Begrüßung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder und betroffene Elternteile,
liebe Freundinnen und Freunde,
ich begrüße Sie - ich begrüße euch - herzlich
alle hier an diesem Ort
- in der Stadt des Rechtes
- auf dem Platz der Grundrechte
- zum Tag der Menschenrechte
- bei der 3. KUNDGEBUNG des Väteraufbruch für
Kinder Karlsruhe gegen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht.
Ich begrüße … (einzelne wichtige Personen und Vertreter
von Gruppen)
Diese unsere 3. Kundgebung fällt auf das Jahr des 60. Geburtstages
der Menschenrechte in der heute bei uns eigentlich gültigen Form.
Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die UN-Generalversammlung –
die Vollversammlung der Vereinten Nationen – noch unter dem
frischen Eindruck des Zweiten Weltkrieges die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte.
Es ist im öffentlichen Bewusstsein, dass es Staaten auf dieser
Welt gibt, die je nach weltpolitischer Großwetterlage als Bananenrepubliken
oder als Schurkenstaaten bezeichnet werden, in denen wir die Verletzung
der Menschenrechte anprangern. Manchmal leisten sich auch Großmächte
diese Extravaganz in der Überzeugung, dass sie eh machen können,
was sie wollen, weil sie kaum jemand kritisiert, da alle ihr reines
Marktvolumen als Chance für sich mit nutzen wollen. Es gibt auch
Staaten, die wir als noch nicht demokratisch genug ansehen, um z.B.
in der EU mitspielen zu dürfen. Auch in solchen Staaten verweisen
wir auf die Verletzung elementarer Menschenrechte.
Wir selbst bezeichnen uns aber als modernen demokratischen Rechtsstaat,
sind stolz auf unsere Tradition des Kampfes für Demokratie und
Menschenrechte und darüber hinaus auf unsere sozialen Errungenschaften,
die weit hinausgehen über eine bloße Beachtung der elementaren
Grundrechte.
Dass aber ausgerechnet diese unsere Bundesrepublik in einem breiten
Feld von Rechtswirksamkeit fortgesetzt gegen elementare Menschenrechte
verstößt, ist nicht im öffentlichen Bewusstsein und
scheint ungeheuerlich.
Unsere Reihe von Kundgebungen hat sich zur Aufgabe gemacht, eben
diese Ungeheuerlichkeiten zu benennen und die Funktionsweisen zu erläutern,
die unseren modernen Rechtsstaat in Teilbereichen zur Bananenrepublik
- oder vielleicht auch zum Schurkenstaat? - machen.
Die Kernbereiche dieses fortgesetzten Verstoßes gegen die allgemeinen
Menschenrechte sind
- eine allgemeine Rechtspraxis, in der Frauen für
die selben Taten nicht oder weniger bestraft werden wie Männer.
Frauen werden in der Rechtspraxis vermehrt als nicht mündig,
nicht verantwortlich und als nicht schuldfähig angesehen. Sie
werden nicht als erwachsene Individuen, sondern als Unmündige
oder als zu therapierende Kranke behandelt, um sie damit davor zu
bewahren, die Folgen ihres Handelns wie ein mündiger Mensch tragen
zu müssen.
- ein Familienrecht, das zwar Mutterschaft biologisch
definiert, das aber Vaterschaft trotz klarer medizinischer Analyseverfahren
immer noch als definierbare Zuweisung eines Rechtsstatus versteht
und nicht als biologisch determiniertes elementares Grundrecht. Dies
führt dazu, Vaterschaft in eine biologische, eine soziale oder
in eine rechtliche zu unterteilen und diese Attribute nach jeweiliger
Interessenlage zuzuweisen, wobei sich entweder der Staat diese Zuweisungsmacht
anmaßt oder einer Mutter dieses Recht als private Verfügungsmasse
überlässt. Die gleiche absurde und eines modernen Rechtsstaates
unwürdige Rechtspraxis prägt die in unserem Staat immer
noch gültige gesetzliche Voraussetzung, die allein nicht ehelichen
Müttern die private Machtfülle gibt, über das Ausmaß
an Recht zu entscheiden, das dem Vater ihres Kindes zusteht.
Weitere Kernbereiche des fortgesetzten Verstoßes gegen die
allgemeinen Menschenrechte sind
- ein gesamtgesellschaftliches Verständnis von
Familie, in dem die Bedeutung eines Vaters nicht in dessen Vatersein
ruht, sondern in seiner Leistungsfähigkeit als Versorger und
Zahler, dessen Vaterschaft oft nur noch in einem anonymen Dauerauftrag
bei seiner Bank zu bestehen hat.
Und
- ein System von Frauenförderung, das die Bedeutung
von Frau und Mutter allem überordnet und das Mann- und Vatersein
offen diskriminiert. Als neues Beispiel möchte ich den aktuellen
OECD-Armutsbericht aufführen, in dem Frauen nach Scheidung
als mittellos bezeichnet werden, während Männer als vermögend
gelten. Der Trick, mit dem dies erreicht wurde, besteht darin, dass
die Geldströme, die als Unterhaltsleistungen von Männern
an Frauen transferiert werden, nicht als solche mit in die Bilanzen
eingerechnet, sondern quasi als private Hobbyausgaben der Männer
angesehen werden, die diese sich als ihren individuellen Luxus erlauben.
Die bundesdeutschen Mechanismen haben z.B. dazu geführt, dass
Stefan, ein Mitglied unserer Gruppe vom gut bezahlten Diplom-Ingenieur
zum Sozialhilfeempfänger wurde, der heute im Obdachlosenasyl
wohnt. Seine Schuld: Er hat eine psychisch problematische Frau zur
Mutter seiner 4 Kinder gemacht.
Schließlich muss ich noch zwei infame Wirkungsbereiche aufzählen,
die zwar eng zusammenhängen, in ihren Auswirkungen aber jeweils
eigene Verfahrensmuster aufweisen:
- Ein Gewaltschutzgesetz, das schon in der Expertenanhörung
vor den Bundestagsausschüssen am 20.06.2001 als „verfassungsrechtlich
äußerst bedenklich“ und als „Erstschlagswaffe
in Frauenhand zur gefälligen missbräuchlichen Verwendung“
bezeichnet wurde. Wir wissen inzwischen, dass dieses Gewaltschutzgesetz
nicht installiert wurde, obwohl es verfassungsrechtlich bedenklich
ist, sondern WEIL es verfassungsrechtlich bedenklich ist. Frau wollte
ein Instrument zur Ausschaltung von Männern und Vätern,
das geeignet ist, elementare Grundrechte wie z.B. die Unschuldsvermutung
wie in einer Diktatur außer Kraft zu setzen, um damit Männer
und Väter nach individueller Stimmungslage einer Frau rechtlich
auszuschalten oder in menschenrechtswidriger Weise zu behandeln
und von allen Ämtern, Institutionen und Personen behandeln
zu lassen.
Und
- eine Frauenhausszene, die sich nicht nur tatsächlichen Opfern
widmet, sondern die den Missbrauch der Institution Frauenhaus aktiv
mit organisiert. Ein Beispiel werden wir später näher
vorstellen. Frauenhäuser sind inzwischen auch die Organisatoren
von menschenrechtswidriger Diskriminierung von Männern und
Vätern, der Deckung von Täterinnen, Exekutive einer ideologisch
motivierten Täter-Opfer-Zuordnung und Strategen einer militanten
Familienrechtspraxis mit bandenkriminalitätsmäßig
funktionierenden Verfahrenstricks.
