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Inhalt 2009: - Redebeiträge - Sonstiges

INFORMATIONEN
Franzjörg Krieg

Begrüßung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder und betroffene Elternteile,
liebe Freundinnen und Freunde,

ich begrüße Sie - ich begrüße euch - herzlich alle hier an diesem Ort

  • in der Stadt des Rechtes
  • auf dem Platz der Grundrechte
  • zum Tag der Menschenrechte
  • bei der 4. KUNDGEBUNG des Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe gegen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht.

Ich begrüße alle teilweise von weit her angereisten Teilnehmer, die sich diesen Termin extra frei nehmen konnten, um ihre Solidarität mit unserer Aktion zu bekunden.

Unsere vierte KUNDGEBUNG fällt auf das Jahr der 20. Wiederkehr des Tages, an dem die Mauer mitten in Deutschland fiel.
Es gibt noch viele Mauern in den Köpfen, aufgebaut durch tägliche Gehirnwäsche der Medien, Mauern zwischen Eltern und Kindern, aufgebaut durch den jeweils anderen Elternteil, oft mit aktiver Unterstützung von Jugendämtern, Beratungsstellen, Gutachtern und Gerichten.
Auch in diesem Kontext brauchen wir einen Mauerfall. Was wir heute hier wieder veranstalten, ist unsere Sonntagsdemonstration als Beitrag zum möglichst baldigen Mauerfall in der deutschen Familienrechtspraxis.

Wir haben symbolisch eine Mauer aufgebaut und haben diese mit den Hindernissen beschriftet, die heute Elternteile von ihren Kindern und umgekehrt abtrennen.

Wir werden diese Mauer später niederreißen, weil wir sie nicht ertragen können und auch nicht ertragen wollen.


Am Donnerstag wurde uns vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein frühes Weihnachtsgeschenk gemacht:
Nicht eheliche Väter dürfen in Sachen Sorgerecht nicht mehr pauschal diskriminiert werden.

Es kam ziemlich überraschend und hat eine kurze, aber heftige Welle ausgelöst. Es gab wohl kein Medium, das am letzten Donnerstag nicht darauf einging. In den bundesweiten Abendnachrichten war es nach Afghanistan das Thema Nr. 2.

Die Überschriften in den großen Zeitungen sind zitierenswert:

Die erste Zeitung, die die Welle auslöste, war am Dienstag die Süddeutsche-Zeitung mit der schönen Headline
„Vatertag im Dezember“
Das ließ alle Redaktionen aufhorchen und ich hatte noch am selben Nachmittag einen Reporter des Straßburger Studios der ARD bei mir.
Es folgten am Donnerstag Titelzeilen wie
„Urteil mit Wirkung“
„Sorgerecht ist Menschenrecht“
„Ein Unrecht ist beendet“
Der VAfK war ab Donnerstag Nachmittag wohl in den meisten Radiosendungen präsent.
Das Ganze hatte schon etwas Besonderes und das veranlasst mich, auch etwas näher hinzusehen.

Am 29.01.2003 kam das unerhörte Urteil des BVerfG, nach dem nicht-eheliche Mütter nach wie vor das Recht übertragen bekommen, über den Rechtsstatus des Vaters ihres Kindes allein und willkürlich zu entscheiden. Das BVerfG begründete dies mit einer ganzen Kaskade von Vermutungen. Die markanteste geht davon aus, dass Mütter immer GUT seien, das heißt in diesem Fall, dass sie ausschließlich am Kindeswohl orientiert handeln und nie egoistisch motiviert sind.
Allerdings wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, zu prüfen, ob diese Annahme auch zutrifft.
Ja, und dann wurde geprüft. Die Jahre vergingen dabei. Es war peinlich, in Abgeordnetenwatch zu verfolgen, mit welchen immer wiederkehrenden Ausflüchten Frau Zypries immer wieder erklärte, dass noch geprüft und immer noch kein Ergebnis vorliegen würde.
Vor gut einem Jahr kam dann der Ober-Hammer:
Frau Zypries musste erklären, dass die Vorgehensweise bei dieser halbherzigen Prüfung zu dilettantisch war oder in politisch korrekterer Formulierung: Die Methoden waren nicht wissenschaftlich genug, weshalb man jetzt noch einmal von vorne beginnen müsse.

Würde ein Minister (männlich) eine weibliche Zielgruppe – und dann noch eine, die in die Millionen geht – auf diese Art und Weise an der Nase herum führen, gäbe es einen gewaltigen Aufstand.
Mit nicht-ehelichen Vätern ist das aber zu machen. Und warum? Weil sich niemand ernsthaft um sie schert, weil ihre Zielgruppe nicht wie jede Frauen-für-Frauen-Initiative auf irgend einem Dorf aus Steuergeldern gebuttert wird, weil das Bundesministerium für alles außer Männer nicht für sie zuständig ist, weil niemand für sie zuständig ist.
Außer uns. Aber wir sind NOCH nicht gefördert.

Viele Väter haben versucht, gegen diese Bastion von feudaler Herrschaftsentfaltung nicht ehelicher Mütter vorzugehen. Fast alle sind in den Verfahrensabläufen verhungert.
Aber wie die Zelle zum Ei kam einer durch und landete 2004 beim EGMR.
Sein Fall passte gut und war geeignet, einen Präzedenzfall zu schaffen und stellvertretend für viele andere entscheiden zu werden.
Das war glücklicherweise kurz bevor die Zeit der deutschen Richterin Jäger am EGMR anlief.
Es wird gemunkelt, dass es ihr gelang, viele Verfahren abzufangen und dafür zu sorgen, dass Deutschland nicht mehr so oft von blamablen Urteilen zu seiner menschenrechtswidrigen Familienrechtspraxis überzogen wurde.

Ob der Zusammenhang ein kausaler ist oder ob es sich um eine wundersame Duplizität der Ereignisse handelt, kann ich nicht beurteilen.
Sicher ist, dass Frau Jäger vor kurzer Zeit den EGMR verließ und dass kurz danach auch diese Klage zum Sorgerecht eines nicht ehelichen Vaters behandelt wurde.

Für Frau Jäger, die sich für diesen Fall ablösen ließ, kam Herr Schmitt, ein deutscher Jurist.
Im Gerichtshof, der den Fall behandelte, saßen 7 Personen aus verschiedenen europäischen Ländern, darunter Herr Schmitt als einziger Deutscher.

Alle – bis auf Herrn Schmitt – waren sich einig, Deutschland wieder einmal international zu blamieren. Herr Schmitt war dabei so renitent, dass dem Urteil extra eine Stellungnahme beigefügt ist, in der Herr Schmitt seine gegenteilige Ansicht zur Sache erläutert.

Auf den Punkt gebracht, muss man feststellen, dass der deutsche Gesetzgeber in Sachen Familienrecht bisher so überzeugt menschenrechtswidrig war, dass er immer wieder von außen eine schallende Ohrfeige bekommen musste, um überhaupt erstaunt festzustellen, dass unser Rechtsstaat partielle bananenrepublik-mäßige Strukturen aufweist. Diese fortgesetzte Blamage eines ganzen Staates und die damit verbundene fortgesetzte Entrechtung und fortgesetzte menschenrechtswidrige Diskriminierung von Männern war den Damen der Frauen- und Mütterlobby aber ihre privilegierte Stellung wert – und die gesamte politische Kaste spielte mit.

