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Dagmar Bauer

Eine entfremdete Mutter

Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen!

Mein Name ist Dagmar Bauer und ich bin eine von 3 Vorständen des Väteraufbruchs für Kinder in Stuttgart. Es gibt unsere Gruppe seit 20 Jahren. Ich bin nach Annette Schäfer die zweite Frau im Vorstand unserer Gruppe. Wir wollen bei unserer Arbeit immer den Fokus auf die betroffenen Kinder richten.
In diesen 20 Jahren hat sich einiges im Familienrecht zum Positiven entwickelt. Aber wir sind immer noch auf dem Weg eine Gesellschaft zu werden, in der es selbstverständlich ist, dass Kinder Kontakt zu beiden Eltern haben. Immer noch wird weg geschaut, wenn narzisstisch gekränkte Elternteile nach einer Trennung den Kontakt zum anderen Elternteil verhindern.
Deswegen stehen wir hier in Karlsruhe seit 2006 zum Tag der Menschenrechte.

In diesem Jahr beschäftigt uns besonders die anstehende Gesetzesänderung zum gemeinsamen Sorgerecht für nicht verheiratete Paare. Als ich gefragt wurde, ob ich bei der heutigen Veranstaltung sprechen werde, wusste ich zunächst nicht, was ich zu diesem Thema sagen soll. Ich selbst habe kurz vor der Geburt meines Sohnes geheiratet, damit unser Sohn abgesichert ist.

Ich werde immer wieder gefragt, warum ich als Frau im Verein Väteraufbruch für Kinder bin.
Das hat 2 Gründe:

Erstens, ich bin eine betroffene Mutter. Der Vater meines Sohnes trennte sich 1998 von mir. 1998 war das Jahr der Kindschaftsrechtsreform. Seitdem haben Eltern nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Nach der Trennung ging es um die Frage, wo unser Sohn leben soll. Wir Eltern waren beide berufstätig. Trotzdem war ich diejenige, die unseren Sohn zur Kita brachte und abholte, die mit ihm zum Kinderarzt ging , die eine Woche lang Tag und Nacht bei ihm in der Kinderklinik war und die am alten Wohnort blieb. Mit mir wäre der Kontakt zu allen Großeltern erhalten geblieben. Die Mutter des Vaters lebte in unserer Siedlung und mein Sohn war gerne bei meinen Eltern. Warum also, dachte ich, sollte mein Sohn beim Vater leben. Außerdem war unser Sohn zum Zeitpunkt der Trennung erst 4 Jahre alt. Ich rechnete nicht damit, dass unser Sohn nach seinen Wünschen befragt würde. Aber es war kurz nach der Kindschaftsrechtsreform. Nun sollten endlich auch die Kinder nach ihren Wünschen befragt werden.

Der Vater wollte eine andere Lösung. Kurz nach der Trennung drohte er damit bis aufs Blut um unseren Sohn zu kämpfen. Kurz danach änderte er seine Meinung. Wir einigten uns, dass unser Sohn in seiner gewohnten Umgebung bleiben sollte.
Wenige Monate nach dem Auszug des Vaters, realisierte unser Sohn, dass der Vater nicht mehr zurückkommen würde. Der kleine Mann war zornig und er vermisste seinen Vater. Der Vater vermisste seinen Sohn ebenso und stellte Antrag auf alleiniges Sorgerecht. Irgendwann sprach unser Sohn davon beim Vater leben zu wollen. Dies sagte er auch vor der Richterin und der Gutachterin.
Als mein Sohn und ich auf dem Weg zur Gutachterin waren, sprach mein Sohn davon, dass er nicht mehr seinen Vater sehen könne, wenn er bei mir leben würde. Richterin und Gutachterin waren sich einig, dass unser Sohn sich für seinen Vater entschieden habe. Ich sah wie mein Sohn unter dem Verfahren litt und stimmte schweren Herzens zu, dass unser Sohn beim Vater leben soll. Richterin und Gutachterin waren zuversichtlich, weil der Vater beteuert hatte, dass wir Eltern im Gespräch bleiben und gemeinsam für unseren Sohn entscheiden würden. So behielten wir das gemeinsame Sorgerecht.

