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Grundlagen der Beratungsarbeit im VAfK-Karlsruhe

1. Vor welchem Hintergrund sehen wir unsere Arbeit? In welche gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ist diese Arbeit eingepasst?

Auf die Wirkungsweisen des Instrumentes Anklage wegen "Sexuellem Missbrauch" (Missbrauch mit dem Missbrauch) und des Missbrauchs der Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes muss wohl nicht extra eingegangen werden, um die Palette der Widrigkeiten, die Männern in familienrechtlicher Hinsicht drohen, abzurunden.

Beratung von Vätern geschieht vor diesem Hintergrund. Es muss davon ausgegangen werden, dass Väter keine Lobby, eingeschränkten Rückhalt im Familienrecht und oft keine Chancen im System der Familienrechtspraxis haben.
Erst wenn diese Zusammenhänge erkannt werden, fußt Beratung von Vätern auf einer realistischen Ausgangsbasis.


2. Wie formulieren wir unsere Ziele? Was ist Orientierung in unserer Arbeit?

Es muss vorausgeschickt werden, dass der "Väteraufbruch für Kinder" keine Interessenorganisation pauschal aller Väter darstellt.
Wir vertreten diejenigen Väter, die sich aktiv zu ihrer Vaterschaft bekennen und auch nach einer Trennung Vater für ihr Kind bleiben wollen.

Ziel unserer Bemühungen ist der Erhalt der Elternschaft in einer Nach-Trennungs-Familie. Beide Elternteile sind für die gesunde Entwicklung eines Kindes gleichermaßen wichtig. Die Beratung hat zum Ziel, dieses Faktum beiden Eltern so weit ins Bewusstsein zu bringen, dass sie erkennen, dass kein Weg daran vorbei führt, ihre Differenzen auf der Paarebene bezüglich ihrer Funktion als Eltern im Interesse ihrer Kinder beiseite zu lassen und die elterliche Verantwortung für ihre Kinder konsensual zu tragen.

Dafür müssen sie in der Lage sein, die Paarebene von der Elternebene zu trennen, was in den meisten Fällen nicht gelingt. Oft missbraucht der "kinderbesitzende" Elternteil die Tatsache, dass er die Kinder bei sich hat, zur moralischen Begründung seiner (fiktiven) Unschuld am Trennungsgeschehen und muss deshalb den anderen Elternteil vom Umgang mit dem Kind möglichst ausschließen. Diese Konfliktfälle begründen das Gros der Beratungsfälle. Jugendämter ziehen sich oft auf die Haltung zurück, dass "sich die Eltern eben einig sein müssen". Ist dies nicht der Fall, könnten sie eben auch nichts erreichen. Sie stehlen sich damit aber sehr einfach aus der Beratungsverantwortung. Ihre Aufgabe nach dem neuen Kindschaftsrecht wäre, "im Interesse des Kindes alles zu versuchen, um den Dialog zwischen den Eltern wieder herzustellen" (Uwe Jopt). Das bedingt aber, dass der boykottierende bzw. sich dem Konsens widersetzende Elternteil entsprechend sanktioniert wird. Eben dies fällt aber im mütterzentrierten System der familialen Beratung schwer und wird deshalb meist nicht gemacht. Damit aber wird das Recht eines Elternteils über das Unrecht am Kind und am anderen Elternteil erkauft. Beratung muss auch zum Ziel haben, diese Zusammenhänge zu verdeutlichen.

3. Mit welchen Fällen sind wir konfrontiert? Gibt es Standardsituationen?

Die Problemfelder, die der Väteraufbruch abdeckt, betreffen vorrangig Sorgerecht und Umgang. Unterhalt ist für uns eher ein Randthema, weil wir lieber nicht darüber reden, als uns ständig falsch verstanden zu sehen. Väter, die ausreichend Umgang mit ihren Kindern haben, denen also nicht der Boden ihrer Sinngestaltung entzogen wird, zahlen Unterhalt in einem Ausmaß, das sogar weitgehend von den Müttern honoriert wird, wie die Proksch-Studie ermittelte. Wo mit den Kindern auch oft der Sinn entzogen wird, werden Männer auch psychisch krank und fallen oft aus dem Arbeitsprozess aus, wie die Väterstudie von Amendt ergab.
Väter, die mit Problemen im Zusammenhang mit dem Sorge- und Umgangsrecht zu uns kommen, gehören den unterschiedlichsten Gruppen und Falltypen an:

Die Liste ließe sich beliebig weiter fortsetzen. Kaum ein Fall gleicht dem anderen.

Was für alle gleich ist, ist die Behandlung im System, das in seiner Funktionsweise oben dargestellt ist.

4. Wie werden wir diesen Situationen gerecht?

Wir bieten zunächst eine Identifikationsbasis in einer Selbsterfahrungsgruppe mit offener und direkter Atmosphäre, was durch ein "Du" von der ersten Begegnung an geklärt wird.
Schilderung des eigenen Falles und der eigenen Befindlichkeit in der Einzelberatung, in der Kleingruppe und in der Runde von 10 bis 15 Personen sind fast täglich bis wöchentlich möglich. Dies wird abgerundet durch Beratung per e-Mail und Telefon.
Eine Gruppe von Beratern mit wachsender Zahl und Kompetenz steht hierzu zur Verfügung. Diese erwirbt ihre Kompetenz in der täglichen Arbeit mit den verschiedensten Fällen, aus dem Literaturstudium und den bundesweiten E-Mail-Runden qualifizierter Berater sowie aus Fortbildungsveranstaltungen.


5. Welche Handlungsfelder besetzen wir mit unserer Arbeit? Wie und wo können wir helfen und agieren?

Für den einzelnen Betroffenen

Als Gruppe

6. Wie beurteilen wir den Erfolg unserer Arbeit?

Ausgehend von der prinzipiellen Hoffnungslosigkeit auf Erfolg haben wir gelernt, kleine Brötchen zu backen und beharrlich dicke Bretter zu bohren.
Die Tatsache, dass wir in den letzten Jahren über 100 Neuzugänge pro Jahr aufnehmen und konstant etwa 10 – 12 Personen jede Woche bei unseren Treffen begrüßen konnten, zeigt nicht nur, wie groß das Interesse von Vätern an unserer Arbeit ist, sondern auch, wie erfolgreich die Identifikationsbasis funktioniert. Wir stützen Väter, die damit nicht aufgeben und evtl. erst nach Jahren gewisse Erfolge erreichen können. Oder sorgen auch dafür, dass sie trotz Erfolglosigkeit nicht verzweifeln und aufgeben.
Ziel ist dabei immer, die Kraft zu erhalten, die nötig ist, um sich auch durch beständigen Machtmissbrauch nicht entmutigen zu lassen, nimmermüde vernünftige Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen und positive Utopien für einen gelungenen Vater-Kind-Kontakt umzusetzen.

Immer wieder können wir auch Aktoren der Szene wie JugendamtsmitarbeiterInnen oder auch RichterInnen dazu bewegen, ihre eigene bisherige Sichtweise zu überdenken oder auch im Einzelfall ihren eigenen Handlungsrahmen auszuweiten, sich zu bewegen.
Es gibt inzwischen im Rahmen der Väter unserer Gruppe Gerichtsbeschlüsse mit richtungsweisender Bedeutung.

Franzjörg Krieg
Sprecher des VAfK Karlsruhe

 


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