Inzwischen ist eine neue Justizministerin zuständig, die den geradezu karikaturverdächtigen Doppelnamen Leutheuser-Schnarrenberger trägt. Auch sie steht unter dem direkten Druck der Frauen- und Mütterlobby, hat aber am Donnerstag Formeln in die Mikrophone diktiert wie:

  1. „die Debatte zu gesetzgeberischen Änderungen sorgfältig und mit Hochdruck führen“
  2. „rasche und gründliche Diskussion über entsprechende Gesetze“

Wir werden sie sorgfältig beobachten und werden wachsam registrieren, ob sie den Eiertanz von Frau Zypries in dieser Sache fortführt oder ob internationales Recht in einem vereinten Europa für eine deutsche Bundesregierung tatsächlich einen Maßstab vorgibt. Die Formulierungen sind immerhin spitzfindig doppeldeutig gewählt:
„sorgfältig“ relativiert „mit Hochdruck“ und
„gründlich“ lässt eine Relativierung von „rasch“ zu.

Immerhin beruhigte Frau Leutheuser-Schnarrenberger auch schon die Frauenlobby mit der Versicherung, dass sie sich darauf verlassen könnten, dass sich nichts ändern werde.

Das Urteil aus Straßburg ist nicht nur eine weitere schallende Ohrfeige für unsere verantwortlichen Politikerinnen und Politiker dafür, dass ein weiteres Feld von diskriminierender menschenrechtswidriger Ungerechtigkeit in diesem unserem Rechtsstaat aufgedeckt wurde.
Nein, die tiefgehende Blamage hat viel größere Dimensionen:
Spätestens seit dem BverfG-Urteil vom 29.01.2003 gab es Hinweise, dass es diese alltäglichen Menschenrechtswidrigkeiten in unserem Rechtsstaat geben könnte und dass die Vermutungen, die zu diesen Diskriminierungen führen und die Qualität von dogmatischen Glaubenssätzen haben, endlich auf den Prüfstand gehören.

Jetzt hatte der Rechtsstaat die Gelegenheit, sich zu bewähren. Es gab die Chance, besser zu sein als alle die Bananenrepubliken, denen die BRD Menschenrechtsverletzungen vorwirft.
Die verantwortlichen Politikerinnen (und diese nun wirklich an erster Stelle) und die verantwortlichen Politiker haben es aber vermasselt.
Der Rechtsstaat hat sich nicht bewährt. Die Selbstreinigungskräfte haben fast acht lange Jahre versagt.

Das bleibt als die eigentlich deprimierende Erkenntnis aus dieser politischen Posse über die Funktionsweise dieses Staates, der sich selbst RECHTSSTAAT nennt.

Solange aber die SPD als eine der beiden großen Volkparteien meint, dass Männlichkeit und Menschlichkeit sich wechselseitig ausschließende Gegensätze seien, ist damit zu rechnen, dass Diskriminierung von Männern für die egoistischen Interessen von Frauen als parteipolitisches Programm auch von männlichen Politikern Richtschnur und politische Aufgabe bleibt.

Einiges deutet darauf hin, dass die historische Wahlschlappe für die SPD vor wenigen Monaten eine der Quittungen ist, die die SPD dafür einfahren musste. Der Status als Volkspartei lässt sich auf Dauer von keiner Partei aufrecht erhalten, die ernsthaft bereit ist, die Hälfte der Bevölkerung zu diskriminieren.


Wir fordern:

  1. die Umsetzung von Gender Mainstreaming ohne die diskriminierende Vorgabe, dass eine Gleichstellung ausschließlich über die reine Förderung von Frauen zu erfolgen habe
  2. die Ächtung von ideologisch motivierten Praktiken wie „positive Diskriminierung“
  3. die Abschaffung der Frauenbeauftragten und deren Ablösung durch paritätisch besetzte Gleichstellungsbüros

(Es gibt inzwischen weibliche Gleichstellungsbeauftragte, die sich nicht nur so nennen, weil sie Frauenbeauftragte sind, sondern die ihre Aufgabe wirklich ernst nehmen. Ein besonders gutes Beispiel aus der inzwischen wachsenden Zahl ist die Gleichstellungsbeauftragte aus Karlsruhes Partnerstadt Halle. Das hat aber noch nicht auf Karlsruhe abgefärbt. Unsere Stadt zeigt sich in dieser Hinsicht nach wie vor lernresistent.)


Wir fordern weiter:

  1. Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall ohne Prüfung ab Geburt und völlig unabhängig von der Bindungsform der Eltern

Sorgerecht ist ein elementares Menschenrecht!

  • Die Etablierung des Gemeinsamen Sorgerechtes für alle zur Zeit noch nicht gleich gestellten Elternteile per Gesetz und ohne Prüfung
  • Sanktionierung von kontraproduktiven Elternteilen durch den Entzug des Sorgerechtes, wobei beide Elternteile in eine zu erfolgende Prüfung einzubeziehen sind.

kundgebung 2009

MauernDEMOntage
mauerdemontage 2009 ZOOMEN
Angela Hoffmeyer (Bundesvorstand)

„Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“

(Walter Ulbricht, 1961 zwei Monate vor dem Mauerbau)

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

unsere diesjährige Kundgebung zum Tag der Menschenrechte steht unter dem Motto

MauerDEMOntage

Wir haben uns heute in Karlsruhe, der Stadt des Rechts, auf dem Platz der Grundrechte versammelt, um mit der Demontage einer symbolischen Mauer zu demonstrieren, dass Deutschland auch 20 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer noch weit davon entfernt ist, ein gerechter Staat zu sein, vor allem wenn es um das Recht der Kinder auf beide Eltern geht.

Trotz aller Reformbemühungen, zuletzt der FGG-Reform vom 1. September dieses Jahres, verläuft noch immer in der deutschen Familienrechtslandschaft eine Mauer zwischen jenen Eltern, die nach Trennung und Scheidung weiter mit ihren Kindern zusammenleben und für sie sorgen dürfen, und den anderen, von ihren Kindern ausgegrenzten, „entsorgten“ Eltern. Bei genauerem Hinsehen erkennt man, dass sich diese Mauer quer durch die Geschlechter zieht: Sowohl Väter als auch Mütter befinden sich auf beiden Seiten – als Gewinner oder Verlierer in einem oft jahrelangen, zermürbenden Rechtsstreit um ihre Kinder. Argumentiert wird mit dem sogenannten Kindeswohl nach dem Motto „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“ In Wahrheit wurde diese künstliche Mauer ohne Rücksicht auf das natürliche Recht aller Kinder auf beide Eltern errichtet und verläuft mitten durch die Kinderherzen. Die Kinder, die in einer familiären Zonengrenze aufwachsen, können ihre Identität, die durch beide Eltern geprägt ist, nicht frei entfalten und entwickeln vielfach schwere Bindungsstörungen – mit nachhaltigen Konsequenzen für ihr Erwachsenenleben.

Im Zentrum unserer heutigen Kundgebung stehen die noch viel zu wenig berücksichtigten gesundheitlichen Folgen von Trennung und Scheidung für ausgegrenzte, entsorgte Eltern und ihre Kinder. Wir wollen aufzeigen, welche irreparablen Schäden für die Betroffenen und unsere Gesellschaft entstehen, wenn die verantwortlichen Institutionen mauern, anstatt Kindern zu ihrem Recht auf beide Eltern zu verhelfen.

