Kundgebungen 2006 / 2007 / 2008 / 2009
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Hinweis: Das Bildmaterial stammt von der Homepage des Väteraufbruch für Kinder e.V. - Kreisgruppe Schwarzwald-Baar-Heuberg

Franzjörg Krieg
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Begrüßung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder und betroffene Elternteile,
liebe Freundinnen und Freunde,

ich begrüße Sie - ich begrüße euch - herzlich alle hier an diesem Ort

  • in der Stadt des Rechtes
  • auf dem Platz der Grundrechte
  • zum Tag der Menschenrechte
  • bei der 3. KUNDGEBUNG des Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe gegen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht.

Ich begrüße … (einzelne wichtige Personen und Vertreter von Gruppen)

Diese unsere 3. Kundgebung fällt auf das Jahr des 60. Geburtstages der Menschenrechte in der heute bei uns eigentlich gültigen Form.
Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die UN-Generalversammlung – die Vollversammlung der Vereinten Nationen – noch unter dem frischen Eindruck des Zweiten Weltkrieges die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Es ist im öffentlichen Bewusstsein, dass es Staaten auf dieser Welt gibt, die je nach weltpolitischer Großwetterlage als Bananenrepubliken oder als Schurkenstaaten bezeichnet werden, in denen wir die Verletzung der Menschenrechte anprangern. Manchmal leisten sich auch Großmächte diese Extravaganz in der Überzeugung, dass sie eh machen können, was sie wollen, weil sie kaum jemand kritisiert, da alle ihr reines Marktvolumen als Chance für sich mit nutzen wollen. Es gibt auch Staaten, die wir als noch nicht demokratisch genug ansehen, um z.B. in der EU mitspielen zu dürfen. Auch in solchen Staaten verweisen wir auf die Verletzung elementarer Menschenrechte.

Wir selbst bezeichnen uns aber als modernen demokratischen Rechtsstaat, sind stolz auf unsere Tradition des Kampfes für Demokratie und Menschenrechte und darüber hinaus auf unsere sozialen Errungenschaften, die weit hinausgehen über eine bloße Beachtung der elementaren Grundrechte.

Dass aber ausgerechnet diese unsere Bundesrepublik in einem breiten Feld von Rechtswirksamkeit fortgesetzt gegen elementare Menschenrechte verstößt, ist nicht im öffentlichen Bewusstsein und scheint ungeheuerlich.

Unsere Reihe von Kundgebungen hat sich zur Aufgabe gemacht, eben diese Ungeheuerlichkeiten zu benennen und die Funktionsweisen zu erläutern, die unseren modernen Rechtsstaat in Teilbereichen zur Bananenrepublik - oder vielleicht auch zum Schurkenstaat? - machen.

Die Kernbereiche dieses fortgesetzten Verstoßes gegen die allgemeinen Menschenrechte sind

  • eine allgemeine Rechtspraxis, in der Frauen für die selben Taten nicht oder weniger bestraft werden wie Männer. Frauen werden in der Rechtspraxis vermehrt als nicht mündig, nicht verantwortlich und als nicht schuldfähig angesehen. Sie werden nicht als erwachsene Individuen, sondern als Unmündige oder als zu therapierende Kranke behandelt, um sie damit davor zu bewahren, die Folgen ihres Handelns wie ein mündiger Mensch tragen zu müssen.
  • ein Familienrecht, das zwar Mutterschaft biologisch definiert, das aber Vaterschaft trotz klarer medizinischer Analyseverfahren immer noch als definierbare Zuweisung eines Rechtsstatus versteht und nicht als biologisch determiniertes elementares Grundrecht. Dies führt dazu, Vaterschaft in eine biologische, eine soziale oder in eine rechtliche zu unterteilen und diese Attribute nach jeweiliger Interessenlage zuzuweisen, wobei sich entweder der Staat diese Zuweisungsmacht anmaßt oder einer Mutter dieses Recht als private Verfügungsmasse überlässt. Die gleiche absurde und eines modernen Rechtsstaates unwürdige Rechtspraxis prägt die in unserem Staat immer noch gültige gesetzliche Voraussetzung, die allein nicht ehelichen Müttern die private Machtfülle gibt, über das Ausmaß an Recht zu entscheiden, das dem Vater ihres Kindes zusteht.

Weitere Kernbereiche des fortgesetzten Verstoßes gegen die allgemeinen Menschenrechte sind

  • ein gesamtgesellschaftliches Verständnis von Familie, in dem die Bedeutung eines Vaters nicht in dessen Vatersein ruht, sondern in seiner Leistungsfähigkeit als Versorger und Zahler, dessen Vaterschaft oft nur noch in einem anonymen Dauerauftrag bei seiner Bank zu bestehen hat.
    Und
  • ein System von Frauenförderung, das die Bedeutung von Frau und Mutter allem überordnet und das Mann- und Vatersein offen diskriminiert. Als neues Beispiel möchte ich den aktuellen OECD-Armutsbericht aufführen, in dem Frauen nach Scheidung als mittellos bezeichnet werden, während Männer als vermögend gelten. Der Trick, mit dem dies erreicht wurde, besteht darin, dass die Geldströme, die als Unterhaltsleistungen von Männern an Frauen transferiert werden, nicht als solche mit in die Bilanzen eingerechnet, sondern quasi als private Hobbyausgaben der Männer angesehen werden, die diese sich als ihren individuellen Luxus erlauben.
    Die bundesdeutschen Mechanismen haben z.B. dazu geführt, dass Stefan, ein Mitglied unserer Gruppe vom gut bezahlten Diplom-Ingenieur zum Sozialhilfeempfänger wurde, der heute im Obdachlosenasyl wohnt. Seine Schuld: Er hat eine psychisch problematische Frau zur Mutter seiner 4 Kinder gemacht.

Schließlich muss ich noch zwei infame Wirkungsbereiche aufzählen, die zwar eng zusammenhängen, in ihren Auswirkungen aber jeweils eigene Verfahrensmuster aufweisen:

  • Ein Gewaltschutzgesetz, das schon in der Expertenanhörung vor den Bundestagsausschüssen am 20.06.2001 als „verfassungsrechtlich äußerst bedenklich“ und als „Erstschlagswaffe in Frauenhand zur gefälligen missbräuchlichen Verwendung“ bezeichnet wurde. Wir wissen inzwischen, dass dieses Gewaltschutzgesetz nicht installiert wurde, obwohl es verfassungsrechtlich bedenklich ist, sondern WEIL es verfassungsrechtlich bedenklich ist. Frau wollte ein Instrument zur Ausschaltung von Männern und Vätern, das geeignet ist, elementare Grundrechte wie z.B. die Unschuldsvermutung wie in einer Diktatur außer Kraft zu setzen, um damit Männer und Väter nach individueller Stimmungslage einer Frau rechtlich auszuschalten oder in menschenrechtswidriger Weise zu behandeln und von allen Ämtern, Institutionen und Personen behandeln zu lassen.
    Und
  • eine Frauenhausszene, die sich nicht nur tatsächlichen Opfern widmet, sondern die den Missbrauch der Institution Frauenhaus aktiv mit organisiert. Ein Beispiel werden wir später näher vorstellen. Frauenhäuser sind inzwischen auch die Organisatoren von menschenrechtswidriger Diskriminierung von Männern und Vätern, der Deckung von Täterinnen, Exekutive einer ideologisch motivierten Täter-Opfer-Zuordnung und Strategen einer militanten Familienrechtspraxis mit bandenkriminalitätsmäßig funktionierenden Verfahrenstricks.

