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"Karlsruher Weg" als "Cochem extra light"?

von Franzjörg Krieg:

Inhaltsverzeichnis:

  1. Gruppeninfo 136-05 des VAfK Karlsruhe vom 08.09.2005 Aktionen zur Information und Schulung nach dem COCHEMER WEG in BW...[zum Text]
  2. Mein Protokoll der Herbst-Tagung der IDFAG Trennung und Scheidung vom 18.11.2005...[zum Text]
  3. Gruppeninfo 138-05 des VAfK Karlsruhe vom 23.10.2005 Fortbildungsserie zum ""COCHEMER WEG" in BW...[zum Text]
  4. Gruppeninfo 140-05 des VAfK Karlsruhe vom 10.11.2005 Der COCHEMER WEG in Karlsruhe...[zum Text]
  5. Gruppeninfo 142 vom 27.11.2005 Zur Rezeption des "Cochemer Weges" im Raum Karlsruhe...[zum Text]
  6. Gruppeninfo 143-05 des VAfK Karlsruhe vom 08.12.2005 Die Mauer bröckelt...[zum Text]
  7. Gruppeninfo 147-06 des VAfK Karlsruhe vom 01.02.2006 Ein "Karlsruher Modell" als "COCHEM extra light"?...[zum Text]
  8. Gruppeninfo 148 des VAfK Karlsruhe vom 23.02.2006 Cochem-Kritik des VAMV...[zum Text]
  9. Gruppeninfo Nr. 155 des VAfK Karlsruhe vom 17.05.2006 Zeichen der Veränderung...[zum Text]
  10. Väterexpress Nr. 157 des VAfK BW vom 08.08.2006 Zum Stand der Einführung des "Karlsruher Weges"...[zum Text]

 

Laden Sie hier die Texte als eine gesamte PDF-Datei


1. Aktionen zur Information und Schulung nach dem COCHEMER WEG in BW

Schon seit 2003 hatten wir die Absicht, eine Fachtagung zu alternativen Wegen im Bereich Sorge und Umgang zu organisieren.
Ab dem Bundes-Familienkongress des VAfK im November 2003 war klar, dass eine solche Veranstaltung den Cochemer Weg zum Inhalt haben sollte.
Am 23.06.2004 war ich beim Landesjustizministerium in Stuttgart. Ein Thema dabei war Cochem. Unsere Vorbereitung einer eigenen Tagung kam ins Stocken, weil wir darüber informiert wurden, dass sich das Land selbst engagieren wird. Im Spätjahr erhielten wir die Nachricht, dass das Landesjustizministerium und das Landessozialministerium eine Fortbildungssequenz veranstalten werden. Wir konzipierten unsere Informationsbroschüre zum Thema und brachten diese in Umlauf.
Die Fortbildungsveranstaltungen des Landes sind 2-tägige Intensivkurse in Sachen Cochem mit Richter Rudolph, dem Jugendamtsleiter Lengowski, dem Cochemer Familienrechtsanwalt Theisen und Frau Ursula Kodjoe. Jedes der beiden Ministerien sponsert zu jeder Veranstaltung jeweils 20 Plätze. Besser hätten wir uns das nicht wünschen können!
Es wurden 4 Veranstaltungen für die 4 Regierungsbezirke (Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe) organisiert, von denen zwei schon im Juli stattfanden und die nächsten beiden in der Woche ab dem 19.09. abgehalten werden.
Ich konnte inzwischen einen Familienrichter live in einer Verhandlung erleben, der an einer der Veranstaltungen im Juli teilgenommen hatte. Er ließ zwar die Entschiedenheit eines Richters Rudolph vermissen, an seiner Verhandlungsführung konnte man trotzdem die Lehrtage in Sachen Cochem ablesen.

Doch das ist nicht alles, was in Sachen "Cochemer Weg" in BW stattfindet. Die Volkshochschule Konstanz veranstaltete eine eigene Infoveranstaltung mit Richter Rudolph am 25.07.2005. (Protokoll von Jürgen Griese, VAfK Schwarzwald-Baar-Heuberg)

 

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2. Aus meinem Protokoll der Herbst-Tagung der Interdisziplinären Facharbeitsgemein-schaft Trennung und Scheidung vom 18.11.2005

Das Thema der Herbsttagung 2005 der Interdisziplinären Facharbeitsgemeinschaft Trennung und Scheidung Karlsruhe "Können unter Zwang zum Umgang tragfähige Beziehungen entstehen?" ließ befürchten, dass ideologisierte feministische Hardlinerinnen gegen den derzeitigen Trend der Sympathie für den "Cochemer Weg" angehen wollen. Die Zuspitzung des Themas in der Feststellung "Es kann doch nicht sein, dass ein armes Kind zum abgelehnten Kontakt mit dem bösen Papa gezwungen wird!" schwebte für manche im Vorfeld der Tagung über den Erwartungshaltungen – und das nicht nur bei kritisch eingestellten Teilnehmern.
.....
Nach dieser Einleitung hatten fünf Referentinnen vom Podium aus das Wort. Eine Familienrichterin erläuterte familiengerichtliche Aspekte der Anordnung von Betreutem Umgang. Pointiert muss festgestellt werden, dass sie erläuterte, wie Umgang behindernde oder Umgang boykottierende Kinderbesitzerinnen über ihre gegen den Vater geäußerten Vorbehalte mit der Verordnung von Betreutem Umgang bedient werden. Das geschah sehr sachlich und ohne Empathie für die betroffenen Kinder und auch ohne jede kritische Äußerung gegen die das Problem verursachenden Mütter. Das Familiengericht als Werkzeug von Umgangsbehinderung?
.....
Die Vertreterin der Durchführung von Betreutem Umgang beim Kinderschutzbund Karlsruhe stellte wohl fest, dass ihre Vorrednerinnen nicht zum Thema der Tagung referierten und versprach, nun zum Thema kommen zu wollen. Ihre Berichte aus 7-jähriger Erfahrung in der Leitung von Betreutem Umgang kippten wohl jede Erwartungshaltung an diese Tagung. Einige Aussagen:

Die Referentin berichtete von der Wahnsinnsentscheidung eines Rastatter Richters, der das Kind für ein Jahr in eine stationäre Einrichtung einweisen ließ, um das Kind dem Vater zu entwöhnen!
Nach dieser Darstellung war klar, dass die Veranstaltung einen anderen Charakter haben würde als im Vorfeld nach dem Thema zu befürchten war.
Eine weitere Referentin aus dem Bereich des SD Karlsruhe stellte einen Fall aus der Praxis vor, in dem eine den Umgang boykottierende Mutter mit der Verhängung von Zwangsgeld dazu gebracht werden soll, den vom Familiengericht festgelegten Umgang stattfinden zu lassen. Der Fall ist zur Zeit noch anhängig. Abschließende Erfahrungen gibt es nicht.
......
Nach dieser Einführungsrunde stellte ich im Plenum fest, dass ich jetzt große Mühe hätte, das Thema der Tagung als Überschrift den Beiträgen zuordnen zu können. Die ersten drei Beiträge hatten eher als Thema "Unsere Praxis von Betreutem Umgang". Was darauf folgte, zeigte, dass es allen Podiumssprecherinnen nicht um den ZWANG zum Umgang ging, sondern dass sie zum Problem von BEHINDERUNG, VERHINDERUNG, BOYKOTT von Umgang und den daraus resultierenden Folgen referierten. Ich wurde darauf von den Organisatorinnen auf die nachfolgenden beiden Gruppensitzungen verwiesen, die wohl eher das thematisierte Problem treffen sollten.
......
Die Gruppe, in der ich landete, hatte einen Fall aus der Praxis zur Diskussionsgrundlage, in dem nach einer Zuspitzung der Trennungsproblematik die Mutter den Umgang behinderte. Verstärkte Bemühungen der Hilfesysteme und Druck auf die Mutter führten inzwischen aber zu einer Normalisierung.
Jetzt outeten sich zwei Teilnehmerinnen:
Während die Erste kritisierte, dass die Veranstaltung zur alleinigen und pauschalen Schuldzuweisung an Mütter neigte und Väter dabei zu gut weg kämen, brachte die Zweite ihren Unmut darüber zum Ausdruck, dass der negative Einfluss auf Kinder durch Zwang zum Umgang überhaupt nicht zur Sprache käme.
.....
In Gesprächen am Rand der Veranstaltung wurde deutlich, dass viele engagierte TeilnehmerInnen skeptisch sind, was die reibungslose Einführung einer Vorgehensweise a la Cochem in Karlsruhe anbelangt. Die Szene ist so stark mit geprägt von ideologisch determinierten Vertreterinnen, dass diese natürlich so lange wie nur möglich die egoistischen Vorteile für Mütter zementieren wollen.
Auch diese Veranstaltung zeigte, dass Mütter weiterhin nicht mehr ungeschoren davon kommen, was so mancher Frauenförderposteninhaberin und einigen ideologisch geprägten Mitarbeiterinnen in Hilfe- und Beratungsorganisationen ein Dorn im Auge ist.

