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Hinweise zur Leistungsoptimierung von Jugendämtern aus der Sicht betroffener Väter
01.03.2006, Zusammengestellt von Franzjörg Krieg
Seit der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1991 mit der zum 01.07.1998 erfolgten Bestätigung des darin dokumentierten Paradigmenwechsels durch das neue Kindschaftsrecht hat das Jugendamt eine völlig neue Aufgabe bekommen, die sein Ziel und seine Arbeitsweise neu bestimmt.
Die einzelnen Jugendämter befinden sich zur Zeit an irgend einer Stelle der weiten Strecke, die diese Veränderung ausmacht. Manche haben sich noch wenig bewegt, andere arbeiten schon in einer Art und Weise, die dem heutigen Kenntnisstand der Beziehungs- und Entwicklungsforschung gerecht wird.
Jugendämter sind im Kern beamtete Behörden, die eine entsprechend schwerfällige Grundstruktur aufweisen. Dies besonders dann, wenn eine Leitung ihr Amt nach außen abschottet, anstatt den Dialog mit anderen Institutionen zu suchen. Außerdem sind Jugendämter feministisch geprägt, was inzwischen soweit verinnerlicht wurde, dass selbst männliche Jugendamtsbedienstete sich oft als die konsequenteren Feministen gebärden. Offensichtlich wird dies z.B. in der Beratung nicht verheirateter Mütter. Wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29.01.2003 zum § 1626 voraussetzt, dass der Gesetzgeber davon ausgehen darf, dass Mütter, die den Vater ihres Kindes an der realen Sorge um das Kind beteiligen, diesem doch selbstverständlich das Gemeinsame Sorgerecht zugestehen werden, hat das BVerfG die Rechnung ohne die Jugendämter gemacht: Es gehört zum selbstverständlichen Beratungsrepertoire der Jugendämter, nicht eheliche Mütter eindringlich davor zu warnen, dem mit der Mutter zusammen wohnenden und für das Kind sorgenden Vater das Gemeinsame Sorgerecht zuzugestehen. In diesem Fall boykottieren die Jugendämter die selbstverständliche Voraussetzung des Bundesverfassungsgerichtes.
Eine auf solche Art strukturierte Behörde hat große Probleme, den Herausforderungen gewachsen zu sein, die der intendierte Wandel während der letzten beiden Dekaden eigentlich erforderte. Nicht zuletzt dieser Umstand ist Anlass beständiger Kritik und im Verein mit immer wieder publizierten spektakulären Fällen von Versagen der Jugendämter Ursache für einen Zustand, der krisenhaften Charakter trägt. Dies artikuliert sich auch immer wieder in den Medien.
Es besteht die Tendenz, nach dem Motto "Wo gehobelt wird, fallen Späne" diese Kritik nur auf Einzelfälle zu beziehen, den schwierigen Gegenstand dafür verantwortlich zu machen, um die Diskussion struktureller Schwächen damit zu umgehen.
Die neue Diskussion um eine vernetzte Vorgehensweise der Professionen, die als "Cochemer Weg" inzwischen die Beratungsszene erobert, wird oft und gerne aufgenommen, um dem Wissen um die Unzulänglichkeit der eigenen Behörde Rechnung zu tragen. Vielleicht umgeht man mit einer "neuen Methode" (Fehlverständnis vom geforderten Paradigmenwechsel) den dringend notwendigen strukturellen Wandel? Es zeigt sich aber auch, dass besonders dort, wo eine Doppelfunktion von Amtsleitung und Frauenförderposten ein Jugendamt bestimmt, die Vorbehalte gegen den "Cochemer Weg" besonders deutlich sind.
Im Folgenden möchte ich Elemente der Kritik aus der Sicht von Vätern
auflisten:
1. Jugendämter arbeiten erwachsenenorientiert und dabei meist
einseitig mütterorientiert.