Beispiele aus diesen Feldern von permanenten Verstößen gegen die Allgemeinen Menschenrechte werden wir heute hier vorstellen und wünschen uns, dass die winterlichen Bedingungen das Ausharren für einige Zeit zulassen.

Unsere Bundesjustizministerin Frau Zypries sagte anlässlich einer Veranstaltung am 03.12. – vor wenigen Tagen – in Berlin:

„Wir Deutschen müssen uns besonders engagieren, wenn es um die Wahrung der Menschenrechte geht - national und weltweit.“

Da müssen wir wohl entsprechend laut sein, damit sie auch hört, was wir zu sagen haben.

Der erste Redebeitrag kommt von Peter Tholey, Vorstandsmitglied des VAfK Karlsruhe zum Thema „10 Jahre Sabotage an der KRR von 1998 – eine Schadensbilanz“

Franzjörg Krieg - TDM 2008

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Peter Tholey
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10 Jahre Sabotage an der Kindschaftsrechtreform von 1998 –
eine Schadensbilanz

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn der Wahlkampf beginnt, ist auf einmal sehr viel die Rede von sozialer Ungerechtigkeit und der wachsenden Armut hier in Deutschland. Immer wieder gibt es ein politsches Gerangel darüber, wie Armut zu definieren sei, ab welchem Einkommen ist man denn nun wirklich arm?

Armut im absoluten Sinne bezeichnet einen Mangel an lebenswichtigen Gütern, wie Nahrung, Bekleidung und Unterkunft. Da nur wenige Menschen in den reichen Ländern diese Form der Armut erleiden, könnte man dem Trugschluss verfallen, Armut sei hier weitestgehend abgeschafft.

Aber Armut definiert sich auch aus dem gesellschaftlichen Umfeld. In der Europäischen Union geht man davon aus, dass Armut vorliegt, wenn das Einkommen so niedrig ist, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unmöglich ist. Danach wird die Armutsgrenze unterschritten, wenn das Einkommen weniger als 60% des durchschnittlichen Einkommens beträgt.

Popuärwissenschaftlich ausgedrückt liegt Armut dann vor, wenn die Aufrechterhaltung einer bürgerlichen Existenz nicht mehr möglich ist.

Die Ursachen von Verarmung können sehr unterschiedlich sein – fest steht jedenfalls, dass Kinder auf die Welt zu setzen und groß zu ziehen in Deutschland mittlerweile zu den Hauptarmutsrisiken zählt. Können sich Familien mit mehreren Kindern oftmals nur noch mühsam an der Armutsgrenze entlanghangeln, so stürzen sie mit Sicherheit in die dauerhafte Armut ab, wenn Trennung und Scheidung eintreten.

Über die Situation von Trennungsmüttern und -kindern sind von der Bundesregierung bereits einige Untersuchungen herausgegeben worden – die wirtschaftliche Situation von Trennungsvätern bleibt regelmäßig unberücksichtigt oder wird grob entstellt wiedergegeben.

So wird im auch 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung von 2008 der gezahlte Unterhalt als privater Konsum des Unterhaltsverpflichteten gewertet. Anders ausgedrückt heißt dies, dass das Geld, welches ein Trennungsvater an seine Kinder und seine Exfrau zahlen muss, in der Statistik so auftaucht, als würde er dies für seinen Sportwagen, sein Reitpferd oder seine Segeljacht ausgeben. Die Bundesregierung täuscht Millionen Bürger vorsetzlich darüber hinweg, wie viele Väter durch Unterhaltszahlungen in Armut geraten. Jeder Bilanzbuchhalter, der seine Zahlen derart dreist manipuliert muss fürchten, dafür ins Gefängnis zu kommen.

Gerade Vätern mit mehreren Kindern droht nach Trennung und Scheidung die Vernichtung ihrer bürgerlichen Existenz durch Unterhaltsverpflichtungen. Von dem was ihm bleibt führt er ein Leben am Rande der Gesellschaft. Wohnen seine Kinder weiter entfernt, so hat er noch nicht einmal das Geld, um sie zu besuchen.

Meine Damen und Herren, diese sozio-ökonomische Katastrophe sollte im kommenden Jahr zum Wahlkampfthema werden.

Neben der Verarmung droht Trennungsvätern auch der Verlust ihrer Kinder.
Das am häufigsten eingesetzte Mittel, einen Vater dauerhaft von seinen Kindern zu trennen, ist das Vortäuschen von Straftaten. In den jährlich mehr als 30.000 Umgangsverfahren sind Falschvorwürfe bezüglich Kindesmissbrauch und häuslicher Gewalt an der Tagesordnung. Väter sind hierbei vorverurteilt, Vorwürfe werden als Tatbeweis gewertet und eine ganze Gutachterindustrie hat sich auf die Unterstützung von Falschvorwürfen spezialisiert. Trennungsväter sehen sich Formen organisierter Kriminalität gegenüber und der Rechtsstaat läßt sie dabei im Stich. Viele von ihnen sind dieser Konfrontation nicht gewachsen. Sie quälen sich mit Fragen nach dem Warum ihres Scheiterns und hadern mit ihrem Schicksal.

Väter, deren bürgerliche Existenz ruiniert ist und die nur selten Kontakt zu ihren Kindern haben können, verzweifeln und erleiden eine dauerhafte Zerstörung ihres Selbstwertgefühls.

Die medizinischen Folgen davon sind Ein- und Durchschlafstörungen, Magenschmerzen mit Überlkeit und Erbrechen, Darmprobleme mit Durchfall, Herz- und Kreislaufprobleme mit Schweissausbrüchen, Atemnot und Kopfschmerzen. Dazu kommen noch innere Unruhe, Weinkrämpfe, Selbstmordgedanken, Zwangsvorstellungen mit immer wiederkehrenden Tagträumen, Überempfindlichkeit wechselt mit völliger Lethargie.

Auf Grund dieser Verhaltensänderungen werden Trennungsväter bevorzugt Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz. Zunächst werden sie wegen ihres privaten Scheiterns kritisiert, dann wird ihre Arbeit herabgewürdigt. Sie werden beschimpft und isoliert. Hinter ihrem Rücken wird schlecht über sie geredet, sie werden lächerlich gemacht und es werden Gerüchte über sie verbreitet. Sie werden verdächtigt psychich krank zu sein und es wird ihnen klar gemacht, dass man nichts mehr mit ihnen zu tun haben will. Arbeitskollegen wird verboten, mit ihnen zu reden. Ihre Arbeitsleistung wird in abwertender Weise beurteilt, sie erhalten nur noch sinnlose Tätigkeiten und schließlich droht man ihnen mit der Kündigung.

Schulden, Verlust von Wohnung und Arbeitsplatz, Isolation und Einsamkeit führen schließlich in eine tiefe Depression. Alkohol- und Drogenabhängigkeit folgen oftmals – jeder 7. Trennungsvater sieht in dieser Situation keine Perspektive mehr und bringt sich um. Die dadurch verursachten volkswirtschaftlichen Schäden erreichen Dimensionen von mehreren Milliarden Euro jährlich. Aber das Schicksal von Vätern ist der Politik nichts wert. So wie Väter in zwei sinnlosen Weltkriegen verheizt wurden, so behandelt die aktuelle Politik Väter als verschleißbares und verbrauchbares Menschenmaterial.

