
Inhalt 2009: - Redebeiträge - Sonstiges |
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Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer
Mein Name ist Tracey Kronewitter. Ich bin Sprecherin des Väteraufbruch für Kinder, Kreisgruppe Esslingen am Neckar. Aus der Rede von Bundesvorstand Angela Hoffmeyer möchte ich einige Punkte aufgreifen und weiterentwickeln. Es gibt noch viele Stellen im deutschen Familienrecht, an denen im Kleinen wie im Großen Nachbesserungsbedarf besteht. Menschenrechtsverletzungen in Familienrechtsverfahren gehen uns alle an! Frei erfundene Missbrauchsvorwürfe jeder Art sind nach unserer Erfahrung in Familienrechtsverfahren keine Seltenheit. Gelegentlich werden diese Vorwürfe massiv als Druckmittel eingesetzt. Im Zuge der Globalisierung werden Kinder zunehmend - ohne Rücksprache und Zustimmung des anderen Elternteils - ins Ausland verbracht. Diese Kindesentführungen werden unzureichend von den staatlichen Stellen verhindert oder strafrechtlich im Drittland verfolgt. Die Menschenrechte? - Stellenweise fällt der lapidare Kommentar: »Ein tragischer Einzelfall«. Betrachten wir Großeltern und weitere, unseren Kindern liebgewordene Bezugspersonen - so sehen wir, dass häufig durch gezielte Psychologisierung, Kriminalisierung und Ausgrenzung tiefe Wunden bei diesen, für unsere Kinder so wichtigen Menschen, gerissen werden. (Und) die Menschenrechte? - Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit wird in solchen Situationen tief und langwirkend erschüttert. Für ausgegrenzte Eltern ist neben kostenintensiver psychologischer Betreuung oft der Verlust des Arbeitsplatzes, des Vermögens und der gesellschaftlichen Stellung ebenso Realität wie das hohe Risiko eines Absturzes hinein in HARZ IV oder gar in die Obdachlosigkeit. Außergerichtliche Mediation und Beratung sind hierbei unerlässlich. Unter dem finanziellen Aspekt sollten zukünftig verstärkt auch Adoptionsverfahren kritisch beleuchtet werden. Besonders bei Stiefkindadoptionen besteht dringend Änderungsbedarf - wird hier doch vieles anhand der Wirtschaftlichkeit entschieden. Aber auch die Regelungen zur anonymen Adoption sollten unter Beachtung kritischer Augen neu durchgesehen werden. Anstrengungen, sogenannten allein erziehenden Eltern den nötigen Rückhalt in der Gesellschaft zu geben, dürfen nicht dahin gehen, diese Lebensform als Ideal zu stilisieren - sondern sollten zu Gunsten von Bindungen der Kinder zu beiden Eltern unternommen werden. Für die Familien bedeutet eine solche demokratische Gleichberechtigung der Beteiligten auch nach einer Trennung oder Scheidung die Würdigung des Grundgesetzes und der Menschenrechte. Allen Kindern beide Eltern! Nur so können unsere Kinder gesund und gestärkt heranwachsen. Das Wechselmodell als Grundbaustein unseres Familienrechts – das wäre gelebtes Menschenrecht! Vielen Dank |
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Redebeitrag 3
VOIGT, Klaus Kindesentführung: Angelina Hauerstein Klaus ist nicht-ehelicher Vater. Bereits seit Januar 2007 hatte Klaus große Schwierigkeiten, sein Umgangsrecht wahrzunehmen und hat daraufhin auch das Jugendamt eingeschaltet. Dort ist die Vermittlung gescheitert, weil die Mutter zu keinen gemeinsamen Gesprächen bereit war. Das Jugendamt sah keinerlei Gründe, sein Umgangsrecht einzuschränken und hat deshalb auch empfohlen, das Familiengericht einzuschalten, um dort eine Regelung durchzusetzen. Die Anhörung dort erfolgte im Juni 2007. In der Zwischenzeit hatte Klaus keinerlei Möglichkeiten, den Umgang wahrzunehmen! Klaus nahm unverzüglich mit der Erziehungsberatung Kontakt auf und bat um eine möglichst rasche Hilfe und Terminvereinbarung. Die Erziehungsberatungsstelle der Evangelischen Jugendhilfe in Öhringen versuchte daraufhin über Monate vergeblich, mit der Mutter seiner Tochter einen Termin zu