Beispiele aus diesen Feldern von permanenten Verstößen
gegen die Allgemeinen Menschenrechte werden wir heute hier vorstellen
und wünschen uns, dass die winterlichen Bedingungen das Ausharren
für einige Zeit zulassen.
Unsere Bundesjustizministerin Frau Zypries sagte anlässlich einer
Veranstaltung am 03.12. – vor wenigen Tagen – in Berlin:
„Wir Deutschen müssen uns besonders engagieren, wenn es
um die Wahrung der Menschenrechte geht - national und weltweit.“
Da müssen wir wohl entsprechend laut sein, damit sie auch hört,
was wir zu sagen haben.
Der erste Redebeitrag kommt von Peter Tholey, Vorstandsmitglied des
VAfK Karlsruhe zum Thema „10 Jahre Sabotage an der KRR von 1998
– eine Schadensbilanz“
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10 Jahre Sabotage
an der Kindschaftsrechtreform von 1998 –
eine Schadensbilanz
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn der Wahlkampf beginnt, ist auf einmal sehr viel die Rede von sozialer
Ungerechtigkeit und der wachsenden Armut hier in Deutschland. Immer
wieder gibt es ein politsches Gerangel darüber, wie Armut zu definieren
sei, ab welchem Einkommen ist man denn nun wirklich arm?
Armut im absoluten Sinne bezeichnet einen Mangel an lebenswichtigen
Gütern, wie Nahrung, Bekleidung und Unterkunft. Da nur wenige Menschen
in den reichen Ländern diese Form der Armut erleiden, könnte
man dem Trugschluss verfallen, Armut sei hier weitestgehend abgeschafft.
Aber Armut definiert sich auch aus dem gesellschaftlichen Umfeld. In
der Europäischen Union geht man davon aus, dass Armut vorliegt,
wenn das Einkommen so niedrig ist, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben unmöglich ist. Danach wird die Armutsgrenze unterschritten,
wenn das Einkommen weniger als 60% des durchschnittlichen Einkommens
beträgt.
Popuärwissenschaftlich ausgedrückt liegt Armut dann vor,
wenn die Aufrechterhaltung einer bürgerlichen Existenz nicht mehr
möglich ist.
Die Ursachen von Verarmung können sehr unterschiedlich sein –
fest steht jedenfalls, dass Kinder auf die Welt zu setzen und groß
zu ziehen in Deutschland mittlerweile zu den Hauptarmutsrisiken zählt.
Können sich Familien mit mehreren Kindern oftmals nur noch mühsam
an der Armutsgrenze entlanghangeln, so stürzen sie mit Sicherheit
in die dauerhafte Armut ab, wenn Trennung und Scheidung eintreten.
Über die Situation von Trennungsmüttern und -kindern sind
von der Bundesregierung bereits einige Untersuchungen herausgegeben
worden – die wirtschaftliche Situation von Trennungsvätern
bleibt regelmäßig unberücksichtigt oder wird grob entstellt
wiedergegeben.
So wird im auch 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
von 2008 der gezahlte Unterhalt als privater Konsum des Unterhaltsverpflichteten
gewertet. Anders ausgedrückt heißt dies, dass das Geld, welches
ein Trennungsvater an seine Kinder und seine Exfrau zahlen muss, in
der Statistik so auftaucht, als würde er dies für seinen Sportwagen,
sein Reitpferd oder seine Segeljacht ausgeben. Die Bundesregierung täuscht
Millionen Bürger vorsetzlich darüber hinweg, wie viele Väter
durch Unterhaltszahlungen in Armut geraten. Jeder Bilanzbuchhalter,
der seine Zahlen derart dreist manipuliert muss fürchten, dafür
ins Gefängnis zu kommen.
Gerade Vätern mit mehreren Kindern droht nach Trennung und Scheidung
die Vernichtung ihrer bürgerlichen Existenz durch Unterhaltsverpflichtungen.
Von dem was ihm bleibt führt er ein Leben am Rande der Gesellschaft.
Wohnen seine Kinder weiter entfernt, so hat er noch nicht einmal das
Geld, um sie zu besuchen.
Meine Damen und Herren, diese sozio-ökonomische Katastrophe sollte
im kommenden Jahr zum Wahlkampfthema werden.
Neben der Verarmung droht Trennungsvätern auch der Verlust ihrer
Kinder.
Das am häufigsten eingesetzte Mittel, einen Vater dauerhaft von
seinen Kindern zu trennen, ist das Vortäuschen von Straftaten.
In den jährlich mehr als 30.000 Umgangsverfahren sind Falschvorwürfe
bezüglich Kindesmissbrauch und häuslicher Gewalt an der Tagesordnung.
Väter sind hierbei vorverurteilt, Vorwürfe werden als Tatbeweis
gewertet und eine ganze Gutachterindustrie hat sich auf die Unterstützung
von Falschvorwürfen spezialisiert. Trennungsväter sehen sich
Formen organisierter Kriminalität gegenüber und der Rechtsstaat
läßt sie dabei im Stich. Viele von ihnen sind dieser Konfrontation
nicht gewachsen. Sie quälen sich mit Fragen nach dem Warum ihres
Scheiterns und hadern mit ihrem Schicksal.
Väter, deren bürgerliche Existenz ruiniert ist und die nur
selten Kontakt zu ihren Kindern haben können, verzweifeln und erleiden
eine dauerhafte Zerstörung ihres Selbstwertgefühls.
Die medizinischen Folgen davon sind Ein- und Durchschlafstörungen,
Magenschmerzen mit Überlkeit und Erbrechen, Darmprobleme mit Durchfall,
Herz- und Kreislaufprobleme mit Schweissausbrüchen, Atemnot und
Kopfschmerzen. Dazu kommen noch innere Unruhe, Weinkrämpfe, Selbstmordgedanken,
Zwangsvorstellungen mit immer wiederkehrenden Tagträumen, Überempfindlichkeit
wechselt mit völliger Lethargie.
Auf Grund dieser Verhaltensänderungen werden Trennungsväter
bevorzugt Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz. Zunächst werden sie
wegen ihres privaten Scheiterns kritisiert, dann wird ihre Arbeit herabgewürdigt.
Sie werden beschimpft und isoliert. Hinter ihrem Rücken wird schlecht
über sie geredet, sie werden lächerlich gemacht und es werden
Gerüchte über sie verbreitet. Sie werden verdächtigt
psychich krank zu sein und es wird ihnen klar gemacht, dass man nichts
mehr mit ihnen zu tun haben will. Arbeitskollegen wird verboten, mit
ihnen zu reden. Ihre Arbeitsleistung wird in abwertender Weise beurteilt,
sie erhalten nur noch sinnlose Tätigkeiten und schließlich
droht man ihnen mit der Kündigung.
Schulden, Verlust von Wohnung und Arbeitsplatz, Isolation und Einsamkeit
führen schließlich in eine tiefe Depression. Alkohol- und
Drogenabhängigkeit folgen oftmals – jeder 7. Trennungsvater
sieht in dieser Situation keine Perspektive mehr und bringt sich um.
Die dadurch verursachten volkswirtschaftlichen Schäden erreichen
Dimensionen von mehreren Milliarden Euro jährlich. Aber das Schicksal
von Vätern ist der Politik nichts wert. So wie Väter in zwei
sinnlosen Weltkriegen verheizt wurden, so behandelt die aktuelle Politik
Väter als verschleißbares und verbrauchbares Menschenmaterial.