Aber auch den Trennungskindern geht es nicht besser. Sie werden von einer gnadenlosen Scheidungsindustrie für ihre Zwecke instrumentalisiert und missbraucht. Viele Fälle von Umgagsboykott haben eine räuberische Erpressung als Hintergrund. Zunächst wird das Kind als Geisel genommen und dann wird über Unterhaltsforderungen das Lösegeld erpresst. Damit dies auch funktioniert, wird das Kind vom Vater isoliert und alle positiven Erinnerungen an ihn gelöscht. Das Kind wird in Angst und Schrecken vor dem Vater versetzt, es erlebt ständigen Psychoterror. Der Vater wird zum personifizierten Teufel gemacht und das Kind muss ihm abschwören. Mit gebrochenem Willen und neu programmierter Erinnerung wird es dann vor Gericht gegen den Vater in Stellung gebracht. Die Folgen dieser Mißhandlung sind seelische Schäden, die denen von Kindern ähneln, die im Krieg aufgewachsen sind. Häufig entwickeln sind Störungen der Selbstwahrnehmung, die in Eßstörungen, wie Magersucht, Fettsucht und Bulemie münden. Bei vielen Kindern entwickeln sich Beziehungsstörungen, bei denen ein ambivalentes Verhältnis zwischen Nähe und Distanz zum Partner besteht. Da von einem Elternteil entfremdete Kinder große Ängste entwickeln, auch noch den anderen Elternteil zu verlieren und sie dieser Situation nicht entfiehen können, agieren sie ihre Aggressionen an sich selbst oder an Gleichaltrigen ab. Sie lernen, ihren Wahrnehmungen und Gefühlen zu misstrauen und verfallen in einen Zustand der Apathie, bei dem emotionale Ansprechbarkeit und emotionale Reaktionen stark reduziert sind. Sie agieren wie Roboter, die stur an einem fest eingebrannten Programm festhalten. Wenn Väter dann vor Gericht ihrem entfremdeten Kind gegenüberstehen, überkommt sie das maßloses Entsetzen.

Leider finden in dieser Situation nur wenige Väter den Weg in die Beratung und noch weniger begreifen die aktive Gemeinschaft mit Schicksalsgenossen als erster thrapeutischer Schritt. Beratungsstellen für Trennungsväter sind nach wie vor kaum vorhanden – werden sie doch von der Politik als Täter angesehen und nicht als Opfer.

Der „Väteraufbruch für Kinder“ stellt hier eine Ausnahme dar und leistet ehrenamtlich „Erste Hilfe“. Der „Väteraufbruch für Kinder“ ist bundesweit die einzige politische Kraft, die als Vertretung von Väterinteressen ernstgenommen wird.
Laßt uns unseren Verein weiter vorwärts bringen - nur gemeinsam sind wir stark!
Wir müssen wir uns besser organisieren und vernetzen.
Wir müssen uns in die Politik einmischen – überall und zu jeder Zeit!
2009 ist das Jahr der großen Wahlen und Wahlkämpfe – laßt uns diese Zeit nutzen und die Politik an ihre Verantwortung erinnern die sie auch Vätern gegenüber haben.

Wir sind auch das Volk!

Laßt uns im Vertrauen auf unsere Kraft unser Schicksal und das Schicksal unserer Kinder in die eingenen Hände nehmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Peter Tholey - TDM 2008

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Infostand - TDM 2008

Zuhörer - TDM 2008

blaue Weihnachtsmänner - TDM 2008

Reinhard Schöller
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Aktuelle Geschehnisse im Fall "Familie Schulze"

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einem Jahr stand ich hier, um Sie über Menschenrechtsverletzungen zu informieren, die an vier Brüdern aus Ettlingen und ihrem Vater begangen worden waren, und die symptomatisch für die Vorgehensweise eines großen Teils der handelnden Personen im Bereich Trennung und Scheidung in Deutschland sind. Schon damals mußte ich leider äußerst befremdliche und beängstigende Dinge berichten.
Nun muß ich Sie bedauerlicherweise darüber informieren, daß sich die rechtswidrige Vorgehensweise der Kindsmutter und die nicht weniger rechtswidrige Unterstützung, die sie dabei von einer Unzahl von Behörden und Institutionen erhält, radikal zugespitzt hat.
Ich habe damals den Fall anonymisiert und die Familie als „Familie Schulze“ bezeichnet. Nun steht neben mir der Vater, den ich damals als Horst Schulze bezeichnet habe, und wird Ihnen berichten, wie es weiterging.
Zuvor aber muß ich noch einen kurzen Rückblick einfügen für all jene, die letztes Jahr nicht bei unserer Kundgebung dabei waren:
Die beiden Eltern Schulze – ich bleibe bei der Anonymisierung – haben vier Söhne im Alter von 5 bis 12 Jahren. Anfangs studierte Sabine Schulze für das Lehramt, während Herr Schulze einer Erwerbstätigkeit nachging. Ohne Absprache mit ihrem Mann gab Frau Schulze das Studium auf, weil sie behauptete, Gott persönlich habe ihr diesen Auftrag gegeben, doch es zeigte sich, daß sie der von ihr gewählten Arbeitsteilung nicht gewachsen war: Obwohl Horst Schulze einen großen Teil der Aufgaben in Haushalt und Kindererziehung übernahm, zeigten die Kinder Zeichen von Verwahrlosung.
Herr Schulze sorgte dafür, daß das Jugendamt eine Familienhilfe stellte. Doch es zeigte sich, daß die Situation nur dadurch stabilisiert werden konnte, daß eine stationäre Behandlung für Sabine Schulze in einer psychosomatischen Klinik geplant wurde. Kurz vor dem vereinbarten Termin tauchte Sabine Schulze jedoch für mehrere Wochen unter und nahm die Kinder mit. Seither fand sie von den verschiedensten Institutionen massive Unterstützung: Nicht etwa dabei, ihre eigenen Probleme in den Griff zu bekommen und die Situation der Kinder zu verbessern, sondern darin, alle Probleme zu ignorieren und den verantwortungsvollen Vater auszubooten.
Inzwischen sind Horst und Sabine Schulze seit Januar 2007 geschieden, alle vier Kinder leben bei der Mutter, obwohl eine gerichtlich bestellte Gutachterin ihr bescheinigt hatte, daß sie dieser Aufgabe nicht gewachsen sei, und obwohl das Familiengericht Ettlingen immerhin den Mut besessen hatte, das Gutachten ernst zu nehmen und Horst Schulze zwei Kinder zuzusprechen. Dieser Beschluß aus Ettlingen wurde aber vom Oberlandesgericht Karlsruhe ohne schlüssige Begründung schnell wieder gekippt, und Sabine Schulze bekam als Belohnung auch noch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nachgeworfen, das sie seither besitzt und permanent mißbraucht.
Den Kindern wurden und werden elementare Grundrechte verweigert: Sie werden von Sabine seit Jahren regelmäßig geschlagen und anderweitig körperlich mißhandelt, sie werden von ihr nicht ausreichend und gesund ernährt, sie werden im Krankheitsfalle nicht ausreichend medizinisch betreut, ihre schulische Ausbildung wird beeinträchtig; immer wieder verstößt Sabine auch gegen die Schulpflicht ihrer Kinder. Die Kinder werden von Sabine psychisch gequält und auf vielerlei weitere Weise gravierend negativ beeinträchtigt.
Die Kinder reagierten darauf, indem sie noch mehr als bisher die emotionale Nähe zum Vater suchten und vom Oberlandesgericht Karlsruhe durch Gerichtsbeschluß schließlich die klare Zusage erhielten, den Vater jederzeit auch außerhalb der offiziellen Umgangstermine besuchen zu dürfen. Dies führte dazu, daß die drei ältesten Söhne, die mit Fahrrad schon selbständig mobil waren, über Monate hinweg den Vater meistens 7 Tage in der Woche für mehrere Stunden besuchten.
Die Kinder hatten also einerseits im Umgang mit dem Vater eine enorme Verbesserung erfahren, waren aber während der Zeit, die sie mit der Mutter verbringen mußten, weiterhin den vorhin angedeuteten massiven Belastungen durch die Mutter ausgesetzt.
Das ungefähr war der Stand von vor einem Jahr. Genaueres können Sie nachlesen und nachhören auf der Homepage des Väteraufbruchs für Kinder Karlsruhe e.V..
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Reinhard Schoeller - TDM 2008