Der Bundesverein Väteraufbruch für Kinder setzt sich seit nunmehr 21 Jahren für die Mauerdemontage im deutschen Familienrecht ein. Wir freuen uns über jeden Stein, den wir bisher schon mit ins Rollen gebracht haben. Vor wenigen Tagen, am 3. Dezember, ist ein weiterer dicker Mauerbrocken ins Wanken geraten: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das Sorgerecht unverheirateter Väter in Deutschland gestärkt, indem er einem Vater aus Köln Recht gab, der seit acht Jahren vergeblich um das gemeinsame Sorgerecht für seine Tochter kämpft. Der Gerichtshof entschied, dass gemäß Artikel 8 (jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens) und Artikel 14 (kein Mensch darf wegen seines Geschlechtes diskriminiert werden) der Europäischen Menschenrechtskonvention auch einem unverheirateten Vater das gemeinsame Sorgerecht für sein Kind zusteht, wenn dies dem Kindeswohl entspricht, unabhängig davon ob die Mutter damit einverstanden ist oder nicht. Jedes Kind hat das Recht auf Umsorgtwerden durch beide Eltern! In der Fragebogenaktion Wahlcheck Väterpolitik.de  unseres Vereins vor der Bundestagswahl wurde den Kandidaten unter anderem die Frage gestellt, ob in Deutschland ein automatisches Sorgerecht gelten solle. 75 Prozent der Politiker haben "ja" angekreuzt. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen in Deutschland, allen voran unsere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und unsere neue Familienministerin Kristina Köhler, sich um eine zügige Umsetzung des bahnbrechenden Urteils aus Straßburg im deutschen Familienrecht kümmern, damit die Diskriminierung unehelicher Väter in Deutschland endlich der Vergangenheit angehört.

Im Gegensatz zu reinen Frauen- oder Männerorganisationen engagieren sich im Verein Väteraufbruch für Kinder Männer und Frauen solidarisch für die Rechte der Kinder. Wir tragen die noch bestehenden Restmauern zwischen den Geschlechtern ab, indem wir zu einem neuen Rollenverständnis von Männern und Frauen aufbrechen. Immer mehr Frauen finden den Weg in unseren Verein – von ihren Kindern ausgegrenzte, entsorgte Mütter, aber auch betroffene Großmütter und mitbetroffene neue Partnerinnen. Die noch immer, trotz Familienrechtsreform, in vielen Fällen praktizierte Un-Rechtssprechung „zum Wohle des Kindes“ ist nämlich weniger ein geschlechtsspezifisches als vielmehr ein systembedingtes Problem. Derjenige Elternteil, der nach einer Trennung und Scheidung sein Kind bei sich behält (das sind mehrheitlich, aber nicht nur Mütter), sitzt emotional, finanziell und rechtlich am längeren Hebel und erhält außerdem als Alleinerziehende/r umfangreiche Beratung und Unterstützung durch die staatlichen Institutionen. Wer dagegen sein Kind nicht mehr regelmäßig oder gar nicht mehr bei sich hat (das sind mehrheitlich, aber nicht nur Väter), zieht emotional, finanziell und rechtlich den Kürzeren und wird von den staatlichen Institutionen in seiner Einsamkeit und Ohnmacht allein gelassen. Die letztere Gruppe der betroffenen Männer und Frauen findet bei uns Rat und Hilfe. Der Väteraufbruch für Kinder hat mit seinem Beratungsangebot eine gesellschaftliche Verantwortung und eine Vorreiterrolle übernommen, leider bisher ohne staatliche Unterstützung. Wir hoffen, dass sich das in der neuen Legislaturperiode ändern wird. Der neue Koalitionsvertrag sieht eine stärkere Zusammenarbeit mit Väterorganisationen vor. Wir werden die Verantwortlichen beim Wort nehmen!

Ich fasse zusammen: Eine Politik, die sich verstärkt für Kinderrechte und Kinderschutz einsetzen und Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft umsetzen will, sollte sich vorrangig um die Beseitigung der noch stehenden Mauerreste in der deutschen Familienrechtslandschaft kümmern und eine Familienpolitik mit Müttern und Vätern machen! Wir Männer und Frauen im Verein Väteraufbruch für Kinder werden mit vereinten Kräften weiterhin zur Mauerdemontage beitragen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Franzjörg Krieg
Redebeitrag 2

An dieser Stelle wollte ich bis vor wenigen Tagen das Schicksal eines Vaters schildern, dessen Frau es nach der Trennung ernsthaft schaffte, vom Verdienst ihres Mannes in Höhe von fast 6000 Euro so viel für sich zu sichern, dass dem betrogenen Vater keine 250 Euro monatlich mehr blieben. Und das als Urteil des Familiengerichtes im Namen des Volkes.
Erst das OLG setzte dieser bitteren Posse ein Ende.
Die massiven und aufgedeckten Prozessbetrügereien dieser Mutter sollten unter den Tisch fallen, weil man da (Zitat) „nicht so pingelig sein dürfte“.

Inzwischen zeigt sich aber, dass einige zufällige Entwicklungen die Möglichkeit eröffneten, eine realistischere Linie ins Verfahren einführen zu können.

Ich habe den Beitrag in diesem laufenden Verfahren deshalb wieder aus dieser KUNDGEBUNG heraus genommen. Sollte sich dieser vorauseilende Gehorsam nicht als berechtigt erweisen, darf ich diesen Beitrag für das nächste Jahr hier schon einmal ankündigen.


Ich schildere dafür das Schicksal von Stefan.
Er ist Diplom-Ingenieur und hat seine Trennungsvater-Vita mit einem Zitat von Mahatma Gandhi überschrieben:

"Armut ist die schrecklichste Form von Gewalt"

Alle Namen sind anonymisiert

1990 lernt Stefan Renate in Horb kennen. Im November 1991 kommt seine älteste Tochter nicht ehelich zur Welt. Stefan zieht zu Renate. Sie hat aus 1. Ehe schon 2 Töchter. Renate möchte, dass Stefan sie heiratet. Als Stefan ihr mitteilt, dass er sie nicht heiraten möchte, muss er ausziehen.
Damit ist diese Beziehung zur ersten Frau, die er zur Mutter des ersten seiner Kinder machte, auch schon beendet.

Sommer 1994: Stefan besucht mit Freunden das „Fest“ in der Günther-Klotz-Anlage hier in Karlsruhe. Zufällig trifft er dort die Ex-Freundin eines früheren Studienkollegen wieder: Frau Ecker. Sie treffen sich öfter und wird bald mit dem ältesten Sohn schwanger. Sie beschließen im Mai 1995 zu heiraten. Die angehende Mutter weigert sich von Anfang an kategorisch, nach Horb zu ziehen, wo Stefan eine gute Arbeitsstelle als Entwicklungsingenieur hat. Er kündigt seinen sicheren Arbeitsplatz und zieht arbeitslos nach Graben-Neudorf, um bei seiner Familie sein zu können. Frau Ecker sagt ihm zwar dauernd, dass sie sich auch vorstellen könne, anderswo zu leben. Jahre später muss er sich aber eingestehen, dass sie das nie ernsthaft in Betracht zog. Sie ziehen vorerst in die Dachgeschosswohnung ihrer Eltern. Aus heutiger Sicht betrachtet war dies ein schwerer Fehler. Stefan hätte damals die Möglichkeit gehabt, ein älteres Haus zu kaufen und nach und nach zu renovieren. Er tat es nicht, weil Frau Ecker ihm davon abriet. Heute weiß Stefan, dass sie seine Pläne von einem Eigenheim damals bewusst blockiert hatte.