Aber auch den Trennungskindern geht es nicht besser. Sie werden von
einer gnadenlosen Scheidungsindustrie für ihre Zwecke instrumentalisiert
und missbraucht. Viele Fälle von Umgagsboykott haben eine räuberische
Erpressung als Hintergrund. Zunächst wird das Kind als Geisel genommen
und dann wird über Unterhaltsforderungen das Lösegeld erpresst.
Damit dies auch funktioniert, wird das Kind vom Vater isoliert und alle
positiven Erinnerungen an ihn gelöscht. Das Kind wird in Angst
und Schrecken vor dem Vater versetzt, es erlebt ständigen Psychoterror.
Der Vater wird zum personifizierten Teufel gemacht und das Kind muss
ihm abschwören. Mit gebrochenem Willen und neu programmierter Erinnerung
wird es dann vor Gericht gegen den Vater in Stellung gebracht. Die Folgen
dieser Mißhandlung sind seelische Schäden, die denen von
Kindern ähneln, die im Krieg aufgewachsen sind. Häufig entwickeln
sind Störungen der Selbstwahrnehmung, die in Eßstörungen,
wie Magersucht, Fettsucht und Bulemie münden. Bei vielen Kindern
entwickeln sich Beziehungsstörungen, bei denen ein ambivalentes
Verhältnis zwischen Nähe und Distanz zum Partner besteht.
Da von einem Elternteil entfremdete Kinder große Ängste entwickeln,
auch noch den anderen Elternteil zu verlieren und sie dieser Situation
nicht entfiehen können, agieren sie ihre Aggressionen an sich selbst
oder an Gleichaltrigen ab. Sie lernen, ihren Wahrnehmungen und Gefühlen
zu misstrauen und verfallen in einen Zustand der Apathie, bei dem emotionale
Ansprechbarkeit und emotionale Reaktionen stark reduziert sind. Sie
agieren wie Roboter, die stur an einem fest eingebrannten Programm festhalten.
Wenn Väter dann vor Gericht ihrem entfremdeten Kind gegenüberstehen,
überkommt sie das maßloses Entsetzen.
Leider finden in dieser Situation nur wenige Väter den Weg in
die Beratung und noch weniger begreifen die aktive Gemeinschaft mit
Schicksalsgenossen als erster thrapeutischer Schritt. Beratungsstellen
für Trennungsväter sind nach wie vor kaum vorhanden –
werden sie doch von der Politik als Täter angesehen und nicht als
Opfer.
Der „Väteraufbruch für Kinder“ stellt hier eine
Ausnahme dar und leistet ehrenamtlich „Erste Hilfe“. Der
„Väteraufbruch für Kinder“ ist bundesweit die
einzige politische Kraft, die als Vertretung von Väterinteressen
ernstgenommen wird.
Laßt uns unseren Verein weiter vorwärts bringen - nur gemeinsam
sind wir stark!
Wir müssen wir uns besser organisieren und vernetzen.
Wir müssen uns in die Politik einmischen – überall und
zu jeder Zeit!
2009 ist das Jahr der großen Wahlen und Wahlkämpfe –
laßt uns diese Zeit nutzen und die Politik an ihre Verantwortung
erinnern die sie auch Vätern gegenüber haben.
Wir sind auch das Volk!
Laßt uns im Vertrauen auf unsere Kraft unser Schicksal und das
Schicksal unserer Kinder in die eingenen Hände nehmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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Aktuelle Geschehnisse
im Fall "Familie Schulze"
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einem Jahr stand ich hier, um Sie über Menschenrechtsverletzungen
zu informieren, die an vier Brüdern aus Ettlingen und ihrem Vater
begangen worden waren, und die symptomatisch für die Vorgehensweise
eines großen Teils der handelnden Personen im Bereich Trennung
und Scheidung in Deutschland sind. Schon damals mußte ich leider
äußerst befremdliche und beängstigende Dinge berichten.
Nun muß ich Sie bedauerlicherweise darüber informieren, daß
sich die rechtswidrige Vorgehensweise der Kindsmutter und die nicht
weniger rechtswidrige Unterstützung, die sie dabei von einer Unzahl
von Behörden und Institutionen erhält, radikal zugespitzt
hat.
Ich habe damals den Fall anonymisiert und die Familie als „Familie
Schulze“ bezeichnet. Nun steht neben mir der Vater, den ich damals
als Horst Schulze bezeichnet habe, und wird Ihnen berichten, wie es
weiterging.
Zuvor aber muß ich noch einen kurzen Rückblick einfügen
für all jene, die letztes Jahr nicht bei unserer Kundgebung dabei
waren:
Die beiden Eltern Schulze – ich bleibe bei der Anonymisierung
– haben vier Söhne im Alter von 5 bis 12 Jahren. Anfangs
studierte Sabine Schulze für das Lehramt, während Herr Schulze
einer Erwerbstätigkeit nachging. Ohne Absprache mit ihrem Mann
gab Frau Schulze das Studium auf, weil sie behauptete, Gott persönlich
habe ihr diesen Auftrag gegeben, doch es zeigte sich, daß sie
der von ihr gewählten Arbeitsteilung nicht gewachsen war: Obwohl
Horst Schulze einen großen Teil der Aufgaben in Haushalt und Kindererziehung
übernahm, zeigten die Kinder Zeichen von Verwahrlosung.
Herr Schulze sorgte dafür, daß das Jugendamt eine Familienhilfe
stellte. Doch es zeigte sich, daß die Situation nur dadurch stabilisiert
werden konnte, daß eine stationäre Behandlung für Sabine
Schulze in einer psychosomatischen Klinik geplant wurde. Kurz vor dem
vereinbarten Termin tauchte Sabine Schulze jedoch für mehrere Wochen
unter und nahm die Kinder mit. Seither fand sie von den verschiedensten
Institutionen massive Unterstützung: Nicht etwa dabei, ihre eigenen
Probleme in den Griff zu bekommen und die Situation der Kinder zu verbessern,
sondern darin, alle Probleme zu ignorieren und den verantwortungsvollen
Vater auszubooten.
Inzwischen sind Horst und Sabine Schulze seit Januar 2007 geschieden,
alle vier Kinder leben bei der Mutter, obwohl eine gerichtlich bestellte
Gutachterin ihr bescheinigt hatte, daß sie dieser Aufgabe nicht
gewachsen sei, und obwohl das Familiengericht Ettlingen immerhin den
Mut besessen hatte, das Gutachten ernst zu nehmen und Horst Schulze
zwei Kinder zuzusprechen. Dieser Beschluß aus Ettlingen wurde
aber vom Oberlandesgericht Karlsruhe ohne schlüssige Begründung
schnell wieder gekippt, und Sabine Schulze bekam als Belohnung auch
noch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nachgeworfen, das sie
seither besitzt und permanent mißbraucht.
Den Kindern wurden und werden elementare Grundrechte verweigert: Sie
werden von Sabine seit Jahren regelmäßig geschlagen und anderweitig
körperlich mißhandelt, sie werden von ihr nicht ausreichend
und gesund ernährt, sie werden im Krankheitsfalle nicht ausreichend
medizinisch betreut, ihre schulische Ausbildung wird beeinträchtig;
immer wieder verstößt Sabine auch gegen die Schulpflicht
ihrer Kinder. Die Kinder werden von Sabine psychisch gequält und
auf vielerlei weitere Weise gravierend negativ beeinträchtigt.
