss auf Kinder durch Zwang zum Umgang überhaupt
nicht zu Sprache käme.
.....
In Gesprächen am Rand der Veranstaltung wurde deutlich, dass viele engagierte
TeilnehmerInnen skeptisch sind, was die reibungslose Einführung einer
Vorgehensweise a la Cochem in Karlsruhe anbelangt. Die Szene ist so stark
mit geprägt von ideologisch determinierten Vertreterinnen, dass diese
natürlich so lange wie nur möglich die Vorteile für Mütter
zementieren wollen. Auch diese Veranstaltung zeigte, dass Mütter weiterhin
nicht mehr ungeschoren davon kommen, was so mancher Frauenförderposteninhaberin
und einigen ideologisch geprägten Mitarbeiterinnen in Hilfe- und Beratungsorganisationen
ein Dorn im Auge ist.
III. OLG Koblenz: Sorgerechtsentzug für nicht eheliche Mutter
– Sorgerecht wird auf den Vater übertragen
23.11.2005
*Ledige Mutter verliert Sorgerecht*
Wenn sich eine Mutter zu wenig um ihr Kind kümmert, kann das alleinige Sorgerecht dem Vater übertragen werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Dem Richterspruch zufolge gilt dies auch, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind.
Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Spruch dem Antrag eines leiblichen Vaters statt, ihm das alleinige Sorgerecht für sein sieben Jahre altes Kind zu übertragen (Az.: 11 UF 29/04). Die Eltern sind nicht verheiratet. Nach geltendem Recht steht dennoch beiden das Sorgerecht gemeinsam zu. Der Vater beantragte aber das alleinige Sorgerecht, weil er sein Kind durch die Mutter nicht gut versorgt glaubte. Seiner Meinung nach vernachlässigte die Mutter das Kind, feierte bis in die Nacht Partys und nahm Drogen.
Das OLG entsprach dem Ansinnen. Die Richter betonten, maßgeblich sei allein das Wohl des Kindes. Daher sei die Überlassung des Sorgerechts an einen Elternteil, der sich nicht um das Kind kümmere, nicht zu vertreten. Dies sei auch dann der Fall, wenn es sich dabei um die Mutter handele.
IV. Zehn Tage Zwangshaft für umgangsboykottierende Mutter
"Die Mutter behauptet, noch immer im Hause W. Straße 24 oder auch im Hause W. Straße 30 über eine Wohnung zu verfügen. Sie hält sich aber, wie das Gericht selbst durch einen Besuch am 20.06.2004 feststellen konnte, mit B. auf einem Parzellengrundstück auf, wo sie mit dem Kind in einem Wohnwagen und einem Zelt haust. Das Gericht hat durch weiteren Beschluss v. 26.3.2004 das Umgangsrecht des Vaters im Einzelnen geregelt und die Verpflichtungen der Mutter diesbezüglich festgelegt. ....
... ist der Mutter aufgegeben worden, das Kind am 10.7.2004 um 10.00 Uhr an den Vater herauszugeben. Zur Einhaltung dieser Verpflichtung ist ihr die Festsetzung von Zwangshaft angedroht worden. Dies geschah entsprechend § 33 Abs. 1 S. 2 FGG und vor dem Hintergrund, dass die Kindesmutter im vergangenen Jahr mehrfach erklärt hatte, dass sie ein Zwangsgeld nicht schrecken werde, da sie ein solches ohnehin nicht bezahlen könne.
... Die Richterin hat ihr mehrfach in den Anhörungsterminen gesagt,
dass es der Kindesmutter nicht zusteht, Termine oder Bedingungen des Umgangs
einseitig zu ändern und dass sie sich an den Wortlaut der Beschlüsse
zu halten hat. Die Interpretationskünste der Kindesmutter sind nämlich
schier unerschöpflich. Sie weiß ganz genau, dass der Vater das
Kind in den Ferien oder an Feiertagen besuchsweise zu sich nehmen kann und
sie dies zu ermöglichen hat, sie versucht seit Jahr und Tag, immer wieder
durch eigenwilligste Interpretation oder schlichte Missachtung gerichtlicher
Beschlüsse das Umgangsrecht zu unterlaufen oder nach ihrem Willen umzugestalten.