Die folgenden Beispiele dokumentieren teilweise eine generelle Orientierung eines ganzen Amtes und teilweise Einzelfälle, die nicht als Charakteristika für ein ganzes Amt gelten können.
Jugendamt Karlsruhe-Land
Die Personifizierung der "Ansprechstelle für Frauenfragen"
im Landkreis Karlsruhe ist identisch mit der Abteilungsleiterin im Jugendamt
und ist damit in Gefahr, ihre zielgruppenorientierte Arbeit als Funktionärin
für Frauenarbeit auch als Richtschnur ihrer Arbeit im Jugendamt zu begreifen.
Unterstützt wird dies durch eine Amtsleitung, die sich lange nach außen
abgrenzte und eher den Dialog ablehnte als ihn zu suchen. Damit sind Entwicklungsmöglichkeiten
entsprechend begrenzt. (Zitat: "Einen Dialog gibt es nur, wenn Kritik
am Jugendamt ausgeschlossen bleibt.")
Ich zitiere dazu aus einer Stellenausschreibung für die Besetzung der
Stelle einer Jugendamtsleitung:
"- Sie arbeiten mit Gremien der ehrenamtlichen Selbstverwaltung
zusammen.
- Sie möchten kooperativ mit Trägern der Jugendhilfe, Städten
und Gemeinden, Landesbehörden und anderen externen Stellen zusammenarbeiten.
Dann sollten Sie sich bei uns bewerben!"
Durch die Konstellation im Jugendamt Karlsruhe-Land sind emanzipatorische Weiterentwicklungsmöglichkeiten beschnitten und jede Stellungnahme des Jugendamtes nach §50 SGB VIII zeigt die Deckelung des Interpretationsspielraumes durch eine ideologisch einseitig mütterzentriert orientierte Denkweise. Diese eingefahrene und in ihrer Wirkungsweise für Kinder und Väter fatale Struktur wurde bisher von der einzigen Fachaufsicht, dem Landrat, gedeckt und auf die nächste Zukunft gesichert.
Jugendamt Karlsruhe Stadt
Offiziell lautet die Maxime des Sozialen Dienstes "Kinder brauchen
beide Eltern – auch nach Trennung und Scheidung", im Einzelfall
muss man aber feststellen, dass immer wieder Mütter einseitig bevorzugt
werden. Es gibt immer noch behördliche Unterstützung von offensichtlich
das Recht brechenden Müttern und es fehlen die Denkmodelle, Vätern
und Kindern gerecht zu werden. Eine engagierte Leitung ist bestrebt,
durch Schulungen emanzipatorisch zu fördern, was bei einer so umfangreichen
Behörde keine leichte Aufgabe ist. Insgesamt ist die Dialogbereitschaft
aber hoch und unterstützt die weitere Entwicklung.
Die Wirkungsweise aller Einrichtungen in Karlsruhe ist eingebettet in eine hemmungslos unkritisch betriebene politische Frauenförderungsmaxime. Entsprechende Organisationen müssen sich nicht scheuen, sich selbst als ideologisiert zu outen und sind pauschale Beweihräucherung gewohnt.
"Kinderbüro" Karlsruhe
Die Besetzung der Leitung des städtischen "Kinderbüros"
und dessen Außenwirkung, die auch an dessen Internetpräsenz
abgelesen werden kann, zeigt die Mütterorientierung auch in dieser
Einrichtung, die doch eindeutig kindorientiert arbeiten müsste. Es
zeigt sich, dass sich die Stadt Karlsruhe ein Mütterbüro leistet
und dieses als "Kinderbüro" verschleiert, wohl um den
dort betriebenen diskriminierenden Sexismus ungehindert aus Steuergeldern
finanzieren zu können.