 

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3. FORTBILDUNGSSERIE ZUM "COCHEMER WEG" IN BW

Wir können feststellen, dass im Karlsruher Raum die Vokabel "Cochem" zur Zeit ein Top-Thema markiert, das in wohl allen Gesprächen zwischen den an Trennungsbegleitungen beteiligten Helfern und Beratern eine Rolle spielt. Ich möchte an einige markante Punkte erinnern, die den Beitrag des VAfK zu dieser Tatsache verdeutlichen:

Das Landessozial- und Landesjustizministerium Baden-Württemberg organisierte und finanzierte vier Fortbildungsveranstaltungen in den Regierungsbezirken BWs mit je 40 TeilnehmerInnen.

Ich zitiere aus einem Info-Schreiben in Auszügen:

"Die Cochem-Fortbildungen in Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg haben für Furore gesorgt. Noch niemals zuvor gab es für Referenten beim baden-württemb. Justiz- und Sozialministerium dermaßen hohe Bewertungen von den Teilnehmern wie bei dieser Fortbildungsreihe....Der Cochemer Rechtsanwalt Theisen, Richter Jürgen Rudolph, JA-Mitarbeiter Manfred Lengowski und Ursula Kodjoe (Freiburg) waren die Referenten und haben diese 2 Tage geleitet. Die Plätze waren überbucht, die Nachfrage also höher als das Angebot.
Eine weitere Veranstaltung gab es Ende September in Heidelberg (Veranstalter: Kinderschutzbund) und am selben Tag waren etwa 80 Rechtsanwälte, alle Richter, gesamtes JA Zollernalbkreis und alle Beratungsstellen anwesend bei einer weiteren Fortbildungsveranstaltung in Balingen.....Vorausgegangen war für die Balinger Veranstaltung die 2tägige Fortbildung a la Cochem für den Regierungsbezirk Tübingen. Bei diesen 2tägigen Veranstaltungen bildeten sich mehrere Arbeitskreise. Der Balinger AK war besonders aktiv, sie baten, dass die Cochemer noch mal kommen sollten, damit noch mehr Fachkräfte in den Genuss dieser Arbeitsweise kommen. Das ist gelungen. Mit dabei waren auch Sigmaringer, Tübinger, Albstädter und Hechinger Fachkräfte."

Ich konnte inzwischen bei Gerichtsterminen und in Gesprächen mit Vertretern der Professionen feststellen, dass diese erste Fortbildungsserie auch hier im Karlsruher Umfeld schon konkrete positive Auswirkungen hat. Es gilt nun, diese Ansätze zu unterstützen. Wir vom VAfK können dabei als Partner fungieren und die Bereitschaft, uns einzubeziehen, wächst.

 

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4. Der COCHEMER WEG in Karlsruhe

Es läuft an. Man kann von vielen Terminen hören, zu denen sich die Professionen treffen, um das weitere Vorgehen zu planen. Richterin Brosch hat für den 18.01.2006 ins AG Ka geladen. Am 11.01. treffen sich dort die Familienrechtsanwälte mit RA Theisen aus Cochem.
Nur die IDFAG (Interdisziplinäre Facharbeitsgemeinschaft Trennung und Scheidung) hat den Trend umgangen. Ihr Thema für die Herbsttagung am 18.11. heißt nicht "Cochem", sondern soll der Frage nachgehen, in wie weit man Kinder schädigt, wenn man Umgang erzwingt.

Beim gestrigen Fachgespräch (07.11.2005) haben viele Stimmen die in Karlsruhe schon so gut funktionierende Vernetzung durch die IDFAG gelobt. Niemand wollte zugeben, dass sie gerade jetzt aber in der Themenwahl voll daneben gegriffen haben.

Nachdem ich in Halle 2003 Richter Rudolph und JA-Leiter Lengowski kennen lernen konnte, habe ich gestern mit dem Leiter der Beratungsstelle Herrn Fischer und dem RA Aydin aus Cochem sprechen können und habe ihnen unsere Broschüre überreicht.

Bei allen Ansätzen für berechtigte Kritik an den Abläufen muss man feststellen, dass die Bereitschaft, die bisherige Vorgehensweise zu überdenken und Neues im Hinblick auf befriedigendere Lösungen anzunehmen, groß ist. Ausgerechnet Frau Schneider, die Abteilungsleiterin des JA Ka-Land hat den Zeitfaktor thematisiert. Wenn schon die Cochemer seit 1991 fast 15 Jahre brauchten, müssen wir uns nicht schämen, wenn wir das nicht in kürzerer Zeit schaffen....

Herr Niederbühl, der stellvertretende Leiter des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe, ist erfrischend offen und selbstkritisch. Er ist der Einzige, der sich traut, das Unbehagen mit den alten Lösungsmodellen auch zu formulieren und der damit wohltuend die allgemeine euphemistische Selbstbeweihräucherung relativiert.

Mein Redebeitrag aus dem Plenum:
"Ich verdiene meinen Lebensunterhalt nicht in der Trennungsbegleitung, habe deshalb einen etwas anderen Blickwinkel und kann auch etwas anders formulieren.
Sie, Herr Fischer, haben vorhin gesagt, in Karlsruhe sei alles vorhanden. Was fehlt, wären die regelmäßigen Treffen. Das ist ein formaler, ein struktureller Hinweis. Vorrednerinnen und Vorredner haben das relativiert. Sie haben den Erfolg der bestehenden Vernetzung im Rahmen der Interdisziplinären Facharbeitsgemeinschaft durch die regelmäßigen Treffen 2 mal jährlich im Caritas-Waldheim gelobt.
Ich habe erlebt, dass trotz dieser Vernetzung

Was wir an dieser Stelle brauchen, ist kein strukturelles, sondern ein inhaltliches Element. Sie, Herr Schalla, haben vorhin das Stichwort geliefert: Eine Ethik. Wir müssen uns konsensual auf eine Zielvorstellung einigen. Wenn wir eine solche formulieren, müssen wir uns keine Gedanken mehr über den Weg machen. Sie, Herr Fischer und Herr Aydin haben als Vertreter der Cochemer Praxis Mühe, zu erklären, wie der Weg in Cochem nun im Detail aussieht, weil dieser eben nicht statisch ist, sondern sich weiter entwickelt und nur an der Verwirklichung einer Zielvorgabe gemessen werden kann.
In der Verpflichtung auf ein gemeinsames Ziel liegt auch eine Aufgabe an die Rolle der Mediation im Trennungsgeschehen: Man kann nicht nur eine wertfreie Kommunikations-Plattform bieten, die nach Belieben benutzt und missbraucht werden kann. Auch Mediation muss sich einer Ethik verpflichtet fühlen.
Die wichtigste Aufgabe der kommenden Treffen wird sein, diese notwendige allgemein verbindliche Ethik zu formulieren."