Auch ist bereits jetzt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abzusehen,
dass die Mutter wiederum ihren sich aus dem Beschluss ergebenden Verpflichtungen,
das Kind zu Beginn des Ferienbesuches an den Vater herauszugeben, nicht nachkommen
wird, wie sie auch zuvor schuldhaft ihren Verpflichtungen aus dem Beschluss
nicht nachgekommen ist.
..."
Richterin am Amtsgericht Sabine Heinke, Bremen
KindPrax 2005, 150.
V. Staatsanwalt ermittelt gegen OLG-Richter im Görgülü-Fall
26. November 2005
Die Staatsanwaltschaft Halle hat gegen drei Richter und eine Richterin des Oberlandesgerichts Naumburg ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit geht es um den in Deutschland lebenden Türken Kazim Görgülü, der seit Jahren um ein Umgangs- und Sorgerecht für seinen Sohn kämpft, der von der Mutter zur Adoption freigegeben wurde. Das zuständige Amtsgericht entschied mehrfach zugunsten des Vaters, der 14. Zivilsenat des OLG Naumburg hob diese Beschlüsse aber mit steter Regelmäßigkeit auf - und das selbst dann noch, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt hatte, dem Vater käme "mindestens der Umgang mit seinem Kind" zu. Im Juni bescheinigte deshalb das Bundesverfassungsgericht dem Naumburger OLG-Senat, er habe "außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht" den väterlichen Umgang verhindert. Daraufhin waren mehrere Strafanzeigen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Halle hat nun, wie ein Sprecher mitteilte, einen "Anfangsverdacht bejaht" und den beschuldigten Richtern "rechtliches Gehör gewährt".
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Es ist nicht zu übersehen, dass etwas in Bewegung gekommen ist.
Unsere Aufgabe ist, uns jetzt als kompetenten Gesprächspartner anzubieten.
Wir brauchen jetzt unsere besten Leute an den Schnittstellen nach außen.
Franzjörg Krieg
"Väteraufbruch für Kinder", Kreisgruppe Karlsruhe
Landesverband Baden-Württemberg
7. Aus: Gruppeninfo 147-06 des VAfK Karlsruhe vom 01.02.2006
Dass Karlsruhe und "Cochem" spannend werden wird, war schon im
Vorfeld klar.
Die Entwicklungen der letzten Wochen bieten Stoff genug, um den Schwerpunkt
dieser Gruppeninfo zu bilden.
Ein "KARLSRUHER MODELL" als "COCHEM EXTRA LIGHT"?
Wir kennen die politische Szene in Karlsruhe in den Bereichen sehr gut, wo es um
und alle damit verwandten Themenbereiche geht.
Deshalb waren wir so gespannt auf die Konfrontation der institutionalisierten
Szene mit der Propagierung der Cochemer Vorgehensweise. Dass die Auswüchse
der feministisch doktrinären Vertreterinnen in dieser Konfrontation offen
sichtbar werden würden, war vorhersehbar und macht die Beobachtung der
Vorgänge so interessant.
Einerseits erfolgt im Bereich der Stadt Karlsruhe zur Zeit eine politische
Stärkung der feministischen Kader durch eine Neuverteilung von Zuständigkeiten,
andererseits werden deren Fehlleistungen immer deutlicher. Es wird also spannend
werden.
Der VAMV hat bundesweit die Stoßrichtung einer sich um Pfründe ängstigenden Frauenlobby gegen Cochem vorgegeben.