27. Mai 1995: Sie heiraten. Die Hochzeit wird fast ausschließlich von Stefan und seinen Eltern finanziert. Frau Ecker bringt keine Mitgift mit in die Ehe. Zum Zeitpunkt der Eheschließung beläuft sich sein Barvermögen (3 Bausparverträge und Sparbuchgut-haben) auf 24.715,31 €. Frau Ecker hat keinerlei Barvermögen. Frau Ecker ist geschieden und hat schon einen Sohn aus erster Ehe. Stefan möchte keine getrennte Kontoführung und deshalb wird ein gemeinsames Giro-Konto vereinbart. Frau Ecker richtet sich entgegen der Abmachung ein eigenes privates Konto ein, auf das sie laufend das Bundeserziehungsgeld (BEG) und das Landeserziehungsgeld (LEG) transferiert. Später wird Stefan klar, dass sie diese Gelder nicht als Familienkapital ansieht, sondern als ihr eigenes Kapital betrachtet, während alle Ersparnisse und das Einkommen von Stefan Familienkapital sind.

Juli 1995: Sein ältester Sohn kommt zur Welt. Juni 1997: Seine 2. Tochter kommt zur Welt. Juli 1999: Sein 2. Sohn wird geboren und Dezember 2001 erblickt seine 3. Tochter das Licht der Welt.

September 2000: Wegen der Kinder zieht die Familie in ein anderes Miethaus in derselben Straße. Zu dieser Zeit hat Stefan eine sehr gute Arbeitsstelle in Straubenhardt. Der Versuch, ein Haus in Straubenhardt zu kaufen, wird ebenfalls vereitelt. Weil Stefan nicht täglich 48 km (eine Strecke) auf der Autobahn zur Arbeit fahren will, nimmt er eine auf 3 Jahre befristete Stelle im Forschungszentrum Karlsruhe an. Er verdient dort ebenfalls sehr gut. Verschiedene Häuser in Graben-Neudorf werden besichtigt und ausgeschlagen, weil Frau Ecker den Kauf verhindert.

November 2001: Mittlerweile weiß Stefan, dass Frau Ecker kein gemeinsames Haus mit ihm erwerben möchte. Er möchte sein Geld (3 zugeteilte Bausparverträge) aber sinnvoll anlegen und entschließt sich zum Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage. Die Beraterin, die ein Darlehen bei der Sparkasse Karlsruhe bewilligt, rät ihm aber, dass er die Wohnung auch zusammen mit seiner Frau kaufen könne. Stefan fragt Frau Ecker, ob sie sich am Kauf der Eigentumswohnung beteiligen möchte. Das war der nächste Fehler: Das Darlehen lief auf seinen Namen und Frau Ecker ist nur als Bürge eingetragen. Stefan hätte diese Eigentumswohnung alleine kaufen können (Sein Barvermögen beläuft sich beim Kauf der Eigentumswohnung auf 32.619,91 €, Frau Ecker kommt auf ein Barvermögen (ihr eigenes privates Konto, das sie sich vom Familieneinkommen privat abzweigte -  BEG und LEG) von 10.225,84 €). Tatsächlich wurde der Zugewinn in Höhe von 7904,60 € (Zuwachs seiner BSVs) gegen 10.225,84 € von ihrem Privat-Konto nie ausgeglichen. Den tatsächlichen Kontostand ihres Privatkontos hat Frau Ecker ihm nie mitgeteilt. Er weiß also bis heute nicht, was sie sonst noch alles vom Familiengeld abgezweigt hat. Die Lasten der Eigentumswohnung werden zukünftig fast ausschließlich von Stefan getragen.

Frühjahr 2002: Es gibt ständig Streit. Ständig droht Frau Ecker ihren Auszug an, um ihn unter Druck zu setzen. Und Stefan ist zu blauäugig, um zu erkennen, dass ihre Androhungen nur Provokationen sind. Der Sommerurlaub wird getrennt geplant. Jetzt geht alles Schlag auf Schlag. Vielleicht waren die Drohungen auch Teil ihres Planes, den sie sich unbewusst schon zurechtgelegt hat:

4. Oktober 2002, am Geburtstag Ihrer Schwester eskaliert ein dummer Streit so sehr, dass sie sich mit einer Rasierklinge den linken Unterarm aufschlitzt. Stefan ist darüber schockiert. Sie geht zum Hausarzt, lässt sich nähen, geht anschließend auf den Geburtstag und tut so, als ob nichts geschehen wäre. Stefan bittet um ein Gespräch mit seinen Schwiegereltern. Eigentlich wollte er seine Schwiegereltern dazu bringen, dass sie mit Frau Ecker über den Vorfall reden sollten. Aber ihre Reaktion ist eine andere: Als er den Satz sagt: “Ich will, dass solche Dinge in meinem Haus nicht mehr passieren!“ reagiert sein Schwiegervater ungewöhnlich und sagt: „Dies ist doch gar nicht dein Haus.“ Darüber redet Stefan mit Frau Ecker. Frau Ecker provoziert weiter: „Meine Eltern haben recht, dies ist doch gar nicht Dein Haus. Wir wohnen hier nur in Miete.“ Stefan ist sehr verärgert und sagt: „Wenn dies nicht mein Haus ist, dann kann ich ja ausziehen.“ Frau Ecker meint nur: „Wenn du ausziehst, dann ziehe bitte morgen aus und nicht erst in 4 Monaten.“
Am anderen Tag, dem 1. November 2002 zieht Stefan aus. Und das ist der letzte, alles entscheidende Fehler: Frau Ecker hat Stefan mit ihrem Verhalten zum Auszug gebracht. Jetzt gibt sie ihm keine Chance mehr. Fairness wird zum Fremdwort. Nach 4 Tagen bekommt Stefan einen Horror: Er bittet sie darum, wieder einziehen zu dürfen. Sie sagt: „Dies ist jetzt mein Haus“. Dieser Satz klingt für ihn wie Hohn. Sie bittet um einen Monat Bedenkzeit. Sie weiß aber längst, dass sie ihn nicht wieder einziehen lassen wird.
Jetzt muss nur noch der Kindesunterhalt mit Unterhaltstiteln gesichert werden. Ein Monat später, am 4. Dezember 2002 fordert Sie ihn auf, beim Jugendamt die Unterhaltstitel zu unterschreiben.
Im Juli 2003 endet sein Arbeitsvertrag. Stefan zieht nach Schwäbisch Gmünd, wo auch seine Eltern wohnen. Er bezieht dort eine günstigere Sozialwohnung. Er beginnt im September 2004 eine Ausbildung zum Berufsschullehrer, die er aber im Frühjahr abbricht, weil er die inzwischen eingereichte Scheidung (28. April 2004) nicht verkraftet.
Stefan schließt im September 2005 eine Ausbildung zum Fachlehrer für musisch-technische Fächer an, die er im November 2007 beendet.