 

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5. Aus: Gruppeninfo 142 vom 27.11.2005

ZUR REZEPTION DES "COCHEMER WEGES" IM RAUM KARLSRUHE

In den Veranstaltungen der familialen Interventionsszene im Raum Karlsruhe, in denen in letzter Zeit unter dem Schlagwort "Cochem" eine Neuorientierung der Vorgehensweisen diskutiert wurde, konnte ich Beobachtungen zur Rezeption der referierten Vorgaben aus Cochem machen, die mir den Eindruck vermittelten, dass manchmal haarscharf am Problem vorbei argumentiert wurde. Ich möchte einige Beobachtungen aufgreifen und den Versuch unternehmen, mit Muße zur Argumentation auf diesem Weg in die Diskussion einzugreifen, was im Rahmen einer Veranstaltung nur rudimentär geschehen kann.

Bei der Herbsttagung der Interdisziplinären Facharbeitsgemeinschaft Trennung und Scheidung am 18.11.2005 in Karlsruhe sprach ich vom "subtilen" Zwang, der bei der Cochemer Vorgehensweise von allen das Trennungsgeschehen begleitenden Aktoren konsensual auf die sich trennenden Eltern ausgeübt wird. Immer wieder wurde "subtil" mit "sanft" übersetzt oder damit gleichgestellt. Ich versuchte zu vermitteln, dass ich in diesem Fall zwischen "subtil" und "sanft" einen entscheidenden Unterschied sehe.
"Sanfter" Druck bedeutet eine sehr verhaltende Einwirkung, die auch dann wieder zurück genommen wird, wenn sie auf Gegenwehr stößt. Unter "subtilem" Druck oder Zwang verstehe ich im Kontext mit dem Cochemer Weg aber einen an einer festen Zielvorgabe orientierten Problemlösungsprozess, der in der Zielorientierung entschieden, in der Wahl der Mittel aber subtil ist.
Zunächst müssen sich alle am Trennungsgeschehen beteiligten Professionen und Beratungsinstitutionen auf eine gemeinsame Zielvorgabe verständigen. Was wollen alle mit ihren Bemühungen erreichen?
Das Hauptziel muss etwa wie folgt umrissen werden:
Beiden Eltern muss ihre Verpflichtung zur konsensualen Zusammenarbeit im Interesse der Kinder bewusst sein. Sie müssen erkennen, dass sie dies in der Trennungssituation den Kindern schulden und dass sie nicht die Chance haben, auszuweichen.

Bei der Veranstaltung in der Psychologischen Beratungsstelle am 07.11.2005 meinte eine Anwesende aus dem Plenum, dass die beteiligten Protagonisten in Cochem ja schließlich 15 Jahre gebraucht hätten, um einen Lösungsweg zu finden. Unter diesen Voraussetzungen müsste es nicht verwundern, wenn wir hier in Karlsruhe mindestens so lange brauchen würden. Diese Fachfrau wollte nicht erkennen, dass in Cochem schon SEIT 15 Jahren so vorgegangen wird und dass die offensichtlichen Erfolge schon seit vielen Jahren zu beobachten sind. Die Interpretationsweise ließ darauf schließen, dass die von der Diskutantin vertretene Institution ihre mütterzentrierte Vorgehensweise in Gefahr sieht und möglichst lange konservieren möchte. Wenn die berufliche Orientierung auch noch verknüpft ist mit ideologischen Sichtweisen durch Inhabe einer Funktion innerhalb der Frauenförderszene, muss nicht verwundern, wenn hartnäckig missverstanden werden möchte.

Bei einer anderen Veranstaltung meinte eine Vertreterin einer Beratungseinrichtung, dass der Prozentsatz von hoch problematischen Trennungen mit Kindern so gering sei, dass deshalb kein Bedarf an Lösungswegen im Sinne des Cochemer Weges bestehen würde.
Es wurde die Aussage, dass ein Lösungsweg, der dem Cochemer Modell nahe steht, die Möglichkeit bietet, sogar hoch strittige Fälle zu lösen, missverstanden und es wurde interpretiert, dass man deshalb eine Vorgehensweise a la Cochem nur für strittige Fälle brauchen könne.
Dabei ist der Cochemer Weg viel mehr: Er erfordert für manche Personen innerhalb der familialen Interventionsszene einen völligen Wandel der Vorgaben – einen Paradigmenwechsel. Die "Frauen für Frauen"-Landschaft dürfte mit diesem Wechsel wohl die größten Probleme haben. Es geht nicht mehr darum, wem von zwei Erwachsenen man im Kampf ums Kind Vorteile verschafft, sondern dass beide gleichermaßen in ihre Verantwortung als Elternteil einbezogen werden. Manche meinen, dass diese Balance-Situation die Gefahr bergen würde, dass Mütter um ihre inzwischen eingefahrenen Vorteile gebracht werden könnten. Tatsächlich sind aber viel mehr Eltern von sich aus zu eigenen vernünftigen Lösungen bereit, wenn ihnen signalisiert wird, dass es keine Chance gibt, einen Elternteil auszubooten oder Macht gegen den Elternteil auszuüben, bei dem sich das Kind nicht überwiegend aufhält.

Hin und wieder erkennt man an der Handlungsweise einer Person, dass sie an der 3-tägigen Fortbildungsveranstaltung zum Cochemer Weg teilgenommen hat. Und man erkennt auch manchmal, dass die Vorgehensweise (noch) nicht in allen Konsequenzen verinnerlicht wurde. Wenn z.B. ein Familienrichter im Verlauf der Verhandlung nur auf Beschwichtigung aus ist und immer noch eine Mutter bedient, die trotz anders lautender gerichtlicher Vereinbarungen seit 5 Jahren erfolgreich verhindern konnte, dass das Kind beim Vater übernachtet, wenn er meint, dass dann eben mit vertrauensbildenden Maßnahmen ein weiteres Mal versucht werden müsste, die Mutter umzustimmen, dann kann er die Bemühung um das Kind nicht verstanden haben, die Cochem ausmacht. Wenn er nach weiteren Bemühungen um eine Lösung am Ende einer langen Verhandlung diese aber nicht abschließt, sondern den Fall mit einer konkreten Aufgabenstellung an die Mediation weiter reicht und signalisiert, dass er kurzfristig einen weiteren Termin ansetzen wird, wenn einer der beiden Elternteile mit der weiteren Entwicklung nicht einverstanden ist, dann hat er sich wenigstens einen formalen Aspekt der Vorgehensweise zu eigen gemacht. Wie sich inzwischen heraus gestellt hat, war schon diese Taktik erfolgreich: Das Kind konnte im Alter von 5 ½ Jahren zum ersten Mal beim Vater übernachten.
(Wenn man weiß, dass eben diese Mutter, die eine normale Vater-Tochter-Beziehung jahrelang boykottieren konnte, eine Funktion in der Mütterberatung des Bereiches Karlsruhe hat, wird deutlich, wie sehr das Handeln der Professionen auch vor dem Hintergrund der eigenen Vita bestimmt ist.)