Dem Beobachter in Veranstaltungen wird deutlich, wer wie argumentiert und wie um einen KARLSRUHER WEG gerungen wird. Die institutionalisierten Vertreterinnen der Frauenförderszene outen sich dabei in einer ideologisch verhärteten Sichtweise, die in anderen Städten schon längst als reaktionär überwunden ist. In der Karlsruher Provinz in Sachen Gender Mainstreaming wird sich aber wohl noch mancher Posten mit zunehmend zielgerichtet desinformativer öffentlicher Argumentation volksverhetzenden Charakters halten.
Die Tagung zur Cochemer Arbeitsweise vom 18.01.2006 im Amtsgericht Karlsruhe unter der Initiative von Richterin Brosch hat dazu wieder einiges Erhellende geliefert. Ich selbst habe mich diesmal gegen eine Teilnahme entschieden. Die Unterrichtung durch andere TeilnehmerInnen über die Abläufe war mir aufschlussreich genug.
Der Soziale Dienst (Jugendämter) der Stadt Karlsruhe erklärte seine Zustimmung zu den Vorstellungen der Familiengerichte und bekundete seine Bereitschaft, sofort in eine Erprobungsphase in Sachen Cochemer Arbeitsweise einzusteigen. Der Bereich Bruchsal mit dem dortigen Jugendamt war sogar bereit, ein Pilotprojekt zu starten. Die Amtsleiterin des Jugendamtes Karlsruhe Land im Landratsamt, Frau Monika Schneider, gleichzeitig Ansprechstelle für Frauenfragen im Landkreis Karlsruhe, wusste nur zu berichten, dass in ihrem Amt noch keine Absprache erfolgt sei. Da sie bei der Tagung am 07.11.2005 in der Psychologischen Beratungsstelle für Verständnis dafür warb, dass ihr Amt wohl mehr als 15 Jahre brauchen werde, um eine Arbeitsweise im Sinne von Cochem realisieren zu können, wird die Korrelation von inhaltlicher Aussage und ideologisch gefasster Haltung vor dem Hintergrund der Frauenförderposteninhabe überdeutlich.
Karlsruhes Frauenbeauftragte, Frau Niesyto, schwang sich zur Sprecherin der Karlsruher Frauenberatungsstellen auf, was nicht auf ungeteilte Zustimmung stieß und auch als Anmaßung empfunden wurde. Ihr Anliegen war, zu erreichen, dass alle Fälle, in denen Häusliche Gewalt im Spiel ist, von einer Vorgehensweise nach dem Cochemer Weg ausgeschlossen bleiben.
Da wir wissen, was gerade in Karlsruhe in diesem Kontext verbrochen wird, muss befürchtet werden, dass in der nächsten Zeit Mütter wieder vermehrt zum Missbrauch mit dem Missbrauch als taktische Erstschlagswaffe greifen. Auch der gezielt eingesetzte Falschvorwurf von Häuslicher Gewalt wird als taktisches Instrument in familiengerichtlichen Verfahren vor einem solchen Hintergrund wohl häufiger eingesetzt werden. Wir haben viele Fälle dieser Art in der Gruppe und kennen die Taktik einiger Beraterinnen und Anwältinnen, bewusst damit zu operieren.
Wir wissen, dass hin und wieder Müttern geraten wird, die gesellschaftspolitische
Stimmungslage und die damit zusammen hängenden Gesetzeslücken in
unlauterer Absicht zu nutzen, um durch z.B. die Weigerung jeder Kommunikation
mit dem alleinigen Sorgerecht belohnt zu werden. Da dies inzwischen nicht
mehr so einfach ist wie in den letzten Dekaden, wird sich die Anwendung schmutziger
Tricks wohl eher auf die gerade in Karlsruhe (noch) so diskriminierend gesteuerte
Bereiche Häuslicher Gewalt und Sexueller Missbrauchs verlagern.
Skrupellose Mütter können dabei sicher sein, außer der Somatisierung
ihrer Kinder kein persönliches Risiko einzugehen.
