
![]() Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Presse, auf diesen Seiten haben wir Ihnen bereits einige Informationen und Materialien zum diesjährigen 25. Mai bereitgestellt. Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn auch Sie dazu beitragen könnten, dass kein Kind vergessen wird. Für weiterführende Informationen, Hintergründe zu einzelnen Vermisstenfällen und Terminanfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Oder besuchen Sie hierzu auch die Internetseite der Initiative Vermisste Kinder unter www.vermisste-kinder.de |
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"Vergiss-mein-nicht" Die Kinderkommission zum Internationalen Tag der vermissten Kinder am 25. Mai 2010 Am 25. Mai 1979 verschwand im New Yorker Stadtteil Soho der damals sechsjährige Etan Patz spurlos. Ihm zum Gedenken wurde vier Jahre später der Internationale Tag der vermissten Kinder eingeführt, der seit nunmehr acht Jahren auch in Europa begangen wird. Etwa 50.000 Kinder verschwinden in Deutschland jedes Jahr. Die meisten laufen weg und kommen glücklicherweise schon nach kurzer Zeit wieder zurück. Doch 1.700 Kinder sind länger als ein Jahr vermisst. Die Gründe dafür sind vielfältig, Stress in der Schule wie Mobbing, Ärger zu Hause, Liebeskummer, aber auch Entführungen ins Ausland durch ein Elternteil. Für die betroffenen Eltern und Geschwister bricht eine Welt zusammen, und eine schreckliche Leidenszeit beginnt. Die Polizei leistet die wichtige „Erste Hilfe“, langfristige Unterstützung bieten ehrenamtliche Helfer und Elterninitiativen, die nicht nur Trost spenden, sondern den Familien auch mit Rat und Tat zur Seite stehen. Der 25. Mai soll nicht nur an die vermissten Kinder erinnern, sondern auch den Eltern, die ein Kind vermissen, Hoffnung geben und ihnen zeigen, dass sie mit ihren Sorgen nicht alleingelassen werden. Den vielen ehrenamtlichen Helfern und Initiativen soll an diesem Tag „Danke“ gesagt werden. Der Vorsitzende der Kinderkommission, Eckhard Pols: „Vermisste Kinder stellen Eltern vor große physische und psychische Probleme. In diesen Augenblicken muss den Eltern, Großeltern und Geschwistern geholfen werden. Für diese Fälle stehen Initiativen und ehrenamtliche Helfer bereit, die in dieser Zeit wertvoll und unbezahlbar sind.“ |
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kinderkommission@bundestag.de
Sehr geehrter Vorsitzender Eckhard Pols, sehr geehrte Damen der Kinderkommission, in Ihrer Verlautbarung zum „Tag der vermissten Kinder“ loben sie die wichtige „Erste Hilfe“ der Polizei und die ehrenamtliche Arbeit der vielen Initiativen. Und was macht die Kinderkommission? Eine Untersuchung in der Schweiz hat ergeben, dass drei Viertel aller Kindesentführungen ins Ausland von Müttern als Täterinnen verbrochen werden. Allein schon die Tatsache, dass es eine solche Untersuchung in Deutschland nicht gibt, spricht Bände über den Zustand unserer Republik. Wenn eine Mutter das Gemeinsame Sorgerecht glattweg missachtet und mit dem Kind in einer Nacht- und Nebelaktion einige Hundert Kilometer innerhalb der Bundesrepublik umzieht, gilt dies als muttertypische Aktion und wird oft noch vom Familiengericht mit dem staatlichen Sonderpreis des Alleinigen Sorgerechtes belohnt. Wenn gar erwiesen ist, dass die Merkmale des § 235 Stgb. (List, Androhung eines empfindlichen Übels oder Gewalt) zutreffen, ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaften, jede kindesentführende Mutter von jeder Strafmündigkeit frei zu halten. |