Sicher ist: Die Karlsruher Szene ist in Bewegung gekommen. Es wird erkannt, dass es bessere Lösungen geben muss als die, die viel zu lange als richtig angenommen wurden. Und eine Diskussion hat begonnen. Allein das ist schon ein großer Fortschritt.
Die Kreisgruppe Karlsruhe des Väteraufbruch für Kinder ist in ihrem 5. Jahr aktiv im Beratungsgeschehen der Region verankert und ist mit rund 100 Neufällen pro Jahr weit über den Horizont einer Betroffenen-Organisation hinaus gewachsen.
Wir respektieren selbstverständlich den Unterschied zwischen Selbsthilfe-Organisation und Profession, bescheiden uns gerne mit unseren Grenzen, bieten uns aber wo möglich als Diskussionspartner an. Wir stellen fest, dass unsere Kompetenzen so gestaltet sind, dass wir im interprofessionellen Bereich eine Position haben, die es uns ermöglicht, diese Diskussion auch zu führen. Vertreter einer Profession sind oft in ihrem engen Bereich gebunden und die Arbeitszeit lässt ihnen wenig Raum, sich nebenbei um aktuelle Forschungsergebnisse, Entwicklungen und neue Literatur zu kümmern. Die kritische Distanz zur eigenen Praxis ist oft nicht gegeben, wo doch gerade in der familialen Intervention heute eine anhaltende Diskussion dringend nötig ist.

Wenn Mütterorganisationen das alleinige Sorgerecht für Mütter propagieren, sehen wir Väter uns nicht veranlasst, als Interessenorganisation vorrangig von Vätern (und nicht nur für Väter) mit einer gleichwertigen Forderung zu kontern. Wir sehen das alleinige Sorgerecht beim Kind, das ein Anrecht hat auf das Umsorgtwerden von beiden Elternteilen. Nur dies wird den ureigenen Bedürfnissen eines Kindes auch gerecht. Außerdem suggeriert unser Name, dass wir nur für Väter zuständig seien. Da es aber außerhalb des Väteraufbruchs keine bundesweite Organisation gibt, die sich Fragen von Sorgerecht und Umgang so zu eigen macht wie wir, zeigt unsere Geschichte, dass sich bei uns auch von Umgangsbehinderung betroffene Mütter, von der Problematik betroffene "Zweit"-Frauen (Partnerinnen eines betroffenen Trennungsvaters) oder Großmütter, die nach einer Trennung ihre Enkel nicht mehr sehen, betreut und zuhause wissen.

Im Sinne der Kinder möglichst optimale Lösungen zu finden, ist unser Ziel. Mit diesen Lösungen sind wir Väter auch meist zufrieden stellend bedient.

 

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6. "DIE MAUER BRÖCKELT"

Unter diesem Titel habe ich Ereignisse des November 2005 und meine Gedanken dazu zusammengefasst.


01.12.2005

Die Mauer bröckelt

Nachdem während der letzten beiden Jahre die Medien immer deutlicher auf uns und unsere Themen eingingen, kann man inzwischen auch innerhalb der Fachszene deutliche Bewegung feststellen.
Ich möchte nachfolgend auflisten, was mir allein im Verlauf des Monats November dazu auffiel.
Da finden Fachtagungen statt, in denen kollektiv die Mütter angegriffen werden – von Gremien, die noch vor kurzer Zeit unisono mütterzentriert vorgingen.
Da gibt’s plötzlich Urteile, von denen wir vor kurzer Zeit nicht zu träumen wagten.


I . Am 30.11.2005 erhalte ich eine Mail von einem Funktionär des VAfK

"Der Termin lief gut, einen Bericht schreibe ich noch. Da beklagen die sich doch plötzlich, dass es ein Unding ist, dass richterliche Beschlüsse nicht eingehalten werden müssten. Da müssen doch Sanktionen her, sonst macht Beratungsarbeit keinen Sinn. Sie wollen die fachliche Unterstützung durch den VAfK. Mein Angebot war, man solle ähnlich wie beim Cochemer Modell auf Ebene der Professionen auch alle Mütter- und Vätergruppen an einen Tisch bringen. Antwort: Da bekommen wir die Frauen nie dazu ...
Im Laufe der Diskussion habe ich mir dann erlaubt, die Mütter manchmal fast zu verteidigen, so stinkig waren die auf manche zu sprechen.
Und heute rief das Frauenhaus an, sie hätten da einen Vater, der Hilfe bräuchte. Die Frau sei bei ihnen und würde es mit dem Mann einfach zu arg treiben....

Irgendwas läuft hier total durcheinander."

II. Aus meinem Protokoll der Herbst-Tagung der Interdisziplinären Facharbeitsgemeinschaft Trennung und Scheidung vom 18.11.2005

Das Thema der Herbsttagung 2005 der Interdisziplinären Facharbeitsgemeinschaft Trennung und Scheidung Karlsruhe "Können unter Zwang zum Umgang tragfähige Beziehungen entstehen?" ließ befürchten, dass ideologisierte feministische Hardlinerinnen gegen den derzeitigen Trend der Sympathie für den "Cochemer Weg" angehen wollen. Die Zuspitzung des Themas in der Feststellung "Es kann doch nicht sein, dass ein armes Kind zum abgelehnten Kontakt mit dem bösen Papa gezwungen wird!" schwebte für manche im Vorfeld der Tagung über den Erwartungshaltungen – und das nicht nur bei kritisch eingestellten Teilnehmern.
.....
Nach dieser Einleitung hatten fünf Referentinnen vom Podium aus das Wort. Eine Familienrichterin erläuterte familiengerichtliche Aspekte der Anordnung von Betreutem Umgang. Pointiert muss festgestellt werden, dass sie erläuterte, wie Umgang behindernde oder Umgang boykottierende Kinderbesitzerinnen über ihre gegen den Vater geäußerten Vorbehalte mit der Verordnung von Betreutem Umgang bedient werden. Das geschah sehr sachlich und ohne Empathie für die betroffenen Kinder und auch ohne jede kritische Äußerung gegen die das Problem verursachenden Mütter. Das Familiengericht als Werkzeug von Umgangsbehinderung?
.....
Die Vertreterin der Durchführung von Betreutem Umgang beim Kinderschutzbund Karlsruhe stellte wohl fest, dass ihre Vorrednerinnen nicht zum Thema der Tagung referierten und versprach, nun zum Thema kommen zu wollen. Ihre Berichte aus 7-jähriger Erfahrung in der Leitung von Betreutem Umgang kippten wohl jede Erwartungshaltung an diese Tagung. Einige Aussagen:

Die Referentin berichtete von der Wahnsinnsentscheidung eines Rastatter Richters, der das Kind für ein Jahr in eine stationäre Einrichtung einweisen ließ, um das Kind dem Vater zu entwöhnen!

Nach dieser Darstellung war klar, dass die Veranstaltung einen anderen Charakter haben würde als im Vorfeld nach dem Thema zu befürchten war.
Eine weitere Referentin aus dem Bereich des SD Karlsruhe stellte einen Fall aus der Praxis vor, in dem eine den Umgang boykottierende Mutter mit der Verhängung von Zwangsgeld dazu gebracht werden soll, den vom Familiengericht festgelegten Umgang stattfinden zu lassen. Der Fall ist zur Zeit noch anhängig. Abschließende Erfahrungen gibt es nicht.
......
Nach dieser Einführungsrunde stellte ich im Plenum fest, dass ich jetzt große Mühe hätte, das Thema der Tagung als Überschrift den Beiträgen zuordnen zu können. Die ersten drei Beiträge hatten eher als Thema "Unsere Praxis von Betreutem Umgang". Was darauf folgte, zeigte, dass es allen Podiumssprecherinnen nicht um den ZWANG zum Umgang ging, sondern dass sie zum Problem von BEHINDERUNG, VERHINDERUNG, BOYKOTT von Umgang und den daraus resultierenden Folgen referierten. Ich wurde darauf von den Organisatorinnen auf die nachfolgenden beiden Gruppensitzungen verwiesen, die wohl eher das thematisierte Problem treffen sollten.
......
Die Gruppe, in der ich landete, hatte einen Fall aus der Praxis zur Diskussionsgrundlage, in dem nach einer Zuspitzung der Trennungsproblematik die Mutter den Umgang behinderte. Verstärkte Bemühungen der Hilfesysteme und Druck auf die Mutter führten inzwischen aber zu einer Normalisierung.
Jetzt outeten sich zwei Teilnehmerinnen:
Während die Erste kritisierte, dass die Veranstaltung zur alleinigen und pauschalen Schuldzuweisung an Mütter neigte und Väter dabei zu gut weg kämen, brachte die Zweite ihren Unmut darüber zum Ausdruck, dass der negative Einfluss auf Kinder durch Zwang zum Umgang überhaupt nicht zu Sprache käme.
.....
In Gesprächen am Rand der Veranstaltung wurde deutlich, dass viele engagierte TeilnehmerInnen skeptisch sind, was die reibungslose Einführung einer Vorgehensweise a la Cochem in Karlsruhe anbelangt. Die Szene ist so stark mit geprägt von ideologisch determinierten Vertreterinnen, dass diese natürlich so lange wie nur möglich die Vorteile für Mütter zementieren wollen. Auch diese Veranstaltung zeigte, dass Mütter weiterhin nicht mehr ungeschoren davon kommen, was so mancher Frauenförderposteninhaberin und einigen ideologisch geprägten Mitarbeiterinnen in Hilfe- und Beratungsorganisationen ein Dorn im Auge ist.