Sozialer Dienst Mannheim
Als Beistand für einen Vater musste ich Folgendes feststellen:
Sozialer Dienst Bretten
In einer Zeit, wo unsere Staatsmacht auf den Hinweis einer Mutter, dass
der sorgeberechtigte Vater das Kind "in seiner Gewalt" hätte,
bereit ist, gegen diesen Vater sofort mit aller Härte und unter Einsatz
des gesamten waffentechnischen Bedrohungspotentials vorzugehen, entführt
eine Mutter die kleine Tochter und zieht mit dieser zu ihrem aktuellen
Internetlover. Sie sagt weder, wohin sie die Tochter entführt, noch,
wie lange sie wegbleiben wird. Als der Vater nach 6 Wochen viel zu spät
das Jugendamt um Hilfe bittet, schaltet die Sachbearbeiterin nicht sofort
die Polizei ein, sondern rät dem Vater, doch am Besten zu warten,
bis die Mutter wieder zurück kommen würde. Es würde sich
dann sicher alles klären....
Sozialer Dienst Rastatt
Ein Beratung suchender Vater wird mit der Auskunft abgewiesen: "Wir
beraten nur Mütter!"
Beratungsbroschüren
Die Analyse aller Beratungsbroschüren im geographischen Großraum
zeigt die einseitige Orientierung auf Frauen und Mütter und die
weitgehende Ausklammerung von Vätern.
2. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel hin zu einer klaren kindzentrierten Orientierung
Es ist dringend notwendig, sich mit den Bedürfnissen, Sehnsüchten,
Ängsten und Wünschen von Kindern unter den Bedingungen der heutigen
gesellschaftlichen Realität auseinander zu setzen. Es ist wichtig,
ihnen zuzuhören, sich in ihre Situation hinein zu versetzen, um annähernd
zu begreifen, zu verstehen und erkennen zu können, was sie wirklich
brauchen. Ständiger Kontakt zu Erkenntnissen der Sozialwissenschaften
sind unbedingte Voraussetzung jeder Intervention.
Kindeswohl heißt, dem Kind zu dienen. Es heißt u.a., dem Kind
eine angemessene und würdige Entwicklung zu garantieren.
Das heißt aber auch nicht nur allein, das Kind eben zu hören,
sondern die Einflüsse erspüren zu können, die das Kind
momentan in die Lage versetzen, z.B. einen Elternteil abzulehnen, obwohl
keine objektiven Fakten dies zwingend erklären.
Das Jugendamt darf sich nicht als Erfüllungsgehilfe der subjektiven und egoistischen Interessen eines Elternteils (meist der Mutter) verstehen, sondern muss Erfüllungsgehilfe der originären Interessen des Kindes sein. Und diese sind immer auf beide Eltern gerichtet. Auch das Instrument der Kindesanhörung im familienrechtlichen Verfahren ist immer wieder auch kontraproduktiv, weil das Kind eingebunden ist in das Spannungsfeld des Elternstreites und gerade die herausgehobene Anhörung im Verfahren nie frei ist von Beeinflussungen durch die erwachsenen Elternpersonen. Eine Mindestvoraussetzung wäre, das Kind z.B. nicht nur von der Mutter zur Anhörung bringen zu lassen, sondern das Kind auch z.B. im Rahmen eines längeren Urlaubsaufenthaltes beim Vater von diesem zu einer Anhörung bringen zu lassen, bzw. das Kind in der Wohnung des Vaters anzuhören. Die verschiedenen Äußerungen des Kindes können zur Erhellung seines wirklichen Bedürfnisses beitragen.
Kinder haben Rechte, auch wenn diese z.B. in Form der UN-Kinderrechte-Konvention von der BRD immer noch nicht voll umgesetzt sind. Erst zu Beginn des Jahres 2004 ist die BRD wieder international in Verruf geraten, weil ihre Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechte-Konvention immer noch nicht aufgehoben sind.
3. Allgemein begnügt sich die deutsche Familienrechtspraxis –
vom Jugendamt bis zum BVerfG – mit der Vorgabe von idealistischen Normen.