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Spiegelt die Besetzung der Kinderkommission mit 4:1 für Frauen diese besondere Art von Frauenförderung? Wir haben im „Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe“ zwei heftige Fälle von Internationaler Kindesentführung durch Mütter: Fall Alex B. Wo ist Angelina Hauerstein? In beiden Fällen zeigt sich, dass weder die Polizei noch irgend eine staatliche Stelle ihren Job macht, um diese Kinder aufzufinden oder wenigstens diese Mütter auch international zur Fahndung auszuschreiben. In einem Fall wurde der Mutter die Ausreise mit dem Kind, für das das Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte, trotz vieler Warnungen auch von Experten und Institutionen der familialen Intervention zum Entsetzen des Vaters großzügig erlaubt. Der Vater wurde mit dem Spruch beruhigt; „Wenn die Mutter mit dem Kind nicht zurück kommt, fliegt der Leiter des Jugendamtes persönlich nach Ghana und holt das Kind zurück“. Natürlich entpuppte sich dies als bloßes Geschwätz einer inkompetenten Behörde. Das Jugendamt half dabei, dem Vater für die kostenintensive Arbeit der Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen, machte ihm aber gleichzeitig klar, dass das nicht heißen müsse, dass er dieses Recht auch behalten könne, wenn er je mit seiner Tochter nach Deutschland zurück käme. Inzwischen war der Vater acht Monate in Ghana, um vor den dortigen Gerichten bisher erfolglos um seine Tochter zu kämpfen. Hilfe von deutschen staatlichen Stellen erfuhr er dabei nicht. Der zweite Vater erhielt vom Familiengericht als nicht ehelicher Vater sogar das Sorgerecht, was ihm bis jetzt aber nichts nützte. Die Polizei als wichtiger Ersthelfer übersieht im Verein mit den Staatsanwaltschaften auch jeden noch so deutlichen Anhaltspunkt für eine Recherche nach dem Aufenthaltsort der entführenden Mutter penetrant. Das zuständige Familiengericht machte inzwischen ernsthaft den Vorschlag, die Entführungsaktion der Mutter zu legalisieren, worauf diese den Aufenthaltsort der Tochter irgendwo auf der Welt mitteilt und dem Vater den „Umgang“ mit seiner Tochter auf seine Kosten gnädig „gewährt“. Mit welcher Ignoranz werden in Deutschland Kinder und Väter missachtet, um kriminelles Verhalten von Müttern zu decken? Solange die Kinderkommission nicht in der Lage ist, den massenhaften Missbrauch mütterlicher Machtposition zu benennen, wird sie ihrer Aufgabe nicht gerecht. Franzjörg Krieg „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Wo ist meine Tochter? Wo sind unsere Kinder? Diese Frage stellen wir Betroffenen uns nicht nur am Tag der vermissten Kinder, sondern täglich. Darauf gibt es keine Antwort, aber für den Staat gelten sie nicht mal als vermisst, weil ja ein "verantwortungsvoller", Kinder entführender Elternteil sie begleitet! Kindesentzug ist ein Verbrechen und muss auch endlich so behandelt werden! Eine Straftat die mit 5 Jahren Haft, in besonders schweren Fällen mit 10 Jahren Haft zu bestrafen ist, wird in diesem Land als Bagatelle abgetan, die keine Strafverfolgungsmaßnahmen rechtfertigt! Parksünder die den Strafzettel nicht zahlen werden inhaftiert, Kindesentführende Elternteile nicht einmal angemessen gesucht! Die Pressemitteilung der Kinderkommission zum Tag der vermissten Kinder, ist für uns Betroffene Elternteile geradezu eine schallende Ohrfeige. Würde es sich nicht um eine so tragische Angelegenheit handeln müsste man darüber lachen! Täglich erfahren wir das genaue Gegenteil von dem was in Ihrer Stellungnahme dargestellt wird. Die „Erste Hilfe" durch die Polizei sieht beispielsweise so aus, dass diese nicht stattfindet und man selbst die Polizeibeamten erst mal darüber aufklären muss, dass es sich bei einem Kindesentzug sehr wohl um eine Straftat handelt. Zuständige Staatsanwaltschaften handeln auch keinesfalls zügig, sondern blockieren die Strafermittlung eher! Von Hilfe und Beistand durch Ehrenamtliche Mitarbeiter und Initiativen kann auch keine Rede sein. Die Hilfestellung dieser Initiativen beschränkt sich im Wesentlichen darauf, die Fotos unserer Kinder auf den jeweiligen Webseiten zu veröffentlichen. Hilfe bei der Suche nach unseren Kindern oder eine Koordination der nötigen Schritte findet dort genauso wenig statt, wie an allen anderen Stellen, die einem angeblich weiterhelfen sollen. Ihre Stellungnahme zum Thema macht eigentlich nur eines deutlich – das sie sich nicht wirklich eingehend mit diesem Thema beschäftigt haben, sondern höchstens oberflächlich und das sie nur darüber reden! Sie reden über uns