Ich sammle zur Zeit Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft in Fällen, wo gegen Mütter nach einem Falschvorwurf in Sachen Häuslicher Gewalt oder Sexuellem Missbrauch oder einem Meineid im familiengerichtlichen Verfahren eine Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat, Meineid oder Ähnlichem erhoben wurde. Besonders interessant sind die Fälle, in denen die Mutter unstrittig eine Straftat beging, die Staatsanwaltschaft aber trotzdem auf einer Einstellung beharrt. Falls noch jemand über eine solche Einstellungsmitteilung verfügt, bitte ich um Zusendung.
Die Karlsruher Gutachter gaben sich reserviert. Für sie formulierte Frau Class eine grundsätzlich kritische Einstellung gegenüber einer Vorgehensweise nach Cochem. Es gäbe schließlich auch Fälle, in denen einvernehmliche Lösungen, die vernetzte Arbeitsweise der Professionen und auch umgehende Umgangsregelungen geradezu schädlich für das Kindeswohl seien.
Wir können erwarten, dass sich die Karlsruher familiale Szene in nächster Zeit deutlich spalten wird. Auf der einen Seite diejenigen, die schon immer ein Unbehagen mit den üblichen Abläufen empfanden, schon immer versuchten, das Kind wirklich ins Zentrum zu rücken und nun eine echte Chance sehen, bessere Arbeit zu machen. Auf der anderen Seite alle die, die nur auf die Mutter als Ziel fixiert sind, das Kind nur über diese definieren und die Frauenförderung so interpretieren, dass sie sogar dazu bereit sind, Täterinnen bedingungslos zu decken.
Am 18.01.2006 wurde im Amtsgericht Karlsruhe festgelegt, wie ein Karlsruher Cochem-extra-light für die erste Erprobungsphase aussehen wird:
Bei inzwischen etwa 300 bei uns geführten Fällen (plus mehr als 100 Neufälle pro Jahr), die den Bereich Karlsruhe betreffen, werden wir die Innenansicht der Karlsruher Vorgehensweise zu sehen bekommen und in Schriftsätzen, Protokollen und Entscheidungen miterleben können.
Der Reigen der Informationsveranstaltungen zur Cochemer Vorgehensweise wird am 21.02.2006 vom Sozialen Dienst hier in Karlsruhe mit einer internen Fortbildung weiter geführt werden. Eingeladen sind auch zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Cochem.
8. Aus: Gruppeninfo 148 des VAfK Karlsruhe vom 23.02.2006
COCHEM-KRITIK des VAMV
Der Originaltext des VAMV war als Anhang dem letzten Gruppeninfo beigefügt.
Darin wird ein OLG-Urteil zitiert:
"Weil sich elterliche
Gemeinsamkeit nicht verordnen lässt, ist in Fällen, in denen die
gemeinsame elterliche Sorge praktisch nicht funktioniert und es den Eltern
nicht gelingt, zu Entscheidungen im Interesse des Kindes zu gelangen, der
Alleinsorge eines Elternteils der Vorzug zu geben" (OLG Stuttgart, 15
UF 181/03).
Die Recherche zu diesem Verfahren hat interessante Zusammenhänge offen
gelegt:
Im zugrunde liegenden Trennungsstreit hat sich eine Mutter mit den Kindern
in üblicher Müttermanier abgesetzt, hat eine klare und immer noch
von staatlichen Stellen unterstützte Kindesentziehung begangen. Der Vater,
ein Arzt, sah keine andere Möglichkeit, als seine Wohnung und Arbeitsstelle
aufzugeben und an den neuen Wohnort der Mutter zu ziehen. Im darauf folgenden
familienrechtlichen Verfahren wurde im Wesentlichen die egoistische Haltung
der kinderbesitzenden Mutter bedient. Diese zog alle Register, um den Vater
auszubooten. Die letzte Möglichkeit sah sie im risikolosen Ziehen einer
Trumpfkarte, die Mütter immer noch ungestraft taktisch anwenden können
und wozu sie oft genug von feministischen Beratungsstellen und hemmungslos
parteiisch vorgehenden Anwält/innen angehalten werden: Der Vorwurf bzw.