Die Kinder reagierten darauf, indem sie noch mehr als bisher die emotionale
Nähe zum Vater suchten und vom Oberlandesgericht Karlsruhe durch
Gerichtsbeschluß schließlich die klare Zusage erhielten,
den Vater jederzeit auch außerhalb der offiziellen Umgangstermine
besuchen zu dürfen. Dies führte dazu, daß die drei ältesten
Söhne, die mit Fahrrad schon selbständig mobil waren, über
Monate hinweg den Vater meistens 7 Tage in der Woche für mehrere
Stunden besuchten.
Die Kinder hatten also einerseits im Umgang mit dem Vater eine enorme
Verbesserung erfahren, waren aber während der Zeit, die sie mit
der Mutter verbringen mußten, weiterhin den vorhin angedeuteten
massiven Belastungen durch die Mutter ausgesetzt.
Das ungefähr war der Stand von vor einem Jahr. Genaueres können
Sie nachlesen und nachhören auf der Homepage des Väteraufbruchs
für Kinder Karlsruhe e.V..
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Kindesentführungen
durch Mütter
Zunächst eine juristische Erläuterung:
Kindesentzug liegt vor, wenn ein (z.B. aufenthaltsbestimmungsberechtigter)
Elternteil den Kontakt des Kindes mit dem anderen getrennt lebenden
Elternteil (ohne oder mit gemeinsamem Sorgerecht) verhindert.
Kindesentführung liegt vor, wenn ein Elternteil das Kind an einen
Ort, der für den anderen Elternteil unbekannt oder nicht erreichbar
ist, entzieht.
Das Problem ist, dass in keinem Gesetz der BRD steht, dass Frauen und
Männer für dieselben Verbrechen unterschiedlich bestraft werden.
Aber genau dieser Rechtsbruch ist bundesdeutsche Rechtsrealität.
Ein Vater, der sein Kind zurückholt, wird selbst dann als Kindesentführer
gejagt, wenn er einen rechtsgültigen Gerichtsbeschluss vorweisen
kann, dass er nach einer Entführung des Kindes durch die Mutter
das Alleinige Sorgerecht hat. Es gibt in den Medien dokumentierte Fälle,
wo z.B. ein französischer Vater sein von der Mutter nach Deutschland
entführtes Kind zurück holte und dann von der deutschen Polizei
gejagt wurde. Die Kindesentführerin hatte vorher alle nur erdenkliche
Unterstützung von deutschen Ämtern und Institutionen erhalten.
Wenn eine Mutter mit dem Kind in einer Nacht-und-Nebel-Aktion verschwindet,
wird dies immer noch als ein legitimer Akt einer Frau angesehen, die
ein quasi angeborenes Mutterrecht inne hat, das galaktisch mythisch
über jeder grundgesetzlichen und menschenrechtlichen Regelung steht.
Kein Rechtstatbestand erfasst diese Praxis – sie ist allein in
den Mythen der Allgemeinheit verhaftet und wird von einem Staat unterstützt,
der sich der Frauenförderung verpflichtet hat.
Und wenn der Rechtsbruch gar zu offensichtlich ausfällt, wird
das Hilfsmittel für Frauen eingesetzt, das gerade wegen seiner
Verfassungsbedenklichkeit eingeführt wurde, um in solchen Fällen
eine Schein-Rechtskonformität zu schaffen – das Gewaltschutzgesetz.
Eine Frau muss nur behaupten, dass sie sich bedroht fühlt –
und schon ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt:
- Der Frau wird bedingungslos geglaubt – ihre
parteiliche Aussage gilt schon als Wahrheitsbeweis
- Die Unschuldsvermutung ist aufgehoben – ein
Verlust von Rechtsstaatlichkeit
- Der Mann wird als Täter diskriminiert –
ohne jede Überprüfung des Wahrheitsgehaltes
Vor diesem Hintergrund wird jeder Rechtsbruch der Mutter, auch jeder
Missbrauch des Kindes durch die Frau, legalisiert und von allen Stellen
aktiv unterstützt.
Es muss nicht verwundern, dass Entführungen durch Mütter
im Bewusstsein der Öffentlichkeit nicht präsent sind. In allen
Internet-Portalen über entführte Kinder sind die „offiziellen“
Fälle im Vordergrund: Entführungen durch Väter.
Erst nach eingehender Beschäftigung mit dem Problem erfährt
man, dass verschiedene Staaten ermittelt haben, dass mindestens Drei
Viertel aller Kindesentführungen von Müttern begangen werden.
Hierbei sind noch nicht die Fälle eingerechnet, in denen sich Frauen
durch Denunzierung des Vaters einen Persilschein für ungestraften
Kindesmissbrauch ausstellen ließen.
Ich möchte im Folgenden vier aktuelle Fälle aus unserer Karlsruher
Gruppe des „Väteraufbruch für Kinder“ skizzieren:
Die Vatervita von Horst Schulze (Name geändert) wurde schon vor
einem Jahr hier vorgetragen, ist auf unserer Homepage veröffentlicht
und Horst selbst hat die neueren Entwicklungen vorhin hier dargestellt [mehr].
In diesem Fall wird deutlich:
- Der fortgesetzte Missbrauch der Institution FRAUENHAUS
durch die Kindesmutter in dessen unbegründeter Benutzung wurde
von den betroffenen Frauenhäusern als willkommen aufgenommen.
Dieses Faktum stellt einen Missbrauch von Steuergeldern in einem nicht
unerheblichen Umfang dar. Die am Amtsgericht Ettlingen mit der Sache
betraute Richterin hat in einer Verhandlung deutlich erklärt:
„Frau Schulze (Name geändert), gegen diesen Vater liegt
nichts vor. Was Sie machen, ist Kindesentzug!“ Allerdings hat
diese Richterin kapituliert und den Fall trotz allem nach Augsburg
weiter gereicht, obwohl sie wusste, dass damit sowohl der Missbrauch
der Kinder, die Entrechtung und menschenrechtswidrige Behandlung des
Vaters und der Missbrauch der Institution Frauenhaus weiter betrieben
wird.
- Obwohl akten- und gerichtskundig ist, dass diese Mutter
psychische und körperliche Gewalt gegen die vier Kinder ausübt,
lassen sie alle Institutionen gewähren. Nein, viel schlimmer,
sie unterstützen aktiv den Kindesmissbrauch und die offensichtliche
Gewalt gegen die Kinder, da sie nicht von einem Mann, sondern ja nur
von einer Mutter verbrochen wird.
- Dem Vater werden seit Monaten nicht nur die Kinder
entzogen, sein Sorgerechtsstatus wird ignoriert, er wird gesetzwidrig
entrechtet – und dies völlig grundlos. Der einzige wirkende
Grund ist das egoistische, persönliche Interesse einer psychisch
auffälligen Mutter, dem alle Institutionen dienen, sogar der
Datenschutzbeauftragte der Stadt Augsburg, der einfach behauptet,
der Sorgerechtsstatus des Vaters sei unklar, um damit das rechtswidrige
Vorgehen aller mit der Sache betrauter Augsburger Ämter zu decken.
Es ist gut möglich, dass dieser Fall erst in Straßburg entschieden
werden wird – in vielen Jahren und zu spät.
