| Sie sind jetzt
hier: |
|

|
Cochem
– kurz definiert
von Franzjörg Krieg:
Prämissen:
- Elternschaft muss aus dem Blickwinkel
des Kindes betrachtet werden. Es darf in den Überlegungen und Auseinandersetzungen
bei Trennungen mit Kindern nicht in erster Linie um die Gewichtung von Rechten
der erwachsenen Beteiligten gehen, sondern in erster Linie um die Bedürfnisse
der Kinder, denen sich beide Eltern zu unterwerfen haben.
- Mutter und Vater sind gleichermaßen
wichtig für eine möglichst umfassend konfliktarme Entwicklung
von Kindern und ihre direkte gelebte Beteiligung an Erziehung und Entwicklung
der Kinder muss Grundlage aller weiteren Intervention sein.
Ziel:
- Erhalt aktiv gelebter Elternschaft
beider Eltern nach Trennung und Scheidung
Definition der Arbeitsweise:
- Inhaltlich: Umsetzung der Kindschaftsrechtsreform
von 1998 ohne Aussparung nicht genehmer Inhalte (wie z.B. des § 1684
BGB)
- Formal: Interprofessionelle
Vernetzung und konsensuale Verfolgung eines gemeinsamen Zieles
Verpflichtungen der Professionen:
- Anwälte verzichten auf
konfliktverschärfende Schriftsätze
- das Gericht verpflichtet sich,
sehr schnell zu terminieren
- die Beratungsstellen vergeben
innerhalb von zwei Wochen den ersten Gesprächstermin an die Eltern
- die Sachverständigen sagen
lösungsorientiertes Arbeiten zu
- das Jugendamt nimmt jeden Gerichtstermin
wahr, erspart sich aber im Ausgleich die schriftlichen Stellungnahmen nach
§ 50 SGB VIII
Qualitätssicherung:
- Öffentlichkeit schaffen
über Verfahrensergebnisse
- Untersuchungen und Statistiken
über Fallstrukturen der familialen Intervention
- Untersuchungen über die
Qualität der erreichten Ergebnisse durch Befragungen aller Beteiligten
nach zu definierenden Intervallen
nach oben