Falschvorwurf der Gewalttätigkeit. In diesem speziellen Fall konnte der
Vorwurf zwar nicht erhärtet werden, das Gericht hat von der 100%-igen
Bedienung der Interessen der Mutter abgesehen und dem Vater statt dessen einen
Maulkorb verpasst.
Warum? Die Anwältin der Mutter war niemand anderes als die Bundesvorsitzende
des VAMV, Frau Schwab. Diese traf in einer Diskussionssendung im deutschen
Fernsehen, dem Nachtcafe, auf den Vater und nutzte die Möglichkeit, ideologische
Differenzen danach in einem familiengerichtlichen Verfahren auszuspielen.
Das üble Spiel machte ein Oberlandesgericht mit, das für seine reaktionären,
kinder- und väterfeindlichen Urteile bekannt ist.
Wer weiß von Fällen, in denen die Bundesvorsitzende des VAMV, Frau Schwab, als Anwältin der Mutter den Vater mit Hilfe eines Missbrauchs- oder Gewaltvorwurfes ausbootete?
9. Aus: Gruppeninfo Nr. 155 des VAfK Karlsruhe vom 17.05.2006
ZEICHEN DER VERÄNDERUNG
Rund neun Monate nach den Fortbildungen in Sachen COCHEMER WEG hier in Baden-Württemberg gehen die einzelnen Kommunen und Regionen mit den neuen Ideen zur Umsetzung einer ähnlichen Vorgehensweise wie in Cochem schwanger. Die Landespolitik – allen voran unser Justizminister Goll – hat den Stein ins Rollen gebracht. Was daraus wird, ist dem freien Spiel der Kräfte und Interessen auf kommunaler Ebene überlassen.
Schon im Gruppeninfo 147 vom 03.02.2006 stellte ich fest, dass wir uns wohl auf ein "Karlsruher Modell" als "COCHEM EXTRA LIGHT" einstellen müssen.
Am 10.05.2006 war in der Psychologischen Beratungsstelle das 3. Treffen der
Karlsruher Professionen zur Einführung einer Vorgehensweise nach dem
Cochemer Vorbild.
Es wurde auch schon ein Name für die spezielle Karlsruher Lösung
gefunden:
KARLSRUHER WEG
Der wichtigste Verständnisfehler, dem viele VertreterInnen der Karlsruher familialen Interventionsszene aufsitzen, ist der, dass für eine Vorgehensweise nach dem Cochemer Modell eben nur ausgewählte Fälle geeignet seien.
Zur Richtigstellung:
Für eine Vorgehensweise nach dem Cochemer Weg sind ALLE Fälle geeignet.
Für eine Vorgehensweise nach dem Karlsruher Weg sind nur etwa 10% aller
familienrechtlichen Fälle geeignet.
Darin liegt die Haupteinschränkung, die den Karlsruher Weg zu einem Cochem
Extra Light diminuiert.
Der wichtigste Hinderungsgrund, der allen Bemühungen die Bremse verordnet
und einen Deckel aufsetzt, ist die Weigerung vieler VertreterInnen, den Paradigmenwechsel
mitzumachen, der COCHEM ausmacht: das Kind muss wirklich im Zentrum aller
Überlegungen stehen.
Trotz dieser Bremse im konsensualen Kompromiss der gemeinsamen Vorgehensweise, finden sich neue Töne in den Beschlüssen und Äußerungen von Einzelpersonen und Institutionen, die zeigen, dass der Prozess nicht aufzuhalten ist und Früchte trägt.
In einem Brief des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe an einen Vater vom
21.04.2006 ist zu lesen:
"...Während früher
den Eltern ein Umgangsrecht eingeräumt wurde, haben seit der Kindschaftsrechtsreform
die Kinder ein Recht auf Umgang. ... Ihr Kind hat ein Recht auf eigene positive
Beziehungen zu Bezugspersonen, selbst wenn das Verhältnis der Erwachsenen
gespannt ist. ... Ziel unserer Gespräche ist die Erarbeitung eines einvernehmlichen
Konzeptes für das Umgangsrecht des Kindes, das ich dem Gericht zurückmelden
werde."