Schon jetzt mahnen wir aber an, dass wir alle Stellen und alle handelnden
Personen in die Pflicht nehmen werden. Wir werden öffentlich Schadenersatz,
Schmerzensgeld und Wiedergutmachung von allen handelnden und entscheidenden
Personen einfordern – völlig gleich, ob dieser Selbstverständlichkeit
ein Gericht folgen wird oder nicht.
Es dauert in Deutschland immer lange, bis politisch und ideologisch
motivierte Täterinnen- und Täterschaft als solche erkannt
und auch gesühnt wird.
Alex Brutzer stand vor zwei Jahren ebenfalls hier auf der Bühne
und hatte ein kurzes Statement zu seinem Fall abgegeben. Auch seine
Geschichte wird auf unserer Homepage erzählt.
Hier zunächst die Skizze einer Geschichte, die inzwischen eine
dramatische Wendung erfahren hat:
Eine junge Frau kam aus Ghana nach Deutschland, um sich von 3 verschiedenen
Vätern 3 Kinder zeugen zu lassen. Sie hat nie gearbeitet und über
10 Jahr lang ganz gut von Unterhalt und Steuergeldern gelebt.
Den ersten Mann hat sie geheiratet, um die Eintrittskarte in den Wohlfahrtsstaat
Deutschland zu erhalten.
Alex, den Vater des zweiten Kindes, heiratete sie nicht. Sie brauchte
ja nur mehr Unterhalt, eine weitere Familienhilfe und das Mutter-und-Kind-Programm
des Jugendamtes.
Den dritten Mann heiratete sie und machte ihn zum Vater ihres dritten
Kindes, weil er ein Haus besitzt.
Wir haben überlegt, wie sie es wohl anstellen wird, an das Haus
zu kommen, denn dass sie nur dies beabsichtigt, war nach dem, was sie
mit den anderen Vätern – mit Unterstützung aller Ämter
– spielte, klar.
Ihre nie bestraften kriminellen Taktiken in der Ausschaltung von Alex
als Vater und der alleinigen Sicherung von Geldzahlungen an sie wurden
von uns genutzt, um sie wenigstens symbolisch auszubremsen. Nein, ihre
Destruktivität wollte von niemand erkannt werden, alle spielten
mit, vom Jugendamt des Landkreises Karlsruhe über das Familiengericht
bis zum neu zuständigen Jugendamt in Backnang. Allerdings konnten
wir erreichen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt
übertragen wurde. Immerhin eine wenigstens symbolische Geste, wenn
dabei die Mutter immer noch tun durfte, was immer sie wollte.
Jetzt, nachdem das dritte Kind über ein Jahr alt war, erwarteten
wir eigentlich, dass diese Mutter das Gewaltschutzgesetz benutzen würde,
um den Hausbesitzervater aus seinem eigenen Haus werfen zu lassen, das
dann ihr mit den drei Kindern zugewiesen würde. Er hätte dann
alles zu finanzieren, würde aber sein Kind nur noch im begleiteten
Umgang höchstens 2 Stunden alle 14 Tage sehen. So läuft das
üblicherweise hier in Deutschland.
Nichts dergleichen geschah.
Im Frühsommer 2008 konnte die Mutter den Hausbesitzervater überreden,
für die ganze Familie Rückflugtickets nach Ghana zu finanzieren,
um den Familienzuwachs bei ihrer Familie in Afrika vorzustellen.
Alex hatte Angst und warnte das Jugendamt: Er hatte das sichere Gefühl,
dass die Mutter mit den Kindern nicht mehr zurückkommen würde.
Das Jugendamt Backnang stellte aber fest, dass „keine Entführungsabsicht
zu erkennen“ sei und erteilten der Mutter die Erlaubnis, das Kind,
für das sie als Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatten,
mit nach Ghana zu nehmen.
Wie wir inzwischen wissen, hat diese Mutter dem Hausbesitzervater gegen
Ende des Urlaubes erklärt, dass er allein zurück fliegen solle.
Sie würde mit allen Kindern in Ghana bleiben. Wenn er sein Kind
wieder sehen wolle, solle er das Haus verkaufen und mit dem Geld zu
ihr nach Ghana zurückkommen.
Auf diese Masche waren wir nicht gekommen. Und ehrlich gesagt, hatten
wir nicht damit gerechnet, dass der Hausbesitzervater sich so übers
Ohr hauen ließe.
Das von der Mutter gefoppte Jugendamt Backnang war jetzt in der Pflicht,
etwas zu unternehmen. Aber viel mehr als ein hilfloses Schulterzucken
kam bis jetzt nicht dabei heraus. Die Tatsache, dass der Hausbesitzervater
die Kindesentführung der Mutter selbst mit betrieben und finanziert
hatte, reicht bis jetzt für keine deutsche Staatsanwaltschaft aus,
um ihn als Mittäter verantwortlich zu machen und über ihn
den Geldhahn für die Mutter aus Deutschland abzudrehen, was allein
in der Lage wäre, die Kinder wieder nach Deutschland zu bringen.
Fazit:
- Sozialhilfeschnorrerinnen werden in Deutschland willkommen geheißen
und sind besondere Lieblingsbeschäftigungen der Frauen-für-Frauen-Helferinnen-Szene,
in die viele Steuergelder fließen.
- Selbst eine Mutter mit kriminellen Verhaltensweisen darf in Deutschland
machen, was auch immer sie will. Sie erhält Unterstützung.
Ihre strafrechtlich relevanten Gesetzesverstöße werden aus
Steuergeldern unterstützt.
- Viele Jugendämter sind selbst dort – oder vielleicht gerade
dort – wo sie mehr Machtbefugnis erhalten, durch Inkompetenz kontraproduktiv
und erreichen noch nicht einmal das, wofür sie in erster Linie
zuständig sind: Dem Wohl der Kinder zu dienen. Sie unterstützen
egoistische Mütter und missachten dabei Kinder. Sie sind Mütter-Ämter
und keine Jugend-Ämter.
Der Fall von Miguel Albrecht ist ziemlich neu. Miguel ist zwar hier
unter uns, er wird aber nicht hier auf dem Podium erscheinen. Er muss
sich noch zurück halten, weil seine Sache inzwischen bei der Staatsanwaltschaft
und den Gerichten anhängig ist. Deshalb habe ich seinen Namen auch
geändert.
Miguel ist der nicht eheliche Vater eines vor drei Jahren geborenen
Sohnes. Die Mutter hat das gemacht, von dem Frau Zypries immer noch
behauptet, dass es nicht genügend erforscht sei: Sie hat dem Vater
das gemeinsame Sorgerecht – wie in der überwiegenden Anzahl
aller Fälle nicht ehelicher Elternschaft üblich – nicht
zugestanden. Oder besser ausgedrückt: Die egomanische Mutter hat
dem Kind von Anfang an den Vater vorenthalten.
Das zeigte sich natürlich in den letzten drei Jahren überdeutlich:
- In den ersten beiden Jahren gab es nur 3-4 Stunden Kontakt des Sohnes
mit seinem Vater pro Woche in Anwesenheit der Mutter, die diesen Kontakt
zudem immer wieder restriktiv behandelte.
- Als Miguel zur Klärung der Situation ein Verfahren auf Umgang
anstrengte, boykottierte die Mutter den Umgang komplett.