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Franzörg Krieg
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Kindesentführungen durch Mütter

Zunächst eine juristische Erläuterung:

Kindesentzug liegt vor, wenn ein (z.B. aufenthaltsbestimmungsberechtigter) Elternteil den Kontakt des Kindes mit dem anderen getrennt lebenden Elternteil (ohne oder mit gemeinsamem Sorgerecht) verhindert.
Kindesentführung liegt vor, wenn ein Elternteil das Kind an einen Ort, der für den anderen Elternteil unbekannt oder nicht erreichbar ist, entzieht.

Das Problem ist, dass in keinem Gesetz der BRD steht, dass Frauen und Männer für dieselben Verbrechen unterschiedlich bestraft werden.
Aber genau dieser Rechtsbruch ist bundesdeutsche Rechtsrealität.

Ein Vater, der sein Kind zurückholt, wird selbst dann als Kindesentführer gejagt, wenn er einen rechtsgültigen Gerichtsbeschluss vorweisen kann, dass er nach einer Entführung des Kindes durch die Mutter das Alleinige Sorgerecht hat. Es gibt in den Medien dokumentierte Fälle, wo z.B. ein französischer Vater sein von der Mutter nach Deutschland entführtes Kind zurück holte und dann von der deutschen Polizei gejagt wurde. Die Kindesentführerin hatte vorher alle nur erdenkliche Unterstützung von deutschen Ämtern und Institutionen erhalten.

Wenn eine Mutter mit dem Kind in einer Nacht-und-Nebel-Aktion verschwindet, wird dies immer noch als ein legitimer Akt einer Frau angesehen, die ein quasi angeborenes Mutterrecht inne hat, das galaktisch mythisch über jeder grundgesetzlichen und menschenrechtlichen Regelung steht. Kein Rechtstatbestand erfasst diese Praxis – sie ist allein in den Mythen der Allgemeinheit verhaftet und wird von einem Staat unterstützt, der sich der Frauenförderung verpflichtet hat.

Und wenn der Rechtsbruch gar zu offensichtlich ausfällt, wird das Hilfsmittel für Frauen eingesetzt, das gerade wegen seiner Verfassungsbedenklichkeit eingeführt wurde, um in solchen Fällen eine Schein-Rechtskonformität zu schaffen – das Gewaltschutzgesetz.
Eine Frau muss nur behaupten, dass sie sich bedroht fühlt – und schon ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt:

  • Der Frau wird bedingungslos geglaubt – ihre parteiliche Aussage gilt schon als Wahrheitsbeweis
  • Die Unschuldsvermutung ist aufgehoben – ein Verlust von Rechtsstaatlichkeit
  • Der Mann wird als Täter diskriminiert – ohne jede Überprüfung des Wahrheitsgehaltes

Vor diesem Hintergrund wird jeder Rechtsbruch der Mutter, auch jeder Missbrauch des Kindes durch die Frau, legalisiert und von allen Stellen aktiv unterstützt.

Es muss nicht verwundern, dass Entführungen durch Mütter im Bewusstsein der Öffentlichkeit nicht präsent sind. In allen Internet-Portalen über entführte Kinder sind die „offiziellen“ Fälle im Vordergrund: Entführungen durch Väter.
Erst nach eingehender Beschäftigung mit dem Problem erfährt man, dass verschiedene Staaten ermittelt haben, dass mindestens Drei Viertel aller Kindesentführungen von Müttern begangen werden. Hierbei sind noch nicht die Fälle eingerechnet, in denen sich Frauen durch Denunzierung des Vaters einen Persilschein für ungestraften Kindesmissbrauch ausstellen ließen.

Ich möchte im Folgenden vier aktuelle Fälle aus unserer Karlsruher Gruppe des „Väteraufbruch für Kinder“ skizzieren:

Die Vatervita von Horst Schulze (Name geändert) wurde schon vor einem Jahr hier vorgetragen, ist auf unserer Homepage veröffentlicht und Horst selbst hat die neueren Entwicklungen vorhin hier dargestellt [mehr].
In diesem Fall wird deutlich:

  • Der fortgesetzte Missbrauch der Institution FRAUENHAUS durch die Kindesmutter in dessen unbegründeter Benutzung wurde von den betroffenen Frauenhäusern als willkommen aufgenommen. Dieses Faktum stellt einen Missbrauch von Steuergeldern in einem nicht unerheblichen Umfang dar. Die am Amtsgericht Ettlingen mit der Sache betraute Richterin hat in einer Verhandlung deutlich erklärt: „Frau Schulze (Name geändert), gegen diesen Vater liegt nichts vor. Was Sie machen, ist Kindesentzug!“ Allerdings hat diese Richterin kapituliert und den Fall trotz allem nach Augsburg weiter gereicht, obwohl sie wusste, dass damit sowohl der Missbrauch der Kinder, die Entrechtung und menschenrechtswidrige Behandlung des Vaters und der Missbrauch der Institution Frauenhaus weiter betrieben wird.
  • Obwohl akten- und gerichtskundig ist, dass diese Mutter psychische und körperliche Gewalt gegen die vier Kinder ausübt, lassen sie alle Institutionen gewähren. Nein, viel schlimmer, sie unterstützen aktiv den Kindesmissbrauch und die offensichtliche Gewalt gegen die Kinder, da sie nicht von einem Mann, sondern ja nur von einer Mutter verbrochen wird.
  • Dem Vater werden seit Monaten nicht nur die Kinder entzogen, sein Sorgerechtsstatus wird ignoriert, er wird gesetzwidrig entrechtet – und dies völlig grundlos. Der einzige wirkende Grund ist das egoistische, persönliche Interesse einer psychisch auffälligen Mutter, dem alle Institutionen dienen, sogar der Datenschutzbeauftragte der Stadt Augsburg, der einfach behauptet, der Sorgerechtsstatus des Vaters sei unklar, um damit das rechtswidrige Vorgehen aller mit der Sache betrauter Augsburger Ämter zu decken.