III. OLG Koblenz: Sorgerechtsentzug für nicht eheliche Mutter – Sorgerecht wird auf den Vater übertragen

23.11.2005
*Ledige Mutter verliert Sorgerecht*

Wenn sich eine Mutter zu wenig um ihr Kind kümmert, kann das alleinige Sorgerecht dem Vater übertragen werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Dem Richterspruch zufolge gilt dies auch, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind.

Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Spruch dem Antrag eines leiblichen Vaters statt, ihm das alleinige Sorgerecht für sein sieben Jahre altes Kind zu übertragen (Az.: 11 UF 29/04). Die Eltern sind nicht verheiratet. Nach geltendem Recht steht dennoch beiden das Sorgerecht gemeinsam zu. Der Vater beantragte aber das alleinige Sorgerecht, weil er sein Kind durch die Mutter nicht gut versorgt glaubte. Seiner Meinung nach vernachlässigte die Mutter das Kind, feierte bis in die Nacht Partys und nahm Drogen.

Das OLG entsprach dem Ansinnen. Die Richter betonten, maßgeblich sei allein das Wohl des Kindes. Daher sei die Überlassung des Sorgerechts an einen Elternteil, der sich nicht um das Kind kümmere, nicht zu vertreten. Dies sei auch dann der Fall, wenn es sich dabei um die Mutter handele.

IV. Zehn Tage Zwangshaft für umgangsboykottierende Mutter

"Die Mutter behauptet, noch immer im Hause W. Straße 24 oder auch im Hause W. Straße 30 über eine Wohnung zu verfügen. Sie hält sich aber, wie das Gericht selbst durch einen Besuch am 20.06.2004 feststellen konnte, mit B. auf einem Parzellengrundstück auf, wo sie mit dem Kind in einem Wohnwagen und einem Zelt haust. Das Gericht hat durch weiteren Beschluss v. 26.3.2004 das Umgangsrecht des Vaters im Einzelnen geregelt und die Verpflichtungen der Mutter diesbezüglich festgelegt. ....

... ist der Mutter aufgegeben worden, das Kind am 10.7.2004 um 10.00 Uhr an den Vater herauszugeben. Zur Einhaltung dieser Verpflichtung ist ihr die Festsetzung von Zwangshaft angedroht worden. Dies geschah entsprechend § 33 Abs. 1 S. 2 FGG und vor dem Hintergrund, dass die Kindesmutter im vergangenen Jahr mehrfach erklärt hatte, dass sie ein Zwangsgeld nicht schrecken werde, da sie ein solches ohnehin nicht bezahlen könne.

... Die Richterin hat ihr mehrfach in den Anhörungsterminen gesagt, dass es der Kindesmutter nicht zusteht, Termine oder Bedingungen des Umgangs einseitig zu ändern und dass sie sich an den Wortlaut der Beschlüsse zu halten hat. Die Interpretationskünste der Kindesmutter sind nämlich schier unerschöpflich. Sie weiß ganz genau, dass der Vater das Kind in den Ferien oder an Feiertagen besuchsweise zu sich nehmen kann und sie dies zu ermöglichen hat, sie versucht seit Jahr und Tag, immer wieder durch eigenwilligste Interpretation oder schlichte Missachtung gerichtlicher Beschlüsse das Umgangsrecht zu unterlaufen oder nach ihrem Willen umzugestalten. Auch ist bereits jetzt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abzusehen, dass die Mutter wiederum ihren sich aus dem Beschluss ergebenden Verpflichtungen, das Kind zu Beginn des Ferienbesuches an den Vater herauszugeben, nicht nachkommen wird, wie sie auch zuvor schuldhaft ihren Verpflichtungen aus dem Beschluss nicht nachgekommen ist.
..."

Richterin am Amtsgericht Sabine Heinke, Bremen

KindPrax 2005, 150.


V. Staatsanwalt ermittelt gegen OLG-Richter im Görgülü-Fall

DER SPIEGEL - 48/2005

26. November 2005

Ermittlungen gegen vier Naumburger Richter

Die Staatsanwaltschaft Halle hat gegen drei Richter und eine Richterin des Oberlandesgerichts Naumburg ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit geht es um den in Deutschland lebenden Türken Kazim Görgülü, der seit Jahren um ein Umgangs- und Sorgerecht für seinen Sohn kämpft, der von der Mutter zur Adoption freigegeben wurde. Das zuständige Amtsgericht entschied mehrfach zugunsten des Vaters, der 14. Zivilsenat des OLG Naumburg hob diese Beschlüsse aber mit steter Regelmäßigkeit auf - und das selbst dann noch, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt hatte, dem Vater käme "mindestens der Umgang mit seinem Kind" zu. Im Juni bescheinigte deshalb das Bundesverfassungsgericht dem Naumburger OLG-Senat, er habe "außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht" den väterlichen Umgang verhindert. Daraufhin waren mehrere Strafanzeigen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Halle hat nun, wie ein Sprecher mitteilte, einen "Anfangsverdacht bejaht" und den beschuldigten Richtern "rechtliches Gehör gewährt".

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Es ist nicht zu übersehen, dass etwas in Bewegung gekommen ist.
Unsere Aufgabe ist, uns jetzt als kompetenten Gesprächspartner anzubieten.
Wir brauchen jetzt unsere besten Leute an den Schnittstellen nach außen.


Franzjörg Krieg
"Väteraufbruch für Kinder", Kreisgruppe Karlsruhe
Landesverband Baden-Württemberg

 

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7. Aus: Gruppeninfo 147-06 des VAfK Karlsruhe vom 01.02.2006


Dass Karlsruhe und "Cochem" spannend werden wird, war schon im Vorfeld klar.
Die Entwicklungen der letzten Wochen bieten Stoff genug, um den Schwerpunkt dieser Gruppeninfo zu bilden.

Ein "KARLSRUHER MODELL" als "COCHEM EXTRA LIGHT"?

Wir kennen die politische Szene in Karlsruhe in den Bereichen sehr gut, wo es um

und alle damit verwandten Themenbereiche geht.
Deshalb waren wir so gespannt auf die Konfrontation der institutionalisierten Szene mit der Propagierung der Cochemer Vorgehensweise. Dass die Auswüchse der feministisch doktrinären Vertreterinnen in dieser Konfrontation offen sichtbar werden würden, war vorhersehbar und macht die Beobachtung der Vorgänge so interessant.
Einerseits erfolgt im Bereich der Stadt Karlsruhe zur Zeit eine politische Stärkung der feministischen Kader durch eine Neuverteilung von Zuständigkeiten, andererseits werden deren Fehlleistungen immer deutlicher. Es wird also spannend werden.