- Nachdem das Gericht unbegleiteten Umgang anordnete, verweigerte die
Mutter und ignorierte die Gerichtsbeschlüsse, was sich Familiengerichte
durch Mütter immer wieder gefallen lassen.
- Angesetzte Paargespräche beim Jugendamt und bei der psychologischen
Beratungsstelle wurden von der Mutter nach 3-4 Sitzungen abgebrochen.
Zitat aus dem Bericht der Beratungsstelle: „… dann fürchten
wir, dass die Mutter auch zukünftig geplante Umgangsregelungen
im Grauzonenbereich unterläuft.“
- Nach dem Beschluss infolge eines neuen durch Miguel beantragten Umgangsverfahrens
verweigerte die Mutter wieder und begrenzte den Umgang auf wenige Minuten
oder boykottierte.
- Das Familiengericht setzte danach ein Zwangsgeld fest und bestellte
eine Verfahrenspflegschaft – einen sogenannten Anwalt des Kindes.
- Die Mutter verzögerte durch Verweigerung von Terminen und Verweigern
von Unterschriftsleistungen.
Für den Paukenschlag in dieser Trennungsvita zitierte ich aus
den Aufzeichnungen des Vaters:
„Den für Oktober 2008 angesetzten Terminen beim Kinderschutzbund
Baden-Baden zum begleiteten Umgang und dem Kindesanhörungstermin
beim Amtsgericht Rastatt entzieht sich die Mutter.
Sie lässt über ihre Anwältin am 27.10.2008 mitteilen,
dass die Mutter für vorerst ein Jahr eine Arbeitsstelle in Bahrain
antritt und am gleichen Tag auch fliegt bzw. schon geflogen ist.“
Punkt.
Strafrechtlich betroffen ist der § 235 Strafgesetzbuch: Kindesentziehung
mit List.
Das Problem ist nur, dass nicht der Vater, sondern die Mutter das Kind
mit List entzogen hat. In einem solchen Fall tun sich vornehmlich Staatsanwältinnen
immer schwer, zu meinen, dass überhaupt ein Paragraph betroffen
sein könnte.
Wir werden verfolgen, was in diesem Fall unternommen werden wird, werden
die Menschenrechtsverstöße protokollieren und die handelnden
Personen später öffentlich anklagen.
Als vierten und letzten Fall in meiner Darstellung hier portraitierte
ich den Vater Horst Voigt.
Er ist hier unter uns und ist bereit, seine Geschichte öffentlich
zu machen. Allerdings gibt es in dieser ebenfalls sehr traurigen und
ungeheueren Geschichte einen Richter, der klarer und entschiedener handelte.
Doch der Reihe nach:
Klaus ist ebenfalls nicht ehelicher Vater. 2004 wird seine Tochter Angelina
geboren. Ein Jahr später zerbricht die Beziehung. Die Mutter zieht
mit Tochter, einem Sohn aus einer früheren Beziehung und mit neuem
Partner um. Klaus zieht danach ebenfalls um, um näher bei seiner
Tochter zu sein.
Für den Showdown zitiere ich aus einem Artikel der Hohenloher
Zeitung vom 11.11.2008:
„Am 5. September, ein Tag, an den sich Voigt erinnert, als wäre
es gestern gewesen, sollte Angelina wieder zu ihm kommen. Er wartet
vergeblich. „Das Handy meiner Ex-Freundin war ausgeschaltet. Da
ahnte ich, dass es Probleme gibt.“ Vor ihrem Haus kommt der Schock.
„Es war völlig leergeräumt, man hatte dem Vermieter
fristlos gekündigt.“ Voigt wendet sich an die Polizei. Die
teilt ihm mit, dass er keine Vermisstenanzeige aufgeben könne,
weil er kein Sorgerecht für seine Tochter habe. Auch der Datenschutz
stehe weiteren Nachforschungen im Wege. Aber weil der ältere Stiefbruder
von Angelina noch schulpflichtig ist, erkundigt sich die Polizei an
dessen Schule, wo man ebenfalls völlig überrascht reagiert.“
Der Richter lässt sich durch die Überraschung nicht aus dem
Konzept bringen und handelt bewundernswert konsequent:
Er stellt infolge der Verschleppung des Kindes an einen unbekannten
Punkt der Welt eine Kindeswohlgefährdung fest und spricht dem nicht
ehelichen Vater gegen den Willen der Mutter das Gemeinsame Sorgerecht
zu. Wenn man weiß, wie sehr sich Richterpersönlichkeiten
von Müttern auf der Nase herumtanzen lassen und wie sehr üblicherweise
das Mutterwohl das Kindeswohl überlagert, muss dieser Beschluss
als mutig besonders erwähnt werden.
Obwohl es keine Zustelladresse für das Urteil gibt, wird es die
Entführerin erfahren. Ihre Eltern halten mit ihr Kontakt. Es gibt
inzwischen Anzeichen, dass die Kindesentführung nach Paraguay erfolgte.
Bis der Entführerin das Geld ausgeht, werden die Kinder wohl Einiges
mitmachen müssen. Dabei gäbe es genug Möglichkeiten,
einzuschreiten:
- über die Bank könnten die Geldbewegungen ermittelt werden
- über die IP-Adresse der internetaktiven Mutter könnte diese
lokalisiert werden<
- der Mutter könnte die Auszahlung von Kindergeld und Sozialleistungen
gestoppt werden
Wir werden sehen, ob der Staat gegen diese Täterin vorgehen wird,
oder ob er die Kindesentführung weiter mit finanzieren wird. Immerhin
ist es ein Staat, der sich der Frauenförderung verschrieben hat
und das Männliche zu überwinden gedenkt, um zu mehr Menschlichkeit
in der Gesellschaft zu finden.
Was stellen wir in allen Fällen fest?
- Mütter können bestehende Gesetze straflos ignorieren. Eine
gesetzesbrüchige Mutter wird von allen Konsequenzen verschont.
Diese hat der Vater zu tragen.
- Der Staat deckt Täterinnen und setzt menschenrechtswidrige Diskriminierung
gegen Väter ein, um Müttern einen egoistischen Spielraum zu
gewähren.
- Kinder werden dabei in keiner Weise beachtet, sondern nur argumentativ
benutzt.
Wir fordern:
- Straftäterinnen und Straftäter müssen gleich behandelt
werden!
- Vaterschaft und Mutterschaft sind gleichberechtigt – kein Sexismus
gegen Väter!
- Allen Kindern BEIDE Eltern!
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Fall Fam. Schulze


Fall Alex B


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Lasst unsere Kinder
nicht im Regen stehen!
Mein Name ist Dagmar Bauer. Ich komme vom Verein PAS-Eltern e.V., Regionalgruppe
Stuttgart.
Was bedeutet PAS? Zu deutsch heißt PAS Eltern/ Kind Entfremdungssyndrom.
Es wurde zum ersten Mal 1984 von Professor Richard Gardner beschrieben.
Gardner definierte PAS als eine Störung, die meist nach Trennungen
von Eltern auftritt. Es ist eine Gehirnwäsche des Kindes durch
einen Elternteil, um den anderen und seine Ursprungsfamilie wie Großeltern,
Tanten, Onkels und Cousins zu verunglimpfen. Der abwesende Elternteil
wird von den betroffenen Kindern massiv und unangemessen abgelehnt und
verunglimpft. Die Abwehrhaltung beruht nicht auf tatsächlich gemachten
negativen Erfahrungen. D.h. vor der Trennung waren Eltern und Kinder
eine ganz normale Familie, mit ganz normalem Alltag, mit gemeinsamen
Unternehmungen, mit Freuden und Nöten, mit Geburtstagsfeiern und
Alltagsstress, wie in jeder anderen Durchschnittsfamilie. In der schlimmsten
Form von PAS werden positive Erinnerungen an den einstmals geliebten
Vater oder die einstmals geliebte Mutter gelöscht. Nichts, was
mit der Person des Vaters oder der Mutter verbunden ist, darf positiv
sein.