Es wird einfach das Gute im Menschen (das naturgegeben Gute in der Mutter)
als Norm vorausgesetzt bei gleichzeitigem Ignorieren einer gegenteiligen
Realität. Wenn dann die Realität von der Idealvorstellung abweicht,
weist besonders das Jugendamt jede Verantwortung von sich und schiebt sie
den Eltern zu, wobei eine Partei (meist eben die der Mutter) einseitig bevorzugt
wird bei ignoranter Missachtung der Rechte des Kindes.
Elternpaare trennen sich, weil sie nicht mehr kommunizieren können.
Allein die Forderung zu erheben, dass die Partner dann eben Paarebene
und Elternebene trennen können müssen, ist sehr theoretisch
und idealistisch. In den wenigsten Fällen ist dies in einer akuten
Trennungssituation realisierbar. Manchmal nie – auch viele Jahre
nach der Trennung.
Jugendämter setzen aber oft voraus, dass diese Kooperation auf der
Elternebene funktionieren muss. Ist dies nicht der Fall, weisen sie jede
Verantwortlichkeit von sich und bedienen eben oft nur den "kinderbesitzenden"
Elternteil, meist die Mutter, was von der gesamten Frauenförderszene
– die ja in weiten Teilen mit der Beratungsszene identisch ist –
unterstützt wird.
Die jugendamtliche Intervention ist für den Krisenfall geschaffen
und nimmt sich selbst die Existenzberechtigung, wenn sie in der Krise
passen muss.
Alle funktionierenden Interventionsmodelle haben gemeinsam, dass sie subtile
Druckmechanismen entwickelt haben, die aus unbeweglichen kommunikationsversagenden
Eltern kommunizierende Partner zum Wohl ihrer Kinder machen. Jugendämter
müssen nicht nur erkennen, dass einzelne "KinderbesitzerInnen"
jede Kommunikation boykottieren, um dafür mit Vorrechten belohnt
zu werden, sie haben die Pflicht, ein solches Zeichen von Inkompetenz
und Erziehungsunfähigkeit auch vor dem Familiengericht zu benennen.
Müttern muss verdeutlicht werden, dass bei fortgesetzten gravierenden
Verstößen gegen das Kindeswohl Knast oder Klinik durchaus mögliche
Folgen sein können. Die Frauenförderszene wird dies noch eine
Weile zu verhindern wissen. Es wird aber inzwischen vermehrt erkannt,
dass Umgangsboykott Gewalt ist gegen Kind und Vater. Die Abschottung
eines Kindes von einem Elternteil ist Kindesmissbrauch und muss wie ein
sexueller Missbrauch behandelt werden, weil er pathologisch keine geringeren
Folgen nach sich zieht.
Bisher haben Jugendämter das Kindeswohl mit dem Mutterwohl gleichgesetzt
und haben Vätern geraten: "Sorgen Sie dafür, dass es
der Mutter gut geht, dann wird es auch ihrem Kind gut gehen!" Inzwischen
muss von Jugendämtern erwartet werden, sich auf das Kind zu konzentrieren
und beide Eltern gleichermaßen in die Sorge einzubeziehen. Nur wer
sich dieser gemeinsamen Anstrengung verweigert, muss mit Sanktionen rechnen.
4. Die Mütterzentrierung führt bei Verweigerungshaltung
von Müttern immer wieder zur achselzuckenden "Kinderlähmung"
des Jugendamtes.
Jugendämter haben statt dessen die Aufgabe, im Interesse der Kinder Standards
durchzusetzen, die den Kindern das Recht auf beide Elternteile auch praktisch
sichern.
Die Machtbehörde Jugendamt muss auf der Grundlage von Erkenntnissen sozialwissenschaftlicher
Forschung dem Wächteramt des Staates Geltung verschaffen, indem es ethische
Standards formuliert und deren Realisierung unterstützt. Oft genügt
es schon, dem §1684 BGB Geltung zu verschaffen, indem man Mütter
darauf aufmerksam macht und ihnen nicht statt dessen das Gefühl gibt,
sie könnten ungestraft egoistisch tun, was auch immer sie wollen.