Es ist gut möglich, dass dieser Fall erst in Straßburg entschieden werden wird – in vielen Jahren und zu spät.
Schon jetzt mahnen wir aber an, dass wir alle Stellen und alle handelnden Personen in die Pflicht nehmen werden. Wir werden öffentlich Schadenersatz, Schmerzensgeld und Wiedergutmachung von allen handelnden und entscheidenden Personen einfordern – völlig gleich, ob dieser Selbstverständlichkeit ein Gericht folgen wird oder nicht.
Es dauert in Deutschland immer lange, bis politisch und ideologisch motivierte Täterinnen- und Täterschaft als solche erkannt und auch gesühnt wird.

Alex Brutzer stand vor zwei Jahren ebenfalls hier auf der Bühne und hatte ein kurzes Statement zu seinem Fall abgegeben. Auch seine Geschichte wird auf unserer Homepage erzählt.
Hier zunächst die Skizze einer Geschichte, die inzwischen eine dramatische Wendung erfahren hat:

Eine junge Frau kam aus Ghana nach Deutschland, um sich von 3 verschiedenen Vätern 3 Kinder zeugen zu lassen. Sie hat nie gearbeitet und über 10 Jahr lang ganz gut von Unterhalt und Steuergeldern gelebt.
Den ersten Mann hat sie geheiratet, um die Eintrittskarte in den Wohlfahrtsstaat Deutschland zu erhalten.
Alex, den Vater des zweiten Kindes, heiratete sie nicht. Sie brauchte ja nur mehr Unterhalt, eine weitere Familienhilfe und das Mutter-und-Kind-Programm des Jugendamtes.
Den dritten Mann heiratete sie und machte ihn zum Vater ihres dritten Kindes, weil er ein Haus besitzt.
Wir haben überlegt, wie sie es wohl anstellen wird, an das Haus zu kommen, denn dass sie nur dies beabsichtigt, war nach dem, was sie mit den anderen Vätern – mit Unterstützung aller Ämter – spielte, klar.
Ihre nie bestraften kriminellen Taktiken in der Ausschaltung von Alex als Vater und der alleinigen Sicherung von Geldzahlungen an sie wurden von uns genutzt, um sie wenigstens symbolisch auszubremsen. Nein, ihre Destruktivität wollte von niemand erkannt werden, alle spielten mit, vom Jugendamt des Landkreises Karlsruhe über das Familiengericht bis zum neu zuständigen Jugendamt in Backnang. Allerdings konnten wir erreichen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen wurde. Immerhin eine wenigstens symbolische Geste, wenn dabei die Mutter immer noch tun durfte, was immer sie wollte.
Jetzt, nachdem das dritte Kind über ein Jahr alt war, erwarteten wir eigentlich, dass diese Mutter das Gewaltschutzgesetz benutzen würde, um den Hausbesitzervater aus seinem eigenen Haus werfen zu lassen, das dann ihr mit den drei Kindern zugewiesen würde. Er hätte dann alles zu finanzieren, würde aber sein Kind nur noch im begleiteten Umgang höchstens 2 Stunden alle 14 Tage sehen. So läuft das üblicherweise hier in Deutschland.
Nichts dergleichen geschah.
Im Frühsommer 2008 konnte die Mutter den Hausbesitzervater überreden, für die ganze Familie Rückflugtickets nach Ghana zu finanzieren, um den Familienzuwachs bei ihrer Familie in Afrika vorzustellen.
Alex hatte Angst und warnte das Jugendamt: Er hatte das sichere Gefühl, dass die Mutter mit den Kindern nicht mehr zurückkommen würde. Das Jugendamt Backnang stellte aber fest, dass „keine Entführungsabsicht zu erkennen“ sei und erteilten der Mutter die Erlaubnis, das Kind, für das sie als Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatten, mit nach Ghana zu nehmen.

Wie wir inzwischen wissen, hat diese Mutter dem Hausbesitzervater gegen Ende des Urlaubes erklärt, dass er allein zurück fliegen solle. Sie würde mit allen Kindern in Ghana bleiben. Wenn er sein Kind wieder sehen wolle, solle er das Haus verkaufen und mit dem Geld zu ihr nach Ghana zurückkommen.
Auf diese Masche waren wir nicht gekommen. Und ehrlich gesagt, hatten wir nicht damit gerechnet, dass der Hausbesitzervater sich so übers Ohr hauen ließe.

Das von der Mutter gefoppte Jugendamt Backnang war jetzt in der Pflicht, etwas zu unternehmen. Aber viel mehr als ein hilfloses Schulterzucken kam bis jetzt nicht dabei heraus. Die Tatsache, dass der Hausbesitzervater die Kindesentführung der Mutter selbst mit betrieben und finanziert hatte, reicht bis jetzt für keine deutsche Staatsanwaltschaft aus, um ihn als Mittäter verantwortlich zu machen und über ihn den Geldhahn für die Mutter aus Deutschland abzudrehen, was allein in der Lage wäre, die Kinder wieder nach Deutschland zu bringen.

Fazit:

  • Sozialhilfeschnorrerinnen werden in Deutschland willkommen geheißen und sind besondere Lieblingsbeschäftigungen der Frauen-für-Frauen-Helferinnen-Szene, in die viele Steuergelder fließen.
  • Selbst eine Mutter mit kriminellen Verhaltensweisen darf in Deutschland machen, was auch immer sie will. Sie erhält Unterstützung. Ihre strafrechtlich relevanten Gesetzesverstöße werden aus Steuergeldern unterstützt.
  • Viele Jugendämter sind selbst dort – oder vielleicht gerade dort – wo sie mehr Machtbefugnis erhalten, durch Inkompetenz kontraproduktiv und erreichen noch nicht einmal das, wofür sie in erster Linie zuständig sind: Dem Wohl der Kinder zu dienen. Sie unterstützen egoistische Mütter und missachten dabei Kinder. Sie sind Mütter-Ämter und keine Jugend-Ämter.

Der Fall von Miguel Albrecht ist ziemlich neu. Miguel ist zwar hier unter uns, er wird aber nicht hier auf dem Podium erscheinen. Er muss sich noch zurück halten, weil seine Sache inzwischen bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten anhängig ist. Deshalb habe ich seinen Namen auch geändert.

Miguel ist der nicht eheliche Vater eines vor drei Jahren geborenen Sohnes. Die Mutter hat das gemacht, von dem Frau Zypries immer noch behauptet, dass es nicht genügend erforscht sei: Sie hat dem Vater das gemeinsame Sorgerecht – wie in der überwiegenden Anzahl aller Fälle nicht ehelicher Elternschaft üblich – nicht zugestanden. Oder besser ausgedrückt: Die egomanische Mutter hat dem Kind von Anfang an den Vater vorenthalten.
Das zeigte sich natürlich in den letzten drei Jahren überdeutlich:

  • In den ersten beiden Jahren gab es nur 3-4 Stunden Kontakt des Sohnes mit seinem Vater pro Woche in Anwesenheit der Mutter, die diesen Kontakt zudem immer wieder restriktiv behandelte.
  • Als Miguel zur Klärung der Situation ein Verfahren auf Umgang anstrengte, boykottierte die Mutter den Umgang komplett.
  • Nachdem das Gericht unbegleiteten Umgang anordnete, verweigerte die Mutter und ignorierte die Gerichtsbeschlüsse, was sich Familiengerichte durch Mütter immer wieder gefallen lassen.
  • Angesetzte Paargespräche beim Jugendamt und bei der psychologischen Beratungsstelle wurden von der Mutter nach 3-4 Sitzungen abgebrochen. Zitat aus dem Bericht der Beratungsstelle: „… dann fürchten wir, dass die Mutter auch zukünftig geplante Umgangsregelungen im Grauzonenbereich unterläuft.“
  • Nach dem Beschluss infolge eines neuen durch Miguel beantragten Umgangsverfahrens verweigerte die Mutter wieder und begrenzte den Umgang auf wenige Minuten oder boykottierte.
  • Das Familiengericht setzte danach ein Zwangsgeld fest und bestellte eine Verfahrenspflegschaft – einen sogenannten Anwalt des Kindes.
  • Die Mutter verzögerte durch Verweigerung von Terminen und Verweigern von Unterschriftsleistungen.