Im September 2005 werden Kindesunterhalt und Umgang gerichtlich geregelt. Seine geschiedene Frau betreibt den Verkauf der Eigentumswohnung. Mit Erfolg und Verlust.
Ende Oktober 2005/Anfang November 2005 wird die Eigentumswohnung mit mindestens 15.000 € unter Wert verkauft: Verkaufspreis 75.000 €.
Beim Verkauf der Wohnung sehen die Tilgungsquoten so aus: 41.356 € wurde von Stefan getilgt, 18.812 € wurde von Frau Ecker getilgt. Nach Abzug der Restdarlehensschulden ergibt sich ein Gewinn aus dem Verkauf der Eigentumswohnung von 44.074,64 €. Jeder erhält somit 22.037,32 €.
Mit Sicherungshypotheken wird vom Jugendamt Bruchsal (Herr Franke und Rechtspfleger Fucker) der Kindesunterhalt seiner 4 Kinder aus Graben-Neudorf gesichert: 12.579,94 €. Seine älteste Tochter erhält 4.327,32 € an Unterhaltsrückständen.

Anfang November 2005: Frau Ecker erhält 22.037,32 € + 12.579,94 € =34.617,26 € aus dem Verkauf der Wohnung. Dieses Vermögen steht ihr als allein erziehender Mutter zu. Dieses Vermögen wird auch nicht herangezogen, um ihre noch bestehenden Bafög-Schulden zu begleichen. Allein erziehende Mütter lassen sich ihre Bafög-Schulden auf die Erziehung anrechnen. Zufälligerweise macht sie noch eine Erbschaft und ist nun in der Lage, sich ihr jetziges Haus im Wert von 150.000 € zu kaufen. Obwohl sie zu dieser Zeit Hausbesitzerin wird, erhält sie von der Agentur für Arbeit ALG II bewilligt. Die Agentur für Arbeit gesteht ihr ein Vermögen von 34.617,26 € + Erbschaft trotz den Bestimmungen nach SGB II zu. Während Frau Ecker doch ein beträchtliches Vermögen besitzen darf, wird der Antrag von Stefan auf eigenes Vermögen von Jugendamt und Familiengericht abgewiesen. Der ihm verbleibende Betrag von 6.252,62 € wird laut Gerichtsbeschluss solange als Kindesunterhalt verrechnet, bis er aufgebraucht ist.

Heute wohnt Frau Ecker in ihrem 150.000 € teuren, eigenen Haus und lässt sich ihre Darlehensschulden vom Staat bezahlen (Kostendeckungszusage vom Sozialamt und Kindergeld und Kindesunterhalt nach UVG vom Land Baden-Württemberg). Sie ist ALG II Empfängerin und hat einen 400 € Mini-Job.

So wird in Deutschland eine alleinerziehende Mutter mit ALG II und 400 € Mini-Job zur Hauseigentümerin und der Scheidungsvater muss Privatinsolvenz anmelden und ist derzeit obdachlos in einer Notunterkunft untergebracht.

Der durch Heirat, Vaterschaft und Trennung verarmte Vater von fünf Kindern – vier davon aus der Ehe mit Frau Ecker – ist inzwischen uninteressant geworden. Umgang der Kinder mit ihm ist eher lästig, weil er nicht mehr in der Lage ist, zu alimentieren.
Väter, die nicht zahlen können, sind in Deutschland nichts mehr wert. Sowohl die meisten Mütter als auch der Staat wollen nämlich nur ihr Bestes: Ihr Geld!


Mahatma Gandhi sagt: Armut ist die schrecklichste Form von Gewalt.“

Hinzu kommt in diesem Fall, dass Stefan alle Möglichkeit genommen wird, seinen Kindern einen Rahmen bieten zu können. Das für die Kinder aufgewendete Steuergeld wird allein an die Mutter ausgezahlt, die sich damit zur Hausbesitzerin machen darf. Der Vater verarmt.

Kindesentzug ist eine weitere Form von Gewalt und mindestens so schrecklich wie Armut!


Die zur Zeit aktiven Auswirkungen auf das Leben von Stefan und seiner Kinder:

Das derzeit gültige, von Jugendamt und Familiengericht angewandte, deutsche Recht besagt:
Dem Scheidungsvater können die Kinder trotz gemeinsamem Sorgerecht nicht zugeordnet werden, wenn er die entsprechenden Wohnverhältnisse nicht vorweisen kann.
Gleichzeitig sorgen Jugendamt und Familiengericht aber auch dafür, die Wohnverhältnisse einer alleinerziehenden Scheidungsmutter, die von ALG II und einem 400 € Job lebt, derart zu begünstigen, dass sie zur Hausbesitzerin eines 150.000 € teuren Hauses wird.
Vom Sozialamt erhält sie zum ersten eine Kostendeckungszusage, zweitens duldet die Agentur für Arbeit ihren Sozialleistungsbetrug, weil sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs ein Vermögen haben durfte, das die Grenzen an Privatbesitz gemäß SGB II weit überschritten hatte, und drittens erhält sie eine Souveränität über Kindergeld und Kindesunterhalt, die sie in die Lage versetzt, die Schulden für ihr Hauseigentum abzahlen zu können.

Die Begünstigung durch die Agentur für Arbeit geht noch weiter: Durch die Zuordnung der Kinder darf die Hauseigentümerin nicht nur ALG II + 400 € behalten, die allgemeine Sprachregelung ist: Die Scheidungsmutter ist hilfebedürftig im Sinne des SGB und sie darf ALG II und 400 € behalten, weil sie ja schließlich für die Kinder sorgt. Tatsächlich ist dieses Geld gemäß SGB II nur zur Sicherung ihres eigenen notwendigen Eigenbedarfs bestimmt. Trotzdem beteuert die Scheidungsmutter: Die Tilgung der Schuldenlast liege in ihrer alleinigen Verantwortung. Sie bestreitet also ihren eigenen Unterhalt, und die Tilgung der Schulden aus ALG II plus 400 € Minijob. Bemerkenswert.

Der Scheidungsvater, der unter dem Druck der Kindesunterhaltspflicht Privatinsolvenz anmelden musste und inzwischen obdachlos ist, arbeitet in Teilzeit und wird in den Monaten, in denen er Überstunden macht, um mehr ausgezahlt zu bekommen, vom Sozialamt angehalten, die Gebühren für seine Notunterkunft selbst aufzubringen. Dass ihm keines seiner Kinder zugeordnet wird, gereicht ihm ein weiteres mal zum Nachteil. Er macht die Erfahrung, dass ein durchschnittliches Einkommen von 500 €/Monat gerade ausreicht, um seinen notwendigen Eigenbedarf decken zu können.
Weil der Scheidungsvater mehr Umgang mit seinen Kindern haben möchte, beantragt er bei der Gemeinde Graben-Neudorf eine Sozialwohnung, die auch ihm die Möglichkeit eröffnen sollte, als alleinerziehender Vater seiner Erziehungspflicht nachkommen zu können.
Die Gemeinde Graben-Neudorf lehnt sein Ersuchen ab, mit der Begründung: Es gibt in Graben-Neudorf keine Sozialwohnungen, sondern nur gemeinde-eigene Wohnungen. Weil seine Kinder nicht ihm zugeordnet sind, habe er aber keinen Anspruch auf eine Notunterkunft der Gemeinde.
Der Bürgermeister sagt ihm: Es gibt eine Wohnung, diese müsse aber für Notfälle frei bleiben. Ein obdachloser Scheidungsvater ist kein Notfall. Herr Degen vom Ordnungsamt und Frau Mechler: Gemeinde-eigene Wohnungen werden in der Regel nur an Frauen vermittelt.
Der Scheidungsvater geht zum katholischen Priester und bittet notfalls um Kirchenasyl. Der Priester antwortet, dass er ihm kein Kirchenasyl gewähren könne und dass er ihn notfalls aus der Kirche weisen müsse. Die Priester brauche die Kirche, um Gottesdienst zu feiern. 