Von manchen so genannten Experten wird behauptet, dass PAS eine Erfindung
von gewalttätigen Vätern und psychisch kranken Müttern
ist, die ihre Kinder zum Umgang zwingen wollen. Aber PAS wird von Experten
aus dem Bereich Familie, Scheidung und Entwicklungspsychologie so beschrieben:
Dem anderen Elternteil wird die Schuld für finanzielle Schwierigkeiten
zugeschrieben. Den Kindern werden Details aus der Ehe und dem Scheidungsprozess
mitgeteilt, weil die Kinder die „ganze Wahrheit“ wissen
sollen. Das Kind wird dazu benutzt, um an Informationen über den
anderen Elternteil heranzukommen. Die Umgangskontakte werden gestört
durch ständige Telefonpräsenz. Just am Umgangswochenende häufen
sich wichtige unaufschiebbare Termine, wie Kindergeburtstage und Vereinsaktivitäten.
In Gegenwart des Kindes wird negativ über den anderen Elternteil
gesprochen.
Gerne wird der eigene Wille des Kindes zitiert. Der entfremdende Elternteil
betont , dass er oder sie das Kind nicht am Umgang hindere. Aber das
Kind weiß, dass Mama oder Papa es nicht mag, wenn es zum Anderen
geht, also wird es als braves Kind das tun, was Mama oder Papa von ihm
erwarten.
Das Kind wiederum zeigt Verhaltensweisen wie fehlenden Respekt, Zorn,
Kommunikationsverweigerung und Gewalt gegenüber dem Zielelternteil
und begründet sein Verhalten mit unbegründeten und falschen
Behauptungen. Es fehlt ein Unrechtsbewusstsein. Dies alles ist unglaublich
schmerzvoll für die ausgegrenzten Eltern. Oft haben sie ihr geliebtes
Kind auf immer verloren. Es lebt vielleicht sogar in der gleichen Stadt,
ist aber unerreichbar. Es wächst heran und wird erwachsen. Im Kopf
bleibt das Bild eines kleinen Kindes, man könnte sich auf der Straße
begegnen und sich nicht wiedererkennen. Es bleibt die Trauer um ein
Kind, um das man nicht trauern darf, denn es lebt.
Aber was wird mit der Seele eines so manipulierten Kindes? Auch dazu
gibt es Forschungen. Diese Kinder leiden ihr Leben lang unter den zerstörerischen
Folgen durch den Verlust des einstmals geliebten Elternteils. Auch sie
dürfen ihre Trauer nicht zeigen, denn sie sind in einem Abhängigkeitsverhältnis
zu dem Elternteil, bei dem sie leben. Sie müssen den Teil in sich,
den sie vom verhassten Vater oder Mutter haben, verleugnen und doch
sind sie Kind von 2 Elternteilen und tragen beide in sich. Da nimmt
es nicht wunder, dass diese Kinder deutlich öfters als andere Kinder
zu Depressionen neigen, ein niedrigeres Selbstwertgefühl haben,
Drogen und Alkohol konsumieren. Sie haben später in ihren eigenen
Partnerschaften Schwierigkeiten, neigen zu selbst zerstörerischem
Verhalten und zu suizidalem Verhalten. Es ist emotionaler Kindermissbrauch
und alle schauen dabei zu!
Die meisten Eltern finden nach einer Trennung zu einem Weg, miteinander
umzugehen. Man findet Umgangs- und Ferienregelungen. Man akzeptiert,
dass man als Paar nicht mehr leben kann, aber weiter Eltern bleibt.
Das ist auch das Beste für die Kinder, denn sie lieben beide und
sollten nie in einen Loyalitätskonflikt geraten!
Aber was passiert im Konflikt?
Konstruieren wir einen Fall, wie er so in ihrer Stadt passieren könnte.
Nehmen wir ein Paar, nennen sie Andreas und Manuela. Sie lernen sich
kennen und lieben. Andreas ist Ingenieur, Manuela Sozialpädagogin.
Sie heiraten und entschließen sich, gemeinsame Kinder zu haben.
Da Manuela deutlich weniger verdient als Andreas, vereinbaren sie, dass
sie die ersten 3 Jahre beim Kind bleibt. Kevin wird geboren und die
Beziehung der Beiden wird schwierig. Sie finden nach der Geburt ihres
gewollten und ersehnten Kindes nicht mehr zu einander. Andreas stürzt
sich in seine Arbeit und kommt immer später nach Hause. Manuela
fühlt sich von Andreas allein gelassen. Sie ist den ganzen Tag
mit Kevin allein zu Hause. Andreas kommt spät von der Arbeit und
ist erschöpft und will eigentlich seine Ruhe, Manuela will reden.
Das Klima in der Ehe wird immer kühler. Kevin zu liebe bleiben
sie zusammen. Als Kevin 10 Jahre alt ist, trennen sich die Eltern. Sie
sind zermürbt vom Kampf um ihre Ehe, sie sind enttäuscht voneinander,
sie sind wütend. Andreas hat an seinem Arbeitsplatz eine Kollegin
kennen und lieben gelernt und nimmt sie als Anlass, um sich aus der
Ehe zu lösen. Er zieht zu ihr. Manuela ist verletzt, wütend.
Wie kann er ihr das antun!
Kevin muss sehr weinen, als ihm sein Papa erzählt, dass er ausziehen
wird, weil er und Mama sich nicht mehr verstehen. Er ist traurig. Papa
fehlt ihm sehr. Er kann ihn abends nicht mehr ins Bett bringen. Wenn
er am Wochenende aufwacht, kann er nicht mehr zu ihm und Mama ins Bett
kriechen. Papa hat ihm versprochen, dass sie sich oft sehen werden,
denn er wohne nicht weit von ihm. Mama weint viel und Kevin tröstet
sie. Mama erzählt ihm, dass der Papa sie Beide nicht mehr lieb
habe. Da kommt zu Kevins Trauer auch noch die Wut auf Papa. Das erste
vereinbarte Wochenende kommt, aber Mama ist so traurig, Kevin fällt
es schwer, sie allein zu lassen. Er muss ihr versprechen, zweimal am
Tag anzurufen, damit sie weiß, dass es ihm gut geht. Als er am
Sonntagabend zurückkommt, will sie wissen, wie das Wochenende mit
Papa und dieser Frau war. Wie sieht die aus? Wie alt ist die? Hat die
Kinder? Mama ist wütend, weil Papa mit ihm bei McDonalds war. Kevin
fand es eigentlich gut, aber wenn Mama sagt... Kevin erzählt, dass
Papa sich ein Motorrad gekauft habe und er vom Papa einen Motorradhelm
und eine -jacke bekommen habe. Er fand das echt cool und will am Montag
seinen Freunden davon erzählen. Während er es erzählt,
sieht er, wie Mama immer wütender wird. Sie rennt zum Telefon und
ruft bei Papa an. Sie schreit laut mit Papa, dass er seinen Sohn in
Gefahr bringe und kein Verantwortungsgefühl habe. Kevin sitzt dabei
und muss das mit anhören. Es geht ihm dabei schlecht. Denn eigentlich
fand er das Wochenende, bis auf die komische Freundin von Papa, echt
cool.