Die Kindschaftsrechtsreform ist zwar schon 8 Jahre her, wir mussten aber lange auf so entschiedene schriftliche Äußerungen warten. Es ist wohl kein Zufall, dass der Mut zu solchen Formulierungen gerade jetzt wächst.
Noch entschiedener äußerte sich das OLG Karlsruhe in einem Beschluss vom 02.05.2006 in einem Fall einer umgangsbehindernden Mutter. Diese hatte Beschwerde beim OLG eingelegt, nachdem ihr das vom Familiengericht angeordnete Umgangsmaß zu üppig ausfiel. Das OLG lehnte den PKH-Antrag ab und begründete:
"Einem anfänglichen "Fremdeln" des Kindes gegenüber dem Vater kommt ... keine ernsthafte Bedeutung zu (BGH NJW-RR 1986, 1264). Um den Kontakt des Kindes zum Vater nach der bereits erfolgten begleiteten Kontaktanbahnungsphase dem Zweck des § 1684 BGB und einem "normalen" Vater-Kind-Verhältnis entsprechend zu intensivieren (und damit auch völlig "fremdelfrei" werden zu lassen), erscheint nach derzeitiger Sachlage die vom Amtsgericht angeordnete Umgangsdichte sogar zu gering;..."
Wir fordern seit Jahren, den § 1684 endlich ernst zu nehmen und Verstöße auch zu sanktionieren. Ignorant und stur wurde aber von allen Institutionen so getan, als würde es den § 1684 nicht geben. Eine Mutter in ihrer Befindlichkeit zu stören und auf den § 1684 hinzuweisen, war geradezu ein Sakrileg. Immerhin – das OLG hat das Tabu gebrochen. "...den Kontakt des Kindes zum Vater ... dem Zweck des § 1684 BGB ... entsprechend zu intensivieren..." ist eine Formulierung, die wir uns vor wenigen Jahren zwar gewünscht und auch gefordert haben, real aber nicht zu erträumen wagten.
Es kommt immer wieder vor, dass wir bei unseren wöchentlichen Treffen Mut machen können. Väter berichten von Verhandlungsterminen, von Gutachten und Schriftsätzen, die so ausfielen, dass wir die Veränderungen deutlich greifen können.
Am 04.05. war eine solche Sitzung. Neben den beiden oben zitierten Schriftsätzen berichtete ein Vater in einem anfangs hoffnungslos erscheinenden Fall, dass er die Chance sieht, dass sich das Blatt vielleicht auch zu seinen Gunsten wenden könnte. Was war geschehen?
Nachdem der Vater wochenlang am Ende war und infolge seiner psychischen Verfassung auch der Verbleib an seiner Arbeitsstelle gefährdet war, kam er nach der Verhandlung sehr aufgeräumt zu unserem Treffen und sieht hoffnungsvoll allem Weiteren entgegen.
Am selben Abend berichtete ein weiterer Vater von einem Fortschritt in seiner Trennungsvita. Die Mutter übt seit Jahren Umgangsboykott, was bisher von niemand in den Griff zu bekommen war. Die Angelegenheit wird dadurch gewürzt, dass die Rechtsanwältin der Mutter MdB ist und außerdem einige Sprecherinnenfunktionen in Ausschüssen ausübt. Das eben fertig gewordene Gutachten entlarvt die Machenschaften. Neben der realen Chance des Vaters auf die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für seinen Sohn können wir jetzt auch die konfrontative Vorgehensweise der Anwältin als "Waffenlieferantin in Krisengebiete" und als Täterinnen-Schützerin enttarnen.
Für einen Abend war das schon stark und wäre noch vor Jahresfrist für unmöglich gehalten worden.