Verletzung von Kinderrechten

Die Verletzung von Kinderrechten ist ein Verbrechen, weil sich die Kinder nicht wehren können. Kinder werden oft manipuliert, programmiert und konditioniert, ohne die geringste Chance zur Gegenwehr. Sie durchschauen diese Programmierung ihrer eigenen Person noch nicht. Der Schutz des Staates und der Gemeinschaft greift in vielen Fällen nicht! Das "Wohl des Kindes" wird in vielen Fällen zur Farce. Mit dieser Formel werden oft die Straftaten der VerbrecherInnen noch gedeckt.


Wir fordern:

Brecht die alten Klischees auf:

  • Die Rollenverteilungslüge: "Das Kind gehört zur Mutter."
  • Die Gewaltlüge: "Väter sind Täter."
  • Die Unterhaltslüge: „Väter sind Unterhaltsverweigerer“.

Entziehung Minderjähriger ist ein Gewalt-Verbrechen und macht Kinder und Eltern krank!


Auch in Fragen des Unterhalts und der staatlichen Förderung sind Väter mit Müttern gleich zu stellende Elternteile

Tracey Kronewitter
Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer

Mein Name ist Tracey Kronewitter. Ich bin Sprecherin des Väteraufbruch für Kinder, Kreisgruppe Esslingen am Neckar.

Aus der Rede von Bundesvorstand Angela Hoffmeyer möchte ich einige Punkte aufgreifen und weiterentwickeln.

Es gibt noch viele Stellen im deutschen Familienrecht, an denen im Kleinen wie im Großen Nachbesserungsbedarf besteht.

Menschenrechtsverletzungen in Familienrechtsverfahren gehen uns alle an!
Denn wer bereits eine hochstrittige Trennung oder Scheidung selbst oder im engeren Freundes- oder Familienkreis miterleben musste, kann wahrscheinlich darüber berichten, welche immense Tragweite plötzlich einfache Vorkommnisse oder Belanglosigkeiten erhalten können.

Frei erfundene Missbrauchsvorwürfe jeder Art sind nach unserer Erfahrung in Familienrechtsverfahren keine Seltenheit. Gelegentlich werden diese Vorwürfe massiv als Druckmittel eingesetzt.
Ohne Unterstützung der zu unrecht Verdächtigten, führt dies unweigerlich zum Bruch ehemals liebevoller Eltern-Kind-Bindungen und nicht selten zu nachhaltigen sozialen und gesundheitlichen Schädigungen der Betroffenen.
Leider erfolgt eine Rehabilitation äußerst selten. Die Menschenrechte bleiben zumeist auf der Strecke.

Im Zuge der Globalisierung werden Kinder zunehmend - ohne Rücksprache und Zustimmung des anderen Elternteils - ins Ausland verbracht. Diese Kindesentführungen werden unzureichend von den staatlichen Stellen verhindert oder strafrechtlich im Drittland verfolgt.

Die Menschenrechte? - Stellenweise fällt der lapidare Kommentar: »Ein tragischer Einzelfall«.

Betrachten wir Großeltern und weitere, unseren Kindern liebgewordene Bezugspersonen - so sehen wir, dass häufig durch gezielte Psychologisierung, Kriminalisierung und Ausgrenzung tiefe Wunden bei diesen, für unsere Kinder so wichtigen Menschen, gerissen werden.
In ihrem Versuch, sich für den Erhalt der Bindungen zu den geliebten Kindern einzusetzen, werden sie von staatlichen Stellen und Gerichtsbarkeiten ohne Hoffnung auf Erfolg ausgebremst.
Diese Fälle gehen nicht in Statistiken ein. Die Dunkelziffer ist hoch.

(Und) die Menschenrechte? - Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit wird in solchen Situationen tief und langwirkend erschüttert.

Für ausgegrenzte Eltern ist neben kostenintensiver psychologischer Betreuung oft der Verlust des Arbeitsplatzes, des Vermögens und der gesellschaftlichen Stellung ebenso Realität wie das hohe Risiko eines Absturzes hinein in HARZ IV oder gar in die Obdachlosigkeit.
Guter Rat ist gerade auch in Familienrechtsverfahren fast immer sehr teuer. Scheidungen und Trennungen sind ein finanziell sehr interessanter Markt. Der Begriff Scheidungsindustrie spricht hier Bände.
Doch der wirtschaftliche Aspekt wird von den Verfahrensbeteiligten (viel) zu wenig berücksichtigt. Dabei sind die Folgen einer Trennung oder Scheidung alarmierend.
Es sollte in unserer Gesellschaft lukrativer sein, Paaren und Familien zu helfen, besser miteinander auszukommen, um die Familie als kleinste Einheit unseres Staates zu stärken – statt Dritten die Möglichkeit zu bieten, aus dem Schicksal oder dem Streit der Familien finanziellen Gewinn zu erzielen.

Außergerichtliche Mediation und Beratung sind hierbei unerlässlich.

Unter dem finanziellen Aspekt sollten zukünftig verstärkt auch Adoptionsverfahren kritisch beleuchtet werden. Besonders bei Stiefkindadoptionen besteht dringend Änderungsbedarf - wird hier doch vieles anhand der Wirtschaftlichkeit entschieden. Aber auch die Regelungen zur anonymen Adoption sollten unter Beachtung kritischer Augen neu durchgesehen werden.

Anstrengungen, sogenannten allein erziehenden Eltern den nötigen Rückhalt in der Gesellschaft zu geben, dürfen nicht dahin gehen, diese Lebensform als Ideal zu stilisieren - sondern sollten zu Gunsten von Bindungen der Kinder zu beiden Eltern unternommen werden.
Dreh- und Angelpunkt ist hier das Wechselmodell. Dieses sollte grundsätzlich in Familienverfahren gelten und nur wenn sichtbar keine dauerhafte Optimallösung für das Kind vorliegt, abgeändert werden dürfen.
Gerade das Wechselmodell als Grundbaustein in unserem Familienrecht wäre auch für Krankenkassen und Sozialträger eine kostenschonende Position in ihren Bilanzen.

Für die Familien bedeutet eine solche demokratische Gleichberechtigung der Beteiligten auch nach einer Trennung oder Scheidung die Würdigung des Grundgesetzes und der Menschenrechte.

Allen Kindern beide Eltern!

Nur so können unsere Kinder gesund und gestärkt heranwachsen. Das Wechselmodell als Grundbaustein unseres Familienrechts – das wäre gelebtes Menschenrecht!