Für den Paukenschlag in dieser Trennungsvita zitierte ich aus den Aufzeichnungen des Vaters:

„Den für Oktober 2008 angesetzten Terminen beim Kinderschutzbund Baden-Baden zum begleiteten Umgang und dem Kindesanhörungstermin beim Amtsgericht Rastatt entzieht sich die Mutter.
Sie lässt über ihre Anwältin am 27.10.2008 mitteilen, dass die Mutter für vorerst ein Jahr eine Arbeitsstelle in Bahrain antritt und am gleichen Tag auch fliegt bzw. schon geflogen ist.“
Punkt.

Strafrechtlich betroffen ist der § 235 Strafgesetzbuch: Kindesentziehung mit List.
Das Problem ist nur, dass nicht der Vater, sondern die Mutter das Kind mit List entzogen hat. In einem solchen Fall tun sich vornehmlich Staatsanwältinnen immer schwer, zu meinen, dass überhaupt ein Paragraph betroffen sein könnte.
Wir werden verfolgen, was in diesem Fall unternommen werden wird, werden die Menschenrechtsverstöße protokollieren und die handelnden Personen später öffentlich anklagen.

Als vierten und letzten Fall in meiner Darstellung hier portraitierte ich den Vater Horst Voigt.
Er ist hier unter uns und ist bereit, seine Geschichte öffentlich zu machen. Allerdings gibt es in dieser ebenfalls sehr traurigen und ungeheueren Geschichte einen Richter, der klarer und entschiedener handelte.
Doch der Reihe nach:
Klaus ist ebenfalls nicht ehelicher Vater. 2004 wird seine Tochter Angelina geboren. Ein Jahr später zerbricht die Beziehung. Die Mutter zieht mit Tochter, einem Sohn aus einer früheren Beziehung und mit neuem Partner um. Klaus zieht danach ebenfalls um, um näher bei seiner Tochter zu sein.

Für den Showdown zitiere ich aus einem Artikel der Hohenloher Zeitung vom 11.11.2008:
„Am 5. September, ein Tag, an den sich Voigt erinnert, als wäre es gestern gewesen, sollte Angelina wieder zu ihm kommen. Er wartet vergeblich. „Das Handy meiner Ex-Freundin war ausgeschaltet. Da ahnte ich, dass es Probleme gibt.“ Vor ihrem Haus kommt der Schock. „Es war völlig leergeräumt, man hatte dem Vermieter fristlos gekündigt.“ Voigt wendet sich an die Polizei. Die teilt ihm mit, dass er keine Vermisstenanzeige aufgeben könne, weil er kein Sorgerecht für seine Tochter habe. Auch der Datenschutz stehe weiteren Nachforschungen im Wege. Aber weil der ältere Stiefbruder von Angelina noch schulpflichtig ist, erkundigt sich die Polizei an dessen Schule, wo man ebenfalls völlig überrascht reagiert.“

Der Richter lässt sich durch die Überraschung nicht aus dem Konzept bringen und handelt bewundernswert konsequent:
Er stellt infolge der Verschleppung des Kindes an einen unbekannten Punkt der Welt eine Kindeswohlgefährdung fest und spricht dem nicht ehelichen Vater gegen den Willen der Mutter das Gemeinsame Sorgerecht zu. Wenn man weiß, wie sehr sich Richterpersönlichkeiten von Müttern auf der Nase herumtanzen lassen und wie sehr üblicherweise das Mutterwohl das Kindeswohl überlagert, muss dieser Beschluss als mutig besonders erwähnt werden.

Obwohl es keine Zustelladresse für das Urteil gibt, wird es die Entführerin erfahren. Ihre Eltern halten mit ihr Kontakt. Es gibt inzwischen Anzeichen, dass die Kindesentführung nach Paraguay erfolgte.

Bis der Entführerin das Geld ausgeht, werden die Kinder wohl Einiges mitmachen müssen. Dabei gäbe es genug Möglichkeiten, einzuschreiten:

  • über die Bank könnten die Geldbewegungen ermittelt werden
  • über die IP-Adresse der internetaktiven Mutter könnte diese lokalisiert werden<
  • der Mutter könnte die Auszahlung von Kindergeld und Sozialleistungen gestoppt werden

Wir werden sehen, ob der Staat gegen diese Täterin vorgehen wird, oder ob er die Kindesentführung weiter mit finanzieren wird. Immerhin ist es ein Staat, der sich der Frauenförderung verschrieben hat und das Männliche zu überwinden gedenkt, um zu mehr Menschlichkeit in der Gesellschaft zu finden.

Was stellen wir in allen Fällen fest?

  • Mütter können bestehende Gesetze straflos ignorieren. Eine gesetzesbrüchige Mutter wird von allen Konsequenzen verschont. Diese hat der Vater zu tragen.
  • Der Staat deckt Täterinnen und setzt menschenrechtswidrige Diskriminierung gegen Väter ein, um Müttern einen egoistischen Spielraum zu gewähren.
  • Kinder werden dabei in keiner Weise beachtet, sondern nur argumentativ benutzt.

Wir fordern:

  • Straftäterinnen und Straftäter müssen gleich behandelt werden!
  • Vaterschaft und Mutterschaft sind gleichberechtigt – kein Sexismus gegen Väter!
  • Allen Kindern BEIDE Eltern!

Franzjörg Krieg - TDM 2008

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Fall Fam. Schulze

fam Schulze - TDM 2008

Fall Alex B

Alex B.

Fall Alex B

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Publikum - TDM 2008

Publikum - TDM 2008

für Felix - TDM 2008

Dagmar Bauer
Info

Lasst unsere Kinder nicht im Regen stehen!

Mein Name ist Dagmar Bauer. Ich komme vom Verein PAS-Eltern e.V., Regionalgruppe Stuttgart.