10. Zwischen Innovatoren und Verhinderern
25.07.2006
Nach der Gründung der Karlsruher Gruppe des VAfK im Spätjahr 2001
waren Konfrontationen nicht zu vermeiden, da zu viele ungeheuerliche Fehlleistungen
die Arbeit vieler Aktoren im System der familialen Intervention begleiteten.
Zu viele rein frauendominiert strukturierten und mütterzentriert orientierten
Institutionen hatten sich bequem im Gefüge der kommunalen Karlsruher
Frauenförderung eingerichtet und genossen den ungehinderten Spielraum
in einer Atmosphäre, die außer pauschaler Beweihräucherung
nichts zuließ. Jede Kritik von außen wurde von höchster politischer
Stelle in der Führung der Stadtverwaltung abgeschmettert. Trotzdem beharrlich
Kritik zu üben, bedeutete, sich heftiger Gegenwehr ausgesetzt zu sehen,
auch gepaart mit arroganter Kaltschnäuzigkeit: "Wir bekommen unser
Geld von der Stadt, auch ohne auf Ihre Vorschläge einzugehen!"
Die Angriffe auf unsere Sichtweisen und Haltungen konnten öffentlich
erfolgen und schienen den Mainstream der Karlsruher Szene zu prägen.
Nur privat und leise kam der Zuspruch und die Wertschätzung von Einzelnen
im Gefüge der Professionen und wir begannen zu ahnen, dass dieses nicht
so homogen war wie es sich zunächst für einen Outsider präsentierte.
Die von Landessozial- und Landesjustizministerium veranstaltete Fortbildung
zur Cochemer Vorgehensweise im Spätsommer 2004 brachte Wind in diese
abgesetzte Situation. Jetzt waren alle Beteiligten genötigt, ihre Haltung
zu erläutern und Stellung zu beziehen. Und damit outeten sich alle ProtagonistInnen.
Sedimente wurden aufgewühlt, der Anschein von Homogenität verflüchtigte
sich. Die Szene spaltete sich.
Zunächst nur in pro und kontra: Wer wehrte sich gegen Cochem oder versuchte
zu ignorieren, zu bremsen oder zu verhindern und wer fand Gelegenheit, seiner
immer schon verspürten Unzufriedenheit mit der von allen Beteiligten
zu verantwortenden Situation Ausdruck zu verleihen? Seilschaften wurden aufgedeckt:
Welche Mitarbeiterinnen welcher dogmatisch frauenzentrierten Beratungsinstitution
wechselten in scheinbar undogmatisch arbeitende Beratungseinrichtungen und
prägten deren Vorgehen?
Inzwischen ist die Aufspaltung schon reicher an Konturen. Es sind zu unterscheiden:
Aktive Innovatoren
Außer dem VAfK ist in Karlsruhe davon niemand zu finden. Wir informierten über Cochem, brachten die Vorgehensweise immer wieder in Diskussionen ein und verlegten schließlich eine Informationsbroschüre, die auch heute noch von unserer Homepage herunter geladen werden kann und regen Zuspruch findet. Sowohl bundesweit als auch regional ist der VAfK in die Verbreitungsgeschichte der Cochemer Vorgehensweise spürbar eingebunden.
Das verführt natürlich die mütterzentriert arbeitenden Einrichtungen dazu, fehl zu interpretieren und Cochem als väterorientiert einzustufen. Dabei besteht der Paradigmenwechsel nicht in der Beachtung des Vaters, sondern im Wechsel des Fokus von der Mutter bzw. dem Streit zwischen Erwachsenen auf das Kind. Daraus folgt notwendigerweise eine Sicht, die beide erwachsene Eltern gleichermaßen in die Pflicht nimmt und damit auch die Rollen von Mutter und Vater ausbalanciert. Wir organisierten Väter wollen nicht wie die Mütter das Kind in Zukunft allein auf uns orientiert sehen, sondern fordern die ausbalancierte Einbindung von Mutter und Vater in eine Elternschaft nach der Trennung.