So vergehen Wochen und Monate. Kevin vermisst seinen Vater, aber er
kann das der Mama nicht sagen, denn die ist so traurig und hat doch
so viel Ärger mit dem Papa. Mama sagt, dass sie sich die schön
große Wohnung wegen dem doofen Papa nicht mehr leisten könnten
und dass sie vielleicht ausziehen müssen. Wegen Papa muss er dann
seine Schule und seine Freunde verlassen. Mama erzählt ihm schlimme
Dinge über seinen Papa. Auch Oma und Opa, die Eltern vom Papa,
ärgern die Mama. Die haben immer etwas gegen sie gehabt. Auch geben
die ihm immer zu viele Süßigkeiten. Eigentlich war Kevin
immer gerne bei seinen Großeltern, aber die mögen die Mama
nicht. Mama fährt jetzt oft mit ihm übers Wochenende zu ihrer
Familie, die in einem anderen Bundesland wohnt. Da kann er dann nicht
zum Papa. Aber da will er auch gar nicht hin. Wegen dem ist Mama so
traurig. Wegen dem müssen sie aus der Wohnung raus. Er schläft
jetzt oft bei Mama in dem großen Bett, dann ist sie nicht mehr
so traurig.
Papa nervt, er will, dass Kevin regelmäßig zu ihm kommt.
Er will mit ihm telefonieren. Kevin hat keine Lust dazu. Die Wochenenden
bei Papa sind doof. Die Freundin, die versucht sich nur beliebt zu machen.
Mama sagt, die sei eine Schlampe, die ihr den Mann weggenommen habe.
Papa sagt, dass er traurig sei, weil es mit ihnen so schwierig sei.
Auch er stellt Kevin viele Fragen über die Schule, seine Freunde,
wie es mit der Mama so sei. Kevin will diese Fragen nicht. Mama fragt
auch immer, wie es bei Papa sei. Kevin will seine Ruhe!
Kevin hat in der Schule Schwierigkeiten, seine Noten werden schlechter.
Er prügelt sich mit anderen Jungens. Mama weiß, dass das
an den Wochenenden mit Papa liege. Der interessiere sich doch gar nicht
für seinen Sohn. Der mache die schönen Dinge mit Kevin und
sie habe den schlimmen Alltag. Mama will nicht, dass Kevin am Wochenende
seine Schulsachen zu Papa mit nimmt.
Eigentlich ist Kevin immer noch sehr traurig, dass seine Eltern nicht
mehr zusammen sind. Aber zeigen kann er es niemanden. Beide Eltern sind
mit sich und ihren Problemen und der Scheidung beschäftigt.
Kevin vermisst seinen Vater, darf das aber niemanden zeigen, denn von
der Mutter weiß er die „Wahrheit“ über ihn. Er
vermisst Oma und Opa und die Familienfeiern mit den Tanten und Onkeln,
mit seinen gleichaltrigen Cousinen und Cousins. Die Mutter zieht zu
ihren Eltern in ein anderes Bundesland. Kevin muss seine Freunde und
seine Schule verlassen. Von seiner Mutter weiß er, dass der Vater
an allem schuld ist. Und der nervt, weil er traurig ist, dass sie weggezogen
sind. Der nervt, weil er telefonieren will. Kevin geht einfach nicht
mehr ans Telefon, wenn der anruft. Seine Mutter zeigt dafür vollstes
Verständnis. Der Vater nervt, der ist vor das Gericht gegangen.
Seine Mutter hat geweint, als sie einen Brief von Papas Anwalt bekommt.
Sie hat Kevin den Brief zu lesen gegeben. Jetzt werden sie auch noch
wegen dem Ärger mit dem Gericht bekommen. Kevin will nur seine
Ruhe. Seine Mutter zeigt auch dafür Verständnis. Sie sagt
ihm, dass er entscheiden soll, was er will. Sie würde ihn zu nichts
zwingen. Aber sie würde es ihm natürlich auch nicht verbieten,
wenn er zu diesem Menschen, seinem Vater, wolle.
Dann müssen sie wegen dem aufs Jugendamt. Da soll auch der Vater
dazu kommen. Kevin will den nicht sehen. Die Mutter sagt ihm, dass sie
ihn zu nichts zwingen werde und sagt den gemeinsamen Termin ab. Er geht
mit seiner Mutter zu einem Termin ohne den Vater. Seine Mutter sagt
ihm, dass er dort erzählen muss, dass er keine Lust mehr zu den
Wochenenden habe und dass er nicht mehr zu Telefonaten mit dem Vater
gezwungen werden soll. Das macht Kevin und er erzählt es auch dem
Familienrichter.
Und eigentlich ist Kevin einfach ein 10 jähriger Junge, der seinen
Vater liebt und vermisst. Und eigentlich will er, dass die Erwachsenen
miteinander reden und die Entscheidungen treffen.
Die Mitarbeiterin des Jugendamtes schreibt in ihrer Stellungnahme, dass
Kevin deutlich von der Mutter beeinflusst werde, aber einen inzwischen
12 jährigen Jungen könne man nicht zum Umgang zwingen. Auch
der Richter ist sehr betroffen über diese so sehr zerstrittene
Familie. Aber auch er will Kevin nicht zum Umgang zwingen.
Und so verliert Kevin im Alter von 12 Jahren seinen Vater und die Familie
seines Vaters!
Das ist leider viel zu oft bittere Realität bei uns in Deutschland!
Machen wir aus Manuela einen Manuel und aus Andreas eine Andrea, denn
dieses Schicksal trifft auch immer mehr Mütter. PAS trifft nach
einer Trennung Mütter und Väter. Deswegen stehe ich als Mutter
heute hier!
Wir als PAS-Eltern fordern:
- schnelle Umsetzung des Elternkonsens hier bei uns in Baden-Württemberg!
- bei ersten Anzeichen von PAS muss der entfremdende Elternteil vom
Familiengericht zu einer obligatorischen Elternberatung geschickt
werden!
- Umgangsaussetzung, damit das Kind zur Ruhe komme, muss der Vergangenheit
angehören!
- Nach einer Trennung bleibt die gemeinsame Verantwortung für
das Wohl der Kinder
- Kinder haben das Recht auf angemessenen Umgang mit ALLEN Verwandten
und Bezugspersonen.
- Bei Umgangsboykott ist das Wohl der Kinder massiv gefährdet,
d.h. Aktion der Institutionen, anstatt wie bisher Resignation!
- Zeitnahe Terminierung von Verfahren im Umgangs- und Sorgerecht!
- Straffe Prozessführung, Umgangsverfahren dürfen sich nicht
über Jahre hinziehen, damit es nicht zu Kontaktabbrüchen
kommt
- Einführung eines Qualitätsmanagements für Jugendämter,
Beratungsstellen und Familienrichter! D.h. Nachweis von regelmäßigen
Fortbildungen.
- Anerkennung von PAS als Syndrom zur Aufnahme in den ICD Katalog,
damit betroffene Kinder eine angemessene Therapie bekommen können.
- Gemeinsam mit dem Väteraufbruch fordern wir:
ALLEN KINDERN BEIDE ELTERN!
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