Was bedeutet PAS? Zu deutsch heißt PAS Eltern/ Kind Entfremdungssyndrom. Es wurde zum ersten Mal 1984 von Professor Richard Gardner beschrieben. Gardner definierte PAS als eine Störung, die meist nach Trennungen von Eltern auftritt. Es ist eine Gehirnwäsche des Kindes durch einen Elternteil, um den anderen und seine Ursprungsfamilie wie Großeltern, Tanten, Onkels und Cousins zu verunglimpfen. Der abwesende Elternteil wird von den betroffenen Kindern massiv und unangemessen abgelehnt und verunglimpft. Die Abwehrhaltung beruht nicht auf tatsächlich gemachten negativen Erfahrungen. D.h. vor der Trennung waren Eltern und Kinder eine ganz normale Familie, mit ganz normalem Alltag, mit gemeinsamen Unternehmungen, mit Freuden und Nöten, mit Geburtstagsfeiern und Alltagsstress, wie in jeder anderen Durchschnittsfamilie. In der schlimmsten Form von PAS werden positive Erinnerungen an den einstmals geliebten Vater oder die einstmals geliebte Mutter gelöscht. Nichts, was mit der Person des Vaters oder der Mutter verbunden ist, darf positiv sein.
Von manchen so genannten Experten wird behauptet, dass PAS eine Erfindung von gewalttätigen Vätern und psychisch kranken Müttern ist, die ihre Kinder zum Umgang zwingen wollen. Aber PAS wird von Experten aus dem Bereich Familie, Scheidung und Entwicklungspsychologie so beschrieben:

Dem anderen Elternteil wird die Schuld für finanzielle Schwierigkeiten zugeschrieben. Den Kindern werden Details aus der Ehe und dem Scheidungsprozess mitgeteilt, weil die Kinder die „ganze Wahrheit“ wissen sollen. Das Kind wird dazu benutzt, um an Informationen über den anderen Elternteil heranzukommen. Die Umgangskontakte werden gestört durch ständige Telefonpräsenz. Just am Umgangswochenende häufen sich wichtige unaufschiebbare Termine, wie Kindergeburtstage und Vereinsaktivitäten. In Gegenwart des Kindes wird negativ über den anderen Elternteil gesprochen.
Gerne wird der eigene Wille des Kindes zitiert. Der entfremdende Elternteil betont , dass er oder sie das Kind nicht am Umgang hindere. Aber das Kind weiß, dass Mama oder Papa es nicht mag, wenn es zum Anderen geht, also wird es als braves Kind das tun, was Mama oder Papa von ihm erwarten.

Das Kind wiederum zeigt Verhaltensweisen wie fehlenden Respekt, Zorn, Kommunikationsverweigerung und Gewalt gegenüber dem Zielelternteil und begründet sein Verhalten mit unbegründeten und falschen Behauptungen. Es fehlt ein Unrechtsbewusstsein. Dies alles ist unglaublich schmerzvoll für die ausgegrenzten Eltern. Oft haben sie ihr geliebtes Kind auf immer verloren. Es lebt vielleicht sogar in der gleichen Stadt, ist aber unerreichbar. Es wächst heran und wird erwachsen. Im Kopf bleibt das Bild eines kleinen Kindes, man könnte sich auf der Straße begegnen und sich nicht wiedererkennen. Es bleibt die Trauer um ein Kind, um das man nicht trauern darf, denn es lebt.

Aber was wird mit der Seele eines so manipulierten Kindes? Auch dazu gibt es Forschungen. Diese Kinder leiden ihr Leben lang unter den zerstörerischen Folgen durch den Verlust des einstmals geliebten Elternteils. Auch sie dürfen ihre Trauer nicht zeigen, denn sie sind in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Elternteil, bei dem sie leben. Sie müssen den Teil in sich, den sie vom verhassten Vater oder Mutter haben, verleugnen und doch sind sie Kind von 2 Elternteilen und tragen beide in sich. Da nimmt es nicht wunder, dass diese Kinder deutlich öfters als andere Kinder zu Depressionen neigen, ein niedrigeres Selbstwertgefühl haben, Drogen und Alkohol konsumieren. Sie haben später in ihren eigenen Partnerschaften Schwierigkeiten, neigen zu selbst zerstörerischem Verhalten und zu suizidalem Verhalten. Es ist emotionaler Kindermissbrauch und alle schauen dabei zu!

Die meisten Eltern finden nach einer Trennung zu einem Weg, miteinander umzugehen. Man findet Umgangs- und Ferienregelungen. Man akzeptiert, dass man als Paar nicht mehr leben kann, aber weiter Eltern bleibt. Das ist auch das Beste für die Kinder, denn sie lieben beide und sollten nie in einen Loyalitätskonflikt geraten!

