Eine entfremdete Mutter
Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen!
Mein Name ist Dagmar Bauer und ich bin eine von 3 Vorständen des Väteraufbruchs für Kinder in Stuttgart. Es gibt unsere Gruppe seit 20 Jahren. Ich bin nach Annette Schäfer die zweite Frau im Vorstand unserer Gruppe. Wir wollen bei unserer Arbeit immer den Fokus auf die betroffenen Kinder richten.
In diesen 20 Jahren hat sich einiges im Familienrecht zum Positiven entwickelt. Aber wir sind immer noch auf dem Weg eine Gesellschaft zu werden, in der es selbstverständlich ist, dass Kinder Kontakt zu beiden Eltern haben. Immer noch wird weg geschaut, wenn narzisstisch gekränkte Elternteile nach einer Trennung den Kontakt zum anderen Elternteil verhindern.
Deswegen stehen wir hier in Karlsruhe seit 2006 zum Tag der Menschenrechte.
In diesem Jahr beschäftigt uns besonders die anstehende Gesetzesänderung zum gemeinsamen Sorgerecht für nicht verheiratete Paare. Als ich gefragt wurde, ob ich bei der heutigen Veranstaltung sprechen werde, wusste ich zunächst nicht, was ich zu diesem Thema sagen soll. Ich selbst habe kurz vor der Geburt meines Sohnes geheiratet, damit unser Sohn abgesichert ist.
Ich werde immer wieder gefragt, warum ich als Frau im Verein Väteraufbruch für Kinder bin. (mehr) |
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Geschichte der deutschen Sorgerechtsregelungen
Unsere heutige Kundgebung zum Tag der Menschenrechte steht unter dem Motto „Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern“.
Dieses Motto haben wir gewählt, weil aktuell der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die bisherige bundesdeutsche Regelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern für nicht vereinbar mit den Menschenrechtskonventionen befunden hat.
Wir haben heute schon viel darüber gehört (und werden sicherlich noch einiges darüber hören), welche Auswirkungen diese menschenrechtswidrige bundesdeutsche Regelung für Väter und deren Kinder hat.
Über diese Beschreibung eines Istzustands hinaus möchte ich heute einen kleinen Einblick in die Geschichte der deutschen Sorgerechtsregelungen geben, wobei ich mich allerdings nicht auf Regelungen nicht miteinander verheirateter Eltern beschränke, sondern auch auf die Regelungen von miteinander verheirateten Eltern eingehen werde.
Darüber hinaus werde ich auch auf einige, aus heutiger Sicht „Anekdoten“ des Familienrechts, das ja das Sorgerecht einschließt, eingehen. (mehr) |
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Familienhilfe
Immer wieder begegnet uns im Zusammenhang mit unserer Arbeit die Sozialpädagogische Familienhilfe.
Sie wird über das Jugendamt eingerichtet, kontrolliert und bezahlt.
Ihre Aufgabe ist die Unterstützung von Müttern, die für eine gewisse Zeit überfordert sind und sowohl Haushalt als auch Erziehungsarbeit mit den Kindern absolut nicht auf die Reihe bekommen.
Im Grund ist die Familienhilfe auf Zeit angelegt und ist Hilfe zur Selbsthilfe.
Grundlage für die Arbeit der Familienhilfe ist der vom Jugendamt festgestellte Bedarf und die Bereitschaft der Mutter, evtl. auch die Bereitschaft des gemeinsam sorgeberechtigten Vaters, die Hilfe anzunehmen und mit ihr zu kooperieren.
Erforderlich für die Aufnahme der Arbeit der Familienhilfe ist ein Hilfeplangespräch im Jugendamt, bei dem alle Beteiligten den Bedarf, die Aufgabe und das Ziel der Familienhilfe in gewissen Zeitabständen formulieren.
Nach meinen bisherigen Informationen umfasst eine etwa wöchentlich 10-stündig tätige Familienhilfe einen Jahresetat von mindestens 30.000 Euro.
In vielen Fällen, in denen mir die Familienhilfe begegnete, konnte ich auf den ersten Blick keinen wirklich einleuchtenden positiven Effekt erkennen. Ich habe das aber immer der Tatsache geschuldet, dass ich keinen näheren Einblick hatte und gab deshalb meiner beschränkten Einsicht die Schuld an der mangelnden Erkenntnis.
Inzwischen hatte ich die Gelegenheit, in zwei Fällen einen weiter gehenden Einblick zu erhalten. Ich konnte nicht nur mit den Betroffenen intensiv über die Praxis der Familienhilfe in diesen Fällen sprechen, sondern es kam zu meiner Teilnahme am Hilfeplangespräch, zu Gesprächen mit den organisatorischen Trägern der Familienhilfe und zu Gesprächen mit der Jugendamtsleitung über die Vorgehensweise dieser Familienhilfen im Besonderen. (mehr)
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