Der VAMV hat bundesweit die Stoßrichtung einer sich um Pfründe ängstigenden Frauenlobby gegen Cochem vorgegeben.

Dem Beobachter in Veranstaltungen wird deutlich, wer wie argumentiert und wie um einen KARLSRUHER WEG gerungen wird. Die institutionalisierten Vertreterinnen der Frauenförderszene outen sich dabei in einer ideologisch verhärteten Sichtweise, die in anderen Städten schon längst als reaktionär überwunden ist. In der Karlsruher Provinz in Sachen Gender Mainstreaming wird sich aber wohl noch mancher Posten mit zunehmend zielgerichtet desinformativer öffentlicher Argumentation volksverhetzenden Charakters halten.

Die Tagung zur Cochemer Arbeitsweise vom 18.01.2006 im Amtsgericht Karlsruhe unter der Initiative von Richterin Brosch hat dazu wieder einiges Erhellende geliefert. Ich selbst habe mich diesmal gegen eine Teilnahme entschieden. Die Unterrichtung durch andere TeilnehmerInnen über die Abläufe war mir aufschlussreich genug.

Der Soziale Dienst (Jugendämter) der Stadt Karlsruhe erklärte seine Zustimmung zu den Vorstellungen der Familiengerichte und bekundete seine Bereitschaft, sofort in eine Erprobungsphase in Sachen Cochemer Arbeitsweise einzusteigen. Der Bereich Bruchsal mit dem dortigen Jugendamt war sogar bereit, ein Pilotprojekt zu starten. Die Amtsleiterin des Jugendamtes Karlsruhe Land im Landratsamt, Frau Monika Schneider, gleichzeitig Ansprechstelle für Frauenfragen im Landkreis Karlsruhe, wusste nur zu berichten, dass in ihrem Amt noch keine Absprache erfolgt sei. Da sie bei der Tagung am 07.11.2005 in der Psychologischen Beratungsstelle für Verständnis dafür warb, dass ihr Amt wohl mehr als 15 Jahre brauchen werde, um eine Arbeitsweise im Sinne von Cochem realisieren zu können, wird die Korrelation von inhaltlicher Aussage und ideologisch gefasster Haltung vor dem Hintergrund der Frauenförderposteninhabe überdeutlich.

Karlsruhes Frauenbeauftragte, Frau Niesyto, schwang sich zur Sprecherin der Karlsruher Frauenberatungsstellen auf, was nicht auf ungeteilte Zustimmung stieß und auch als Anmaßung empfunden wurde. Ihr Anliegen war, zu erreichen, dass alle Fälle, in denen Häusliche Gewalt im Spiel ist, von einer Vorgehensweise nach dem Cochemer Weg ausgeschlossen bleiben.

Da wir wissen, was gerade in Karlsruhe in diesem Kontext verbrochen wird, muss befürchtet werden, dass in der nächsten Zeit Mütter wieder vermehrt zum Missbrauch mit dem Missbrauch als taktische Erstschlagswaffe greifen. Auch der gezielt eingesetzte Falschvorwurf von Häuslicher Gewalt wird als taktisches Instrument in familiengerichtlichen Verfahren vor einem solchen Hintergrund wohl häufiger eingesetzt werden. Wir haben viele Fälle dieser Art in der Gruppe und kennen die Taktik einiger Beraterinnen und Anwältinnen, bewusst damit zu operieren.

Wir wissen, dass hin und wieder Müttern geraten wird, die gesellschaftspolitische Stimmungslage und die damit zusammen hängenden Gesetzeslücken in unlauterer Absicht zu nutzen, um durch z.B. die Weigerung jeder Kommunikation mit dem alleinigen Sorgerecht belohnt zu werden. Da dies inzwischen nicht mehr so einfach ist wie in den letzten Dekaden, wird sich die Anwendung schmutziger Tricks wohl eher auf die gerade in Karlsruhe (noch) so diskriminierend gesteuerte Bereiche Häuslicher Gewalt und Sexueller Missbrauchs verlagern.
Skrupellose Mütter können dabei sicher sein, außer der Somatisierung ihrer Kinder kein persönliches Risiko einzugehen.

Ich sammle zur Zeit Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft in Fällen, wo gegen Mütter nach einem Falschvorwurf in Sachen Häuslicher Gewalt oder Sexuellem Missbrauch oder einem Meineid im familiengerichtlichen Verfahren eine Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat, Meineid oder Ähnlichem erhoben wurde. Besonders interessant sind die Fälle, in denen die Mutter unstrittig eine Straftat beging, die Staatsanwaltschaft aber trotzdem auf einer Einstellung beharrt. Falls noch jemand über eine solche Einstellungsmitteilung verfügt, bitte ich um Zusendung.

Die Karlsruher Gutachter gaben sich reserviert. Für sie formulierte Frau Class eine grundsätzlich kritische Einstellung gegenüber einer Vorgehensweise nach Cochem. Es gäbe schließlich auch Fälle, in denen einvernehmliche Lösungen, die vernetzte Arbeitsweise der Professionen und auch umgehende Umgangsregelungen geradezu schädlich für das Kindeswohl seien.

Wir können erwarten, dass sich die Karlsruher familiale Szene in nächster Zeit deutlich spalten wird. Auf der einen Seite diejenigen, die schon immer ein Unbehagen mit den üblichen Abläufen empfanden, schon immer versuchten, das Kind wirklich ins Zentrum zu rücken und nun eine echte Chance sehen, bessere Arbeit zu machen. Auf der anderen Seite alle die, die nur auf die Mutter als Ziel fixiert sind, das Kind nur über diese definieren und die Frauenförderung so interpretieren, dass sie sogar dazu bereit sind, Täterinnen bedingungslos zu decken.

Am 18.01.2006 wurde im Amtsgericht Karlsruhe festgelegt, wie ein Karlsruher Cochem-extra-light für die erste Erprobungsphase aussehen wird:

Bei inzwischen etwa 300 bei uns geführten Fällen (plus mehr als 100 Neufälle pro Jahr), die den Bereich Karlsruhe betreffen, werden wir die Innenansicht der Karlsruher Vorgehensweise zu sehen bekommen und in Schriftsätzen, Protokollen und Entscheidungen miterleben können.

Der Reigen der Informationsveranstaltungen zur Cochemer Vorgehensweise wird am 21.02.2006 vom Sozialen Dienst hier in Karlsruhe mit einer internen Fortbildung weiter geführt werden. Eingeladen sind auch zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Cochem.

 

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8. Aus: Gruppeninfo 148 des VAfK Karlsruhe vom 23.02.2006

COCHEM-KRITIK des VAMV

Der Originaltext des VAMV war als Anhang dem letzten Gruppeninfo beigefügt.
Darin wird ein OLG-Urteil zitiert:
"Weil sich elterliche Gemeinsamkeit nicht verordnen lässt, ist in Fällen, in denen die gemeinsame elterliche Sorge praktisch nicht funktioniert und es den Eltern nicht gelingt, zu Entscheidungen im Interesse des Kindes zu gelangen, der Alleinsorge eines Elternteils der Vorzug zu geben" (OLG Stuttgart, 15 UF 181/03).