Viele Fallbeispiele in der Fallsammlung des VAfK belegen diese Feststellung nicht nur als gelegentlich vorkommende Variante, sondern als prägnantes Muster, das an vorrangiger Stelle die Kritik von Vätern an der Familienrechtspraxis bestimmt.
5. Im Beratungskonzept des Jugendamtes fühlen sich Väter
oft nicht angenommen. Wörtliches Zitat aus einem Jugendamt des Bereiches
Landkreis Karlsruhe (ein Sachbearbeiter zu einem Vater): "Sie wollen
doch, dass es ihren Kindern gut geht? Dann sorgen Sie dafür, dass sich
die Mutter wohl fühlt!"
Väter spüren oft unterschwellige Ablehnungshaltung. Ihre Äußerungen
werden nicht als Faktum angenommen, sondern in vielen Fällen kritisch
interpretiert oder auch als Lüge abgestempelt. Die Äußerungen
von Müttern werden statt dessen immer wieder unkritisch als absolute
Wahrheit, als Dogma behandelt. Diese Vorgehensweise ist sexistisch diskriminierend
und verletzt immer wieder grob die grundrechtlich geschützte Würde
von Vätern.
6.
(vergl. Knappert)
Unter Punkt 4 wird – oberflächlich gesehen – teilweise
für das Gegenteil plädiert. Allerdings werden dort 2 Prämissen
vorgeschaltet:
7. In den Stellungnahmen von Jugendämtern in gerichtlichen Verfahren
zeigt sich oft ein dürftiges Niveau.
Ausbildung und Fortbildung müssen professionalisiert werden.
Die in SGB VIII formulierten Anforderungen an die Stellungnahmen von Jugendämtern werden überwiegend nicht erfüllt. Urteilsbegründungen sind in ihrer Formulierung oft detaillierter und zeugen von mehr entwicklungspsychologischem und pädagogischem Einfühlungsvermögen als das einer speziell dafür geschulten Fachbehörde wie dem Jugendamt eigentlich zugeschrieben werden müsste. Stellungnahmen von Jugendämtern werden dann zur Farce, wenn sie nur noch pro forma eingefordert werden, Richter aber immer wieder mit ihren Urteilsbegründungen die Jugendämter beschämen müssen und offen legen, dass diese ihrem Anspruch in keiner Weise gerecht werden.
Es ist ein Armutszeugnis, wenn Fachtagungen als "Fortbildungsveranstaltungen" angeboten werden, die auf der Grundlage billigster Polemik argumentieren und z.B. nur dem Zweck dienen sollen, durch die Verknüpfung der Themen "Umgang" und "Gewalt" die Kindschaftsrechtsreform von 1998 wieder zurück zu schrauben, die Umstrukturierung der familialen Beratung im Interesse von "kinderbesitzenden" Müttern (die dem neuen Ideal "Einelternfamilie" entsprechen) zu verhindern - wie z.B. in Karlsruhe am 13.11.2002 geschehen.
8. Jugendämter brauchen eine Fachaufsicht
Am Schluss eines längeren Leserbriefes an die FAZ vom Dezember 2005
schreibt Prof. Dr. Wolfgang Klenner:
"Es bleibt die Hoffnung, die Bundesregierung mache ihre Ankündigung
wahr, auch das Familienrecht, zu dem das Kinder- und Jugendhilferecht
gehört, zu reformieren, wobei die Unterstellung der Jugendämter
unter die Fachaufsicht durch die Landesjugendämter, wie vor 1991,
zu den dringendsten Erwartungen gehört."
Da Jugendämter tief in die persönliche Vita von Personen eingreifen,
ist eine höchst professionelle Vorgehensweise unabdingbar. Ausbildung,
Weiterbildung und Supervision müssen deshalb einen hohen Stellenwert
haben.
Franzjörg Krieg
VAfK Karlsruhe
VAfK Baden-Württemberg
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