Wir Eltern haben heute immer noch das gemeinsame Sorgerecht. Der Vater ist bis zum OLG Stuttgart gegangen, um das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Vater hatte argumentiert, dass es keine Kommunikation zwischen den Eltern gebe. Auf Nachfrage der Richter meinte er, er wolle keine Kommunikation mit der Mutter. Die Richter des OLG sahen in dem Vater den Verursacher der Konflikte und wollten seine Verweigerung der Kommunikation nicht mit dem alleinigen Sorgerecht belohnen. Er musste sämtliche Kosten von beiden Verfahren übernehmen, d.h. zweimal Gerichts- und Anwaltskosten für beide Parteien.

Nach ein paar Monaten sagte mein Sohn, dass er sich das Leben beim Vater anders vorgestellt habe. Nun vermisste er mich und die Dinge, die wir gemeinsam gemacht hatten, er vermisste seine Großeltern, die er nicht mehr so häufig sah. In dem Jahr, als unser Sohn mit mir lebte, waren spontane Unternehmungen und Telefonate des Vaters jeder Zeit möglich. Nachdem unser Sohn beim Vater lebte, galt diese Regelung für mich nicht. Die Umgangsregelung, die wir Eltern für den Vater getroffen hatten, übernahm ich. Aber der Vater fand über die Jahre immer wieder Gründe, die gemeinsame Zeit meines Sohnes und mir immer weiter einzuschränken. Seit 5 Jahren sehe ich meinen Sohn nur noch in den hälftigen Ferien. Bis dahin war er alle 14 Tage am Wochenende bei mir. Mein Sohn ist jetzt 16 Jahre alt und definiert sich immer noch als Scheidungskind, weil er auch heute noch unter der Trennung seiner Eltern zu leiden hat. Er liebt seine Großeltern, er mag seine Verwandtschaft. Er kann sie aber nur in den Ferienzeiten bei mir sehen.

Ich bin als Frau in diesem Verein, weil ich als betroffene Mutter ähnliche Erfahrungen gemacht habe, wie betroffene Väter. In unserer Gesellschaft wird der unterstützt, bei dem die Kinder leben. Das sind meistens Mütter. Deswegen haben wir vor allem Väter bei uns, die Schwierigkeiten mit dem Sorge- und Umgangsrecht haben.
Nur wer die Kinder hat, hat die Macht und Macht wird gerne missbraucht. Leben Kinder beim Vater, geschieht dieser Machtmissbrauch auch durch Väter. Ich kenne inzwischen einige Mütter, deren Kinder beim Vater leben. Die Geschichten, die ich von ihnen höre, unterscheiden sich nicht sehr von den Geschichten der Väter. Väter in dieser Situation reden auch gerne davon, dass die Mutter die Familie verlassen hat. Sie sehen, wie betroffene Mütter nicht, dass die Trennung vom Partner erfolgt und nicht von den Kindern. Was sich unterscheidet ist das Rollenbild in unserer Gesellschaft von Müttern und Vätern. Dass Väter sich von ihren Frauen trennen, wird eher akzeptiert, aber eine gute Mutter verlässt die Familie nicht. Deswegen gehen betroffene Mütter nicht gerne in die Öffentlichkeit oder erzählen am Arbeitsplatz, dass sie Kinder haben, die nicht bei ihnen leben.

Der Hauptgrund warum ich beim Väteraufbruch für Kinder bin ist, dass wir dafür kämpfen, dass alle Kinder von Geburt an das Recht haben, gelebten Kontakt zu beiden Eltern zu haben. Kindern ist es egal, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Sie haben auch nach deren Trennung Anspruch auf Kontakt und Sorge durch Mutter und Vater.

Bei steigenden Scheidungsraten und ungezählten Trennungen von nicht verheirateten Paaren brauchen wir in unserer Gesellschaft mutige Richterinnen und Jugendämter, die Eltern in der Krise an die Hand nehmen und sie wieder an einen Tisch bringen. Mit dem neuen FamFG sind wir auf dem richtigen Weg. Eltern muss deutlich gemacht werden, dass sie immer Eltern bleiben. Zum Wohl ihrer Kinder kann man verlangen, dass sie sich vernünftig verhalten und den Groll auf den Partner überwinden. Es geht um ihr wichtigstes Gut, ihre Kinder.

Allen Kindern beide Eltern ist das Motto, dass ich aus ganzem Herzen unterstütze.

Dagmar Bauer - TDM-2010

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