vereinbaren. Es fand also keine Mediation statt, obwohl man dies ja gegenüber dem Familiengericht zugesagt hatte! Zwischenzeitlich wurden auch die als "Übergangslösung" angeordneten Umgangstermine des öfteren nicht mehr eingehalten. Klaus war nicht mehr bereit, dies länger hinzunehmen und teilte der Gegenseite mit, dass er erneut Klage vor dem Familiengericht einreichen würde, wenn man nicht endlich bereit sei, mit der Erziehungsberatung zusammen zu arbeiten. Als Reaktion darauf erreichte ihn eine Klage der Gegenseite, in der man auf einmal Forderungen auf Unterhalt stellte, die über die zuvor getroffene Regelung hinaus gingen. Im Januar 2008 fand dann in dieser Angelegenheit eine Verhandlung statt. Die Forderungen der Kindesmutter waren aber von dieser durch nichts belegbar. Trotzdem stimmte Klaus zum Wohle seiner Tochter einer einvernehmlichen Lösung zu und erkannte 50% der Forderungen an. Sein Anwalt nutzte diese Gelegenheit, vor Gericht darauf hinzuweisen, dass sich die Kindesmutter bislang nicht an die Vereinbarung einer Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatungsstelle gehalten hat und nach wie vor der Umgang nur in der vor einem halben Jahr vom Gericht angeordneten vorläufigen Art und Weise abspielen würde. Daraufhin machte der Richter der Mutter klar, dass sie mit dieser Stelle zusammenarbeiten müsse und ansonsten mit Konsequenzen zu rechne habe, falls der Fall wieder vor Gericht landen würde. Auch diese Aufforderung des Richters bewirkte nichts. Erneut versuchte die Erziehungsberatungsstelle vergeblich, einen Kontakt mit der Kindesmutter zustande zu bringen. Allerdings gestand man Klaus "freiwillig" zu, seine Tochter ab Februar 2008 länger sehen zu dürfen, inklusive einer Übernachtung, von samstags 10 Uhr bis sonntags 15 Uhr. Diese Regelung funktionierte allerdings auch wieder nur sehr leidlich und es fielen ständig Termine aus, ohne dass man Ersatztermine einräumte. Klaus hielt ständig Kontakt mit der Erziehungsberatung und dem Jugendamt und hielt diese Stellen über die Geschehnisse auf dem Laufenden. Ihm wurde von beiden Stellen angeraten, erneut das Gericht einzuschalten und auf eine Regelung zu klagen! Dies kündigte er der Gegenseite auch an, nachdem ihm der an Ostern 2008 vereinbarte Umgang erneut kurzfristig abgesagt wurde! Sein Anwalt verfasste daraufhin einen Brief mit der Aufforderung, endlich einer Lösung zuzustimmen. Der Vorschlag lautete: Umgang alle 14 Tage von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 17 Uhr, zusätzlich ein Nachmittag pro Woche. Die hohen Feiertage in regelmäßigem Wechsel und in Ferienzeiten jeweils die Hälfte der Ferienzeit. Sollte man der Regelung nicht zustimmen, würde erneut vor dem Familiengericht geklagt werden müssen. Die Reaktion der Gegenseite erfolgte, indem man Klaus im Mai 2008 eine Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte androhte, weil man ein Foto von ihm und seiner Tochter im Internet gefunden hatte. Außerdem teilte man mit, dass man ja sehr wohl mit der Erziehungsberatung zusammen gearbeitet habe und eine Lösung ab Januar 2009 anstrebe, die in etwa dem entsprach, was sein Anwalt vorgeschlagen hatte. Da diese Darstellung absolut nicht den Tatsachen entsprach und mittlerweile auch Gerüchte zu vernehmen waren, dass die Familie (Mutter mit neuem Partner und Angelina) wohl einen Umzug plane, kontaktierte Klaus erneut das Jugendamt. Dort meinte man, dass man die Familie nicht an einem Umzug hindern könne, ermutigte aber dazu, möglichst rasch erneut eine Klage beim Amtsgericht einzureichen, um eine Umgangsregelung zu bekommen. Im August 2008 reichte der Anwalt von Klaus erneut eine Klage beim Amtsgericht Öhringen ein. Am 5. September wartete Klaus im Rahmen des nächsten schriftlich bestätigten Umgangstermines vergeblich auf seine Tochter. Eine telefonische Kontaktaufnahme war nicht