Aber was passiert im Konflikt?
Konstruieren wir einen Fall, wie er so in ihrer Stadt passieren könnte. Nehmen wir ein Paar, nennen sie Andreas und Manuela. Sie lernen sich kennen und lieben. Andreas ist Ingenieur, Manuela Sozialpädagogin. Sie heiraten und entschließen sich, gemeinsame Kinder zu haben. Da Manuela deutlich weniger verdient als Andreas, vereinbaren sie, dass sie die ersten 3 Jahre beim Kind bleibt. Kevin wird geboren und die Beziehung der Beiden wird schwierig. Sie finden nach der Geburt ihres gewollten und ersehnten Kindes nicht mehr zu einander. Andreas stürzt sich in seine Arbeit und kommt immer später nach Hause. Manuela fühlt sich von Andreas allein gelassen. Sie ist den ganzen Tag mit Kevin allein zu Hause. Andreas kommt spät von der Arbeit und ist erschöpft und will eigentlich seine Ruhe, Manuela will reden. Das Klima in der Ehe wird immer kühler. Kevin zu liebe bleiben sie zusammen. Als Kevin 10 Jahre alt ist, trennen sich die Eltern. Sie sind zermürbt vom Kampf um ihre Ehe, sie sind enttäuscht voneinander, sie sind wütend. Andreas hat an seinem Arbeitsplatz eine Kollegin kennen und lieben gelernt und nimmt sie als Anlass, um sich aus der Ehe zu lösen. Er zieht zu ihr. Manuela ist verletzt, wütend. Wie kann er ihr das antun!
Kevin muss sehr weinen, als ihm sein Papa erzählt, dass er ausziehen wird, weil er und Mama sich nicht mehr verstehen. Er ist traurig. Papa fehlt ihm sehr. Er kann ihn abends nicht mehr ins Bett bringen. Wenn er am Wochenende aufwacht, kann er nicht mehr zu ihm und Mama ins Bett kriechen. Papa hat ihm versprochen, dass sie sich oft sehen werden, denn er wohne nicht weit von ihm. Mama weint viel und Kevin tröstet sie. Mama erzählt ihm, dass der Papa sie Beide nicht mehr lieb habe. Da kommt zu Kevins Trauer auch noch die Wut auf Papa. Das erste vereinbarte Wochenende kommt, aber Mama ist so traurig, Kevin fällt es schwer, sie allein zu lassen. Er muss ihr versprechen, zweimal am Tag anzurufen, damit sie weiß, dass es ihm gut geht. Als er am Sonntagabend zurückkommt, will sie wissen, wie das Wochenende mit Papa und dieser Frau war. Wie sieht die aus? Wie alt ist die? Hat die Kinder? Mama ist wütend, weil Papa mit ihm bei McDonalds war. Kevin fand es eigentlich gut, aber wenn Mama sagt... Kevin erzählt, dass Papa sich ein Motorrad gekauft habe und er vom Papa einen Motorradhelm und eine -jacke bekommen habe. Er fand das echt cool und will am Montag seinen Freunden davon erzählen. Während er es erzählt, sieht er, wie Mama immer wütender wird. Sie rennt zum Telefon und ruft bei Papa an. Sie schreit laut mit Papa, dass er seinen Sohn in Gefahr bringe und kein Verantwortungsgefühl habe. Kevin sitzt dabei und muss das mit anhören. Es geht ihm dabei schlecht. Denn eigentlich fand er das Wochenende, bis auf die komische Freundin von Papa, echt cool.
So vergehen Wochen und Monate. Kevin vermisst seinen Vater, aber er kann das der Mama nicht sagen, denn die ist so traurig und hat doch so viel Ärger mit dem Papa. Mama sagt, dass sie sich die schön große Wohnung wegen dem doofen Papa nicht mehr leisten könnten und dass sie vielleicht ausziehen müssen. Wegen Papa muss er dann seine Schule und seine Freunde verlassen. Mama erzählt ihm schlimme Dinge über seinen Papa. Auch Oma und Opa, die Eltern vom Papa, ärgern die Mama. Die haben immer etwas gegen sie gehabt. Auch geben die ihm immer zu viele Süßigkeiten. Eigentlich war Kevin immer gerne bei seinen Großeltern, aber die mögen die Mama nicht. Mama fährt jetzt oft mit ihm übers Wochenende zu ihrer Familie, die in einem anderen Bundesland wohnt. Da kann er dann nicht zum Papa. Aber da will er auch gar nicht hin. Wegen dem ist Mama so traurig. Wegen dem müssen sie aus der Wohnung raus. Er schläft jetzt oft bei Mama in dem großen Bett, dann ist sie nicht mehr so traurig.
Papa nervt, er will, dass Kevin regelmäßig zu ihm kommt. Er will mit ihm telefonieren. Kevin hat keine Lust dazu. Die Wochenenden bei Papa sind doof. Die Freundin, die versucht sich nur beliebt zu machen. Mama sagt, die sei eine Schlampe, die ihr den Mann weggenommen habe.
Papa sagt, dass er traurig sei, weil es mit ihnen so schwierig sei. Auch er stellt Kevin viele Fragen über die Schule, seine Freunde, wie es mit der Mama so sei. Kevin will diese Fragen nicht. Mama fragt auch immer, wie es bei Papa sei. Kevin will seine Ruhe!
Kevin hat in der Schule Schwierigkeiten, seine Noten werden schlechter. Er prügelt sich mit anderen Jungens. Mama weiß, dass das an den Wochenenden mit Papa liege. Der interessiere sich doch gar nicht für seinen Sohn. Der mache die schönen Dinge mit Kevin und sie habe den schlimmen Alltag. Mama will nicht, dass Kevin am Wochenende seine Schulsachen zu Papa mit nimmt.
Eigentlich ist Kevin immer noch sehr traurig, dass seine Eltern nicht mehr zusammen sind. Aber zeigen kann er es niemanden. Beide Eltern sind mit sich und ihren Problemen und der Scheidung beschäftigt.
Kevin vermisst seinen Vater, darf das aber niemanden zeigen, denn von der Mutter weiß er die „Wahrheit“ über ihn. Er vermisst Oma und Opa und die Familienfeiern mit den Tanten und Onkeln, mit seinen gleichaltrigen Cousinen und Cousins. Die Mutter zieht zu ihren Eltern in ein anderes Bundesland. Kevin muss seine Freunde und seine Schule verlassen. Von seiner Mutter weiß er, dass der Vater an allem schuld ist. Und der nervt, weil er traurig ist, dass sie weggezogen sind. Der nervt, weil er telefonieren will. Kevin geht einfach nicht mehr ans Telefon, wenn der anruft. Seine Mutter zeigt dafür vollstes Verständnis. Der Vater nervt, der ist vor das Gericht gegangen. Seine Mutter hat geweint, als sie einen Brief von Papas Anwalt bekommt. Sie hat Kevin den Brief zu lesen gegeben. Jetzt werden sie auch noch wegen dem Ärger mit dem Gericht bekommen. Kevin will nur seine Ruhe. Seine Mutter zeigt auch dafür Verständnis. Sie sagt ihm, dass er entscheiden soll, was er will. Sie würde ihn zu nichts zwingen. Aber sie würde es ihm natürlich auch nicht verbieten, wenn er zu diesem Menschen, seinem Vater, wolle.
Dann müssen sie wegen dem aufs Jugendamt. Da soll auch der Vater dazu kommen. Kevin will den nicht sehen. Die Mutter sagt ihm, dass sie ihn zu nichts zwingen werde und sagt den gemeinsamen Termin ab. Er geht mit seiner Mutter zu einem Termin ohne den Vater. Seine Mutter sagt ihm, dass er dort erzählen muss, dass er keine Lust mehr zu den Wochenenden habe und dass er nicht mehr zu Telefonaten mit dem Vater gezwungen werden soll. Das macht Kevin und er erzählt es auch dem Familienrichter.
Und eigentlich ist Kevin einfach ein 10 jähriger Junge, der seinen Vater liebt und vermisst. Und eigentlich will er, dass die Erwachsenen miteinander reden und die Entscheidungen treffen.
Die Mitarbeiterin des Jugendamtes schreibt in ihrer Stellungnahme, dass Kevin deutlich von der Mutter beeinflusst werde, aber einen inzwischen 12 jährigen Jungen könne man nicht zum Umgang zwingen. Auch der Richter ist sehr betroffen über diese so sehr zerstrittene Familie. Aber auch er will Kevin nicht zum Umgang zwingen.
Und so verliert Kevin im Alter von 12 Jahren seinen Vater und die Familie seines Vaters!
Das ist leider viel zu oft bittere Realität bei uns in Deutschland!

Machen wir aus Manuela einen Manuel und aus Andreas eine Andrea, denn dieses Schicksal trifft auch immer mehr Mütter. PAS trifft nach einer Trennung Mütter und Väter. Deswegen stehe ich als Mutter heute hier!

Wir als PAS-Eltern fordern:

  • schnelle Umsetzung des Elternkonsens hier bei uns in Baden-Württemberg!
  • bei ersten Anzeichen von PAS muss der entfremdende Elternteil vom Familiengericht zu einer obligatorischen Elternberatung geschickt werden!
  • Umgangsaussetzung, damit das Kind zur Ruhe komme, muss der Vergangenheit angehören!
  • Nach einer Trennung bleibt die gemeinsame Verantwortung für das Wohl der Kinder
  • Kinder haben das Recht auf angemessenen Umgang mit ALLEN Verwandten und Bezugspersonen.
  • Bei Umgangsboykott ist das Wohl der Kinder massiv gefährdet, d.h. Aktion der Institutionen, anstatt wie bisher Resignation!
  • Zeitnahe Terminierung von Verfahren im Umgangs- und Sorgerecht!
  • Straffe Prozessführung, Umgangsverfahren dürfen sich nicht über Jahre hinziehen, damit es nicht zu Kontaktabbrüchen kommt
  • Einführung eines Qualitätsmanagements für Jugendämter, Beratungsstellen und Familienrichter! D.h. Nachweis von regelmäßigen Fortbildungen.
  • Anerkennung von PAS als Syndrom zur Aufnahme in den ICD Katalog, damit betroffene Kinder eine angemessene Therapie bekommen können.
  • Gemeinsam mit dem Väteraufbruch fordern wir:
    ALLEN KINDERN BEIDE ELTERN!

Dagmar Bauer - TDM 2008

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Reinhard Schöller und Franzjörg Krieg

Publikum - TDM 2008

Thomas Klein
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Thomas Klein - TDM 2008

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Franzörg Krieg
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Verabschiedung mit Ankündigung eines musikalischen Beitrages von Norbert Heide und Reinhard Schöller.

 

Norbert Heide und Reinhard Schöller - TDM 2008

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