Vielen Dank
Franzjörg Krieg
Redebeitrag 3

VOIGT, Klaus   Kindesentführung:  Angelina Hauerstein

Klaus ist nicht-ehelicher Vater.
Sein Fall war auch schon Thema der KUNDGEBUNG im letzten Jahr.
Seine Tochter Angelina wurde am 27.02.2004 geboren. Bis zur Trennung im Juni 2005 war Klaus die Hauptbezugsperson seiner Tochter. Bis zum Verschwinden hatten Klaus und Angelina, trotz aller Steine, die uns in den Weg gelegt wurden, ein sehr inniges Verhältnis. Dies kann auch von vielen unparteiischen Zeugen bestätigt werden.

Bereits seit Januar 2007 hatte Klaus große Schwierigkeiten, sein Umgangsrecht wahrzunehmen und hat daraufhin auch das Jugendamt eingeschaltet. Dort ist die Vermittlung gescheitert, weil die Mutter zu keinen gemeinsamen Gesprächen bereit war. Das Jugendamt sah keinerlei Gründe, sein Umgangsrecht einzuschränken und hat deshalb auch empfohlen, das Familiengericht einzuschalten, um dort eine Regelung durchzusetzen. Die Anhörung dort erfolgte im Juni 2007. In der Zwischenzeit hatte Klaus keinerlei Möglichkeiten, den Umgang wahrzunehmen!
Vom Familiengericht erfolgte aber keine gerichtliche Umgangregelung, da seine ehemalige Lebensgefährtin dort auf einmal Bereitschaft signalisierte, in Zusammenarbeit mit einer Erziehungsberatungsstelle eine Regelung anzustreben. Somit wurde nur angeordnet, dass er seine Tochter vorläufig und ab sofort alle 14 Tage samstags von 10-18 Uhr sehen durfte. Dies sollte aber nur als Übergangslösung dienen, bis mit der Erziehungsberatung eine einvernehmliche Lösung gefunden würde.

Klaus nahm unverzüglich mit der Erziehungsberatung Kontakt auf und bat um eine möglichst rasche Hilfe und Terminvereinbarung. Die Erziehungsberatungsstelle der Evangelischen Jugendhilfe in Öhringen versuchte daraufhin über Monate vergeblich, mit der Mutter seiner Tochter einen Termin zu vereinbaren. Es fand also keine Mediation statt, obwohl man dies ja gegenüber dem Familiengericht zugesagt hatte! Zwischenzeitlich wurden auch die als "Übergangslösung" angeordneten Umgangstermine des öfteren nicht mehr eingehalten. Klaus war nicht mehr bereit, dies länger hinzunehmen und teilte der Gegenseite mit, dass er erneut Klage vor dem Familiengericht einreichen würde, wenn man nicht endlich bereit sei, mit der Erziehungsberatung zusammen zu arbeiten.

Als Reaktion darauf erreichte ihn eine Klage der Gegenseite, in der man auf einmal Forderungen auf Unterhalt stellte, die über die zuvor getroffene Regelung hinaus gingen. Im Januar 2008 fand dann in dieser Angelegenheit eine Verhandlung statt. Die Forderungen der Kindesmutter waren aber von dieser durch nichts belegbar. Trotzdem stimmte Klaus zum Wohle seiner Tochter einer einvernehmlichen Lösung zu und erkannte 50% der Forderungen an. Sein Anwalt nutzte diese Gelegenheit, vor Gericht darauf hinzuweisen, dass sich die Kindesmutter bislang nicht an die Vereinbarung einer Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatungsstelle gehalten hat und nach wie vor der Umgang nur in der vor einem halben Jahr vom Gericht angeordneten vorläufigen Art und Weise abspielen würde. Daraufhin machte der Richter der Mutter klar, dass sie mit dieser Stelle zusammenarbeiten müsse und ansonsten mit Konsequenzen zu rechne habe, falls der Fall wieder vor Gericht landen würde.

Auch diese Aufforderung des Richters bewirkte nichts. Erneut versuchte die Erziehungsberatungsstelle vergeblich, einen Kontakt mit der Kindesmutter zustande zu bringen. Allerdings gestand man Klaus "freiwillig" zu, seine Tochter ab Februar 2008 länger sehen zu dürfen, inklusive einer Übernachtung, von samstags 10 Uhr bis sonntags 15 Uhr. Diese Regelung funktionierte allerdings auch wieder nur sehr leidlich und es fielen ständig Termine aus, ohne dass man Ersatztermine einräumte. Klaus hielt ständig Kontakt mit der Erziehungsberatung und dem Jugendamt und hielt diese Stellen über die Geschehnisse auf dem Laufenden. Ihm wurde von beiden Stellen angeraten, erneut das Gericht einzuschalten und auf eine Regelung zu klagen! Dies kündigte er der Gegenseite auch an, nachdem ihm der an Ostern 2008 vereinbarte Umgang erneut kurzfristig abgesagt wurde! Sein Anwalt verfasste daraufhin einen Brief mit der Aufforderung, endlich einer Lösung zuzustimmen. Der Vorschlag lautete: Umgang alle 14 Tage von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 17 Uhr, zusätzlich ein Nachmittag pro Woche. Die hohen Feiertage in regelmäßigem Wechsel und in Ferienzeiten jeweils die Hälfte der Ferienzeit. Sollte man der Regelung nicht zustimmen, würde erneut vor dem Familiengericht geklagt werden müssen.

Die Reaktion der Gegenseite erfolgte, indem man Klaus im Mai 2008 eine Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte androhte, weil man ein Foto von ihm und seiner Tochter im Internet gefunden hatte. Außerdem teilte man mit, dass man ja sehr wohl mit der Erziehungsberatung zusammen gearbeitet habe und eine Lösung ab Januar 2009 anstrebe, die in etwa dem entsprach, was sein Anwalt vorgeschlagen hatte. Da diese Darstellung absolut nicht den Tatsachen entsprach und mittlerweile auch Gerüchte zu vernehmen waren, dass die Familie (Mutter mit neuem Partner und Angelina) wohl einen Umzug plane, kontaktierte Klaus erneut das Jugendamt. Dort meinte man, dass man die Familie nicht an einem Umzug hindern könne, ermutigte aber dazu, möglichst rasch erneut eine Klage beim Amtsgericht einzureichen, um eine Umgangsregelung zu bekommen.

Im August 2008 reichte der Anwalt von Klaus erneut eine Klage beim Amtsgericht Öhringen ein.
Die Folge:
Am Wochenende des 8.-10. August habt er seine Tochter das letzte Mal gesehen. Der Mann seiner Ex teilte ihm dabei mit, dass der nächste Umgang 14 Tage später ausfallen müsse, weil sich die Familie angeblich vom 16.-30. August im Urlaub in der Türkei befinden würde. Man gab ihm eine schriftliche Bestätigung, dass der nächste Umgang mit seiner Tochter am Wochenende des 5.-7. September stattfinden würde.
Am 26. August traf vom Amtsgericht Öhringen die Ladung zum Termin am 10. Oktober ein. Das persönliche Erscheinen aller Beteiligten war unter Androhung eines Bußgeldes angeordnet.