möglich, da das Handy ausgeschaltet war. Er fuhr zum Wohnsitz der Familie, stand dort aber vor einem leeren Haus! Die Befragung der Nachbarschaft brachte kein Ergebnis. Niemandem wurde mitgeteilt, wohin sich die Familie begeben hatte. Die eingeschalteten Behörden sind bislang allerdings weitgehend untätig. Die Ermittlungen laufen in einem viel zu geringen Umfang und es wurde noch immer kein Haftbefehl bzw. eine Internationale Ausschreibung erlassen, obwohl es Hinweise auf eine Verbringung der Tochter ins Ausland gibt. Gerüchte sprachen von einer Auswanderung der Familie nach Paraguay! Dann folgten Gerüchte, in denen von Spanien, Portugal, der Karibik und diversen anderen Ländern die Sprache war. Seither wird Klaus von einer Stelle an die nächste verwiesen, ohne dass man ihm konkret weiterhelfen kann. Bei der Zentralen Behörde meinte man, dass man erst etwas tun könne, wenn ein Haftbefehl erlassen wird. Einen Antrag nach dem HKÜ könne er auch nur stellen, wenn er ein konkretes Land benennen könnte. Wie soll er aber jemals Kenntnis vom Aufenthalt der Familie erlangen, wenn die Ermittlungsbehörden praktisch untätig bleiben? In seiner Verzweiflung habt er sich auch an die Öffentlichkeit gewandt und es fand eine Berichterstattung in der lokalen Presse statt. Auch das Fernsehen hat bereits über seinen Fall berichtet. RTL hat am 13. Januar 2009 einen Bericht in Punkt12 ausgestrahlt. Im Februar erreichte ihn dann eine Klageandrohung bezüglich seiner Homepage und der öffentlichen Suche nach seiner Tochter. Als Kläger wollten die neuen Schwiegereltern der Mutter auftreten, bevollmächtigt von dieser und ihrem Mann. Diesen Vorgang habt er dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, woraufhin „pro forma“ ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Kindesentzug gegen die Stiefgroßeltern eröffnet wurde. Auskunftsersuchen seines Anwalts bei der gegnerischen Anwältin wurden von dieser zurückgewiesen. Dazu sei sie nicht bevollmächtigt. Die Ermittlungen der Behörden laufen weiter sehr schleppend und „unwillig“. Seit Juli 2009 hätten sich mehrere Möglichkeiten ergeben, den Gesuchten auf die Spur zu kommen, weil diese mit Verkaufsaktivitäten im Internet aufgefallen sind. Darüber wurden die Behörden informiert. Allerdings hat man die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft. Bis heute wird darauf verzichtet, beispielsweise die Telefonprotokolle der Großeltern, welche nachweislich mit den Gesuchten in Kontakt stehen, einzusehen. Es wurde darauf verzichtet, IP-Adressen bei der Betreiberplattform abzufragen! Wie schlampig ermittelt wird, zeigt auch ein ganz aktuelles Beispiel, wo Spuren in der Akte „übersehen“ wurden. Auf Kontoauszügen ist klar ersichtlich, dass Geld an ausländischen Automaten abgehoben wurde. Dass die Behörden dies nicht gesehen haben wollen, spricht wohl eine deutliche Sprache! Seinem Anwalt war es innerhalb weniger Minuten möglich, über Kontakte zur Bank die Standorte der Automaten in Erfahrung zu bringen und aufzuzeigen, wo die Behörden suchen könnten, wenn sie denn wollten! Es gibt Anzeichen, dass den Gesuchten auf ihrer Flucht das Geld ausgeht. Einerseits die zweifelhaften Verkaufsaktivitäten im Internet - von mehreren Käufern wurden mittlerweile auch Betrugsanzeigen erstattet - zum anderen die Tatsache, dass Klaus im August eine Aufforderung erreicht hat, rückständigen Unterhalt zu zahlen. Die aktuellste Entwicklung und der Gipfel der Dreistigkeit: Das heißt, eine Kindesentführerin wird im Nachhinein vom deutschen Familiengericht legitimiert. Undenkbar, dass mit einer Mutter so umgegangen werden würde. Dies ist nur ein weiteres Beispiel für die deutsche Rechtspraxis, im Kontext Elternschaft menschenrechtswidrig von einer klassengesellschaftlichen Struktur auszugehen: Wir fordern:
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