Die Recherche zu diesem Verfahren hat interessante Zusammenhänge offen gelegt:
Im zugrunde liegenden Trennungsstreit hat sich eine Mutter mit den Kindern in üblicher Müttermanier abgesetzt, hat eine klare und immer noch von staatlichen Stellen unterstützte Kindesentziehung begangen. Der Vater, ein Arzt, sah keine andere Möglichkeit, als seine Wohnung und Arbeitsstelle aufzugeben und an den neuen Wohnort der Mutter zu ziehen. Im darauf folgenden familienrechtlichen Verfahren wurde im Wesentlichen die egoistische Haltung der kinderbesitzenden Mutter bedient. Diese zog alle Register, um den Vater auszubooten. Die letzte Möglichkeit sah sie im risikolosen Ziehen einer Trumpfkarte, die Mütter immer noch ungestraft taktisch anwenden können und wozu sie oft genug von feministischen Beratungsstellen und hemmungslos parteiisch vorgehenden Anwält/innen angehalten werden: Der Vorwurf bzw. Falschvorwurf der Gewalttätigkeit. In diesem speziellen Fall konnte der Vorwurf zwar nicht erhärtet werden, das Gericht hat von der 100%-igen Bedienung der Interessen der Mutter abgesehen und dem Vater statt dessen einen Maulkorb verpasst.
Warum? Die Anwältin der Mutter war niemand anderes als die Bundesvorsitzende des VAMV, Frau Schwab. Diese traf in einer Diskussionssendung im deutschen Fernsehen, dem Nachtcafe, auf den Vater und nutzte die Möglichkeit, ideologische Differenzen danach in einem familiengerichtlichen Verfahren auszuspielen. Das üble Spiel machte ein Oberlandesgericht mit, das für seine reaktionären, kinder- und väterfeindlichen Urteile bekannt ist.

Wer weiß von Fällen, in denen die Bundesvorsitzende des VAMV, Frau Schwab, als Anwältin der Mutter den Vater mit Hilfe eines Missbrauchs- oder Gewaltvorwurfes ausbootete?

 

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9. Aus: Gruppeninfo Nr. 155 des VAfK Karlsruhe vom 17.05.2006

ZEICHEN DER VERÄNDERUNG

Rund neun Monate nach den Fortbildungen in Sachen COCHEMER WEG hier in Baden-Württemberg gehen die einzelnen Kommunen und Regionen mit den neuen Ideen zur Umsetzung einer ähnlichen Vorgehensweise wie in Cochem schwanger. Die Landespolitik – allen voran unser Justizminister Goll – hat den Stein ins Rollen gebracht. Was daraus wird, ist dem freien Spiel der Kräfte und Interessen auf kommunaler Ebene überlassen.

Schon im Gruppeninfo 147 vom 03.02.2006 stellte ich fest, dass wir uns wohl auf ein "Karlsruher Modell" als "COCHEM EXTRA LIGHT" einstellen müssen.

Am 10.05.2006 war in der Psychologischen Beratungsstelle das 3. Treffen der Karlsruher Professionen zur Einführung einer Vorgehensweise nach dem Cochemer Vorbild.
Es wurde auch schon ein Name für die spezielle Karlsruher Lösung gefunden:
KARLSRUHER WEG

Der wichtigste Verständnisfehler, dem viele VertreterInnen der Karlsruher familialen Interventionsszene aufsitzen, ist der, dass für eine Vorgehensweise nach dem Cochemer Modell eben nur ausgewählte Fälle geeignet seien.

Zur Richtigstellung:
Für eine Vorgehensweise nach dem Cochemer Weg sind ALLE Fälle geeignet.
Für eine Vorgehensweise nach dem Karlsruher Weg sind nur etwa 10% aller familienrechtlichen Fälle geeignet.
Darin liegt die Haupteinschränkung, die den Karlsruher Weg zu einem Cochem Extra Light diminuiert.
Der wichtigste Hinderungsgrund, der allen Bemühungen die Bremse verordnet und einen Deckel aufsetzt, ist die Weigerung vieler VertreterInnen, den Paradigmenwechsel mitzumachen, der COCHEM ausmacht: das Kind muss wirklich im Zentrum aller Überlegungen stehen.

Trotz dieser Bremse im konsensualen Kompromiss der gemeinsamen Vorgehensweise, finden sich neue Töne in den Beschlüssen und Äußerungen von Einzelpersonen und Institutionen, die zeigen, dass der Prozess nicht aufzuhalten ist und Früchte trägt.

In einem Brief des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe an einen Vater vom 21.04.2006 ist zu lesen:
"...Während früher den Eltern ein Umgangsrecht eingeräumt wurde, haben seit der Kindschaftsrechtsreform die Kinder ein Recht auf Umgang. ... Ihr Kind hat ein Recht auf eigene positive Beziehungen zu Bezugspersonen, selbst wenn das Verhältnis der Erwachsenen gespannt ist. ... Ziel unserer Gespräche ist die Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzeptes für das Umgangsrecht des Kindes, das ich dem Gericht zurückmelden werde."

Die Kindschaftsrechtsreform ist zwar schon 8 Jahre her, wir mussten aber lange auf so entschiedene schriftliche Äußerungen warten. Es ist wohl kein Zufall, dass der Mut zu solchen Formulierungen gerade jetzt wächst.

Noch entschiedener äußerte sich das OLG Karlsruhe in einem Beschluss vom 02.05.2006 in einem Fall einer umgangsbehindernden Mutter. Diese hatte Beschwerde beim OLG eingelegt, nachdem ihr das vom Familiengericht angeordnete Umgangsmaß zu üppig ausfiel. Das OLG lehnte den PKH-Antrag ab und begründete:

"Einem anfänglichen "Fremdeln" des Kindes gegenüber dem Vater kommt ... keine ernsthafte Bedeutung zu (BGH NJW-RR 1986, 1264). Um den Kontakt des Kindes zum Vater nach der bereits erfolgten begleiteten Kontaktanbahnungsphase dem Zweck des § 1684 BGB und einem "normalen" Vater-Kind-Verhältnis entsprechend zu intensivieren (und damit auch völlig "fremdelfrei" werden zu lassen), erscheint nach derzeitiger Sachlage die vom Amtsgericht angeordnete Umgangsdichte sogar zu gering;..."

Wir fordern seit Jahren, den § 1684 endlich ernst zu nehmen und Verstöße auch zu sanktionieren. Ignorant und stur wurde aber von allen Institutionen so getan, als würde es den § 1684 nicht geben. Eine Mutter in ihrer Befindlichkeit zu stören und auf den § 1684 hinzuweisen, war geradezu ein Sakrileg. Immerhin – das OLG hat das Tabu gebrochen. "...den Kontakt des Kindes zum Vater ... dem Zweck des § 1684 BGB ... entsprechend zu intensivieren..." ist eine Formulierung, die wir uns vor wenigen Jahren zwar gewünscht und auch gefordert haben, real aber nicht zu erträumen wagten.

Es kommt immer wieder vor, dass wir bei unseren wöchentlichen Treffen Mut machen können. Väter berichten von Verhandlungsterminen, von Gutachten und Schriftsätzen, die so ausfielen, dass wir die Veränderungen deutlich greifen können.

Am 04.05. war eine solche Sitzung. Neben den beiden oben zitierten Schriftsätzen berichtete ein Vater in einem anfangs hoffnungslos erscheinenden Fall, dass er die Chance sieht, dass sich das Blatt vielleicht auch zu seinen Gunsten wenden könnte. Was war geschehen?

Nachdem der Vater wochenlang am Ende war und infolge seiner psychischen Verfassung auch der Verbleib an seiner Arbeitsstelle gefährdet war, kam er nach der Verhandlung sehr aufgeräumt zu unserem Treffen und sieht hoffnungsvoll allem Weiteren entgegen.

Am selben Abend berichtete ein weiterer Vater von einem Fortschritt in seiner Trennungsvita. Die Mutter übt seit Jahren Umgangsboykott, was bisher von niemand in den Griff zu bekommen war. Die Angelegenheit wird dadurch gewürzt, dass die Rechtsanwältin der Mutter MdB ist und außerdem einige Sprecherinnenfunktionen in Ausschüssen ausübt. Das eben fertig gewordene Gutachten entlarvt die Machenschaften. Neben der realen Chance des Vaters auf die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für seinen Sohn können wir jetzt auch die konfrontative Vorgehensweise der Anwältin als "Waffenlieferantin in Krisengebiete" und als Täterinnen-Schützerin enttarnen.