Am 5. September wartete Klaus im Rahmen des nächsten schriftlich bestätigten Umgangstermines vergeblich auf seine Tochter. Eine telefonische Kontaktaufnahme war nicht möglich, da das Handy ausgeschaltet war. Er fuhr zum Wohnsitz der Familie, stand dort aber vor einem leeren Haus! Die Befragung der Nachbarschaft brachte kein Ergebnis. Niemandem wurde mitgeteilt, wohin sich die Familie begeben hatte.
Klaus informierte das Jugendamt und wurde von dort ans Amtsgericht verwiesen. Dort nahm man den Vorgang zu Protokoll. Sein Anwalt kontaktierte die Anwältin der Gegenseite, welche auch keine Auskünfte über den Verbleib der Familie geben konnte. Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt verlief ergebnislos. Es lag keine Abmeldung bei der Gemeinde vor. Klaus nahm Kontakt mit dem Vermieter seiner Ex auf. Dieser konnte auch nicht weiterhelfen, da er wegen rückständiger Mieten selbst nach der Familie sucht!
Am 12. September erstattete Klaus Strafanzeige wegen Kindesentzug. Bei der Verhandlung vor dem Familiengericht Öhringen am 10. Oktober wurde ihm das Gemeinsame Sorgerecht für seine Tochter Angelina zugesprochen, für sich gesehen ein absolut bemerkenswerter Vorgang.

Die eingeschalteten Behörden sind bislang allerdings weitgehend untätig. Die Ermittlungen laufen in einem viel zu geringen Umfang und es wurde noch immer kein Haftbefehl bzw. eine Internationale Ausschreibung erlassen, obwohl es Hinweise auf eine Verbringung der Tochter ins Ausland gibt. Gerüchte sprachen von einer Auswanderung der Familie nach Paraguay! Dann folgten Gerüchte, in denen von Spanien, Portugal, der Karibik und diversen anderen Ländern die Sprache war.

Seither wird Klaus von einer Stelle an die nächste verwiesen, ohne dass man ihm konkret weiterhelfen kann. Bei der Zentralen Behörde meinte man, dass man erst etwas tun könne, wenn ein Haftbefehl erlassen wird. Einen Antrag nach dem HKÜ könne er auch nur stellen, wenn er ein konkretes Land benennen könnte. Wie soll er aber jemals Kenntnis vom Aufenthalt der Familie erlangen, wenn die Ermittlungsbehörden praktisch untätig bleiben? In seiner Verzweiflung habt er sich auch an die Öffentlichkeit gewandt und es fand eine Berichterstattung in der lokalen Presse statt. Auch das Fernsehen hat bereits über seinen Fall berichtet. RTL hat am 13. Januar 2009 einen Bericht in Punkt12 ausgestrahlt.

Im Februar erreichte ihn dann eine Klageandrohung bezüglich seiner Homepage und der öffentlichen Suche nach seiner Tochter. Als Kläger wollten die neuen Schwiegereltern der Mutter auftreten, bevollmächtigt von dieser und ihrem Mann. Diesen Vorgang habt er dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, woraufhin „pro forma“ ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Kindesentzug gegen die Stiefgroßeltern eröffnet wurde.

Auskunftsersuchen seines Anwalts bei der gegnerischen Anwältin wurden von dieser zurückgewiesen. Dazu sei sie nicht bevollmächtigt. Die Ermittlungen der Behörden laufen weiter sehr schleppend und „unwillig“. Seit Juli 2009 hätten sich mehrere Möglichkeiten ergeben, den Gesuchten auf die Spur zu kommen, weil diese mit Verkaufsaktivitäten im Internet aufgefallen sind. Darüber wurden die Behörden informiert. Allerdings hat man die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft. Bis heute wird darauf verzichtet, beispielsweise die Telefonprotokolle der Großeltern, welche nachweislich mit den Gesuchten in Kontakt stehen, einzusehen. Es wurde darauf verzichtet, IP-Adressen bei der Betreiberplattform abzufragen! Wie schlampig ermittelt wird, zeigt auch ein ganz aktuelles Beispiel, wo Spuren in der Akte „übersehen“ wurden. Auf Kontoauszügen ist klar ersichtlich, dass Geld an ausländischen Automaten abgehoben wurde. Dass die Behörden dies nicht gesehen haben wollen, spricht wohl eine deutliche Sprache! Seinem Anwalt war es innerhalb weniger Minuten möglich, über Kontakte zur Bank die Standorte der Automaten in Erfahrung zu bringen und aufzuzeigen, wo die Behörden suchen könnten, wenn sie denn wollten!
Trotzdem sehen die Behörden keine Veranlassung, eine internationale Ausschreibung zu veranlassen. Die Gesuchten sind im Ausland, werden aber nur bundesweit gesucht.

Es gibt Anzeichen, dass den Gesuchten auf ihrer Flucht das Geld ausgeht. Einerseits die zweifelhaften Verkaufsaktivitäten im Internet - von mehreren Käufern wurden mittlerweile auch Betrugsanzeigen erstattet - zum anderen die Tatsache, dass Klaus im August eine Aufforderung erreicht hat, rückständigen Unterhalt zu zahlen.
Aus dem „Untergrund“ mahnen die Kindesentführer Unterhaltszahlungen an!

Die aktuellste Entwicklung und der Gipfel der Dreistigkeit:
Nachdem gegen die Gesuchten nun diverse Ermittlungen laufen, Strafanzeigen von verschiedenen Seiten erstattet wurden und Interpol eingeschaltet ist, beantragen diese nun über ihre Anwältin eine Abänderung des Sorgerechtsbeschluss vom Oktober 2008. Es wird gefordert, das alleinige Sorgerecht auf die Mutter zu übertragen, wegen der „Öffentlichen Hetzjagd“, die Klaus auf seiner Homepage betreiben würde. Außerdem sei die Berichterstattung über die Medien als Kindeswohl gefährdend anzusehen.
Dem setzte ich einen eigenen Antrag auf Übertragung der Alleinsorge/hilfsweise ABR entgegen. Das AG Öhringen hat beide Anträge abgewiesen, folgt aber der Auffassung der Gegenseite und hat nun vorgeschlagen, dass Klaus der Alleinsorge der Mutter zustimmen soll, sich einverstanden erklären soll damit, dass seine Tochter ihren Aufenthalt bei der Mutter hat, dass er sämtliche Inhalte aus dem Internet entfernen und auf weitere Zusammenarbeit mit den Medien verzichten soll!
Im Gegenzug soll sich die Mutter verpflichten, ihm den Aufenthalt zu benennen und vor Ort (wo auch immer auf der Welt das sein soll?) Umgang auf seine Kosten zu gewähren!


Das heißt, eine Kindesentführerin wird im Nachhinein vom deutschen Familiengericht legitimiert.
Der Vater muss die Entführung hinnehmen und hat allein die Kosten jedes Zusammentreffens mit seiner Tochter zu tragen – wo auch immer auf der Welt dies sein sollte.

Undenkbar, dass mit einer Mutter so umgegangen werden würde.
Undenkbar, dass ein kindesentführender Vater so bedient werden würde.

Dies ist nur ein weiteres Beispiel für die deutsche Rechtspraxis, im Kontext Elternschaft menschenrechtswidrig von einer klassengesellschaftlichen Struktur auszugehen:
Mütter sind Eltern erster Klasse
und
Väter sind nur Elternteile zweiter Klasse mit deutlich abgestuften Rechten und Kompetenzen.


Wir fordern:

  • Keine Klassenjustiz im deutschen Familienrecht
  • Väter und Mütter sind gleich berechtigte Eltern
  • Allen Kindern beide Eltern!




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