Betroffene, anstatt mit uns! Schenken Sie uns endlich Gehör, damit Sie sehen an was es fehlt und was dringend geändert werden muss! So lange man uns Betroffene nicht anhört, sondern nur Vertreter all der Ministerien, Ämter und Organisationen, die eigentlich Hilfe leisten sollten, es aber nicht tun, so lange wird sich an der Situation in Deutschland nichts ändern! Ein gutes Beispiel war eine Anhörung im vergangenen Jahr bei der Vertreter der Zentralbehörde angehört wurden. Dort wurde dann kundgetan, dass diese Stelle sehr wohl handelt. Betroffene Eltern müssten sich nur an Herrn Eberhard Carl wenden, damit der dringend benötigte internationale Haftbefehl ausgestellt wird! Die Realität sah dann so aus, dass dieser Herr nicht erreichbar war, dass man stattdessen wie unzählige Male zuvor von einer Stelle zur nächsten verbunden wurde, um dann erneut die Auskunft zu erhalten, dass für so etwas die jeweilige Staatsanwaltschaft zuständig sei und man sich selbst drum kümmern müsste! Den Vertretern der Ministerien, Ämter und Organisationen geht es letztlich doch nur darum sich selbst in ein gutes Licht zu rücken. Wer gibt schon gerne zu, dass die Betroffenen komplett im Stich gelassen werden und dass es eben keinerlei rasche und unbürokratische Hilfe gibt! Wollen Sie unseren Kindern tatsächlich helfen und der besonderen Schutzbedürftigkeit Rechnung tragen, dann führen Sie endlich einen direkten Dialog mit den Eltern der ins Ausland entzogenen Kinder! Wir wissen was nicht funktioniert und welche Hilfe benötigt würde, welche Maßnahmen sinnvoll wären, um uns die Hoffnung zu geben unsere geliebten Kinder ausfindig zu machen und zurück nach Deutschland zu bringen! Es besteht dringender Handlungsbedarf!!! Morgen ist der Tag der vermissten Kinder und wir betroffenen Elternteile, klagen das Verhalten dieses Staates an! Es gibt keine Anlaufstelle, keine Beratung, keine Betreuung geschweige denn Unterstützung! Keine Institution - niemand fühlt sich zuständig! Statt Hilfe oder einer Taskforce die rasch handelt, gibt es langwierige bürokratische Auseinandersetzungen und zusätzliche Hürden und Widerstände, die einem von den Behörden in den Weg gestellt werden! Helfen Sie uns endlich, unsere Kinder zu finden und nach Hause zu holen! Auch diese Kinder sind deutsche Staatsbürger und eigentlich besonders schutzbedürftig, aber für die Behörden sind es nur Akten, nur schwarze Buchstaben auf weißem Hintergrund. Kein Handlungsbedarf, schon gar kein schneller. Es gibt keine klaren Handlungsvorgaben, kein einheitliches Vorgehen. Die Strafverfolgung bzw. die Ermittlungen verlaufen quer durch die Republik anders. Während an einer Stelle das SEK ausrückt, um eine drohende Entführung zu verhindern, wird an anderer Stelle gar nichts unternommen. Willkürliche Auslegung durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft! Ein Lotteriespiel für die Betroffenen. Dies wäre durch klare Regelungen und die Einordnung einer solchen Straftat als Offizialdelikt zu verhindern! Es gibt genügend Fälle, die mittlerweile entsprechend dokumentiert sind (inklusive so mancher an Zynismus kaum zu überbietender Stellungnahmen von Ministerien und Ämtern) und für entsprechende Recherchen zur Verfügung gestellt werden könnten. Sehr gerne bin ich bereit Ihnen Rede und Antwort zu stehen und sie ausführlich in meinen Fall und damit die Realität Einblick nehmen zu lassen! Sollten Sie skeptisch sein und an meiner Glaubwürdigkeit zweifeln, so möchte ich sie darauf hinweisen, dass mein Fall mittlerweile an verschiedenen Stellen dokumentiert und verfolgt wird. Auch ein Abgeordneter des Europaparlaments hatte bereits mehrfach Einblick in die Vorgänge und kann Ihnen diese gerne bestätigen. |
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In Erwartung einer baldigen Antwort und Stellungnahme Ihrerseits verbleibe ich, mit freundlichen Grüßen Klaus Voigt Vater von Angelina Hauerstein (mittlerweile 6 Jahre alt, mit 4 ½ ins bis dato unbekannte Ausland entzogen) |
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