Für einen Abend war das schon stark und wäre noch vor Jahresfrist für unmöglich gehalten worden.

 

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10. Zwischen Innovatoren und Verhinderern

25.07.2006

Nach der Gründung der Karlsruher Gruppe des VAfK im Spätjahr 2001 waren Konfrontationen nicht zu vermeiden, da zu viele ungeheuerliche Fehlleistungen die Arbeit vieler Aktoren im System der familialen Intervention begleiteten. Zu viele rein frauendominiert strukturierten und mütterzentriert orientierten Institutionen hatten sich bequem im Gefüge der kommunalen Karlsruher Frauenförderung eingerichtet und genossen den ungehinderten Spielraum in einer Atmosphäre, die außer pauschaler Beweihräucherung nichts zuließ. Jede Kritik von außen wurde von höchster politischer Stelle in der Führung der Stadtverwaltung abgeschmettert. Trotzdem beharrlich Kritik zu üben, bedeutete, sich heftiger Gegenwehr ausgesetzt zu sehen, auch gepaart mit arroganter Kaltschnäuzigkeit: "Wir bekommen unser Geld von der Stadt, auch ohne auf Ihre Vorschläge einzugehen!"
Die Angriffe auf unsere Sichtweisen und Haltungen konnten öffentlich erfolgen und schienen den Mainstream der Karlsruher Szene zu prägen.
Nur privat und leise kam der Zuspruch und die Wertschätzung von Einzelnen im Gefüge der Professionen und wir begannen zu ahnen, dass dieses nicht so homogen war wie es sich zunächst für einen Outsider präsentierte.

Die von Landessozial- und Landesjustizministerium veranstaltete Fortbildung zur Cochemer Vorgehensweise im Spätsommer 2004 brachte Wind in diese abgesetzte Situation. Jetzt waren alle Beteiligten genötigt, ihre Haltung zu erläutern und Stellung zu beziehen. Und damit outeten sich alle ProtagonistInnen. Sedimente wurden aufgewühlt, der Anschein von Homogenität verflüchtigte sich. Die Szene spaltete sich.
Zunächst nur in pro und kontra: Wer wehrte sich gegen Cochem oder versuchte zu ignorieren, zu bremsen oder zu verhindern und wer fand Gelegenheit, seiner immer schon verspürten Unzufriedenheit mit der von allen Beteiligten zu verantwortenden Situation Ausdruck zu verleihen? Seilschaften wurden aufgedeckt: Welche Mitarbeiterinnen welcher dogmatisch frauenzentrierten Beratungsinstitution wechselten in scheinbar undogmatisch arbeitende Beratungseinrichtungen und prägten deren Vorgehen?

Inzwischen ist die Aufspaltung schon reicher an Konturen. Es sind zu unterscheiden:


Aktive Innovatoren

Außer dem VAfK ist in Karlsruhe davon niemand zu finden. Wir informierten über Cochem, brachten die Vorgehensweise immer wieder in Diskussionen ein und verlegten schließlich eine Informationsbroschüre, die auch heute noch von unserer Homepage herunter geladen werden kann und regen Zuspruch findet. Sowohl bundesweit als auch regional ist der VAfK in die Verbreitungsgeschichte der Cochemer Vorgehensweise spürbar eingebunden.

Das verführt natürlich die mütterzentriert arbeitenden Einrichtungen dazu, fehl zu interpretieren und Cochem als väterorientiert einzustufen. Dabei besteht der Paradigmenwechsel nicht in der Beachtung des Vaters, sondern im Wechsel des Fokus von der Mutter bzw. dem Streit zwischen Erwachsenen auf das Kind. Daraus folgt notwendigerweise eine Sicht, die beide erwachsene Eltern gleichermaßen in die Pflicht nimmt und damit auch die Rollen von Mutter und Vater ausbalanciert. Wir organisierten Väter wollen nicht wie die Mütter das Kind in Zukunft allein auf uns orientiert sehen, sondern fordern die ausbalancierte Einbindung von Mutter und Vater in eine Elternschaft nach der Trennung.

Vorsichtige Mitmacher

Das dürfte wohl die stärkste Gruppe ausmachen. Auch diese ist nicht homogen. Es gibt darunter welche, die sich aktiv einbringen, sich informieren und gespannt sind, was das Ganze bringen wird. Andere halten sich abwartend im Hintergrund, um im richtigen Augenblick mit aufzuspringen.

Von entscheidender Bedeutung ist die Rolle, die die jeweilige Person im Gefüge der Karlsruher Professionen spielt. Die Leitung einer renommierten Einrichtung z.B. kann sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, ohne von bestimmten Gruppen nicht misstrauisch beäugt zu werden.

Außerdem hat jede Institution eine ideologische Ausrichtung, die durch ihre Entwicklungsgeschichte bestimmt ist und ist deshalb nur in engen Grenzen entwicklungsfähig.

Getarnte Bremser

Ähnlich stark wie die Gruppe der vorsichtigen Mitmacher ist die Phalanx derer, die ihre Mitarbeit benutzen, um COCHEM auf einen "Karlsruher Weg" zurecht zu stutzen, der möglichst alles beim Alten belässt (Cochem extra light) und den Paradigmenwechsel ignoriert. Deutlichstes Zeugnis für diesen Stand in der Entwicklung des Karlsruher Weges ist die Aussage, dass der Karlsruher Weg sich für etwa 10% aller familienrechtlichen Fälle eignet, während die Cochemer Vorgehensweise 100% aller Fälle bearbeitet.

Aktive Verhinderer

Wenn die Leitung einer wichtigen Institution im Raum Karlsruhe während der Diskussion bei einer Vorstellung der Cochemer Vorgehensweise durch Cochemer Protagonisten hier in Karlsruhe bewusst missversteht, dass in Cochem schon SEIT 15 Jahren so gearbeitet wird und dann folgert: Wenn Sie in Cochem SCHON 15 Jahre zur Einführung des Cochemer Weges gebraucht haben, wie lange werden wir hier dann wohl dafür brauchen...?

Dieselbe Dame meinte bei einem weiteren Treffen der Karlsruher Initiative, dass man sich in ihrem Hause dazu noch nicht geäußert habe und deshalb keine Stellung dazu beziehen könne, in wie weit sich ihre Institution an einer Vorgehensweise nach dem Cochemer Vorbild beteiligen könne.

Wenn man berücksichtigt, dass durch die Knopflöcher aller Stellungnahmen dieses Amtes die Mütterzentrierung plumpst, verwundert die Verhinderertaktik nicht.

Andere Personen innerhalb der Professionen sehen sich als "kritische Begleiter" einer Einführung im Rahmen des Karlsruher Weges, meinen im gleichen Atemzug, dass Umgang (mit dem Vater) unter Umständen für ein Kind auch schädlich sei und warnen vor den Risiken einer vernetzten Vorgehensweise der Professionen.


Der status quo der Einführung des "Karlsruher Weges" ist die augenblickliche Balance zwischen all diesen in Karlsruhe wirkenden Kräften.

Cochem würde schon längst überall sehr gut funktionieren, wenn die Einführung nicht boykottiert würde. Und dieser Boykott ist eine Machtfrage.

Wenn ein Rechtssystem bereit ist, sich in Teilen auch einer ideologisch vorgeprägten mächtigen Interessengruppe korrupt anzudienen, kann sich das System nicht verändern.
Solange es eine bandenkriminalitätsmäßig organisierte Subkultur radikalfeministischer Prägung gibt, die von der Politik hofiert wird, wird Macht einer Gruppe zugewiesen, die inzwischen zeigte, dass sie ihre Interessen skrupellos auf dem Rücken der Kinder auszuspielen bereit ist.

Der Stand der Einführung des "Karlsruher Weges" ist auch ein Ergebnis des Wirkens und der augenblicklichen Wirksamkeit dieser Kräfte.

 

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