Vorsichtige Mitmacher
Das dürfte wohl die stärkste Gruppe ausmachen. Auch diese ist nicht homogen. Es gibt darunter welche, die sich aktiv einbringen, sich informieren und gespannt sind, was das Ganze bringen wird. Andere halten sich abwartend im Hintergrund, um im richtigen Augenblick mit aufzuspringen.
Von entscheidender Bedeutung ist die Rolle, die die jeweilige Person im Gefüge der Karlsruher Professionen spielt. Die Leitung einer renommierten Einrichtung z.B. kann sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, ohne von bestimmten Gruppen nicht misstrauisch beäugt zu werden.
Außerdem hat jede Institution eine ideologische Ausrichtung, die durch ihre Entwicklungsgeschichte bestimmt ist und ist deshalb nur in engen Grenzen entwicklungsfähig.
Getarnte Bremser
Ähnlich stark wie die Gruppe der vorsichtigen Mitmacher ist die Phalanx derer, die ihre Mitarbeit benutzen, um COCHEM auf einen "Karlsruher Weg" zurecht zu stutzen, der möglichst alles beim Alten belässt (Cochem extra light) und den Paradigmenwechsel ignoriert. Deutlichstes Zeugnis für diesen Stand in der Entwicklung des Karlsruher Weges ist die Aussage, dass der Karlsruher Weg sich für etwa 10% aller familienrechtlichen Fälle eignet, während die Cochemer Vorgehensweise 100% aller Fälle bearbeitet.
Aktive Verhinderer
Wenn die Leitung einer wichtigen Institution im Raum Karlsruhe während der Diskussion bei einer Vorstellung der Cochemer Vorgehensweise durch Cochemer Protagonisten hier in Karlsruhe bewusst missversteht, dass in Cochem schon SEIT 15 Jahren so gearbeitet wird und dann folgert: Wenn Sie in Cochem SCHON 15 Jahre zur Einführung des Cochemer Weges gebraucht haben, wie lange werden wir hier dann wohl dafür brauchen...?
Dieselbe Dame meinte bei einem weiteren Treffen der Karlsruher Initiative, dass man sich in ihrem Hause dazu noch nicht geäußert habe und deshalb keine Stellung dazu beziehen könne, in wie weit sich ihre Institution an einer Vorgehensweise nach dem Cochemer Vorbild beteiligen könne.
Wenn man berücksichtigt, dass durch die Knopflöcher aller Stellungnahmen dieses Amtes die Mütterzentrierung plumpst, verwundert die Verhinderertaktik nicht.
Andere Personen innerhalb der Professionen sehen sich als "kritische Begleiter" einer Einführung im Rahmen des Karlsruher Weges, meinen im gleichen Atemzug, dass Umgang (mit dem Vater) unter Umständen für ein Kind auch schädlich sei und warnen vor den Risiken einer vernetzten Vorgehensweise der Professionen.
Der status quo der Einführung des "Karlsruher Weges" ist
die augenblickliche Balance zwischen all diesen in Karlsruhe wirkenden Kräften.
Cochem würde schon längst überall sehr gut funktionieren, wenn die Einführung nicht boykottiert würde. Und dieser Boykott ist eine Machtfrage.
Wenn ein Rechtssystem bereit ist, sich in Teilen auch einer ideologisch vorgeprägten
mächtigen Interessengruppe korrupt anzudienen, kann sich das System nicht
verändern.
Solange es eine bandenkriminalitätsmäßig organisierte Subkultur
radikalfeministischer Prägung gibt, die von der Politik hofiert wird,
wird Macht einer Gruppe zugewiesen, die inzwischen zeigte, dass sie ihre Interessen
skrupellos auf dem Rücken der Kinder auszuspielen bereit ist.
Der Stand der Einführung des "Karlsruher Weges" ist auch ein Ergebnis des Wirkens und der augenblicklichen Wirksamkeit dieser Kräfte.
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